Begraben: Chelles
Sohn des Franken-Königs
Chlodwig II. und der Bathilde
Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1871
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Chlothar III., merowingischer König
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* ca. 649, + 673
Begraben: Chelles
Nach dem Tod Chlodwigs II. 657 folgte der älteste seiner drei noch unmündigen Söhne, Chlothar III., im neustroburgundischen Königtum; seine Mutter Balthild führte die Regentschaft. Sie verfolgte dabei, zusammen mit dem 658 erhobenen Hausmeier Ebroin, einen zentralistischen Kurs, der bald starke Opposition in Frankoburgund hervorrief; die Königin unterdrückte dei Widerstände blutig. Neue Konflikte im Westreich führten zu Spannungen mit Ebroin; Balthild mußte zurücktreten und zog sich 664/65 in das von ihr gegründete Kloster Chelles zurück. Der inzwischen mündige junge König regierte nun formell selbständig; praktisch lag die Herrschaft in der Hand Ebroins, der ein Mandat des Königs erwirkte, wonach der Hausmeier unumgängliche Zwischeninstanz zwischen den frankoburgundischen Großen und dem König wurde; das heißt praktisch der Versuch, "das Hausmeieramt zu einer einheitlichen Statthalterschaft für die Reichsteile des Westens auszubauen" (Ewig). Die hieraus erwachsenden schweren Konflikte, besonders mit dem Bischof Leodegar von Autunn, mündeten in eine Klage Ebroins gegen den Bischof vor dem König. Noch während des Prozesses starb Chlothar III. (673).
Quellen:
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Liber hist. Fr. 44-45 (MGH SRM II) - Passio I Leudegarii
2-5 (MGH SRM V) -
Literatur:
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E. Ewig, Die frk. Teilreiche im 7. Jh., Trierer Zs. 22,
1953, 121-127 (abgedr. in:Ders., Spätantikes und frk. Gallien I, 1976,
207-214) - J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin, 1954 - E. Ewig, Stud. zur
merow. Dynastie, FMASt 8, 1974, 23 -
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Chlothar III. vereinigte
für kurze Zeit das Gesamtreich, mußte aber bereits 662 seinen
jüngeren Bruder Childerich II.
als König in Austrien einsetzen. Seine Regierung markierte die endgültige
Wende zum völlig entmündigten Königtum. Er wurde vom Hausmeier
Ebroin geleitet, der den Adel niederwerfen wollte. In den nun folgendem
Bürgerkrieg wurde Chlothar
ermordet
und Ebroin 673 verjagt.
Ewig Eugen:
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"Die Merowinger"
Da Chlodwig II. bei
seinem Tod drei Söhne hinterließ, stellte sich für das
neustroburgundische Reich zum ersten Mal seit seinem Bestehen die Frage
der Teilung. Der früh verstorbene König hatte keine Regelung
hinterlassen. Die unmündigen Söhne im Alter von 7, 4-5 und 2
Jahren konnten nicht mitreden. Die Großen entschieden unter Führung
der Königin-Mutter Balthild und
des Hausmeiers Erchinoald gegen eine Teilung. Zum König erhoben wurde
der älteste Sohn Chlothar III.,
um unter der Leitung seiner Mutter zu regieren.
Die "liebreizende, freundliche, aber auch würdebewußte
Königin aus dem Volk der Sachsen" hatte ihren Einfluß schon
in den letzten Jahren Chlodwigs II. zur
Geltung gebracht, wenn anders es zutrifft, dass sie die Nachfolge der
ostanglischen
Königs-Töchter Saethryd und Aedilberga
nach dem Tod Fara (spätestens 655) in Faremoutiers durchsetzte. Burgundofaro
von Meaux mag für den Verlust der Doppelabtei für seine Sippe
mit der Privilegierung seines Heiligenklosters durch Chlothar
III. entschädigt worden sein. Gewiß hatte die Regentin
ihre Hand im Spiel, als die Franken nach dem Tod Erchinoalds (vor 660,
vielleicht 657/58) nach langem Schwanken nicht dessen Sohn Leudesisus,
sondern Ebroin, einen Franken aus dem Soissons zum Hausmeier erhoben. Stimmen
aus der Opposition nannten Ebroin einen Emporkömmling. Das traf nicht
zu, da Ebroin schon in der Umgebung Chlodwigs
II. begegnet. Aber der neue Mann gehörte nicht wie Erchinoald
der höchsten Optimatenschicht an. Ein Hausmeier aus dieser Schicht
wäre für die einstige Sklavin auch gewiß ein schwieriger
Regierungspartner gewesen. Im Rat Balthilds
werden namentlich die Bischöfe Audoin von Rouen und Chrodobert von
Paris genannt. Chrodobert bleibt bis auf weiteres für uns ein bloßer
Name. Audoin unterhielt in der Folge mit Ebroin freundliche Beziehungen,
vielleicht war Ebroin von Anfang an auch sein Kandidat. Hinter Audoin stand
gewiß eine mächtige Adelsgruppe, der auch die Sippe von Jouarre
angehörte. Die Königin setzte ein deutliches Zeichen, als sie
bei ihrer eigenen Gründung Chelles nicht auf Faremoutiers, sondern
auf Jouarre zurückgriff, von wo sie Berthila als erste Äbtissin
nach Chelles berief. Ebroin folgte ihrem Beispiel, als er um 667 seine
eigene Hausabtei, das Marienkloster von Soissons gründete: Aetheria,
die erste Äbtissin des Frauenklosters von Soissons, kam gleichfalls
aus Jouarre.
Zu den frankoburgundischen Großen, die 657 Chlothar
III. erhoben, gehörten gewiß auch der Metropolit
Aunemund/Dalfinus von Lyon, der den jungen König aus der Taufe gehoben
hatte, und sein Bruder, der "Präfekt", das heißt dux oder comes
von Lyon. Die Brüder gehörten einer vornehmen romanischen Familie
an, die wohl, wie der Name Aunemund und der des Vaters Sigo andeuten,
burgundisch versippt war. Aunemund war in der Hofschule
Dagoberts und Chlodwigs II.
groß geworden und als Nachfolger des Metropoliten Viventius/Viventiolus
schon zu dessen Lebezeiten geweiht worden.
Aus Gründen, die sich nur erahnen lassen, kam es
um 661 zum Bruch zwischen den Regenten und den Lyoner Brüdern, "Präfekt"
und Metropolit wurden der Verschwörung angeklagt und auf eine Reichsversammlung
zitiert, die der König nach "Maroialo" bei Orleans einberief. Aunemund
entschuldigte sich wegen Krankheit. Der "Präfekt" stellte sich, wurde
der Untreue beschuldigt und enthauptet. Als Bischof hätte sich Aunemund
vor einer Synode verantworten müssen.
Für die Geschichte des MEROWINGER-Reichs
wäre die Klärung der Tragweite des offenbar schweren Zusammenstoßes
zwischen den Regenten und den Brüdern von Lyon und seiner außenpolitischen
Implikationen bedeutsam. Der Biograph Wilfrids gibt die ganze Schuld der
Königin
Balthild, die "wie Gezabel, die die Propheten Gottes umbrachte,
neun Bischöfe - ungerechnet die Priester und Diakone - zu töten
befahl". Die Neunzahl ist nicht allein auf den Konflikt von Aunemund, sondern
auf die ganze Zeit der Regentschaft Balthilds
bezogen, aber auch so noch weit überzogen. Wahrscheinlich hat
Wilfrid oder sein Biograph alle Bischofsmorde oder -exekutionen bis zum
Tod des Hausmeiers Ebroin der Königin angelastet. Auch eine dem Hausmeier
eher freundlich gesinnte Quelle bezeichnet Ebroin als einen "ansonsten
tüchtigen Mann, aber mit dem Hinrichten von Bischöfen allzu schnell
bei der Hand". Es ist fraglich, ob weitere Bischöfe in den Sturz Aunemunds
hineingezogen wurden.
Im Gegensatz zur Willebagkrise von 641/42 weitete sich
der Konflikt von 660/63 nicht zu einer bürgerkriegsartigen Fehde aus.
Mit der Hinrichtung des "Präfekten" war die "Verschwörung" im
Keim erstickt. Selbst ein so machtbewußter Bischof wie Aunemund stand
doch zu sehr in der römisch-christlichen Tradition der Lyoner Metropoliten,
als dass er die Führung in einer kriegerischen Auseinandersetzung
übernommen hätte. Andererseits hatte er vom Königsgericht
vielleicht Entmachtung und Vermögensentzug, aber kaum die Todesstrafe
zu erwarten.
Dunkel wie der Hintergrund des Vorgehens gegen die Brüder
von Lyon sind auch die Vorgänge, die um die gleiche Zeit zum Sturz
der
PIPPINIDEN im regnum Austrasiorum
führten. Es scheint, dass sich der Hausmeier Grimoald nach dem Tod
seines Sohnes
Childebert 662 zu Verhandlungen
nach Paris begab, dort aber verhaftet und schließlich hingerichtet
wurde. Die neustroburgundischen Regenten hätten dies allerdings kaum
gewagt, wen sie nicht im Einvernehmen mit einer starken austrasischen Opposition
gegen Grimoald gestanden hätten. Balthilds
jüngster Sohn Childerich, damals
noch ein Knabe von 7 Jahren, wurde zum König der austrasischen Franken
erhoben und mit Sigiberts III. Tochter
Bilichild verlobt. Die Regentschaft
für das unmündige Königspaar übernahm
Sigiberts
Witwe
Chimnechild. Dies alles
geschah, wie ausdrücklich bezeugt, auf friedliche Weise.
Die Königin Balthild
befand sich auf dem Höhepunkt ihrer Macht als Regentin. Sie war es
offenbar auch, die Genesius, den abbas palatini oratorii zum Nachfolger
Aunemunds in Lyon bestimmte. Das palatinum oratorium - in karolingischer
Zeit als Hofkapelle bezeichnet - tritt hier zum ersten Mal deutlicher ins
Licht. Es umfaßte den königlichen Klerus, dessen Aufgabe primär
die Feier des Gottesdienstes am Hof war. Genesius erscheint auch in der
Funktion eines grand aumonier: durch ihn, so wird berichtet, ließ
die Königin die Bedürftigen speisen und kleiden und den Männern-
und Frauenklöstern ihre Geschenke in Gold und Silber übermitteln,
die sowohl in gemünzten Geld - als Entwicklungshilfe - wie in liturgischen
Geräten und Weihegaben bestanden.
Die ersten wirklichen Königsklöster Luxeuiler
Observanz - Chelles (Diözese Meaux) und Corbie (Diözese Amiens)
- waren das Werk Balthilds. Die Maßnahmen
zur Gründung der Frauenabtei Chelles liefen wohl gleich nach der Übernahme
der Regentschaft an. Das Kloster stand 660, da die Königin die Leiche
des am 1. Dezember dieses Jahres verstorbenen Bischofs Eligius von Noyon
dorthin überführen wollte. Die Gründung von Corbie erfolgte
in den Jahren 663/84. Vom 6. September 664 datiert das Privileg, das der
Bischof von Amiens der Königsabtei ausstellte.
Chlothar
III. hatte die Abtei gemeinsam mit seiner Mutter gegründet
und gewiß auch die sancta regula vorgeschrieben. Das Kloster erhielt
die volle vermögensrechtliche Autonomie und wurde von allen bischöflichen
Steuern und Abgaben befreit.
Aus dem Leben ihrer Heldin hebt die Vita Balthildis nicht
nur die Gründung von Chelles und Corbie, sondern auch die Einführung
des sanctus regularis ordo, der benediktinisch-columbanischen Mischregel,
bei den Basiliken der Heiligen Dionysios (St. Denis), Germanus (St. Germain
von Paris oder Auxerre), Medardus (St. Medard von Soissons), Petrus (St.
Pierre-le-Vif von Sens), Anianus (St. Aignan von Orleans) und Martinus
(St. Martin von Tours) hervor. Den Abschluß bildete wohl St. Martin
von Tours, wo die Königin kaum vor dem Sturz Grimoalds und der Erhebung
ihres Sohnes Childerich zum König des austrasischen Teilreiches im
Jahre 662 Einfluß nehmen konnte.
Mit dem Eintritt Chlothars III.
in die Mündigkeit um 665 ging die Zeit der Regentschaft der Königinmutter
zu Ende. Dass Balthild sich damals
oder bald darauf in ihr Hauskloster Chelles zurückzog, hatte jedoch
andere Gründe. Der Pariser Bischof Sigobrand war in Konflikt mit den
"Franken", das heißt den neustrischen Großen in der Umgebung
des Königs geraten, und wurde von seinen Gegnern umgebracht. Die Königin
hatte, wie es scheint, auch Anstoß an der superbia des Bischofs genommen,
aber sie mißbilligte aufs schärfste den Totschlag ohne Anhörung
des Beschuldigten und ohne Einhaltung des Rechtsweges und hatte die Absicht,
gegen die Täter vorzugehen. Das führte zu ihrem nicht ganz so
freiwilligen Rückzug nach Chelles, wo sie erst um 680 ihr Leben beschloß.
Königliche Frauen des 6. Jahrhunderts nahmen, wie
die Gräber von Köln und St. Denis zeigen, ihre Kostbarkeiten
mit ins Grab. Balthild hat sie, wenn
man der Vita Eligii trauen darf, bis auf ihre goldenen Armringe für
Almosen und ein Kreuz auf dem Eligiusgrab hingegeben. Erhalten hat sich
jedoch ihr Totenhemd oder Leichentuch mit Stickereien, die ihren Schmuck
- einen Schmuck von der Art kaiserlicher Damen - abbilden, den sie einst
als Königin trug.
Wie Dagoberts Söhne
Sigibert III. und Chlodwig
II. erscheint auch Chlodwigs
Sohn Chlothar III. als ein König
ohne Profil. Die spärlichen Quellen üben nicht einmal Kritik
an seinen Sitten, sondern stellen lediglich fest, dass er 673 jung
starb. Er stand damals immerhin in einem Alter, in dem sein Großvater
Dagobert
sich vom Einfluß der Mentoren seiner Jugend befreit hatte und selbständig
regierte.
Die Vorgänge, die schließlich zum Rückzug
der Königin-Mutter Balthild nach
Chelles führten, lassen erkennen, dass der Hausmeier Ebroin, obwohl
längst der mächtigste Mann in der Regierung, bis 665 noch mit
der Regentin als Partnerin zu rechnen hatte. De iure war Ebroin ohnehin
nur Hausmeier für den neustrischen Reichsteil. Die frankoburgundischen
Großen unterstanden unmittelbar der Regentin, die wohl bei der Besetzung
der Bischofsstühle im frankoburgundischen Reichsteil das entscheidende
Wort sprach.
Wenn man vom Sturz der beiden Lyoner Brüder absieht,
an dem Balthild wohl beteiligt war, gibt es vor 665 keinen Anhaltspunkt
für ein unmittelbares Eingreifen Ebroins in Frankoburgund. Auch nach
dem Ausscheiden der Regentin machten dem Hausmeier zunächst eine neustrische
Adelsgruppe zu schaffen, die ihm wirklich oder vorgeblich nach dem Leben
trachtete.
Wie zu Erchinoald und Flaochad unterhielten die Juraherzöge
offenbar auch zu Ebroin gute Beziehungen. Das galt jedoch nicht für
alle Großen der Lande an Rhone und Saone. Der direkte Verkehr zwischen
ihnen und dem zweifellos beeinflußbaren jungen König war gewiß
eine Quelle von Unzuträglichkeiten. So erwirkte Ebroin von Chlothar
III. ein Mandat, "dass aus dem burgundischen Reichsteil niemand
mehr ohne seine - Ebroins - Genehmigung Zutritt zum Hofe habe". Man könnte
von einem "Staatsstreich Ebroins" sprechen: Der Hausmeier für Neustrien
war mit einem Federstrich zum Regenten des ganzen neustroburgundischen
Teilreichs geworden.
Das Mandat scheint nicht gleich nach dem Rücktritt
Balthilds
ergangen zu sein. Leodegar von Autun, der zum Wortführer der Opposition
wurde, unterzeichnete noch das Privileg des Bischofs Drauscius von Soissons
vom Juni 667 für Ebroins Hauskloster. Man kann daraus zwar nicht auf
freundschaftliche, wohl aber auf normale Beziehungen zwischen den beiden
späteren Kontrahenten schließen. Leodgar wurde anscheinend erst
kurz vor dem Tod Chlothars III. im
Frühjahr 673 der Machenschaften gegen Ebroin angeklagt. Die Sache
lief noch, als der König starb.
Der Tod Chlothars III. war
für Ebroin ein schwerer Schlag, da damit das Mandat hinfällig
wurde. Der Hausmeier proklamierte mit seinen Anhängern den zweiten
Bruder Theuderich zum König, unterließ
es aber, die Optimaten zur feierlichen Erhebung zu berufen und schickte
die zur Huldigung angereisten Großen nach Hause. Die Mehrheit von
ihnen leistete dem Gebot nicht Folge, sondern entschied sich für den
dritten Bruder, den austrasischen
König Childerich
II., der bald allgemeine Anerkennung fand. Im Anschluß
an seine feierliche Erhebung versprach der neue Herrscher, eines jeden
Landes Recht und Gewohnheit zu wahren, den Indigenat der rectores provinciae
(wie im Edikt Chlothars II.) zu beachten
und das Hausmeieramt jeweils im Turnus zu besetzen, damit keiner sich mehr
wie Ebroin zum Tyrannen aufschwingen könne. Dem Bruder Theuderich,
dem die Großen zum Zeichen der Abdankung - um ihn vor einer Hinrichtung
zu bewahren - die Haare abgeschnitten hatten, wies Childerich
St. Denis als Aufenthalt an. Ebroin kam auf Intervention einiger Bischöfe,
unter denen sich gewiß Audoin von Rouen, aber auch Leodagar von Autun
befand, mit dem Leben davon, erhielt aber die Tonsur und wurde als Mönch
nach Luxeuil geschickt.
Schneider Reinhard: Seeite 154-158
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"Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter"
Anders verlief die Herrschaftsnachfolge im Westreich,
als Chlodwig II. ein Jahr nach seinem
Bruder Sigibert (zwischen dem 11. September
und 16. November 657) verstarb. Er hinterließ drei unmündige
Söhne: Chlothar III.,
Theuderich
III. und Childerich II.,
die sich in der Obhut ihrer Mutter, der Königin
Balthilde, befanden. Nach dem bericht des Liber historiae Francorum
setzten die Franci den ältesten von drei Söhnen sich als
König, der gemeinsam mit seiner Mutter herrschen sollte.
Der vermeintliche Widerspruch zwischen jenen Quellen,
die Chlothars III. alleinigen Erbgang
meldeten, und den zuletzt angeführten ausführlicheren Nachrichten
löst sich damit. Die Erhebung Chlothars III.
zum
neustrisch-burgundischen König stellt sich also als erheblich modifizierter
dar. Auch seie Brüder ebsitzen innerhalb der Brüdergemeinde Herrschaftsrechte.
Von den Großen des Reiches werden sie kaum förmlich zu Königen
erhoben worden sein, die Quellen schweigen darüber. Bei der Herausstellung
Chlothars III. verbanden sich praktische
Notwendigkeiten mit rechtlichen Möglichkeiten, die hier aufgegriffen
wurden.
König Chlothar III. starb
im Jahre 675 (zwischen März 10 und Mai 15).
Literatur:
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Bauer Dieter R./Histand Rudolf/Kasten
Brigitte/Lorenz Sönke: Mönchtum - Kirche - Herrschaft
750-1000 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 270 - Dahn
Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Dahn, Felix: Die
Völkerwanderung. Kaiser Verlag Klagenfurth 1997, Seite 455 - Ehlers,
Joachim: Die Kapetinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln
2000, Seite 14 - Ewig, Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich.
Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1993, Seite 149,152,157,159-161,164,188,
199,202,206 -
Nack Emil: Germanien. Ländern und Völker
der Germanen. Gondrom Verlag GmbH & Co. KG, Bindlach 1977, Seite 255,257
- Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 40 - Schieffer,
Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln
1997, Seite 21 - Schneider, Reinhard: Königswahl und Königserhebung
im Frühmittelalter, Seite 154-158,163,230 - Werner Karl Ferdinand:
Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch
Verlag München 1995, Seite 355,378 -