Sohn des N.N.
Althoff Gerd: Seite 340
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"Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
B 189
Me: 24.12. Meingaudus aps + 993 Trier
(Es.)
Meingaud
war
Mitglied der Hofkapelle und primiscrinius
OTTOS
III.; vgl. Fleckenstein, Hofkapelle 2,
Seite 185.
Die Einsetzung in Trier kam durch
die Initiative HEINRICHS II. zu
Stande, der sich über die Wahl des Trierer Domkapitels hinwegsetzte;
vgl. BG Nr. 2680c; Löhnert, Personal- und Amtsdaten der Trierer Erzbischöfe,
Seite 19f. und FW B 206 mit weiteren Hinweisen.
Zum Todesdatum: Löhnert, Seite
20, BG Nr. 1870g.
Finckenstein Finck von: Seite 114
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"Bischof und Reich"
HEINRICH II. hatte
nach der Zurückweisung
Adalberos
den Mainzer
Dompropst Meingaud (1008-1015) zum Erzbischof von Trier
ernannt. Thietmar berichtet in Zusammenhang mit seiner Darstellung der
Empörung Adalberos in Trier rex illo cum exercitu properat,
archiantitistem inthronicatum ibidem consercrari Aethelberonemque excommunicari
precipiens. Nach dem Itinerar des Königs müßte diese
Weihe in Trier im September 1008 stattgefunden haben, der eine Wahl durch
das Gefolge des Königs gegen den Willen des Trierer Klerus und Volkes
vorausgegangen sein dürfte, vielleicht auf Empfehlung des Erzbischofs
Willigis, dessen Gefolge er angehört hatte. Meingaud
entstammte einer adligen Familie wahrscheinlich aus Mainfranken,
deren Genealogie unbekannt ist. Seine Mitgliedschaft in der Hofkapelle
ergibt sich aus dem Titel primiscrinius regis, den die Hildesheimer
Annalen ihm beilegen und den Fleckenstein mit dem des custos capellae
gleichsetzt. Ob er neben dem Amt des Dompropstes in Mainz, das die
Gesta Treverorum angeben, auch das des camerarius des Erzbischofs,
das Thietmar mitteilt, innehatte oder beide nacheinander, ist unklar.
Nachdem der Versuch des Königs, Meingaud
mit Waffengewalt in Trier einzusetzen, nicht zum Erfolg geführt hatte,
hat sich der Erzbischof auf den südlichen Teil der Erzdiözese
beschränken müssen. Da Adalbero die königliche Pfalz
in Trier besetzt hielt, hat Meingaud
seine
Residenz auf dem königlichen Hof in Koblenz genommen. Sein Versuch,
durch die Vergabe von Kirchengut an Adlige aus dem Erzstift seinen Einflußbereich
zu vergrößern, vermochte die Lage nicht zu ändern. Erst
mit der Unterwerfung der LUXEMBURGER
im April 1015 bahnte sich eine Wende an. Adalbero verzichtete zugunsten
Meingauds auf
seine Ansprüche, behielt jedoch die Burg in Trier für sich zurück.
Über die kirchliche und politische Tätigkeit
Erzbischof Meingauds außerhalb
seiner Diözese erfahren wir wenig. Im Mai 1012 nahm er an der Weihe
des Bamberger Domes und der daran anschließenden Synode teil, auf
der auch gegen seinen Suffragan Dietrich von Metz verhandelt wurde. Seine
Teilnahme an Reichs- und Hoftagen ist nicht überliefert, ebenso auch
keine Intervention in Königsurkunden. Die schwierige Lage seines Erzbistums
wird ihn an größeren Aktivitäten außerhalb seines
Erzbistums gehindert haben. Er starb am 25. Dezember 1015 in Koblenz.
Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im
Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der
Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 340
B 189 -
Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Bischof
und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen
Reiches (919-1056), Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1989 Seite 114 -
Fleckenstein, Josef: Hofkapelle und Reichsepiskopat unter
Heinrich IV., in Investiturstreit und Reichsverfassung, Hg. von Josef Fleckenstein,
Vorträge und Forschungen Band XVII Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1973 Seite 117-141- Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche
Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II.
(1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg
1999, Seite
146,194,264 -