Philipp I.                                                   König von Frankreich (1060-1108)
------------                                                 Mitregent seit 23.5.1059
1053-29./30.7.1108
        Melun

Begraben: St-Benoit-sur-Loire (Abtei Fleury)
 

Ältester Sohn des Königs Heinrich I. von Frankreich aus seiner 3. Ehe mit der Anna von Kiew, Tochter von Großfürst Jaroslaw I.
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 2057
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Philipp I., König von Frankreich 1060-1108
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* 1052, + 29./30. Juli 1108
               Melun

Begraben: St-Benoit-sur-Loire (Abtei Fleury)

Sohn König Heinrichs I. und Annas von Kiev

Am 23. Mai 1059 zum Mit-König erhoben und von Erzbischof Gervasius von Reims geweiht folgte Philipp I. dem am 4. August 1060 verstorbenen Vater; bis 1067 übte Graf Balduin V. von Flandern die Regentschaft aus. Philipps Aufgaben waren vorgezeichnet, die Behauptungen gegen das 1066 zur westeuropäischen Vormacht aufsteigende anglonormannische Königtum, die langsame Konsolidierung der Krondomäne und die Ortsbestimmung in der Auseinandersetzung zwischen regnum und sacerdotium.
Zwar versuchte Philipp I., Streitigkeiten in der normannischen Königsfamilie für sich zu nutzen, konnte aber die ungeteilte Herrschaft Heinrichs I. seit 1106 nicht verhindern. Im eigenem regnum wurde die königliche Suzeränität mühsam behauptet, nachdem schon das erste selbständige Engagement Philipps I. 1071 in Flandern mit einer Niederlage gegen Robert den Friesen gescheitert war. Zwar konnte der König seine Krondomäne im Gatinais, im französischen Vexin und im Berry langsam erweitern, doch blieb die Arrondierung königlicher Macht mit den Schwerpunkten um Paris und Orleans Aufgabe späterer Generationen. Der Bedeutungsverlust der monarchischen Zentralgewalt drückte sich in schwindender adliger Präsenz am Hof und im wachsenden Einfluß adliger Hofamtsträger seit 1070/75 aus. Wie in anderen regna stelten zudem Kirchenreform und Papsttum die königliche Herrschaft über Teile der Reichskirche in Frage. Wiederholt griffen die Päpste seit Gregor VII. in strittige Bischofsbesetzungen ein, auf mehreren Synoden brachten Papstlegaten den römischen Primatsanspruch zur Geltung und verkündeten das Verbot der Laieninvestitur. Daß Philipp I. dabei nicht in einen ähnlichen Gegensatz zur Kurie wie Kaiser HEINRICH IV. geriet, beruhte auf den besonderen Voraussetzungen der französischen Kirchenverfassung, auf dem kompromißbereiten Verhalten aller Parteien und auf der in Frankreich gefundenen pragmatischen Lösung des Investiturproblems. Gleichwohl führte Philipp I., der die ideellen Grundlagen seiner Macht in mehreren Festkrönungen (1071,1098,1100,1104) demonstrierte, die Monarchie in eine tiefe Krise: 1092 verstieß er seine Gattin Bertha, um Bertrada von Montfort, die Frau des Graf Fulcos IV. von Angers/Anjou, zu entführen und zu heiraten. Erst 1104 vermochte sich der König aus dem 1094 und 1095 verhängten Kirchenbann zu lösen, ohne ganz von Bertrada zu lassen. Mittlerweile war Philipps I.Sohn Ludwig 1098 zum Ritter geschlagen, an der Regierung beteiligt worden (1101). 1107 kam es zur endgültigen Aussöhnung mit dem Papsttum, als Paschalis II. in St-Denis mit den beiden KAPETINGERN zusammentraf, die ihm einen Eid leisteten und dafür als treue Söhne der Apostel in der Nachfolge KARLS DES GROSSEN angesprochen wurden Damit war der Grund für die engere Bindung der französischen Monarchie an die römische Kurie und für die Regelung der Investitur auf der Synode von Troyes (25. Mai 1107) gelegt.
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Glocker Winfrid: Seite 344
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

VIII,107 Philipp I., 1060 König von Frankreich
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* 1053, + 1108 VII 29

a) oo (1071) Bertha, Tochter Graf Florenz' I. von Holland; verstoßen 1091
                          + 1093

b) oo 1092 V 15 Bertha, Tochter Graf Simons I. von Montfort (von Philipp ihrem 1.Gemahl, Fulco IV. von Anjou entführt)
                                 + nach 1115

Vgl. Brandenburg XII, 386
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Brandenburg Erich: Tafel 41 Seite 82
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

XII. 384. Philipp I., König von Frankreich 1060
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           * 1053, + 1108 29. VII.

Gemahlinnen: a) 1071 Bertha, Tochter Graf Florenz' I. von Holland, verstoßen 1091 (siehe XI 134)
                                        + 1093
                    b) 1092 15. V. Bertha, Tochter Graf Simons I. von Montfort, von Philipp ihrem ersten Gatten, Fulco IV. von Anjou
                                                + nach 1115                                            entführt (siehe XI 15)
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Am Pfingstfest (23. Mai) 1059 unter hervorragender Beteiligung der Geistlichkeit in der Kathedrale von Reims zum König gekrönt, folgte er 1060 seinem Vater auf den Thron und übernahm nach dem Tode seines Vormundes Balduin V. von Flandern (+ 1.9.1067) selbst die Regierung. Während der Regentschaft herrschte eine gewisse Ruhe, die der Feudaladel zur Stärkung seiner Position nutzte und Wilhelm von der Normandie eroberte sogar England. Der junge Monarch entledigte sich so schnell wie möglich der Vormundschaft, um sich ganz seinen schlechten Neigungen hinzugeben. Er erpreßte Geld und lebte in Saus und Braus. Philipp war ein geschickter Politiker und erreichte, dass Wilhelm I. der Eroberer seine Länder zwischen seinen Söhnen teilte. Ihm gelangen einige Erweiterungen der Krondomäne; so erwarb er die Abtei Corbie und die Grafschaft Vexin und sicherte seinem Bruder Hugo, einem Führer des 1. Kreuzzuges, die Grafschaft Vermandois. Im Investiturstreit konnte Philipp seine Position behaupten, ohne dass es zu einer Schwächung der Zentralgewalt kam. 1092 verstieß er seine Gemahlin und führte ein ausschweifendes Leben mit seiner neuen Gattin Bertrada von Montfort, die er dem Grafen Fulko IV. von Anjou entführt hatte. Dies zog den päpstlichen Bann und das Interdikt nach sich, so dass Papst Urban II. der faktische Regent im Lande war. Alles in allem hatte Philipp es geschafft, in seinem Reich die Verhältnisse, die bei seiner Thronbesteigung katastrophal aussahen, wieder in Ordnung zu bringen. In seiner Regierungszeit zeigten sich die ersten Anzeichen einer Zentralisation des Staates: Er räumte den Beamten am Hofe eine höhere Stellung ein und erstrebte eine Spezialisierung ihrer Ämter. Bereits seit etwa 1100 führte sein Sohn Ludwig die Regierung und Philipp verlor jegliche Bedeutung.
Er wurde in St-Benoit-sur-Loire beigesetzt.

Pernoud Regine: Seite 11-29
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"Die Kapetinger"  in: Die großen Dynastien

Der Sohn Heinrichs I. und der Prinzessin Anna aus dem fernen Rußland war auf den ehrgeizigen Namen Philipp getauft worden, der an die byzantinische Dynastie und die griechischen Eroberer erinnerte. Philipp I. (1060-1108)war auch der erste, über dessen Krönung Einzelheiten überliefert sind, insbesondere der Text des Eides, den er in Anwesenheit des Erzbischofs von Reims auf das Evangelium ablegte, bevor er die Salbung empfing. Der König trifft alle Entscheidungen im Rat, und wenn es um ernste Probleme geht, bei denen der Friede des Königreiches in Frage steht, "im ganz großen Rat", das heißt er muß dann alle Fürsten einberufen, ohne die er ohnehin nicht wirksam handeln kann. Seine Rolle in ihrer Mitte ist die des Schiedsrichters, der für Frieden und Gerechtigkeit zu sorgen hat. König Philipp, dessen Andenken durch verschiedene Zeugnisse lebendig geblieben ist, erwies sich im Grunde dieser Ehre wenig würdig. Schlemmerhaft und sinnlich, fettleibig schon in jungen Jahren, war er nach Aussagen seiner Zeitgenossen "schwerfällig durch die Masse des Fleisches und mehr mit Essen und Schlafen beschäftigt als mit dem  Kampf". Sein Beiname wurde zum Ärgernis, als er seine Gemahlin Bertha von Friesland verstieß und die Gattin eines seiner Vasallen, Bertrade von Montfort, entführte, in die er sich unsterblich verliebt hatte.
 
 
 

    vor 1071
  1. oo Bertha von Holland, Tochter des Grafen Florenz I.
           um 1055-   1093

        1091 verstoßen
 

   15.5.1092
  2. oo 2. Bertha von Montfort-l'Amaury, Tochter des Grafen Simon I.
                     - nach 1115
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Ludwig VI. der Dicke König von Frankreich
  1081-1.8.1137

  Konstanze
  um 1078- um 1125

    um 1094
  1. oo Hugo I. Graf von Champagne
-  1104       - 6.1126

     1105
   2. oo Bohemund I. Fürst von Antiochia
           1058-7.3.1111

  Heinrich
      - jung

  Karl
       - jung

  Odo
        -   1096

2. Ehe

  Cäcilie
  um 1097- nach 1145

    1106
  1. oo Tankred Fürst von Tarent
           1076-5.12.1112

    1112
  2. oo Pons Graf von Toulouse und Tripolis
          1098-   1137

  Philipp Graf von Mantes Seigneur von Mehun-sur-Yerre
  um 1093- nach 1123

 1104
  oo Elisabeth von Monthlery, Tochter des Grafen Guido
           -

  Floris Seigneur von Nangis
      -   1119

  Eustachia
        -

  oo Johann Graf von Etampes
             -
 
 
 
 

Literatur:
----------
Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 216,243,258,265,271 - Brunos Buch vom Sächsischen Kriege. Übersetzt von Wilhelm Wattenbach, Phaidon Verlag Essen 1986, Seite 36 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 44/Band III Seite 234,250,453 - Die Staufer im Süden. Sizilien und das Reich, hg. von Theo Kölzer, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 58,67,68,76,79 - Douglas David C: Wilhelm der Eroberer Herzog der Normandie. Diederichs Verlag München 1994 Seite 84,179,193,226-228,297,354,363-368,407-413 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 36,43,61,63,66,70,72-77,80-83,85-97,99,104,107,115 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 55,62,76,80,84-89,93,122 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/ Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 98,107,109,113,115-126,127,135,145 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 97-98 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 30,72,80,84,93,108 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 VIII,107 Seite 308344 - Houben, Hubert: Roger II. von Sizilien. Herrscher zwischen Orient und Okzident, Primus Verlag Darmstadt 1997, Seite 106,159 - Le Goff Jacques: Ludwig der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 66,74,102,246,367,729,733,800,915 - Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969 Seite 149-159 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge, Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 102,105,109,360,482 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 19,241-249,252-255 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 228,235 - Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 429,447,451,459,476 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 82,91 - Werner, Karl Friedrich: Königtum und Fürstentum im französischen 12. Jahrhundert, in Probleme des 12. Jahrhunderts Reichenau-Vorträge Band XII, Jan Thorbecke Verlag Konstanz-Stuttgart, Seite 177-227 -
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Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 113-126
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"Die französischen Könige des Mittelalters"

Rolf Große

PHILIPP I., König von Frankreich 1060-1108
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* 1052, + 29./30.7.1108
             Melun

Begraben: S-Benoit-sur-Loire

Vater:
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Heinrich I., König von Frankreich

Mutter:
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Anna von Kiev, Tochter des Grßfürsten Jaroslaw I.

Brüder:
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Hugo, Graf von Vermandois (*1057, +18.10.1101)
Robert (* vor Juni 1054, + um 1065)

23.5.1059 Königswahl in Reims und Weihe durch Erzbischof Gervasius von Reims
4.8.1060 Tod Heinrichs I., Philipp wird alleiniger König
Graf Balduin V. von Flandern übernimmt die Regentschaft
25.12.1066 Krönung Wilhelms des Eroberes zum englischen König
1067 Übernhame der selbständigen Regierung
10.-17.9.1077 Verkündung eiens Investiturverbots durch den päpstlichen Legaten Hugo von Die auf der Synode von Autun
15.-16.1.1078 Verschärfung des Investiturverbots und Suspendierung zahlreicher Bischöfe wegen unkanonischer Erhebung durch Hugo von Die auf der Synode von Poitiers
9.9.1087 Tod Wilhelms des Eroberers, das anglonormannische Reich wird geteilt
1092 Verstoßung Berthas und Eheschließung mit Bertrada von Montfort
16.10.1094 Exkommunikation Philipps auf der Synode vo Autun wegen Ehebruchs durch den Erzbischof Hugo von Lyon
18.-27.11.1095 Kreuzzugsaufruf Papst Urbans II. auf dem konzil von Clermont
Erneuerung der Investiturdekrete, Untersagung des Lehnseids der Geistlichen udn Bestätigung der Exkommunikation des Königs
1100 erstmalige Bezeichnung Ludwigs VI. als "rex designatus"
1104 Überwindung des Investiturproblems in Frankreich mit der Neubesetzung der Bistümer Beauvais und Paris
2.12.1104 Zustimmung Philipps und Bertradas zu ihrer Trennung, Absolution auf dem Konzil von Paris
1./2.5.1107 Bund Philipps und seines Sohnes Ludwig mit Papst Paschalis II. in St-Denis
 

  1. oo 1072
          BERTHA VON HOLLAND
          * um 1055, + 1093

Stieftochter Graf Roberts I. des Friesen von Flandern
 

  2. oo 15.5.1092
          BERTRADA VON MONTFORT
          *    , + nach 1115

Tochter des Grafen Simon I. von Montfort
 

Kinder:
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1. Ehe

Ludwig VI., König von Frankreich (* 1081, + 1.8.1137)
Konstanze (* um 1078, + um 1125)
Heinrich

2.Ehe

Philipp, Graf von Mantes Seigneur von Mehun-sur-Yerre (* um 1093, + nach 1123)
Florus, Seigneur von Nangis (+ 1119)
Caecilia (*um 1097, + nach 1145)
 

"Viel Zeit ist verflossen, seitdem die Königsherrschaft in Frankreich, einst berühmt und außerordentlich mächtig, sich zu neigen und der meisten Zeichen der Tugend entblößt zu werden begann, während üble Gewohnheiten heranwuchsen... All dieser Dinge Haupt und Ursache ist auf Einflüsterung des Teufels hin Euer König, der nicht als König, sondern als Tyrann zu bezeichnen ist. Sein ganzes Zeitalter beschmutzt er mit Schand- und Übeltaten, und das Ruder der Herrschaft, das er aufgenommen hat, führt der Elende und Unglückselige ohne Nutzen" (Schmale, Quellen, 97 Nr. 29). Mit diesen scharfen Worten tadelt der Papst Gregor VII. in einem Brief an die französischen Bischöfe den König Philipp I., der kurz zuvor wie ein Straßenräuber italienische Kaufleute, die durch sein Reich zogen, überfallen hat. Man schreibt das Jahr 1074. Philipp ist seit 14 Jahren an der Herrschaft und hat in dieser Zeit, die erst ein knappes Drittel seiner gesamten Regierung ausmacht, schon herbe Niederlagen einstecken müssen: Sein Versuch, die Streitigkeiten um die Nachfolge in der flandrischen Grafenwürde zu regeln, ist im ersten Anlauf gescheitert. Die Eroberung Englands durch den Normannen-Herzog Wilhelm, seinen eigenen Lehnsmann, hat er nicht verhindern können; statt dessen muß er nun mitansehen, wie ihm im anglonormannischen Reich ein gefährlicher Rivale erwächst. Und nun auch noch der Konflikt mit dem Papst, der droht, ihm die Bischöfe und damit eine der wichtigsten Stützen seiner ohnehin schon angeschlagenen Macht abspenstig zu machen. Im deutschen Reich wird diese Auseinandersetzung zwischen regnum und sacerdotium, die man auch als "Investiturstreit" bezeichnet und die in Kaiser HEINRICH IV. und Papst Gregor VII. ihre bekanntesten Protagonisten findet, das Imperium in eine schwere Krise stürzen. Ganz anders hingegen die Entwicklung in Frankreich. Als Philipp 1108 stirbt, ist das Papsttum zum engen Verbündeten der französischen Krone geworden, und die monarchische Gewalt, die im Laufe eines Jahrhunderts an Ansehen und Macht ständig einbüßen mußte, hat die Wende vollzogen zu einem Aufstieg, der den König von Frankreich zum wichtigsten Herrscher Europas machen wird. Grund genug also, sich für Person und Regierung dieses Herrschers zu interessieren.

                                                                          I

Auffällig ist bereits der Name: Philipp, so hatte vor ihm noch niemand in der Königsfamilie geheißen. Was mag die Eltern, Heinrich I. und seine 3. Gemahlin Anna von Kiew, dazu bewogen haben, den 1052 geborenen Thronfolger so zu nennen? Während die jüngeren Brüder Hugo, der spätere Graf von Vermandois, und Robert, der noch im Kindesalter starb, Namen erhielten, die in der KAPETINGER-Dynastie auf eine lange Tradition zurückblicken konnten, benannte man den Erstgeborenen nach dem vor allem in Byzanz verehrten Apostel Philipp. Dies läßt sich aus der familiären Herkunft von Heinrichs Gemahlin Anna erklären: Sie war die Tochter des Kiewer Großfürsten Jaroslaw des Weisen und über ihre gleichnamige Großmutter mit dem byzantinischen Herrscherhaus verwandt, das zudem in König Philipp von Makedonien, dem Vater Alexanders des Großen, seinen Stammvater sah. So wurde mit Philipp I. ein byzantinischer Name im französischen Königsgeschlecht eingeführt, den noch der letzte gekrönte Nachfahre der KAPETINGER, Louis-Philippe (1830-1848), tragen sollte.
Die Anfänge des jungen Prinzen liegen völlig im dunkeln, und seine Person wird in den Quellen erst wieder greifbar, als er im Alter von sieben Jahren zum König geweiht wird. Heinrich I. war damals bereits von Alter und Krankheit gezeichnet, und man rechnete allgemein mit seinem baldigen Tod. So entschloß sich der König, dem Beispiel seiner Vorgänger Hugo Capet und Robert des Frommen zu folgen und seinen ältesten Sohn zum Mit-König erheben zu lassen. Offenbar hatten dazu auch die Großen des Reiches geraten. Angesichts der Schwäche des französischen Königtums mag die hier zutage tretende Stärke des Erbgedankens erstaunen.
Die Königserhebung fand am Pfingstfest des Jahres 1059 in der Kathedrale von Reims statt. Erzbischof Gervasius von Reims legte den versammelten geistlichen und weltlichen Großen dar, dass ihm als Nachfolger des heiligen Remigius, der einst Chlodwig getauft und geweiht habe, vor allen anderen das Recht zustehe, den König zu wählen und zu weihen. Beim Wahlakt übte er dann auch das Erststimmrecht aus; ihm folgten die anwesenden Geistlichen, unter ihnen zwei päpstliche Legaten, mehr als 20 Erzbischöfe und Bischöfe, und schließlich die weltlichen Magnaten, an ihrer Spitze Herzog Wilhelm VIII. von Aquitanien. Mit der Akklamation durch Adel und Volk endete die Kur, der sich die Weihe eines neuen Königs, die ebenfalls von Gervasius vorgenommen wurde, anschloß.
Als Heinrich I. ein Jahr später, am 4. August 1060, starb, war die Nachfolge nicht mehr offen. Philipp war nun alleiniger König - der jüngste übrigens im französischen Mittelalter -, aber wenn auch in seinem Namen Urkunden ausgestellt wurden, so war er doch zur selbständigen Herrschaft nicht fähig. Es stellte sich also die Frage der Regentschaft für den minderjährigen König, und auch sie scheint Heinrich noch selbst geregelt zu haben, indem er seinen Schwager, den Grafen Balduin V. von Flandern, damit betraute. Balduin gehörte zu jenen Großen, die den französischen König zwar als ihren Lehnsherrn anerkannte, im übrigen aber selbständig regierten und auf Unabhängigkeit bedacht waren. Denn man darf nicht voraussetzen, dass die königliche Herrschaft das gesamte Reich erfaßte. Philipp nannte sich Dei gratia Francorum rex, "von Gottes Gnaden König der Franken", und zeitgenössiche Geschichtsschreiber sprachen vom regnum Francorum, dem "Königreich der Franken". Den anderen Fürsten gegenüber war er durch die Salbung, die ihm der Erzbischof von Reims gespendet hatte, ausgezeichnet, und Philipp hat dies auch durch mehrere Festkrönungen (1071,1098,1100 und 1104) unterstrichen. In seiner tatsächlichen Macht aber sah sich der König auf die sogenannte Krondomäne beschränkt; unter ihr versteht man alle Rechte, Besitzungen und Einkünfte des Königs, deren Kernbereich alle Rechte, Besitzungen und Einkünfte des Königs sich beim Tode Heinrichs I. ungefähr von Orleans über Paris bis ins Tal der Oise erstreckte. Diese Landschaften waren zentral gelegen und ragten durch ihre Wirtschaftskraft hervor. Zudem verfügte der König über die Kronbistümer, die etwa ein Drittel aller französischen Diözesen ausmachten; sie lagen vor allem in den Kirchenprovinzen Reims und Sens und umschlossen wie ein Ring die weltliche Krondomäne. Der weitaus größte Teil Frankreichs aber befand sich in der Hand mächtiger Fürsten, der Grafen von Flandern, der Herzöge der Normandie, der Herzöge der Bretagne, der Grafen von Anjou, der Herzöge von Aquitanien, der Grafen von Toulouse, der Grafen von Barcelona, der Herzöge von Burgund, der Grafen von Blois und der Champagne. Von ihnen war nur Herzog Wilhelm VIII. von Aquitanien persönlich zu Philipps Krönung in Reims erschienen; Burgund, Flandern und Anjou waren durch Gesandte vertreten, während die übrigen Fürsten, allen voran der Herzog der Normandie, durch Abwesenheit glänzten. Es sollte eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Königs sein sich gegen die mächtigen Vasallen zu behaupten und die Krondomäne auszubauen.
Graf Balduin V. von Flandern, der die Regentschaft für den minderjährigen Philipp ausübte, beherrschte eines der wichtigsten Fürstentümer. Es ging zum größten Teil vom französischen König zu Lehen, für einige Gebiete aber war der Graf Vasall des Kaisers, und deshalb unterscheidet man zwischen "Kronflandern" und "Reichsflandern". Seine Stellung wußte Balduin durch eine geschickte Heiratspolitik abzusichern: Er war der Schwiegersohn König Roberts II. von Frankreich, und seine Tochter Mathilde hatte den Herzog der Normandie, Wilhelm den Eroberer, geheiratet. Bei Übernahme der Regentschaft nach dem Tode Heinrichs I. ließ der Graf sich von den Großen Frankreichs einen Treueid leisten und begab sich mit dem jungen König sofort in die wichtigsten Orte der Krondomäne, nach Dreux, Paris, Senlis, Etampes und Orleans. Offensichtlich war es beim Thronwechsel hier und da zu kleineren Revolten des lokalen Adels gekommen, die Balduin jedoch im Keim zu ersticken vermochte.
Neben Balduin nahm mit der Königin-Witwe Anna noch eine zweite Person maßgeblichen Einfluß auf die Regierungsgeschäfte. Philipp selbst brachte dies zum Ausdruck, als er in einer Urkunde für die Pariser Abtei St-German-des-Pres sagte: "Als König Heinrich starb, habe ich, sein noch unmündiger Sohn Philipp, zusammen mit meiner Mutter die Königsherrschaft übernommen" (Pou, Recueil, 40 Nr. 13). Tatsächlich war Anna zunächst ständig am Hofe nachweisbar, bis ein unerhörter Skandal die Welt des jungen Königs erschüttern sollte. Denn bereits kurz nach dem Tode ihres Mannes hatte sie sich dem Grafen Rudolf von Valois zugewandt und ihn schließlich, wohl im Laufe des Jahres 1061, geheiratet. Diese neue Ehe war für Philipp und den Grafen Balduin nicht ungefährlich, denn Rudolfs Herrschaftsbereich bedrängte die Krondomäne im Westen wie im Norden und drohte zudem, sie von Flandern abzuschneiden. Um die Verbindung mit Anna eingehen zu können, hatte Rudolf seine damalige Frau kurzerhand verstoßen. Die Angelegenheit wurde dem Papst vorgetragen und Rudolf exkommuniziert. Von nun an spielte Anna in der Regentschaft keine Rolle mehr.

                                                                        II

1067 wurde Philipp 15 Jahre alt und volljährig. Der Sohn des Grafen Balduin umgürtete ihn mit dem Schwert, und auf einem in Paris abgehaltenen Hoftag übernahm er die selbständige Regierung. Ein Jahr zuvor hatte sich die politische Situation sehr zu seinen Ungunsten gewandelt, als Wilhelm, der Herzog der Normandie, England eroberte und das anglonormannische Reich begründete. Balduin V., der zu jener Zeit noch die Regentschaft ausübte, hatte dies nicht verhindert; er war Wilhelms Schwiegervater und ließ als Graf von Flandern zu, dass viele seiner Untertanen sich dem normannischen Heereszug anschlossen. Hatten die englisch-französischen Beziehungen bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt, so mußte Philipp, der in seiner faktischen Herrschaft ohnehin auf die Krondomäne beschränkt war, nun mitansehen, wie ihm im Westen ein übermächtiger Rivale erwuchs, der während des gesamten Mittelalters eine Bedrohung für die KAPETINGER darstellen sollte. Philipps Beziehungen zum deutschen Reich waren mehr oder weniger spannungsfrei; die Auseinandersetzung mit Wilhelm und seinen Erben hingegen wurde ein zentrales Thema seiner Regierung.
An eine direkte Auseinandersetzung mit dem Normannen-Herzog war zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht zu denken. Für Philipp galt vielmehr, zunächst die eigene Machtbasis zu erweitern. Eine erste Möglichkeit bot sich dem jungen Herrscher bereits 1068, als er von Streitigkeiten um die Erbfolge im Anjou profitieren konnte, die nach dem Tode des Grafen Gottfried II. Martell unter dessen beiden Neffen ausgebrochen waren. Philipp unterstützte Fulko den Griesgram gegen dessen Kontrahenten Gottfried den Bärtigen und ließ sich seine Hilfe mit der Übertragung des Gatinais bezahlen. So vermochte er die Krondomäne im Gebiet zwischen Paris, Orleans und Sens auszubauen.
Wechselnder Erfolg sollte hingegen seinem Eingreifen in Flandern beschieden sein. Dort war im Jahre 1070 Graf Balduin VI., der gleichnamige Sohn und Nachfolger von Philipps Vormund, verstorben. Die Herrschaft ging nun auf seinen Sohn Arnulf über, doch suchte Balduins Bruder, Robert der Friese, sie ihm streitig zu machen. In dieser Situation bot Arnulfs Mutter Richilde ihre Hand Wilhelm FitzOsbern, dem Truchseß Wilhelms des Eroberers, an und machte ihn zum Vormund ihres Sohnes. Zugleich wandte sie sich an den französischen König, dem sie in Erwartung seiner Hilfe die in der Picardie gelegene Abtei Corbie übertrug. Philipp eilte mit einem Truppenkontingent herbei, doch endete die militärische Auseinandersetzung bei Cassel (südlich von Dünkirchen) mit einem Sieg Roberts; Arnulf und Wilhelm FitzOsborn fielen im Kampfe, Richilde geriet in Gefangenschaft, und Philipp ergriff die Flucht. Es blieb ihm nun nichts anderes mehr übrig, als Robert anzuerkennen: 1071 schloß man einen Frieden, der Robert die Grafenwürde sicherte und Philipp in Besitz des reichen Klosters Corbie beließ. So war es dem französischen König gelungen, trotz seiner Niederlage die Krondomäne im Norden zu erweitern. Besonders im Hinblick auf die wachsende Bedrohung, die von Wilhelm dem Eroberer ausging, war es wichtig, die traditionell guten Beziehungen zu Flandern wiederhergestellt zu haben. Zudem war Roberts Politik, bedingt durch die Verbindung Richildes mit Wilhelm FitzOsbern, gegen die Anglonormannen ausgerichtet. Der Graf von Flandern und der französische König waren sich bewußt, aufeinanderangewiesen zu sein, und um zu zeigen, dass der soeben geschlossene Friede zugleich ein langfristiges Bündnis bedeuten sollte, heiratete Philipp die Stieftochter Roberts, Bertha von Holland.
Ein wichtiger Schritt, die Grenze zur Normandie zu sichern, war der Erwerb des westlich von Paris gelegenen sogenannten "Vexin francais" (im Unterschied zum "Vexin normand") mit den Orten Mantes, Pontoise und Chaumont-en-Vexin. Rudolf von Valois, der bereits erwähnte zweite Ehemann Annas von Kiew, hatte es bis zu seinem Tod im Jahre 1074 beherrscht. Das von ihm aufgebaute Fürstentum zerfiel jedoch, als sein Sohn und Erbe Simon ins Kloster eintrat. Philipp wußte diese Situation zu nutzen und sicherte sich das Vexin bis zur Epte. Der neue Besitz war strategisch wichtig und sollte im 12. Jahrhundert eine noch weiterreichende Bedeutung erlangen, als Abt Suger von St-Denis eine Lehnsabhängigkeit des Vexin von seinem Kloster reklamierte. Als Graf des Vexin war der französische König somit Lehnsmann des heiligen Dionysius.
Im Jahre 1076, kurz vor dem Erwerb des Vexin, war Philipp ein Schlag gegen Wilhelm den Eroberer gelungen, als er die von den Anglo-Normannen belagerte bretonische Festung Dol entsetzen konnte. Wilhelm mußte sich zurückziehen, und eine mögliche Ausdehnung seines Machtbereichs um die Bretagne war somit vorerst gescheitert. Es blieb weiterhin das Ziel Philipps, die 1066 geschaffene Verbindung der Normandie mit England wieder rückgängig zu machen. Militärisch gab sich Wilhelm nur selten eine Blöße, aber seine Schwachstelle, so wurde immer deutlicher, waren die Auseinandersetzungen innerhalb der eigenen Familie. Diese suchte Philipp mit diplomatischem Geschick auszunutzen, indem er Wilhelms ältesten Sohn Robert, der wegen seiner geringen Körpergröße den Beinamen "Kurzhose" erhielt, unterstützte. Robert war als Erbe der Normandie vorgesehen, doch forderte er deren Übertragung bereits zu Lebzeiten des Vaters. Als er damit auf Ablehnung stieß, kam es zur offenen Empörung. Unterstützung fand er beim französischen König, der ihm die Burg Gerberoy (bei Beauvais) überließ. Hier verschanzte sich Robert mit seinen Anhängern und trotzte der Belagerung durch den Vater. Bei einem Ausfall zu Beginn des Jahres 1079 gelang es ihm sogar, die Normannen in die Flucht zu schlagen, und in diesem Ereignis sahen Zeitgenossen die tiefste Demütigung, die Wilhelm dem Eroberer jemals zugefügt worden ist.
Erst 1087 sollte der Normanne den französischen König wieder ernsthaft bedrohen können, als er in das Vexin einfiel, es verwüstete und Mantes in Schutt und Asche legen ließ. Er mußte das Unternehmen jedoch abbrechen, da er schwer erkrankte und kurz darauf starb. Auf dem Totenbett hatte er die Teilung seines Erbes verfügt: Robert Kurzhose erhielt die Normandie, sein zweiter Sohn Wilhelm der Rote England, und der jüngste, Heinrich, wurde mit Geld abgefunden. Die Einheit des anglonormannischen Reiches schien der Vergangenheit anzugehören, doch sollte der Erfolg der kapetingischen Politik nicht von Dauer sein. Philipps Position erlitt zunächst 1092 eine entscheidende Schwächung, als er seine Gattin Bertha verstieß und somit das Bündnis mit Flandern aufs Spiel setzte. Wilhelm der Rote nutzte diese neue Konstellation, indem er freundschaftliche Beziehungen zu Graf Robert dem Friesen und dessen Nachfolger Robert II. knüpfte. Noch bedrohlicher wurde es für den französischen König, als Robert Kurzhose 1096 dem Kreuzzugsaufruf Papst Urbans II. folgte. Um seine Heerfahrt zu finanzieren, nahm er einen Kredit bei seinem Bruder Wilhelm auf und übertrug ihm als Pfand die Normandie. Wilhelm starb 1100, und es folgte ihm Heinrich, der jüngste der drei Brüder; ihm gelang es 1106, den inzwischen aus dem Heiligen Land zurückgekehrten Robert in der Schlacht bei Tinchebray (bei Domfront) zu besiegen. Das anglonormannische Reich war somit wiederhergestellt, ohne dass Philipp eingegriffen hätte.
War die kapetingische Politik in diesem entscheidenden Punkt fürs erste gescheitert, so sollte es Philipp dennoch gelingen, in seinen letzten Lebensjahren die Krondomäne weiter auszubauen. Wir schilderten bereits den Erwerb des Gatinais, der Abtei Corbie und des Vexin. Erwähnt zu werden verdient nun noch das Berry, dessen Zentrum der Vizegraf von Bourges, Odo Harpin, beherrschte. Als er zum Kreuzzug aufbrach, verpfändete er das Berry an Philipp, der es ab 1100 der Krondomäne einverleibte. Zwar kehrte Odo wenige Jahre später aus dem Heiligen Land zurück, doch verzichtet er auf seine früheren Rechte und trat ins Kloster ein. Das Berry war nunmehr zu seinem größten Teil endgültig in den Besitz der Krone übergegangen und sollte als Basis für ein späteres Ausgreifen der KAPETINGER in die Regionen südlich der Loire dienen.
Mit der Erweiterung der Krondomäne hatte es Philipp erreicht, die unmittelbare Machtstellung der KAPETINGER zu stärken. Zugleich zeigt sich, dass unter seiner Regierung der seit Generationen spürbare Verfall der Königsmacht aufgehalten und die Grundlage für einen Wiederaufstieg geschaffen werden konnte. Zeugnis dafür legen die Königsurkunden ab, in deren Zeugnislisten seit der Regierung Roberts des Frommen im zunehmenden Maße der lokale Adel auftaucht, während die Unterschriften der bedeutendsten Fürsten immer seltener werden. Dies erklärt sich aus dem enger werdenden Wirkungsbereich des Königs, belegt aber gleichzeitig, dass auch in der Krondomäne seine Autorität bestritten wurde; denn wenn selbst ein kleiner Adliger ein Herrscherdiplom als Zeuge unterschreibt, dann heißt dies, dass das Ansehen des Herrschers allein nicht mehr ausreicht, um die Durchsetzung seiner in der Urkunde formulierten Verfügung zu garantieren. Die monarchische Gewalt sinkt, sie nähert sich dem Adel, und dementsprechend nimmt das Königsdiplom immer mehr die Form einer Privaturkunde an. In diese Entwicklung fügt es sich, dass Philipp während der ersten Jahre seiner Regierung die programmatischen Hinweise auf die königliche Gewalt, mit denen die karolingischen Herrscherdiplome zumeist eingeleitet wurden, fallenläßt. Erst seit Mitte der 70-er Jahre greift er wieder auf diesen "klassischen" Typ zurück, und bald gewinnt auch die Zeugenreihe eine neue Form: In verstärktem Maße unterschreiben nun die Inhaber der vier Hofämter, die grands officiers du roi, Seneschall, Mundschenk, Connetable und Kämmerer. In einer Urkunde des Jahres 1085 sind sie die einzigen Zeugen, ebenso 1091, 1104 und 1107, und in der Folgezeit wird die ausschließliche Unterschrift der vier grands officiers zum Merkmal des kapetingischen Diploms: Das Königtum hatte die Gefahr, in den Adel abzusinken, gebannt.

                                                                          III

Philipps Herrschaft fällt in eine Epoche, die in ganz Europa von der Auseinandersetzung zwischen regnum und sacerdotium, zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, gekennzeichnet ist. Seine Regierungszeit deckt sich fast völlig mit der Kaiser HEINRICHS IV. (1056-1105), und dessen Namen verbinden wir noch heute mit dem sogenannten "Investiturstreit". Indes berührt dieser Begriff nur einen Aspekt und greift zu kurz. Man spricht besser vom Zeitalter der Kirchenreform, die nicht nur die Investitur, also die Einführung in ein Kirchenamt, regelte, sondern - um die wichtigsten Punkte zu nennen - auch den römischen Primat durchsetzte und sich gegen die Käuflichkeit von Kirchenämtern und Sakramenten, die Simonie, sowie die Priesterehe wandte. Die Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst stürzte das deutsche Reich in eine tiefe Krise, in Frankreich hingegen führte sie zu einem engen Bündnis  des Königs mit dem Papst. Wie ist diese gegensätzliche Entwicklung zu erklären?
Zunächst müssen wir berücksichtigen, dass die königliche Kirchenherrschaft in Deutschland von anderen Voraussetzungen ausging als in Frankreich. HEINRICH IV. verfügte über sämtliche Bistümer und die bedeutendsten Stifte und Klöster seines Reiches. Er bestimmte maßgeblich die Berufung eines Bischofs oder Abtes und führte ihn durch die Überreichung von Ring und Stab in sein neues Amt ein; anschließend versprach ihm der Geistliche in Form eines Eides Treue und Gefolgschaft. Dies Kontrolle der Reichskirche war um so wichtiger, als die Prälaten zu den wesentlichen Stützen der Königsmacht gehörten. Mit dem von Gregor VII. ausgesprochenen Verbot der Bischofsinvestitur durch Laien mußte die Reichsverfassung also in ihren Grundfesten erschüttert werden.
Im Unterschied zum deutschen König beherrschte Philipp I. von insgesamt 77 Diözesen seines Reiches nur rund 25, also ein knappes Drittel. Zu ihnen zählten im wesentlichen die Bistümer der Kirchenprovinzen Reims und Sens sowie einige Bistümer der Provinzen Lyon, Bourges und Tours. Die übrigen Diözesen hingegen befanden sich seit der ausgehenden KAROLINGER-Zeit in Händen der Lehnsaristokratie. Existierte in Deutschland eine Reichskirche, so spricht man für Frankreich vom Kronepiskopat. Der Neugewählte wurde zunächst vom König mit Ring und Stab investiert, leistete dem Herrscher sodann einen Treu- oder Lehnseid und empfing schließlich auf königliche Anweisung hin die Weihe. Wurde ein Bistum vakant, so kam es in manu regis, "in die Hand des Königs", der bis zur Bestellung eines Nachfolgers über die Einkünfte verfügen konnte. Ohnehin in seinen Machtmitteln beschränkt, war Philipp auf die materielle und oft auch militärische Unterstützung durch den Episkopat angewiesen. Gleichzeitig besaßen aber auch die Bischöfe ein Interesse an der königlichen Kirchenhoheit, die sie davor bewahrte, in die Abhängigkeit des Adels zu geraten.
War im deutschen Reich Kaiser HEINRICH III. als entschiedener Freund der Kirchenreform aufgetreten, so mußte in Frankreich zunächst das Papsttum selbst eingreifen. 1049 veranstaltete Leo IX. ein Konzil zu Reims, und in den kommenden Jahrzehnten bemühten sich päpstliche Legaten, auf zahlreichen Synoden den Vorstellungen der Kurie zur Durchsetzungzu verhelfen. Dabei geriet auch Philipp I. ins Kreuzfeuer der Kritik, doch sollte es niemals zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung zwischen König und Papst kommen. Dieser Umstand unterscheidet die Vorgänge in Frankreich ganz erheblich vom Investiturstreit im deutschen Reich. Beharrte HEINRICH IV. starr auf seinen königlichen Prärogativen, so zeigte sich Philipp I. pragmatisch und flexibel in der Bewahrung seiner Rechte. Dabei kam ihm zugute, dass das Papsttum voll und ganz vom Konflikt mit dem Kaiser in Anspruch genommen wurde und deshalb auch seinerseits zu einer vermittelnden Haltung Frankreich gegenüber neigte.
Zu einem ersten Konflikt Philipps I. mit Gregor VII. kam es 1072/74, als der König sich weigerte, dem kanonisch gewählten Bischof Landerich von Macon die Investitur zu erteilen. Klerus und Volk von Macon trugen die Angelegenheit dem Papst vor, der Philipp mit Bann und Interdikt drohte. Da der zuständige Metropolit, Erzbischof Humbert von Lyon, ohne königliche Genehmigung die Weihe nicht erteilen wollte, nahm Gregor sie selbst in Rom vor. Der neue Bischof konnte sein Amt antreten und soll auch bald ein gutes Verhältnis zum Hof unterhalten haben. Von einem energischen Widerstand Philipps ist hingegen nichts zu spüren, und diese nachgebende Haltung ist charakteristisch für ihn. Schärfere Töne schlug Gregor jedoch nur kurze Zeit später an, als er von dem erwähnten Raubüberfall Philipps auf italienische Kaufleute erfuhr. Er warf den französischen Bischöfen vor, an den Untaten des Königs mitschuldig zu sein, und forderte sie auf, ihn zur Umkehr zu bewegen. Sei er dazu nicht bereit, so sollten sie sich von ihm lossagen und das Interdikt über Frankreich verhängenn; nütze auch dies nichts, dann werde man ihm die Königsgewalt entreißen. Philipp zeigte sich unbeeindruckt, und Gregor machte keine Anstalten, seine Drohungen zu verwirklichen - auch dies ein Zeichen dafür, dass Rom eine Konfrontation vermeiden wollte. Immerhin unternahm Gregor einen neuen Anlauf, die Kirchenreform in Frankreich voranzutreiben und ernannte die beiden Bischöfe Hugo von Die und Amat von Oloron zu ständigen Legaten. Sie griffen in der Folgezeit wiederholt in Bischofswahlen, auch in der Krondomäne, ein. 1077 leitete Hugo eine Synode in Autun, auf der die Laieninvestitur sehr wahrscheinlich ausdrücklich untersagt wurde. Es folgte ein Jahr später die Synode von Poitiers, die das Investiturverbot noch verschärfte und zahlreiche Bischöfe wegen unkanonischer Erhebung suspendierte. Philipp hatte die Tragweite dieser Beschlüsse erkannt und vorsorglich seinen Bischöfen die Teilnahme an der Synode verboten. Trotzdem kam es zu keinem offenen Bruch zwischen König und Papst.
Hatte schon Gregor VII. das Verhalten Philipps gemaßregelt und mit Strafmaßnahmen gedroht, so blieb es Papst Urban II. vorbehalten, ihn zu exkommunizieren. Der Grund lag nicht etwa in der Frage der Investitur, sondern in der neuen Ehe, die der König 1092 geschlossen hatte. Wir erinnern uns, dass Philipp 1072 Bertha, die Stieftochter des Grafen Robert von Flandern, geheiratet hatte. Aus dieser Verbindung, die lange unfruchtbar geblieben war, gingen schließlich der Thronfolger Ludwig, eine Tochter namens Konstanze sowie vielleicht der als Kind gestorbene Heinrich hervor. 1092 verstieß Philipp seine Frau; sie war ihm, wie der zeitgenössische Historiker Wilhelm von Malmesbury berichtet, zu dick geworden. Ihre Stelle sollte Bertrada von Montfort einnehmen, die allerdings noch mit dem Grafen Fulko von Anjou verheiratet war und deshalb von Philipp entführt werden mußte. Die Tat glückte, und der Bischof von Senlis erklärte sich bereit, das Paar zu trauen. Der Ehebruch rief Urban II. auf den Plan. Da seine Aufforderung an den französischen Episkopat, den König auf den rechten Weg zurückzuführen, nichts nutzte, beauftragte er Hugo, der bereits Gregor VII. als Legat gedient hatte und inzwischen Erzbischof von Lyon geworden war, mit der Angelegenheit. Hugo berief eine Synode nach Autun ein, die 1094 den König exkommunizierte. Ein Jahr später begab sich Urban II. selbst nach Frankreich und versammelte ein großes Konzil in Clermont; dort rief er zum Kreuzzug auf, erneuerte die Investiturdekrete, untersagte den Lehnseid der Geistlichen und bestätigte die Exkommunikation des Königs. Es entsprach der bisherigen päpstlichen Politik, dass man die Verurteilung Philipps mit persönlichen Verfehlungen begründete, nicht etwa mit mangelndem Reformeifer. Eine Herrscherabsetzung, wie sie HEINRICH IV. widerfuhr, drohte Philipp nicht. Auch Urban hatte in der Frage der Investitur kein Interesse an einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dem französischen König; dies galt um so mehr, als er verhindern mußte, dass Frankreich zum kaiserlichen Gegen-Papst Wibert-Clemens III. überging.
Mehrmals hat man in den folgenden Jahren versucht, Philipp vom Bann zu lösen. Er versprach schon bald nach dem Konzil von Clermont, seiner Verbindung mit Bertrada zu entsagen, doch stand er allzu sehr im Banne dieser Frau, als dass er dem auch Taten hätte folgen lassen können. So blieb er fast 10 Jahre exkommuniziert und konnte deshalb auch nicht am ersten Kreuzzug teilnehmen. Erst 1104 sollte es zu einer Verständigung kommen: Auf dem Konzil von Paris erklärten sich der König und Bertrada unter Eid zur Trennung bereit und wurden absolviert. Zwar hielten sie sich nicht an ihre Zusage, doch drückte Papst Paschalis, der immer stärker von der Auseinandersetzung mit HEINRICH V. in Anspruch genommen wurde, beide Augen zu.
Inzwischen war auch die Frage der Investitur einer Lösung nähergerückt. Eine entscheidende Rolle spielte dabei der Bischof Ivo von Chartres, einer der bedeutendsten Kirchenrechtler seiner Zeit. 1090 war er zum Nachfolger des von Urban II. abgesetzten Bischofs Gottfried gewählt und von Philipp investiert worden. Da ihm der zuständige Metropolit, Erzbischof Richer von Sens, die Weihe verweigerte, reiste er nach Rom und ließ sich von Urban II. weihen. In der Ehefrage stellte er sich gegen Philipp und muße für seine Haltung zeitweise im Kerker büßen. Trotzdem trat er als Vermittler zwischen königlichen und päpstlichen Ansprüchen auf. Deutlich wurde dies in seinem 1097 verfaßten, berühmt gewordenen Brief an den päpstlichen Legaten Hugo von Lyon: Mit der von ihm als concessio, "Übertragung", bezeichneten Investitur, so argumentierte Ivo, verleihe der König nihil spirituale, "nichts Geistliches", sondern lediglich die bona exteriora, "die weltlichen Güter" der Bischofskirche. Die Investitur war somit ein rein weltlicher Akt. Um dies besser zu verstehen, müssen wir uns vor Augen halten, dass Philipp zu jenem Zeitpunkt noch exkommuniziert war die persönliche Investitur mit Ring und Stab konnte er wahrscheinlich nicht mehr ausüben, da jedem Bischof der Umgang mit ihm untersagt war. Statt dessen dürfte damals die concessio aufgekommen sein, die vielleicht durch königlichen Erlaß oder durch eine Erklärung gegenüber Abgesandten des neugewählten Bischofs vorgenommen wurde. Diese neue Investiturpraxis und die Unterscheidung zwischen Spiritualien und Temporalien (die übrigens schon auf eine gewisse Tradition vor Ivo zurückblicken konnte) sollte in Frankreich zu einer Lösung führen, die seit der Neubesetzung der Bistümer Paris und Beauvais im Jahre 1104 üblich wurde: Der König schloß sich dem Ergebnis der kanonischen Wahl an, verzichtete auf die symbolische Investitur mit Ring und Stab, nahm aber eine concessio der weltlichen Güter vor und ließ sich dafür von dem neugewählten Bischof einen Treueid leisten.
So wurde die Frage der Investitur in Frankreich durch einen Kompromiß gelöst, der sich an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert ergeben hatte. Er wurde wahrscheinlich auf der Synode von Troyes im Jahre 1107 gebilligt, während eine förmliche Vereinbarung mit dem Papsttum, wie sie etwa für das Imperium im Wormser Konkordat vorliegt, nicht mehr nötig war. Genaugenommen können wir auch nicht von einem französischen Investiturstreit sprechen, sondern nur von Konflikten bei Bistumsbesetzungen. Dementsprechen ist auch, im Gegensatz zu Deutschland und Italien, die Investiturpublizistik in Frankreich nur vereinzelt anzutreffen. Offenbar waren König und Kronepiskopat weder willens noch in der Lage, den Forderungen des Reformpapsttums mit Streitschriften zu begegnen.
Das Verhältnis des französischen Herrschers zum Papst sollte sich sogar vom Gegensatz zum engen Bündnis wandeln, als Paschalis II. 1106/07 nach Frankreich kam. In der alten Königsabtei St-Denis traf er mit Philipp und dem Thronfolger Ludwig zusammen; er erinnerte sie an die Hilfe, die die KAROLINGER, vor allem KARL DER GROSSE, dem Nachfolger Petri geleistet hatten, und bat um Unterstützung gegen Kaiser HEINRICH V. Philipp und Ludwig knieten vor dem Papst nieder und versprachen auxilium et consilium, "Rat und Hilfe". Als sich Paschalis anschließend nach Chalons-sur-Marne begab, um dort mit einer Gesandtschaft HEINRICHS V. über die Investiturfrage zu verhandeln, wurde er von Philipp und Ludwig begleitet. Die Gespräche scheiterten, und Paschalis kehrte, um mit den Worten des Abtes Suger von St-Denis zu sprechen, "erfüllt von Liebe zu den Franzosen und von Furcht und Haß auf die Deutschen", nach Rom zurück (Waquet, Suger, 60 Kap. 10). Der 1107 geschlossene Bund zwischen König und Papst sollte zukunftsweisend sein. Die französische Kirche wurde fortan zur entscheidenden Stütze des Papsttums, und bei zwiespältigen Wahlen wurde in Frankreich entschieden, welcher Kandidat die Oberhand behalten sollte.

                                                                         IV

"Während der Sohn von Tag zu Tag Fortschritte machte, verlor Philipp, sein Vater an Kräften. Denn seit er mit der Gräfin von Anjou in ehebrecherischer Verbindung zusammenlebte, tat er nichts mehr, was seiner königlichen Würde angemessen gewesen wäre. Voller Verlangen nach der Frau, die er geraubt hatte, ging es ihm nur noch darum, seine Lust zu befriedigen. Deshalb kümmerte er sich nicht mehr um sein Reich und schonte auch nicht die Gesundheit seines Körpers..." (Waquet, Suger, 80-82 Kap. 13). Das Urteil, das Abt Suger von St-Denis über Philipp I. abgibt, ist vernichtend. Der König lebte ganz im Banne der Bertrada von Montfort, er litt unter Fettleibigkeit und vernachlässigte seine Regierungspflichten.
Seine zweite Frau schenkte ihm drei Kinder:
Philipp,
Florus
Caecilia
Zuvor hatte er sich entschlossen, Ludwig, seinen ältesten Sohn aus der Ehe mit Bertha, als Erben anzuerkennen, und ihm Mantes, Pontoise und die Grafschaft Vexin übertragen. Bertrada setzte sich dagegen zur Wehr und soll sogar geplant haben, Ludwig umzubringen, um ihren eigenen Sohn Philipp die Thronfolge zu sichern. Ihre Intrigen blieben jedoch erfolglos, und seit dem Jahre 1100 wird Ludwig als rex designatus bezeichnet; wenngleich er die Königsweihe erst nach dem Tod des Vaters empfing, wurde sein Einfluß auf die Regierung von nun an immer stärker. Seit 1100 war er der eigentliche Machthaber.
Philipp starb am 29. oder 30. Juli 1108 in Melun ((südöstlich von Paris). Die Bischöfe von Paris, Senlis und Orleans sowie der Abt von St-Denis zelebrierten die Totenmesse, bevor man den Leichnam in das Kloster St-Benoit-sur-Loire (östlich von Orleans) überführte und dort beisetzte. Philipp hatte zu Lebzeiten den Bau der Klosterkirche gefördert und sich (wohl aus Verehrung für den heiligen Benedikt von Nursia) gewünscht, dort und nicht in St-Denis, der traditionellen Grablege der französischen Könige, bestattet zu werden. St-Denis wurde während der französischen Revolution geplündert, die Gräber wurden geschändet und die Knochen außerhalb der Kirche verscharrt. St-Benot-sur-Loire hingegen blieb von diesem Vandalismus weitgehend verschont und birgt noch heute die sterblichen Überreste Philipps.
Unterzieht man Philipps Regierung einer abschließenden Bewertung, so fällt das Urteil positiv aus. Sicher, der entscheidende Schlag gegen das anglonormannische Reich war ihm nicht geglückt. Aber er hatte es lange destabilisieren und seine weitere Expansion auf dem Kontinent verhindern können. Persönliche Verfehlungen, seine Eheaffäre und seine Freßsucht mochten ihn in den Augen der Zeitgenossen, etwa Sugers von St-Denis, lächerlich und zur Herrschaft unfähig erscheinen lassen. Aber die französische Monarchie hatte es ihm zu verdanken, dass ihr jahrzehntelanger Niedergang aufgehalten und ein Wiederaufstieg vorbereitet wurde. Philipp hatte die Krondomäne erweitert und die Basis für ein Ausgreifen in die Regionen südlich der Loire geschaffen. In der Auseinandersetzung mit dem Papsttum hatte ihn die Exkommunikation getroffen und seine Regierung jahrelang gelähmt. Aber sie führte nicht zum Bruch, sondern zu einem engen Bündnis mit Rom. An Philipps Erfolg konnten seine Nachfolger anknüpfen: Unter ihnen wurde Frankreich zur führenden Macht Europas.
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INTERNET Dieter Berg

PHILIPP I., König von Frankreich
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* 1052 + 29./30. Juli 1108 in Melun.

Der dritten Ehe König Heinrichs I. entstammend, die dieser mit der Tochter des Großfürsten Jaroslaw von Kiew eingegangen war, wurde Philipp bereits als siebenjähriges Kind zu Pfingsten des Jahres 1059 zum Mitkönig erhoben und durch den Erzbischof von Reims geweiht. Infolge des frühen Todes seines Vaters am 4. August 1060 wurde der KAPETINGER, für den bis 1067 Graf Balduin V. von Flandern die Regentschaft führte, rasch mit den drängenden politischen Problemen konfrontiert, die Heinrich I. hinsichtlich der Konsolidierung der königlichen Gewalt gegenüber den mächtigen Fürsten des Landes hinterlassen hatte. Vorrangig war hierbei die Erweiterung der Krondomäne, die zumindest im Berry, im französischen Vexin und im Gâtinais langsam vergrößert werden konnte. Unverändert blieb der geographische Wirkungskreis des kapetingischen Königtums auf die Krondomäne beschränkt, wobei sich Schwerpunkte königlicher Aktivitäten in Paris und Orléans befanden. Erst unter den kapetingischen Nachfolgern Philipps auf dem Thron erfolgten eine weitere Arrondierung bezüglich der Krondomäne und der konsequente Aufbau einer effizienten königlichen Verwaltung, die langfristig eine Verbesserung der ökonomischen Ressourcen für das Königtum herbeiführte. - Das wichtigste außenpolitische Problem, mit dem sich Philipp und auch seine kapetingischen Nachfolger konfrontiert sahen, war die erfolgreiche Invasion des normannischen Herzogs Wilhelm in England, deren Durchführung vom königlichen Regenten, Graf Balduin, nicht verhindert wurde. Die Schaffung eines anglonormannischen Reiches unter Führung Wilhelms mit einer effizienten Verwaltungs- und Herrschaftsorganisation, die dem Monarchen eine beträchtliche wirtschaftliche und militärische Potenz verschaffte, entwickelte sich in der Folgezeit zu der schwersten politischen Belastung bzw. Bedrohung für das franz. Königtum. Einzelne Versuche Philipps, durch die Unterstützung von Opponenten des anglonormannischen Monarchen - wie des Königssohnes Robert Kurzhose - die Herrschaft Wilhelms zu schwächen, schlugen ebenso fehl wie das Unternehmen des KAPETINGERS, seinen Einfluß in Flandern zu stärken. Dessen Herrscher wurden zu wichtigen Verbündeten in dem außenpolitischen Bündnissystem, das Wilhelm I. und später Heinrich I. zur Verteidigung bzw. Erweiterung des anglonormannischen Reiches vor allem mit Fürsten auf dem Kontinent konstituierten. - Weitere gravierende Konflikte waren für Philipp bis zum Ende seiner Herrschaft mit seinen Beziehungen zur höchsten geistlichen Gewalt, d.h. zum Reformpapsttum, verbunden. Die Forderung der Nachfolger Petri nach einer grundlegenden Reform der Kirche - mit Abschaffung von Simonie, Priesterehe, Eigenkirchenwesen etc. - führte in Frankreich, ganz im Gegensatz zum Imperium, zu keinem schweren »Investiturstreit«. Philipp konnte viel leichter als der römische Kaiser einer tiefgreifenden Reform der Kirche in seinem Reich zustimmen, da seine »Kirchenherrschaft« nur sehr eingeschränkt bestand und er lediglich in zwei Dutzend Fällen die Wahl von Bischöfen nördlich der Pyrenäen beeinflussen konnte. Diese besaßen in vergleichsweise geringem Umfang Anteil an herrscherlichen Rechten und befanden sich zudem vielfach in Abhängigkeit von Adligen in den Regionen. So kam es in Frankreich zu einer einvernehmlichen Lösung des »Investiturproblems« ohne umfassende Regelung in einem Konkordat (wie im Deutschen Reich bzw. im Imperium); vielmehr wurde eine pragmatische Änderung der Praxis der Wahl und Einsetzung von Bischöfen auf der Basis der von Ivo von Chartres getroffenen grundsätzlichen Unterscheidung von Spiritualien und Temporalien vorgenommen, während die königlichen Interessen durch die Leistung eines bischöflichen Treueeides gewahrt blieben. - Eine Belastung des Verhältnisses Philipps zum Papsttum entstand jedoch durch die Ehepraxis des KAPETINGERS, der im Jahre 1092 die Gattin des Grafen von Anjou, Bertrada, entführte und nach Verstoßung seiner rechtmäßigen Ehefrau Berta diese irreguläre Verbindung als Ehe vom Bischof von Senlis sanktionieren ließ. Der Papst kam nicht umhin, Philipp wegen dieses Verhaltens 1094/95 zu bannen. Urban II. und sein Nachfolger auf den Stuhle Petri hielten an dieser Haltung gegenüber dem KAPETINGER trotz der gleichzeitig sich verschärfenden Konflikte mit dem salischen Kaiser fest und zwangen Philipp zu Konzessionen in der Eheangelegenheit, weshalb der KAPETINGER im Jahre 1104 vom Kirchenbann gelöst werden konnte. Zugleich schuf Philipp, der seinen Sohn Ludwig (VI.) seit 1101 an der Regierung beteiligt hatte, die Voraussetzungen für eine endgültige Aussöhnung mit dem Papsttum. Diese erfolgte 1107 im Zusammenhang mit einem Besuch des Papstes Paschalis II. in Frankreich, der vor den Bedrohungen durch den SALIER-Kaiser HEINRICH V. geflohen war und Unterstützung in seinem Existenzkampf durch die KAPETINGER suchte. Am 1. Mai 1107 kam es in St. Denis zu einem Treffen Philipps und des Thronfolgers mit dem Papst, dem sie auxilium und consilium versprachen. Dieses Schutzbündnis führte nicht nur zu einer engen, dauerhaften Verbindung der KAPETINGER mit dem Papsttum, sondern auch zu einer Konfrontation mit dem deutschen Herrscher, der noch nach dem Wormser Konkordat - nicht zuletzt wegen des kapetingischen Schutzes für das Papsttum - den Versuch einer Invasion im französischen regnum unternahm. Der alternde Monarch war gegen Ende seines Lebens kaum mehr handlungsfähig und übertrug die Regierungsgeschäfte weitgehend dem Thronfolger Ludwig, der nach dem Tode Philipps und dessen Beisetzung in St.-Benoît-sur-Loire für eine Herrschaftskontinuität Sorge trug.

Quellen:
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Philippus I. rex Francorum, Epistolae et diplomata, in: Migne PL 159, 837-844; Receuil des actes de Philipp Ier, ed. M. Prou, 1908; Achille Luchaire, Louis VI le Gros. Annales de sa vie et de son règne, 1890; Suger, Vie de Louis VI le Gros, ed. Henri Waquet, 1964.

Literatur:
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Achille Luchaire, Histoire des institutions monarchiques de la France sous les premiers Capétiens, Bd.1-2, 2. Aufl. 1891 - Ders., Les premiers Capétiens, 1901 - O. Cartellieri, Abt Suger von Saint-Denis, 1081-1151, 1898 - F.X. Barth, Hildebert von Lavardin (1056-1133) und das kirchliche Stellenbesetzungsrecht, 1906 - H.W.C. Davis, England under the Normans and Angevins 1066-1272, 2. Aufl. 1909 - Augustin Fliche, Le règne de Philippe Ier roi de France, 1060-1108, 1912 - C. Petit-Dutaillis, La monarchie féodale en France et en Angleterre Xe - XIIIe siècle, 1933 - Theodor Schieffer, Die päpstlichen Legaten in Frankreich vom Vertrage von Meersen (870) bis zum Schisma von 1130, 1935 - W.M. Newman, Le domaine royale sous les premiers Capétiens (987-1180), 1937 - Alexander Cartellieri, Der Vorrang des Papsttums zur Zeit der ersten Kreuzzüge, 1095-1150, 1941, 458 (Reg.) - J.F. Lemarignier, Recherches sur l'hommage en marche et les frontières féodales, 1945 - Ders., Le gouvernement royal aux premiers temps capétiens, 1965; - M. Aubert, Suger, 1950 - Karl Ferdinand Werner, Die Legitimität der Kapetinger und die Entstehung des `Reditus regni Francorum ad stirpem Karoli', in: Die Welt als Geschichte 12, 1952, 203-225 - Ders., Das hochmittelalterliche Imperium im politischen Bewußtsein Frankreichs (10.-12. Jh.), in: HZ 200, 1965, 1-60 - Walther Kienast, Untertaneneid und Treuvorbehalt in Frankreich und England, 1952 - Ders., Der Wirkungsbereich des französischen Königtums von Odo bis Ludwig VI. (888-1137) in Südfrankreich, in: HZ 209, 1969, 529-565 - Ders., Deutschland und Frankreich in der Kaiserzeit, Bd.1-3, 2. Aufl., 1974-75, 759 (Reg.) - Alfons Becker, Studien zum Investiturproblem in Frankreich, 1955 - Ders., Papst Urban II. (1088-1099), 2 Bde., 1964, 1988 - Austin Lane Poole, From Domesday Book to Magna Carta, 1087 - 1216, 2. Aufl. 1955, 533 (Reg.) - Histoire des institutions françaises au moyen âge, ed. F. Lot, R. Fawtier, Bd. 1-3, 1957-63 - Hartmut Hoffmann, Ivo von Chartres und die Lösung des Investiturproblems, in: DA 15, 1959, 393-440 - R. Fawtier, The Capetian kings of France. Monarchy and nation (927-1328), 1960 - Hubert Glaser, Sugers Vorstellung von einer geordneten Welt, in: HJ 80, 1961, 93-125 - Rolf Sprandel, Ivo von Chartres und seine Stellung in der Kirchengeschichte, 1962 - B. Lyon, A. Verhulst, Medieval finance. A comparison of financial institutions in Northwestern Europe, 1967 - Carlrichard Brühl, Fodrum, gistum, servitium regis. Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jh., Bd.1-2, 1968 - E. Bournazel, Le gouvernement capétien au XIIe siècle, 1108-1180, 1975 - M. Brett, The English church under Henry I, 1975 - Gabrielle M. Spiegel, The cult of Saint Denis and Capetian kingship, in: Journal of Medieval History 1, 1975, 43-69 - John Le Patourel, The Norman empire, 1976 - Ronald James Braud, Suger and the making of the French nation, Ph.D. University of South-Western Louisiana 1977 - U.-R. Blumenthal, The early councils of Pope Paschal II, 1100-1110, 1978; - Dies., Der Investiturstreit, 1982 - Monika Minninger, Von Clermont zum Wormser Konkordat, 1978; - Heinz Köller, Bernhard Töpfer, Frankreich. Ein historischer Abriß, 1978, 726 (Reg.) - Anglo-Norman Studies, ed. Reginald A. Brown, Bd.1 ff., 1979 ff. - Ulrich Reuling, Die Kur in Deutschland und Frankreich, 1979, 101 f. - Carlo Servatius, Paschalis II. (1099-1118), 1979, 397 (Reg.); - Joachim Ehlers, Elemente mittelalterlicher Nationsbildung in Frankreich (10.-13.Jh.), in: HZ 231, 1980, 565-587 - Ders., Frankreich im Mittelalter, ed. L. Gall, 1982 - Ders., Geschichte Frankreichs im Mittelalter, 1987, 428 (Reg.) - Elizabeth M. Hallam, Capetian France, 987-1328, 1980, (Reg.); - Dies., Royal burial and the cult of kingship in France and England, 1060-1330, in: Journal of Medieval History 8, 1982, 359 ff. - Kurt-Ulrich Jäschke, Die Anglonormannen, 1981 - Beiträge zur Bildung der französischen Nation im Früh- und Hochmittelalter, ed. Helmut Beumann, 1983 - Frank Barlow, William Rufus, 1983; - Marc Bloch, Les rois thaumaturges, nouvelle édition, 1983, 528 (Reg.) - Bernd Schneidmüller, Reich und Thronfolgeregelung im hochmittelalterlichen Frankreich, in: HZ 238, 1984, 95 ff. - Ders., Nomen patriae. Die Entstehung Frankreichs in der politisch-geographischen Terminologie (10.-13.Jh.), 1987, 318 (Reg.) - Jean Dunbabin, France in the making, 843-1180, 1985, 439 (Reg.) - Othmar Hageneder, Weltherrschaft im MA., in: MIÖG 93, 1985, 257 ff.; - Abbot Suger and Saint-Denis, ed. P.L. Gerson, 1986 - Marjorie Chibnall, Anglo-Norman England, 1066-1166, 1986, (Reg.) - C. Warren Hollister, Monarchy, magnates and institutions in the anglo-norman world, 1986, 330 (Reg.); - A.W. Lewis, Le sang royal, 1986 - Dieter Berg, England und der Kontinent. Studien zur auswärtigen Politik der anglonormannischen Könige im 11. und 12. Jh., 1987, 637 (Reg.) - Ders., Imperium und Regna. Beiträge zur Entwicklung der deutsch-englischen Beziehungen im Rahmen der auswärtigen Politik der römischen Kaiser und deutschen Könige im 12. und 13. Jh., in: »Bündnissysteme« und »Außenpolitik« im späteren MA., ed. Peter Moraw, 1988, 16 ff. - Henry Montaigu, La couronne de Feu. Le roi capétien, 1987 - R. Folz, Frankreich von der Mitte des 11. bis zum Ende des 15. Jh., in: Hdb. der europäischen Geschichte, II, ed. Ferdinand Seibt, 1987, 1250 (Reg.) - Karl Schnith, England von der normannischen Eroberung bis zum Ende des Hundertjährigen Krieges, 1066-1453, ebd. 1250 (Reg.) - Jean Favier, Frankreich im Zeitalter der Lehnsherrschaft, 1000-1515, 1989, 530 (Reg.) - Dominique Barthélemy, L'ordre seigneurial, XIe-XIIe siècle, 1990, (Reg.) - Michel Bur, Suger. Abbé de Saint-Denis, régent de France, 1991; - LThK VIII, 223 - LexMA VI, 2057 f.