Begraben: St-Benoit-sur-Loire (Abtei Fleury)
Ältester Sohn des Königs
Heinrich I. von Frankreich aus seiner 3. Ehe mit der Anna
von Kiew, Tochter von Großfürst
Jaroslaw I.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 2057
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Philipp I., König von Frankreich 1060-1108
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* 1052, + 29./30. Juli 1108
Melun
Begraben: St-Benoit-sur-Loire (Abtei Fleury)
Sohn König Heinrichs I. und Annas von Kiev
Am 23. Mai 1059 zum Mit-König erhoben und
von Erzbischof Gervasius von Reims geweiht folgte
Philipp I.
dem am 4. August 1060 verstorbenen Vater; bis 1067
übte Graf Balduin V. von Flandern die Regentschaft aus. Philipps
Aufgaben
waren vorgezeichnet, die Behauptungen gegen das 1066 zur westeuropäischen
Vormacht aufsteigende anglonormannische Königtum, die langsame Konsolidierung
der Krondomäne und die Ortsbestimmung in der Auseinandersetzung zwischen
regnum und sacerdotium.
Zwar versuchte Philipp I.,
Streitigkeiten in der normannischen Königsfamilie für sich zu
nutzen, konnte aber die ungeteilte Herrschaft Heinrichs
I. seit 1106 nicht verhindern. Im eigenem regnum wurde die königliche
Suzeränität mühsam behauptet, nachdem schon das erste selbständige
Engagement Philipps I. 1071 in Flandern
mit einer Niederlage gegen Robert den Friesen gescheitert war. Zwar konnte
der König seine Krondomäne im Gatinais, im französischen
Vexin und im Berry langsam erweitern, doch blieb die Arrondierung königlicher
Macht mit den Schwerpunkten um Paris und Orleans Aufgabe späterer
Generationen. Der Bedeutungsverlust der monarchischen Zentralgewalt drückte
sich in schwindender adliger Präsenz am Hof und im wachsenden Einfluß
adliger Hofamtsträger seit 1070/75 aus. Wie in anderen regna stelten
zudem Kirchenreform und Papsttum die königliche Herrschaft über
Teile der Reichskirche in Frage. Wiederholt griffen die Päpste seit
Gregor VII. in strittige Bischofsbesetzungen ein, auf mehreren Synoden
brachten Papstlegaten den römischen Primatsanspruch zur Geltung und
verkündeten das Verbot der Laieninvestitur. Daß Philipp
I. dabei nicht in einen ähnlichen Gegensatz zur Kurie wie
Kaiser
HEINRICH IV. geriet, beruhte auf den besonderen Voraussetzungen
der französischen Kirchenverfassung, auf dem kompromißbereiten
Verhalten aller Parteien und auf der in Frankreich gefundenen pragmatischen
Lösung des Investiturproblems. Gleichwohl führte
Philipp I., der die ideellen Grundlagen seiner Macht in mehreren
Festkrönungen (1071,1098,1100,1104) demonstrierte, die Monarchie in
eine tiefe Krise: 1092 verstieß er seine Gattin Bertha,
um Bertrada von Montfort, die Frau
des Graf Fulcos IV. von Angers/Anjou, zu entführen und zu heiraten.
Erst 1104 vermochte sich der König aus dem 1094 und 1095 verhängten
Kirchenbann zu lösen, ohne ganz von Bertrada
zu lassen. Mittlerweile war Philipps I.Sohn
Ludwig
1098 zum Ritter geschlagen, an der Regierung beteiligt worden (1101). 1107
kam es zur endgültigen Aussöhnung mit dem Papsttum, als Paschalis
II. in St-Denis mit den beiden KAPETINGERN
zusammentraf, die ihm einen Eid leisteten und dafür als treue Söhne
der Apostel in der Nachfolge KARLS DES GROSSEN
angesprochen wurden Damit war der Grund für die engere Bindung der
französischen Monarchie an die römische Kurie und für die
Regelung der Investitur auf der Synode von Troyes (25. Mai 1107) gelegt.
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Glocker Winfrid: Seite 344
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der
Politik"
VIII,107 Philipp I., 1060 König von Frankreich
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* 1053, + 1108 VII 29
a) oo (1071) Bertha, Tochter Graf Florenz' I. von Holland;
verstoßen 1091
+ 1093
b) oo 1092 V 15 Bertha, Tochter Graf Simons I. von Montfort
(von Philipp ihrem 1.Gemahl, Fulco IV. von Anjou entführt)
+ nach 1115
Vgl. Brandenburg XII, 386
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Brandenburg Erich: Tafel 41 Seite 82
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
XII. 384. Philipp I., König von Frankreich
1060
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*
1053, + 1108 29. VII.
Gemahlinnen: a) 1071 Bertha, Tochter Graf Florenz' I.
von Holland, verstoßen 1091 (siehe XI 134)
+ 1093
b) 1092 15. V. Bertha, Tochter Graf Simons I. von Montfort, von Philipp
ihrem ersten Gatten, Fulco IV. von Anjou
+ nach 1115
entführt (siehe XI 15)
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Am Pfingstfest (23. Mai) 1059 unter hervorragender Beteiligung
der Geistlichkeit in der Kathedrale von Reims zum König gekrönt,
folgte er 1060 seinem Vater auf den Thron und übernahm nach dem Tode
seines Vormundes Balduin V. von Flandern (+ 1.9.1067) selbst die Regierung.
Während der Regentschaft herrschte eine gewisse Ruhe, die der Feudaladel
zur Stärkung seiner Position nutzte und Wilhelm
von der Normandie eroberte sogar England. Der junge Monarch
entledigte sich so schnell wie möglich der Vormundschaft, um sich
ganz seinen schlechten Neigungen hinzugeben. Er erpreßte Geld und
lebte in Saus und Braus. Philipp war
ein geschickter Politiker und erreichte, dass Wilhelm
I. der Eroberer seine Länder zwischen seinen Söhnen
teilte. Ihm gelangen einige Erweiterungen der Krondomäne; so erwarb
er die Abtei Corbie und die Grafschaft Vexin und sicherte seinem Bruder
Hugo,
einem Führer des 1. Kreuzzuges, die Grafschaft Vermandois. Im Investiturstreit
konnte Philipp seine Position behaupten,
ohne dass es zu einer Schwächung der Zentralgewalt kam. 1092 verstieß
er seine Gemahlin und führte ein ausschweifendes Leben mit seiner
neuen Gattin Bertrada von Montfort,
die er dem Grafen Fulko IV. von Anjou entführt hatte. Dies zog den
päpstlichen Bann und das Interdikt nach sich, so dass Papst Urban
II. der faktische Regent im Lande war. Alles in allem hatte
Philipp es geschafft, in seinem Reich die Verhältnisse,
die bei seiner Thronbesteigung katastrophal aussahen, wieder in Ordnung
zu bringen. In seiner Regierungszeit zeigten sich die ersten Anzeichen
einer Zentralisation des Staates: Er räumte den Beamten am Hofe eine
höhere Stellung ein und erstrebte eine Spezialisierung ihrer Ämter.
Bereits seit etwa 1100 führte sein Sohn Ludwig
die Regierung und Philipp verlor jegliche
Bedeutung.
Er wurde in St-Benoit-sur-Loire beigesetzt.
Pernoud Regine: Seite 11-29
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"Die Kapetinger" in: Die großen Dynastien
Der Sohn Heinrichs I.
und der Prinzessin Anna aus dem fernen
Rußland war auf den ehrgeizigen Namen
Philipp
getauft worden, der an die byzantinische Dynastie und die griechischen
Eroberer erinnerte. Philipp I. (1060-1108)war
auch der erste, über dessen Krönung Einzelheiten überliefert
sind, insbesondere der Text des Eides, den er in Anwesenheit des Erzbischofs
von Reims auf das Evangelium ablegte, bevor er die Salbung empfing. Der
König trifft alle Entscheidungen im Rat, und wenn es um ernste Probleme
geht, bei denen der Friede des Königreiches in Frage steht, "im ganz
großen Rat", das heißt er muß dann alle Fürsten
einberufen, ohne die er ohnehin nicht wirksam handeln kann. Seine Rolle
in ihrer Mitte ist die des Schiedsrichters, der für Frieden und Gerechtigkeit
zu sorgen hat. König Philipp, dessen Andenken durch verschiedene Zeugnisse
lebendig geblieben ist, erwies sich im Grunde dieser Ehre wenig würdig.
Schlemmerhaft und sinnlich, fettleibig schon in jungen Jahren, war er nach
Aussagen seiner Zeitgenossen "schwerfällig durch die Masse des Fleisches
und mehr mit Essen und Schlafen beschäftigt als mit dem Kampf".
Sein Beiname wurde zum Ärgernis, als er seine Gemahlin Bertha
von Friesland verstieß und die Gattin eines seiner Vasallen,
Bertrade
von Montfort, entführte, in die er sich unsterblich verliebt
hatte.
vor 1071
1. oo Bertha von Holland, Tochter des Grafen Florenz
I.
um 1055- 1093
1091 verstoßen
15.5.1092
2. oo 2. Bertha von Montfort-l'Amaury, Tochter
des Grafen Simon I.
- nach 1115
Kinder:
1. Ehe
Ludwig VI. der Dicke König von Frankreich
1081-1.8.1137
Konstanze
um 1078- um 1125
um 1094
1. oo Hugo I. Graf von Champagne
- 1104 - 6.1126
1105
2. oo Bohemund I. Fürst von Antiochia
1058-7.3.1111
Heinrich
- jung
Karl
- jung
Odo
-
1096
2. Ehe
Cäcilie
um 1097- nach 1145
1106
1. oo Tankred Fürst von Tarent
1076-5.12.1112
1112
2. oo Pons Graf von Toulouse und Tripolis
1098- 1137
Philipp Graf von Mantes Seigneur von Mehun-sur-Yerre
um 1093- nach 1123
1104
oo Elisabeth von Monthlery, Tochter des Grafen
Guido
-
Floris Seigneur von Nangis
- 1119
Eustachia
-
oo Johann Graf von Etampes
-
Literatur:
----------
Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 216,243,258,265,271 - Brunos
Buch vom Sächsischen Kriege. Übersetzt von Wilhelm Wattenbach,
Phaidon Verlag Essen 1986, Seite 36 - Die Salier und das Reich,
hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 44/Band
III Seite 234,250,453 - Die Staufer im Süden. Sizilien und
das Reich, hg. von Theo Kölzer, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996,
Seite 58,67,68,76,79 - Douglas David C: Wilhelm der Eroberer Herzog
der Normandie. Diederichs Verlag München 1994 Seite 84,179,193,226-228,297,354,363-368,407-413
- Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin
Köln 2000 Seite 36,43,61,63,66,70,72-77,80-83,85-97,99,104,107,115
- Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer
GmbH 1987 Seite 55,62,76,80,84-89,93,122 - Ehlers Joachim/Müller
Heribert/ Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige
des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München
1996 Seite 98,107,109,113,115-126,127,135,145 - Ennen, Edith: Frauen
im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 97-98 - Favier,
Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche
Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 30,72,80,84,93,108 - Glocker
Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik.
Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VIII,107 Seite 308344 - Houben,
Hubert: Roger II. von Sizilien. Herrscher zwischen Orient und Okzident,
Primus Verlag Darmstadt 1997, Seite 106,159 - Le Goff Jacques: Ludwig
der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 66,74,102,246,367,729,733,800,915
- Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969
Seite 149-159
-
Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge,
Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 102,105,109,360,482
-
Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 19,241-249,252-255
- Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern.
Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln
1990 Seite 228,235 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen.
Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 429,447,451,459,476
- Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada
bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg
1996 Seite 82,91 - Werner, Karl Friedrich: Königtum und Fürstentum
im französischen 12. Jahrhundert, in Probleme des 12. Jahrhunderts
Reichenau-Vorträge Band XII, Jan Thorbecke Verlag Konstanz-Stuttgart,
Seite 177-227 -
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Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller
Bernd: Seite 113-126
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"Die französischen Könige des Mittelalters"
Rolf Große
PHILIPP I., König von Frankreich 1060-1108
---------------
* 1052, + 29./30.7.1108
Melun
Begraben: S-Benoit-sur-Loire
Vater:
--------
Heinrich I., König von Frankreich
Mutter:
---------
Anna von Kiev, Tochter des Grßfürsten Jaroslaw
I.
Brüder:
----------
Hugo, Graf von Vermandois (*1057, +18.10.1101)
Robert (* vor Juni 1054, + um 1065)
23.5.1059 Königswahl in Reims und Weihe durch Erzbischof
Gervasius von Reims
4.8.1060 Tod Heinrichs I., Philipp wird alleiniger König
Graf Balduin V. von Flandern übernimmt die Regentschaft
25.12.1066 Krönung Wilhelms des Eroberes zum englischen
König
1067 Übernhame der selbständigen Regierung
10.-17.9.1077 Verkündung eiens Investiturverbots
durch den päpstlichen Legaten Hugo von Die auf der Synode von Autun
15.-16.1.1078 Verschärfung des Investiturverbots
und Suspendierung zahlreicher Bischöfe wegen unkanonischer Erhebung
durch Hugo von Die auf der Synode von Poitiers
9.9.1087 Tod Wilhelms des Eroberers, das anglonormannische
Reich wird geteilt
1092 Verstoßung Berthas und Eheschließung
mit Bertrada von Montfort
16.10.1094 Exkommunikation Philipps auf der Synode vo
Autun wegen Ehebruchs durch den Erzbischof Hugo von Lyon
18.-27.11.1095 Kreuzzugsaufruf Papst Urbans II. auf dem
konzil von Clermont
Erneuerung der Investiturdekrete, Untersagung des Lehnseids
der Geistlichen udn Bestätigung der Exkommunikation des Königs
1100 erstmalige Bezeichnung Ludwigs VI. als "rex designatus"
1104 Überwindung des Investiturproblems in Frankreich
mit der Neubesetzung der Bistümer Beauvais und Paris
2.12.1104 Zustimmung Philipps und Bertradas zu ihrer
Trennung, Absolution auf dem Konzil von Paris
1./2.5.1107 Bund Philipps und seines Sohnes Ludwig mit
Papst Paschalis II. in St-Denis
1. oo 1072
BERTHA VON HOLLAND
* um 1055, + 1093
Stieftochter Graf Roberts I. des Friesen von Flandern
2. oo 15.5.1092
BERTRADA VON MONTFORT
* , + nach 1115
Tochter des Grafen Simon I. von Montfort
Kinder:
---------
1. Ehe
Ludwig VI., König von Frankreich (* 1081, + 1.8.1137)
Konstanze (* um 1078, + um 1125)
Heinrich
2.Ehe
Philipp, Graf von Mantes Seigneur von Mehun-sur-Yerre
(* um 1093, + nach 1123)
Florus, Seigneur von Nangis (+ 1119)
Caecilia (*um 1097, + nach 1145)
"Viel Zeit ist verflossen, seitdem die Königsherrschaft in Frankreich, einst berühmt und außerordentlich mächtig, sich zu neigen und der meisten Zeichen der Tugend entblößt zu werden begann, während üble Gewohnheiten heranwuchsen... All dieser Dinge Haupt und Ursache ist auf Einflüsterung des Teufels hin Euer König, der nicht als König, sondern als Tyrann zu bezeichnen ist. Sein ganzes Zeitalter beschmutzt er mit Schand- und Übeltaten, und das Ruder der Herrschaft, das er aufgenommen hat, führt der Elende und Unglückselige ohne Nutzen" (Schmale, Quellen, 97 Nr. 29). Mit diesen scharfen Worten tadelt der Papst Gregor VII. in einem Brief an die französischen Bischöfe den König Philipp I., der kurz zuvor wie ein Straßenräuber italienische Kaufleute, die durch sein Reich zogen, überfallen hat. Man schreibt das Jahr 1074. Philipp ist seit 14 Jahren an der Herrschaft und hat in dieser Zeit, die erst ein knappes Drittel seiner gesamten Regierung ausmacht, schon herbe Niederlagen einstecken müssen: Sein Versuch, die Streitigkeiten um die Nachfolge in der flandrischen Grafenwürde zu regeln, ist im ersten Anlauf gescheitert. Die Eroberung Englands durch den Normannen-Herzog Wilhelm, seinen eigenen Lehnsmann, hat er nicht verhindern können; statt dessen muß er nun mitansehen, wie ihm im anglonormannischen Reich ein gefährlicher Rivale erwächst. Und nun auch noch der Konflikt mit dem Papst, der droht, ihm die Bischöfe und damit eine der wichtigsten Stützen seiner ohnehin schon angeschlagenen Macht abspenstig zu machen. Im deutschen Reich wird diese Auseinandersetzung zwischen regnum und sacerdotium, die man auch als "Investiturstreit" bezeichnet und die in Kaiser HEINRICH IV. und Papst Gregor VII. ihre bekanntesten Protagonisten findet, das Imperium in eine schwere Krise stürzen. Ganz anders hingegen die Entwicklung in Frankreich. Als Philipp 1108 stirbt, ist das Papsttum zum engen Verbündeten der französischen Krone geworden, und die monarchische Gewalt, die im Laufe eines Jahrhunderts an Ansehen und Macht ständig einbüßen mußte, hat die Wende vollzogen zu einem Aufstieg, der den König von Frankreich zum wichtigsten Herrscher Europas machen wird. Grund genug also, sich für Person und Regierung dieses Herrschers zu interessieren.
I
Auffällig ist bereits der Name: Philipp,
so hatte vor ihm noch niemand in der Königsfamilie geheißen.
Was mag die Eltern, Heinrich I. und
seine 3. Gemahlin Anna von Kiew, dazu
bewogen haben, den 1052 geborenen Thronfolger so zu nennen? Während
die jüngeren Brüder Hugo,
der spätere Graf von Vermandois, und Robert,
der noch im Kindesalter starb, Namen erhielten, die in der KAPETINGER-Dynastie
auf eine lange Tradition zurückblicken konnten, benannte man den Erstgeborenen
nach dem vor allem in Byzanz verehrten Apostel Philipp. Dies läßt
sich aus der familiären Herkunft von Heinrichs
Gemahlin Anna erklären: Sie war
die Tochter des Kiewer Großfürsten
Jaroslaw des Weisen und über ihre gleichnamige Großmutter
mit dem byzantinischen Herrscherhaus verwandt, das zudem in König
Philipp von Makedonien, dem Vater Alexanders
des Großen, seinen Stammvater sah. So wurde mit Philipp
I. ein byzantinischer Name im französischen Königsgeschlecht
eingeführt, den noch der letzte gekrönte Nachfahre der KAPETINGER,
Louis-Philippe
(1830-1848), tragen sollte.
Die Anfänge des jungen Prinzen liegen völlig
im dunkeln, und seine Person wird in den Quellen erst wieder greifbar,
als er im Alter von sieben Jahren zum König geweiht wird. Heinrich
I. war damals bereits von Alter und Krankheit gezeichnet, und
man rechnete allgemein mit seinem baldigen Tod. So entschloß sich
der König, dem Beispiel seiner Vorgänger Hugo
Capet und Robert des Frommen
zu folgen und seinen ältesten Sohn zum Mit-König erheben
zu lassen. Offenbar hatten dazu auch die Großen des Reiches geraten.
Angesichts der Schwäche des französischen Königtums mag
die hier zutage tretende Stärke des Erbgedankens erstaunen.
Die Königserhebung fand am Pfingstfest des Jahres
1059 in der Kathedrale von Reims statt. Erzbischof Gervasius von Reims
legte den versammelten geistlichen und weltlichen Großen dar, dass
ihm als Nachfolger des heiligen Remigius, der einst Chlodwig
getauft und geweiht habe, vor allen anderen das Recht zustehe, den König
zu wählen und zu weihen. Beim Wahlakt übte er dann auch das Erststimmrecht
aus; ihm folgten die anwesenden Geistlichen, unter ihnen zwei päpstliche
Legaten, mehr als 20 Erzbischöfe und Bischöfe, und schließlich
die weltlichen Magnaten, an ihrer Spitze Herzog Wilhelm VIII. von Aquitanien.
Mit der Akklamation durch Adel und Volk endete die Kur, der sich die Weihe
eines neuen Königs, die ebenfalls von Gervasius vorgenommen wurde,
anschloß.
Als Heinrich I. ein
Jahr später, am 4. August 1060, starb, war die Nachfolge nicht mehr
offen. Philipp war nun alleiniger König
- der jüngste übrigens im französischen Mittelalter -, aber
wenn auch in seinem Namen Urkunden ausgestellt wurden, so war er doch zur
selbständigen Herrschaft nicht fähig. Es stellte sich also die
Frage der Regentschaft für den minderjährigen König, und
auch sie scheint Heinrich noch selbst
geregelt zu haben, indem er seinen Schwager, den Grafen Balduin V. von
Flandern, damit betraute. Balduin gehörte zu jenen Großen, die
den französischen König zwar als ihren Lehnsherrn anerkannte,
im übrigen aber selbständig regierten und auf Unabhängigkeit
bedacht waren. Denn man darf nicht voraussetzen, dass die königliche
Herrschaft das gesamte Reich erfaßte. Philipp
nannte
sich Dei gratia Francorum rex, "von Gottes Gnaden König der Franken",
und zeitgenössiche Geschichtsschreiber sprachen vom regnum Francorum,
dem "Königreich der Franken". Den anderen Fürsten gegenüber
war er durch die Salbung, die ihm der Erzbischof von Reims gespendet hatte,
ausgezeichnet, und Philipp hat dies
auch durch mehrere Festkrönungen (1071,1098,1100 und 1104) unterstrichen.
In seiner tatsächlichen Macht aber sah sich der König auf die
sogenannte Krondomäne beschränkt; unter ihr versteht man alle
Rechte, Besitzungen und Einkünfte des Königs, deren Kernbereich
alle Rechte, Besitzungen und Einkünfte des Königs sich beim Tode
Heinrichs
I. ungefähr von Orleans über Paris bis ins Tal der
Oise erstreckte. Diese Landschaften waren zentral gelegen und ragten durch
ihre Wirtschaftskraft hervor. Zudem verfügte der König über
die Kronbistümer, die etwa ein Drittel aller französischen Diözesen
ausmachten; sie lagen vor allem in den Kirchenprovinzen Reims und Sens
und umschlossen wie ein Ring die weltliche Krondomäne. Der weitaus
größte Teil Frankreichs aber befand sich in der Hand mächtiger
Fürsten, der Grafen von Flandern, der Herzöge der Normandie,
der Herzöge der Bretagne, der Grafen von Anjou, der Herzöge von
Aquitanien, der Grafen von Toulouse, der Grafen von Barcelona, der Herzöge
von Burgund, der Grafen von Blois und der Champagne. Von ihnen war nur
Herzog Wilhelm VIII. von Aquitanien persönlich zu Philipps
Krönung
in Reims erschienen; Burgund, Flandern und Anjou waren durch Gesandte vertreten,
während die übrigen Fürsten, allen voran der Herzog der
Normandie, durch Abwesenheit glänzten. Es sollte eine der wichtigsten
Aufgaben des neuen Königs sein sich gegen die mächtigen Vasallen
zu behaupten und die Krondomäne auszubauen.
Graf Balduin V. von Flandern, der die Regentschaft für
den minderjährigen Philipp ausübte,
beherrschte eines der wichtigsten Fürstentümer. Es ging zum größten
Teil vom französischen König zu Lehen, für einige Gebiete
aber war der Graf Vasall des Kaisers, und deshalb unterscheidet man zwischen
"Kronflandern" und "Reichsflandern". Seine Stellung wußte Balduin
durch eine geschickte Heiratspolitik abzusichern: Er war der Schwiegersohn
König
Roberts II. von Frankreich, und seine Tochter
Mathilde hatte den Herzog der Normandie, Wilhelm
den Eroberer, geheiratet. Bei Übernahme der Regentschaft
nach dem Tode Heinrichs I. ließ
der Graf sich von den Großen Frankreichs einen Treueid leisten und
begab sich mit dem jungen König sofort in die wichtigsten Orte der
Krondomäne, nach Dreux, Paris, Senlis, Etampes und Orleans. Offensichtlich
war es beim Thronwechsel hier und da zu kleineren Revolten des lokalen
Adels gekommen, die Balduin jedoch im Keim zu ersticken vermochte.
Neben Balduin nahm mit der Königin-Witwe
Anna noch eine zweite Person maßgeblichen Einfluß
auf die Regierungsgeschäfte. Philipp
selbst brachte dies zum Ausdruck, als er in einer Urkunde für die
Pariser Abtei St-German-des-Pres sagte: "Als König
Heinrich starb, habe ich, sein noch unmündiger Sohn Philipp,
zusammen mit meiner Mutter die Königsherrschaft übernommen" (Pou,
Recueil, 40 Nr. 13). Tatsächlich war Anna
zunächst ständig am Hofe nachweisbar, bis ein unerhörter
Skandal die Welt des jungen Königs erschüttern sollte. Denn bereits
kurz nach dem Tode ihres Mannes hatte sie sich dem Grafen Rudolf von Valois
zugewandt und ihn schließlich, wohl im Laufe des Jahres 1061, geheiratet.
Diese neue Ehe war für Philipp
und den Grafen Balduin nicht ungefährlich, denn Rudolfs Herrschaftsbereich
bedrängte die Krondomäne im Westen wie im Norden und drohte zudem,
sie von Flandern abzuschneiden. Um die Verbindung mit Anna
eingehen
zu können, hatte Rudolf seine damalige Frau kurzerhand verstoßen.
Die Angelegenheit wurde dem Papst vorgetragen und Rudolf exkommuniziert.
Von nun an spielte Anna in der Regentschaft
keine Rolle mehr.
II
1067 wurde Philipp
15 Jahre alt und volljährig. Der Sohn des Grafen Balduin umgürtete
ihn mit dem Schwert, und auf einem in Paris abgehaltenen Hoftag übernahm
er die selbständige Regierung. Ein Jahr zuvor hatte sich die politische
Situation sehr zu seinen Ungunsten gewandelt, als Wilhelm,
der Herzog der Normandie, England eroberte und das anglonormannische Reich
begründete. Balduin V., der zu jener Zeit noch die Regentschaft ausübte,
hatte dies nicht verhindert; er war Wilhelms
Schwiegervater und ließ als Graf von Flandern zu, dass viele seiner
Untertanen sich dem normannischen Heereszug anschlossen. Hatten die englisch-französischen
Beziehungen bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt, so mußte
Philipp,
der in seiner faktischen Herrschaft ohnehin auf die Krondomäne beschränkt
war, nun mitansehen, wie ihm im Westen ein übermächtiger Rivale
erwuchs, der während des gesamten Mittelalters eine Bedrohung für
die KAPETINGER darstellen sollte. Philipps
Beziehungen zum deutschen Reich waren mehr oder weniger spannungsfrei;
die Auseinandersetzung mit Wilhelm und seinen Erben hingegen wurde ein
zentrales Thema seiner Regierung.
An eine direkte Auseinandersetzung mit dem Normannen-Herzog
war zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht zu denken. Für Philipp
galt vielmehr, zunächst die eigene Machtbasis zu erweitern. Eine erste
Möglichkeit bot sich dem jungen Herrscher bereits 1068, als er von
Streitigkeiten um die Erbfolge im Anjou profitieren konnte, die nach dem
Tode des Grafen Gottfried II. Martell unter dessen beiden Neffen ausgebrochen
waren. Philipp unterstützte Fulko
den Griesgram gegen dessen Kontrahenten Gottfried den Bärtigen und
ließ sich seine Hilfe mit der Übertragung des Gatinais
bezahlen. So vermochte er die Krondomäne im Gebiet zwischen Paris,
Orleans und Sens auszubauen.
Wechselnder Erfolg sollte hingegen seinem Eingreifen
in Flandern beschieden sein. Dort war im Jahre 1070 Graf Balduin VI., der
gleichnamige Sohn und Nachfolger von Philipps
Vormund, verstorben. Die Herrschaft ging nun auf seinen Sohn Arnulf über,
doch suchte Balduins Bruder, Robert der Friese, sie ihm streitig zu machen.
In dieser Situation bot Arnulfs Mutter Richilde ihre Hand Wilhelm FitzOsbern,
dem Truchseß Wilhelms des Eroberers,
an und machte ihn zum Vormund ihres Sohnes. Zugleich wandte sie sich an
den französischen König, dem sie in Erwartung seiner Hilfe die
in der Picardie gelegene Abtei Corbie übertrug. Philipp
eilte mit einem Truppenkontingent herbei, doch endete die militärische
Auseinandersetzung bei Cassel (südlich von Dünkirchen) mit einem
Sieg Roberts; Arnulf und Wilhelm FitzOsborn fielen im Kampfe, Richilde
geriet in Gefangenschaft, und Philipp
ergriff die Flucht. Es blieb ihm nun nichts anderes mehr übrig, als
Robert anzuerkennen: 1071 schloß man einen Frieden, der Robert die
Grafenwürde sicherte und Philipp
in Besitz des reichen Klosters Corbie beließ. So war es dem
französischen König gelungen, trotz seiner Niederlage die Krondomäne
im Norden zu erweitern. Besonders im Hinblick auf die wachsende Bedrohung,
die von
Wilhelm dem Eroberer ausging,
war es wichtig, die traditionell guten Beziehungen zu Flandern wiederhergestellt
zu haben. Zudem war Roberts Politik, bedingt durch die Verbindung Richildes
mit Wilhelm FitzOsbern, gegen die Anglonormannen ausgerichtet. Der Graf
von Flandern und der französische König waren sich bewußt,
aufeinanderangewiesen zu sein, und um zu zeigen, dass der soeben geschlossene
Friede zugleich ein langfristiges Bündnis bedeuten sollte, heiratete
Philipp
die Stieftochter Roberts, Bertha von Holland.
Ein wichtiger Schritt, die Grenze zur Normandie zu sichern,
war der Erwerb des westlich von Paris gelegenen sogenannten "Vexin francais"
(im Unterschied zum "Vexin normand") mit den Orten Mantes, Pontoise und
Chaumont-en-Vexin. Rudolf von Valois, der bereits erwähnte zweite
Ehemann Annas von Kiew, hatte es bis
zu seinem Tod im Jahre 1074 beherrscht. Das von ihm aufgebaute Fürstentum
zerfiel jedoch, als sein Sohn und Erbe Simon ins Kloster eintrat.
Philipp wußte diese Situation zu nutzen und sicherte sich
das Vexin bis zur Epte. Der neue Besitz war strategisch wichtig
und sollte im 12. Jahrhundert eine noch weiterreichende Bedeutung erlangen,
als Abt Suger von St-Denis eine Lehnsabhängigkeit des Vexin von seinem
Kloster reklamierte. Als Graf des Vexin war der französische
König somit Lehnsmann des heiligen Dionysius.
Im Jahre 1076, kurz vor dem Erwerb des Vexin, war Philipp
ein Schlag gegen Wilhelm den Eroberer
gelungen, als er die von den Anglo-Normannen belagerte bretonische Festung
Dol entsetzen konnte. Wilhelm mußte
sich zurückziehen, und eine mögliche Ausdehnung seines Machtbereichs
um die Bretagne war somit vorerst gescheitert. Es blieb weiterhin das Ziel
Philipps,
die 1066 geschaffene Verbindung der Normandie mit England wieder rückgängig
zu machen. Militärisch gab sich Wilhelm
nur selten eine Blöße, aber seine Schwachstelle, so wurde immer
deutlicher, waren die Auseinandersetzungen innerhalb der eigenen Familie.
Diese suchte Philipp mit diplomatischem
Geschick auszunutzen, indem er Wilhelms
ältesten
Sohn Robert, der wegen seiner geringen
Körpergröße den Beinamen "Kurzhose" erhielt, unterstützte.
Robert
war
als Erbe der Normandie vorgesehen, doch forderte er deren Übertragung
bereits zu Lebzeiten des Vaters. Als er damit auf Ablehnung stieß,
kam es zur offenen Empörung. Unterstützung fand er beim französischen
König, der ihm die Burg Gerberoy (bei Beauvais) überließ.
Hier verschanzte sich Robert mit seinen
Anhängern und trotzte der Belagerung durch den Vater. Bei einem Ausfall
zu Beginn des Jahres 1079 gelang es ihm sogar, die Normannen in die Flucht
zu schlagen, und in diesem Ereignis sahen Zeitgenossen die tiefste Demütigung,
die Wilhelm dem Eroberer jemals zugefügt
worden ist.
Erst 1087 sollte der Normanne den französischen
König wieder ernsthaft bedrohen können, als er in das Vexin einfiel,
es verwüstete und Mantes in Schutt und Asche legen ließ. Er
mußte das Unternehmen jedoch abbrechen, da er schwer erkrankte und
kurz darauf starb. Auf dem Totenbett hatte er die Teilung seines Erbes
verfügt: Robert Kurzhose erhielt
die Normandie, sein zweiter Sohn Wilhelm der Rote
England,
und der jüngste, Heinrich, wurde
mit Geld abgefunden. Die Einheit des anglonormannischen Reiches schien
der Vergangenheit anzugehören, doch sollte der Erfolg der
kapetingischen Politik nicht von Dauer sein. Philipps
Position erlitt zunächst 1092 eine entscheidende Schwächung,
als er seine Gattin Bertha verstieß
und somit das Bündnis mit Flandern aufs Spiel setzte. Wilhelm
der Rote nutzte diese neue Konstellation, indem er freundschaftliche
Beziehungen zu Graf Robert dem Friesen und dessen Nachfolger Robert II.
knüpfte. Noch bedrohlicher wurde es für den französischen
König, als Robert Kurzhose 1096
dem Kreuzzugsaufruf Papst Urbans II. folgte. Um seine Heerfahrt zu finanzieren,
nahm er einen Kredit bei seinem Bruder Wilhelm
auf
und übertrug ihm als Pfand die Normandie. Wilhelm
starb
1100, und es folgte ihm Heinrich, der
jüngste der drei Brüder; ihm gelang es 1106, den inzwischen aus
dem Heiligen Land zurückgekehrten Robert
in
der Schlacht bei Tinchebray (bei Domfront) zu besiegen. Das anglonormannische
Reich war somit wiederhergestellt, ohne dass Philipp
eingegriffen hätte.
War die kapetingische
Politik in diesem entscheidenden Punkt fürs erste gescheitert, so
sollte es Philipp dennoch gelingen,
in seinen letzten Lebensjahren die Krondomäne weiter auszubauen. Wir
schilderten bereits den Erwerb des Gatinais, der Abtei Corbie
und des Vexin. Erwähnt zu werden verdient nun noch das Berry,
dessen Zentrum der Vizegraf von Bourges, Odo Harpin, beherrschte. Als er
zum Kreuzzug aufbrach, verpfändete er das Berry an Philipp,
der es ab 1100 der Krondomäne einverleibte. Zwar kehrte Odo wenige
Jahre später aus dem Heiligen Land zurück, doch verzichtet er
auf seine früheren Rechte und trat ins Kloster ein. Das Berry
war nunmehr zu seinem größten Teil endgültig in den Besitz
der Krone übergegangen und sollte als Basis für ein späteres
Ausgreifen der KAPETINGER in die Regionen
südlich der Loire dienen.
Mit der Erweiterung der Krondomäne hatte es Philipp
erreicht, die unmittelbare Machtstellung der KAPETINGER
zu
stärken. Zugleich zeigt sich, dass unter seiner Regierung der seit
Generationen spürbare Verfall der Königsmacht aufgehalten und
die Grundlage für einen Wiederaufstieg geschaffen werden konnte. Zeugnis
dafür legen die Königsurkunden ab, in deren Zeugnislisten seit
der Regierung Roberts des Frommen im zunehmenden Maße der lokale
Adel auftaucht, während die Unterschriften der bedeutendsten Fürsten
immer seltener werden. Dies erklärt sich aus dem enger werdenden Wirkungsbereich
des Königs, belegt aber gleichzeitig, dass auch in der Krondomäne
seine Autorität bestritten wurde; denn wenn selbst ein kleiner Adliger
ein Herrscherdiplom als Zeuge unterschreibt, dann heißt dies, dass
das Ansehen des Herrschers allein nicht mehr ausreicht, um die Durchsetzung
seiner in der Urkunde formulierten Verfügung zu garantieren. Die monarchische
Gewalt sinkt, sie nähert sich dem Adel, und dementsprechend nimmt
das Königsdiplom immer mehr die Form einer Privaturkunde an. In diese
Entwicklung fügt es sich, dass Philipp während
der ersten Jahre seiner Regierung die programmatischen Hinweise auf die
königliche Gewalt, mit denen die karolingischen
Herrscherdiplome zumeist eingeleitet wurden, fallenläßt. Erst
seit Mitte der 70-er Jahre greift er wieder auf diesen "klassischen" Typ
zurück, und bald gewinnt auch die Zeugenreihe eine neue Form: In verstärktem
Maße unterschreiben nun die Inhaber der vier Hofämter, die grands
officiers du roi, Seneschall, Mundschenk, Connetable und Kämmerer.
In einer Urkunde des Jahres 1085 sind sie die einzigen Zeugen, ebenso 1091,
1104 und 1107, und in der Folgezeit wird die ausschließliche Unterschrift
der vier grands officiers zum Merkmal des kapetingischen
Diploms:
Das Königtum hatte die Gefahr, in den Adel abzusinken, gebannt.
III
Philipps Herrschaft
fällt in eine Epoche, die in ganz Europa von der Auseinandersetzung
zwischen regnum und sacerdotium, zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt,
gekennzeichnet ist. Seine Regierungszeit deckt sich fast völlig mit
der Kaiser HEINRICHS IV. (1056-1105),
und dessen Namen verbinden wir noch heute mit dem sogenannten "Investiturstreit".
Indes berührt dieser Begriff nur einen Aspekt und greift zu kurz.
Man spricht besser vom Zeitalter der Kirchenreform, die nicht nur die Investitur,
also die Einführung in ein Kirchenamt, regelte, sondern - um die wichtigsten
Punkte zu nennen - auch den römischen Primat durchsetzte und sich
gegen die Käuflichkeit von Kirchenämtern und Sakramenten, die
Simonie, sowie die Priesterehe wandte. Die Auseinandersetzung zwischen
Kaiser und Papst stürzte das deutsche Reich in eine tiefe Krise, in
Frankreich hingegen führte sie zu einem engen Bündnis des
Königs mit dem Papst. Wie ist diese gegensätzliche Entwicklung
zu erklären?
Zunächst müssen wir berücksichtigen, dass
die königliche Kirchenherrschaft in Deutschland von anderen Voraussetzungen
ausging als in Frankreich. HEINRICH IV.
verfügte über sämtliche Bistümer und die bedeutendsten
Stifte und Klöster seines Reiches. Er bestimmte maßgeblich die
Berufung eines Bischofs oder Abtes und führte ihn durch die Überreichung
von Ring und Stab in sein neues Amt ein; anschließend versprach ihm
der Geistliche in Form eines Eides Treue und Gefolgschaft. Dies Kontrolle
der Reichskirche war um so wichtiger, als die Prälaten zu den wesentlichen
Stützen der Königsmacht gehörten. Mit dem von Gregor VII.
ausgesprochenen Verbot der Bischofsinvestitur durch Laien mußte die
Reichsverfassung also in ihren Grundfesten erschüttert werden.
Im Unterschied zum deutschen König beherrschte Philipp
I. von insgesamt 77 Diözesen seines Reiches nur rund 25,
also ein knappes Drittel. Zu ihnen zählten im wesentlichen die Bistümer
der Kirchenprovinzen Reims und Sens sowie einige Bistümer der Provinzen
Lyon, Bourges und Tours. Die übrigen Diözesen hingegen befanden
sich seit der ausgehenden KAROLINGER-Zeit
in Händen der Lehnsaristokratie. Existierte in Deutschland eine Reichskirche,
so spricht man für Frankreich vom Kronepiskopat. Der Neugewählte
wurde zunächst vom König mit Ring und Stab investiert, leistete
dem Herrscher sodann einen Treu- oder Lehnseid und empfing schließlich
auf königliche Anweisung hin die Weihe. Wurde ein Bistum vakant, so
kam es in manu regis, "in die Hand des Königs", der bis zur Bestellung
eines Nachfolgers über die Einkünfte verfügen konnte. Ohnehin
in seinen Machtmitteln beschränkt, war Philipp
auf
die materielle und oft auch militärische Unterstützung durch
den Episkopat angewiesen. Gleichzeitig besaßen aber auch die Bischöfe
ein Interesse an der königlichen Kirchenhoheit, die sie davor bewahrte,
in die Abhängigkeit des Adels zu geraten.
War im deutschen Reich Kaiser
HEINRICH III. als entschiedener Freund der Kirchenreform aufgetreten,
so mußte in Frankreich zunächst das Papsttum selbst eingreifen.
1049 veranstaltete Leo IX. ein Konzil zu Reims, und in den kommenden Jahrzehnten
bemühten sich päpstliche Legaten, auf zahlreichen Synoden den
Vorstellungen der Kurie zur Durchsetzungzu verhelfen. Dabei geriet auch
Philipp
I. ins Kreuzfeuer der Kritik, doch sollte es niemals zu einer
grundsätzlichen Auseinandersetzung zwischen König und Papst kommen.
Dieser Umstand unterscheidet die Vorgänge in Frankreich ganz erheblich
vom Investiturstreit im deutschen Reich. Beharrte HEINRICH
IV. starr auf seinen königlichen Prärogativen, so
zeigte sich Philipp I. pragmatisch
und flexibel in der Bewahrung seiner Rechte. Dabei kam ihm zugute, dass
das Papsttum voll und ganz vom Konflikt mit dem Kaiser in Anspruch genommen
wurde und deshalb auch seinerseits zu einer vermittelnden Haltung Frankreich
gegenüber neigte.
Zu einem ersten Konflikt Philipps
I. mit Gregor VII. kam es 1072/74, als der König sich weigerte,
dem kanonisch gewählten Bischof Landerich von Macon die Investitur
zu erteilen. Klerus und Volk von Macon trugen die Angelegenheit dem Papst
vor, der Philipp mit Bann und Interdikt
drohte. Da der zuständige Metropolit, Erzbischof Humbert von Lyon,
ohne königliche Genehmigung die Weihe nicht erteilen wollte, nahm
Gregor sie selbst in Rom vor. Der neue Bischof konnte sein Amt antreten
und soll auch bald ein gutes Verhältnis zum Hof unterhalten haben.
Von einem energischen Widerstand Philipps
ist hingegen nichts zu spüren, und diese nachgebende Haltung ist charakteristisch
für ihn. Schärfere Töne schlug Gregor jedoch nur kurze Zeit
später an, als er von dem erwähnten Raubüberfall Philipps
auf
italienische Kaufleute erfuhr. Er warf den französischen Bischöfen
vor, an den Untaten des Königs mitschuldig zu sein, und forderte sie
auf, ihn zur Umkehr zu bewegen. Sei er dazu nicht bereit, so sollten sie
sich von ihm lossagen und das Interdikt über Frankreich verhängenn;
nütze auch dies nichts, dann werde man ihm die Königsgewalt entreißen.
Philipp
zeigte sich unbeeindruckt, und Gregor machte keine Anstalten, seine Drohungen
zu verwirklichen - auch dies ein Zeichen dafür, dass Rom eine Konfrontation
vermeiden wollte. Immerhin unternahm Gregor einen neuen Anlauf, die Kirchenreform
in Frankreich voranzutreiben und ernannte die beiden Bischöfe Hugo
von Die und Amat von Oloron zu ständigen Legaten. Sie griffen in der
Folgezeit wiederholt in Bischofswahlen, auch in der Krondomäne, ein.
1077 leitete Hugo eine Synode in Autun, auf der die Laieninvestitur sehr
wahrscheinlich ausdrücklich untersagt wurde. Es folgte ein Jahr später
die Synode von Poitiers, die das Investiturverbot noch verschärfte
und zahlreiche Bischöfe wegen unkanonischer Erhebung suspendierte.
Philipp
hatte die Tragweite dieser Beschlüsse erkannt und vorsorglich seinen
Bischöfen die Teilnahme an der Synode verboten. Trotzdem kam es zu
keinem offenen Bruch zwischen König und Papst.
Hatte schon Gregor VII. das Verhalten Philipps
gemaßregelt und mit Strafmaßnahmen gedroht, so blieb es Papst
Urban II. vorbehalten, ihn zu exkommunizieren. Der Grund lag nicht etwa
in der Frage der Investitur, sondern in der neuen Ehe, die der König
1092 geschlossen hatte. Wir erinnern uns, dass Philipp
1072 Bertha, die Stieftochter des Grafen
Robert von Flandern, geheiratet hatte. Aus dieser Verbindung, die lange
unfruchtbar geblieben war, gingen schließlich der Thronfolger
Ludwig, eine Tochter namens Konstanze
sowie vielleicht der als Kind gestorbene Heinrich
hervor. 1092 verstieß Philipp
seine Frau; sie war ihm, wie der zeitgenössische Historiker Wilhelm
von Malmesbury berichtet, zu dick geworden. Ihre Stelle sollte Bertrada
von Montfort einnehmen, die allerdings noch mit dem Grafen Fulko
von Anjou verheiratet war und deshalb von Philipp
entführt
werden mußte. Die Tat glückte, und der Bischof von Senlis erklärte
sich bereit, das Paar zu trauen. Der Ehebruch rief Urban II. auf den Plan.
Da seine Aufforderung an den französischen Episkopat, den König
auf den rechten Weg zurückzuführen, nichts nutzte, beauftragte
er Hugo, der bereits Gregor VII. als Legat gedient hatte und inzwischen
Erzbischof von Lyon geworden war, mit der Angelegenheit. Hugo berief eine
Synode nach Autun ein, die 1094 den König exkommunizierte. Ein Jahr
später begab sich Urban II. selbst nach Frankreich und versammelte
ein großes Konzil in Clermont; dort rief er zum Kreuzzug auf, erneuerte
die Investiturdekrete, untersagte den Lehnseid der Geistlichen und bestätigte
die Exkommunikation des Königs. Es entsprach der bisherigen päpstlichen
Politik, dass man die Verurteilung Philipps
mit persönlichen Verfehlungen begründete, nicht etwa mit mangelndem
Reformeifer. Eine Herrscherabsetzung, wie sie HEINRICH
IV. widerfuhr, drohte Philipp nicht.
Auch Urban hatte in der Frage der Investitur kein Interesse an einer grundsätzlichen
Auseinandersetzung mit dem französischen König; dies galt um
so mehr, als er verhindern mußte, dass Frankreich zum kaiserlichen
Gegen-Papst Wibert-Clemens III. überging.
Mehrmals hat man in den folgenden Jahren versucht, Philipp
vom Bann zu lösen. Er versprach schon bald nach dem Konzil von Clermont,
seiner Verbindung mit Bertrada zu entsagen,
doch stand er allzu sehr im Banne dieser Frau, als dass er dem auch Taten
hätte folgen lassen können. So blieb er fast 10 Jahre exkommuniziert
und konnte deshalb auch nicht am ersten Kreuzzug teilnehmen. Erst 1104
sollte es zu einer Verständigung kommen: Auf dem Konzil von Paris
erklärten sich der König und Bertrada
unter Eid zur Trennung bereit und wurden absolviert. Zwar hielten sie sich
nicht an ihre Zusage, doch drückte Papst Paschalis, der immer stärker
von der Auseinandersetzung mit HEINRICH V.
in Anspruch genommen wurde, beide Augen zu.
Inzwischen war auch die Frage der Investitur einer Lösung
nähergerückt. Eine entscheidende Rolle spielte dabei der Bischof
Ivo von Chartres, einer der bedeutendsten Kirchenrechtler seiner Zeit.
1090 war er zum Nachfolger des von Urban II. abgesetzten Bischofs Gottfried
gewählt und von Philipp investiert
worden. Da ihm der zuständige Metropolit, Erzbischof Richer von Sens,
die Weihe verweigerte, reiste er nach Rom und ließ sich von Urban
II. weihen. In der Ehefrage stellte er sich gegen Philipp
und
muße für seine Haltung zeitweise im Kerker büßen.
Trotzdem trat er als Vermittler zwischen königlichen und päpstlichen
Ansprüchen auf. Deutlich wurde dies in seinem 1097 verfaßten,
berühmt gewordenen Brief an den päpstlichen Legaten Hugo von
Lyon: Mit der von ihm als concessio, "Übertragung", bezeichneten Investitur,
so argumentierte Ivo, verleihe der König nihil spirituale, "nichts
Geistliches", sondern lediglich die bona exteriora, "die weltlichen Güter"
der Bischofskirche. Die Investitur war somit ein rein weltlicher Akt. Um
dies besser zu verstehen, müssen wir uns vor Augen halten, dass Philipp
zu jenem Zeitpunkt noch exkommuniziert war die persönliche Investitur
mit Ring und Stab konnte er wahrscheinlich nicht mehr ausüben, da
jedem Bischof der Umgang mit ihm untersagt war. Statt dessen dürfte
damals die concessio aufgekommen sein, die vielleicht durch königlichen
Erlaß oder durch eine Erklärung gegenüber Abgesandten des
neugewählten Bischofs vorgenommen wurde. Diese neue Investiturpraxis
und die Unterscheidung zwischen Spiritualien und Temporalien (die übrigens
schon auf eine gewisse Tradition vor Ivo zurückblicken konnte) sollte
in Frankreich zu einer Lösung führen, die seit der Neubesetzung
der Bistümer Paris und Beauvais im Jahre 1104 üblich wurde: Der
König schloß sich dem Ergebnis der kanonischen Wahl an, verzichtete
auf die symbolische Investitur mit Ring und Stab, nahm aber eine concessio
der weltlichen Güter vor und ließ sich dafür von dem neugewählten
Bischof einen Treueid leisten.
So wurde die Frage der Investitur in Frankreich durch
einen Kompromiß gelöst, der sich an der Wende vom 11. zum 12.
Jahrhundert ergeben hatte. Er wurde wahrscheinlich auf der Synode von Troyes
im Jahre 1107 gebilligt, während eine förmliche Vereinbarung
mit dem Papsttum, wie sie etwa für das Imperium im Wormser Konkordat
vorliegt, nicht mehr nötig war. Genaugenommen können wir auch
nicht von einem französischen Investiturstreit sprechen, sondern nur
von Konflikten bei Bistumsbesetzungen. Dementsprechen ist auch, im Gegensatz
zu Deutschland und Italien, die Investiturpublizistik in Frankreich nur
vereinzelt anzutreffen. Offenbar waren König und Kronepiskopat weder
willens noch in der Lage, den Forderungen des Reformpapsttums mit Streitschriften
zu begegnen.
Das Verhältnis des französischen Herrschers
zum Papst sollte sich sogar vom Gegensatz zum engen Bündnis wandeln,
als Paschalis II. 1106/07 nach Frankreich kam. In der alten Königsabtei
St-Denis traf er mit Philipp und dem
Thronfolger
Ludwig zusammen; er erinnerte sie an die Hilfe, die die KAROLINGER,
vor allem KARL DER GROSSE, dem Nachfolger
Petri geleistet hatten, und bat um Unterstützung gegen
Kaiser HEINRICH V. Philipp und Ludwig
knieten
vor dem Papst nieder und versprachen auxilium et consilium, "Rat und Hilfe".
Als sich Paschalis anschließend nach Chalons-sur-Marne begab, um
dort mit einer Gesandtschaft HEINRICHS V.
über die Investiturfrage zu verhandeln, wurde er von
Philipp
und
Ludwig
begleitet. Die Gespräche scheiterten, und Paschalis kehrte, um mit
den Worten des Abtes Suger von St-Denis zu sprechen, "erfüllt von
Liebe zu den Franzosen und von Furcht und Haß auf die Deutschen",
nach Rom zurück (Waquet, Suger, 60 Kap. 10). Der 1107 geschlossene
Bund zwischen König und Papst sollte zukunftsweisend sein. Die französische
Kirche wurde fortan zur entscheidenden Stütze des Papsttums, und bei
zwiespältigen Wahlen wurde in Frankreich entschieden, welcher Kandidat
die Oberhand behalten sollte.
IV
"Während der Sohn von Tag zu Tag Fortschritte machte,
verlor Philipp, sein Vater an Kräften.
Denn seit er mit der Gräfin von Anjou in ehebrecherischer Verbindung
zusammenlebte, tat er nichts mehr, was seiner königlichen Würde
angemessen gewesen wäre. Voller Verlangen nach der Frau, die er geraubt
hatte, ging es ihm nur noch darum, seine Lust zu befriedigen. Deshalb kümmerte
er sich nicht mehr um sein Reich und schonte auch nicht die Gesundheit
seines Körpers..." (Waquet, Suger, 80-82 Kap. 13). Das Urteil, das
Abt Suger von St-Denis über Philipp I.
abgibt, ist vernichtend. Der König lebte ganz im Banne der Bertrada
von Montfort, er litt unter Fettleibigkeit und vernachlässigte
seine Regierungspflichten.
Seine zweite Frau schenkte ihm drei Kinder:
Philipp,
Florus
Caecilia
Zuvor hatte er sich entschlossen,
Ludwig, seinen ältesten Sohn aus der Ehe mit Bertha,
als Erben anzuerkennen, und ihm Mantes, Pontoise und die Grafschaft Vexin
übertragen. Bertrada setzte sich
dagegen zur Wehr und soll sogar geplant haben, Ludwig
umzubringen,
um ihren eigenen Sohn Philipp
die Thronfolge
zu sichern. Ihre Intrigen blieben jedoch erfolglos, und seit dem Jahre
1100 wird Ludwig als rex designatus
bezeichnet; wenngleich er die Königsweihe erst nach dem Tod des Vaters
empfing, wurde sein Einfluß auf die Regierung von nun an immer stärker.
Seit 1100 war er der eigentliche Machthaber.
Philipp starb am
29.
oder 30. Juli 1108 in Melun ((südöstlich von Paris). Die
Bischöfe von Paris, Senlis und Orleans sowie der Abt von St-Denis
zelebrierten die Totenmesse, bevor man den Leichnam in das Kloster St-Benoit-sur-Loire
(östlich von Orleans) überführte und dort beisetzte. Philipp
hatte
zu Lebzeiten den Bau der Klosterkirche gefördert und sich (wohl aus
Verehrung für den heiligen Benedikt von Nursia) gewünscht, dort
und nicht in St-Denis, der traditionellen Grablege der französischen
Könige, bestattet zu werden. St-Denis wurde während der französischen
Revolution geplündert, die Gräber wurden geschändet und
die Knochen außerhalb der Kirche verscharrt. St-Benot-sur-Loire hingegen
blieb von diesem Vandalismus weitgehend verschont und birgt noch heute
die sterblichen Überreste Philipps.
Unterzieht man Philipps
Regierung einer abschließenden Bewertung, so fällt das Urteil
positiv aus. Sicher, der entscheidende Schlag gegen das anglonormannische
Reich war ihm nicht geglückt. Aber er hatte es lange destabilisieren
und seine weitere Expansion auf dem Kontinent verhindern können. Persönliche
Verfehlungen, seine Eheaffäre und seine Freßsucht mochten ihn
in den Augen der Zeitgenossen, etwa Sugers von St-Denis, lächerlich
und zur Herrschaft unfähig erscheinen lassen. Aber die französische
Monarchie hatte es ihm zu verdanken, dass ihr jahrzehntelanger Niedergang
aufgehalten und ein Wiederaufstieg vorbereitet wurde.
Philipp hatte die Krondomäne erweitert und die Basis für
ein Ausgreifen in die Regionen südlich der Loire geschaffen. In der
Auseinandersetzung mit dem Papsttum hatte ihn die Exkommunikation getroffen
und seine Regierung jahrelang gelähmt. Aber sie führte nicht
zum Bruch, sondern zu einem engen Bündnis mit Rom. An
Philipps Erfolg konnten seine Nachfolger anknüpfen: Unter
ihnen wurde Frankreich zur führenden Macht Europas.
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INTERNET Dieter Berg
PHILIPP I., König von Frankreich
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* 1052 + 29./30. Juli 1108 in Melun.
Der dritten Ehe König Heinrichs I. entstammend, die dieser mit der Tochter des Großfürsten Jaroslaw von Kiew eingegangen war, wurde Philipp bereits als siebenjähriges Kind zu Pfingsten des Jahres 1059 zum Mitkönig erhoben und durch den Erzbischof von Reims geweiht. Infolge des frühen Todes seines Vaters am 4. August 1060 wurde der KAPETINGER, für den bis 1067 Graf Balduin V. von Flandern die Regentschaft führte, rasch mit den drängenden politischen Problemen konfrontiert, die Heinrich I. hinsichtlich der Konsolidierung der königlichen Gewalt gegenüber den mächtigen Fürsten des Landes hinterlassen hatte. Vorrangig war hierbei die Erweiterung der Krondomäne, die zumindest im Berry, im französischen Vexin und im Gâtinais langsam vergrößert werden konnte. Unverändert blieb der geographische Wirkungskreis des kapetingischen Königtums auf die Krondomäne beschränkt, wobei sich Schwerpunkte königlicher Aktivitäten in Paris und Orléans befanden. Erst unter den kapetingischen Nachfolgern Philipps auf dem Thron erfolgten eine weitere Arrondierung bezüglich der Krondomäne und der konsequente Aufbau einer effizienten königlichen Verwaltung, die langfristig eine Verbesserung der ökonomischen Ressourcen für das Königtum herbeiführte. - Das wichtigste außenpolitische Problem, mit dem sich Philipp und auch seine kapetingischen Nachfolger konfrontiert sahen, war die erfolgreiche Invasion des normannischen Herzogs Wilhelm in England, deren Durchführung vom königlichen Regenten, Graf Balduin, nicht verhindert wurde. Die Schaffung eines anglonormannischen Reiches unter Führung Wilhelms mit einer effizienten Verwaltungs- und Herrschaftsorganisation, die dem Monarchen eine beträchtliche wirtschaftliche und militärische Potenz verschaffte, entwickelte sich in der Folgezeit zu der schwersten politischen Belastung bzw. Bedrohung für das franz. Königtum. Einzelne Versuche Philipps, durch die Unterstützung von Opponenten des anglonormannischen Monarchen - wie des Königssohnes Robert Kurzhose - die Herrschaft Wilhelms zu schwächen, schlugen ebenso fehl wie das Unternehmen des KAPETINGERS, seinen Einfluß in Flandern zu stärken. Dessen Herrscher wurden zu wichtigen Verbündeten in dem außenpolitischen Bündnissystem, das Wilhelm I. und später Heinrich I. zur Verteidigung bzw. Erweiterung des anglonormannischen Reiches vor allem mit Fürsten auf dem Kontinent konstituierten. - Weitere gravierende Konflikte waren für Philipp bis zum Ende seiner Herrschaft mit seinen Beziehungen zur höchsten geistlichen Gewalt, d.h. zum Reformpapsttum, verbunden. Die Forderung der Nachfolger Petri nach einer grundlegenden Reform der Kirche - mit Abschaffung von Simonie, Priesterehe, Eigenkirchenwesen etc. - führte in Frankreich, ganz im Gegensatz zum Imperium, zu keinem schweren »Investiturstreit«. Philipp konnte viel leichter als der römische Kaiser einer tiefgreifenden Reform der Kirche in seinem Reich zustimmen, da seine »Kirchenherrschaft« nur sehr eingeschränkt bestand und er lediglich in zwei Dutzend Fällen die Wahl von Bischöfen nördlich der Pyrenäen beeinflussen konnte. Diese besaßen in vergleichsweise geringem Umfang Anteil an herrscherlichen Rechten und befanden sich zudem vielfach in Abhängigkeit von Adligen in den Regionen. So kam es in Frankreich zu einer einvernehmlichen Lösung des »Investiturproblems« ohne umfassende Regelung in einem Konkordat (wie im Deutschen Reich bzw. im Imperium); vielmehr wurde eine pragmatische Änderung der Praxis der Wahl und Einsetzung von Bischöfen auf der Basis der von Ivo von Chartres getroffenen grundsätzlichen Unterscheidung von Spiritualien und Temporalien vorgenommen, während die königlichen Interessen durch die Leistung eines bischöflichen Treueeides gewahrt blieben. - Eine Belastung des Verhältnisses Philipps zum Papsttum entstand jedoch durch die Ehepraxis des KAPETINGERS, der im Jahre 1092 die Gattin des Grafen von Anjou, Bertrada, entführte und nach Verstoßung seiner rechtmäßigen Ehefrau Berta diese irreguläre Verbindung als Ehe vom Bischof von Senlis sanktionieren ließ. Der Papst kam nicht umhin, Philipp wegen dieses Verhaltens 1094/95 zu bannen. Urban II. und sein Nachfolger auf den Stuhle Petri hielten an dieser Haltung gegenüber dem KAPETINGER trotz der gleichzeitig sich verschärfenden Konflikte mit dem salischen Kaiser fest und zwangen Philipp zu Konzessionen in der Eheangelegenheit, weshalb der KAPETINGER im Jahre 1104 vom Kirchenbann gelöst werden konnte. Zugleich schuf Philipp, der seinen Sohn Ludwig (VI.) seit 1101 an der Regierung beteiligt hatte, die Voraussetzungen für eine endgültige Aussöhnung mit dem Papsttum. Diese erfolgte 1107 im Zusammenhang mit einem Besuch des Papstes Paschalis II. in Frankreich, der vor den Bedrohungen durch den SALIER-Kaiser HEINRICH V. geflohen war und Unterstützung in seinem Existenzkampf durch die KAPETINGER suchte. Am 1. Mai 1107 kam es in St. Denis zu einem Treffen Philipps und des Thronfolgers mit dem Papst, dem sie auxilium und consilium versprachen. Dieses Schutzbündnis führte nicht nur zu einer engen, dauerhaften Verbindung der KAPETINGER mit dem Papsttum, sondern auch zu einer Konfrontation mit dem deutschen Herrscher, der noch nach dem Wormser Konkordat - nicht zuletzt wegen des kapetingischen Schutzes für das Papsttum - den Versuch einer Invasion im französischen regnum unternahm. Der alternde Monarch war gegen Ende seines Lebens kaum mehr handlungsfähig und übertrug die Regierungsgeschäfte weitgehend dem Thronfolger Ludwig, der nach dem Tode Philipps und dessen Beisetzung in St.-Benoît-sur-Loire für eine Herrschaftskontinuität Sorge trug.
Quellen:
----------
Philippus I. rex Francorum, Epistolae et diplomata, in:
Migne PL 159, 837-844; Receuil des actes de Philipp Ier, ed. M. Prou, 1908;
Achille Luchaire, Louis VI le Gros. Annales de sa vie et de son règne,
1890; Suger, Vie de Louis VI le Gros, ed. Henri Waquet, 1964.
Literatur:
-----------
Achille Luchaire, Histoire des institutions monarchiques
de la France sous les premiers Capétiens, Bd.1-2, 2. Aufl. 1891
- Ders., Les premiers Capétiens, 1901 - O. Cartellieri, Abt Suger
von Saint-Denis, 1081-1151, 1898 - F.X. Barth, Hildebert von Lavardin (1056-1133)
und das kirchliche Stellenbesetzungsrecht, 1906 - H.W.C. Davis, England
under the Normans and Angevins 1066-1272, 2. Aufl. 1909 - Augustin Fliche,
Le règne de Philippe Ier roi de France, 1060-1108, 1912 - C. Petit-Dutaillis,
La monarchie féodale en France et en Angleterre Xe - XIIIe siècle,
1933 - Theodor Schieffer, Die päpstlichen Legaten in Frankreich vom
Vertrage von Meersen (870) bis zum Schisma von 1130, 1935 - W.M. Newman,
Le domaine royale sous les premiers Capétiens (987-1180), 1937 -
Alexander Cartellieri, Der Vorrang des Papsttums zur Zeit der ersten Kreuzzüge,
1095-1150, 1941, 458 (Reg.) - J.F. Lemarignier, Recherches sur l'hommage
en marche et les frontières féodales, 1945 - Ders., Le gouvernement
royal aux premiers temps capétiens, 1965; - M. Aubert, Suger, 1950
- Karl Ferdinand Werner, Die Legitimität der Kapetinger und die Entstehung
des `Reditus regni Francorum ad stirpem Karoli', in: Die Welt als Geschichte
12, 1952, 203-225 - Ders., Das hochmittelalterliche Imperium im politischen
Bewußtsein Frankreichs (10.-12. Jh.), in: HZ 200, 1965, 1-60 - Walther
Kienast, Untertaneneid und Treuvorbehalt in Frankreich und England, 1952
- Ders., Der Wirkungsbereich des französischen Königtums von
Odo bis Ludwig VI. (888-1137) in Südfrankreich, in: HZ 209, 1969,
529-565 - Ders., Deutschland und Frankreich in der Kaiserzeit, Bd.1-3,
2. Aufl., 1974-75, 759 (Reg.) - Alfons Becker, Studien zum Investiturproblem
in Frankreich, 1955 - Ders., Papst Urban II. (1088-1099), 2 Bde., 1964,
1988 - Austin Lane Poole, From Domesday Book to Magna Carta, 1087 - 1216,
2. Aufl. 1955, 533 (Reg.) - Histoire des institutions françaises
au moyen âge, ed. F. Lot, R. Fawtier, Bd. 1-3, 1957-63 - Hartmut
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