Sohn des Pfalzgrafen Johann von Pfalz-Neumarkt
aus seiner 1. Ehe mit der
Katharina von Pommern-Stolp, Tochter von
Herzog Wratislaw VII.; Neffe von Erich XIII. von
Pommern-Stolp und Enkel RUPRECHTS III.
von der Pfalz
Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1937
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Christoph III. von Bayern, König von Dänemark,
Norwegen und Schweden
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* 26. Februar 1416, + 5. oder 6. Januar 1448
Begraben: Roskilde, Dom
Sohn des wittelsbachischen Pfalzgrafen Johann I. von Neumarkt und der Katharina von Pommern (Schwester des dänischen Königs Erich VII.)
oo 1445 Dorothea von Brandenburg
Christoph III. wurde
am Hofe Kaiser SIGISMUNDS, dem Christophs
Vater
eng verbunden war, erzogen. In den 1430-er Jahren nahm
Christoph
III. von Bayern am Kampf gegen die Hussiten teil. Nachdem die
Unzufriedenheit mit dem dänischen König
Erich von Pommern und seiner Wahl eines Nachfolgers zu Erichs
Absetzung geführt hatte, wandte sich der Reichsrat an Christoph,
der die Gelegenheit sofort ergriff. 1439 kam er als gubernator nach
Dänemark, im folgenden Jahr wurde ihm als dänischem König
gehuldigt, indem, entgegen der Unionsabsprache von Halmstad (1436) eine
seperate Wahl durchgeführt wurde. Bald darauf wurde er auch in Norwegen
und Schweden gewählt, und am Neujahrstag des Jahres 1433 wurde Christoph
in Ripen zum nordischen Archirex gekrönt. Christoph
gab
in gewissem Maße die Politik seiner Vorgänger auf. So erhielt
Herzog Adolf VIII. 1440 Schleswig als Erblehen, die Hansestädte erlangten
1441 eine Bestätigung ihrer Privilegien mit der Befreiung vom Öreesundzoll.
Der Erste des Reichsrates, Erzbischof Hans Laxmand, vermochte in diesen
Jahren die Stellung der Bischöfe zu stärken, unter anderem indem
er die bischöfliche Aufsicht über die Klöster sichern und
den Bischofszehnt in Jütland durchsetzen konnte. Das auffälligste
Charakteristikum der kurzen Regierzungszeit Christophs
III. ist die Intensivierung der Privilegien für die Hansestädte.
Entgegen der allgemeinen Auffassung, daß sich Christoph
recht
unselbständig von den Reichsräten der drei Reiche leiten ließ,
betrachtet Verf. die Vergrößerung der Privilegien der Hansestädte
als königliche Initiative zu einer Allianz zwischen Königsmacht
und Städten, deren ökonomische Macht stark angewachsen war. J.
E. Olesen beschreibt demgegenüber in seiner Analyse der Unionspolitik,
daß Christoph III. anfangs der
Politik der norwegischen und schwedischen Räte folgte, sich später
aber dem Bestreben des dänischen Rates anschloß, der eine Rückkehr
zur dänischen Dominanz innerhalb der Union anstrebte.
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Christoph III. der Bayer wurde
1438 von der Mehrheit des Reichsrates als Reichsverweser nach Dänemark
gerufen und folgte seinem Onkel Erich
in allen drei Reichen. Er regierte wieder jedes Land nach eigenem Recht
und Gesetz, gab Schweden ein erneuertes Recht ("Christophs Landrecht"),
schlug vom Onkel geschürte Bauernunruhen 1441 in Jütland nieder,
was zur völligen Fron der dänischen Bauern führte und machte
Kopenhagen endgültig zur Residenz und Hauptstadt. Er führte endgültig
die Holländer in den Ostseehandel ein, brach damit das Handelsmonopol
der Hanse und gab Kopenhagen, später auch anderen Städten ein
Stadtgericht. Er regierte recht ruhig und geschickt, rief aber Unmut durch
die Bevorzugung deutscher Familien hervor, die noch heute den Großteil
des dänischen Adels bilden.
12.9.1445
oo 1. Dorothea von Brandenburg, Tochter
des Markgrafen Johann
x 1430-10.11.1495
26.10.1449
2. oo Christian I. König
von Dänemark
1425-21.5.1481