Heinrich I. Felix von Harburg                      Erzbischof von Mainz (1142-1153)
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um 1090-9.2.1153
              Einbeck
 

Sohn des N.N.
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2083
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Heinrich I., Erzbischof von Mainz
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* ca. 1090, + 9. Februar 1153
                    Einbeck

Angehöriger wahrscheinlich der Grafen von Wartburg/Thüringen

Emporgestiegen im Dienst der Erzbischöfe Adalbert I. und II., deren reichs- und territorialpolitische Linie er weiter folgte, wurde Heinrich I. mit dem Erzbistum unter Beachtung des Wormser Konkordats am 27. September 1142 durch König KONRAD III. investiert. Seine energische Initiative galten der Fürsorge für den Mainzer Besitz in Thüringen und im Weserraum mit Anlehnung an die WELFEN gleichermaßen wie am Mittelrhein, wo er allerdings in Rivalität mit staufischen Interessen geriet. KONRAD III. setzte ihn am 19. März 1147 für die Zeit seiner Abwesenheit auf dem Kreuzzug als Vormund König HEINRICHS (IV.) und Reichsverweser ein. Bis zum August 1149 verschärften sich die Gegensätze auf dem Felde der Kirchenpolitik. Da Heinrich I. nicht der Aufforderung zum Besuch der Reimser Synode im März 1148 folgte, entband ihn Eugen III. vom Amt, aber wohl aus Gründen der Klosterpolitik. Der Papst nahm jedoch die Suspension auf Drängen der Könige HEINRICH und KONRAD wieder zurück. Die Verstimmung mit Eugen III. blieb. Neue Gegensätze entstanden 1151, als Heinrich I. dem bisherigen Reichskanzler und jetzt erhobenen Kölner Erzbischof Arnold die Propstei Limburg entzog. Gespannt waren auch die Beziehungen zu Wibald von Stablo und Corvey. Die Übertragung der Mainzer Lehen des 1151 [Richtig 1152] ermordeten Grafen Hermann von Winzenburg an Herzog Heinrich den Löwen gab der STAUFER-Partei zusätzliche Angriffsmöglichkeiten. Als sich schließlich im März 1152 Heinrich I. in den Königswahlverhandlungen statt für FRIEDRICH I. für KONRADS III. noch unmündigen Sohn Friedrich einsetzte, ersetzte der neue Herrscher ihn an Pfingsten 1153 unter Zustimmung der von Eugen III. autorisierten Legaten durch Arnold von Seelenhofen als Erzbischof von Mainz. Die Begründung seiner Absetzung, nach der er sich in den welfischen Machtbereich nach Einbeck zurückzog, wurde schon von Zeitgenossen als ungerecht empfunden.

Quellen:
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Reg. zur Gesch. der Mainzer Ebf.e I, 1877, LXXI-LXXIII, 319, Nr. 1-353, Nr. 174 - Mainzer UB I, bearb. M. Stimming, 1932, 62, Nr. 35-359, Nr. 195.
 

Literatur:
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NDB VIII, 369f. - Hauck IV, passim - L. Falck, Kl.freiheit und Kl.schutz, Archiv für Mittelrhein. Kirchengesch. 8, 1956, 21-75 - H. Büttner, Ebf. H. v. Mainz und die Staufer (11421153), ZKG 69, 1958, 247-267 - K. Jordan (Fschr. H. Heimpel, 1972), 1042-1062 - F. Jürgensmeier, Das Bm. Mainz, 1988, 57ff.


Literatur:
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Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 29,61 A,74,84 A,134 A,139 A,155,181,186 A,333 - Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag München, Seite 36,53,107 - Wies, Ernst W.: Kaiser Friedrich Barbarossa. Mythos und Wirklichkeit, Bechtle Esslingen 1999, Seite 39,51,92,165 -