Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 501
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Dänemark
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C. Allgemeine und politische Geschichte Dänemarks
im Früh- und Hochmittelalter
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I. WIKINGERZEIT (CA. 700- CA. 1050)
Während über die Geschichte Dänemarks in
der MEROWINGER-Zeit nur vereinzelte
Auskünfte vorliegen, ergibt sich im 8. Jh. bereits ein vollständigeres
Bild - archäologisch durch Ausgrabungen in Ripen (Ribe) und am Danewerk,
literarisch durch die Vita de hl. Willibrord. Königsherrschaft entwickelt
sich im südlichen Jütland in Verbindung mit Handelsaktivitäten
- ein Zusammenwirken, das die Geschichte Dänemarks, zumindest nach
Auskunft der durchaus einseitigen Quellen, bis zum Ende des 10. Jh. bestimmt.
Insbesondere die Münzfunde, aber auch andere archäologische Zeugnisse
weisen auf enge Beziehungen zu O-Europa hin. Dort stößt man
immer wieder auf Spuren wikingerzeitlich-skandinavischer Ansiedlungen.
Ortsnamen, die in ganz Dänemark verbreitet sind, belegen eine kontinuierliche
Ausweitung der Besiedlung bis ins 13. Jh. hiein. Die konstante sozio-ökonomische
Grundlage während dieser Periode ist die in Dörfern udn Einzelhöfen
betriebene Landwirtschaft, während das Verhältnis zwischen Königsmacht
und Handel von bestimmten Entwicklungsstadien markiert wird: zunächst
durch Abgaben an den König zum Schutz der Handelsplätze und Handelswege,
später durch direkte Teilnahme königlicher Amtsträger am
lokalen Handel mit Landwirtschaftsüberschüssen.
Die fränkischen Reichsannalen erwähnen dänische
Verhältnisse im Zusammenhang mit den Sachsenkriegen KARLS
DES GROSSEN. Dänische Könige leisteten aufrührerischen
Sachsen Unterstützung und unternahmen Kriegszüge gegen die zum
Frankenreich gehörige Nordseeküste. Das Danewerk war dabei zugleich
Bollwerk gegen Angriffe von Süden und Schutz der Handelswege über
die südjütländische Landenege. König
Göttrik (Gudfred; + 810) verlegte den ehemals slavischen
Handelsplatz Reric an die Schlei. Die Anlage des auf diese Weise gegründeten
Haithabu (Hedeby) läßt eine zentrale Planung erkennen.
Göttriks Nachkommen
hatten im 9. Jh., wenn auch untereinander zerstritten, den dänischen
Thron inne. Zwei von ihnen, Horik I.
und Horik II., unterstützten Ansgars
Missionswerk, ohne selbst die Taufe empfangen zu haben. Möglicherweise
nahmen einige dieser Könige an Wikingerzügen teil: Im Westen
wurden - nach einer Periode heftiger Angriffe auf Paris - die Grundlagen
des Herzogtums Normandie gelegt. Gleichzeitig unterwarfen die dänischen
Wikinger die englischen Gebiete nördlich der alten Römerstraße
Watling Street. Die eroberte Region wurde Danelaw (Danelag) genannt, weil
hier dänisches Recht galt. Dagegen spielten Dänen bei den Wikingerzügen
in Rußland nur eine geringe Rolle. Ihr Anführer bei den ersten
Unternehmungen hieß Ruric. Ein
skandinavischer Fürst gleichen Namens brachte 853 das Gebiet zwischen
Eider und Schlei unter seine Botmäßigkeit.
Die Verhältnisse in Dänemark während der
2. Hälfte des 9. Jh. liegen im dunkeln. Die Fuldaer Annalen erwähnen
unter dem Jahr 873 zwei dänische Könige, Sigifred
und Halvdan, die mit dem König
von O-Franken ein Abkommen über den Schutz des grenzüberschreitenden
Handels abschließen.
Kurz vor 900 sollen nach Adam von Bremen schwedische
Wikinger in Schleswig geherrscht haben. Adams Bericht wird von zwei Runeninschriften
aus der Gegend um Schleswig gestützt. Wie groß das schwedische
Herrschaftsgebiet war, ist nicht bekannt. Auf einem Runenstein der Insel
Lolland ist von "Süd-Schweden" die Rede, jedoch ohne erkennbare Verbindung
zu den schwedischen Wikingern in Schleswig. Adam berichtet, daß die
schwedischen Könige von einem dänischen Königsgeschlecht
aus "Normannia" vertrieben wurden. Wo genau diese Ereignisse statfanden,
ist unbekannt. 936 besuchte der Erzbischof von Hamburg-Bremen, Unni, Dänemark
und traf dort mit König Gorm zusammen,
der sich allerdings weigerte, das Christentum anzunehmen. Jedoch ließ
sich sein Sohn Harald Blauzahn taufen.
Auch diese Vorgänge lassen sich nicht datieren. Adam ist für
das 10. Jh. zwar nur mangelhaft unterrichtet, doch geht die prächtige
Anlage von Jelling wirklich auf diese beiden Könige zurück, wie
von den Inschriften zweier an dieser Stelle errichteter Runensteine bestätigt
wird. Somit kann die dänische Königsreihe von der Mitte des 10.
Jh. an als gesichert angeshen werden.
Die Annahme des Christentums durch Harald
Blauzahn erfolgte aller Wahrscheinlichkeit nach auf politischen
Druck von deutscher Seite, denn Dänemark gehörte zum Erzbistum
Hamburg-Bremen, dessen Erzbischöfe aufs engste mit dem ottonisch-salischen
Königtum verbunden waren. Um einer allzu starken politischen Einflußnahme
auszuweichen, nutzt König Harald -
ebenso wie der polnische Fürst - das Engagement der OTTONEN
in Italien zur Festigung seiner Führunsposition innerhalb der dänischen
Kirche. Zwar eroberte OTTO II. 976
das Danewerk-Gebiet, aber acht Jahre später wurde es von den Dänen
wieder zurückgewonnen.
Nach Adam von Bremen wurde der endgültige Sieg des
Christentums eine Zeitlang von einer heidnischen Reaktion unter Haralds
Sohn Svend Gabelbart verzögert.
Im Zusammenhang mit diesen inneren Konflikten stehen wohl euch vier regelmäßig-kreisförmige,
auf die zentralen Landschaften Dänemarks verteilten Befestigungsanlagen,
die als Etappe auf dem Weg zu einer endgültigen Reichsbildung angesehen
werden könen, denn jeder, der diese Anlage beherrschte, verfügte
über ein ganz Dänemark umfassendes System lokaler Machtzentren.
Ausweitung des Fernhandels und Gründung städtischer
Siedlungen sind weitere Elemente dieser Entwicklung, die um das Jahr 1000
auch Schonen erfaßte. Das königliche Engagement hierbei spiegelt
sich im wachsenden Interesse des Königtums an den östlichen Teilen
des Landes. So erhielt Roskilde eine königliche Grabkirche und einen
Königshof. Auch Lund entstand in dieser Zeit, zunächst als kirchliches
Zentrum. Die dänischen Bischöfe wurden vom König ernannt,
die Weihe war jedoch weiterhin dem Erzbischof von Hamburg-Bremen vorbehalten.
Nach dem Tod seiens Vaters übernahm Sven
Gabelbart ca. 987 den Thron. Die von ihm aus wirtschaftlichen
Gründen wiederaufgenommenen Wikingerzüge waren indessen nicht
geeignet, seine Stellung im Lande zu stärken. Wie bei seinen Vorgängern
scheinen seine militärischen Ressourcen eher privater als öffentlicher
Natur gewesen zu sein. In England stieß er nicht nur auf den Widerstand
der angelsächsischen Könige, sondern auch konkurrierender skandinavischer
Kräfte. Nach ihrer Niederwerfung wurde er 1013, kurz vor seinem Tod
als König über ganz England anerkannt. Sein Sohn Knut
der Große mußte erneut den Kampf gegen das einheimische
Königtum aufnehmen, bevor er 1017 in England eine Herrschaft errichten
konnte, die teils auf angelsächsischen Institutionen beruhte, teils
auf direkter Huldigung durch die neuen Untertanen. 1018 wurde er auch König
von Dänemark.
Die "Personalunion" zwischen England und Dänemark
hinterließ in zahlreichen wichtigen Bereichen ihre Spuren. So wurden
Münzen nach englischem Vorbild mit dem Porträt des Kaisers und
seinem Namen in der Umschrift geprägt. Zunächst waren wohl diese
Münzen zusamen mit anderen ausländischen Münzen und Edelmetallen
in verschiedenen Formen, jeweils nach ihrem Metallgewicht taxiert, in Umlauf.
Sie bildeten den Übergang zu einem Münzmonopol, bei dem nur einheimische,
vom König garantierte Währung akzeptiert wurde. Weiterhin war
es offensichtlich, das englische Heerwesen, das als Vorbild für den
dänischen Leding diente, eine öffentlich organisierte Flotte,
deren Schiffe im Rahmen landesweit eingerichteter skipaen
('Schiffsgestellungsbezirke') gebaut, bemannt und ausgerüstet wurden.
Schleißlich deuten englische Lehnwörter und die Namen vieler
Missionare auf einen deutlichen Einfluß der angelsächischen
Kirche hin.
Diese Verhältnissen machen das sogenannte "Nordseeimperium"
Knuts
des Großen und seines Nachfolgers zu einer Übergangsphase
zwischen "Wikingerzeit" und "Mittelalter" (nach der Perodisierung der skandinavischen
Forschung Übergang zum "Frühmittelalter"). Gleichzeitig beschränkte
sich der dänische Fernhandel auf das Ostseegebiet und die Verbindung
mit Byzanz. Die Grenzen Dänemarks hatten sich unter anderem durch
einen Grenzvertrag zwischen Schweden und Dänemark konsolidiert. Das
früher selbständige Bornholm wurde enger an Schonen gebunden,
und die Eidergrenze blieb in der Folgezeit unangefochten. Obwohl die dänische
Monarchie erst 1660, im Zeitalter des Absolutismus, als Erbmonarchie konstituiert
wurde, hatte im Hochmittelalter immer dasselbe Geschlecht die Königswürde
über einen längeren Zeitraum inne. Dieser Umstand verhinderte
allerdings nicht langwieirge Bürgerkriege zwischen den zahlreichen
Thronprätendeten im 12. Jh. Militärisch stützte sich das
Königtum in wachsendem Maße auf eine gepanzerte Reiterei; kirchlich
sicherte es sich seit der Regierung Svends Estridsen
(1060-1074) Einfluß durch insgesamt acht Bistümer
(davon drei neuerrichtete und ein unbesetztes), in denen der König
die Einsetzung der Bischöfe übernahm, und ebenso durch die Bemühungen
um ein nordisches Erzbistum; fiskalisch durch die Erhebung verschiedener
Abgaben und Steuern, zum Beispiel des sogenannten "Mittsommergeldes" oder
des "Herdgeldes" in den Städten; juristisch schließlich durch
Forderung hoher Bußenfür Friedensbruch als Gegenleistung für
die Garantie des Landfriedens. Die Einflußnahme auf dei bisher geltende
Rechtsautonomie der lokalen Dingversammlungen wurde nach 1200 entschiedener
betrieben. Doch auch in der Folgezeit wurde das überkommene Recht
bei Fehden zwischen den mächtigen Familien weitgehend respektiert.
II. VOM SPÄTEN 11. JH. BIS ZUR WALDEMAR-ZEIT
Bereits in der Schenkungsurkunde Knuts
des Heilgen (10801-1086) für die Domkirche in Lund werden
die gewandelten Verhältnisse deutlich: Danach hatte der König
einen Teil des geschenkten Gutes durch Bußen für Landfriedensbruch
sowie durch Erhebung des Mittsommergeldes erworben: Auch Bußen für
den Bruch der Ledingspflicht trugen zur Vergrößerung des königlichen
Vermögens bei. Die Schenkung selbst bestand an Höfen in Schonen
und auf Seeland, wobei die Lage der Höfe mit Hilfe einer Hundertschaftseinteilung
(herred, Hundertschaft) beschrieben wird, die nur von einer
zentralgewalt organisiert werden konnte. Ob die Hundertschaft ursprünglich
eine militätische oder rechtliche Funktion hatte, ist umstritten.
Dieses dänische Königtum entstand in enger
Zusammenarbeit mit der Kirche: So soll König
Knut der Heilige versucht haben, den Zehnten gegen den Wilen
des Volkes einzuführen, das aber eine so starke Machtentfaltung nicht
hinnehmen wollte. Während eines Aufruhrs wurde Knut
in der St. Albans-Kirche zu Odense erschlagen. Es gelang der Geistlichkeit,
den Königsmord zum Vorteil der Kirche auszunutzen und die Kanonisierung
Knuts
- auch unter dem Eindruck einer verheerenden Mißernte - zu erreichen.
Anfängliche Widerstände gegen die Christianisierung wurde von
Königtum und Kirche niedergerungen, denn beide hattene in gemeinsames
Interesse an einer starken Zentralgewalt. 1104 wurde in Lund ein für
den gesamten Norden zuständiges Erzbistum gegründet.
Unter König Niels (1104-1134)
vollzog
sich die Umwandlung der alten Hofämter zu einer stärker zentralisierten
Administration: Der Mundschenk wurde zum Drost und übernahm Verantwortung
für die ineren Reichsangelegenheiten, der Marschall wurde zunehemdn
für das Kriegswesen zuständig etc. Überall im Lande saßen
loyale Gefolgsleute als königliche Amtsträger. Eine besonders
wichtige Position bekleidete der königliche Statthalter in Schonen,
wo sich der Heringsfang zu einer immer einträglicheren königlichen
Einnahmequelle entwickelte.
In den letzten Regierungsjahren König
Niels' versuchte eine Laienbewegung, den Zölibat gewaltsam
durchzusetzen. Offenbar stellte sich der König gegen diese Reform,
bedeutsamer war jedoch, daß der Kirche, als Folge der Erhebung, das
privilegium fori, die Unabhängigkeit von den lokalen Dinggerichten,
zugestanden wurde. Bald danach brach mit der Ermordung
Knut Lavards (7. Januar 1131) des Herzogs von S-Jütland
(Schleswig) und eines der möglichen Thronprätendenten, durch
König
Niels' Sohn Magnus ein langanhalötender
Thronfolgestreit aus. Knut Lavard hatte
Anlaß zu besonderem Mißtrauen gegeben, denn er hatte - im Zuge
der Ostpolitik LOTHARS VON SÜPPLINGENBURG
- die Herrschaft über die westlichen Wendenstämme als Reichslehen
erhalten. Ob Knut
wirklich Ambitionen
auf den dänischen Thron hatte, ist unbekannt, aber seinem Bruder Erik
gelang es, sich mit Hilfe des mächtigen seeländischen Adelsgeschlechtes
der Hvide, bei dem Knut aufgewachsen
war, gegen König Niels und seinen
Sohn zu erheben. In der Schlacht bei Fotevig (1134) in Schonen fielen
Magnus und fünf Bischöfe; König
Niels wurde bald darauf in Schleswig von Gildebrüdern erschlagen.
Damit war für die Nachkommen Knut Lavards
der Weg zum dänischen Thron frei. Erik
wurde König (1134-1137) und bemühte sich um die Heiligsprechung
seines Bruders Knut als Märtyrer.
Der amtierende Erzbischof von Lund, Asser, stand dem Plan wohlwollend gegenüber,
aber uner seinem Nachfolger Eskil (1138-1177) geriet das Verfahren
ins Stocken, während gleichzeitig der Bürgerkrieg erneut entbrannte.
Erst nachdem Knut Lavards Sohn Waldemar
seine Mitkonkurrenten um den Thron 1157 besiegt hatte und nun als Alleinherrscher
die päpstliche Anerkennung der Kanonisierung des Herzogs
Knut erlangt hatte, konnte Waldemar
am 25. Juni 1170 in Ringsted die Heiligsprechung vornehmen lassen. Zugleich
wurde bei dieser Gelegenheit sein siebenjähriger Sohn Knut
von Erzbischof Eskil zum König gekrönt.
Vor diesen Ereignissen war das Verhältnis zwischen
Erzbischof und König indessen eher von Uneinigkeit geprägt: Während
der Bürgerkriege waren sie getrennte Wege gegangen, und im Schisma
von 1158-1177 hatten sie sich lange Zeit gegenüber gestanden. Der
König von Dänemark schloß sich Kaiser
FRIEDRICH an und leistete ihm, wie auch seine Vorgänger,
die Lehnshuldigung. Bald darauf begann er sich jedoch Papst Alexander III.
anzunähern, und es zeichnete sich damit die Möglichkeit einer
Versöhnung mit Eskil ab. Nach mehrjährigen Exil kehrte der Erzbischof
nach Dänemark zurück, wo ein Großteil der Geistlichkeit,
mit Bischof Absolom (aus der Familie der Hvide) an der Spitze, der Politik
des Königs gefolgt war. Papst Alexander III. und Erzbischof Eskil
waren Gregorianer und verfolgten die größtmögliche Unabhängigkeit
der Kirche von weltlicher Oberhoheit, im übrigen förderten König
und Kirche gemeinsam die Gründung von Klöstern, insbesondere
des Zisterzienserordens, und die Ausschmückung der Kirchen.
Auf dem Reichstag von Ringsted konnte außerdem
der größte Erfolg gefeiert werden, den König
Waldemar und Bischof Absolom bei ihrem Vordringen gegen die
Wenden errungen hatten, denn 1168 wurde die große slavische Kultstätte
Arkona auf Rügen erobert. Diese Wendenkriege waren nicht nur Kreuzzugsunternehmen,
sondern auch Vergeltungsaktionen für slavische Piratenzüge und
bewirkten eine neue Sammlung der Bevölkerung nach den Jahren des Bürgerkriegs.
Die dänischen Wendenkrieger waren mit der Eingliederung von Rügen
in das Bistum Roskilde noch nicht zu Ende, sondern es erfolgten unter König
Waldemar weitere Vorstöße gegen Pommern. Durch diese
Unternehmungen geriet Waldemar in Konkurrenz
zu Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen. Trotz dessen persönlicher
Niederlage in den Auseinandersetzungen mit den Dänen vermochten die
Deutschen letztendlich den größten Nutzen aus dieser Kreuzzugsbewegung
zu ziehen, während sich die Dänen lediglich die Herrschaft über
Estland sichern konnten. Von der sagenumwobenen Schlacht von Lyndanisse
1219, in der Erzbischof Andreas Sunesen durch Gebete den Dänen zum
Sieg über die Esten verholfen haben soll, wurde später berichtet,
daß das dänische Banner, der Danebrog, Beweis des göttlichen
Beistandes gewesen sei.
Ein weiterer militärischer Erfolg war die Eroberung
der von den SCHAUENBURGERN beherrschten Grafschaft Holstein (1200-1201),
die 1214 in der Goldenen Bulle Kaiser FRIEDRICHS
II. bekräftigt wurde. Auch Lübeck kam 1202 unter dänische
Herrschaft, behielt aber seinen Besitzstand und seine rechtliche Selbständigkeit.
Ende des Jahrhunderts erhielten eine Reihe dänischer Städte
Verfassungen nach lübischem Vorbild. Im frühen 13. Jh. erfolgte
mit den Gotlansfahrten nach Visby ein verstärktes Eindringen Lübecks
in den Ostseehandel.
Der Begriff "Waldemarzeit" bezieht sich auf die Regierungszeiten
Waldemars
des Großen (1157-1182) und seiner beiden Söhne Knut
VI. (1182-1202) und Waldemar II. Sejr
(1202-1241). Angriffe auf die Königsmacht durch Thronfolgeansprüche
von Angehörigen anderer Linien des Geschlechts und Aufstände
in Schonen gegen die Zentralgewalt personifiert durch den Erzbischof und
königlichen Amtsträger Absolom (1178-1202), konnten überwunden
werden und verstärkten damit die auf eine nahezu theokratische Auffassung
gestützte Herrschaft der Waldemar-Dynastie.
Die Neuorganisation des königlichen Kanzlei brachte Ordnung in die
Verwaltung, und eine umfassende Gesetzgebung trug wesentlich zur Veränderung
der dänischen Gesellscvhaft bei: Am ältesten sind das schonische
und seeländische Kirchenrecht, letzteres mit Bestätigungsdatum
vom 21. Juli 1171. Darin trifft der Diözesanbischof mit den "Bauern",
also den rechtsfähigen Teilen der Bevölkerung, eine Vereinbarung
über die jeweiligen Rechte und Pglichten, wobei das übernommene
Gewohnheitsrecht vordem kanonischen Recht Vorrang hatte. Eine ähnliche
Gegenüberstellung zeigt sich auch in der nächsdten Phase der
Kodofikation, beginnend mit der "Verordnung Knuts
VI. über Totschlag" vom 28. Dezember 1200. Bestimmungen
über Erbschaft und Schiffsgestellung folgten. Häufig scheint
die Initiative vom König ausgegangen zu sein, jedoch wurden rechtskundige
Männer zu Rate gezogen, und die Sanktionierung der Gesetze geschah,
wie früher, auf dem Ding. Insgesamt gesehen sind indessen in den großen
Gesetzessammlungen, dem schonischen und seeländiaschen Recht, nur
einzelne Bestimmungen königlichen Ursprungs. Das älteste schonische
Recht ist nur indirekt aus einer Paraphrase bekannt, die Erzbischof Andreas
Sunesen kurz vor dem 4. Laterankonzil im Jahre 1215 anfertigen löieß
und die unter anderem geistliche Mitwirkung bei der Eisenprobe verbot.
Auch "Waldemars Seeländisches
Recht" wurde vor 1215 angenommen. Nur in Nuancen und Sprachvarianten unterscheidet
sich die Gesetzgebung der verschiedenen Landesteile voneinander, und selbst
das etwas später entstandene Jütische Recht (1241) steht aufdem
Boden des einheimischen rechts, auch wenn sich der Einfluß des kanonischen
und römischen Rechts mehr und mehr geltend macht (etwa durch die betonung
der Individualhaftung im Gegensatz zur bis dahin vorherrschenden Familienhaftung).
Dies bedeutet ein Vordringen der öffentlichen Strafe auf Kosten von
Fehde und Blutrache.
Der Ausdruck "Valdemarernes Storhedstid" ("Großmachtzeit
unter der Waldemar-Dynastie") meint
vor allem die Jahrzehnte um 1200, eine Zeit der Hochkonjunktur, während
der "Dänemark für seine Waren die Preise Europas erhielt" (K.
Erslev) und Landwirtschaft und Besiedlung expandierten. Der öffentliche
Bereich hatte Anteil an den Überschüssen aus landwirtschaftlicher
Produktion vor allem durch Verdinglichung von leistungen, Erhöhungen
von Steuern und Änderung der militärischen Aufgebotspflicht:
Es wurde nicht mehr ein Mann aus jedem havne (einer Anzahl
Höfe) aufgestellt, sondern jeder Haushalt mußte einen bestimmten
Geldbetrag oder Naturalien für die Kriegsmacht des Landes beisteuern.
Die sozialen Folgen dieses Systems bestanden unter anderem in der Ausbildung
einer neuen Adelsschicht, die vollen Kriegsdienst gegen Steuerfreiheit
leistete. Im Umkreis königlicher Burgen und an verkehrsgünstigenn
Stellen wurden Städte angelegt, die zahlreichen Holzkirchen durch
Steinbauten ersetzt. Kirchenbau und Kirchenschmuck folgten romanischen
Vorbildern, wobei sich in unterschiedlichen Ausmaß byzantinische,
lombardische und französische Einflüsse geltend machten. Auch
wurden die neuen Universitäten des Kontinents in wachsender Zahl von
Dänen besucht. Literarisch wird diese kulturelle Blütezeit in
dem theologischen Gedicht "Hexaemeron" des Andreas Sunesen fruchtbar, der
damit seinen Landsleuten die Möglichkeit eröffnen will, ohne
Rückgriff auf klassische Texte Latein zu lernen. Sein Werk bedeutet
ein Abrücken von der bislang gepflegten Beschäftigung mit der
antiken römischen Dichtung, die besonders den Geschichtsschreiber
Saxo Grammaticus beeinflußte, der in seinen um 1200 entstandenen
"Gesta Danorum" isländischen Sagastoff und klassische Stilelemente
vereinte.
Um 1220 stand Waldemar Sejr
auf dem Höhepunkt seiner Macht. Zwei Jahre vorher war sein ältester
Sohn Waldemar gekrönt worden und
der Weiterbestand der Waldemar-Dynastie
schien für die Zukunft gesichert. Aber 1223 wurden Vater und Sohn
während einer Jagd auf der Insel Lyö (südlich von Fünen)
von norddeutschen Großen gefangengenommen und erst nach zweijähriger
Gefangenschaft gegen eine hohe Lösegeldsumme wieder freigelassen.
Die neugewonnenen norddeutschen Gebiete waren verloren. Der Versuch einer
Rückeroberung in der Schlacht von Bornhöved (22. Juli 1227) mißlang
gänzlich.
D. Allgemeine und politische Geschichte Dänemarks
im späteren Mittelalter
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I. FEUDALISMUS UND REICHSAUFLÖSUNG (1227/41-1340)
[1] Die letzten Regeirungsjahre Waldemars II.
Die Niederlage von Bornhöved hatte insofern grundsätzliche
Bedeutung, als Waldemar II. seine Expansionspolitik
aufgab und sich auf die innere Lenkung und Herrschaftssicherung konzentrierte.
Zunächst jedoch stabilisierte er seine Stellung gegenüber dem
Ausland durch seperate Übereinkommen mit seinen Gegnern. Im Zuge dieser
Konsolidierungspolitik kam Reval unter das Erzbistum Lund. Erich
IV. wurde 1232 zum Mit-König nach dem Tod des älteren
Bruders Waldemar gekrönt, während die übrigen Mitglieder
des Königshauses mit der Verleihung von Kronlehen abgefunden wurden.
Durch eine Ehe zwischen Herzog Abel und
der schauenburgischen Grafen-Tochter Mechthilde
sollte ein friedliches Verhältnis zu Schleswig und Holstein erreicht
werden. Ab 1231 entstand das sogenannte "Landbuch des Königs Waldemar"
(Liber census Daniae), eine kamerale Mischhandschrift, die unter anderem
als Grundlage von Steuererhebungen diente. Die Arbeit an den verschiedenen
Listen dauerte mehrere Jahrzehnte. Bedeutung und Provinenz dieses Urbars
sind umstritten, es hat jedoch als eine Hauptquelle für die Erforschung
des hochmittelalterlichen Finanz- und Steuersystems Dänemarks zu gelten.
Wenige Monate vor seinem Tod legte Waldemar
II. auf dem Hof in Vordingborg das jüngste der dänischen
Landschaftsrechte, das "Jütische Recht" vor, in dessen Bestimmungen
altes und neues dänisches Recht beeinflußt. Dieses Gesetzeswerk
wurde Waldemar Seejrs Testament für
die Nachwelt.
[2] Dynastische Politik (1241-1319)
Die Reichseinheit, die von Waldemar
I. nach dem Sieg von 1157 etabliert wurde und unangetastet bis
zum Tode Waldemars II. 1241 fortbestanden
hatte, stand bald vor mehreren Bewährungsproben.
Waldemar II. hatte
seinen jüngeren Söhnen die Grenzprovinzen zu Lehen gegeben:
Abel wurde Herzog
von S-Jütland,
Christoph (Christoffer) Herzog
von Lolland-Falster,
und die unehelichen Söhne Knut
und Niels erhielten Blekinge und Halland.
Diese Lehen waren nicht als erblicher Besitz gedacht,
stellten aber dennoch eine Bedrohung der Reichseinheit dar. König
Erich IV. (Erik Plovpenning) geriet auch bald in Gegensatz zu
seinen Brüdern, insbesondere zu Abel.
Erichs
Versuch,
die norddeutsche Politik des Vaters wiederaufzunehmen, mißlang, und
Abel
nutzte
die Situation aus, was innere Unruhen in Dänemark nach sich zog. Diese
zogen unter anderem auch die geistlichen Institutionen in Mitleidenschaft;
die Kirche antwortete ihrerseits mit Banndrohungen, deren Verwirklichung
auf der Synode von Odense 1245 beschlossen wurde. Damit war der Grundstein
für den nachfolgenden großen Kirchenkampf gelegt, und der Bischof
von Roskilde, Niels Stigsen, der gleichzeitig königlicher Kanzler
war, mußte das Land verlassen. Zur Abdeckung der Kosten dieses Bürgerkrieges
wurden neue Steuern ausgeschrieben. Als Erich
IV. auf dem schonischen Landtag erneut die Zustimmung zu einer
Abgabe auf jeden Pflug, zur Verbesserung der Münzqualität, verlangte,
entstanden Unruhen, und der König mußte fliehen. Die Steuern
wurd trotzdem erhoben. Nach erneutem Friedensbruch zog
Erich gegen Schleswig und besiegte Abel,
wurde aber, vermutlich auf dessen Anstiftung, an der Schlei ermordet. Da
Erich
keine Söhne hatte, wurde
Abel kurz
darauf auf dem Landsding zu Viborg zum König erhoben und im selben
Herbst gekrönt. Doch fiel er schon nach kurzer Regierung im Kampf
gegen doe Friesen (1252). Es spricht vieles dafür, daß Abel
die
Durchsetzungskraft hatte, die Königsmacht gegenüber dem mächtiger
werdenden Herrenstand und den Selbständigkeitsbestrebungen der hohen
Geistlichkeit zu stärken. Es gelang ihm, sowohl Privilegien für
Städte als auch Privilegien für ausländische Kaufleute,
unter anderem für die aus dem holländisch-flämischen Bereich
stammenden "Umlandfahrer", die ein Gegengewicht zur vordringenden deutschen
Hanse bildeten, auszustellen. Da die Landschaftsrechte als Gesetzeswerk
für ein zentral gelenktes Staatswesen nicht ausreichten, wurde anscheinend
eine größere Gesetzgebungsarbeit, die in der Forschung viel
diskutierte "Abel-Christoffersche Verordnung", in Angriff genommen. Es
fiel indessen dem jüngsten Bruder, Christoph,
zu, die Politik Waldemars I. weiterzuführen.
Da er aber an drei Fronten zugleich zu kämpfen hatte, erreichte er
eine Konsolidierung der Königsmacht nicht. Abel
hinterließ
drei minderjährige Söhne, von denen sich der älteste in
der Gefangenschaft des Erzbischofs von Köln befand. Dies ermöglichte
die Wahl Herzog Christophs zum dänischen
König. Gleichzeitig aber drohte ein norwegisch-schwedischer Angriff,
und im Süden versuchte die Königin-Witwe
Mechthilde, zusammen mit ihren Verwandten, den Söhnen Abels
die
Krone zu sichern. Es gelang Christoph,
die Offensive von Norden aufzuhalten, indem er Schadenersatz versprach;
die Holsten fand er mit der Belehnung des jungen Waldemar
mit dem Herzogtum des Vaters ab. Die Folge war ein verstärkter holsteinischer
Einfluß in Schleswig; Christoph
und seine Nachkommen sahen sich stets mit der Aufgabe konfrontiert, die
Linie Abels vom dänischen Thron
fernzuhalten. Im Innern mußte Christoph
den
Bestrebungen des Adels, verstärkten Einfluß zu gewinnen, entgegenkommen.
Die jährlichen Zusammenkünfte der meliores regni wurden von an
zu einer festen Institution, dem "Hof" (Hoftag), später Danehof genannt.
Nur über Zugeständnisse konnte Christoph
die begonnene Reichsgesetzgebung durchführen und den königlichen
Gerichtshof zum obersten Gericht des Reiches erheben. Christoph
geriet
auch in Gegensatz zu Erzbischof Jakob Erlandsen, der Macht und Unabhängigkeit
der Kirche durch die Forderung zu erweitern suchte, daß nicht nur
alle Geistlichen, sondern auch die weltlichen Untergebenen der Kirche unter
die kirchliche Jurisdiktion fallen sollten. Seine Bestrebungen, die schonische
Kirchenverfassung zu ändern, stießen auf starken Widerstand
des Königs. Der Erzbischof reagierte darauf mit Fernbleiben vom Hof
in Nyborg 1256 und hielt statt dessen eine Kirchenversammlung in Vejle
ab, auf der beschlossen wurde, keine Gottesdienste mehr abzuhalten, wenn
Bischöfe gefangengenommen würden. Der Streit zwischen König
und Erzbischof spitzte sich zu, als Christoph
im nächsten Frühjahr auf einem Sondergerichtstag in Lund die
Privilegien des Erzbischofsstuhls einzog. Nach Herzog
Waldemars plötzlichem Tod besiegte König
Christoph ein holsteinisches Heer, eroberte Schleswig und überführte
den Leichnam Erichs IV. nach Ringsted.
Um seine eigene Dynastie gegen die Ansprüche Mechthilds,
die für die Nachkommen Abels eintrat,
zu sichern, ließ Christoph seinem
zehnjährigen Sohn huldigen und forderte seine Krönung. Der Erzbischof
lehnte ab und wurde vom König gefangengesetzt. Über das ganze
Reich sollte daraufhin das Interdikt verhängt werden, was aber nur
teilweise durchgesetzt werden konnte. Dagegen versuchte Abels
Sohn Erich, seine Ansprüche auf
das Herzogtum durchzusetzen, indem er sich mit dem Freund des Erzbischofs,
Fürst Jarimar von Rügen, verbündete und einen Angriff auf
Seeland durchführte. Bevor König Christoph
zum Gegenangriff übergehen konnte, starb er plötzlich in Ripen.
Die zwei streitbaren Königin-Witwen setzten den Kampf fort, aber nachdem
Jarimar in einer Schlacht bei Naestved den Sieg davongetragen hatte, mußte
Königin
Margarete Sambria bedeutende Zugeständnisse machen. Erzbischof
Jakob Erlandsen wurde freigelassen und Abels Sohn
Erich
mit
Schleswig belehnt. Der Sieg des Erzbischofs währte nur kurz, und als
er den Bann über die Bischöfe Jütlands verhängte, die
dem Interdikt nicht Folge geleistet hatten, zwang ihn
Margarete
ins
Exil. Sie versuchte darauf, den Einfluß der Grafen von Holstein im
Herzogtum zurückzudrängen, aber das dänische Heer erlitt
eine Niederlage bei Lohede, und Königin Margarete
und
König
Erich V. (Erik Klipping) wurden als Gefangene nach Hamburg geführt
und erst durch die Vermittlung des WELFEN
Herzog Albrecht I. von Braunschweig wieder freigelassen. Er begleitete
die Königin nach Dänemark, um an der Vormundschaftsregierung
teilzuhaben. Das Verhältnis zu Schweden und Norwegen versuchte man
durch eine doppelte Verheiratung zu stabilisieren. Um Mitgift und spätere
Erbansprüche zu umgehen, wurden die zwei jüngsten Prinzessinnen
ins Kloster gegeben, konnten aber wegen der Feindschaft zwischen der Königsfamilie
und den Zisterziensern nicht im Marienkloster zu Roskilde untergebracht
werden. Statt dessen wurde mit ihrer Ausstattung ein Dominikanerinnenkloster
in Roskilde gegründet (gleichsam in Konkurrenz zu einem kurz vorher
von einem Verwandten Jakob Erlandsens gestifteten Klarissenklosters).
Der landflüchtige Erzbischof Jakon Erlandsen ging
nach Rom, konnte seine Sache aber nur zögernd voranbringen; nach zwölf
Jahren kam auch ein für den König annehmbarere Vergleich zustande.
Der Erzbischof starb während der Heimreise auf Rügen, neuesten
archäologischen Untersuchungen zufolge durch Mord. Kurz zuvor war
Herzog
Erich gestorben, und König Erich
V. konnte das Herzogtum einziehen. Er fühlte sich stark
genug, um sich in die schwedischen Verhältnisse einzuschalten - mit
wechselnder Unterstützung für König
Waldemar und seinen aufrührerischen Bruder, den Herzog
und späteren schwedischen König Magnus.
Diese Politik, bei der auch deutsche Söldnertruppen zur Niederhaltung
der inneren Opoosition eingesetzt wurden, war äußerst kostspielig.
Der Hof (Danehof) war nicht regelmäßig einberufenworden, so
daß keine neuen Steuern erhoben werden konnten. Die Folge war eine
ständige Geldverschlechterung. Der Hof von 1276 geriet zu Konfrontationen:
Der Adel war zwar bereit, die Steuern zu bewilligen, billigte aber nicht
das vonm König geforderte Vorgehen bei Majestätsverbrechen. Die
Verhältnisse spitzen sich in den folgenden Jahren zu und auf dem Hof
von Vordingborg 1282 mußte Erich V. die
erste Handfeste (Wahlkapitulation) in der dänischen Geschichte, die
unter anderem wegen des habeas-corpus-Artikels mit der Magna Charta vergleichen
worden ist. So wurde die königliche Gerichtshoheit beschnitten, indem
Streitfälle zunächst vor die Bezikr- und Landesdinge gebracht
werden mußten. Den wachsenden Ansprüchen der Seitenlinien der
Königsfamilie wurden durch die Bildung einer Kommission zur Regelung
von Erbansprüchen entgegengetreten. Das Jahr 1282 ist sicherlich nur
ein Schritt in einer Entwicklung gewesen, aber die Charakterisierung als
"Systemwechsel" ist durchaus berechtigt, denn bis zur Einführung des
Absolutismus im Jahre 1660 mußten die dänischen Könige
Handfesten unterzeichnen, bevor sie gewählt wurden. Die Handfeste
von 1282 ist darüber hinaus richtunsweisend, weil hier zum ersten
Mal die Bedingungen einer Ständegesellschaft berücksichtigt wurden.
Trotz eingehender Forschungen besteht über den Hintergrund
für die Allianz der folgenden Jahre zwischen Aristokratie und König
keine Klarheit, auch wenn der Grund für die zum Teil fehlgeschlagene
dynastische Politik im plötzlichen Tod Albrechts I. von Braunschweig
(+ 1279) zu suchen sein dürfte. Die neue Zusamemnarbeit zwischen Hof
und König brachte eine umfassende Reichsgesetzgebung: Gleichzeitig
mit der Aufnahme der Handfeste wurde Schiffsbrüchigen das Recht auf
ihr gestrandetes Gut zugesprochen, und 1284 erfolgte die Verabschiedung
des großen Reichsrechts (rigslov), das die alten Ledingssteuern
änderte, um die finanzielle Lage von Krone und Reich zu verbessern.
Das Fehderecht wurde eingeschränkt, indem eine Reihe von Totschlagdelikten
unausweichlich die Friedlosigkeit nach sich zogen. Den Erbansprüchen
der königlichen Verwandten kam man mit Verlehnungen und Teilhabe am
Krongut entgegen. Herzog Waldemar Eriksen war
mit seinen Lehnsbedingungen nicht einverstanden und erhob sich gegen den
König, wurde aber gefangengesetzt. Der Streit endete mit einem Vergleich
vor dem Hof im Frühjahr 1286. Im Herbst des gleichen Jahres wurde
mit der Ermordung Erichs V. ein gewaltsamer
Schlußpunkt unter diese friedliche Zusammenarbeit gesetzt. Wer hinter
dem Verbrechen stand ist unsicher, jedoch nicht der Personenkreis, der
verurteilt wurde. Falls Mitglieder der königlichen Familie darin verwickelt
waren, dann eher Herzog Waldemar als
Graf
Jakob von Halland und der König von Norwegen, der sich
in den folgenden Jahren der Sache der "Friedlosen" annahm. Nach dem Urteil
über die Anführer der Opposition 1287 verlor der Hof seinen Einfluß,
und der königliche Rat wurde zur Stütze der neuen Vormundschaftsregierung.
Er bestand seine Bewährungsprobe im wiederaufgenommenen Kirchenkampf,
der in der Gefangennahme des Erzbischofs Johann (Jens) Grand im Jahre 1294
kulminierte. Die Stärkung der Königsmacht erlaubte es König
Erich VI. (Erik Menved), die expansive Politik
Waldemars II. in N-Deutschland wiederaufzunehmen. Erich
VI. war noch mehr als sein Vater von ritterlichen Idealen der
Zeit durchdrungen, gab sich aber nicht mit prächtigen Turnieren zufrieden;
den ritterlichen Übungen sollten vielmehr Eroberungen folgen. Um ausreichend
Geld für die benötigten Söldnertruppen aufzubringen, mußte
der König die Zusamemnarbeit mit dem Hof wiederaufnehmen. Dies führte
zum Reichsrecht von 1304, das dem König, gegen einige Zugeständnisse
an den Herrenstand, Zugang zu einer neuen Flottensteuer verschaffte. Im
darauffolgenden Jahr wies der Hof eine Revision des Urteils über die
"Friedlosen" ab, und damit hatte der Hof seine Rolle bis zum Thronwechsel
ausgespielt. Die Kriegspolitik des Königs umfaßte auch die militärische
Einmischung in die schwedischen Thronstreitigkeiten. Unzufriedenheit in
Dänemark führte zum seeländsichen Bauernaufstand von 1312
und zu einem Aufruhr von Bauern und Adligen in Jütland 1313. Die Aufstände
wurden niedergeschlagen; zur künftigen Kontrolle des Landes wurden
mehrere königliche Zwingburgen in Jütland errichtet. Der Sieg
war indessen ein Pyrrhussieg, denn zur Verhinderung eines finanziellen
Zusammenbruches mußte der König eine Reihe Lehnsburgen an Holstein
und Dänen verpfänden. Die Macht König
Erichs VI. war ein seinen letzten Regierungsjahren stark geschwächt:
Mit seinem Bruder, Herzog Christoph,
lag er im Streit und konnte, da ohne Konzept, die Situation, daß
im Jahre 1319 Norwegen und Schweden ohne Thronfolger waren, nicht nutzen.
Er selbst starb ohne direkte Erben.
[3] Reichsauflösung (1320-1340)
Die nordischen Thronwechsel 1319 hätten eine Union
herbeiführen können, da der junge Magnus, der König von
Schweden und Norwegen wurde, sowohl von mütterlicher wie von väterlicher
Seite mit dem dänischen Königshaus verwandt war. Jedoch wurde
die dänische Königswahl von den Kreditgebern des Reiches bestimmt.
Zur Wahl standen der Kandidat der Abelschen Linie, Herzog
Erich II. (Erik Waldemarsen) von Schleswig, und der Kandidat
der Christophschen Linie, Herzog Christoph
von S-Halland. Der größte Gläubiger, Ludwig
Albertsen, hielt Christoph für
am besten geeignet, die Zahlungsverpflichtungen Erichs
VI. zu erfüllen. Aus diesem Grunde wurde er gewählt
gegen Ausfertigung einer Handfeste, die die königlichen Machtmittel
begrenzte und der Aristokratie weitgehende Zugeständnisse einräumte.
Der Hof wurde anstelle des königlichen Gerichtshofes zur höchsten
Gerichtsinstanz erhoben, und Christoph mußte
der Niederlegung der Zwingburgen zustimmen und dafür Sorge tragen,
alle Schulden zu bezahlen, Letzteres war nach den gegebenen Verhältnissen
alledings unmöglich, so daß sich der in Gang gekommene Feudalisierungsprozeß
beschleunigte. Schließlich führte Christophs
II. norddeutsche Eroberungspolitik zum endgültigen Zusammenbruch,
der 1326 zur Absetzung des Königs führte und zur Wahl des noch
unmündigen Herzogs Waldemar von Schleswig,
der im Vorjahr seinen Vater abgelöst hatte: Sein Vormund, der SCHAUENBURGER
Graf Gerhard III. der Große von Rendsburg, mit ausgedehnten Pfandansprüchen
in Dänemark, hatte sich bereitwillig am Aufstand beteiligt und wurde
für die nächsten 15 Jahre zum wichtigsten Machtfaktor in Dänemark.
Hinter den Veränderungen von 1326 stand keineswegs ein geschlossener
Herrenstand, und das Fehlen einer zentralen Regierungsgewalt vertiefte
in den folgenden Jahren die Trennungslinien und führte 1329 zu einem
Aufruhr in Jütland. Graf Gerhards geschwächte Position bewirkte
1330 die Wiedereinsetzung Christophs II. unter
Mithilfe des Grafen Johann III. von Plön, eines anderen großen
Pfandbesitzers aus schauenburgischen Hause. 1331 erlitt Christoph
II. eine Niederlage am Danewerk und mußte Graf Gerhard
ganz N-Jütland und Fünen überlassen. Als Christoph
II. 1332 starb, war das Reich unter den zwei schauenburgischen
Pfandhaltern aufgeteilt. Eine Königswahl fand nicht statt. Christophs
ältester Sohn, Erich, starb noch
im selben Jahr, und Junker Ottos mißglückter
Versuch, gegen Graf Johann anzutreten, endete mit der Niederlage auf der
Tapheide 1334. Dagegen hatte Graf Johann den schonischen Aufstand von 1332
nicht unterdrücken können und mußte die Übernahme
der Pfandrechte in Schonen durch König Magnus
von Schweden-Norwegen hinnehmen. Der jüngste Sohn Christophs
II., Waldemar IV., wuchs
am Hof Kaiser LUDWIGS DES BAYERN auf
und war wohlausgebildet, um sich in die diplomatischen Auseinandersetzungen
um die Wiederaufrichtung des dänischen Königtums zu stürzen.
Gleichzeitig, aber unabhängig davon, ergab sich eine neue Konfrontation
zwischen Graf Gerhard und den Jütländern, als ein holsteinisches
Heer im Frühjahr 1340 die Steuererhebungen sichern sollte. Ein dänischer
Adligern erschlug den Grafen in Randers. Der Weg war frei für einen
neuen dänischen König.
II. DAS DÄNISCHE SPÄTMITTELALTER (1340-1523)
[1] Wiedererrichtung der Zentralgewalt und Kampf gegen die Hanse (1340-1380)
Nach gängiger Auffassung erreichte Dänemark
mit der Thronbesteigung Waldemars IV. Atterdag
Anschluß
an die zeitgenössische Geisteströmungen. Es ist allerdings die
Frage, ob diese nicht schon lange vorher Einzug gehalten hatten. Der dänische
Kirchenkampf des 13. Jh. entsprach in gewisser Weise den großen Auseinandersetzungen
zwischen Kaiser und Papst seit dem Investiturstreit. Dynastische Politik
und feudale Auflösungserscheinungen hatten Parallelen im übrigen
Europa: die Verbindung zwischen Dänemark und Europa erstreckte sich
um 1300 durchaus auch auf andere Dinge als Turniere und ritterlich-höfisches
Leben. Sicherlich verstärkten sich die Verbindungen zu W-Europa unter
Waldenar
IV., uner anderem gefördert durch die beginnenden internationale
Agrarkrise, die in hohem Maße vom "Schwarzen Tod" (1349-1350) verschärft
wurde. Die unmittelbare Wirkung dieser großen Epidemie in Dänemark
war indessen, verglichen mit Norwegen, begrenzt.
Inwieweit die Machtstellung der holsteinischen SCHAUENBURGER
die inneren Verhältnisse Dänemarks beeinflußt hat, ist
aufgrund der schlechten Quellenlage unsicher und wenig erforscht. Während
die Handfeste von 1282 den zögernden Beginn eines Ständestaates
markiert, wird deutlich, daß sich diese Entwicklung unter der Regierungszeit
Waldemars
IV. ausweitete, wie der "Große Landfrieden" von 1360 zeigt,
der den Endpunkt der Reichseinigung unter
Waldemar
IV. darstellt. Dänemark war, als Waldemar
IV. es übernahm, nicht weniger ruinös als beim Tode
Erichs
VI. Der Unterschied war, daß
Waldemar
- aufgrund größerer politischer Einsicht - eine umsichtigere
Politik verfolgte als sein Vater
Christoph II.,
und stand - was nicht weniger wichtig war - keiner geschlossenen Adelsopposition
gegenüber. Die dänische Aristokratie hatte eingesehen, daß
ein gewisses Gleichgewicht notwendig war und daß eine gestärkte
Königsmacht eine bessere Garantie für ihre Privilegien bot als
fremde Pandbesitzer. Außerdem waren viele Grundbesitzer - als Reaktion
auf die Agrarkrise - mit Strukturveränderungen beschäftigt. Dieses
Moment ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß Waldemar
IV. eine so umfassende Wiedererwerbung von Krongut durchführen
konnte - zu geringen Kosten.
Das Haus WITTELSBACH
hatte ein wirtschaftliches Interssse an der Kandidatur Waldemars
IV. für den dänischen Thron, da die Mitgift für
die 1324 geschlossene Ehe zwischen Waldemars
Schwester Margarete und Kaiser
LUDWIGS ältestem Sohn Ludwig,
Markgraf von Brandenburg (späterer Ludwig
V., Herzog von Bayern), noch nicht ausbezahlt worden war. Waldemar
IV. hatte im Jahre 1338 Handelsprivilegien für die Pommerschen
Städte Greifswald und Anklam ausgestellt, war aber noch bei der Übereinkunft
von Lübeck (1340) zwischen Graf Gerhard und Herzog
Waldemar von Schleswig als Waldemar
III. dänischer König 1326-1329) über einen Tausch
ihrer Pfandschaften nicht als ernsthafter Thronbewerber angesehen worden.
Der Tod des Grafen Gerhard änderte die Lage, und seine Erben leiteten
in Spandau Verhandlungen zwischen Junker Waldemar
und den in Brandenburg regierenden WITTELSBACHERN
ein. Das Ergebnis war eine Absprache über die Eheschließung
zwischen Waldemar und der Tochter des
Grafen Gerhard mit Teilen von Jütland als Mitgift. Als König
von Dänemark sollte Waldemar Verfügunsgewalt
über den bewilligten Betrag in Silber zur Einlösung der Pfandschaften
bekommen. Der endgültige Vertrag in Lübeck lautete jedoch anders,
vermutlich wegen der Ansprüche der Rendsburger Linie der SCHAUENBURGER.
Anstelle deren Schwester sollte Waldemar IV.
die Schwester Herzog Waldemars ehelichen.
Die Absprache über die Pfandschaften erfolgte teils auf der Grundlage
der früheren Lübecker Absprachen, teils auf den Übereinkünften
von Spandau. Waldemar IV. konnte seine
Stellung in etwa behaupten, während Herzog
Waldemar zwischen dem König und Holstein "eingeklemmt"
wurde. Diese Ordnung erlangte Bedeutung für die dänische Außenpolitik
der nächsten Jahre; der abgewirtschaftete Junker
Otto wurde vom Deutschen Orden gegen den Verkauf Estlands 1346
entmachtet. Damit endete die über hundertjährige Herrschaft Dänemarks
in Estland, wo der deutsche Einfluß in der Zwischenzeit stark angewachsen
war. Die Verkaufssumme brachte Geld für neue Pfandeinlösungen
und - was besonders wichtig war - besiegelte das gute Verhältnis
zu den WITTELSBACHERN, denn Margaretes
Mitgift
konnte nun bezahlt werden. Ende der 1340-er Jahre unternahm
Waldemar
IV. zur Unterstützung der WITTELSBACHER
einen Feldzug in N-Deutschland und trat als Friedensvermittler in Prag
auf. Als Dank wurde ihm die Reichssteuer der Reichsstadt Lübeck überlassen,
zu der er schon seit einigen Jahren ein gutes Verhältnis hatte. Während
Mecklenburg 1349 noch feindlich eingestelt war, vollzog sich in den 1350-er
Jahren eine Änderung durch einen Ehevertrag zwischen Waldemars
IV. ältester Tochter und dem Sohn des Herzogs von Mecklenburg.
Die entschlossene Einlösungspolitik Waldemars
IV. verursachte innere Unruhen, und auf dem Hof von 1354 mußte
er die Einhaltung der Privilegien versprechen. Der königlichen Machtentfaltung
wurden durch den Gerichtshof, der in dieser Periode eine feste Institution
zur Behandlung eigentumsrechtlicher Fragen wurde, Grenzen gesetzt. Mit
der Verordnung von 1354 kaufte sich Waldemar IV.
frei, um die Einlösung der letzten Burglehen auf den Inseln und Jütland
abzuschließen. Bereitwillig stellte er Stadtprivilegien aus, und
in den Jahren 1355-1357 reisten vom König entsandte Kommissionen durchs
Land und kauften veräußertes Krongut zurück. Die Krönmung
der innenpolitischen Maßnahmen war der Landfriede von 1360, der im
Unterschied zu anderen Reichsgesetzen als eine auf Gegenseitigkeit beruhende
Übereinkunft zwischen König und Volk angesehen werden muß,
"ein wie selten fein abgestimmter Herrschaftskontrakt mit einer sorgfältig
abgewogenen Gegenseitigkeit" (A. E. Christensen).
Im gleichen Jahr gelang - begünstigt durch die geschwächte
Stellung König Magnus' - die Wiedererwerbung
Schonens. Mit der blutigen Eroberung Gotlands 1361 wurde der Angriff auf
Schweden fortgesetzt. Diese kontinuierliche Expansionspolitik konnten weder
die Grafen von Holstein noch die Hansen ruhig hinnehmen. Der ertse Hansekrieg
zu Beginn der 1360-er Jahre war noch in Umfang und Wirkung begrenzt. Es
glückte Waldemar IV., eine bereits
ins Auge gefaßte Koalition zu sprengen, indem er dem Grafen von Holstein
zuvorkam und eine Heirat zwischen seiner Tochter Margarete
und
dem König von Norwegen, Hakon,
zustandebrachte. Die Gefahr war jedoch nur aufgeschoben: Als die Verhandlungen
Waldemars
mit
den wendischen Hansestädten im Frühjahr 1367 abgebrochen wurden,
kam es zum Bündnis von Köln zwischen den preußischen und
wendischen Hansestädten, dem sich später die Mehrzahl der Hansestädte
anschloß ("77 Hense 77 Gänse"). Zur gleichen Zeit wurde ein
Bündnis zwischen Herzog Albrecht II. von Mecklenburg, seinem Sohn
Albrecht
III., der König von Schweden geworden war, den zwei Grafen
von Holstein und einigen jütländischen Adligen geschlossen. Umgeben
von Feinden, zog es der König vor, das Land zu verlassen. Die Regierung
des Reiches und die Kriegsführung überließ er seinem Drost
Henning Podebusk. Kopenhagen wurde im Handstreich erobert, so daß
Podebusk im Herbst 1369 in Stralsund Friedensverhandlungen aufnehmen mußte.
Der Friede wurde am 24. Mai 1370 geschlossen und im folgenden Jahr von
Waldemar
IV. ratifiziert. Dieser "triumphale Erfolg der Hanse" (Dollinger)
beinhaltete die generelle Garantie hansischer Handelsprivilegien und, als
Schadenersatz, die Übertragung von vier schonischen Burgen am Sund
für 15 Jahre; diese verblieben zwar unter dänischer Verwaltung,
durch ihren Besitz sicherte sich jedoch die Hanse für einen längeren
Zeitraum die Kontrolle über den Sund. Der Friedensschluß mit
den Fürsten griet Waldemar dagegen
fast zu einem Sieg, da die Grafen von Holstein die besetzten Burgen herausgeben
mußten; Waldemar konnte in seinen
letzten Regierunsjahren folglich seinen Einfluß in Schleswig ausweiten.
Die Regierung Waldemars IV. war von
rastlosen außen- und innenpolitischen Aktivitäten geprägt:
Er führte Verhandlungen mit England und Frankreich und schickte mehrere
Gesandtschaften an die Kurie in Avignon. Er hatte ein so gutes Verhältnis
zur Geistlichkeit und zu dem Kreis von Adligen, aus denen sich sein Rat
und seine Amtsträger zusammensetzte, daß er ihnen in Gefahrensituationen
die Regierung überlassen und außer Landes gehen konnte, um Verhandlungen
zuführen - was bei seinen Vorgängern undenkbar gewesen wäre.
Das Urteil über Waldemar IV. schwankte
zwischen Nationalheld (Reinhardt) und zynischem Realpolitiker (Erslev,
Arup), während die neuere Forschung ein facettenreicheres Bild zeichnet.
[2] Die Nordische Union (1380-1448)
Nach Waldemars IV.
Tod 1375 standen zwei Tochtersöhne zur Wahl. Das norwegische Königspaar
handelte schnell und kam den MECKLENBURGERN zuvor. Olufwurde
gewählt und stimmte einer Handfeste auf dem Danehof Mai 1376 zu, die
von einer nach dem Frieden von Stralsund notwendig gewordenen hansischen
Zustimmung bestätigt wurde. Margarete (Margrete)
begab
sich mit ihrem Sohn nach Dänemark, nahm die Amtsträger ihres
Vaters in ihre Dienste und bildete zusamemn mit dem Rat eine Vormundschaftsregierung.
Der Rat spielte in diesen Jahren eine besonders wichtige Rolle und entwickelte
sich vom königlichen Rat zum Reichsrat. Politisch änderte sich
nichts, als Oluf nach
Hakons Tod 1380 Norwegen erbte, aber hiermit war die Grundlage
für die von Margarete
geformte
nordische Union gelegt. Nach dem plötzlichen Tod des 16-jährigen
Oluf stand kein Thronerbe zur Verfügung, so daß sich
Margarete
1387 als "Hochmächtige Frau" huldigen ließ. Da die Schweden
mit Albrecht von Mecklenburg unzufrieden
waren, wandten sich die schwedischen Adligen an Margarete
und
sprachen ihr bei der Übereinkunft von Dalaborg 1388 die Herrschaft
über Schweden zu, die sie dann in der großen Schlacht bei Falköping
(Februar 1389) errang. 1395 kamen aufgrund des Vertrages von Lindholm die
Burgen von Stockholm und Kalmar hinzu.
Die Union der drei Reiche war nun eine Realität,
aber um sie zu konsolidieren, war ein Thronfolger nötig. 1396 wurde
Margaretes
Großneffe
Erich von Pommern aus dem GREIFENHAUS zum Erben Norwegens
erklärt und zum König von Dänemark und Norweegn gewählt.
Auf der berühmten Zusammenkunft in Kalmar (Sommer 1397) wurde Erich
zum Unionskönig gekrönt und mit den beiden ausgestellten
Dokumenten eine verfassungsmäßige Grundlage für die Union
geschaffen. Kein Dokument der nordischen Geschichte war Gegenstand so zahlreicher
Forschungen wie die Unionsurkunde, deren Rätsel wohl niemals gelöst
werden können. Zu der damaligen Zeit wurde sie jedoch als rechtmäßig
angesehen.
Innenpolitisch setzte Margarete
die
Politik ihres Vaters mit umfassenden Grundbesitzerwerbungen fort, von denen
sie die mit fragwürdigem Rechtstitel erworbenen Güter freigebig
an Kirchen und Klöster schenkte. Um liquides Kapital zu bekommen,
mußte sie zeitweise bedeutende Anleihen gegen Verpfändungen
- vorzugsweise an dänische Gläubiger - aufnehmen. Die Einkünfte
aus dem internationalen schonischen Messen waren umfangreich, aber weit
geringer, als in neuerer Forschung behauptet wird (Linton). An einem Gutteil
ihrer Politik waren die Bischöfe von Roskilde, Niels Jakobsen und
Peder Jensen, die als ihre Kanzler fungierten, eng beteiligt. Die Agrarkrise
war auf ihrem Höhepunkt, scheint aber keinen Bruch im wachsenden Wohlstand
der Städte - abzulesen an den steigenden Steuerleistungen - bewirkt
zu haben. In der Verwaltung verloren die Amtsträger der Reichsadministration
allmählich an Bedeutung und wurden von einer stärker dezentralisierten
Regierung mit loyalen Lehnsleuten abgelöst. Bei der Verwaltung der
Unionsreiche überschritt Margarete ohne
Zweifel die Kompetenz, die dem Unionskönig zugesprochen worden war,
was aber erst nach ihrem Tod zu Unruhen führte. Nach außen konnte
eine Balancepolitik aufrechterhalten werden, die die Sammlung aller Kräfte
zur Wiedererwerbung S-Jütlands ermöglichte. Kurz vor diesem Ziel
starb Margarete plötzlich 1412
in Flensburg.
Erich von Pommern setzte
ihr Werk fort und erreichte beim Kaiser 1424, nach verschiedenen dänischen
Vorlagen 1413 und nach einem Beschluß des Konzils von Konstanz 1415,
die vollgültige Erklärung über die Zugehörigkeit des
Herzogtums Schleswig zur dänischen Krone. In seinem Verhältnis
zur Hanse nutzte Erich VII. die stärker
hervortretenden Rivalitäten unter den Städten, um die Ausführung
des gemeinsamen Stralsundprivilegiums in Grenzen zu halten, konnte aber
bewaffnete Zusamenstöße, besonders mit Lübeck, nicht vermeiden.
Als Gegenmaßnahme gegen die hansische Münzverschlechterung entfernte
Erich
VII. alles Edelmetall von seinen eigenen Ausmünzingen,
und er versuchte, die sinkenden Einkünfte aus den schonischen Messen,
insbesondere aus dem alten Schiffszoll, mit der Erhebung des Öresundzolls
bei Krogen (Helsingör) für alle Passagen durch den Sund wieder
auszugleichen. Das Neue in seiner Stadtpolitik waren weder die vielen Stadtprivilegien
noch das Stadtrecht, es war vielmehr der klare Wille zum Ausbau der Öresundregion,
die hinter seinen Stadtgründungen und Privilegien stand. Deutscher
nach Herkunft und Erziehung, benutzte
Erich VII.
ausschließlich die deutsche Sprache in seinen Beziehungen zu den
Hansen und zu den deutschen Fürsten. Die dänische Sprache, die
nach und nach unter Margarete als Urkundensprache
erscheint, setzte sich nun überall durch, zumal
Erich
auch
Parallelausfertigungen auf Dänisch und Latein ausfertigen ließ.
Die Kanzlei wurde ausgebaut, und die vielen Akten aus seiner Zeit lassen
auf ein beginnendes Archivwesen schließen.
Die Ehe mit der englischen Prinzessin
Philippa blieb kinderlos. Erich versuchte,
die Thronfolge von den norwegischen Bestimmungen her zu lösen und
seinen Vetter Bogislaw anerkennen zu lassen. Der Rat akzeptierte, daß
das Burgrecht bei Erichs Tod an Bogislaw
übergehen sollte, wünschte aber in Wirklichkeit keinen Thronfolger
aus dem pommerschen Fürstenhaus. Dies erlangte Bedeutung, als 1434
in der schwedischen Landschaft Dalarna ein Aufstand ausbrach, ausgelöst
von der Unzufriedenheit mit einigen deutschen Vögten, zweifellos aber
aufgrund eines komplexeren Ursachenzusammenhangs. Ein Vermittlungstreffen
in Halmstadt 1435 führte zu keinem Resultat. Auf dem Treffen in Kalmar
1436 beharrte Erich auf seinem Rechtsstandpunkt:
er wollte die Verurteilung, nicht den Vergleich. Er lehnte es ab, nach
den Bedingungen des Rates zu handeln und zog sich nach Gotland zurück.
1438 wandte sich der dänische Reichsrat an Erichs
Neffen, den jungen WITTELSBACHER Christoph (Christoffer)
von Bayern, und setzte im Jahr darauf Erich
als
König ab.
Christoph III. legte
1440 den Königseid vor dem Viborger Landsding ab und wurde in Ripen
von Erzbischof Hans Laxmand als archirex gekrönt - wohl im
Hinblick auf die Würde als Unionskönig, die er im Laufe
des nächsten Jahres erlangte. Es wurde oft behauptet, daß seine
Königsmacht allein auf den Bedingungen des Rates beruhte und daß
seine Bedeutung als Unionskönig minimal gewesen sei. Das ist
allerdings fraglich. Im Laufe seiner sieben Regierungsjahre bereiste er
die drei Reiche wie kein anderer Unionskönig und verlieh norwegischen
und schwedischen Städten Privilegien, die mit entsprechenden Privilegierungen
dänischer Städte durchaus vergleichbar waren. Auch pflegte er
gute Beziehungen zu seinem Stammland udn verfolgte, wie Erich
VII., eine aktive Konzilspolitik durch eine ständige Vertretung
beim Basler Konzil. Von Hause aus stand er unter brigittinischen Einfluß,
und wie auch Erich bei der Gründung
des Klosters Maribo mitgewirkt hatte, beteilgte sich Christoph
an der Errichtung des Klosters Mariager. Sein plötzlicher Tod 1448
ohne Erben brachte den Reichsrat, wie 10 Jahre vorher, in eine außerordentliche
Machtposition.
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Könige von Haithabu
| Sigurd I. | 7 - 798 |
| Harald I. | 798- 804 |
| Harald II. | 804 |
| Halfdan II. | 804- 810 |
| Sigurd II. | 802- 810 |
| Gottfried I. | 802- 810 |
| Heming | 810- 812 |
| Anulo | 810- 812 |
| Harald III. Klak | 812- 814 |
| Rörik I. | 812- 814 |
| Erik I. | 813- 854 |
| Sigurd IV. | 855- 862 |
| Erik II. | 862- 870 |
| Erik III. | 870- 891 |
| Gottfried II. | - 885 |
JELLING-DYNASTIE
| Gorm der Alte | 900- 935 |
| Harald I. Blauzahn | 935- 986 |
| Sven I. Gabelbart | 986-1014 |
| Harald II. | 1014-1018 |
| Knut I. der Große | 1018-1035 |
| Knut II. Harthaknut | 1035-1042 |
| Magnus I. der Gute | 1042-1047 |
ULFINGER-ASTRIDEN
| Sven II. Astridsen | 1047-1076 |
| Harald III. Hein | 1076-1080 |
| Knut III. der Heilige | 1080-1086 |
| Olaf I. Hunger | 1086-1095 |
| Erich I. Immergut | 1095-1103 |
| Niels der Alte | 1103-1134 |
| Erich II. Emune | 1134-1137 |
| Erich III. Lam | 1137-1147 |
| Sven III. Grate | 1147-1157 |
| Knut V. | 1154-1157 |
| Waldemar I. der Große | 1157-1182 |
| Knut VI. | 1182-1202 |
| Waldemar II. der Sieger | 1202-1241 |
| Waldemar III. | 1215-1231 |
| Erich IV. Pflugpfennig | 1241-1250 |
| Abel | 1250-1252 |
| Christoph I. | 1252-1259 |
| Erich V. Glipping | 1259-1286 |
| Erich VI. Menved | 1286-1319 |
| Christoph II. | 1319-1332 |
| Waldemar (III.) | 1326-1330 |
| Waldemar IV. Atterdag | 1330-1375 |
| Olaf II. | 1375-1387 |
| Margarete I. | 1387-1412 |
UNIONSKÖNIGE
| Erich VII. von Pommern | 1412-1439 |
| Christoph III. der Bayer | 1440-1448 |
OLDENBURGER
| Christian I. | 1448-1481 |
| Johann (II.) | 1481-1513 |
| Christian II. | 1513-1523 |
| Friedrich I. | 1523-1533 |
| Christian III. | 1534-1559 |
| Friedrich II. | 1559-1588 |
| Christian IV. | 1588-1648 |
| Friedrich III. | 1648-1670 |
| Christian V. | 1670-1699 |
| Friedrich IV. | 1699-1730 |
| Christian VI. | 1730-1746 |
| Friedrich V. | 1746-1766 |
| Christian VII. | 1766-1808 |
| Friedrich VI. | 1808-1839 |
| Christian VIII. | 1839-1848 |
| Friedrich VII. | 1848-1863 |
GLÜCKSBURGER
| Christian IX. | 1863-1906 |
| Friedrich VIII. | 1906-1912 |
| Christian X. | 1912-1947 |
| Friedrich IX. | 1947-1972 |
| Margarete II. | 1972- |