Begraben: Poblet
Einziger Sohn des Königs
Peter II. der Katholische von Aragon und der Marie
von Montpellier, Erb-Tochter von Seigneur Wilhelm VIII.
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 281
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Jakob I. ‚der Eroberer‘ (el Conquistador bzw. Conqueridor),
König der Krone Aragons
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* 2. Februar 1208, + 27. Juli 1276
Montpellier
Valencia
Begraben: Poblet
Sohn von König Alfons II. und Maria von Montpellier
1. oo seit 1221 Eleonore, Tochter Alfons‘ VIII. von Kastilien, 1229 annulliert
2. oo seit 1235 Violante, Tochter Andreas‘ II. von Ungarn, 4 Söhne, 5 Töchter
Der frühe Tod des Vaters (1213) brachte ihm die Erziehung
bei den Templern in Monzon ein, der Verzicht des Regenten Sancho von Roussillon
1218 die verfrühte Selbstherrschaft. Bis zum Ausgleich von 1227 waren
seine Jugendjahre von Adelsunruhen erfüllt, die allerdings kleine
Schritte in der Reconquista nicht behinderten. Seitdem erfolgten die großen
Eroberungen: 1229/30 Mallorca, 1232 Menorca (kampfloser Übertritt),
1235 Ibiza; 1232-1238 Valencia. Durch den Vertrag von Tudela (1231) mit
Sancho 'el Fuerte' hoffte Jakob I.
das Königreich Navarra beerben zu können. Bis 1246 suchte er
im Zusammenwirken mit Kaiser FRIEDRICH II.
und Heinrich III. von England den Fortbestand
des Grafenhauses von Toulouse zu retten und die Expansion der französischen
Krone anch Süden einzudämmen, mußte aber im Vertrag von
Corbeil (1258) bis auf Montpellier fast alle Rechte in S-Frankreich an
Ludwig
IX. abtreten, rettete damit allerdings Katalonien vor französischem
Anspruch. Sein Fernziel richtete sich auf Sizilien und die nordafrikanische
Küste (Förderung des Seehandels durch Schaffung des Seerechts,
Libre del Consolat de Mar), kollodierte aber mit ähnlichen Plänen
seines Schwiegersohns Alfons X. von Kastilien.
Da beide nach Bedarf den Adel des anderen aufwiegeln konnten, hielten sie
sich gegenseitig in Schach; um Alfons
zu hindern, Sizilien als staufisches
Erbe zu erhalten, heiratete 1262 Jakobs Sohn
Peter
König Manfreds Tochter Konstanze.
Aus Furcht vor einem Übergreifen des Maurenaufstands in Murcia auf
Valencia schlug er für Alfons X. 1264-1266
den Aufstand nieder, verzichtet aber wegen älterer Vereinbarungen
auf eine Annexion Murcias. Seit den 60-er Jahren trug er sich mit dem Gedanken
eines Kreuzzugs und hatte verschiedene Kontakte mit Monarchen des Vorderen
Orients, begegnete aber 1274 auf dem Konzil in Lyon großer Skepsis.
Sein Lebensabend war wieder erfüllt von Adelsrevolten und einem Maurenaufstand
in Valencia.
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Jakob I. der Eroberer wuchs
unter unerquicklichsten Familienverhältnissen auf, folgte 1213 als
König von Aragon, Graf von Barcelona, Gerona, Osona, Besalu, Ribagorza,
Sorbrarbe und Barbastro. Es war eine Zeit übelster, intrigenreicher
Bürger- und Regentschaftskriege, angeführt von seinem Onkel Ferdinand
und
Großonkel Graf Sancho von Roussillon,
die beide selbst nach der Krone strebten; letzterer wurde zeitweise Reichsgubernator.
Die Krone erlitt verübergehend große Machtverluste und
Jakob übernahm ein vom Vater finanziell völlig ruiniertes
Land. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Könige von Aragon,
war von klarem Verstand und schneller Auffassung, sah gut aus, konnte mitreißen,
auch als gefürchteter Krieger und Feldherr, als welcher er später
verklärt wurde, förderte Klöster und Kirche und auch die
Troubadoure und blieb auch mit seinen Frauengeschichten in der Familientradition.
Jakob machte nach Erreichen der Volljährigkeit
die verheerenden Folgen der Mißwirtschaft und Intrigen nach und nach
wieder wett, stellte die Rechtssicherheit mit starker Hand wieder her,
schuf mit den "Fueros de Aragon" ein aragonesisches Grundgesetz und mit
dem "Libre de Consolat del Mar" ein erstes maritimes Gesetzbuch. Er hatte
viel Streit mit den Ständen wegen der unterschiedlichen Rechtssituation
in den verschiedenen Reichsgebieten, was er nicht abstellen konnte. Letztlich
hielt er die Kronvasallen nieder, die seinen Streit mit seinen Söhnen
auszunützen versuchten, die er mit immer neuen Erbfolgeplänen
verunsicherte. Jakob erbte 1213 von
der Mutter Montpellier, 1242 vom Onkel Nuno Sanchez die Grafschaften Roussillon
und Cerdagne mit angeschlossenen Gebieten und Rechten, eroberte 1230 nach
und nach die maurischen Königreiche Mallorca und Valencia und nahm
diese Königstitel an. Beim weiteren Vorstoßen nach Süden
in Richtung Königreich Murcia geriet er hart mit Kastilien aneinander
und mußte sich letztlich mit den nördlichen Grenzgebieten dieses
Taifenreiches begnügen, womit Aragon von der weiteren unmittelbaren
Reconquista ausgeschlossen blieb. Er gewann unter anderem noch Penisola,
Gandia, Jativa, Denia und Biar, richtete seitdem sein Augenmerk verstärkt
in den Mittelmeerraum und schlug etliche maurische Rückeroberungsversuche
(unter anderem von Tunis her) auf Mallorca zurück, mußte auch
Aufstände der Mauren im Raum Valencia-Murcia niederschlagen und erlitt
verstärkt wirtschaftliche Verluste durch das Abwandern der Mauren
nach Granada. Er stritt zeitweise mit Navarra, wo er als Thronanwärter
galt, wurde dort 1253 Regent und geriet so mit Frankreich in Interessenkonflikt.
Er schloß letztlich 1258 mit Frankreich den bedeutenden Vertrag von
Corbeil: Jakob verzichtete auf alle
aragonesischen Lehnsansprüche nördlich der Pyrenäen, Frankreich
auf seine in Aragon-Barcelona. Außerdem verzichtete er auf sein Erbrecht
in der Provence, wo der Cousin 1245 ohne Erben gestorben war, behauptete
aber Montpellier und Roussillon. Er unternahm 1269/70 einen Kreuzzug, der
aber wegen widriger Winde scheiterte, er kam nur bis Aigues Mortes und
starb während der Kriegsvorbereitungen zu einem Zug gegen die Mauren.
Mit seinem Erbplan sorgte er für viel Streit unter seinen Nachkommen.
6.2.1221
1. oo Eleonore von Kastilien-Leon, Tochter des
Königs Alfons VIII.
-1229 -
1244
Cousine
Sie unterstützte intrigenreich die Interessen ihres Bruders und wurde ins Kloster gesteckt.
8.9.1235
2. oo Jolanthe von Ungarn, Tochter des Königs
Andreas II.
- 1251
3. oo Therese Gil de Vidaura, Tochter des Grafen
Juan
heimlich -
Sie war eine üble Intrigantin und wühlte im
Hintergrund mit wenig Erfolg zugunsten ihrer Söhne.
16 Kinder:
1. Ehe
Alfons Erbinfant
1229- 1260
2. Ehe
Jolanthe
-
1301
1248
oo Alfons X. König von Kastilien
23.11.1221-4.4.1284
Konstanze
-
oo Johann Manuel I. Graf von Pennafiel
- 11.1283
Isabella
1243-28.1.1271
28.5.1262
oo Philipp III. König von Frankreich
3.4.1245-5.10.1285
Sancho Erzbischof von Toledo (1266-1275)
um 1250- 1275
Er fiel gegen die Mauren bei Martos.
Sancho
um 1246- 1251
Maria Nonne in Sijena
um 1248- 1267
Peter III.
1239-10.11.1285
Jakob I. König von Mallorca
1243-30.5.1311
3. Ehe
Jakob Fernandez Graf von Ejerica
um 1260- um 1285
Pedro Senor de Ayerbe
um 1259- 1318
Illegitim
Pedro Fernandez Baron Hijar
um 1247- 1297
Pedro del Rey Bischof von Lerida
- nach 1307
Jakob Sarroca Bischof von Huesca
- nach
1289
von Blanca de Antillon
Ferdinand Sanchez Senor de Castro und Pomar
um 1239- 1275
Literatur:
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Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer
GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 177,188 – Ehlers Joachim/Müller
Heribert/ Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige
des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München
1996 Seite 189,195,203 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge,
Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 1110,1111,1121
- Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter
711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1993 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
Gemeinsam mit seinem Schwiegersohn Alfons
X. von Kastilien muß König
Jakob I. von Aragon nicht nur als eine der zwei beherrschenden
Persönlichkeiten des 13. Jahrhunderts, sondern auch als eine der monumentalen
Gestalten des spanischen Mittelaters überhaupt angesehen werden. Beide
Herrscher ragten gleichermaßen als Politiker, Eroberer, Geschichtsschreiber
und Gesetzesgeber hervor, so dass man zurecht das Zeitalter, dem sie unverkennbar
ihren Stempel aufdrückten, nach ihnen benennen kann, ohne die Leistungen
ihrer unmittelbaren Zeitgenossen und Wegbereiter, darunter natürlich
Peter II. und Ferdinand III.,
schmälern zu wollen.
Die Katastrophe von Muret stürzte Aragon, Katalonien
sowie die übrigen Herrschaften der Krone erwartungsgemäß
in eine Krise, während deren Verlauf die völlige politische Destabilisierung
nur mühsam verhindert werden konnte. Der 1208 geborene Thronfolger
befand sich beim Tode seines Vaters in der Obhut seines ärgsten Gegners
Simon de Montfort, der das Kind im Gegenzug für seinen Lehnseid nach
der Inbesitznahme von Carcassonne und als Garantie für das Wohlverhalten
des aragonesisch-tolosanischen Bündnisses empfangen hatte. Um überhaupt
eine Regentschaft einleiten zu können, mußte der katalanische
Adel mit dem Papst in Verhandlungen eintreten, da dieser nicht nur als
Schutzherr zuständig war, sondern auch von Maria von Montpellier 1213
testamentarisch das Mündelrecht erhalten hatte, dessen Anerkennung
man natürlich nun nicht verweigern durfte.
Im Jahre 1214 wurde dem päpstlichen Kardinallegaten
Peter von Benevent, der mit der Einrichtung der Regentschaft betraut war,
der Thronfolger in Narbonne überstellt. Beide wurden sodann von einer
Abordnung empfangen, die aus dem Grafen Sancho
von der Provence, einem Großonkel
Jakobs
I., dem Großmeister des Templerordens, dem Großprior
des Johanniterordens in Aragon und katalanischen Großen sowie Städtevertretern
bestand. Unter den Adelsvertretern ragten Wilhelm von Montcada, Dalman
de Creixell und Guillem de Cardona heraus. Der unmündige Knabe wurde
ebenso wie sein Vetter Raimund Berengar V. von
der Provence den Templern von Monzon und damit dem Einfluß
des Provinzials Guillem de Montrodon übergeben, wie es Maria von Montpellier
bereits in einem ersten Testament von 1209 bestimmt hatte.
Die Situation erwies sich von Anfang an als schwierig,
da die beiden Aspiranten auf die Reichsverweserschaft, Sancho
von der Provence und der Abt Ferdinand
von Montearagon, ein Bruder Peters
II., sich insgeheim mit Königsgedanken trugen. In dieser
Hinsicht schuf eine von Peter von Benvent 1214 nach dem zentral gelegenen
Lerida einberufene gemeinsame Reichsversammlung des aragonesischen und
katalanischen Adels, verschiedentlich als erster general cort deklariert,
wenig Klarheit. Die vom Kardinallegaten vorgelegten Friedensstatuten für
das gesamte Reich wurden von der Versammlung beschworen, ebenso ein Treueid
auf Jakob I. abgelegt, darüber
hinaus die Schaffung eines friedenssichernden Verwaltungssystems durch
die Einführung der okzitanischen paciarii, der paers, für die
katalanischen Städte beschlossen. Graf Sancho
wurde
die Funktion eines Prokurators zugestanden, was durch die Ernennung dreier
Statthalter - einer in Katalonien, zwei in Aragon eine Ergänzung erfuhr.
Insgesamt gesehen wurde jedoch der Einfluß der Aragonesen, die auch
nicht die Statuten ratifizierten, auf den jungen König zugunsten des
katalanischen Elements eingeschränkt. Dies führte zu Unruhen,
in deren Zentrum Ferdinand von Montearagon zu
finden war und die Sancho angesichts
zusätzlicher Schwierigkeiten mit Simon de Montfort nötigten,
bei Innocenz III. Rückhalt zu suchen. Es war also die nach wie vor
lebendige Rivalität zwischen Aragonesen und Katalanen, die dem Papst
1216 Gelegenheit zum Eingreifen und zur Bestätigung eines Regentschaftsrates
bot, der, bestehend aus Guillem de Cervera, dem Erzbischof von Tarragona
und dem Bischof von Tarazona, den Proporz gewährleisten sollten. Mit
diesen Vorgängen deutet sich schon das Ende der Prokuratorfunktion
Sanchos
an, das 1218 nach weiteren Rückschlägen erfolgen sollte.
Damit bot sich für Jakob I. die
willkommene Gelegenheit, gestützt auf die ihn umgebenden Ratgeber
die Regierungsgewalt in die eigenen Hände zu nehmen und sich seine
Position zwischen den aragonesischen und katalanischen Adelsfraktion zu
erstreiten, wohingegen die Statthalterschaft in den entfernten, nichtaragonesischen
Reichsteilen durch Wilhelm von Montcada (Katalonien), Guillem de Cervera
(Montpellier) und Menyo Sanc (Roussillon), den Sohn
Sanchos
von der Provence und einer LARA-Mutter, versehen wurde. Während
Jakob I. auf den Rat seiner Umgebung sowie die Vorstellungen
der Templer und des Heiligen Stuhls hindurch die Aufkündigung des
Bündnisses mit Toulouse 1219 in der Außenpolitik Boden aufgeben
mußte, harrten angesichts der Zerrüttung der Kronfinanzen, hervorgerufen
durch die seit den Zeiten Peters II.
in zunehmenden Maße zu beobachtende Geldbeschaffung in Form von Krediten,
auch in der Innenpolitik wichtige Probleme einer Lösung. Das Mittel,
einfach die Steuereinnahmen zu erhöhen, das 1217 in Monzon durch die
Erhebung des bovatge, einer Viehkopfsteuer für Katalonien, und 1218
in Lerida, 1221 in Huesca sowie 1223 in Daroca durch die Erhebung des monedaje
(monetaticum), einer Schutzsteuer gegen Münzverschlechterung für
Aragon, ins Auge gefaßt wurde, erwies sich als nur bedingt anwendungsfähig.
Denn der Einführung des lukrativen montedatge in Katalonien standen
die Zugeständnisse Peters II. von
1205 entgegen, so dass dort trotz einiger erfolgreicher Versuche des Königtums,
diese Bestimmungen zu unterlaufen und den Münzwert zu verändern,
eine umfassende Finanzreform mit Erschließung neuer Einkunftsquellen
nicht durchgeführt werden konnte. Selbst die Bestellung der Templer
zu Rechnungsführern der Finanzverwaltung in beiden Reichen war lediglich
ein Schritt hin zu einer stabilen Geldwirtschaft, zog aber keine kurzfristige
Entschuldung nach sich.
Angesichts seiner prekären finanziellen Lager kam
Jakob I. nicht umhin, eine Adelspolitik zu treiben, die ihm
eine breite Machtausübung ohne Rückgriff auf Geldressourcen erlaubte.
Den Forderungen des aragonesischen Adels, der nicht der Friedensordnung
von 1214 unterlag, kam er entgegen, indem er eingedenk früherer politischer
Konstellationen im Februar 1221 die Ehe mit Eleonore
von Kastilien, der Tochter Alfons'
VIII. und der Eleonore von England,
schloß und bei dieser Gelegenheit die Schwertleihe erhielt. Zwar
sollte die Ehe keinen Bestand haben, da durch die gemeinsame Abstammung
von Alfons VII. von Kastilien-Leon
ein zu naher Verwandtschaftsgrad gegeben war und die Kurie keinen Grund
hatte, durch die Erteilung einer Dispens Entgegenkommen zu zeigen, doch
sicherte sie dem jungen König die benötigte Unterstützung
um unliebsame Adelseinungen wirksam durch die Bildung königstreuer
Faktionen zu bekämpfen. Gelegenheit bot sich in den nächsten
Jahren genügend, doch blieb Jakob I. sowohl
gegenüber dem rebellierenden Pero Ahones als auch gegenüber einer
aragonesischen Liga aus Adel und Städten siegreich, während er
in Katalonien die in einem Kriegszustand ausartenden Rivalitäten zwischen
seinem beiden Reichsverwaltern Wilhelm von Montcada und Nunyo Sanc sowie
den ihnen zuneigenden Adelsgeschlechtern beherrschen konnte.
In dieser Phase seiner Regierung, in der er 1228 mit
der Treueerklärung des aragonesischen Adels für seinen erstgeborenen
Sohn Alfons in Daroca eine neue Stufe
der Unabhängigkeit erreicht hatte, gelang es
Jakob I. sogar, die Einverleibung der Grafschaft Urgell in die
Krone Aragon vorzubereiten. War noch 1217 mit Gueran de Cabrera, einem
Verwandten Graf Ermengold VII. (1154-1184), eine Vereinbarung über
die Ausübung der Herrschaft in der Grafschaft Urgell getroffen worden,
die die Erbrechte von Aurembiaix, der Tochter des letzten Grafen
Ermengol VIII. (1184-1209), ausdrücklich nicht berührte, falls
diese sie einfordern sollte, so nutzte Jakob I.
1228
diese besondere Rechtslage, um die Machtstellung des unbequemen Geschlechts
der CABRERA zu unterminieren. Als Aurembiaix nach dem Tod ihres bisherigen
Gatten aus dem kastilischen Adelshaus der CASTRO im Sommer 1228 in Lerida
erschien, um die Grafschaft für sich zu reklamieren, war der König
rechtlich dazu verpflichtet, ihr nach Leistung des Lehnseides die Verfügung
über ihren Besitz zu verschaffen, wenn nötig mit Waffengewalt.
Da gleichzeitig die bestehende Ehe Jakobs I.
aufgelöst wurde, stand es ihm frei, mit Aurembiaix einen Heiratsvertrag
zu erneuern, der bereits 1209 von ihrer Mutter für sie geschlossen
worden war, ohne dass er bisher politische Bedeutung erlangt hatte. Dieser
Heiratsvertrag, oft fälschlicherweise als Konkubinatsvertrag gedeutet,
garantierte der Gräfin den Besitz der Grafschaft und hatte dieselbe
im Rechtszug über den erstgeborenen Erben an die Krone Aragon gebracht,
wenn Jakob I. nicht, nachdem er sein
erstes Ziel, die Ausschaltung der CABRERA, verwirklicht hatte, vorerst
das Interesse an dieser Verbindung verloren hätte. Sein Versuch, 1229
über eine der Töchter Alfons' IX. von
Leon dieses Reich an sich zu bringen, führte dazu, dass
Aurembiaix eine Vermählung mit dem Infanten
Peter von Portugal, einem vertriebenen Bruder König
Alfons' II., vorzog. So sollte es noch bis 1231 dauern, bevor
die Grafschaft Urgell als Tauschobjekt für die Belehnung mit Mallorca
an die Krone fiel. Die Stadt Lerida war indes schon anläßlich
der Verhandlungen von 1228 Jakob I.
übereignet worden.
In diesen Jahren konnte Jakob
I. eine solch tiefgreifende Konsolidierung seiner Herrschaft
verzeichnen, dass der Griff nach Zielen möglich wurde, die außerhalb
seines bisherigen Machtbereichs lagen. An erster Stelle stand in dieser
Hinsicht die Eroberung Mallorcas, seit alters her ein muslimisches Piratennest
und schon vordem Angriffen der Grafen von Barcelona ausgesetzt. Diesen
wäre 1115 fast die dauerhafte Inbesitznahme der Insel gelungen, wenn
nicht die ALMORAVIDEN einen erfolgreichen
Gegenschlag geführt hätten. Da die Balearen nach dem Einbruch
der ALMOHADEN unter der Herrschaft
der Banu Ganija ihre Unabhängiogkeit wahren konnten, fiel das mittlerweile
von Genua und Pisa zum Handelszentrum ausgebaute Mallorca erst zu Beginn
des 13. Jahrhunderts dem almohadischen Druck zum Opfer, wobei die wirtschaftliche
Bedeutung der Insel als Knotenpunkt wichtiger Schiffahrtswege und Etappe
auf der Route nach N-Afrika entscheidender Anreiz für die kriegerischen
Anstrengungen gewesen sein dürfte. Ähnliche Motive bewegten auch
Jakob I., als er dem von Handelsinteressen bestimmten Drängen
Barcelonenser Kaufleute nachgab und die Einnahme Mallorcas sowie seines
Hauptortes Madinat Majurqa (Palma de Mallorca) als vorwiegend katalanisches
Unternehmen durchführte, obwohl ein Kreuzzugscharakter ebenso postuliert
werden kann wie die Teilnahme fremder Truppen.
Der gründlichen Vorbereitung auf einem Cort general
zu Barcelona im Dezenber 1228, auf dem die Friedensordnung für Katalonien
erneuert, die Friedenswahrung endgültig dem Königtum als Herrschaftsinstrument
reserviert und die Einziehung eines neuerlichen Bovatge beschlossen wurde,
folgte am 31. Dezember 1229 der diplomatisch sorgfältig abgesicherte
Fall von Madinat Majurqa, wobei Wilhelm und Raimund von Montcada den Tod
fanden. Die christliche Wiederbesiedlung der Insel, die als "Grundgesetz"
die Usatges von Barcelona erhielt, während das Stadtrecht den Privilegien
von Lerida, Tortosa und Agramunt nachgebildet wurde, wurde durch den Repartiment
von Mallorca zwischen König und Adel eingeleitet. Der sich über
fast zwei Jahre hinziehenden endgültigen Befriedung der Insel folgten
1231 im Vertrag von Capdepera (17. Juni 1231) die tributpflichtige Unterstellung
von Menorca unter das Protektorat der Krone Aragon, der erwähnte Lehnsvertrag
mit Peter von Portugal (29. September
1231) und 1235 die Eroberung von Ibiza durch die tatkräftige Mitwirkung
des Erzbischofselekten von Tarragona, Guillem de Montgri.
Parallel zur Eroberung Mallorcas plante der aragonesische
König auch den Ausgriff auf Valencia, wofür seit 1229 Anzeichen
zu beobachten sind. Nachdem 1232 Morella und 1233 Burriana sowie Peniscola
gefallen waren, diente Jakob I. ein
im Oktober 1236 in Monzon abgehaltener Cort general dazu, unter ähnlichen
Bedingungen wie 1228 diesmal primär den aragonesischen Adel zu einem
Feldzug gegen das maurische Königreich zu bewegen, zumal seine Heirat
mit der in N-Frankreich und Flanden reich begüterten Violante von
Ungarn (1235) seine Position nicht unwesentlich gestärkt hatte. Da
der König darüber hinaus vom Papst die Erlaubnis erhielt, den
Kreuzzug predigen zu lassen, war dem Unternehmen eine innere Kraft beschieden,
die am 28. September 1238 zur Einnahme der Stadt Valencia nach fast halbjähriger
Belagerung führte. Bevor es indes durch die Eroberung von Jativa (1244)
und Biar (1245) zur abschließenden Arrondierung des Territoriums
und damit zum erfolgreichen Ende aller Anstrengungen kommen konnte, taten
sich ernste Schwierigkeiten mit dem aragonesischen Adel auf, die die in
den unterschiedlichen Strukturen begründete Spannung zwischen den
Bevölkerungsgruppen innerhalb der Krone Aragon aufzeigten.
Beim Repartiment von Valencia, durch den die Wiederbesiedlung
geregelt wurde, erwies sich als unumgänglich, das Königreich
in verschiedene Rechtszonen aufzuteilen. Die ländlichen Gebiete wurden
dem nach Machtgewinn strebenden aragonesischen Adel als Siedlungszone zugewiesen,
während sich der König die städtischen Zentren vorbehielt
und dort katalanischen Zuwanderern ermöglichte. Durchbrochen wurde
diese Einteilung noch durch jene nicht gering zu schätzenden, seßhaften
mudejarischen Bevölkerungsteile, die nach der Eroberung im Königreich
verblieben waren. Um eine gewisse verfassungsmäßige Einheitlichkeit
des neuen Königreichs, das der Krone Aragon als Ganzes unter Schaffung
eigener Institutionen angegliedert werden sollte, zu erreichen, unternahm
Jakob I. 1239 den Versuch, durch Sammlung alter Gewohnheiten
eine einheitliche Rechtsgrundlage herzustellen und promulgierte diese später
als Fori Valentiae bezeichneten Consuetudines, die starke Anklänge
an das Recht Neukataloniens aufwiesen, zuerst in Latein, bevor er 1261
eine altkatalonischen Fassung dieser Furs de Valencia folgen ließ.
Seiner Aufgabe als Gesetzgeber wurde
Jakob I., beeinflußt von Vorstellungen des römischen
Rechts, auch in der Folge gerecht: so als er 1247 auf einem Court general
zu Huesca die Fori Aragonum (Codigo de Huesca) erließ, die das ältere,
vornehmlich von Fuero von Jaca bestimmte Recht ersetzen und vereinheitlichen
und vor allem an kanonischen Recht geschulten Bischof Vidal de Canyelles
kompiliert wurden; so als er den Bischof mit der Herstellung einer noch
umfassenderen Compilatio maior (Vidal Mayor) nach dem Vorbild des
Codex Justinianus beauftragte. Gleichzeitig entstanden um 1250 als private
Arbeit die Commemoracions des Pere Albert, eine Feudalrechtssammlung, die
die Usatges von Barcelona einer den geänderten Verhältnissen
angepaßten Neuinterpretation unterzogen, soweit den Costumes de la
Mar Vorformen einer ersten Seerechtssammlung, die später in Gestalt
des Llibre del Consolat de Mar durch den Cosolat de Mar (Seekonsulat; Seegerichtshof)
von Barcelona Verbreitung im gesamten Mittelmeerraum finden sollte. In
diesen Vorgängen spiegelt sich ein neues, durch römisch-kanonische
Normen geprägtes Rechtsverständnis wider, das in seinem Drang
nach Systemierung aus alten Gewohnheiten erwachsener Zustände auch
die Stellung des Herrschers nicht unberührt ließ und einen staatlichköniglichen
Zentralismus Vorschub leistete.
Mit der Angliederung des Königreiches Valencia hatte
Jakob I. jene Gebiete, die ihm aufgrund der Vereinbarungen von
1179 als Ziele der Reconquista zugestanden, endgültig in Besitz genommen.
Die Alicante-Zone respektierte er in einem solchen Maße als Interessengebiet
des kastilischen Königs, dass er 1240 gar ein Unterwerfungsangebot
der dortigen maurischen Bevökerung auusschlug. Zwar gestaltete sich
das Verhältnis der beiden Kronen zueinander gerade in diesen Grenzregionen,
wo sich genügend Anlässe für Rebereien ergaben oder Gefühle
vermeintlicher Bedrohung Abwehrgebärden beider Seiten hervorriefen,
äußerst schwierig, doch wurde trotz des erdrückenden kastilischen
Hegemonialsanspruchs immer wieder ein für alle gangbarer Ausweg gefunden.
Zuletzt war dies 1244 geschehen, als durch die Übereinkunft von Almizra
die einst in Cazola ausgehandelten Bedingungen bestätigt worden waren
und der kastilische Verzicht auf Jativa die Krone Aragon zur wohlwollenden
Duldung der Eroberung von Murcia gebracht hatte.
Seit 1253 hatte sich das Verhältnis allerdiungs
vor allem wegen der beiderseitigen Interessen in Navarra merklich verschlechtert
und war nach einer kurzzeitigen Verständigung in Soria während
des Frühjahrs 1256 seit 1259 in eine Phase eingetreten, die man als
empfindliches Gleichgewicht charakterisieren kann. Umso überraschender
reagierte Jakob I., als 1264 in Andalucia
und Murcia mit Unterstützung der Könige von Granada und Marokko
folgenschwere Revolten der Mudejares gegen die kastilische Herrschaft ausbrachen.
Er gab gegen den Widerstand der aragonischen Cortes getreu den Vereinbarungen
von 1244 einem Hilfeersuchen König Alfons'
X. statt und eroberte die Stadt Murcia im Winter 1266 zurück.
Nachdem er die inneren Angelegenheiten des Reiches in seinem Sinne geregelt
und zudem dort Siedler, in der Mehrzahl Katalanen, aus seiner eigenen Machtzone
seßhaft gemacht hatte, restituierte Jakob I. Murcia an Kastilien.
Diese Entscheidung und sicherlich auch der ursprüngliche Entschluß
zum Eingreifen sind vorderhand auf die Vertragstreue des aragonesischen
Königs zurckzuführen, wurden gewiß auch von der Familienpolitik
bestimmt, da Alfons X. seit 1244 mit
Violante
von Aragon, Jakobs
Tochter
aus der Ehe mit Violante von Ungarn,
verheiratet und folglich sein Schwiegersohn war. Darüber hinaus hatte
Konstanze, eine weitere Tochter Jakobs
I., 1256 mit dem kastilischen Infanten
Manuel jenen Bruder Alfons' X.
geheiratet, der mit der Verwaltung von Murcia betraut gewesen war.
Andererseits sollten Kastilien und Aragon seit 1263 durch
die gemeinsame Gegnerschaft gegen den aragonesischen Expansionismus in
ungeahnter Weise zusammengeschmiedet werden.
Wie sehr das dynastische Hausdenken mittlerweile allerdings
politische Entschlüsse beeinflussen, darüber hinaus die Grenzen
von Reichen und Regionen in Bewegung bringen konnte, sollte sich bei der
Nachfolgeregelung erweisen. Hatte zuerst die Geburt von Jakobs
zweiten
Sohn Peter dazu geführt, dass
der Erstgeborne Alfons, Sohn der Eleonore
von Kastilien, diesem 1241 die Nachfolge in Valencia, den Balearen,
Montpellier sowie den Grafschaften Roussillon und Cerdagne, die durch den
Tod des Nunyo Sanc verfügbar geworden waren, überlassen mußte,
so zog ein weiteres freudiges Ereignis 1244 eine neuerliche Teilung nach
sich. Da mit dem Drittgeborenen
Jakob ein
weiterer Sohn an der Herrschaft beteiligt werden mußte, wurde
Alfons auf Aragon beschränkt, Peter
hingegen mit Katalonien ausgestattet. Nicht genug damit, erfolgte bei dieser
Gelegenheit zusätzlich die Ausgliederung Leridas und selbst Monzons
aus dem aragonesischen Königreich, so dass beide Städte Katalonien
zugeschlagen werden konnten. Obwohl sich in Einzelheiten noch Verschiebungen
ergaben - so durch die Geburt und den frühen Tod des vierten Sohnes
Ferran (1248-1251) -, hatte diese Regelung
bis in die 60-er Jahre Bestand, bis der Tod des Kastilien zuneigenden Alfons
(1260) neue Voraussetzungen schuf.
Wenden wir uns jedoch wieder der Frage nach den politischen
Hintergründen für die bereits angedeutet veränderte Haltung
Jakobs
I. gegenüber Alfons X. von Kastilien
im Jahre 1264 zu, so lehrt ein Blick auf die Außenbeziehungen, dass
beide Könige seit 1263 in diesem Bereich gemeinsame Interessen verfolgten.
Denn mit Karl von Anjou, dem jüngeren
Bruder des französischen Königs, war ihnen, gefördert durch
Papst Urban IV., ein mächtiger Konkurrent um die Nachfolge der STAUFER
im Königreich Sizilien erstanden, für den seit Juni 1263 eine
endgültige vertragliche Grundlage zur Absicherung seiner Ansprüche
in greifbarer Nähe lag. Was die beiden Monarchen bisher getrennt hatte,
der Griff nach Sizilien und dem staufischen Erbe, zwang sie nun, angesichts
des bedrohlichen Erstarkens des guelfisch-französischen Expansionismus,
zusammenzustehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte vor allem Jakob
I. bereits schlechte Erfahrungen mit den französischen
Ambitionen im Languedoc und an der Pyrenäengrenze gemacht. Hatte der
Friede von Meaux 1229 und der daraus resultierende Heiratsvertrag zwischen
Johanna von Toulouse und Alfons von Poitiers
die Grafschaft Toulouse trotz aller dem entgegenwirkenden Bündnisse
zwischen Jakob I., Raimund VII. von
Toulouse und dem Grafen der Provence 1249 an das französische Königreich
gebracht, und war der Provence selbst durch die Eheschließung zwischen
der Erbin Beatrix und Karl
von Anjou 1246 das gleiche Schicksal beschieden gewesen, so
waren damit längst nicht alle Streitpunkte aus der Welt geräumt.
Die aragonesischen Herrschaften im Languedoc, allen voran
die Machtausübung über die Stadt Montpellier, sollten seit 1254
verstärkt Stein des Anstoßes sein. Der mehr oder weniger offenen
Drohung Ludwigs IX. im Gegenzug die
alten karolingischen Herrschaftsrechte
über die Grafschaften der "Spanischen Mark" wiederbeleben zu wollen,
konnte Jakob I. nur durch die Verabredung
eines Vergleichs begegnen, der im Mai 1258 durch den Vertrag von Corbeil
schriftlich fixiert wurde. Jakob I.,
dessen reale Gewalt in den umstrittenen Bereichen sich 1255 auf den Stadtseniorat
von Montpellier, die Grafschaften Roussillon und Cerdagne mit dem Conflent
und Vallespir, den Capcir, den Val d'Aran, die Vizegrafschaften Bigorre
und Bearn sowie die Lehnshoheit über Carlat, Donezan und Sabartes
erstreckt hatte, verzichtete mit Ausnahme Montpelliers und des Carlades
auf alle Rechte und Ansprüche im Languedoc, während der französische
König seine alten, zumeist obskuren Rechtstitel auf die Grafschaften
Barcelona, Urgell, Besalu, Empuries, Roussillon, Cerdagne, Conflent, Girona
und Osona aufgab. Darüber hinaus trat Jakob
I. im Juli 1258 die Provence mit Arles, Avignon und Marseille
an Margarete von Frankreich und damit
an die französische Krone ab, obwohl ihre jüngere, mit Karl
von Anjou verheiratete Schwester Beatrix
als
eigentliche Erbin zu gelten hatte. Sein Preis war die Verlobung seiner
Tochter Isabella mit dem
französischen
Thronerben Philipp. Der Vertrag von Corbeil sowie der damit
verbundene Rückzug der Krone Aragon aus dem Languedoc bedeutete das
Ende der okzitanischen Hoffnungen auf Wahrung eines Restes an Autonomie,
da nun gegenüber den Bestrebungen des französischen Königtums
kein adäquates Gegengewicht mehr existierte. Der Übergang der
Grafschaft Toulouse an die französische Krone nach dem Tod Johannas
(1271) besiegelte das Schicksal des okzitanischen Südens.
Die Zielrichtung der aragonesischen Politik hatte sich
indes zwischenzeitlich verschoben, da es verlockender schien, das sich
abzeichnende Machtvakuum, das durch den Niedergang der staufischen Macht
im Mittelmeerraum hervorgerufen wurde, in Konkurrenz mit Karl von Anjou
zu füllen und gleichzeitig den nach der Eroberung der Balearen stetig
expandierenden Handelsinteressen der Krone, das heißt natürlich
in erster Linie der katalanischen Kaufleute, Genüge zu tun.
Einen wichtigen Schritt zur Untermauerung eigener Ansprüche
und zur Eindämmung der Ambitionen Karls von
Anjou stellte dabei die am 13. Juni 1262 in Montpellier geschlossene
Ehe zwischen dem Infanten Peter (III.) von Aragon,
Jakobs
zweitgeborenem Sohn, und der
Konstanze von Sizilien,
der Tochter und Erbin des STAUFERS Manfred,
dar. Dadurch wurden jene Ambitionen wiederbelebt, auf die FRIEDRICH
II. schon 1209 bei der Heirat mit Konstanze,
der Tochter Alfons' II. von Aragon,
hatte Rücksicht nehmen müssen. Man hatte ihm zur Auflage gemacht,
dass das Königreich Sizilien an die Krone Aragon fallen sollte, falls
er vor seiner Gattin stürbe, ohne männliche Erben zu hinterlassen.
Parallel zum sizilianischen Heiratsprojekt von 1261 wurde nach dem Tod
des Erstgeborenen Alfons (1260) innerhalb
des Königshauses die Nachfolge definitiv geregelt, indem
Jakob, der jüngere Sohn, die Balearen, - totum regnum nostrum
Maiorice et Minorice integre et totum id quod habemus et de cetero habebimus
in Evissa - die Grafschaften Cerdagne und Roussillon (mit Collioure), das
Conflent und Vallespir sowie die Herrschaft über Montpellier erhielt
und damit das Königreich Mallorca mit seiner Hauptstadt Perpignan
geschaffen wurde, während Peter die übrigen Reichsteile zufallen
sollten. Eine gegenseitige Mannschaftsleistung der Söhne untereinander
und zusätzlich gegenüber ihrem Vater bzw. vice versa bildete
ebenso einen Bestandteil der Regelung wie die wechselseitige Nachfolge
beim Fehlen eines männlichen Erben und das Wiederaufleben der Lehnsabhängigkeit
für die Gebiete nördlich des Pyrenäenkammes, falls sie vom
Königreich Mallorca getrennt werden sollten. Da Mallorca ein Handelsknotenpunkt
und auf die Nutzung der Seewege nach N-Afrika und in den westlichen Mittelmeerraum
ausgerichtet war, ist es nicht verwunderlich, wenn beide Infanten gemeinsam
mit ihrem Vater nach 1262 der angevinischen Macht Paroli boten, wo sie
konnten. Dies erstreckte sich, sieht man vom direkten Wettbewerb um Sizilien
ab, auf die Unterstützung eines provencalischen Aufstands gegen das
Regiment Karls (1262) ebenso wie auf den vorerst vergeblichen Versuch,
Sardinien der Krone zu inkorporieren (1267).
Ein besonderer Stellenwert kam in diesem weitgespannten
Kräftespiel dem Maghreb zu, in dem sich als Folge der Auflösung
des ALMOHADEN-Reiches die langlebigen
Herrschaften der HAFSIDEN (1228-1574)
in der östlichen Region, dem eigentlichen Ifriqia um Tunis und Bugia
(Bigaya), der 'ABDALWADIDEN' bzw. 'BANU'
ABD AL-WAD (1235-1554) im heutigen Algerien um Tlemcen und der
MERINIDEN
bzw. BANU MARIN (1269-1465) im heutigen
Marokko um Marrakesch und Fes gebildet hatten bzw. bilden sollten. Einerseits
waren diese städtischen Zentren, an der Spitze Bugia und Tunis, als
Handelspartner der katalanischen Städte, allen voran Barcelona, ein
vorrangiges, oftmals geschütztes Interessengebiet der Krone, aber
auch als Expansionsziele übten sie beträchtlichen Reiz aus. Andererseits
konnte das HAFSIDEN-Reich, dessen Herrscher
seit 1253 den Kalifentitel (amir al-mu'minin) führten, als ideales
Sprungbrett nach Sizilien dienen, weshalb Karl
von Anjou um der Sicherheit seiner Herrschaft willen hier Fuß
fassen mußte. Im Rahmen jenes Kreuzzugsunternehmens, auf dem
Ludwig IX. von Frankreich starb, stellte er durch den Abschluß
eines Tributarvertrages mit dem Kalifen von Tunis (1270) die Neutralität
dieser Region sicher und ließ sich selbst die ehemaligen Rechte der
normannischen Herrscher Siziliens zugestehen. Obwohl Jakob
I. im Februar 1271 zu Valencia ebenfalls einen Friedens- und
Handelsvertrag mit al-Mustansir billah von Tunis
(1249-1277) schloß, kann nicht verborgen bleiben, dass
Karl
von Anjou einen entscheidenden Vorteil gegenüber den von
Aragon und Kastilien gestützten antiangevinischen Kräften
errungen und zudem einen wunden Punkt in der Politik des aragonesischen
Königs berührt hatte: den Kreuzzug.
Der aragonesische Anspruch auf Sizilien hatte das Verhältnis
des Königs, der bereits wegen innerkirchlicher Streitpunkte 1237 und
nochmals 1246 exkommuniziert worden war, zum Papsttum weiter getrübt.
Denn vom Papsttum war die Insel als Lehen rechtlich abhängig, und
die Bestrebungen der römischen Kurie zielten auf eine völlige
Verdrängung des unbequemen staufischen Einflusses. Darüber hinaus
lief die aragonesische Protektion für den Maghreb, deren Anfänge
bis 1235/40 zurückreichten, dem Kreuzzugsgedanken zuwider, so dass
das von Ludwig IX., Theobald
II. von Navarra und Karl von Anjou
als
König von Sizilien getragene Unternehmen gegen Tunis, bei dem auf
Seiten der Muslimin aragonesische und kastilische Kontingente, darunter
der Infant Friedrich von Kastilien,
kämpften, Jakob I. in eine unangenehme
Lage brachte. Bereits 1269 hatte der aragonesische König ein großes
Kreuzzugsunternehemen in den Orient angekurbelt, um mit dem Papsttum wieder
in ein besseres Eivernehmen zu gelangen, doch sollte der schleppenden Vorbereitung
die mutlose Aufgabe des ungeliebten Plans in einem Sturm vor Aigues Mortes
entsprechen. Alle Versuche Papst Gregors X., Jakob
I. zur Wiederaufnahme des Kreuzzugsunternehmens zu bewegen,
die ihren Höhepunkt 1274 auf dem zweiten Konzil von Lyon erlebten,
blieben vergeblich, da der König einerseits die feierliche Krönung
vor dem versammelten Konzil verlangte, andererseits keine Bereitschaft
zeigte, die auf die Vereinbarungen von 1204 zurückgehende nachträgliche
Zahlung eines Anerkennungszinses für den päpstlichen Schutz zu
leisten. Grundsätzlich stellte sich jedoch für den im Geist der
Templer erzogenen König die Bekämpfung der Heiden im fernen Orient
akzeptabler dar als der Krieg mit den potientiellen Handelspartnern vor
der eigenen Tür. Dem Angriffen auf die arabischen Bastionen in N-Afrika
mußten konkrete wirtschaftliche und politische Zielsetzungen zugrundeliegen.
Das Argument der Verbreitung des christlichen Glaubens spielte bei der
Vorbereitung eines Kreuzzuges nach Ifriqia sowohl für Kastilien als
auch für Aragon eher dann eine Rolle, wenn es darum ging, die finanzielle
Basis des Feldzugs durch die Erhebung eines Kreuzzugszehnten sicherzustellen
- ein deutliches Zeichen für den Niedergang der Kreuzzugsidee, obwohl
gerade zu dieser Zeit die Heidenbekämpfung in dem dominikanischen
Rechtsgelehrten Ramon de Penyafort (+ 1275) und in dem französischen
Philosophen Ramon Llull (ca 1232-1315) wortgewaltige Fürsprecher gefunden
hatte.
Die Abneigung, die Jakob I.
gegen eine abenteuerliche Kreuzfahrt in den Orient während der letzten
Phase seiner Regierung verspürte, wurde sicherlich durch die instabilen
innenpolitischen Zustände innerhalb der Krone Aragon verstärkt.
Zwar hatte er 1236 durch die Übereinkunft von Tarrega die CABRERA-Familie
zufriedengestellt, indem er Ponc de Cabrera, dem Sohn Gueraus, die Anerkennung
als Graf von Urgell gegen die Übertragung der Städte Lerida und
Balaguer an die Krone zugesichert und zudem einzig die Leistung eines Lehnseides
für das Grafenhaus von Barcelona verlangt hatte, doch abgesehen davon,
dass ihm Urgell 1267 nach inneren Konflikten wieder zufallen sollte, konnte
diser Teilerfolg kaum über das wirkliche Problem hinwegtäuschen:
den weitverbreiteten Unmut des Adels, der seine Rechte bedroht sah, mit
der Eroberungspolitik des Königs und das Mißtrauen gegenüber
dessen Verbindungen zu Kastilien.
Vor allem die Handlungsweise Jakobs
I. gegenüber Murcia, insbesondere die fast selbstlos einzustufende
Waffenhilfe für seinen kastilischen Schwiegersohn, ohne in größerem
Umfang eigene Vorteile daraus zu ziehen, traf beim aragonesischen und katalanischen
Adel ebenso wie die Ansiedlung landfremder, nicht zum Hochadel gehörender
Personen auf weitgehendes Unverständnis. An der Spitze der Adelsopposition
trat schließliche mit Ferran Sanxis de Castre ein illegitimer
Sohn Jakobs I., der zum großen
Widersacher seines Halbbruders Peter wurde.
Der Infant Peter
war bereits 1267 als Prokurator nach Katalonien, dann auch nach Aragon
gesandt worden. In den 60-er Jahren stark in der Mittelmeerpolitik engagiert,
wurde er 1270/71 mit adligen Unruhen und zuletzt mit einem weit um sich
greifende Adelsaufstand konfrontiert, der sich bis 1275 hinzog und den
er gemeinsam mit seinem Vater niederwarf. Als Häupter der Aufständischen
waren in Katalonien der Graf von Empuries, in Aragon Ferran Sanxis auszumachen,
der nach seiner Gefangenahme auf Befehl Peters
im
Fluß Cinca ertränkt wurde. Damit war für den Augenblick
die Ruhe inerhalb des Adels wiederhergestellt. Bevor Jakob
I. allerdings eine grundlegende Neuordnung der Verhältnisse
in Angriff nehmen konnte, rebellierte im Königreich Valencia die muslimische
Bevölkerung. Als der König darangehen wollte, diesen Aufruhr
selbst niederzuwerfen, erkrankte er nach anfänglichen Mißerfolgen
und starb am 27. Juni 1276 in Valencia, nachdem er das Gewand der Zisterzienser
genommen und die Ordensgelübde abgelagt hatte.
Vergleicht man die Ausdehnung der Krone Aragon zum Ende
der Regierung Jakobs I. mit ihrem Bestand
bei seinem Herrschaftsantritt, dann vermag man nur zu dem Schluß
gelangen, dass er, der sich als Herrscher eines mittelmeerischen Reiches
von der Rhone bis Valencia sah, seinen Beinamen der Eroberer zurecht
erhielt, obwohl er die meisten Besitzungen nördlich der Pyrenäen
aufgeben mußte und die Grafschaft Foix zuletzt 1264 neben Urgell,
Empuries und Pallars Sobira zu den katalanischen Grafschaften gezählt
wurde. Dafür hatte er zwei Königreiche - Mallorca und Valencia
- erworben, ein drittes - Murcia - seinem Schwiegersohn gesichert
und die zukunftsträchtige Option auf ein viertes - Sizilien - aufrechterhalten.
Die 1274 offen zutage getretene Unlust, das Papsttum länger als Schutzmacht
anzuerkennen, nachdem der Verlust der aragonesischen Rechte im Languedoc
nicht hatte abgewendet werden können, stimmte mit der Absicht überein,
das päpstliche Lehen Sizilien auch gegen den Willen des Lehnsherrn
den ANJOU zu entreißen.
Mit dieser Handlungsweise hatte
Jakob I. trotz den Schwierigkeiten in seinen Kernlanden der
guelfisch-angevinischen Position endgültig
eine ghibellinisch-aragonesische entgegengesetzt.
Er konnte dies aus einer Haltung der Stärke heraus
tun, da er ungeachtet aller Adelsunruhen im Begriff stand, die Krone Aragon
in einen Verwatungsstaat prämoderner Prägung zu transformieren.
Hier liegt die zweite, vielleicht sogar bedeutendere Leistung seiner Regierungszeit
begründet, wenn auch der erste Höhepunkt dieser Entwicklung erst
unter Alfons III. (+ 1291) eintreten
sollte. Die erwähnte verstärkte Rezeption römischer Rechtsvorstellungen
sowie die damit zusammenhängende Verschriftlichung und Systematisierung
der Rechtsgrundlagen innerhalb der Kronländer wurde flankiert von
einer ratsamen Zunahme des Verwaltungsschriftgutes, wodurch sich erst der
Aufbau geschlossener Organisationsformen mit den notwendigen Kontrollinstanzen
als pratikabel erwies. Als wichtigstes Mittel, um einen solchen Schriftverkehr
einschließlich der zugehörigen Registerführung zu ermöglichen,
muß die zunehmende Verwendung von Papier innerhalb der königlichen
Verwaltungsinstanzen angesehen werden. Robert Ignatius Burns, der die Edition
von 2.300 Schriftstücken allein für die Herrschaftsausübung
durch Jakob I. in Valencia vorbereitet
und den Gesamtbestand der nachweisbaren Dokumente königlicher Provenienz
auf mindestens 14.000 schätzt, spricht von einer "Paper Revolution",
die mit der Eroberung von Jativa, dem Zentrum der maurischen Papierherstellung,
einsetzte und in der Folge schrittwesie das übrige Abendland erfassen
sollte. Im Gegensatz zu FRIEDRICH II.,
der die Verwendung von Papier innerhalb seiner sizilianischen Kanzlei ausdrücklich
bei der Herstellung wichtiger Schriftstücke verboten hatte, erkannte
man für die Krone Aragon, in der schon im 12. Jahrhundert die Lehnsverwaltung
mit der Anlage des Liber Feudorum Maior und die Finanzverwaltung durch
die Entstehung eines Liber domini regis einen hohen Standard erreicht hatten,
die Möglichkeiten, die der nun durch preisgünstige Eigenproduktion
reichlich verfügbare Beschreibstoff bot. Damit wurde aber ein bedeutedner
Beitrag zur inneren Festigung der aragonesischen Kronländer geleistet,
wozu gleichfalls die Herstellung vergleichbarer Rechtsgrundlagen zählte,
wenn Jakob I. bei der Aufteilung der
Reiche unter seine Söhne darauf achtete, dass die neugeschaffene Krone
Mallorca nicht nur die Barcelonenser Münze sondern auch die Constitucions
von Katalonien übernahm.
Dem König, der darüber hinaus als Verfasser
einer der wenigen mittelalterlichen Autobiographien, dem Llibre dels feits,
sowie eines Fürstenspiegels, dem Libre de saviesa, zu literarischem
Ruhm gelangte, war es somit trotz aller Beeinträchtigungen seiner
Regierungstätigkeit gelungen, entscheidende innen- und außenpolitische
Weichenstellungen zu vollziehen, die die Krone Aragon im Spätmittelalter
ungeachtet der angiovinnischen Erfolge, die sich letztlich auf die Behauptung
der Herrschaft in der Provence und in Unteritalien reduzierten, zur bestimmenden
Großmacht im westlichen Mittelmeer werden ließ.