Begraben: Mainz, Dom
Sohn des Pfalzgrafen Aribo I. von Bayern und der
Adela von Bayern, Tochter von Pfalzgraf Hartwig I.
Aribo ist als consanguineus
HEINRICHS II. nachweisbar, ohne dass
sich die Verwandtschaft exakt nachweisen lässt.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 927
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Aribo, Erzbischof von Mainz (seit 1021)
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* um 990, + 6. April 1031
Como
Begraben: Mainz, Dom
Aribo verwandt mit
Kaiser HEINRICH II.; Sohn des Pfalzgrafen
Aribo von Bayern und der Adela, Schwester der Kunigunde und
Vetter des Erzbischofs Pilgrim von Köln.
Als Spross der bayerischen Sippe der ARIBONEN
wurde Aribo wahrscheinlich
in Salzburg ausgebildet, wo er 1020 als Diakon begegnet. Kaiser
HEINRICH II. holte ihn um diese Zeit in die Hofkapelle. Dort
wirkte er als Verwandter des Herrschers zusammen mit seinem Vetter Pilgrim,
ehe dieser im Juni 1021 das Erzbistum Köln erhielt. Im September 1021
wurde dann Aribo
das
Erzbistum Mainz übertragen. Als Erzbischof versuchte
er seine Prärogativen sowohl gegenüber seinen Suffraganen als
auch dem Papst auszubauen. Zäh, doch erfolglos, stritt er bis 1030
mit Bischof Godehard von Hildesheim um Kloster Gandersheim. Er gründete
die Abtei Hasungen; noch in seine Salzburger Zeit fällt die Errichtung
des Nonnenklosters Göß. Im Streit um die Rechtmäßigkeit
der Ehe Graf Ottos von Hammerstein verbot er jede Appellation an die römische
Kurie. Den auf das Reich übergreifenden Reformbewegungen stand er
nicht so nahe wie Pilgrim. Seine bereits unter HEINRICH
II. starke reichspolitische Position wurde unter KONRAD
II. zunächst weiter gefestigt. Aribo
trug
maßgeblich zur Wahl des SALIERS
1024 bei. Er krönte ihn am 8. September 1024 in Mainz, lehnte jedoch
die Salbung der Königin Gisela wegen
der Anfechtbarkeit der Ehe infolge zu naher Verwandtschaft ab. In Rivalität
um das Krönungsrecht nutzte Pilgrim diese Konstellation und salbte
Gisela
wenig später. Ungeachtet dieser Ereignisse war die Beziehung zum Herrscher
eng. Aribo
erhielt
zu seinem Erzkappellanat und dem Erzkanzleramt für Deutschland 1025
noch das für Italien. Zeichen des Zusammenwirkens waren zwei Jahre
später die Teilnahme am Romzug KONRADS II.
und an der Lateransynode. Zur Entfremdung trugen dann Differenzen zwischen
Aribo und
dem Kaiser im Gandersheimer
Streit sowie in der Reichskirchenpolitik bei.
Zwar behielt Aribo
alle
Ämter, sein Einfluss ging jedoch zurück, derjenige Pilgrims stieg.
Die Impulsivität und gelegentlich auch Schroffheit seines Verhaltens
haben gewiss zu diesem Wandel beigetragen. Aribo
starb auf der Rückreise von einer Pilgerfahrt nach Rom in Como. In
Mainz hatte er sich intensiv für den Wiederaufbau des 1009 abgebrannten
Domes eingesetzt. Die Mainzer Domschule erfreute sich seiner besonderen
Förderung, an ihr wirkte Ekkehard IV. von St. Gallen.
Quellen:
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J.F. Böhmer-C. Will, Reg. Der Ebf.e v. Mainz I,
1887, XLVI-L und 150-164 – M. Stimming, Mainzer UB I, 1932, 167-183, Nr.
266-277
Literatur:
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NDB I, 351 [Lit.] – R. Müller, Ebf. A. v. Mainz,
1881 – N. Bischoff, Über die Chronologie des Ksn. Gisela und über
die Verweigerung ihrer Krönung durch A. v. M., MIÖG 58, 1950
– Hauck III, passim – J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e 2, 1966,
161 ff., 169 ff, 223 ff.
Kaplan König HEINRICHS II.,
Diaconus der Salzburger Kirche, dann Erzbischof von Mainz
1021-1031.
1020 Mai 1. Kaiser HEINRICH
II. verleiht dem Nonnenkloster Göß in der Grafschaft
Leoben, das von Adala
unter Zustimmung ihres Gemahls (Graf Aribo
C. 7.) begonnene und von ihrem Sohne Aribo
(C. 15.) "Iuvaviensis ecclesie diaconus, consanguineus noster
atque capellanus" dem Kaiser tradiert worden war, Immunität: S.
U. II. 155, 91. (Anmerkung).
Note: Erzbischof Aribo von Mainz
und sein Bruder Erzbischof Piligrim von Köln C. 17. haben bekanntlich
die Wahl König KONRADS II. unterstützt.
Die Brüder waren Vettern der Gräfin Adelheid A. 35., der Mutter
KONRADS.
Es ist anzunehmen, dass diese Verwandtschaft hierbei eine Rolle gespielt
hat.
Trillmich Werner: Seite 144,184,251,274
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Erst der herrische Bayer Aribo
mühte sich wieder mit allen Kräften um politische Geltung, doch
verwickelte sich der unbequeme Mann in unaufhörliche Konflikte mit
seinen Suffraganen, mit Papst und König.
Die Leitung der Geschäfte nach dem Tode HEINRICHS
II. scheint der Erzkapellan und deutsche Erzkanzler, Erzbischof
Aribo von Mainz übernommen zu haben, ein streitbarer Herr,
der im Verlaufe des Hammerstein-Prozesses seine jurisdiktionelle Autonomie
dem Papste gegenüber mit so unbeugsamer Hartnäckigkeit
verfochten hatte, dass ihm Papst Benedikt VIII. den Gebrauch des Palliums
untersagte. Auf den Widerruf dieser als unberechtigt empfundenen Maßregelungen
bedacht, legte er größten Wert darauf, zur Erhebung eines ihm
geneigten Königs beizutragen, der wie der Verstorbene, nicht davor
zurückschreckte, dem Papste Weisungen zu erteilen.
Der stolze Mainzer sah in einer geschickten Steuerung
der bevorstehenden Kür das geeignete Mittel, sein durch päpstliche
Strafmaßnahmen erschüttertes Ansehen wiederherzustellen, und
sich das Wohlwollen des künftigen Herrschers zu sichern. Für
wertvolle Bemühungen um die Kür erhielt
Aribo trotz seiner Weigerung, die
Königin zu krönen, eine bisher dem sächsischen Bischof Meinwerk
von Paderborn gehörende Grafschaft in Hessen. Außerdem wurde
ihm, dem deutschen Erzkanzler, die gleiche hohe Würde für Italien
zuerkannt.
Als 1025 König KONRAD
seinen Vertrauten Azecho ohne Zustimmung des Metropoliten zum Bischof von
Worms erhob, beantwortete der selbstbewusste Erzbischof diese Brüskierung
sofort tief gekränkt auf ähnliche Weise. Seit er die Krönung
der Königin verweigert hatte, sah man ihn zwar fast ständig bei
Hofe, um sich als Ratgeber unentbehrlich zu machen. Er fühlte sich
stark genug, die selbstverschuldete Minderung seines Einflusses dadurch
ausgleichen zu können, dass er im Prozess um Gandersheim den Hildesheimer
Suffragen mit geistlichen Rechtsmitteln zur Unterwerfung nötigte.
Als Aribo
im Jahre 1027 den Hammersteiner Eheprozess wieder aufnehmen wollte, lehnte
KONRAD II., der das Verhalten des Erzbischofs als eine unerträgliche
Provokation auffasste, das beantragte Verfahren mit Zustimmung der Synodalen
wegen Unzuständigkeit ab.
Im Jahre 1030 hatte Aribo,
des ewigen Haders müde, endlich auf Gandersheim verzichtet und sich
mit Godehard von Hildesheim ausgesöhnt. Sein Anteil an der Reichspolitik
war immer geringer, das Verhältnis zu den Suffragenen schlechter geworden.
Da alle Versuche zur Verständigung mit Papst Johannes ergebnislos
blieben, wollte der stolze, einst so mächtige Herr nun persönlich
in Rom Buße tun, um die Rückgabe seines Palliums zu erwirken.
Nachdem ihm von den Anwesenden hilfreiches Gedenken im Gebet zugesichert
worden war, trat er Mitte Februar die schwerliche Fahrt an. Ob sie erfolgreich
verlief, wissen wir nicht. Auf der Rückreise ereilte ihn am 6.
April 1031 in Como der Tod.
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78
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"Das Tuskulanerpapsttum"
Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen
Erzbischof Aribo von Mainz und dem
nicht minder unbeugsamen Papst durch den Hammersteiner Eheskandal, der
allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt
worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard waren
nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war.
Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König
HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung
des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint
der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt
zu haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen
und seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten
nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen
zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im
Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied
die leidige Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten
der Hammersteiner. "Ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen
blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und
ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich
nun von königlicher wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder
auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen
hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am
Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig und
verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald
auf seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann
bei seiner Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen
machte, sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen
Entschluss bereute, Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung
des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs eine reelle
Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die Häscher
des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person des Erzbischofs
um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände Ottos und wurde
auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel
eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch
Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte
HEINRICH, den Ehestreit trotz des Gewaltaktes
des Hammersteiners auf gütlichem Weg beizulegen. Als aber weder Freunde
des Ehepaares noch ein persönlicher Vermittlungsversuch des Kaisers
die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen konnten, beschloss eine Reichsversammlung,
das renitente Paar mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin
auf seine Burg Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass
er für seine Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu
werden. HEINRICH, der solch trotziges
Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete diese Tat des Hammersteiners
mit Einschließung der Burg. Weihnachten 1020 sah Otto sich wegen
Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die
Einziehung des Hammersteinschen Vermögens als ausreichende Strafe
genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung
oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen
ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mussten. Mitte des
Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von
Erzbischof Aribo, dem Nachfolger
Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzialsynode willigte der
Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür die eingezogenen
Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen nahm die Unterwerfung
nicht an; sie beschloss, nach Rom zu gehen und dort die Entscheidung des
Papstes anzurufen.
Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer
Prestigefrage für Aribo zu werden,
denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe
votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen
der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloss
der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen,
indem er seinen Beschluss von einer Synode bekräftigen ließ,
um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln.
Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen
konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst musste
er wissen, dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf
in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt
hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode
Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig
gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter
Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards,
denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle
in letzter Instanz entscheiden zu können.
Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt
und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit
in Rom weilte, über die Pläne Aribos
in einem für den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte
Benedikt eine Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung
bringen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des
Mainzers ausgefallen zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte
dem Metropoliten das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium
entzog. Diese Entscheidung traf schwer. Aribo
selbst
schrieb an die Kaiserin Kunigunde
-
mit ihrer Intervention bei HEINRICH
suchte
er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten
ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig.
Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung
des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr
1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe
auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören,
was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe
dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne
Aribos formulierte,
erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April
1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des
Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist
auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des
Palliums mit sich brachte.
Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er
auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort
offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine
Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit
hat der Papst kein Privileg für Aribo
ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlasste den
palliumslosen Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode
des Jahres 1027 die Hammersteinsche Eheaffäre erneut vorzubringen.
Als KONRAD II. das
Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos
"harter und stolzer Sinn gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen
zu brechen, musste Aribo
sich
1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen.
Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX.
positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten
sie Aribo nicht mehr, da er auf der
Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.
Literatur:
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Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 35-39,41,58,85 - Die Salier
und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I,
Seite 483,537/ Band II Seite 2-4,46,58,433/Band III Seite 312,362,364,382
- Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München
1994, Seite 67-68, 98 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft
und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998,
Seite 37,40,46,50,55,60,95, 121,128,201,206 - Schulze Hans K.: Das
Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler
Verlag, Seite 313,325,332,357 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II.
(1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg
1999, Seite
102,116-118,150,161, 203,266 - Wies, Ernst W.: Kaiser
Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle Esslingen
1996, Seite 18,118,288 -