Ludwig X. Hutin (der Zänker)                   König von Frankreich (1314-1316)
-------------------------------------                  König von Navarra (1305-1316)
4.10.1289-5.6.1316                                  Graf von Champagne
Paris         Vincennes

Begraben: St-Denis
 

Ältester Sohn des Königs Philipp IV. der Schöne von Frankreich und der Johanna von Navarra, Tochter von König Heinrich I. der Dicke
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 2186
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Ludwig X. (Louis Hutin, auch Hustin, Ludwig Zank),  König von Frankreich 1314-1316
----------------------------------------------------------------  König von Navarra 1305-1314
* 4. Oktober 1289, + 5. Juni 1316
Paris                         Vincennes

Ältester Sohn von Philipp IV. dem Schönen und Jeanne de Navarre

1. oo Margarete von Burgund, die Ludwig X. 1314 wegen Untreue verstieß und die im Kerker starb

Tochter:
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Jeanne, Gräfin von Champagne und Königin von Navarra, Mutter Karls des Bösen

2. oo Klementia von Ungarn

postumer Sohn:
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Johann I.

Während seiner kurzen Regierung sah er sich mit einer feudalen Reaktion konfrontiert, den schon zu Lebzeiten des Vaters gegründeten "Ligen" der großen Adligen; Ludwig X. gestand ihnen Privilegien zu (Chartes aux Bourguignons, Picards, Champenois, Normands usw.). Andererseits bekämpften mächtige Persönlichkeiten am Königshof, insbesondere Ludwigs Onkel Karl von Valois, die Räte Philipps des Schönen; der einst einflußreiche Ratgeber Enguerren de Marigny wurde 1315 gehenkt, andere verloren ihre Güter. Außenpolitisch versuchte die Regierung Ludwigs ohne größere Erfole, Flandern wieder zu unterwerfen (Heeresaufgebot/ost von 1315).
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Im April 1305, nach dem Tode seiner Mutter, erbte Ludwig X. der Zänker das Königreich Navarra und wurde neun Jahre später König von Frankreich. Er hatte wenig Autorität und stand völlig unter dem Einfluß seines Onkels Karl von Valois. Frankreich befand sich damals in einer schweren Wirtschaftskrise, und die neuen Ratgeber, durchweg Adlige, benutzten die Gelegenheit, die Schuld daran auf die Hofbeamten des verstorbenen Königs, achtbare Männer von geringer Herkunft, abzuwälzen. Eine blutige Auseinandersetzung folgte diesem Streit, die dem Ansehen des Königs erheblichen Schaden zufügte, ebenso wie die Skandalaffäre des Turms von Nesle, in den seine Gemahlin Margarete verwickelt war. Der König ließ sie 1315 ins Gefängnis werfen und heiratete nach ihrem gewaltsamen Tode Klementine, die Tochter des ungarischen Königs Karl. Aus seiner ersten Ehe hatte er eine Tochter, Johanna, die später Königin von Navarra und Mutter Karls II. des Bösen wurde. Aus seiner zweiten Ehe hingegen hatte er einen Sohn, Johann I., der bald nach seiner Geburt starb. Ludwig starb in der Nacht vom 4. zum 5. Juni 1316 im Schloß Vincennes an einer Lungenentzündung. Er wurde in St-Denis begraben. Ihm folgte sein Bruder Philipp V. auf dem Thron.

Ehlers Joachim: Seite 223
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"Die Kapetinger"

Hinsichtlich der Thronfolge konnte Philipp der Schöne weder sicher sein, daß seine Erben wieder heiraten noch daß sie Söhne zeugen würden und er mußte nach dem dynastischen Bewußtsein zumindest des Thronfolgers fragen, der das Treiben seiner Frau offenbar nicht hatte verhindern wollen.
 
 
 
 

  23.9.1305
  1. oo Margarete von Burgund, Tochter des Herzogs Robert II.
          um 1292-30.4.1315 ermordet
                       Chateau Gaillard

  31.7.1315
  2. oo Klementia von Ungarn, Tochter des Königs Karl I.
            2.1293-13.10.1328
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Johanna II. Erbin von Champagne-Navarra
  28.1.1311-6.10.1349

 9.10.1329
    oo Philipp III. Graf von Evreux
        1301-16.9.1343

2. Ehe

  Johann I.
  13./14.11.1316-19.11.1316
 

Illegitim

  Eidelinde Äbtissin von St.Marcell in Paris
       -
 
 
 
 

Literatur:
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Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 167,192,223,226,228-235,237,239,243 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 190,198,201,223,225 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 203,231-238,245,251,254,270 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 248,282,299 - Hundt, Barbara: Ludwig der Bayer. Der Kaiser aus dem Hause Wittelsbach Bechtle Verlag Esslingen München 1989 Seite 141,213 - Le Goff Jacques: Ludwig der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 417,439,803 - Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969 - Prutz Hans: Die Ritterorden. Mönche als Kämpfer, Helden, Abenteurer Bechtermünz Verlag Berlin 1908 Seite 387,440,441 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 144,162,167,171,179 - Tuchmann Barbara: Der ferne Spiegel. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995 Seite 49,52,131 - Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1993 Seite 215 A. 45 -
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Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 231-237
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"Die französischen Könige des Mittelalters"

LUDWIG X. (HUTIN, DER ZÄNKER)
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* 4.10.1289, + 5.6.1316
                     Vincennes

Begraben: 7.6.1316 St-Denis

Vater: König Philipp IV.
Mutter: Johanna von Navarra (+ 2.4.1305)

April 1305 König von Navarra und Graf der Champagne
1. Oktober 1307 in Pamplona Krönung zum König von Navarra
29.11.1314 König von Frankreich, gekrönt am 3.8.1315
 

  1. oo 23.9.1305
          MARGARETE, Tochter Herzog Roberts von Burgund
                    + 30.4.1315
                     Chateau Gaillard

Tochter:
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Johanna
* 1312, + 1349

oo 1318 Graf Philipp von Evreux
 

  2. oo 31.7.1315
          CLEMENTIA, Tochter des Königs Karl Robert von Ungarn
                    +13.10.1328

Sohn:
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Johann (König Johann I.)
* 13./14.11.1316, + 19.11.1316

Als König Philipp IV. am 29. November 1314 starb, folgte ihm den anerkannten Grundsätzen des französischen Thronfolgerechts entsprechend sofort und ohne Probleme sein ältester, 1289 geborener Sohn Ludwig. Seit dem Tod seiner Mutter (2. April 1305) war er als deren Erbe König von Navarra und Graf der Champagne. Offenbar auf Grund des letzten Titels beauftragte ihn Philipp kurz vor seinem Tode, in Provins mit den rebellierenden Adligen der Champagne und benachbarter Gebiete zu verhandeln. Da der Thronfolger hierbei nachdrücklich die königlichen Rechte betonte und den verbündeten Adligen Gewalt androhte, dürfte diese Unterredung die Entschlossenheit der Adelsopposition eher bestärkt und deren Mißtrauen gegenüber dem künftigen König gefördert haben.
So befand sich König Ludwig X. zum Zeitpunkt der Übernahme des Königsamtes in einer überaus schwierigen Situation. Die Steuererhebungen im Zusammenhang mit dem im September 1314 vorzeitig abgebrochenen Feldzug gegen die Grafschaft Flandern hatten dazu geführt, dass sich im Laufe des November Adlige und teilweise auch Städte der Champagne, des Herzogtums Burgund einschließlich der Region Auxerre/Tonnerre sowie weiter nördlich gelegener, zur königlichen Domäne gehörender Gebiete (Vermandois, Amiens) und der Grafschaften Artois und Pontoise zuerst in regionalen Bündnissen, dann in einer übergreifenden Allianz zusammenschlossen, um den Steueranforderungen, Münzverschlechterungen und sonstigen Eingriffen königlicher Amtsträger entgegenzuwirken. Auch in anderen Gebieten, insbesondere in den Städten des Languedoc, wuchs der Widerstand gegen die Erhebung von Steuern, zumal diese trotz der von Philipp IV. kurz vor seinem Tode verfügten Einstellung von eifrigen Amtsträgern häufig weiter eingetrieben wurden. Daher erließ Ludwig X. im Januar und Februar 1315 Mandate, in denen er die königlichen Beauftragten dringend anwies, die von seinem Vater angeordnete Einstellung der Besteuerung zu beachten und danach erhobene Gelder zurückzuzahlen.
Während jener unruhigen ersten Monate seiner Regierung formierte sich um den König ein neuer Kreis von Ratgebern, so dass der Einfluß der unter Philipp IV. maßgeblichen Persönlichkeiten weitgehend ausgeschaltet wurde. Bereits um die Jahreswende wurde ein neuer Kanzler eingesetzt, Etienne de Mornay, der bis dahin im Dienste des Grafen Karl von Valois, des Onkels des Königs, gestanden hatte. Dies deutete zugleich darauf hin, dass Karl von Valois selbst einen starken Einfluß auf das Handeln des Königs gewann; das gleiche gilt vom Bruder des Königs, dem Grafen Philipp von Poitiers. Aus dem bisherigen Kreis um Ludwig stieg der Connetabel der Champagne, Beruad de Mercoeur, in den engeren Kreis der königlichen Berater auf. Auf diese Weise formierte sich in Gestalt des sogenannten Großen Rats (Grand conseil) ein engerer, abgegrenzter Kreis von Ratgebern, welche die Politik der königlichen Regierung in hohem Maße mitbestimmten und im Unterschied zu den Verhältnissen unter König Philipp IV. teils Fürsten, teils Hochadlige waren, so dass die Rolle der sogenannten Legisten deutlich zurückgedrängt wurde. Der spektakulärste Fall in diesem Zusammenhang war die Entmachtung des Enguerrand de Marigny, der in den letzten Jahres des vorherigen Königs dessen entscheidender Berater gewesen war. Die Tatsache, dass die königliche Kasse beim Antritt Ludwigs X. absolut leer war, veranlaßte Karl von Valois, den Verdacht zu schüren, dass sich Enguerrand persönlich unrechtmäßig bereichert habe. Nach einem offenen Zusammenstoß zwischen Karl und Enguerrand am königlichen Hof wurde letzterer im März 1315 gefangengesetzt und am 30. April öffentlich in Paris hingerichtet, sein Vermögen ebenso wie das anderer Ratgeber Philipps IV. konfisziert.
In dem Gestalt gewinnenden Großen Rat dominierten also hochadlige Kräfte, die schwerlich geneigt waren, im Geiste der Politik Philipps IV. dem opponierenden Adel in entschiedener Weise entgegenzutreten. Erstmalig zeigte sich das Eingehen auf Beschwerden des Adels und der hohen Geistlichkeit in einer Mitte März 1315 ausgestellten Urkunde des Königs; sie betraf allerdings ein Gebiet, dessen Adel sich Ende 1314 nicht an den Ligen beteiligt hatte, nämlich die Normandie. Normannische Adlige und Prälaten waren am königlichen Hof in Vincennes erschienen und hatten sich beklagt, dass seit dem "idealen" Zeiten König Ludwigs IX. unter Mißachtung ihrer Rechte und Freiheiten beschwerliche Neuerungen und Steuern verschiedener Art eingeführt worden seien. In der ausführlichen königlichen Urkunde wurde ihnen darauf unter anderem zugesichert, künftig nur in Fällen offensichtlicher, dringender Notwendigkeit außerordentliche Steuern zu erheben und Vasallen nicht über Gebühr zu Diensten heranzuziehen. Diese von nachfolgenden Königen wiederholt bestätigte Urkunde fand Eingang in das Gewohnheitsrecht der Normandie und wurde so zu einem Kernstück der ständischen Rechte dieses Gebietes. Kurze Zeit später, am 1. April, erlangten Vertreter der Städte des Languedoc eine ihre Beschwerden berücksichtigende, 19 Artikel umfassende Urkunde. Danach sollte etwa die Eintreibung von Strafgeldern für die im Süden sehr häufige Überlassung von Lehen an Nichtadlige und kirchliche Institutionen eingeschränkt werden, ebenso die vom König geforderte Zahlung der Schulden, welche die Bewohner dieses Gebietes bei den unter Philipp IV. vertriebenen Juden gemacht hatten. Hinzu kamen Zusagen, welche die Ausübung der Gerichtsbarkeit betrafen. Diese Festlegungen wurden zum einen in königlichen Briefen den dort tätigen Seneschällen übermittelt, zum anderen erhielten die einzelnen Städte entsprechende Urkunden, so dass im Register der königlichen Kanzlei etwa 30 Ausfertigungen eingetragen sind. Es zeigt sich damit deutlich, dass im Süden nicht wie im Norden die Adligen, sondern die zahlreichen Städte die wirksamste Kraft im Widerstand gegen Eingriffe königlicher Amtsträger waren.
Die entscheidenden Verhandlungen mit Vertretern des Adels der nördlichen Gebiete fanden erst im Mai 1315 um die Pfingstzeit in Anwesenheit zahlreicher Mitglieder des grand conseil in Paris und Vincennes statt. Zum Auftakt gewährte Ludwig X., offenbar um die Spannungen zu überwinden, am 10. Mai eine Bestätigung der großen Ordonanz pro reformatione regni, die König Philipp IV. in der kritischen Situation des Jahres 1303 den Adligen und Prälaten zugestanden hatte. Nach Prüfung der zahlreichen erhobenen Forderungen durch den Großen Rat folgten dann Mitte Mai königliche Urkunden für den Adel der Picardie (Amiens, Vermandois), das Herzogtum Burgund und der Grafschaft Champagne. Auch ein führender Vertreter des Adels der Grafschaft Artois, dem die Gräfin Mathilde in allerdings nur vager Form die Wahrung der alten Gewohnheiten aus der Zeit König Ludwigs IX. versprochen hatte, war anwesend und erhielt vom König entsprechende Zusicherungen sowie einen in befehlendem Ton gehaltenen Brief an die Gräfin, sich an ihre Zusagen zu halten.
Die meist relativ ausführlichen, in Anlehnung an die vorgelegten Beschwerden formulierten königlichen Urkunden enthielten unter anderem Zusicherungen hinsichtlich der Besteuerung, der königlichen Münzprägung, der eigenen Gerichtsrechte der Adligen sowie deren vasallitischer Pflichten gegenüber dem König. In bestimmten Fällen wurde auch das Fehderecht des Adels anerkannt. Zur Eindämmung der Übergriffe königlicher Amtsträger versprach der Herrscher die Entsendung von Untersuchungsrichtern, und überdies sollten jene Amtsträger künftig bei Dienstantritt einen Eid leisten, dass sie die gemachten Zusagen einhalten und die Rechte der Adligen und Prälaten nicht beeinträchtigen würden. Schließlich vereinbarte man, noch offene Fragen bis zum Pfingstfest des nächsten Jahres zu klären. Bis dahin sollte Karl von Valois die Bündnisurkunden verwahren; falls bis zu diesem Zeitpunkt Streitfragen offen blieben, hätte er den Verbündeten die Urkunden zurückzugeben und damit deren Widerstandsrecht anzuerkennen. Würde aber allgemeines Einverständnis erreicht, sollten die Urkunden dem König übergeben werden zum Zeichen dafür, dass kein Anlaß mehr für einen Fortbestand der Ligen bestand.
Eine endgültige Klärung der Streitfragen wurde demnach bis Pfingsten 1315 noch nicht erreicht, aber durch das Eingehen auf die Forderungen des verbündeten Adels hatten der König und sein Rat doch eine weitgehende Beruhigung der Situation erreicht. Die nächsten größeren Vorhaben Ludwigs X. waren jetzt die noch immer ausstehende Salbung in der in der Champagne gelegenen Krönungsstadt Reims und vor allem ein Kriegszug gegen den weiter widerspenstigen Grafen Robert III. von Flandern. In der Zwischenzeit geleiteten Beauftragte Ludwigs X. die für dessen zweite Ehe vorgesehene Frau, Clementia - eine Tochter des dem Hause ANJOU angehörenden ungarischen Königs - nach Frankreich. Die erste Frau, Margarete, eine Tochter des 1306 verstorbenen Herzogs Robert von Burgund, war im letzten Regierungsjahr Philipps IV. ebenso wie die Frau Philipps von Poitiers wegen Ehebruchs im Chateau Gaillard eingekerkert worden, wo sie im Frühjahr 1315 starb. So stand der Hochzeit des Königs mit Clementia, die am 31. Juli stattfinden sollte, nichts mehr im Wege; nach der Trauung begab sich das Paar nach Reims, wo der Erzbischof am 3. August die Salbung und Krönung vornahm.
Schon vor diesem Akt hatte der von Ludwig X. zusammengerufene Gerichtshof der Pairs den Grafen von Flandern, der ein Erscheinen verweigert hatte, die Grafschaft abgesprochen. Darauf erklärte der König am 12. Juli 1315 dem Grafen für den Fall, dass er sich nicht bis zum 29. Juli stelle, den Krieg. Noch vor der Krönung holte er zum Zeichen des Beginns der Kriegshandlungen am 24. Juli die Oriflamme im Kloster St-Denis ein. Von Reims aus begab er sich zu seinem Heeresaufgebot, das bei Lille nahe dem Fluß Lys lagerte. Aber das kriegerische Unternehmen endete ergebnislos im Morast, da anhaltende Regenfälle jede Kampfhandlung unmöglich machten. Das Heer war kaum mit Lebensmitteln zu versorgen; um eine Tonne Wein  zu transportieren, habe man - wie die Grandes Chroniques berichteten - 30 Pferde benötigt. So mußte das Unternehmen im September abgebrochen werden. Die zum Kriegszug erschienenen Adligen der Auvergne nutzten die Gelegenheit, um vom König als Dank für ihre Bereitschaft eine Urkunde zu erbitten, derzufolge auch für sie die anderen Regionen gewährten Rechte gelten sollten.
Für den König bedeutete der ruhmlose Abbruch des Angriffs gegen Flandern eine persönliche Enttäuschung. Er hatte bereits 1314 am Kriegszug seines Vaters gegen Flandern als Führer einer Heeresabteilung teilgenommen und dabei auf eine Weiterführung des Kampfes gedrängt. Nach Aussage der im frühen 15. Jahrhundert unter Verwendung älterer Aufzeichnungen in St-Denis verfaßten "Chronographia regnum Francorum" soll sein Beiname "Hutin" (Zank, der Zänker) darauf zurückzuführen sein, dass er stets mit aller Leidenschaft den Kampf mit Flandern wünschte.
Der Zug gegen sie verursachte ungeachtet seines vorzeitigen Abbruchs hohe Kosten. Natürlich hatte die königliche Regierung wie stets im Falle eines Krieges die Eintreibung von Subsidien angeordnet. Aber diese Gelder gingen erst mit einer gewissen Verspätung ein, zumal den Steuereintreibern wegen der Rebellion gegen die Belastungen beim vorherigen Zug gegen Flandern ein gemäßigtes Vorgehen nahegelegt worden war. Daher war man genötigt, vor Beginn der Kriegshandlungen zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Im Juli erlaubte Ludwig X. den unter seinem Vater vertriebenen Juden und Lombarden die Rückkehr - eine Maßnahme, die natürlich mit Geldzahlungen verknüpft war; unter anderem beanspruchte der König zwei Drittel der den Juden geschuldeten Summen. Etwa zur gleichen Zeit, am 3. Juli, ordnete er eine umfassende Freilassungs- bzw. Freikaufaktion für die seiner Herrschaft unterstehenden Leibeigenen (serfs) an.  Beauftragte wurden in die einzelnen bailliages entsandt, um mit den dort ansässigen serfs gegen eine "soffisant recompensation" die Entlassung aus der servitude auszuhandeln. In der Präambel der entsprechenden Ordonnanz erklärt der König, dass nach Naturrecht alle Menschen frei geboren werden; aber seit langem seien entsprechend dem Gewohnheitsrecht viele unfrei geworden, "was uns sehr mißfällt". Das ihm unterstehende Königreich trage den Namen "royaume des Francs" (franc = frei), und er wünsche, dass Namen und Realität übereinstimmen sollten; deshalb verfüge er nach Beratungen mit dem Grand conseil die Freilassung der königlichen Leibeigenen.
Die hier vertretene Auffassung, dass nach dem Naturrecht alle Menschen frei seien, war damals allgemein verbreitet, aber eine Aufhebung der auf menschlichem Recht beruhenden Unfreiheit wurde daraus in der Regel nicht abgeleitet. Auch in diesem Fall ist nicht zu verkennen, dass die königliche Regierung den Freikauf keineswegs in dem hehren Wunsch, naturrechtlichen Prinzipien Geltung zu verschaffen, sondern aus fiskalischen Interessen beschloß. Zwei Tage später erging eine weitere Anordnung, der zufolge von denjenigen, die im Status eines serf verbleiben wollten, als "Hilfe für unseren gegenwärtigen Krieg" eine ihrem Besitz entsprechende Abgabe erhoben werden sollte. Die Leibeigenen unterstanden voll der Herrschaft des Königs und konnten daher im Bedarfsfall ohne besondere Bewilligung zu Leistungen herangezogen werden.
Außerdem drängte Ludwig X. die französische Kirche, den Krieg gegen Flandern durch Zahlungen zu unterstützen. Im Herbst 1315 traten Provinzialsynoden zusammen, die dem König einen Zehnt bewilligten. Dafür erhielten zahlreiche Bischofskirchen im Dezember königliche Privilegien, in denen ihre Rechte und Freiheiten sowie die Zusicherungen, die dem Adel im Mai 1315 gemacht worden waren, bestätigt wurden.
Um Weihnachten brach der König, dem Brauch seiner Vorgänger entsprechend, die zumindest sporadisch auch entferntere Gebiete ihres Machtbereichs persönlich aufsuchten, zu einer größeren Reise auf. Sie führte über Fontainebleau zunächst nach Orleans, wo er im Januar 1316 den Adligen des Languedoc eine umfassende Urkunde ausstellte, in der er ihnen eine weitgehende Verfügungsfreiheit über ihren Besitz garantierte und das Fehderecht bestätigte. In den ersten Februartagen war der König in der Normandie, um sich sodann über Compiegne und Meaux nach Sens zu begeben, wo er Anfang März einer Abordnung des Adels der Champagne in eriner weiteren Urkunde neue Zusicherungen gab. Anschließend traf er in Bourges mit den dorthin berufenen, aber nur spärlich erschienenen Vertretern der drei Stände des Languedoc zusammen. Hier kündigte er für den Sommer einen neuen Kriegszug gegen Flandern an. Zugleich erhielten die Adligen des Gebietes um Bourges, des Berry, auf ihre Beschwerden über Bedrückungen durch königliche Amtsträger hin ebenfalls eine ausführliche Urkunde mit entsprechenden Zugeständnissen.
Nachdem der König im Beisein des Großen Rates Anfang Mai nochmals ergebnislose Verhandlungen mit Vertretern des Grafen von Flandern geführt hatten, starb er plötzlich am 5. Juni 1316 in Vincennes an einer fiebrigen Erkrankung; er soll zuvor, erhitzt durch Ballspielen, in einem kalten Keller Abkühlung suchend, eine große Menge Wein getrunken haben.
Ludwigs X. kurze Regierungszeit war geprägt durch die starke, allerdings nicht geschlossen handelnde Adelsopposition, die durch die zentralistische, kostenaufwendige Politik Philips des Schönen hervorgerufen worden war. Eine kompromißlose Konfrontation mit diesen Kräften wäre schwerlich erfolgversprechend gewesen, so dass die Politik der Zugeständnisse, die in zahlreichen königlichen Urkunden für den Adel der einzelnen Regionen ihren Niederschlag fand, als einzig möglicher Weg erscheint, eine Beruhigung der Situation herbeizuführen. Tatsächlich hat der König bis zu seinem Ableben eine solche Beruhigung erreicht; nur in der Grafschaft Artois, wo die Gräfin Mathilde ungeachtet der Vermittlungsbemühungen der königlichen Regierung Zugeständnisse ablehnte, beherrschten opponierende Kräfte weiterhin das Feld. Natürlich beeinträchtigten die Konzessionen die königliche Zentralisierungspolitik und bedeuteten eine Stärkung teilweise überholter feudaler Interessen. Aber dem damaligen Stand der staatlichen Entwicklung in großen Teilen Europas entsprach, wie die verbreitete Ausbildung ständestaatlicher Strukturen zeigt, durchaus die Tendenz zu stärkerer Betonung ständischer Interessen als Gegengewicht zur fortschreitenden Zentralisation. Bedenklich war nur, dass sich dabei in den nördlichen Regionen meist ein eindeutiges Übergewicht des Adels gegenüber den Städten einstellte und dies sowie die regionale Differenzierung dieser ständischen Aktivitäten ein gemeinsames Geltendmachen berechtigter Interessen der Stände erschwerten.
Als König sowohl von Frankreich wie auch von Navarra hinterließ Ludwig X. bei seinem Tod eine Tochter aus einer ersten Ehe, Johanna, und eine Witwe, die ein Kind erwartete. Sollte dieses Kind als Sohn geboren werden, dann käme ihm nach dem französischen Thronfolgerecht unbestritten die Nachfolge auf dem Königsthron zu. Bis zur Geburt mußte somit eine Zwischenregelung getroffen werden, bei der von vornherein dem älteren der beiden noch lebenden Brüder Ludwigs X., Philipp dem Langen, die Vorzugsrolle zufiel.