Eberhard                                                   Erzbischof von Trier (1047-1066)
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    -15.4.1066
     Trier

Begraben: Kollegiatstift St. Paulin vor Trier
 

Sohn des schwäbischen Grafen Hezelin
 

Lexikon des Mittelalter: Band III Spalte 1522
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Eberhard, Erzbischof von Trier seit 1047
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     + 15. April 1066
      Trier

Begraben: Kollegiatstift St. Paulin vor Trier

Der Wormser Dompropst Eberhard, ein Sohn des alemannischen Grafen Ezelin (vielleicht aus dem Hause der EZZONEN), wurde 1047 von HEINRICH III. mit Zustimmung von Klerus und Volk zum Erzbischof von Trier ernannt. Aufgrund seines engen Verhältnisses zum salischen Königshaus erscheint eine Zugehörigkeit zur Hofkapelle als möglich, 1048 begleitete Eberhard den zum Papst erhobenen Bischof Brun von Toul nach Rom, wo er an dessen Inthronisation teilnahm. Von Leo IX. erhielt er 1049 noch in Rom den Primat der Trierer Kirche über Gallien (Jaffe 4158) bestätigt. Als tatkräftiger Förderer der lothringischen Kirchenreform nahm Eberhard an den päpstlichen Reformsynoden zu Reims und Mainz (1049) teil. Nach dem Tode HEINRICHS III. setzte sich Eberhard zusammen mit Erzbischof Anno von Köln, Herzog Gottfried den Bärtigen, Pfalzgraf Heinrich und anderen lothringischen Großen für die Unterstützung der Regentschaft der Kaiserin Agnes ein (Fürstenversammlung zu Andernach 1056 und 1059). Im Zuge der Auseinandersetzungen mit Graf Konrad I. von Luxemburg geriet Eberhard (um 1060) in Gefangenschaft, aus der er erst nach päpstlicher Intervention wieder freikam. Das Königtum des jungen HEINRICH IV. hat Eberhard loyal unterstützt. Bei dessen Schwertleite Ostern 1065 in Worms nahm er die Weihehandlung vor.

Quellen:
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Gesta Treverorum, Cont. I, c 8 (MGH SS 8, 181f.) - C. Wampach, Urk.- und Quellenbuch zur Gesch. der altlux. Territorien I, 1935, 392-434, Nr. 274ff.

Literatur:
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NDG IV, 232f. - RI III, 2 Nr. 80, 177, 360- A. Goerz, Mittelrhein. Reg. I, 1876 [Nachdr. 1974], 374-398, Nr. 1313ff. - E: Steindorff, JDG H. III. 2, 1881 [Nachdr. 1974], passim - G. Meyer v. Knonau, JDG H. IV. und H. V. 1, 1890 [Nachdr. 1964], passim - K. Löhnert, Personal- und Amsdaten der Trierer Ebf.e des 10.-15. Jh. [Diss. Greifswald 1908] - Hb. des Bm.s Trier, 1952, 34 - J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e II (MGH Schr. 16/II, 1966), 277 - F. Pauly, Aus der Gesch. des Bm.s Trier II, 1969, 66f. - E. Boshof, Das Erzstift Trier und seine Stellung zu Kgtm. und Papsttum im ausgehenden 10. Jh. (Stud. und Vorarbeiten zur   4, 1972), 84, 92 - F.J. Heyen, Das Stift St. Paulin vor Trier (GS NF 6, 1972), 302f. - Rhein. Gesch. I, 3, 1983, passim.


Finckenstein Finck von: Seite 117
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"Bischof und Reich"

Nach Poppos Tod ernannte der König cum plebisque consensu Eberhard (1047-1066) zum Erzbischof von Trier, der am 28. Juni 1047 geweiht wurde. Die näheren Umstände seiner Erhebung sind nicht überliefert. Eberhard war Sohn eines schwäbischen Grafen Hezelin, dessen verwandtschaftliche Verbindungen unbekannt sind. Zum Zeitpunkt seiner Erhebung war er Dompropst in Worms. Die Beobachtung, dass Eberhard weder aus dem Erzbistum stammte, noch Mitglied des Trierer Klerus war, ältere Beziehungen zum Erzbistum also offenbar nicht bestanden, erlaubt den Schluß, dass seine Wahl in Trier auf königlichen Vorschlag hin erfolgte. Aus dem damit erkennbaren engen Verhältnis Eberhards zu HEINRICH III., das die Gesta Treverorum auch ausdrücklich bestätigen, ist seine Mitgliedschaft in der Hofkapelle erschlossen worden, wofür aber keine ausdrücklichen Zeugnisse vorhanden sind.
In welcher Weise sich dieses Verhältnis Eberhards zum König während seiner Amtszeit als Erzbischof entwickelt hat, ist aus den Quellen nicht ersichtlich. Als Intervenient in fremder Sache erscheint er in den Königsurkunden nicht. Auch das Ausmaß seiner sonstigen Mitwirkung in der Reichspolitik wird in den Quellen nicht greifbar, obwohl die Zugehörigkeit Lothringens zum deutschen Reich in dieser nicht unbestritten blieb. Eine Teilnahme Eberhards an den Verhandlungen HEINRICHS III. um den Besitz Lothringens 1056 in Ivois ist nicht bezeugt, gleichwohl nicht ausgeschlossen, da Eberhard wenige Tage nach den Verhandlungen, im Juni 1056, in Trier an einem Hoftag des deutschen Königs teilnahm. Mit diesen außenpolitischen Spannungen überschnitten sich kirchenpolitische, die sich im Streit des Trierer Erzbischofs mit der Reimser Kirche um den primatus Galliae 1049 auf der Synode in Reims manifestierten, als ein im selben Jahr von Leo IX. der Trierer Kirche bestätigtes Privileg über den primatus tocius Galliae et Germanie bezüglich der Gallia mit Reimser Privilegien kollodierte.
Innerhalb seiner Diözese hat Eberhard sich gegen Übergriffe des Grafen Konrad von Luxemburg wehren müssen, in dessen Gefangenschaft er 1059 vorübergehend geriet, ein Beweis für seine gefährdete Stellung gegenüber dieser mächtigen Familie.
Innerhalb des Reichsepiskopats lassen sich Beziehungen Eberhards nur zu Anno von Worms belegen, die wohl auf seine frühere Zugehörigkeit zum Wormser Domstift zurückzuführen sind: Eberhard starb am 15. April 1066 in Trier.
 
 
 
 

Literatur:
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Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 106,166,187,189 -
Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 487/Band II Seite 9,543/Band III Seite 102,377 - Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056), Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1989 Seite 117 - Meyer von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 1. - 7. Band, Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1890 - Steindorff, Ernst: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III. 1. und 2. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 -