Sohn des Königs Sancho I.
Ramirez von Aragon aus seiner 1. Ehe mit der Isabella
von Urgel, Tochter von Graf Armengol III.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1922
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Peter I., König von Aragon
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* 1068/69, + 1104
1. oo Agnes von Poitou
2. oo Bertha von Turin
Unterzeichnete seit 1077 ebenfalls Urkunden seines Vaters
Sancho
Ramirez, seit 1082 Mitregent und Verwalter der Grafschaften
Sobrare und Ribagorza, stellte seit 1086 eigene Urkunden aus, Throbesteigung
1094. Peter I. erwarb 1095 von Papst
Urban II. ein Schutzprivileg, das ihn angesichts der bevorstehenden Reconquista
(November 1096 Eroberung von Huesca, 18. Oktober 1100 von Barbasto, Eroberungsabsicht
von Lerida) vor dem Episkopat und den kastlischen Expansionsabsichten (für
Pamplona von Kastilien lehhnsabhängig) sichern sollte. Peter
I. verheiratete seinen gleichnamigen Sohn wegen Kastilien mit
Maria, einer Tochter des Cid. Sein Sohn und seine Tochter Elisabeth
verstarben
bereits vor 1104.
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Peter I. kämpfte
gegen die Mauren, eroberte Huesca und unterstützte den "Cid" in Valencia.
Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
Beim Tod von König Sancho
Ramirez stand das aragonesische Reich nach außen hin gefestigt
da und konnte gleichzeitig auf eine stabile Lage im Innern verweisen. Diese
beruhte auf einer beträchtlichen Steigerung der Wirtschaftskraft,
nicht zuletzt durch die reichen Parias und Zölle gefördert, und
fand ihren Ausdruck im zwischenzeitlichen Ausbau Jacas zur Hauptstadt
und zum Bistum anstelle von Huesca sowie in der Prägung der ersten
aragonesischen Goldmünzen ebendort.
Sanchos Sohn Peter
I., der schon zu Lebzeiten seines Vaters bereits die Verwaltung
von Sobrarbe und Ribagorza innegehabt hatte, bemühte sich natürlich,
die erfolgreiche Politik seines Vaters fortzuführen und darüberhinaus
die Reconquista weiter voranzutreiben. In beiden Bereichen sollte ihm Erfolg
beschieden sein.
Im Jahre 1095 erneuerte Papst Urban II. die Schutznahme
für das Königreich und gestand gleichzeitig dem jungen König
zu, kein Erzbischof, Bischof oder päpstlicher Legat dürfe ihn
oder seine Gemahlin ohne ausdrücklichen päpstlichen Befehl mit
der Exkommunikation belegen oder ein Interdikt verkünden. Zudem stellte
er wenige Tage später einen Schutzbrief für das Kloster San Juan
de la Pena, die Grablege des Königshauses, aus, durch den er das Exemtionsprivileg
von 1089 bekräftigte. Wie die seit 1089 ebenfalls dem päpstlichen
Schutz unterstellte Regularkanonie von Montearagon, das bedeutendste der
als Augustinerchorherrnstifte gegründeten Königsklöster
(ansonsten noch Siresa, Alquezar und Loarre), war damit ein weiterer zentraler
Machtstützpunkt des Königtums dem Zugriff des Episkopats entzogen
und wichtiger Schritt auf den Weg zur königlichen Landeskirche getan.
Zugleich wurden die Eingriffsmöglichkeiten des Primatialsitzes von
Toledo und - in dessen Gefolge - des kastilisch-leonesichen Königs
begrenzt. Denn gerade Alfons VI. beobachtete
die Reconquistaaktivitäten, die sich beinahe zwangsläufig gegen
die von ihm wegen ihrer Tributpflichtigkeit als eigene Hoheits- und Eroberungszone
betrachteten Reiche von Zaragoza und Valencia richten mußte, mit
offenen Mißtrauen. Erst als der Anspruch des kastilisch-leonesischen
Königs nach der Niederlage von az-Zallaqa geschwächt und durch
den Einbruch der ALMORAVIDEN die Einnahme
Zaragozas im letzten Augenblick gescheitert war, konnte
Peter I. bei Huesca (1096) und Barbastro (1100) die lange anvisierten
Ziele erreichen, doch vorher hatte er sein Zielgebiet gegen den Einfall
kastilischer Truppen unter Führung von Garcia Ordonez von Najera und
Gonzalo Nunez von Lara und Osma in der siegreichen Schlcht von Alcoraz
(19. November 1096) verteidigen müssen.
Die gemeinsame Interessenlage mit dem Cid fand ihren
Ausdruck in einem freundschaftlichen Verhältnis, das durch die Heirat
des aragonesischen Infanten Peter mit
der Cid-Tochter Maria nicht nur gefestigt wurde, sondern vielleicht auch
das Levantereich als Reconquistazone an Aragon gebracht hätte, wenn
nicht der Sohn vor dem Vater gestorben wäre. Die Eheschließung
Graf Raimund Berengars III. von Barcelona mit der Witwe des Infanten könnte
einen ähnlichen Kalkül entsprungen sein. Auf jeden Fall stand
das Königreich beim Tod Peters I.
ohne direkten Erben da, obwohl es durch die zwei Ehen seines Herrschers
mit Agnes von Poitou und einer Verwandten
Berthas
von Turin ursprünglich der französischen Königsdynastie
und dann dem deutschen Kaiserhaus verbunden gewesen war.
1086
oo Agnes von Poitou, Tochter des Herzogs Wilhelm
VIII. von Aquitanien
- 1097
Kinder:
Peter
-
1103
oo Maria de Vivar, Tochter des "Cid-Campeador"
-
Isabella
- 1103
Literatur:
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Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel
im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1993 -