Jakob I. der Eroberer                              König von Aragon (1213-1276)
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22.2.1208-27.7.1276 (Geburt 1. Februar 1207 bei Artikel Maria von Montpellier)
Montpellier Valencia

Begraben: Poblet
 

Einziger Sohn des Königs Peter II. der Katholische von Aragon und der Marie von Montpellier, Erb-Tochter von Seigneur Wilhelm VIII.
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 281
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Jakob I. ‚der Eroberer‘ (el Conquistador bzw. Conqueridor), König der Krone Aragons
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* 2. Februar 1208, + 27. Juli 1276
Montpellier            Valencia

Begraben: Poblet

Sohn von König Alfons II. und Maria von Montpellier

1. oo seit 1221 Eleonore, Tochter Alfons‘ VIII. von Kastilien, 1229 annulliert

2. oo seit 1235 Violante, Tochter Andreas‘ II. von Ungarn, 4 Söhne, 5 Töchter

Der frühe Tod des Vaters (1213) brachte ihm die Erziehung bei den Templern in Monzon ein, der Verzicht des Regenten Sancho von Roussillon 1218 die verfrühte Selbstherrschaft. Bis zum Ausgleich von 1227 waren seine Jugendjahre von Adelsunruhen erfüllt, die allerdings kleine Schritte in der Reconquista nicht behinderten. Seitdem erfolgten die großen Eroberungen: 1229/30 Mallorca, 1232 Menorca (kampfloser Übertritt), 1235 Ibiza; 1232-1238 Valencia. Durch den Vertrag von Tudela (1231) mit Sancho 'el Fuerte' hoffte Jakob I. das Königreich Navarra beerben zu können. Bis 1246 suchte er im Zusammenwirken mit Kaiser FRIEDRICH II. und Heinrich III. von England den Fortbestand des Grafenhauses von Toulouse zu retten und die Expansion der französischen Krone anch Süden einzudämmen, mußte aber im Vertrag von Corbeil (1258) bis auf Montpellier fast alle Rechte in S-Frankreich an Ludwig IX. abtreten, rettete damit allerdings Katalonien vor französischem Anspruch. Sein Fernziel richtete sich auf Sizilien und die nordafrikanische Küste (Förderung des Seehandels durch Schaffung des Seerechts, Libre del Consolat de Mar), kollodierte aber mit ähnlichen Plänen seines Schwiegersohns Alfons X. von Kastilien. Da beide nach Bedarf den Adel des anderen aufwiegeln konnten, hielten sie sich gegenseitig in Schach; um Alfons zu hindern, Sizilien als staufisches Erbe zu erhalten, heiratete 1262 Jakobs Sohn Peter König Manfreds Tochter Konstanze. Aus Furcht vor einem Übergreifen des Maurenaufstands in Murcia auf Valencia schlug er für Alfons X. 1264-1266 den Aufstand nieder, verzichtet aber wegen älterer Vereinbarungen auf eine Annexion Murcias. Seit den 60-er Jahren trug er sich mit dem Gedanken eines Kreuzzugs und hatte verschiedene Kontakte mit Monarchen des Vorderen Orients, begegnete aber 1274 auf dem Konzil in Lyon großer Skepsis. Sein Lebensabend war wieder erfüllt von Adelsrevolten und einem Maurenaufstand in Valencia.
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Jakob I. der Eroberer wuchs unter unerquicklichsten Familienverhältnissen auf, folgte 1213 als König von Aragon, Graf von Barcelona, Gerona, Osona, Besalu, Ribagorza, Sorbrarbe und Barbastro. Es war eine Zeit übelster, intrigenreicher Bürger- und Regentschaftskriege, angeführt von seinem Onkel Ferdinand und Großonkel Graf Sancho von Roussillon, die beide selbst nach der Krone strebten; letzterer wurde zeitweise Reichsgubernator. Die Krone erlitt verübergehend große Machtverluste und Jakob übernahm ein vom Vater finanziell völlig ruiniertes Land. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Könige von Aragon, war von klarem Verstand und schneller Auffassung, sah gut aus, konnte mitreißen, auch als gefürchteter Krieger und Feldherr, als welcher er später verklärt wurde, förderte Klöster und Kirche und auch die Troubadoure und blieb auch mit seinen Frauengeschichten in der Familientradition. Jakob machte nach Erreichen der Volljährigkeit die verheerenden Folgen der Mißwirtschaft und Intrigen nach und nach wieder wett, stellte die Rechtssicherheit mit starker Hand wieder her, schuf mit den "Fueros de Aragon" ein aragonesisches Grundgesetz und mit dem "Libre de Consolat del Mar" ein erstes maritimes Gesetzbuch. Er hatte viel Streit mit den Ständen wegen der unterschiedlichen Rechtssituation in den verschiedenen Reichsgebieten, was er nicht abstellen konnte. Letztlich hielt er die Kronvasallen nieder, die seinen Streit mit seinen Söhnen auszunützen versuchten, die er mit immer neuen Erbfolgeplänen verunsicherte. Jakob erbte 1213 von der Mutter Montpellier, 1242 vom Onkel Nuno Sanchez die Grafschaften Roussillon und Cerdagne mit angeschlossenen Gebieten und Rechten, eroberte 1230 nach und nach die maurischen Königreiche Mallorca und Valencia und nahm diese Königstitel an. Beim weiteren Vorstoßen nach Süden in Richtung Königreich Murcia geriet er hart mit Kastilien aneinander und mußte sich letztlich mit den nördlichen Grenzgebieten dieses Taifenreiches begnügen, womit Aragon von der weiteren unmittelbaren Reconquista ausgeschlossen blieb. Er gewann unter anderem noch Penisola, Gandia, Jativa, Denia und Biar, richtete seitdem sein Augenmerk verstärkt in den Mittelmeerraum und schlug etliche maurische Rückeroberungsversuche (unter anderem von Tunis her) auf Mallorca zurück, mußte auch Aufstände der Mauren im Raum Valencia-Murcia niederschlagen und erlitt verstärkt wirtschaftliche Verluste durch das Abwandern der Mauren nach Granada. Er stritt zeitweise mit Navarra, wo er als Thronanwärter galt, wurde dort 1253 Regent und geriet so mit Frankreich in Interessenkonflikt. Er schloß letztlich 1258 mit Frankreich den bedeutenden Vertrag von Corbeil: Jakob verzichtete auf alle aragonesischen Lehnsansprüche nördlich der Pyrenäen, Frankreich auf seine in Aragon-Barcelona. Außerdem verzichtete er auf sein Erbrecht in der Provence, wo der Cousin 1245 ohne Erben gestorben war, behauptete aber Montpellier und Roussillon. Er unternahm 1269/70 einen Kreuzzug, der aber wegen widriger Winde scheiterte, er kam nur bis Aigues Mortes und starb während der Kriegsvorbereitungen zu einem Zug gegen die Mauren. Mit seinem Erbplan sorgte er für viel Streit unter seinen Nachkommen.
 
 
 
 

   6.2.1221
  1. oo Eleonore von Kastilien-Leon, Tochter des Königs Alfons VIII.
   -1229     -   1244                  Cousine

Sie unterstützte intrigenreich die Interessen ihres Bruders und wurde ins Kloster gesteckt.

   8.9.1235
  2. oo Jolanthe von Ungarn, Tochter des Königs Andreas II.
                -   1251

  3. oo Therese Gil de Vidaura, Tochter des Grafen Juan
 heimlich   -

Sie war eine üble Intrigantin und wühlte im Hintergrund mit wenig Erfolg zugunsten ihrer Söhne.
 
 
 
 

16 Kinder:
1. Ehe

  Alfons Erbinfant
  1229-   1260

2. Ehe

  Jolanthe
        -   1301

 1248
  oo Alfons X. König von Kastilien
       23.11.1221-4.4.1284

  Konstanze
          -

  oo Johann Manuel I. Graf von Pennafiel
             - 11.1283

  Isabella
  1243-28.1.1271

 28.5.1262
  oo Philipp III. König von Frankreich
      3.4.1245-5.10.1285

  Sancho Erzbischof von Toledo (1266-1275)
  um 1250-   1275

  Er fiel gegen die Mauren bei Martos.

  Sancho
  um 1246-   1251

  Maria Nonne in Sijena
  um 1248-   1267

  Peter III.
  1239-10.11.1285

  Jakob I. König von Mallorca
  1243-30.5.1311

3. Ehe

  Jakob Fernandez Graf von Ejerica
  um 1260- um 1285

  Pedro Senor de Ayerbe
  um 1259-   1318

Illegitim

  Pedro Fernandez Baron Hijar
  um 1247-   1297

  Pedro del Rey Bischof von Lerida
        - nach 1307

  Jakob Sarroca Bischof von Huesca
         - nach 1289

                   von Blanca de Antillon
  Ferdinand Sanchez Senor de Castro und Pomar
  um 1239-   1275
 
 
 
 

Literatur:
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Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 177,188 – Ehlers Joachim/Müller Heribert/ Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 189,195,203 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge, Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 1110,1111,1121 - Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1993 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“

Gemeinsam mit seinem Schwiegersohn Alfons X. von Kastilien muß König Jakob I. von Aragon nicht nur als eine der zwei beherrschenden Persönlichkeiten des 13. Jahrhunderts, sondern auch als eine der monumentalen Gestalten des spanischen Mittelaters überhaupt angesehen werden. Beide Herrscher ragten gleichermaßen als Politiker, Eroberer, Geschichtsschreiber und Gesetzesgeber hervor, so dass man zurecht das Zeitalter, dem sie unverkennbar ihren Stempel aufdrückten, nach ihnen benennen kann, ohne die Leistungen ihrer unmittelbaren Zeitgenossen und Wegbereiter, darunter natürlich Peter II. und Ferdinand III., schmälern zu wollen.
Die Katastrophe von Muret stürzte Aragon, Katalonien sowie die übrigen Herrschaften der Krone erwartungsgemäß in eine Krise, während deren Verlauf die völlige politische Destabilisierung nur mühsam verhindert werden konnte. Der 1208 geborene Thronfolger befand sich beim Tode seines Vaters in der Obhut seines ärgsten Gegners Simon de Montfort, der das Kind im Gegenzug für seinen Lehnseid nach der Inbesitznahme von Carcassonne und als Garantie für das Wohlverhalten des aragonesisch-tolosanischen Bündnisses empfangen hatte. Um überhaupt eine Regentschaft einleiten zu können, mußte der katalanische Adel mit dem Papst in Verhandlungen eintreten, da dieser nicht nur als Schutzherr zuständig war, sondern auch von Maria von Montpellier 1213 testamentarisch das Mündelrecht erhalten hatte, dessen Anerkennung man natürlich nun nicht verweigern durfte.
Im Jahre 1214 wurde dem päpstlichen Kardinallegaten Peter von Benevent, der mit der Einrichtung der Regentschaft betraut war, der Thronfolger in Narbonne überstellt. Beide wurden sodann von einer Abordnung empfangen, die aus dem Grafen Sancho von der Provence, einem Großonkel Jakobs I., dem Großmeister des Templerordens, dem Großprior des Johanniterordens in Aragon und katalanischen Großen sowie Städtevertretern bestand. Unter den Adelsvertretern ragten Wilhelm von Montcada, Dalman de Creixell und Guillem de Cardona heraus. Der unmündige Knabe wurde ebenso wie sein Vetter Raimund Berengar V. von der Provence den Templern von Monzon und damit dem Einfluß des Provinzials Guillem de Montrodon übergeben, wie es Maria von Montpellier bereits in einem ersten Testament von 1209 bestimmt hatte.
Die Situation erwies sich von Anfang an als schwierig, da die beiden Aspiranten auf die Reichsverweserschaft, Sancho von der Provence und der Abt Ferdinand von Montearagon, ein Bruder Peters II., sich insgeheim mit Königsgedanken trugen. In dieser Hinsicht schuf eine von Peter von Benvent 1214 nach dem zentral gelegenen Lerida einberufene gemeinsame Reichsversammlung des aragonesischen und katalanischen Adels, verschiedentlich als erster general cort deklariert, wenig Klarheit. Die vom Kardinallegaten vorgelegten Friedensstatuten für das gesamte Reich wurden von der Versammlung beschworen, ebenso ein Treueid auf Jakob I. abgelegt, darüber hinaus die Schaffung eines friedenssichernden Verwaltungssystems durch die Einführung der okzitanischen paciarii, der paers, für die katalanischen Städte beschlossen. Graf Sancho wurde die Funktion eines Prokurators zugestanden, was durch die Ernennung dreier Statthalter - einer in Katalonien, zwei in Aragon eine Ergänzung erfuhr. Insgesamt gesehen wurde jedoch der Einfluß der Aragonesen, die auch nicht die Statuten ratifizierten, auf den jungen König zugunsten des katalanischen Elements eingeschränkt. Dies führte zu Unruhen, in deren Zentrum Ferdinand von Montearagon zu finden war und die Sancho angesichts zusätzlicher Schwierigkeiten mit Simon de Montfort nötigten, bei Innocenz III. Rückhalt zu suchen. Es war also die nach wie vor lebendige Rivalität zwischen Aragonesen und Katalanen, die dem Papst 1216 Gelegenheit zum Eingreifen und zur Bestätigung eines Regentschaftsrates bot, der, bestehend aus Guillem de Cervera, dem Erzbischof von Tarragona und dem Bischof von Tarazona, den Proporz gewährleisten sollten. Mit diesen Vorgängen deutet sich schon das Ende der Prokuratorfunktion Sanchos an, das 1218 nach weiteren Rückschlägen erfolgen sollte. Damit bot sich für Jakob I. die willkommene Gelegenheit, gestützt auf die ihn umgebenden Ratgeber die Regierungsgewalt in die eigenen Hände zu nehmen und sich seine Position zwischen den aragonesischen und katalanischen Adelsfraktion zu erstreiten, wohingegen die Statthalterschaft in den entfernten, nichtaragonesischen Reichsteilen durch Wilhelm von Montcada (Katalonien), Guillem de Cervera (Montpellier) und Menyo Sanc (Roussillon), den Sohn Sanchos von der Provence und einer LARA-Mutter, versehen wurde. Während Jakob I. auf den Rat seiner Umgebung sowie die Vorstellungen der Templer und des Heiligen Stuhls hindurch die Aufkündigung des Bündnisses mit Toulouse 1219 in der Außenpolitik Boden aufgeben mußte, harrten angesichts der Zerrüttung der Kronfinanzen, hervorgerufen durch die seit den Zeiten Peters II. in zunehmenden Maße zu beobachtende Geldbeschaffung in Form von Krediten, auch in der Innenpolitik wichtige Probleme einer Lösung. Das Mittel, einfach die Steuereinnahmen zu erhöhen, das 1217 in Monzon durch die Erhebung des bovatge, einer Viehkopfsteuer für Katalonien, und 1218 in Lerida, 1221 in Huesca sowie 1223 in Daroca durch die Erhebung des monedaje (monetaticum), einer Schutzsteuer gegen Münzverschlechterung für Aragon, ins Auge gefaßt wurde, erwies sich als nur bedingt anwendungsfähig. Denn der Einführung des lukrativen montedatge in Katalonien standen die Zugeständnisse Peters II. von 1205 entgegen, so dass dort trotz einiger erfolgreicher Versuche des Königtums, diese Bestimmungen zu unterlaufen und den Münzwert zu verändern, eine umfassende Finanzreform mit Erschließung neuer Einkunftsquellen nicht durchgeführt werden konnte. Selbst die Bestellung der Templer zu Rechnungsführern der Finanzverwaltung in beiden Reichen war lediglich ein Schritt hin zu einer stabilen Geldwirtschaft, zog aber keine kurzfristige Entschuldung nach sich.
Angesichts seiner prekären finanziellen Lager kam Jakob I. nicht umhin, eine Adelspolitik zu treiben, die ihm eine breite Machtausübung ohne Rückgriff auf Geldressourcen erlaubte. Den Forderungen des aragonesischen Adels, der nicht der Friedensordnung von 1214 unterlag, kam er entgegen, indem er eingedenk früherer politischer Konstellationen im Februar 1221 die Ehe mit Eleonore von Kastilien, der Tochter Alfons' VIII. und der Eleonore von England, schloß und bei dieser Gelegenheit die Schwertleihe erhielt. Zwar sollte die Ehe keinen Bestand haben, da durch die gemeinsame Abstammung von Alfons VII. von Kastilien-Leon ein zu naher Verwandtschaftsgrad gegeben war und die Kurie keinen Grund hatte, durch die Erteilung einer Dispens Entgegenkommen zu zeigen, doch sicherte sie dem jungen König die benötigte Unterstützung um unliebsame Adelseinungen wirksam durch die Bildung königstreuer Faktionen zu bekämpfen. Gelegenheit bot sich in den nächsten Jahren genügend, doch blieb Jakob I. sowohl gegenüber dem rebellierenden Pero Ahones als auch gegenüber einer aragonesischen Liga aus Adel und Städten siegreich, während er in Katalonien die in einem Kriegszustand ausartenden Rivalitäten zwischen seinem beiden Reichsverwaltern Wilhelm von Montcada und Nunyo Sanc sowie den ihnen zuneigenden Adelsgeschlechtern beherrschen konnte.
In dieser Phase seiner Regierung, in der er 1228 mit der Treueerklärung des aragonesischen Adels für seinen erstgeborenen Sohn Alfons in Daroca eine neue Stufe der Unabhängigkeit erreicht hatte, gelang es Jakob I. sogar, die Einverleibung der Grafschaft Urgell in die Krone Aragon vorzubereiten. War noch 1217 mit Gueran de Cabrera, einem Verwandten Graf Ermengold VII. (1154-1184), eine Vereinbarung über die Ausübung der Herrschaft in der Grafschaft Urgell getroffen worden, die die Erbrechte von Aurembiaix, der Tochter des letzten Grafen Ermengol VIII. (1184-1209), ausdrücklich nicht berührte, falls diese sie einfordern sollte, so nutzte Jakob I. 1228 diese besondere Rechtslage, um die Machtstellung des unbequemen Geschlechts der CABRERA zu unterminieren. Als Aurembiaix nach dem Tod ihres bisherigen Gatten aus dem kastilischen Adelshaus der CASTRO im Sommer 1228 in Lerida erschien, um die Grafschaft für sich zu reklamieren, war der König rechtlich dazu verpflichtet, ihr nach Leistung des Lehnseides die Verfügung über ihren Besitz zu verschaffen, wenn nötig mit Waffengewalt. Da gleichzeitig die bestehende Ehe Jakobs I. aufgelöst wurde, stand es ihm frei, mit Aurembiaix einen Heiratsvertrag zu erneuern, der bereits 1209 von ihrer Mutter für sie geschlossen worden war, ohne dass er bisher politische Bedeutung erlangt hatte. Dieser Heiratsvertrag, oft fälschlicherweise als Konkubinatsvertrag gedeutet, garantierte der Gräfin den Besitz der Grafschaft und hatte dieselbe im Rechtszug über den erstgeborenen Erben an die Krone Aragon gebracht, wenn Jakob I. nicht, nachdem er sein erstes Ziel, die Ausschaltung der CABRERA, verwirklicht hatte, vorerst das Interesse an dieser Verbindung verloren hätte. Sein Versuch, 1229 über eine der Töchter Alfons' IX. von Leon dieses Reich an sich zu bringen, führte dazu, dass Aurembiaix eine Vermählung mit dem Infanten Peter von Portugal, einem vertriebenen Bruder König Alfons' II., vorzog. So sollte es noch bis 1231 dauern, bevor die Grafschaft Urgell als Tauschobjekt für die Belehnung mit Mallorca an die Krone fiel. Die Stadt Lerida war indes schon anläßlich der Verhandlungen von 1228 Jakob I. übereignet worden.
In diesen Jahren konnte Jakob I. eine solch tiefgreifende Konsolidierung seiner Herrschaft verzeichnen, dass der Griff nach Zielen möglich wurde, die außerhalb seines bisherigen Machtbereichs lagen. An erster Stelle stand in dieser Hinsicht die Eroberung Mallorcas, seit alters her ein muslimisches Piratennest und schon vordem Angriffen der Grafen von Barcelona ausgesetzt. Diesen wäre 1115 fast die dauerhafte Inbesitznahme der Insel gelungen, wenn nicht die ALMORAVIDEN einen erfolgreichen Gegenschlag geführt hätten. Da die Balearen nach dem Einbruch der ALMOHADEN unter der Herrschaft der Banu Ganija ihre Unabhängiogkeit wahren konnten, fiel das mittlerweile von Genua und Pisa zum Handelszentrum ausgebaute Mallorca erst zu Beginn des 13. Jahrhunderts dem almohadischen Druck zum Opfer, wobei die wirtschaftliche Bedeutung der Insel als Knotenpunkt wichtiger Schiffahrtswege und Etappe auf der Route nach N-Afrika entscheidender Anreiz für die kriegerischen Anstrengungen gewesen sein dürfte. Ähnliche Motive bewegten auch Jakob I., als er dem von Handelsinteressen bestimmten Drängen Barcelonenser Kaufleute nachgab und die Einnahme Mallorcas sowie seines Hauptortes Madinat Majurqa (Palma de Mallorca) als vorwiegend katalanisches Unternehmen durchführte, obwohl ein Kreuzzugscharakter ebenso postuliert werden kann wie die Teilnahme fremder Truppen.
Der gründlichen Vorbereitung auf einem Cort general zu Barcelona im Dezenber 1228, auf dem die Friedensordnung für Katalonien erneuert, die Friedenswahrung endgültig dem Königtum als Herrschaftsinstrument reserviert und die Einziehung eines neuerlichen Bovatge beschlossen wurde, folgte am 31. Dezember 1229 der diplomatisch sorgfältig abgesicherte Fall von Madinat Majurqa, wobei Wilhelm und Raimund von Montcada den Tod fanden. Die christliche Wiederbesiedlung der Insel, die als "Grundgesetz" die Usatges von Barcelona erhielt, während das Stadtrecht den Privilegien von Lerida, Tortosa und Agramunt nachgebildet wurde, wurde durch den Repartiment von Mallorca zwischen König und Adel eingeleitet. Der sich über fast zwei Jahre hinziehenden endgültigen Befriedung der Insel folgten 1231 im Vertrag von Capdepera (17. Juni 1231) die tributpflichtige Unterstellung von Menorca unter das Protektorat der Krone Aragon, der erwähnte Lehnsvertrag mit Peter von Portugal (29. September 1231) und 1235 die Eroberung von Ibiza durch die tatkräftige Mitwirkung des Erzbischofselekten von Tarragona, Guillem de Montgri.
Parallel zur Eroberung Mallorcas plante der aragonesische König auch den Ausgriff auf Valencia, wofür seit 1229 Anzeichen zu beobachten sind. Nachdem 1232 Morella und 1233 Burriana sowie Peniscola gefallen waren, diente Jakob I. ein im Oktober 1236 in Monzon abgehaltener Cort general dazu, unter ähnlichen Bedingungen wie 1228 diesmal primär den aragonesischen Adel zu einem Feldzug gegen das maurische Königreich zu bewegen, zumal seine Heirat mit der in N-Frankreich und Flanden reich begüterten Violante von Ungarn (1235) seine Position nicht unwesentlich gestärkt hatte. Da der König darüber hinaus vom Papst die Erlaubnis erhielt, den Kreuzzug predigen zu lassen, war dem Unternehmen eine innere Kraft beschieden, die am 28. September 1238 zur Einnahme der Stadt Valencia nach fast halbjähriger Belagerung führte. Bevor es indes durch die Eroberung von Jativa (1244) und Biar (1245) zur abschließenden Arrondierung des Territoriums und damit zum erfolgreichen Ende aller Anstrengungen kommen konnte, taten sich ernste Schwierigkeiten mit dem aragonesischen Adel auf, die die in den unterschiedlichen Strukturen begründete Spannung zwischen den Bevölkerungsgruppen innerhalb der Krone Aragon aufzeigten.
Beim Repartiment von Valencia, durch den die Wiederbesiedlung geregelt wurde, erwies sich als unumgänglich, das Königreich in verschiedene Rechtszonen aufzuteilen. Die ländlichen Gebiete wurden dem nach Machtgewinn strebenden aragonesischen Adel als Siedlungszone zugewiesen, während sich der König die städtischen Zentren vorbehielt und dort katalanischen Zuwanderern ermöglichte. Durchbrochen wurde diese Einteilung noch durch jene nicht gering zu schätzenden, seßhaften mudejarischen Bevölkerungsteile, die nach der Eroberung im Königreich verblieben waren. Um eine gewisse verfassungsmäßige Einheitlichkeit des neuen Königreichs, das der Krone Aragon als Ganzes unter Schaffung eigener Institutionen angegliedert werden sollte, zu erreichen, unternahm Jakob I. 1239 den Versuch, durch Sammlung alter Gewohnheiten eine einheitliche Rechtsgrundlage herzustellen und promulgierte diese später als Fori Valentiae bezeichneten Consuetudines, die starke Anklänge an das Recht Neukataloniens aufwiesen, zuerst in Latein, bevor er 1261 eine altkatalonischen Fassung dieser Furs de Valencia folgen ließ.
Seiner Aufgabe als Gesetzgeber wurde Jakob I., beeinflußt von Vorstellungen des römischen Rechts, auch in der Folge gerecht: so als er 1247 auf einem Court general zu Huesca die Fori Aragonum (Codigo de Huesca) erließ, die das ältere, vornehmlich von Fuero von Jaca bestimmte Recht ersetzen und vereinheitlichen und vor allem an kanonischen Recht geschulten Bischof Vidal de Canyelles kompiliert wurden; so als er den Bischof mit der Herstellung einer noch umfassenderen  Compilatio maior (Vidal Mayor) nach dem Vorbild des Codex Justinianus beauftragte. Gleichzeitig entstanden um 1250 als private Arbeit die Commemoracions des Pere Albert, eine Feudalrechtssammlung, die die Usatges von Barcelona einer den geänderten Verhältnissen angepaßten Neuinterpretation unterzogen, soweit den Costumes de la Mar Vorformen einer ersten Seerechtssammlung, die später in Gestalt des Llibre del Consolat de Mar durch den Cosolat de Mar (Seekonsulat; Seegerichtshof) von Barcelona Verbreitung im gesamten Mittelmeerraum finden sollte. In diesen Vorgängen spiegelt sich ein neues, durch römisch-kanonische Normen geprägtes Rechtsverständnis wider, das in seinem Drang nach Systemierung aus alten Gewohnheiten erwachsener Zustände auch die Stellung des Herrschers nicht unberührt ließ und einen staatlichköniglichen Zentralismus Vorschub leistete.
Mit der Angliederung des Königreiches Valencia hatte Jakob I. jene Gebiete, die ihm aufgrund der Vereinbarungen von 1179 als Ziele der Reconquista zugestanden, endgültig in Besitz genommen. Die Alicante-Zone respektierte er in einem solchen Maße als Interessengebiet des kastilischen Königs, dass er 1240 gar ein Unterwerfungsangebot der dortigen maurischen Bevökerung auusschlug. Zwar gestaltete sich das Verhältnis der beiden Kronen zueinander gerade in diesen Grenzregionen, wo sich genügend Anlässe für Rebereien ergaben oder Gefühle vermeintlicher Bedrohung Abwehrgebärden beider Seiten hervorriefen, äußerst schwierig, doch wurde trotz des erdrückenden kastilischen Hegemonialsanspruchs immer wieder ein für alle gangbarer Ausweg gefunden. Zuletzt war dies 1244 geschehen, als durch die Übereinkunft von Almizra die einst in Cazola ausgehandelten Bedingungen bestätigt worden waren und der kastilische Verzicht auf Jativa die Krone Aragon zur wohlwollenden Duldung der Eroberung von Murcia gebracht hatte.
Seit 1253 hatte sich das Verhältnis allerdiungs vor allem wegen der beiderseitigen Interessen in Navarra merklich verschlechtert und war nach einer kurzzeitigen Verständigung in Soria während des Frühjahrs 1256 seit 1259 in eine Phase eingetreten, die man als empfindliches Gleichgewicht charakterisieren kann. Umso überraschender reagierte Jakob I., als 1264 in Andalucia und Murcia mit Unterstützung der Könige von Granada und Marokko folgenschwere Revolten der Mudejares gegen die kastilische Herrschaft ausbrachen. Er gab gegen den Widerstand der aragonischen Cortes getreu den Vereinbarungen von 1244 einem Hilfeersuchen König Alfons' X. statt und eroberte die Stadt Murcia im Winter 1266 zurück. Nachdem er die inneren Angelegenheiten des Reiches in seinem Sinne geregelt und zudem dort Siedler, in der Mehrzahl Katalanen, aus seiner eigenen Machtzone seßhaft gemacht hatte, restituierte Jakob I. Murcia an Kastilien. Diese Entscheidung und sicherlich auch der ursprüngliche Entschluß zum Eingreifen sind vorderhand auf die Vertragstreue des  aragonesischen Königs zurckzuführen, wurden gewiß auch von der Familienpolitik bestimmt, da Alfons X. seit 1244 mit Violante von Aragon, Jakobs Tochter aus der Ehe mit Violante von Ungarn, verheiratet und folglich sein Schwiegersohn war. Darüber hinaus hatte Konstanze, eine weitere Tochter Jakobs I., 1256 mit dem kastilischen Infanten Manuel jenen Bruder Alfons' X. geheiratet, der mit der Verwaltung von Murcia betraut gewesen war.
Andererseits sollten Kastilien und Aragon seit 1263 durch die gemeinsame Gegnerschaft gegen den aragonesischen Expansionismus in ungeahnter Weise zusammengeschmiedet werden.
Wie sehr das dynastische Hausdenken mittlerweile allerdings politische Entschlüsse beeinflussen, darüber hinaus die Grenzen von Reichen und Regionen in Bewegung bringen konnte, sollte sich bei der Nachfolgeregelung erweisen. Hatte zuerst die Geburt von Jakobs zweiten Sohn Peter dazu geführt, dass der Erstgeborne Alfons, Sohn der Eleonore von Kastilien, diesem 1241 die Nachfolge in Valencia, den Balearen, Montpellier sowie den Grafschaften Roussillon und Cerdagne, die durch den Tod des Nunyo Sanc verfügbar geworden waren, überlassen mußte, so zog ein weiteres freudiges Ereignis 1244 eine neuerliche Teilung nach sich. Da mit dem Drittgeborenen Jakob ein weiterer Sohn an der Herrschaft beteiligt werden mußte, wurde Alfons auf Aragon beschränkt, Peter hingegen mit Katalonien ausgestattet. Nicht genug damit, erfolgte bei dieser Gelegenheit zusätzlich die Ausgliederung Leridas und selbst Monzons aus dem aragonesischen Königreich, so dass beide Städte Katalonien zugeschlagen werden konnten. Obwohl sich in Einzelheiten noch Verschiebungen ergaben - so durch die Geburt und den frühen Tod des vierten Sohnes Ferran (1248-1251) -, hatte diese Regelung bis in die 60-er Jahre Bestand, bis der Tod des Kastilien zuneigenden Alfons (1260) neue Voraussetzungen schuf.
Wenden wir uns jedoch wieder der Frage nach den politischen Hintergründen für die bereits angedeutet veränderte Haltung Jakobs I. gegenüber Alfons X. von Kastilien im Jahre 1264 zu, so lehrt ein Blick auf die Außenbeziehungen, dass beide Könige seit 1263 in diesem Bereich gemeinsame Interessen verfolgten. Denn mit Karl von Anjou, dem jüngeren Bruder des französischen Königs, war ihnen, gefördert durch Papst Urban IV., ein mächtiger Konkurrent um die Nachfolge der STAUFER im Königreich Sizilien erstanden, für den seit Juni 1263 eine endgültige vertragliche Grundlage zur Absicherung seiner Ansprüche in greifbarer Nähe lag. Was die beiden Monarchen bisher getrennt hatte, der Griff nach Sizilien und dem staufischen Erbe, zwang sie nun, angesichts des bedrohlichen Erstarkens des guelfisch-französischen Expansionismus, zusammenzustehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte vor allem Jakob I. bereits schlechte Erfahrungen mit den französischen Ambitionen im Languedoc und an der Pyrenäengrenze gemacht. Hatte der Friede von Meaux 1229 und der daraus resultierende Heiratsvertrag zwischen Johanna von Toulouse und Alfons von Poitiers die Grafschaft Toulouse trotz aller dem entgegenwirkenden Bündnisse zwischen Jakob I., Raimund VII. von Toulouse und dem Grafen der Provence 1249 an das französische Königreich gebracht, und war der Provence selbst durch die Eheschließung zwischen der Erbin Beatrix und Karl von Anjou 1246 das gleiche Schicksal beschieden gewesen, so waren damit längst nicht alle Streitpunkte aus der Welt geräumt.
Die aragonesischen Herrschaften im Languedoc, allen voran die Machtausübung über die Stadt Montpellier, sollten seit 1254 verstärkt Stein des Anstoßes sein. Der mehr oder weniger offenen Drohung Ludwigs IX. im Gegenzug die alten karolingischen Herrschaftsrechte über die Grafschaften der "Spanischen Mark" wiederbeleben zu wollen, konnte Jakob I. nur durch die Verabredung eines Vergleichs begegnen, der im Mai 1258 durch den Vertrag von Corbeil schriftlich fixiert wurde. Jakob I., dessen reale Gewalt in den umstrittenen Bereichen sich 1255 auf den Stadtseniorat von Montpellier, die Grafschaften Roussillon und Cerdagne mit dem Conflent und Vallespir, den Capcir, den Val d'Aran, die Vizegrafschaften Bigorre und Bearn sowie die Lehnshoheit über Carlat, Donezan und Sabartes erstreckt hatte, verzichtete mit Ausnahme Montpelliers und des Carlades auf alle Rechte und Ansprüche im Languedoc, während der französische König seine alten, zumeist obskuren Rechtstitel auf die Grafschaften Barcelona, Urgell, Besalu, Empuries, Roussillon, Cerdagne, Conflent, Girona und Osona aufgab. Darüber hinaus trat Jakob I. im Juli 1258 die Provence mit Arles, Avignon und Marseille an Margarete von Frankreich und damit an die französische Krone ab, obwohl ihre jüngere, mit Karl von Anjou verheiratete Schwester Beatrix als eigentliche Erbin zu gelten hatte. Sein Preis war die Verlobung seiner Tochter Isabella  mit dem französischen Thronerben Philipp. Der Vertrag von Corbeil sowie der damit verbundene Rückzug der Krone Aragon aus dem Languedoc bedeutete das Ende der okzitanischen Hoffnungen auf Wahrung eines Restes an Autonomie, da nun gegenüber den Bestrebungen des französischen Königtums kein adäquates Gegengewicht mehr existierte. Der Übergang der Grafschaft Toulouse an die französische Krone nach dem Tod Johannas (1271) besiegelte das Schicksal des okzitanischen Südens.
Die Zielrichtung der aragonesischen Politik hatte sich indes zwischenzeitlich verschoben, da es verlockender schien, das sich abzeichnende Machtvakuum, das durch den Niedergang der staufischen Macht im Mittelmeerraum hervorgerufen wurde, in Konkurrenz mit Karl von Anjou zu füllen und gleichzeitig den nach der Eroberung der Balearen stetig expandierenden Handelsinteressen der Krone, das heißt natürlich in erster Linie der katalanischen Kaufleute, Genüge zu tun.
Einen wichtigen Schritt zur Untermauerung eigener Ansprüche und zur Eindämmung der Ambitionen Karls von Anjou stellte dabei die am 13. Juni 1262 in Montpellier geschlossene Ehe zwischen dem Infanten Peter (III.) von Aragon, Jakobs zweitgeborenem Sohn, und der Konstanze von Sizilien, der Tochter und Erbin des STAUFERS Manfred, dar. Dadurch wurden jene Ambitionen wiederbelebt, auf die FRIEDRICH II. schon 1209 bei der Heirat mit Konstanze, der Tochter Alfons' II. von Aragon, hatte Rücksicht nehmen müssen. Man hatte ihm zur Auflage gemacht, dass das Königreich Sizilien an die Krone Aragon fallen sollte, falls er vor seiner Gattin stürbe, ohne männliche Erben zu hinterlassen. Parallel zum sizilianischen Heiratsprojekt von 1261 wurde nach dem Tod des Erstgeborenen Alfons (1260) innerhalb des Königshauses die Nachfolge definitiv geregelt, indem Jakob, der jüngere Sohn, die Balearen, - totum regnum nostrum Maiorice et Minorice integre et totum id quod habemus et de cetero habebimus in Evissa - die Grafschaften Cerdagne und Roussillon (mit Collioure), das Conflent und Vallespir sowie die Herrschaft über Montpellier erhielt und damit das Königreich Mallorca mit seiner Hauptstadt Perpignan geschaffen wurde, während Peter die übrigen Reichsteile zufallen sollten. Eine gegenseitige Mannschaftsleistung der Söhne untereinander und zusätzlich gegenüber ihrem Vater bzw. vice versa  bildete ebenso einen Bestandteil der Regelung wie die wechselseitige Nachfolge beim Fehlen eines männlichen Erben und das Wiederaufleben der Lehnsabhängigkeit für die Gebiete nördlich des Pyrenäenkammes, falls sie vom Königreich Mallorca getrennt werden sollten. Da Mallorca ein Handelsknotenpunkt und auf die Nutzung der Seewege nach N-Afrika und in den westlichen Mittelmeerraum ausgerichtet war, ist es nicht verwunderlich, wenn beide Infanten gemeinsam mit ihrem Vater nach 1262 der angevinischen Macht Paroli boten, wo sie konnten. Dies erstreckte sich, sieht man vom direkten Wettbewerb um Sizilien ab, auf die Unterstützung eines provencalischen Aufstands gegen das Regiment Karls (1262) ebenso wie auf den vorerst vergeblichen Versuch, Sardinien der Krone zu inkorporieren (1267).
Ein besonderer Stellenwert kam in diesem weitgespannten Kräftespiel dem Maghreb zu, in dem sich als Folge der Auflösung des ALMOHADEN-Reiches die langlebigen Herrschaften der HAFSIDEN (1228-1574) in der östlichen Region, dem eigentlichen Ifriqia um Tunis und Bugia (Bigaya), der 'ABDALWADIDEN' bzw. 'BANU' ABD AL-WAD (1235-1554) im heutigen Algerien um Tlemcen und der MERINIDEN bzw. BANU MARIN (1269-1465) im heutigen Marokko um Marrakesch und Fes gebildet hatten bzw. bilden sollten. Einerseits waren diese städtischen Zentren, an der Spitze Bugia und Tunis, als Handelspartner der katalanischen Städte, allen voran Barcelona, ein vorrangiges, oftmals geschütztes Interessengebiet der Krone, aber auch als Expansionsziele übten sie beträchtlichen Reiz aus. Andererseits konnte das HAFSIDEN-Reich, dessen Herrscher seit 1253 den Kalifentitel (amir al-mu'minin) führten, als ideales Sprungbrett nach Sizilien dienen, weshalb Karl von Anjou um der Sicherheit seiner Herrschaft willen hier Fuß fassen mußte. Im Rahmen jenes Kreuzzugsunternehmens, auf dem Ludwig IX. von Frankreich starb, stellte er durch den Abschluß eines Tributarvertrages mit dem Kalifen von Tunis (1270) die Neutralität dieser Region sicher und ließ sich selbst die ehemaligen Rechte der normannischen Herrscher Siziliens zugestehen. Obwohl Jakob I. im Februar 1271 zu Valencia ebenfalls einen Friedens- und Handelsvertrag mit al-Mustansir billah von Tunis (1249-1277) schloß, kann nicht verborgen bleiben, dass Karl von Anjou einen entscheidenden Vorteil gegenüber den von Aragon und Kastilien gestützten antiangevinischen  Kräften errungen und zudem einen wunden Punkt in der Politik des aragonesischen Königs berührt hatte: den Kreuzzug.
Der aragonesische Anspruch auf Sizilien hatte das Verhältnis des Königs, der bereits wegen innerkirchlicher Streitpunkte 1237 und nochmals 1246 exkommuniziert worden war, zum Papsttum weiter getrübt. Denn vom Papsttum war die Insel als Lehen rechtlich abhängig, und die Bestrebungen der römischen Kurie zielten auf eine völlige Verdrängung des unbequemen staufischen Einflusses. Darüber hinaus lief die aragonesische Protektion für den Maghreb, deren Anfänge bis 1235/40 zurückreichten, dem Kreuzzugsgedanken zuwider, so dass das von Ludwig IX., Theobald II. von Navarra und Karl von Anjou als König von Sizilien getragene Unternehmen gegen Tunis, bei dem auf Seiten der Muslimin aragonesische und kastilische Kontingente, darunter der Infant Friedrich von Kastilien, kämpften, Jakob I. in eine unangenehme Lage brachte. Bereits 1269 hatte der aragonesische König ein großes Kreuzzugsunternehemen in den Orient angekurbelt, um mit dem Papsttum wieder in ein besseres Eivernehmen zu gelangen, doch sollte der schleppenden Vorbereitung die mutlose Aufgabe des ungeliebten Plans in einem Sturm vor Aigues Mortes entsprechen. Alle Versuche Papst Gregors X., Jakob I. zur Wiederaufnahme des Kreuzzugsunternehmens zu bewegen, die ihren Höhepunkt 1274 auf dem zweiten Konzil von Lyon erlebten, blieben vergeblich, da der König einerseits die feierliche Krönung vor dem versammelten Konzil verlangte, andererseits keine Bereitschaft zeigte, die auf die Vereinbarungen von 1204 zurückgehende nachträgliche Zahlung eines Anerkennungszinses für den päpstlichen Schutz zu leisten. Grundsätzlich stellte sich jedoch für den im Geist der Templer erzogenen König die Bekämpfung der Heiden im fernen Orient akzeptabler dar als der Krieg mit den potientiellen Handelspartnern vor der eigenen Tür. Dem Angriffen auf die arabischen Bastionen in N-Afrika mußten konkrete wirtschaftliche und politische Zielsetzungen zugrundeliegen. Das Argument der Verbreitung des christlichen Glaubens spielte bei der Vorbereitung eines Kreuzzuges nach Ifriqia sowohl für Kastilien als auch für Aragon eher dann eine Rolle, wenn es darum ging, die finanzielle Basis des Feldzugs durch die Erhebung eines Kreuzzugszehnten sicherzustellen - ein deutliches Zeichen für den Niedergang der Kreuzzugsidee, obwohl gerade zu dieser Zeit die Heidenbekämpfung in dem dominikanischen Rechtsgelehrten Ramon de Penyafort (+ 1275) und in dem französischen Philosophen Ramon Llull (ca 1232-1315) wortgewaltige Fürsprecher gefunden hatte.
Die Abneigung, die Jakob I. gegen eine abenteuerliche Kreuzfahrt in den Orient während der letzten Phase seiner Regierung verspürte, wurde sicherlich durch die instabilen innenpolitischen Zustände innerhalb der Krone Aragon verstärkt. Zwar hatte er 1236 durch die Übereinkunft von Tarrega die CABRERA-Familie zufriedengestellt, indem er Ponc de Cabrera, dem Sohn Gueraus, die Anerkennung als Graf von Urgell gegen die Übertragung der Städte Lerida und Balaguer an die Krone zugesichert und zudem einzig die Leistung eines Lehnseides für das Grafenhaus von Barcelona verlangt hatte, doch abgesehen davon, dass ihm Urgell 1267 nach inneren Konflikten wieder zufallen sollte, konnte diser Teilerfolg kaum über das wirkliche Problem hinwegtäuschen: den weitverbreiteten Unmut des Adels, der seine Rechte bedroht sah, mit der Eroberungspolitik des Königs und das Mißtrauen gegenüber dessen Verbindungen zu Kastilien.
Vor allem die Handlungsweise Jakobs I. gegenüber Murcia, insbesondere die fast selbstlos einzustufende Waffenhilfe für seinen kastilischen Schwiegersohn, ohne in größerem Umfang eigene Vorteile daraus zu ziehen, traf beim aragonesischen und katalanischen Adel ebenso wie die Ansiedlung landfremder, nicht zum Hochadel gehörender Personen auf weitgehendes Unverständnis. An der Spitze der Adelsopposition trat schließliche mit Ferran Sanxis de Castre ein illegitimer Sohn Jakobs I., der zum großen Widersacher seines Halbbruders Peter wurde.
Der Infant Peter war bereits 1267 als Prokurator nach Katalonien, dann auch nach Aragon gesandt worden. In den 60-er Jahren stark in der Mittelmeerpolitik engagiert, wurde er 1270/71 mit adligen Unruhen und zuletzt mit einem weit um sich greifende Adelsaufstand konfrontiert, der sich bis 1275 hinzog und den er gemeinsam mit seinem Vater niederwarf. Als Häupter der Aufständischen waren in Katalonien der Graf von Empuries, in Aragon Ferran Sanxis auszumachen, der nach seiner Gefangenahme auf Befehl Peters im Fluß Cinca ertränkt wurde. Damit war für den Augenblick die Ruhe inerhalb des Adels wiederhergestellt. Bevor Jakob I. allerdings eine grundlegende Neuordnung der Verhältnisse in Angriff nehmen konnte, rebellierte im Königreich Valencia die muslimische Bevölkerung. Als der König darangehen wollte, diesen Aufruhr selbst niederzuwerfen, erkrankte er nach anfänglichen Mißerfolgen und starb am 27. Juni 1276 in Valencia, nachdem er das Gewand der Zisterzienser genommen und die Ordensgelübde abgelagt hatte.
Vergleicht man die Ausdehnung der Krone Aragon zum Ende der Regierung Jakobs I. mit ihrem Bestand bei seinem Herrschaftsantritt, dann vermag man nur zu dem Schluß gelangen, dass er, der sich als Herrscher eines mittelmeerischen Reiches von der Rhone bis Valencia sah, seinen Beinamen der Eroberer zurecht erhielt, obwohl er die meisten Besitzungen nördlich der Pyrenäen aufgeben mußte und die Grafschaft Foix zuletzt 1264 neben Urgell, Empuries und Pallars Sobira zu den katalanischen Grafschaften gezählt wurde. Dafür hatte er zwei Königreiche - Mallorca und Valencia - erworben, ein drittes - Murcia - seinem Schwiegersohn  gesichert und die zukunftsträchtige Option auf ein viertes - Sizilien - aufrechterhalten. Die 1274 offen zutage getretene Unlust, das Papsttum länger als Schutzmacht anzuerkennen, nachdem der Verlust der aragonesischen Rechte im Languedoc nicht hatte abgewendet werden können, stimmte mit der Absicht überein, das päpstliche Lehen Sizilien auch gegen den Willen des Lehnsherrn den ANJOU zu entreißen.
Mit dieser Handlungsweise hatte Jakob I. trotz den Schwierigkeiten in seinen Kernlanden der guelfisch-angevinischen Position endgültig eine ghibellinisch-aragonesische entgegengesetzt.
Er konnte dies aus einer Haltung der Stärke heraus tun, da er ungeachtet aller Adelsunruhen im Begriff stand, die Krone Aragon in einen Verwatungsstaat prämoderner Prägung zu transformieren. Hier liegt die zweite, vielleicht sogar bedeutendere Leistung seiner Regierungszeit begründet, wenn auch der erste Höhepunkt dieser Entwicklung erst unter Alfons III. (+ 1291) eintreten sollte. Die erwähnte verstärkte Rezeption römischer Rechtsvorstellungen sowie die damit zusammenhängende Verschriftlichung und Systematisierung der Rechtsgrundlagen innerhalb der Kronländer wurde flankiert von einer ratsamen Zunahme des Verwaltungsschriftgutes, wodurch sich erst der Aufbau geschlossener Organisationsformen mit den notwendigen Kontrollinstanzen als pratikabel erwies. Als wichtigstes Mittel, um einen solchen Schriftverkehr einschließlich der zugehörigen Registerführung zu ermöglichen, muß die zunehmende Verwendung von Papier innerhalb der königlichen Verwaltungsinstanzen angesehen werden. Robert Ignatius Burns, der die Edition von 2.300 Schriftstücken allein für die Herrschaftsausübung durch Jakob I. in Valencia vorbereitet und den Gesamtbestand der nachweisbaren Dokumente königlicher Provenienz auf mindestens 14.000 schätzt, spricht von einer "Paper Revolution", die mit der Eroberung von Jativa, dem Zentrum der maurischen Papierherstellung, einsetzte und in der Folge schrittwesie das übrige Abendland erfassen sollte. Im Gegensatz zu FRIEDRICH II., der die Verwendung von Papier innerhalb seiner sizilianischen Kanzlei ausdrücklich bei der Herstellung wichtiger Schriftstücke verboten hatte, erkannte man für die Krone Aragon, in der schon im 12. Jahrhundert die Lehnsverwaltung mit der Anlage des Liber Feudorum Maior und die Finanzverwaltung durch die Entstehung eines Liber domini regis einen hohen Standard erreicht hatten, die Möglichkeiten, die der nun durch preisgünstige Eigenproduktion reichlich verfügbare Beschreibstoff bot. Damit wurde aber ein bedeutedner Beitrag zur inneren Festigung der aragonesischen Kronländer geleistet, wozu gleichfalls die Herstellung vergleichbarer Rechtsgrundlagen zählte, wenn Jakob I. bei der Aufteilung der Reiche unter seine Söhne darauf achtete, dass die neugeschaffene Krone Mallorca nicht nur die Barcelonenser Münze sondern auch die Constitucions von Katalonien übernahm.
Dem König, der darüber hinaus als Verfasser einer der wenigen mittelalterlichen Autobiographien, dem Llibre dels feits, sowie eines Fürstenspiegels, dem Libre de saviesa, zu literarischem Ruhm gelangte, war es somit trotz aller Beeinträchtigungen seiner Regierungstätigkeit gelungen, entscheidende innen- und außenpolitische Weichenstellungen zu vollziehen, die die Krone Aragon im Spätmittelalter ungeachtet der angiovinnischen Erfolge, die sich letztlich auf die Behauptung der Herrschaft in der Provence und in Unteritalien reduzierten, zur bestimmenden Großmacht im westlichen Mittelmeer werden ließ.
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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