Philipp V. der Lange                                König von Frankreich und Navarra (1316-1322)
--------------------------                              Graf von Poitiers seit 1311
1291-3.1.1322
         Vincennes

Begraben: St- Denis
 

2. Sohn des Königs Philipp IV. der Schöne von Frankreich und der Johanna von Navarra, Tochter von König Heinrich I. der Dicke
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 2063
********************
Philippp V. der Lange (‚le Long‘), König von Frankreich und Navarra
-----------------------------------
* 1294, + Nacht vom 2. zum 3. Januar 1322
              Longchamp

2. Sohn von Philipp IV. und Johanna von Navarra; vor seiner Thronbesteigung Graf von Poitiers

1. oo 1307 Johanna (Jeanne de Bourgogne), Tochter Ottos IV., Grafen von Burgund

Johanna wurde 1314 zusammen mit den anderen Schwiegertöchtern Philipps des Schönen unter der Anklage des Ehebruchs inhaftiert, kehrte aber wegen erwiesener Unschuld an die Seite ihres Gatten zurück. Philipp V. der Lange erfuhr in Lyon, auf der Rückreise von der Angevinischen Kurie, vom Tode seines älteren Bruders, König Ludwig X. (5. Juli 1316), der aus seiner 1. Ehe, mit Margarete von Burgund, eine Tochter hinterließ, wohingegen seine 2. Gemahlin, Klementia von Ungarn, schwanger war. Bei seiner Ankunft in Paris ließ sich Philipp vom Parlement zum Regenten des Königreiches proklamieren. Während dieser Periode hatte er die Auseinandersetzung mit Robert von Artois, der die Rechte an der Grafschaft Artois zurückforderte, zu regeln. Nachdem der Sohn Klementias, der Thronerbe Jean I., kurz nach der Geburt verstorben war, ließ sich Philipp zum König proklamieren (Königsweihe: Reims 9. Januar 1317). Es erhob sich jedoch Widerstand: Karl IV., Herzog von der Marche, der Bruder des Königs, und Herzog Odo IV. von Burgund unterstützten die Ansprüche der Tochter Ludwigs X., Johanna. Doch erklärte eine Versammlung (2. Februar 1317) den Ausschluß der Frauen von der Erbfolge. Die Situation beruhigte sich, nachdem Philipps V. einziger Sohn, Ludwig, verstorben war, wodurch sein Bruder Karl IV. zum Thronerben wurde, während Odo IV. die älteste Tochter dfes Königs, Johanna, heiratete, die die Grafschaft Burgund als Mitgift in die Ehe einbrachte.
Die kurze Regierung Philipps V. des Langen war für die Entwicklung der Institutionen bedeutsam. Durch eine Reihe von legislativen Texten und Ordonnances baute der König die großen Ämter der französischen Monarchie auf (Hotel du roi, Conseil, Parlement, Tresor, Chambre des Comptes). Er schloß Frieden mit den Flamen (2. Juni 1320). Seine Regierung ist aber vom Aufstand der Pastorellen (1320) und von Verfolgungen gegen Juden und Leprosen überaschattet.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Philipp V. der Lange folgte 1316 seinem Bruder Ludwig X. dem Zänker auf dem Thron, da der nachgeborene Sohn Ludwigs, Johann I., nach wenigen Tagen starb und die Stände den Anspruch von Ludwigs minoreller Tochter Johanna abwiesen. Als Mann von klarem Verstand regierte er mit Weitblick und unterzog die königlichen Behörden einer wohldurchdachten Neuordnung. Gegen die großen Vasallen stützte er sich auf den Dritten Stand und bildete das Parlament weiter aus. Dennoch konnte er die Gärung im Volke, die durch den Steuerdruck immer wieder erregt wurde, nicht verhindern; in den Aufständen der Pastorellen 1321 und in Judenverfolgungen kam sie zu furchtbaren Ausbrüchen. Mit Flandern schloß Philipp 1320 Frieden.
Da Philipp V. bei seinem Tode nur vier Töchter hinterließ, folgte ihm sein Bruder Karl IV.
 
 
 
 

 1306/07
  oo Johanna I. von Burgund, Tochter des Pfalzgrafen Otto IV. und der Mathilde von Artois
       vor 2.3.1294-21.1.1329

     Gräfin von Artois
 
 
 
 

Kinder:

  Johanna II. Ersterbin der Mutter
  1308-   1347

 18.6.1318
    oo Odo IV. Herzog von Burgund
        1295- 4.1349

  Margarete I. Erbin von Artois, Salins und der Pfalzgrafschaft Burgund
  1310-9.5.1382

 21.7.1320
    oo Ludwig II. Graf von Flandern
        1304-25.8.1346

  Isabella
  1312-   1348

  18.5.1322
  1. oo Guido VIII. Dauphin von Vienne
          1309-28.7.1333 gefallen

  2. oo Johann Graf von Faucogne
                 -

  Blanka Nonne im Klarissenkloster Longchamp
  1314-26.4.1358

  Ludwig
  24.6.1316-18.2.1317
 
 
 
 

Literatur:
-----------
Benker Gertrud: Ludwig der Bayer. Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron. Eugen Diederichs Verlag München 1997 Seite 115 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 206,223,229,232-238,240 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 184,197,190,198,201-203,205 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 203,231,235,238,240-246,249,254,261,287 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 255,280,282,293 - Hundt, Barbara: Ludwig der Bayer. Der Kaiser aus dem Hause Wittelsbach Bechtle Verlag Esslingen München 1989 Seite 88,139,141,213 - Le Goff Jacques: Ludwig der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 238 - Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969 - Prutz Hans: Die Ritterorden. Mönche als Kämpfer, Helden, Abenteurer Bechtermünz Verlag Berlin 1908 Seite 387,440,442 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 336,340 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 160,162,169,179 - Tuchmann Barbara: Der ferne Spiegel. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995 Seite 52 -
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 237-245
*******************************************
"Die französischen Könige des Mittelalters"

PHILIPP V. (LELONG, DER LANGE)
--------------------------------------------------
* 1291, + 3.1.1322
             Longchamp bei Paris

Begraben: 8.1.1322 St-Denis

Vater:
--------
König Philipp IV.

Mutter:
----------
Johanna von Navarra (+ 2.4.1305)

1311 Graf von Poitiers
12.7.1316 Regent der Königreiche Frankreich und Navarra
am 9.1.1317 zum König gekrönt
 

  oo 1307
       JOHANNA, Tochter des Pfalzgrafen Otto IV. von Burgund und der Gräfin Mathilde von Artois
                    + 1329

Kinder:
---------
Ludwig
       + 18.2.1317

Johanna
* 1308, + 1347

oo 18.6.1318 Herzog Odo von Burgund

Margarete
* 1310, + 1382

oo 22.7.1320 Ludwig Graf von Flandern

Isabella
* 1312, + 1348

oo Dauphin Guido VII. von Vienne

Blanche
* 1314, + 1358

Nonne im Klarissenkloster Lonchamp
 

Als König sowohl von Frankreich wie auch von Navarra hinterließ Ludwig X. bei seinem Tod eine Tochter aus einer erstrer Ehe, Johanna, und eine Witwe, die ein Kind erwartete. Sollte dieses Kind als Sohn geboren werden, dann käme ihm nach dem französischen Thronfolgerecht unbestritten die Nachfolge auf dem Königsthron zu. Bis zur Geburt mußte somit eine Zwischenregelung getroffen werden, bei der von vornherein dem älteren der beiden noch lebenden Brüder Ludwigs X., Philipp dem Langen, die Vorzugsrolle zufiel. Philipp hatte von seinem Vater die Grafschaft Poitiers als Apanage erhalten und befand sich zum Zeitpunkt des Todes seines Bruders in königlichem Auftrag in Lyon, um die seit dem Tode Papst Clemens' V. im April 1314 noch immer ausstehende Wahl eines neuen Oberhauptes der römischen Kirche herbeizuführen. Er ließ beim Eintreffen der Nachricht vom Tode seines Bruders die weiterhin uneinigen Kardinäle einsperren und brach nach Paris auf, wo er am 12. Juli 1316 eintraf, während in Lyon inzwischen tatsächlich ein neuer Papst, der aus Cahors stammende Johannes XXII., gewählt wurde. In Paris bestellte eine Versammlung der Großen Philipp sogleich zum Regenten für die Königreiche Frankreich und Navarra, mit der Maßgabe, dass die Regentschaft fortdauern sollte, falls die Königin-Witwe Clementia einen Sohn zur Welt brächte. Er führte nunmehr den Titel "Philipp, Sohn des Königs von Frankreich, die Königreiche Frankreich und Navarra regierend".
Schwierigkeiten ergaben sich sofort im Verhältnis zu Herzog Odo IV. von Burgund, an dessen Hof sich die Tochter Ludwigs X. aus der ersten Ehe, Johanna, befand, die als Enkelin Philipps des Schönen Erbansprüche auf das Königreich Navarra und die Grafschaft Champagne hatte, da in beiden Gebieten nicht wie im Königreich Frankreich ein die männlichen Nachkommen bevorzugendes Erbrecht galt. Bereits am 17. Juli wurde jedoch ein die Situation vorerst entspannender Vertrag zwischen dem Regenten und Herzog Odo geschlossen; darin wurden die Rechte Johannas und einer eventuell hinzukommenden Tochter aus der zweiten Ehe Ludwigs X. auf Navarra und die Champagne anerkannt, während sich Philipp bis zu einer Heirat der beiden Damen die Regentschaft vorbehielt.
Obwohl mit dem Grafen von Flandern am 1. September 1316 unter Mitwirkung Karls von Valois ein allerdings nur vorübergehend haltender Friede geschlossen wurde, tauchten für Philipp neue Probleme dadurch auf, dass Robert, ein Neffe der noch immer in Paris weilenden Gräfin Mathilde von Artois, unter Ausnutzung der Unzufriedenheit des dortigen Adels die Grafschaft an sich zu reißen suchte. Der Regent, der mit der seit Anfang 1314 eingekerkerten Tochter Mathildes, Johanna, verheiratet war, verteidigte die Interessen der Gräfin und entsandte zunächst den Connetabel Gaucher von Chatillon mit Truppen, um dann selbst mit einem Aufgebot gegen Robert und die mit diesem verbündeten Adligen vorzugehen. Robert von Artois fügte sich und begab sich nach Paris, wo er einige Zeit eingekerkert wurde.
Inzwischen schenkte Clementia in der Nacht vom 13. zum 14. November einem Sohn, der den Namen Johannes erhielt, das Leben, der jedoch bereits am 19. November starb, aber für die wenigen Tage seines Daseins als König von Frankreich galt. Nach seinem Tode traf Philipp zur Sicherung seiner Position sofort Vorbereitungen für die Krönung in Reims, die am 9. Januar 1317 in Anwesenheit einer begrenzten Zahl von Fürsten und Baronen vollzogen wurde. So erschien der Herzog von Burgund nicht, da er vor der Königsweihe Philipps von diesem eine verbindliche Garantie der Rechte seiner Nichte Johanna, der Tochter Ludwigs X., verlangte. Der neue König berief nach der Rückkehr nach Paris dorthin eine große Versammlung von Prälaten, Baronen und Vertretern von Ständen, die Anfang Februar unter Hinzuziehung von Magistern der Pariser Universität stattfand. Die Versammelten billigten die Königserhebung Philipps und erklärten grundsätzlich, dass Frauen kein Anspruch auf die französische Königskrone zustehe.
Allerdings verharrten der burgundische Herzog, Teile des Adels von Burgund und der Champagne, der Graf Ludwig von Nevers, ein Sohn des Grafen von Flandern, sowie Adlige des Artois im Widerstand. Die Opposition war also beachtlich, hatte aber nicht solche Ausmaße wie um die Jahreswende 1314/15 und fand kaum Rückhalt in breiteren Bevölkerungsschichten. Verhandlungen führten im Frühjahr 1318 zu einer Einigung mit Herzog Odo von Burgund: Johanna, der Tochter König Ludwigs X. und Margaretes von Burgund, wurde für den Fall, dass der neue König söhnelos starb, die Champagne zugesichert, während der Herzog die älteste Tochter Philipps V. zur Frau erhielt. Der Widerstand im Artois aber hielt an, und überdies spitzte sich ungeachtet der Vermittlungsbemühungen der Kurie der Gegensatz zwischen dem Grafen Robert von Flandern und dem französischen König erneut zu. Dieser suchte zunächst angesichts der fortdauernden inneren Schwierigkeiten und wegen des chronischen Geldmangels kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aber nach einem im Oktober 1318 ausgehandelten, bis Ostern 1319 angesetzten Waffenstillstand war mit großer Wahrscheinlichkeit der Ausbruch offener Feindseligkeiten zu erwarten. Philipp V. verschickte in dieser ungewissen Situation bereits seit dem Juli 1318 Einladungen an Städte und an Adlige zu größeren Versammlungen, die im Herbst 1318 und Anfang 1319 zusammentreten sollten. Mitte Oktober fand in Paris eine solche Zusammenkunft von Vertretern der nordfranzösischen Städte, Anfang Januar in Toulouse eine von Delegierten der Städte des Languedoc statt. In beiden Fällen wurden in vager Form Subsidien für einen Krieg gegen Flandern zugesagt. Die im November in Bourges zusammengerufenen Adligen des Berry versprachen ebenfalls Unterstützung. Der Großteil des nordfranzösischen Adels, der zu einer Versammlung in Paris im Februar eingeladen worden war, machte aber keine nennenswerten Zusagen. Somit waren durchweg weitere Verhandlungen im kleineren Rahmen nortwendig, um die Bewilligung von Subsidien oder die Stellung von Aufgeboten auszuhandeln. Mit den überregionalen Versammlungen in Paris und Toulouse verfolgte die königliche Regierung offenbar vor allem den Zweck, die öffentliche Meinung auf kommende Belastungen einzustimmen. Es zeigt sich deutlich, wie schwierig es für das französische Königtum seit dem Ausbruch der Oppositionsbewegung am Ende der Regierungszeit Philipps IV. war, die für größere Aktionen unerläßlichen finanziellen Mittel zu erlangen.
Abgesehen von diesen gezielten Bemühungen um die Jahreswende 1318/19 hatte Philipp V. schon bald nach Erlangung der Königskrone verschiedene Initiativen ergriffen, um seine Geldeinnahmen zu steigern und die militärischen Potenzen seines Königreiches zu verbessern. Bereits am 12. März 1317 hatte er im Zusammenhang mit einer in Paris abgehaltenen Beratung mit Vertretern der bonnes villes der nördlichen Gebiete einschließlich der Normandie eine Ordonnanz erlassen, in der festgelegt wurde, dass zur Sicherung des Friedens in den Städten jeweils ein Kapitän mit vornehmlich militärischen Aufgaben einzusetzen und eine Bürgermiliz aufzustellen sei. Auch wenn die militärische Bedeutung dieser Milizen nicht überschätzt werden sollte, so dürfte diese Maßnahme doch zu einer Steigerung der Verteidigungsfähigkeit der Städte beigetragen haben.
Um die Jahreswende 1317/18 sandte der König seinen Butler (buticularius), den in Finanzfragen entscheidenden Einfluß gewinnenden Adligen Henri de Sully, an den päpstlichen Hof, um die Bewilligung von Zehntzahlungen aus dem Besitz französischen Kirchen zu erwirken. Wie Papst Johannes XXII. anschließend in einem Brief an Philipp V. schrieb, habe Sully im päpstlichen Konsistorium "gewandt, um nicht zu sagen zudringlich" auf die Überlassung von Zehnten für mehrere Jahre gedrängt; doch wollte der Papst angesichts der Belastungen der Kirche nicht mehr als zwei Jahreszehnten zugestehen. Immerhin waren damit begrenzte Einnahmen aus dem Kirchenbesitz gesichert. Außerdem wurde im Januar 1318 zur Steigerung der Einnahmen aus dem Kirchenbesitz gesichert. Außerdem wurde im Januar 1318 zur Steigerung der Einnahmen eine Weiterführung der 1315 begonnenen Freikaufaktion von Leibeigenen angeordnet, und für den März dieses Jahres berief der König eine neue Versammlung von Beauftragten der Städte nach Paris, auf der vor allem Probleme der königlichen Münzprägung, die durch fehlendes Edelmetall beeinträchtigt war, beraten wurden.
Überdies unternahm der König, in dessen Rat jetzt zunehmend Fachleute aus der Rechenkammer (Chambre des comptes) Einfluß gewannen, seit 1318 beachtliche Anstrengungen, die gesamte Verwaltungsorganisation effektiver zu gestalten. Im Juli 1318 erließ er in Zusammenarbeit mit dem Großen Rat, dem auch Sully angehörte, eine Ordonanz, in der festgelegt wurde, dass dieser Rat monatlich einmal mit dem König zusammentreten sollte, wobei jeweils über den Stand der königlichen Finanzen berichtet werden mußte. Zahlreiche Einzelfestlegungen zielten darauf, das Veruntreuen königlicher Einnahmen zu vermeiden. Im gleichen Monat folgte eine Ordonnanz, die eine Kontrolle von Vergabungen aus der königlichen Domäne unter seinen beiden Vorgängern anordnete. Einleitend erklärte der König, er wolle das Königreich entsprechend den guten Bräuchen und Gewohnheiten in der Weise, wie es zu Zeiten König Ludwigs des Heiligen üblich war, regieren; mißbräuchliche Besitzentfremdung aus der Zwischenzeit sollten daher rückgängig gemacht werden. Da in der öffentlichen Meinung die Überzeugung vorherrschte, der König müsse, von Kriegszeiten abgesehen, von den regulären Einnahmen aus seiner Domäne leben, gewann das Erhalten dieses Komplexes von Besitzungen und Rechten erhöhtes Gewicht. Eine weitere, am 18. November 1318 in Bourges verabschiedete Ordonnanz regelte die Regierungstätigkeit teilweise bis in Einzelheiten. So sollten während der regelmäßigen Morgenmesse des Königs keine Bittgesuche entgegengenommen werden. Keiner dürfe Bitten um Schenkungen auf Kosten der königlichen Domäne vorbringen, es sei denn in Anwesenheit des Großen Rates. Die Beschlüsse dieses monatlich zusammentretenden Rates würden durch königliche Notare registriert, Baillia, Seneschälle und andere vom Herrscher ernannte Amtsträger ihr Amt persönlich ausüben und nicht Vertreter einsetzen, denn insbesondere deren Mißbräuche hätten zu Rebellionen geführt. Sie sollten die Untertanen nicht bedrücken, von ihnen keine unstatthaften, neuen Abgaben fordern und jährlich ihre Einnahmen abrechnen.
Es gelang dem König offenbar, mit solchen Maßnahmen die Wirksamkeit der königlichen Regierung und nicht zuletzt auch die Einnahmen des Fiskus zu steigern, so dass er dem Ende des Waffenstillstands mit dem Grafen von Flandern im nächsten Frühjahr ohne Befürchtungen entgegensehen konnte. Überdies erklärte sich im Mai 1319 auch der Adel der Auvergne zur Leistung von Subsidien bereit. Als Gegenleistung erhielten die dortigen Adligen ihrer Bitte entsprechend ebenfalls eine 15 Artikel umfassende Urkunde, in der ohne allzu weitgehende Zugeständnisse deren Gerichtsrechte und die Befugnisse des in diesem Gebiet tätigen Bailli präzisiert wurden. In der Präambel hebt der König hervor, dass er die seinen Vorgängern und ihm geleisteten Dienst sowie den Gehorsam der dortigen Herren zu schätzen wisse und überdies berücksichtige, dass sie in zurückliegenden Zeiten, als das Königreich durch andere Untergebene mit Forderungen bedrängt wurde, treu gedient hätten, ohne besondere Gnadenerweise zu erbitten. Diese Formulierungen zeigen deutlich, dass man am Hofe Philipps V. die 1315 in offener Opposition erzwungenen Zugeständnisse mit einem gewissen Unwillen betrachtete.
Im Spätsommer 1319 standen sich im Norden die Heere des Grafen von Flandern und des französischen Königs gegenüber. Doch es kam zu keinen nennenswerten Kämpfen, da sich das Aufgebot der Stadt Gent weigerte, den Fluß Lys nach Süden zu überschreiten und die dem König unterstehende Stadt Lille anzugreifen. Damit war der Weg für die Vermittlungstätigkeit eines vom Papst entsandten Kardinals geebnet. Graf Robert von Flandern erschien Anfang Mai 1320 in Paris und leistete dem König das homagium eines Lehensmannes. Der endgültige Friedensschlueß verzögerte sich nochmals, da der Graf die Rückgabe der Städte Lille, Douai und Bethune forderte und angesichts der strikten Weigerung des Königs verärgert aus Paris abreiste. Aber wegen des Drucks der flandrischen Städte, die endlich Frieden wünschten, gab Graf Robert kurz darauf nach. Sein Enkel Ludwig, der Sohn des Grafen Ludwig von Nevers, erhielt im Juli zur Besiegelung des Friedens Margarete, eine Tochter des Königs zur Frau. Er übernahm, als Graf Robert zwei Jahre später starb, die Grafschaft Flandern und vermied jeden Konflikt mit dem französischen König.
Inzwischen war infolge des Eingreifens des königlichen Connetabel auch die Adelsopposition im Artois endgültig niedergeschlagen worden, so dass die Gräfin Mathilde in ihre Grafschaft zurückkehren konnte. Überdies erreichte Philipp V. im selben Jahr, dass der englische König, Edward II., nach mehrfachen Verzögerungen und widerwillig nach Frankreich kam, um am 29. Juli 1320 vor dem Hochaltar der Kathedrale von Amiens das homagium für das Herzogtum Aquitanien zu leisten und damit die Lehnshoheit des französischen Königs für dieses Gebiet anzuerkennen. Die fortbestehenden Spannungen zwischen beiden Herrschern zeigten sich wenige Tage später, als bei weiteren Verhandlungen ein Berater des französischen Königs erklärte, Edward II. habe nur das homagium, also den Handgang mit der entsprechenden Willenserklärung ("Ich werde euer Mann...") geleistet, nicht aber den für eine Lehnsbindung ebenfalls erforderlichen Treueid (feaute, fidelitas). Der englische König wies diese mit Hinweis darauf, dass sein homagium in gleicher Form wie 1308 erfolgt sei, entschieden zurück.
Die Erfolge Philipps V. im Jahre 1320 zeigen, dass sich die Position des französischen Königtums nach den Erschütterungen der vorhergehenden Jahre deutlich stabilisiert hatte. Er nutzte die Situation, um 1321 ein komplexes Reformvorhaben zur weiteren Stärkung der königlichen Gewalt im Inneren anzuregen. Ende März und Anfang April ergingen Einladungsschreiben an die meisten Städte des Königreichs; die des Languedoc und der zentralen Regionen sollten zum 14. Juni bevollmächtigte Vertreter nach Poitiers zu Beratungen entsenden, die des Nordens Anfang Juli nach Paris. Im überlieferten Schreiben an die Bürger von Narbonne betont der König, dass er bestrebt sei, das Königreich in Frieden zum Nutzen der Untertanen, die in zurückliegenden Zeiten oft sehr bedrückt worden seien, zu regieren. Vorher führten im kleineren Rahmen königliche Beauftragte Versammlungen durch, auf denen sie die Delegierten eingeladener Städte genauer informierten. In einem Memorandum, das Hinweise zur Vorgehensweise dieser Beauftragten enthält, wird diesen nahegelegt, auf die durch die großen Allianzen zu Beginn der Regierungszeit des Königs verursachten Schwierigkeiten hinzuweisen und hervorzuheben, dass bisher kaum außerordentliche Steuern erhoben worden seien; vielmehr habe Philipp im Interesse des Gemeinwohls viele gute Ordonnanzen erlassen, und zudem denke er an einen Kreuzzug. In diesem Schriftstück werden auch die entscheidenden Punkte der geplanten Reformen genannt: Das Münzwesen solle stabilisiert werden, und zu diesem Zweck sei es wünschenswert, die Münzprägung der Barone bzw. Fürsten abzuschaffen, damit es künftig nur das einheitliche königliche Münzsystem gebe, was sicher zum Wohlstand des Volkes beitragen werde. Außerdem seien Maße und Gewichte zu vereinheitlichen und überdies im Interesse des Gemeinwohls veräußerter oder entfremdeter Besitz aus der königlichen Domäne zurückzugewinnen. Angesichts dieser deutlichen Bemühungen des Königs um den gemeinen Nutzen aber sei eine Unterstützung des mit beträchtlichen Kosten verbundenen Vorhabens durch die Untergebenen, also die Bewilligung einer Steuer, dringend erwünscht.
Dieser Vorschlag enthält insbesondere mit dem Vorschlag einer Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten sowie des Münzwesens in königlicher Regie unverkennbar zukunftsweisende Züge; er ist überdies insofern bemerkenswert, als damit die königliche Regierung erstmals versuchte, in Friedenszeiten die Zustimmung zur Erhebung einer außerordentlichen Steuer zu erlangen. Offenkundig hoffte man, dass die vorgeschlagenen Reformen die Bürger der Städte zu größeren Leistungen bewegen würden. Die Zusammenkünfte in Poitiers und Paris, zu denen wohl auch Prälaten und Barone eingeladen wurden, blieben jedoch ergebnislos, so dass der König weitere regionale Beratungen sowie eine erneute große Versammlung in Orleans für den 10. Oktober ansetzte. Dort führten, da Philipp V. inzwischen erkrankt war, der Graf von Boulogne und Henri de Sully den Vorsitz; sie konnten an der ablehnenden Antwort der städtischen Delegierten nichts ändern. Offenbar war in den honnes villes die Furcht vor neuen Steuerbelastungen größer als die Hoffnung auf positive Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Überhaupt verschlechterte sich die öffentliche Meinung über den Regierungsstil Philipps des Langen wegen der ständigen Geldforderungen in jener Zeit beträchtlich. Die hartnäckige, fiebrige Dysentrie, die den Herrscher im August befiel, bringt selbst der dem Königshaus durchaus ergebene Mönch des Klosters St-Denis, der die Chronik des Guillaume de Nangis für jene Jahre fortsetzte, in Zusammnehang mit den durch die königliche Finanzpolitik ausgelösten Verwünschungen des Volkes. Am 3. Januar 1322 starb Philipp V.; er wurde wie seine Vorgänger in St-Denis begraben. Da sein Sohn Ludwig aus der Ehe mit der noch unter Philipp IV. eingesperrten, aber 1319 freigelassenen Johanna Anfang 1317 gestorben war, hinterließ er nur für die Thronfolge nicht in Frage kommende Töchter.
König Philipp V. hat unbestreitbar das Verdienst, die Position des Königtums in einer schwierigen Zeit durch eine sich in zahlreichen Ordonnanzen niederschlagende, konsequente Politik der Straffung und Kontrolle der Regierungsführung gefestigt zu haben. Wenn seine Versuche, die königlichen Finanzen zu sanieren, auf zunehmenden Widerstand stießen und nur mäßigen Erfolg hatten, dann war das wohl nicht nur eine Spätfolge der überzogenen Fiskalpolitik Philipps IV., sondern auch eine Konsequenz der komplizierten wirtschaftlichen Gesamtsituation in jenen Jahren. Im Scheitern des Flandernfeldzuges von 1315 in Regen und Morast spiegelt sich die katastrophale Wetterentwicklung der Jahre 1314 bis 1318, die nicht nur in Frankreich Teuerung, Hungersnot und Seuchen zur Folge hatte. Ausdruck der gereizten, spannungsgeladenen Atmosphäre ist es, dass im Sommer 1321, als Philipp V. seine einstige Apanage Poitou besuchte, das Gerücht auftauchte, die Leprosem wollten in ganz S-Frankreich und in weiteren Gebieten die Brunnen vergiften; angeblich seien sie von Juden auf Betreiben des muslimischen Emirs von Granada dazu angestachekt worden. Der König befahl die Leprosen einzukerkern und als schuldig Befundene zu verbrennen. Auch Juden wurden verfolgt und in größerer Zahl verbrannt, andere erkauften durch hohe Zahlungen an den Fiskus ihr Bleiberecht.