Dänemark
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 501
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Dänemark
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C. Allgemeine und politische Geschichte Dänemarks im Früh- und Hochmittelalter
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I. WIKINGERZEIT (CA. 700- CA. 1050)

Während über die Geschichte Dänemarks in der MEROWINGER-Zeit nur vereinzelte Auskünfte vorliegen, ergibt sich im 8. Jh. bereits ein vollständigeres Bild - archäologisch durch Ausgrabungen in Ripen (Ribe) und am Danewerk, literarisch durch die Vita de hl. Willibrord. Königsherrschaft entwickelt sich im südlichen Jütland in Verbindung mit Handelsaktivitäten - ein Zusammenwirken, das die Geschichte Dänemarks, zumindest nach Auskunft der durchaus einseitigen Quellen, bis zum Ende des 10. Jh. bestimmt. Insbesondere die Münzfunde, aber auch andere archäologische Zeugnisse weisen auf enge Beziehungen zu O-Europa hin. Dort stößt man immer wieder auf Spuren wikingerzeitlich-skandinavischer Ansiedlungen. Ortsnamen, die in ganz Dänemark verbreitet sind, belegen eine kontinuierliche Ausweitung der Besiedlung bis ins 13. Jh. hiein. Die konstante sozio-ökonomische Grundlage während dieser Periode ist die in Dörfern udn Einzelhöfen betriebene Landwirtschaft, während das Verhältnis zwischen Königsmacht und Handel von bestimmten Entwicklungsstadien markiert wird: zunächst durch Abgaben an den König zum Schutz der Handelsplätze und Handelswege, später durch direkte Teilnahme königlicher Amtsträger am lokalen Handel mit Landwirtschaftsüberschüssen.
Die fränkischen Reichsannalen erwähnen dänische Verhältnisse im Zusammenhang mit den Sachsenkriegen KARLS DES GROSSEN. Dänische Könige leisteten aufrührerischen Sachsen Unterstützung und unternahmen Kriegszüge gegen die zum Frankenreich gehörige Nordseeküste. Das Danewerk war dabei zugleich Bollwerk gegen Angriffe von Süden und Schutz der Handelswege über die südjütländische Landenege. König Göttrik (Gudfred; + 810) verlegte den ehemals slavischen Handelsplatz Reric an die Schlei. Die Anlage des auf diese Weise gegründeten Haithabu (Hedeby) läßt eine zentrale Planung erkennen.
Göttriks Nachkommen hatten im 9. Jh., wenn auch untereinander zerstritten, den dänischen Thron inne. Zwei von ihnen, Horik I. und Horik II., unterstützten Ansgars Missionswerk, ohne selbst die Taufe empfangen zu haben. Möglicherweise nahmen einige dieser Könige an Wikingerzügen teil: Im Westen wurden - nach einer Periode heftiger Angriffe auf Paris - die Grundlagen des Herzogtums Normandie gelegt. Gleichzeitig unterwarfen die dänischen Wikinger die englischen Gebiete nördlich der alten Römerstraße Watling Street. Die eroberte Region wurde Danelaw (Danelag) genannt, weil hier dänisches Recht galt. Dagegen spielten Dänen bei den Wikingerzügen in Rußland nur eine geringe Rolle. Ihr Anführer bei den ersten Unternehmungen hieß Ruric. Ein skandinavischer Fürst gleichen Namens brachte 853 das Gebiet zwischen Eider und Schlei unter seine Botmäßigkeit.
Die Verhältnisse in Dänemark während der 2. Hälfte des 9. Jh. liegen im dunkeln. Die Fuldaer Annalen erwähnen unter dem Jahr 873 zwei dänische Könige, Sigifred und Halvdan, die mit dem König von O-Franken ein Abkommen über den Schutz des grenzüberschreitenden Handels abschließen.
Kurz vor 900 sollen nach Adam von Bremen schwedische Wikinger in Schleswig geherrscht haben. Adams Bericht wird von zwei Runeninschriften aus der Gegend um Schleswig gestützt. Wie groß das schwedische Herrschaftsgebiet war, ist nicht bekannt. Auf einem Runenstein der Insel Lolland ist von "Süd-Schweden" die Rede, jedoch ohne erkennbare Verbindung zu den schwedischen Wikingern in Schleswig. Adam berichtet, daß die schwedischen Könige von einem dänischen Königsgeschlecht aus "Normannia" vertrieben wurden. Wo genau diese Ereignisse statfanden, ist unbekannt. 936 besuchte der Erzbischof von Hamburg-Bremen, Unni, Dänemark und traf dort mit König Gorm zusammen, der sich allerdings weigerte, das Christentum anzunehmen. Jedoch ließ sich sein Sohn Harald Blauzahn taufen. Auch diese Vorgänge lassen sich nicht datieren. Adam ist für das 10. Jh. zwar nur mangelhaft unterrichtet, doch geht die prächtige Anlage von Jelling wirklich auf diese beiden Könige zurück, wie von den Inschriften zweier an dieser Stelle errichteter Runensteine bestätigt wird. Somit kann die dänische Königsreihe von der Mitte des 10. Jh. an als gesichert angeshen werden.
Die Annahme des Christentums durch Harald Blauzahn erfolgte aller Wahrscheinlichkeit nach auf politischen Druck von deutscher Seite, denn Dänemark gehörte zum Erzbistum Hamburg-Bremen, dessen Erzbischöfe aufs engste mit dem ottonisch-salischen Königtum verbunden waren. Um einer allzu starken politischen Einflußnahme auszuweichen, nutzt König Harald - ebenso wie der polnische Fürst - das Engagement der OTTONEN in Italien zur Festigung seiner Führunsposition innerhalb der dänischen Kirche. Zwar eroberte OTTO II. 976 das Danewerk-Gebiet, aber acht Jahre später wurde es von den Dänen wieder zurückgewonnen.
Nach Adam von Bremen wurde der endgültige Sieg des Christentums eine Zeitlang von einer heidnischen Reaktion unter Haralds Sohn Svend Gabelbart verzögert. Im Zusammenhang mit diesen inneren Konflikten stehen wohl euch vier regelmäßig-kreisförmige, auf die zentralen Landschaften Dänemarks verteilten Befestigungsanlagen, die als Etappe auf dem Weg zu einer endgültigen Reichsbildung angesehen werden könen, denn jeder, der diese Anlage beherrschte, verfügte über ein ganz Dänemark umfassendes System lokaler Machtzentren.
Ausweitung des Fernhandels und Gründung städtischer Siedlungen sind weitere Elemente dieser Entwicklung, die um das Jahr 1000 auch Schonen erfaßte. Das königliche Engagement hierbei spiegelt sich im wachsenden Interesse des Königtums an den östlichen Teilen des Landes. So erhielt Roskilde eine königliche Grabkirche und einen Königshof. Auch Lund entstand in dieser Zeit, zunächst als kirchliches Zentrum. Die dänischen Bischöfe wurden vom König ernannt, die Weihe war jedoch weiterhin dem Erzbischof von Hamburg-Bremen vorbehalten.
Nach dem Tod seiens Vaters übernahm Sven Gabelbart ca. 987 den Thron. Die von ihm aus wirtschaftlichen Gründen wiederaufgenommenen Wikingerzüge waren indessen nicht geeignet, seine Stellung im Lande zu stärken. Wie bei seinen Vorgängern scheinen seine militärischen Ressourcen eher privater als öffentlicher Natur gewesen zu sein. In England stieß er nicht nur auf den Widerstand der angelsächsischen Könige, sondern auch konkurrierender skandinavischer Kräfte. Nach ihrer Niederwerfung wurde er 1013, kurz vor seinem Tod als König über ganz England anerkannt. Sein Sohn Knut der Große mußte erneut den Kampf gegen das einheimische Königtum aufnehmen, bevor er 1017 in England eine Herrschaft errichten konnte, die teils auf angelsächsischen Institutionen beruhte, teils auf direkter Huldigung durch die neuen Untertanen. 1018 wurde er auch König von Dänemark.
Die "Personalunion" zwischen England und Dänemark hinterließ in zahlreichen wichtigen Bereichen ihre Spuren. So wurden Münzen nach englischem Vorbild mit dem Porträt des Kaisers und seinem Namen in der Umschrift geprägt. Zunächst waren wohl diese Münzen zusamen mit anderen ausländischen Münzen und Edelmetallen in verschiedenen Formen, jeweils nach ihrem Metallgewicht taxiert, in Umlauf. Sie bildeten den Übergang zu einem Münzmonopol, bei dem nur einheimische, vom König garantierte Währung akzeptiert wurde. Weiterhin war es offensichtlich, das englische Heerwesen, das als Vorbild für den dänischen Leding diente, eine öffentlich organisierte Flotte, deren Schiffe im Rahmen landesweit eingerichteter skipaen ('Schiffsgestellungsbezirke') gebaut, bemannt und ausgerüstet wurden. Schleißlich deuten englische Lehnwörter und die Namen vieler Missionare auf einen deutlichen Einfluß der angelsächischen Kirche hin.
Diese Verhältnissen machen das sogenannte "Nordseeimperium" Knuts des Großen und seines Nachfolgers zu einer Übergangsphase zwischen "Wikingerzeit" und "Mittelalter" (nach der Perodisierung der skandinavischen Forschung Übergang zum "Frühmittelalter"). Gleichzeitig beschränkte sich der dänische Fernhandel auf das Ostseegebiet und die Verbindung mit Byzanz. Die Grenzen Dänemarks hatten sich unter anderem durch einen Grenzvertrag zwischen Schweden und Dänemark konsolidiert. Das früher selbständige Bornholm wurde enger an Schonen gebunden, und die Eidergrenze blieb in der Folgezeit unangefochten. Obwohl die dänische Monarchie erst 1660, im Zeitalter des Absolutismus, als Erbmonarchie konstituiert wurde, hatte im Hochmittelalter immer dasselbe Geschlecht die Königswürde über einen längeren Zeitraum inne. Dieser Umstand verhinderte allerdings nicht langwieirge Bürgerkriege zwischen den zahlreichen Thronprätendeten im 12. Jh. Militärisch stützte sich das Königtum in wachsendem Maße auf eine gepanzerte Reiterei; kirchlich sicherte es sich seit der Regierung Svends Estridsen (1060-1074) Einfluß durch insgesamt acht Bistümer (davon drei neuerrichtete und ein unbesetztes), in denen der König die Einsetzung der Bischöfe übernahm, und ebenso durch die Bemühungen um ein nordisches Erzbistum; fiskalisch durch die Erhebung verschiedener Abgaben und Steuern, zum Beispiel des sogenannten "Mittsommergeldes" oder des "Herdgeldes" in den Städten; juristisch schließlich durch Forderung hoher Bußenfür Friedensbruch als Gegenleistung für die Garantie des Landfriedens. Die Einflußnahme auf dei bisher geltende Rechtsautonomie der lokalen Dingversammlungen wurde nach 1200 entschiedener betrieben. Doch auch in der Folgezeit wurde das überkommene Recht bei Fehden zwischen den mächtigen Familien weitgehend respektiert.
 

II. VOM SPÄTEN 11. JH. BIS ZUR WALDEMAR-ZEIT

Bereits in der Schenkungsurkunde Knuts des Heilgen (10801-1086) für die Domkirche in Lund werden die gewandelten Verhältnisse deutlich: Danach hatte der König einen Teil des geschenkten Gutes durch Bußen für Landfriedensbruch sowie durch Erhebung des Mittsommergeldes erworben: Auch Bußen für den Bruch der Ledingspflicht trugen zur Vergrößerung des königlichen Vermögens bei. Die Schenkung selbst bestand an Höfen in Schonen und auf Seeland, wobei die Lage der Höfe mit Hilfe einer Hundertschaftseinteilung (herred, Hundertschaft) beschrieben wird, die nur von einer zentralgewalt organisiert werden konnte. Ob die Hundertschaft ursprünglich eine militätische oder rechtliche Funktion hatte, ist umstritten.
Dieses dänische Königtum entstand in enger Zusammenarbeit mit der Kirche: So soll König Knut der Heilige versucht haben, den Zehnten gegen den Wilen des Volkes einzuführen, das aber eine so starke Machtentfaltung nicht hinnehmen wollte. Während eines Aufruhrs wurde Knut in der St. Albans-Kirche zu Odense erschlagen. Es gelang der Geistlichkeit, den Königsmord zum Vorteil der Kirche auszunutzen und die Kanonisierung Knuts - auch unter dem Eindruck einer verheerenden Mißernte - zu erreichen. Anfängliche Widerstände gegen die Christianisierung wurde von Königtum und Kirche niedergerungen, denn beide hattene in gemeinsames Interesse an einer starken Zentralgewalt. 1104 wurde in Lund ein für den gesamten Norden zuständiges Erzbistum gegründet.
Unter König Niels (1104-1134) vollzog sich die Umwandlung der alten Hofämter zu einer stärker zentralisierten Administration: Der Mundschenk wurde zum Drost und übernahm Verantwortung für die ineren Reichsangelegenheiten, der Marschall wurde zunehemdn für das Kriegswesen zuständig etc. Überall im Lande saßen loyale Gefolgsleute als königliche Amtsträger. Eine besonders wichtige Position bekleidete der königliche Statthalter in Schonen, wo sich der Heringsfang zu einer immer einträglicheren königlichen Einnahmequelle entwickelte.
In den letzten Regierungsjahren König Niels' versuchte eine Laienbewegung, den Zölibat gewaltsam durchzusetzen. Offenbar stellte sich der König gegen diese Reform, bedeutsamer war jedoch, daß der Kirche, als Folge der Erhebung, das privilegium fori, die Unabhängigkeit von den lokalen Dinggerichten, zugestanden wurde. Bald danach brach mit der Ermordung Knut Lavards (7. Januar 1131) des Herzogs von S-Jütland (Schleswig) und eines der möglichen Thronprätendenten, durch König Niels' Sohn Magnus ein langanhalötender Thronfolgestreit aus. Knut Lavard hatte Anlaß zu besonderem Mißtrauen gegeben, denn er hatte - im Zuge der Ostpolitik LOTHARS VON SÜPPLINGENBURG - die Herrschaft über die westlichen Wendenstämme als Reichslehen erhalten. Ob Knut wirklich Ambitionen auf den dänischen Thron hatte, ist unbekannt, aber seinem Bruder Erik gelang es, sich mit Hilfe des mächtigen seeländischen Adelsgeschlechtes der Hvide, bei dem Knut aufgewachsen war, gegen König Niels und seinen Sohn zu erheben. In der Schlacht bei Fotevig (1134) in Schonen fielen Magnus und fünf Bischöfe; König Niels wurde bald darauf in Schleswig von Gildebrüdern erschlagen. Damit war für die Nachkommen Knut Lavards der Weg zum dänischen Thron frei. Erik wurde König (1134-1137) und bemühte sich um die Heiligsprechung seines Bruders Knut als Märtyrer. Der amtierende Erzbischof von Lund, Asser, stand dem Plan wohlwollend gegenüber, aber uner seinem Nachfolger Eskil  (1138-1177) geriet das Verfahren ins Stocken, während gleichzeitig der Bürgerkrieg erneut entbrannte. Erst nachdem Knut Lavards Sohn Waldemar seine Mitkonkurrenten um den Thron 1157 besiegt hatte und nun als Alleinherrscher die päpstliche Anerkennung der Kanonisierung des Herzogs Knut erlangt hatte, konnte Waldemar am 25. Juni 1170 in Ringsted die Heiligsprechung vornehmen lassen. Zugleich wurde bei dieser Gelegenheit sein siebenjähriger Sohn Knut von Erzbischof Eskil zum König gekrönt.
Vor diesen Ereignissen war das Verhältnis zwischen Erzbischof und König indessen eher von Uneinigkeit geprägt: Während der Bürgerkriege waren sie getrennte Wege gegangen, und im Schisma von 1158-1177 hatten sie sich lange Zeit gegenüber gestanden. Der König von Dänemark schloß sich Kaiser FRIEDRICH an und leistete ihm, wie auch seine Vorgänger, die Lehnshuldigung. Bald darauf begann er sich jedoch Papst Alexander III. anzunähern, und es zeichnete sich damit die Möglichkeit einer Versöhnung mit Eskil ab. Nach mehrjährigen Exil kehrte der Erzbischof nach Dänemark zurück, wo ein Großteil der Geistlichkeit, mit Bischof Absolom (aus der Familie der Hvide) an der Spitze, der Politik des Königs gefolgt war. Papst Alexander III. und Erzbischof Eskil waren Gregorianer und verfolgten die größtmögliche Unabhängigkeit der Kirche von weltlicher Oberhoheit, im übrigen förderten König und Kirche gemeinsam die Gründung von Klöstern, insbesondere des Zisterzienserordens, und die Ausschmückung der Kirchen.
Auf dem Reichstag von Ringsted konnte außerdem der größte Erfolg gefeiert werden, den König Waldemar und Bischof Absolom bei ihrem Vordringen gegen die Wenden errungen hatten, denn 1168 wurde die große slavische Kultstätte Arkona auf Rügen erobert. Diese Wendenkriege waren nicht nur Kreuzzugsunternehmen, sondern auch Vergeltungsaktionen für slavische Piratenzüge und bewirkten eine neue Sammlung der Bevölkerung nach den Jahren des Bürgerkriegs. Die dänischen Wendenkrieger waren mit der Eingliederung von Rügen in das Bistum Roskilde noch nicht zu Ende, sondern es erfolgten unter König Waldemar weitere Vorstöße gegen Pommern. Durch diese Unternehmungen geriet Waldemar in Konkurrenz zu Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen. Trotz dessen persönlicher Niederlage in den Auseinandersetzungen mit den Dänen vermochten die Deutschen letztendlich den größten Nutzen aus dieser Kreuzzugsbewegung zu ziehen, während sich die Dänen lediglich die Herrschaft über Estland sichern konnten. Von der sagenumwobenen Schlacht von Lyndanisse 1219, in der Erzbischof Andreas Sunesen durch Gebete den Dänen zum Sieg über die Esten verholfen haben soll, wurde später berichtet, daß das dänische Banner, der Danebrog, Beweis des göttlichen Beistandes gewesen sei.
Ein weiterer militärischer Erfolg war die Eroberung der von den SCHAUENBURGERN beherrschten Grafschaft Holstein (1200-1201), die 1214 in der Goldenen Bulle Kaiser FRIEDRICHS II. bekräftigt wurde. Auch Lübeck kam 1202 unter dänische Herrschaft, behielt aber seinen Besitzstand und seine rechtliche Selbständigkeit. Ende des  Jahrhunderts erhielten eine Reihe dänischer Städte Verfassungen nach lübischem Vorbild. Im frühen 13. Jh. erfolgte mit den Gotlansfahrten nach Visby ein verstärktes Eindringen Lübecks in den Ostseehandel.
Der Begriff "Waldemarzeit" bezieht sich auf die Regierungszeiten Waldemars des Großen (1157-1182) und seiner beiden Söhne Knut VI. (1182-1202) und Waldemar II. Sejr (1202-1241). Angriffe auf die Königsmacht durch Thronfolgeansprüche von Angehörigen anderer Linien des Geschlechts und Aufstände in Schonen gegen die Zentralgewalt personifiert durch den Erzbischof und königlichen Amtsträger Absolom (1178-1202), konnten überwunden werden und verstärkten damit die auf eine nahezu theokratische Auffassung gestützte Herrschaft der Waldemar-Dynastie. Die Neuorganisation des königlichen Kanzlei brachte Ordnung in die Verwaltung, und eine umfassende Gesetzgebung trug wesentlich zur Veränderung der dänischen Gesellscvhaft bei: Am ältesten sind das schonische und seeländische Kirchenrecht, letzteres mit Bestätigungsdatum vom 21. Juli 1171. Darin trifft der Diözesanbischof mit den "Bauern", also den rechtsfähigen Teilen der Bevölkerung, eine Vereinbarung über die jeweiligen Rechte und Pglichten, wobei das übernommene Gewohnheitsrecht vordem kanonischen Recht Vorrang hatte. Eine ähnliche Gegenüberstellung zeigt sich auch in der nächsdten Phase der Kodofikation, beginnend mit der "Verordnung Knuts VI. über Totschlag" vom 28. Dezember 1200. Bestimmungen über Erbschaft und Schiffsgestellung folgten. Häufig scheint die Initiative vom König ausgegangen zu sein, jedoch wurden rechtskundige Männer zu Rate gezogen, und die Sanktionierung der Gesetze geschah, wie früher, auf dem Ding. Insgesamt gesehen sind indessen in den großen Gesetzessammlungen, dem schonischen und seeländiaschen Recht, nur einzelne Bestimmungen königlichen Ursprungs. Das älteste schonische Recht ist nur indirekt aus einer Paraphrase bekannt, die Erzbischof Andreas Sunesen kurz vor dem 4. Laterankonzil im Jahre 1215 anfertigen löieß und die unter anderem geistliche Mitwirkung bei der Eisenprobe verbot. Auch "Waldemars Seeländisches Recht" wurde vor 1215 angenommen. Nur in Nuancen und Sprachvarianten unterscheidet sich die Gesetzgebung der verschiedenen Landesteile voneinander, und selbst das etwas später entstandene Jütische Recht (1241) steht aufdem Boden des einheimischen rechts, auch wenn sich der Einfluß des kanonischen und römischen Rechts mehr und mehr geltend macht (etwa durch die betonung der Individualhaftung im Gegensatz zur bis dahin vorherrschenden Familienhaftung). Dies bedeutet ein Vordringen der öffentlichen Strafe auf Kosten von Fehde und Blutrache.
Der Ausdruck "Valdemarernes Storhedstid" ("Großmachtzeit unter der Waldemar-Dynastie") meint vor allem die Jahrzehnte um 1200, eine Zeit der Hochkonjunktur, während der "Dänemark für seine Waren die Preise Europas erhielt" (K. Erslev) und Landwirtschaft und Besiedlung expandierten. Der öffentliche Bereich hatte Anteil an den Überschüssen aus landwirtschaftlicher Produktion vor allem durch Verdinglichung von leistungen, Erhöhungen von Steuern und Änderung der militärischen Aufgebotspflicht: Es wurde nicht mehr ein Mann aus jedem havne (einer Anzahl Höfe) aufgestellt, sondern jeder Haushalt mußte einen bestimmten Geldbetrag oder Naturalien für die Kriegsmacht des Landes beisteuern. Die sozialen Folgen dieses Systems bestanden unter anderem in der Ausbildung einer neuen Adelsschicht, die vollen Kriegsdienst gegen Steuerfreiheit leistete. Im Umkreis königlicher Burgen und an verkehrsgünstigenn Stellen wurden Städte angelegt, die zahlreichen Holzkirchen durch Steinbauten ersetzt. Kirchenbau und Kirchenschmuck folgten romanischen Vorbildern, wobei sich in unterschiedlichen Ausmaß byzantinische, lombardische und französische Einflüsse geltend machten. Auch wurden die neuen Universitäten des Kontinents in wachsender Zahl von Dänen besucht. Literarisch wird diese kulturelle Blütezeit in dem theologischen Gedicht "Hexaemeron" des Andreas Sunesen fruchtbar, der damit seinen Landsleuten die Möglichkeit eröffnen will, ohne Rückgriff auf klassische Texte Latein zu lernen. Sein Werk bedeutet ein Abrücken von der bislang gepflegten Beschäftigung mit der antiken römischen Dichtung, die besonders den Geschichtsschreiber Saxo Grammaticus beeinflußte, der in seinen um 1200 entstandenen "Gesta Danorum" isländischen Sagastoff und klassische Stilelemente vereinte.
Um 1220 stand Waldemar Sejr auf dem Höhepunkt seiner Macht. Zwei Jahre vorher war sein ältester Sohn Waldemar gekrönt worden und der Weiterbestand der Waldemar-Dynastie schien für die Zukunft gesichert. Aber 1223 wurden Vater und Sohn während einer Jagd auf der Insel Lyö (südlich von Fünen) von norddeutschen Großen gefangengenommen und erst nach zweijähriger Gefangenschaft gegen eine hohe Lösegeldsumme wieder freigelassen. Die neugewonnenen norddeutschen Gebiete waren verloren. Der Versuch einer Rückeroberung in der Schlacht von Bornhöved (22. Juli 1227) mißlang gänzlich.
 

D. Allgemeine und politische Geschichte Dänemarks im späteren Mittelalter
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I. FEUDALISMUS UND REICHSAUFLÖSUNG (1227/41-1340)

[1] Die letzten Regeirungsjahre Waldemars II.

Die Niederlage von Bornhöved hatte insofern grundsätzliche Bedeutung, als Waldemar II. seine Expansionspolitik aufgab und sich auf die innere Lenkung und Herrschaftssicherung konzentrierte. Zunächst jedoch stabilisierte er seine Stellung gegenüber dem Ausland durch seperate Übereinkommen mit seinen Gegnern. Im Zuge dieser Konsolidierungspolitik kam Reval unter das Erzbistum Lund. Erich IV. wurde 1232 zum Mit-König nach dem Tod des älteren Bruders Waldemar gekrönt, während die übrigen Mitglieder des Königshauses mit der Verleihung von Kronlehen abgefunden wurden. Durch eine Ehe zwischen Herzog Abel und der schauenburgischen Grafen-Tochter Mechthilde sollte ein friedliches Verhältnis zu Schleswig und Holstein erreicht werden. Ab 1231 entstand das sogenannte "Landbuch des Königs Waldemar" (Liber census Daniae), eine kamerale Mischhandschrift, die unter anderem als Grundlage von Steuererhebungen diente. Die Arbeit an den verschiedenen Listen dauerte mehrere Jahrzehnte. Bedeutung und Provinenz dieses Urbars sind umstritten, es hat jedoch als eine Hauptquelle für die Erforschung des hochmittelalterlichen Finanz- und Steuersystems Dänemarks zu gelten.
Wenige Monate  vor seinem Tod legte Waldemar II. auf dem Hof in Vordingborg das jüngste der dänischen Landschaftsrechte, das "Jütische Recht" vor, in dessen Bestimmungen altes und neues dänisches Recht beeinflußt. Dieses Gesetzeswerk wurde Waldemar Seejrs Testament für die Nachwelt.

[2] Dynastische Politik (1241-1319)

Die Reichseinheit, die von Waldemar I. nach dem Sieg von 1157 etabliert wurde und unangetastet bis zum Tode Waldemars II. 1241 fortbestanden hatte, stand bald vor mehreren Bewährungsproben.
Waldemar II. hatte seinen jüngeren Söhnen die Grenzprovinzen zu Lehen gegeben:
Abel wurde Herzog von S-Jütland,
Christoph (Christoffer) Herzog von Lolland-Falster,
und die unehelichen Söhne Knut und Niels erhielten Blekinge und Halland.
Diese Lehen waren nicht als erblicher Besitz gedacht, stellten aber dennoch eine Bedrohung der Reichseinheit dar. König Erich IV. (Erik Plovpenning) geriet auch bald in Gegensatz zu seinen Brüdern, insbesondere zu Abel. Erichs Versuch, die norddeutsche Politik des Vaters wiederaufzunehmen, mißlang, und Abel nutzte die Situation aus, was innere Unruhen in Dänemark nach sich zog. Diese zogen unter anderem auch die geistlichen Institutionen in Mitleidenschaft; die Kirche antwortete ihrerseits mit Banndrohungen, deren Verwirklichung auf der Synode von Odense 1245 beschlossen wurde. Damit war der Grundstein für den nachfolgenden großen Kirchenkampf gelegt, und der Bischof von Roskilde, Niels Stigsen, der gleichzeitig königlicher Kanzler war, mußte das Land verlassen. Zur Abdeckung der Kosten dieses Bürgerkrieges wurden neue Steuern ausgeschrieben. Als Erich IV. auf dem schonischen Landtag erneut die Zustimmung zu einer Abgabe auf jeden Pflug, zur Verbesserung der Münzqualität, verlangte, entstanden Unruhen, und der König mußte fliehen. Die Steuern wurd trotzdem erhoben. Nach erneutem Friedensbruch zog Erich gegen Schleswig und besiegte Abel, wurde aber, vermutlich auf dessen Anstiftung, an der Schlei ermordet. Da Erich keine Söhne hatte, wurde Abel kurz darauf auf dem Landsding zu Viborg zum König erhoben und im selben Herbst gekrönt. Doch fiel er schon nach kurzer Regierung im Kampf gegen doe Friesen (1252). Es spricht vieles dafür, daß Abel die Durchsetzungskraft hatte, die Königsmacht gegenüber dem mächtiger werdenden Herrenstand und den Selbständigkeitsbestrebungen der hohen Geistlichkeit zu stärken. Es gelang ihm, sowohl Privilegien für Städte als auch Privilegien für ausländische Kaufleute, unter anderem für die aus dem holländisch-flämischen Bereich stammenden "Umlandfahrer", die ein Gegengewicht zur vordringenden deutschen Hanse bildeten, auszustellen. Da die Landschaftsrechte als Gesetzeswerk für ein zentral gelenktes Staatswesen nicht ausreichten, wurde anscheinend eine größere Gesetzgebungsarbeit, die in der Forschung viel diskutierte "Abel-Christoffersche Verordnung", in Angriff genommen. Es fiel indessen dem jüngsten Bruder, Christoph, zu, die Politik Waldemars I. weiterzuführen. Da er aber an drei Fronten zugleich zu kämpfen hatte, erreichte er eine Konsolidierung der Königsmacht nicht. Abel hinterließ drei minderjährige Söhne, von denen sich der älteste in der Gefangenschaft des Erzbischofs von Köln befand. Dies ermöglichte die Wahl Herzog Christophs zum dänischen König. Gleichzeitig aber drohte ein norwegisch-schwedischer Angriff, und im Süden versuchte die Königin-Witwe Mechthilde, zusammen mit ihren Verwandten, den Söhnen Abels die Krone zu sichern. Es gelang Christoph, die Offensive von Norden aufzuhalten, indem er Schadenersatz versprach; die Holsten fand er mit der Belehnung des jungen Waldemar mit dem Herzogtum des Vaters ab. Die Folge war ein verstärkter holsteinischer Einfluß in Schleswig; Christoph und seine Nachkommen sahen sich stets mit der Aufgabe konfrontiert, die Linie Abels vom dänischen Thron fernzuhalten. Im Innern mußte Christoph den Bestrebungen des Adels, verstärkten Einfluß zu gewinnen, entgegenkommen. Die jährlichen Zusammenkünfte der meliores regni wurden von an zu einer festen Institution, dem "Hof" (Hoftag), später Danehof genannt. Nur über Zugeständnisse konnte Christoph die begonnene Reichsgesetzgebung durchführen und den königlichen Gerichtshof zum obersten Gericht des Reiches erheben. Christoph geriet auch in Gegensatz zu Erzbischof Jakob Erlandsen, der Macht und Unabhängigkeit der Kirche durch die Forderung zu erweitern suchte, daß nicht nur alle Geistlichen, sondern auch die weltlichen Untergebenen der Kirche unter die kirchliche Jurisdiktion fallen sollten. Seine Bestrebungen, die schonische Kirchenverfassung zu ändern, stießen auf starken Widerstand des Königs. Der Erzbischof reagierte darauf mit Fernbleiben vom Hof in Nyborg 1256 und hielt statt dessen eine Kirchenversammlung in Vejle ab, auf der beschlossen wurde, keine Gottesdienste mehr abzuhalten, wenn Bischöfe gefangengenommen würden. Der Streit zwischen König und Erzbischof spitzte sich zu, als Christoph im nächsten Frühjahr auf einem Sondergerichtstag in Lund die Privilegien des Erzbischofsstuhls einzog. Nach Herzog Waldemars plötzlichem Tod besiegte König Christoph ein holsteinisches Heer, eroberte Schleswig und überführte den Leichnam Erichs IV. nach Ringsted. Um seine eigene Dynastie gegen die Ansprüche Mechthilds, die für die Nachkommen Abels eintrat, zu sichern, ließ Christoph seinem zehnjährigen Sohn huldigen und forderte seine Krönung. Der Erzbischof lehnte ab und wurde vom König gefangengesetzt. Über das ganze Reich sollte daraufhin das Interdikt verhängt werden, was aber nur teilweise durchgesetzt werden konnte. Dagegen versuchte Abels Sohn Erich, seine Ansprüche auf das Herzogtum durchzusetzen, indem er sich mit dem Freund des Erzbischofs, Fürst Jarimar von Rügen, verbündete und einen Angriff auf Seeland durchführte. Bevor König Christoph zum Gegenangriff übergehen konnte, starb er plötzlich in Ripen. Die zwei streitbaren Königin-Witwen setzten den Kampf fort, aber nachdem Jarimar in einer Schlacht bei Naestved den Sieg davongetragen hatte, mußte Königin Margarete Sambria bedeutende Zugeständnisse machen. Erzbischof Jakob Erlandsen wurde freigelassen und Abels Sohn Erich mit Schleswig belehnt. Der Sieg des Erzbischofs währte nur kurz, und als er den Bann über die Bischöfe Jütlands verhängte, die dem Interdikt nicht Folge geleistet hatten, zwang ihn Margarete ins Exil. Sie versuchte darauf, den Einfluß der Grafen von Holstein im Herzogtum zurückzudrängen, aber das dänische Heer erlitt eine Niederlage bei Lohede, und Königin Margarete und König Erich V. (Erik Klipping) wurden als Gefangene nach Hamburg geführt und erst durch die Vermittlung des WELFEN Herzog Albrecht I. von Braunschweig wieder freigelassen. Er begleitete die Königin nach Dänemark, um an der Vormundschaftsregierung teilzuhaben. Das Verhältnis zu Schweden und Norwegen versuchte man durch eine doppelte Verheiratung zu stabilisieren. Um Mitgift und spätere Erbansprüche zu umgehen, wurden die zwei jüngsten Prinzessinnen ins Kloster gegeben, konnten aber wegen der Feindschaft zwischen der Königsfamilie und den Zisterziensern nicht im Marienkloster zu Roskilde untergebracht werden. Statt dessen wurde mit ihrer Ausstattung ein Dominikanerinnenkloster in Roskilde gegründet (gleichsam in Konkurrenz zu einem kurz vorher von einem Verwandten Jakob Erlandsens gestifteten Klarissenklosters).
Der landflüchtige Erzbischof Jakon Erlandsen ging nach Rom, konnte seine Sache aber nur zögernd voranbringen; nach zwölf Jahren kam auch ein für den König annehmbarere Vergleich zustande. Der Erzbischof starb während der Heimreise auf Rügen, neuesten archäologischen Untersuchungen zufolge durch Mord. Kurz zuvor war Herzog Erich gestorben, und König Erich V. konnte das Herzogtum einziehen. Er fühlte sich stark genug, um sich in die schwedischen Verhältnisse einzuschalten - mit wechselnder Unterstützung für König Waldemar und seinen aufrührerischen Bruder, den Herzog und späteren schwedischen König Magnus. Diese Politik, bei der auch deutsche Söldnertruppen zur Niederhaltung der inneren Opoosition eingesetzt wurden, war äußerst kostspielig. Der Hof (Danehof) war nicht regelmäßig einberufenworden, so daß keine neuen Steuern erhoben werden konnten. Die Folge war eine ständige Geldverschlechterung. Der Hof von 1276 geriet zu Konfrontationen: Der Adel war zwar bereit, die Steuern zu bewilligen, billigte aber nicht das vonm König geforderte Vorgehen bei Majestätsverbrechen. Die Verhältnisse spitzen sich in den folgenden Jahren zu und auf dem Hof von Vordingborg 1282 mußte Erich V. die erste Handfeste (Wahlkapitulation) in der dänischen Geschichte, die unter anderem wegen des habeas-corpus-Artikels mit der Magna Charta vergleichen worden ist. So wurde die königliche Gerichtshoheit beschnitten, indem Streitfälle zunächst vor die Bezikr- und Landesdinge gebracht werden mußten. Den wachsenden Ansprüchen der Seitenlinien der Königsfamilie wurden durch die Bildung einer Kommission zur Regelung von Erbansprüchen entgegengetreten. Das Jahr 1282 ist sicherlich nur ein Schritt in einer Entwicklung gewesen, aber die Charakterisierung als "Systemwechsel" ist durchaus berechtigt, denn bis zur Einführung des Absolutismus im Jahre 1660 mußten die dänischen Könige Handfesten unterzeichnen, bevor sie gewählt wurden. Die Handfeste von 1282 ist darüber hinaus richtunsweisend, weil hier zum ersten Mal die Bedingungen einer Ständegesellschaft berücksichtigt wurden.
Trotz eingehender Forschungen besteht über den Hintergrund für die Allianz der folgenden Jahre zwischen Aristokratie und König keine Klarheit, auch wenn der Grund für die zum Teil fehlgeschlagene dynastische Politik im plötzlichen Tod Albrechts I. von Braunschweig (+ 1279) zu suchen sein dürfte. Die neue Zusamemnarbeit zwischen Hof und König brachte eine umfassende Reichsgesetzgebung: Gleichzeitig mit der Aufnahme der Handfeste wurde Schiffsbrüchigen das Recht auf ihr gestrandetes Gut zugesprochen, und 1284 erfolgte die Verabschiedung des großen Reichsrechts (rigslov), das die alten Ledingssteuern änderte, um die finanzielle Lage von Krone und Reich zu verbessern. Das Fehderecht wurde eingeschränkt, indem eine Reihe von Totschlagdelikten unausweichlich die Friedlosigkeit nach sich zogen. Den Erbansprüchen der königlichen Verwandten kam man mit Verlehnungen und Teilhabe am Krongut entgegen. Herzog Waldemar Eriksen war mit seinen Lehnsbedingungen nicht einverstanden und erhob sich gegen den König, wurde aber gefangengesetzt. Der Streit endete mit einem Vergleich vor dem Hof im Frühjahr 1286. Im Herbst des gleichen Jahres wurde mit der Ermordung Erichs V. ein gewaltsamer Schlußpunkt unter diese friedliche Zusammenarbeit gesetzt. Wer hinter dem Verbrechen stand ist unsicher, jedoch nicht der Personenkreis, der verurteilt wurde. Falls Mitglieder der königlichen Familie darin verwickelt waren, dann eher Herzog Waldemar als Graf Jakob von Halland und der König von Norwegen, der sich in den folgenden Jahren der Sache der "Friedlosen" annahm. Nach dem Urteil über die Anführer der Opposition 1287 verlor der Hof seinen Einfluß, und der königliche Rat wurde zur Stütze der neuen Vormundschaftsregierung. Er bestand seine Bewährungsprobe im wiederaufgenommenen Kirchenkampf, der in der Gefangennahme des Erzbischofs Johann (Jens) Grand im Jahre 1294 kulminierte. Die Stärkung der Königsmacht erlaubte es König Erich VI. (Erik Menved), die expansive Politik Waldemars II. in N-Deutschland wiederaufzunehmen. Erich VI. war noch mehr als sein Vater von ritterlichen Idealen der Zeit durchdrungen, gab sich aber nicht mit prächtigen Turnieren zufrieden; den ritterlichen Übungen sollten vielmehr Eroberungen folgen. Um ausreichend Geld für die benötigten Söldnertruppen aufzubringen, mußte der König die Zusamemnarbeit mit dem Hof wiederaufnehmen. Dies führte zum Reichsrecht von 1304, das dem König, gegen einige Zugeständnisse an den Herrenstand, Zugang zu einer neuen Flottensteuer verschaffte. Im darauffolgenden Jahr wies der Hof eine Revision des Urteils über die "Friedlosen" ab, und damit hatte der Hof seine Rolle bis zum Thronwechsel ausgespielt. Die Kriegspolitik des Königs umfaßte auch die militärische Einmischung in die schwedischen Thronstreitigkeiten. Unzufriedenheit in Dänemark führte zum seeländsichen Bauernaufstand von 1312 und zu einem Aufruhr von Bauern und Adligen in Jütland 1313. Die Aufstände wurden niedergeschlagen; zur künftigen Kontrolle des Landes wurden mehrere königliche Zwingburgen in Jütland errichtet. Der Sieg war indessen ein Pyrrhussieg, denn zur Verhinderung eines finanziellen Zusammenbruches mußte der König eine Reihe Lehnsburgen an Holstein und Dänen verpfänden. Die Macht König Erichs VI. war ein seinen letzten Regierungsjahren stark geschwächt: Mit seinem Bruder, Herzog Christoph, lag er im Streit und konnte, da ohne Konzept, die Situation, daß im Jahre 1319 Norwegen und Schweden ohne Thronfolger waren, nicht nutzen. Er selbst starb ohne direkte Erben.

[3] Reichsauflösung (1320-1340)

Die nordischen Thronwechsel 1319 hätten eine Union herbeiführen können, da der junge Magnus, der König von Schweden und Norwegen wurde, sowohl von mütterlicher wie von väterlicher Seite mit dem dänischen Königshaus verwandt war. Jedoch wurde die dänische Königswahl von den Kreditgebern des Reiches bestimmt. Zur Wahl standen der Kandidat der Abelschen Linie, Herzog Erich II. (Erik Waldemarsen) von Schleswig, und der Kandidat der Christophschen Linie, Herzog Christoph von S-Halland. Der größte Gläubiger, Ludwig Albertsen, hielt Christoph für am besten geeignet, die Zahlungsverpflichtungen Erichs VI. zu erfüllen. Aus diesem Grunde wurde er gewählt gegen Ausfertigung einer Handfeste, die die königlichen Machtmittel begrenzte und der Aristokratie weitgehende Zugeständnisse einräumte. Der Hof wurde anstelle des königlichen Gerichtshofes zur höchsten Gerichtsinstanz erhoben, und Christoph mußte der Niederlegung der Zwingburgen zustimmen und dafür Sorge tragen, alle Schulden zu bezahlen, Letzteres war nach den gegebenen Verhältnissen alledings unmöglich, so daß sich der in Gang gekommene Feudalisierungsprozeß beschleunigte. Schließlich führte Christophs II. norddeutsche Eroberungspolitik zum endgültigen Zusammenbruch, der 1326 zur Absetzung des Königs führte und zur Wahl des noch unmündigen Herzogs Waldemar von Schleswig, der im Vorjahr seinen Vater abgelöst hatte: Sein Vormund, der SCHAUENBURGER Graf Gerhard III. der Große von Rendsburg, mit ausgedehnten Pfandansprüchen in Dänemark, hatte sich bereitwillig am Aufstand beteiligt und wurde für die nächsten 15 Jahre zum wichtigsten Machtfaktor in Dänemark. Hinter den Veränderungen von 1326 stand keineswegs ein geschlossener Herrenstand, und das Fehlen einer zentralen Regierungsgewalt vertiefte in den folgenden Jahren die Trennungslinien und führte 1329 zu einem Aufruhr in Jütland. Graf Gerhards geschwächte Position bewirkte 1330 die Wiedereinsetzung Christophs II. unter Mithilfe des Grafen Johann III. von Plön, eines anderen großen Pfandbesitzers aus schauenburgischen Hause. 1331 erlitt Christoph II. eine Niederlage am Danewerk und mußte Graf Gerhard ganz N-Jütland und Fünen überlassen. Als Christoph II. 1332 starb, war das Reich unter den zwei schauenburgischen Pfandhaltern aufgeteilt. Eine Königswahl fand nicht statt. Christophs ältester Sohn, Erich, starb noch im selben Jahr, und Junker Ottos mißglückter Versuch, gegen Graf Johann anzutreten, endete mit der Niederlage auf der Tapheide 1334. Dagegen hatte Graf Johann den schonischen Aufstand von 1332 nicht unterdrücken können und mußte die Übernahme der Pfandrechte in Schonen durch König Magnus von Schweden-Norwegen hinnehmen. Der jüngste Sohn Christophs II., Waldemar IV., wuchs am Hof Kaiser LUDWIGS DES BAYERN auf und war wohlausgebildet, um sich in die diplomatischen Auseinandersetzungen um die Wiederaufrichtung des dänischen Königtums zu stürzen. Gleichzeitig, aber unabhängig davon, ergab sich eine neue Konfrontation zwischen Graf Gerhard und den Jütländern, als ein holsteinisches Heer im Frühjahr 1340 die Steuererhebungen sichern sollte. Ein dänischer Adligern erschlug den Grafen in Randers. Der Weg war frei für einen neuen dänischen König.
 

II. DAS DÄNISCHE SPÄTMITTELALTER (1340-1523)

[1] Wiedererrichtung der Zentralgewalt und Kampf gegen die Hanse (1340-1380)

Nach gängiger Auffassung erreichte Dänemark mit der Thronbesteigung Waldemars IV. Atterdag Anschluß an die zeitgenössische Geisteströmungen. Es ist allerdings die Frage, ob diese nicht schon lange vorher Einzug gehalten hatten. Der dänische Kirchenkampf des 13. Jh. entsprach in gewisser Weise den großen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst seit dem Investiturstreit. Dynastische Politik und feudale Auflösungserscheinungen hatten Parallelen im übrigen Europa: die Verbindung zwischen Dänemark und Europa erstreckte sich um 1300 durchaus auch auf andere Dinge als Turniere und ritterlich-höfisches Leben. Sicherlich verstärkten sich die Verbindungen zu W-Europa unter Waldenar IV., uner anderem gefördert durch die beginnenden internationale Agrarkrise, die in hohem Maße vom "Schwarzen Tod" (1349-1350) verschärft wurde. Die unmittelbare Wirkung dieser großen Epidemie in Dänemark war indessen, verglichen mit Norwegen, begrenzt.
Inwieweit die Machtstellung der holsteinischen SCHAUENBURGER die inneren Verhältnisse Dänemarks beeinflußt hat, ist aufgrund der schlechten Quellenlage unsicher und wenig erforscht. Während die Handfeste von 1282 den zögernden Beginn eines Ständestaates markiert, wird deutlich, daß sich diese Entwicklung unter der Regierungszeit Waldemars IV. ausweitete, wie der "Große Landfrieden" von 1360 zeigt, der den Endpunkt der Reichseinigung unter Waldemar IV. darstellt. Dänemark war, als Waldemar IV. es übernahm, nicht weniger ruinös als beim Tode Erichs VI. Der Unterschied war, daß Waldemar - aufgrund größerer politischer Einsicht - eine umsichtigere Politik verfolgte als sein Vater Christoph II., und stand - was nicht weniger wichtig war - keiner geschlossenen Adelsopposition gegenüber. Die dänische Aristokratie hatte eingesehen, daß ein gewisses Gleichgewicht notwendig war und daß eine gestärkte Königsmacht eine bessere Garantie für ihre Privilegien bot als fremde Pandbesitzer. Außerdem waren viele Grundbesitzer - als Reaktion auf die Agrarkrise - mit Strukturveränderungen beschäftigt. Dieses Moment ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß Waldemar IV. eine so umfassende Wiedererwerbung von Krongut durchführen konnte - zu geringen Kosten.
Das Haus WITTELSBACH hatte ein wirtschaftliches Interssse an der Kandidatur Waldemars IV. für den dänischen Thron, da die Mitgift für die 1324 geschlossene Ehe zwischen Waldemars Schwester Margarete und Kaiser LUDWIGS ältestem Sohn Ludwig, Markgraf von Brandenburg (späterer Ludwig V., Herzog von Bayern), noch nicht ausbezahlt worden war. Waldemar IV. hatte im Jahre 1338 Handelsprivilegien für die Pommerschen Städte Greifswald und Anklam ausgestellt, war aber noch bei der Übereinkunft von Lübeck (1340) zwischen Graf Gerhard und Herzog Waldemar von Schleswig als Waldemar III. dänischer König 1326-1329) über einen Tausch ihrer Pfandschaften nicht als ernsthafter Thronbewerber angesehen worden. Der Tod des Grafen Gerhard änderte die Lage, und seine Erben leiteten in Spandau Verhandlungen zwischen Junker Waldemar und den in Brandenburg regierenden WITTELSBACHERN ein. Das Ergebnis war eine Absprache über die Eheschließung zwischen Waldemar und der Tochter des Grafen Gerhard mit Teilen von Jütland als Mitgift. Als König von Dänemark sollte Waldemar Verfügunsgewalt über den bewilligten Betrag in Silber zur Einlösung der Pfandschaften bekommen. Der endgültige Vertrag in Lübeck lautete jedoch anders, vermutlich wegen der Ansprüche der Rendsburger Linie der SCHAUENBURGER. Anstelle deren Schwester sollte Waldemar IV. die Schwester Herzog Waldemars ehelichen. Die Absprache über die Pfandschaften erfolgte teils auf der Grundlage der früheren Lübecker Absprachen, teils auf den Übereinkünften von Spandau. Waldemar IV. konnte seine Stellung in etwa behaupten, während Herzog Waldemar zwischen dem König und Holstein "eingeklemmt" wurde. Diese Ordnung erlangte Bedeutung für die dänische Außenpolitik der nächsten Jahre; der abgewirtschaftete Junker Otto wurde vom Deutschen Orden gegen den Verkauf Estlands 1346 entmachtet. Damit endete die über hundertjährige Herrschaft Dänemarks in Estland, wo der deutsche Einfluß in der Zwischenzeit stark angewachsen war. Die Verkaufssumme brachte Geld für neue Pfandeinlösungen und  - was besonders wichtig war - besiegelte das gute Verhältnis zu den WITTELSBACHERN, denn Margaretes Mitgift konnte nun bezahlt werden. Ende der 1340-er Jahre unternahm Waldemar IV. zur Unterstützung der WITTELSBACHER einen Feldzug in N-Deutschland und trat als Friedensvermittler in Prag auf. Als Dank wurde ihm die Reichssteuer der Reichsstadt Lübeck überlassen, zu der er schon seit einigen Jahren ein gutes Verhältnis hatte. Während Mecklenburg 1349 noch feindlich eingestelt war, vollzog sich in den 1350-er Jahren eine Änderung durch einen Ehevertrag zwischen Waldemars IV. ältester Tochter und dem Sohn des Herzogs von Mecklenburg.
Die entschlossene Einlösungspolitik Waldemars IV. verursachte innere Unruhen, und auf dem Hof von 1354 mußte er die Einhaltung der Privilegien versprechen. Der königlichen Machtentfaltung wurden durch den Gerichtshof, der in dieser Periode eine feste Institution zur Behandlung eigentumsrechtlicher Fragen wurde, Grenzen gesetzt. Mit der Verordnung von 1354 kaufte sich Waldemar IV. frei, um die Einlösung der letzten Burglehen auf den Inseln und Jütland abzuschließen. Bereitwillig stellte er Stadtprivilegien aus, und in den Jahren 1355-1357 reisten vom König entsandte Kommissionen durchs Land und kauften veräußertes Krongut zurück. Die Krönmung der innenpolitischen Maßnahmen war der Landfriede von 1360, der im Unterschied zu anderen Reichsgesetzen als eine auf Gegenseitigkeit beruhende Übereinkunft zwischen König und Volk angesehen werden muß, "ein wie selten fein abgestimmter Herrschaftskontrakt mit einer sorgfältig abgewogenen Gegenseitigkeit" (A. E. Christensen).
Im gleichen Jahr gelang - begünstigt durch die geschwächte Stellung König Magnus' - die Wiedererwerbung Schonens. Mit der blutigen Eroberung Gotlands 1361 wurde der Angriff auf Schweden fortgesetzt. Diese kontinuierliche Expansionspolitik konnten weder die Grafen von Holstein noch die Hansen ruhig hinnehmen. Der ertse Hansekrieg zu Beginn der 1360-er Jahre war noch in Umfang und Wirkung begrenzt. Es glückte Waldemar IV., eine bereits ins Auge gefaßte Koalition zu sprengen, indem er dem Grafen von Holstein zuvorkam und eine Heirat zwischen seiner Tochter Margarete und dem König von Norwegen, Hakon, zustandebrachte. Die Gefahr war jedoch nur aufgeschoben: Als die Verhandlungen Waldemars mit den wendischen Hansestädten im Frühjahr 1367 abgebrochen wurden, kam es zum Bündnis von Köln zwischen den preußischen und wendischen Hansestädten, dem sich später die Mehrzahl der Hansestädte anschloß ("77 Hense 77 Gänse"). Zur gleichen Zeit wurde ein Bündnis zwischen Herzog Albrecht II. von Mecklenburg, seinem Sohn Albrecht III., der König von Schweden geworden war, den zwei Grafen von Holstein und einigen jütländischen Adligen geschlossen. Umgeben von Feinden, zog es der König vor, das Land zu verlassen. Die Regierung des Reiches und die Kriegsführung überließ er seinem Drost Henning Podebusk. Kopenhagen wurde im Handstreich erobert, so daß Podebusk im Herbst 1369 in Stralsund Friedensverhandlungen aufnehmen mußte. Der Friede wurde am 24. Mai 1370 geschlossen und im folgenden Jahr von Waldemar IV. ratifiziert. Dieser "triumphale Erfolg der Hanse" (Dollinger) beinhaltete die generelle Garantie hansischer Handelsprivilegien und, als Schadenersatz, die Übertragung von vier schonischen Burgen am Sund für 15 Jahre; diese verblieben zwar unter dänischer Verwaltung, durch ihren Besitz sicherte sich jedoch die Hanse für einen längeren Zeitraum die Kontrolle über den Sund. Der Friedensschluß mit den Fürsten griet Waldemar dagegen fast zu einem Sieg, da die Grafen von Holstein die besetzten Burgen herausgeben mußten; Waldemar konnte in seinen letzten Regierunsjahren folglich seinen Einfluß in Schleswig ausweiten. Die Regierung Waldemars IV. war von rastlosen außen- und innenpolitischen Aktivitäten geprägt: Er führte Verhandlungen mit England und Frankreich und schickte mehrere Gesandtschaften an die Kurie in Avignon. Er hatte ein so gutes Verhältnis zur Geistlichkeit und zu dem Kreis von Adligen, aus denen sich sein Rat und seine Amtsträger zusammensetzte, daß er ihnen in Gefahrensituationen die Regierung überlassen und außer Landes gehen konnte, um Verhandlungen zuführen - was bei seinen Vorgängern undenkbar gewesen wäre. Das Urteil über Waldemar IV. schwankte zwischen Nationalheld (Reinhardt) und zynischem Realpolitiker (Erslev, Arup), während die neuere Forschung ein facettenreicheres Bild zeichnet.

[2] Die Nordische Union (1380-1448)

Nach Waldemars IV. Tod 1375 standen zwei Tochtersöhne zur Wahl. Das norwegische Königspaar handelte schnell und kam den MECKLENBURGERN zuvor. Olufwurde gewählt und stimmte einer Handfeste auf dem Danehof Mai 1376 zu, die von einer nach dem Frieden von Stralsund notwendig gewordenen hansischen Zustimmung bestätigt wurde. Margarete (Margrete) begab sich mit ihrem Sohn nach Dänemark, nahm die Amtsträger ihres Vaters in ihre Dienste und bildete zusamemn mit dem Rat eine Vormundschaftsregierung. Der Rat spielte in diesen Jahren eine besonders wichtige Rolle und entwickelte sich vom königlichen Rat zum Reichsrat. Politisch änderte sich nichts, als Oluf nach Hakons Tod 1380 Norwegen erbte, aber hiermit war die Grundlage für die von Margarete geformte nordische Union gelegt. Nach dem plötzlichen Tod des 16-jährigen Oluf stand kein Thronerbe zur Verfügung, so daß sich Margarete 1387 als "Hochmächtige Frau" huldigen ließ. Da die Schweden mit Albrecht von Mecklenburg unzufrieden waren, wandten sich die schwedischen Adligen an Margarete und sprachen ihr bei der Übereinkunft von Dalaborg 1388 die Herrschaft über Schweden zu, die sie dann in der großen Schlacht bei Falköping (Februar 1389) errang. 1395 kamen aufgrund des Vertrages von Lindholm die Burgen von Stockholm und Kalmar hinzu.
Die Union der drei Reiche war nun eine Realität, aber um sie zu konsolidieren, war ein Thronfolger nötig. 1396 wurde Margaretes Großneffe Erich von Pommern aus dem GREIFENHAUS zum Erben Norwegens erklärt und zum König von Dänemark und Norweegn gewählt. Auf der berühmten Zusammenkunft in Kalmar (Sommer 1397) wurde Erich zum Unionskönig gekrönt und mit den beiden ausgestellten Dokumenten eine verfassungsmäßige Grundlage für die Union geschaffen. Kein Dokument der nordischen Geschichte war Gegenstand so zahlreicher Forschungen wie die Unionsurkunde, deren Rätsel wohl niemals gelöst werden können. Zu der damaligen Zeit wurde sie jedoch als rechtmäßig angesehen.
Innenpolitisch setzte Margarete die Politik ihres Vaters mit umfassenden Grundbesitzerwerbungen fort, von denen sie die mit fragwürdigem Rechtstitel erworbenen Güter freigebig an Kirchen und Klöster schenkte. Um liquides Kapital zu bekommen, mußte sie zeitweise bedeutende Anleihen gegen Verpfändungen - vorzugsweise an dänische Gläubiger - aufnehmen. Die Einkünfte aus dem internationalen schonischen Messen waren umfangreich, aber weit geringer, als in neuerer Forschung behauptet wird (Linton). An einem Gutteil ihrer Politik waren die Bischöfe von Roskilde, Niels Jakobsen und Peder Jensen, die als ihre Kanzler fungierten, eng beteiligt. Die Agrarkrise war auf ihrem Höhepunkt, scheint aber keinen Bruch im wachsenden Wohlstand der Städte - abzulesen an den steigenden Steuerleistungen - bewirkt zu haben. In der Verwaltung verloren die Amtsträger der Reichsadministration allmählich an Bedeutung und wurden von einer stärker dezentralisierten Regierung mit loyalen Lehnsleuten abgelöst. Bei der Verwaltung der Unionsreiche überschritt Margarete ohne Zweifel die Kompetenz, die dem Unionskönig zugesprochen worden war, was aber erst nach ihrem Tod zu Unruhen führte. Nach außen konnte eine Balancepolitik aufrechterhalten werden, die die Sammlung aller Kräfte zur Wiedererwerbung S-Jütlands ermöglichte. Kurz vor diesem Ziel starb Margarete plötzlich 1412 in Flensburg.
Erich von Pommern setzte ihr Werk fort und erreichte beim Kaiser 1424, nach verschiedenen dänischen Vorlagen 1413 und nach einem Beschluß des Konzils von Konstanz 1415, die vollgültige Erklärung über die Zugehörigkeit des Herzogtums Schleswig zur dänischen Krone. In seinem Verhältnis zur Hanse nutzte Erich VII. die stärker hervortretenden Rivalitäten unter den Städten, um die Ausführung des gemeinsamen Stralsundprivilegiums in Grenzen zu halten, konnte aber bewaffnete Zusamenstöße, besonders mit Lübeck, nicht vermeiden. Als Gegenmaßnahme gegen die hansische Münzverschlechterung entfernte Erich VII. alles Edelmetall von seinen eigenen Ausmünzingen, und er versuchte, die sinkenden Einkünfte aus den schonischen Messen, insbesondere aus dem alten Schiffszoll, mit der Erhebung des Öresundzolls bei Krogen (Helsingör) für alle Passagen durch den Sund wieder auszugleichen. Das Neue in seiner Stadtpolitik waren weder die vielen Stadtprivilegien noch das Stadtrecht, es war vielmehr der klare Wille zum Ausbau der Öresundregion, die hinter seinen Stadtgründungen und Privilegien stand. Deutscher nach Herkunft und Erziehung, benutzte Erich VII. ausschließlich die deutsche Sprache in seinen Beziehungen zu den Hansen und zu den deutschen Fürsten. Die dänische Sprache, die nach und nach unter Margarete als Urkundensprache erscheint, setzte sich nun überall durch, zumal Erich auch Parallelausfertigungen auf Dänisch und Latein ausfertigen ließ. Die Kanzlei wurde ausgebaut, und die vielen Akten aus seiner Zeit lassen auf ein beginnendes Archivwesen schließen.
Die Ehe mit der englischen Prinzessin Philippa blieb kinderlos. Erich versuchte, die Thronfolge von den norwegischen Bestimmungen her zu lösen und seinen Vetter Bogislaw anerkennen zu lassen. Der Rat akzeptierte, daß das Burgrecht bei Erichs Tod an Bogislaw übergehen sollte, wünschte aber in Wirklichkeit keinen Thronfolger aus dem pommerschen Fürstenhaus. Dies erlangte Bedeutung, als 1434 in der schwedischen Landschaft Dalarna ein Aufstand ausbrach, ausgelöst von der Unzufriedenheit mit einigen deutschen Vögten, zweifellos aber aufgrund eines komplexeren Ursachenzusammenhangs. Ein Vermittlungstreffen in Halmstadt 1435 führte zu keinem Resultat. Auf dem Treffen in Kalmar 1436 beharrte Erich auf seinem Rechtsstandpunkt: er wollte die Verurteilung, nicht den Vergleich. Er lehnte es ab, nach den Bedingungen des Rates zu handeln und zog sich nach Gotland zurück. 1438 wandte sich der dänische Reichsrat an Erichs Neffen, den jungen WITTELSBACHER Christoph (Christoffer) von Bayern, und setzte im Jahr darauf Erich als König ab.
Christoph III. legte 1440 den Königseid vor dem Viborger Landsding ab und wurde in Ripen von Erzbischof Hans Laxmand als archirex gekrönt - wohl im Hinblick auf die Würde als Unionskönig, die er im Laufe des nächsten Jahres erlangte. Es wurde oft behauptet, daß seine Königsmacht allein auf den Bedingungen des Rates beruhte und daß seine Bedeutung als Unionskönig minimal gewesen sei. Das ist allerdings fraglich. Im Laufe seiner sieben Regierungsjahre bereiste er die drei Reiche wie kein anderer Unionskönig und verlieh norwegischen und schwedischen Städten Privilegien, die mit entsprechenden Privilegierungen dänischer Städte durchaus vergleichbar waren. Auch pflegte er gute Beziehungen zu seinem Stammland udn verfolgte, wie Erich VII., eine aktive Konzilspolitik durch eine ständige Vertretung beim Basler Konzil. Von Hause aus stand er unter brigittinischen Einfluß, und wie auch Erich bei der Gründung des Klosters Maribo mitgewirkt hatte, beteilgte sich Christoph an der Errichtung des Klosters Mariager. Sein plötzlicher Tod 1448 ohne Erben brachte den Reichsrat, wie 10 Jahre vorher, in eine außerordentliche Machtposition.
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Könige von Haithabu
 
 
Sigurd I.  7  - 798
Harald I.   798- 804
Harald II.    804
Halfdan II.  804- 810
Sigurd II.   802- 810
Gottfried I.  802- 810
Heming  810- 812
Anulo   810- 812
Harald III. Klak   812- 814
Rörik I.   812- 814
Erik I.   813- 854
Sigurd IV.   855- 862
Erik II.   862- 870
Erik III.   870- 891
Gottfried II.    - 885

JELLING-DYNASTIE
 
 
Gorm der Alte   900- 935
Harald I. Blauzahn   935- 986
Sven I. Gabelbart   986-1014
Harald II.  1014-1018
Knut I. der Große  1018-1035
Knut II. Harthaknut  1035-1042
Magnus I. der Gute  1042-1047

ULFINGER-ASTRIDEN
 
 
Sven II. Astridsen 1047-1076
Harald III. Hein  1076-1080
Knut III. der Heilige  1080-1086
Olaf I. Hunger  1086-1095
Erich I. Immergut  1095-1103
Niels der Alte  1103-1134
Erich II. Emune  1134-1137
Erich III. Lam  1137-1147
Sven III. Grate  1147-1157
Knut V.  1154-1157
Waldemar I. der Große  1157-1182
Knut VI.  1182-1202
Waldemar II. der Sieger  1202-1241
Waldemar III.  1215-1231
Erich IV. Pflugpfennig  1241-1250
Abel  1250-1252
Christoph I.  1252-1259
Erich V. Glipping  1259-1286
Erich VI. Menved  1286-1319
Christoph II.  1319-1332
Waldemar (III.)  1326-1330
Waldemar IV. Atterdag 1330-1375
Olaf II.  1375-1387
Margarete I.  1387-1412

UNIONSKÖNIGE
 
 
Erich VII. von Pommern  1412-1439
Christoph III. der Bayer  1440-1448

OLDENBURGER
 
Christian I.  1448-1481
Johann (II.) 1481-1513
Christian II.  1513-1523
Friedrich I. 1523-1533
Christian III.  1534-1559
Friedrich II.  1559-1588
Christian IV.  1588-1648
Friedrich III.  1648-1670
Christian V.  1670-1699
Friedrich IV.  1699-1730
Christian VI. 1730-1746
Friedrich V.  1746-1766
Christian VII. 1766-1808
Friedrich VI.  1808-1839
Christian VIII. 1839-1848
Friedrich VII.  1848-1863

GLÜCKSBURGER
 
Christian IX. 1863-1906
Friedrich VIII.  1906-1912
Christian X. 1912-1947
Friedrich IX.  1947-1972
Margarete II.  1972-

 
 
 
 
 
 
 
 



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