Ludolf                                                       Erzbischof von Magdeburg (1192-1205)
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    -16.8.1205
 

Sohn des N.N.
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 2160
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Ludolf, Erzbischof von Magdeburg seit 1192
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     + 16. August 1205

Ludolfs Abstammung von einer bäuerlichen Familie aus Kroppenstedt (Bistum Halberstadt) wird heute bezweifelt. Stiftschüler in Halberstadt, Studium an der Universität Paris, zeitweise zusammen mit Thomas Becket; Domscholaster am Magdeburger Domstift, erstmals als Domherr erwähnt am 27. September 1168, 1179-1187 Propst von St. Wipert in Nienburg, am 26. Dezember 1184 zum Domdekan in Magdeburg bestellt. Ludolf ergriff verschiedentlich Partei im Konflikt zwischen Kaiser und Papst und im staufisch-welfischen Thronstreit. Er zählte Ende 1185 zu einer Delegation des deutschen Episkopats, die Papst Urban III. die Beschwerden Kaiser FRIEDRICHS I. gegen die Kurie überbrachte. Als Nachfolger Erzbischof Wichmanns setzte er dessen STAUFER-freundliche Politik fort. Angefangen mit seiner Unterstützung der Königswahl zugunsten Philipps von Schwaben (1198), vertrat er fortan entschlossen dessen Interesse und wurde zu einem der führenden Vertreter der staufischen Partei in Sachsen. Er geriet dadurch in zunehmenden Gegensatz zur päpstlichen Politik und wurde von Innozenz III., der seit 1200/01 eine WELFEN-freundliche Stellung einnahm, mehrfach gebannt.
Markgraf Otto II. von Brandenburg und sein Bruder Albrecht übertrugen 1196 ihre askanischen Eigengüter an Erzbischof Ludolf; sie galten fortan als vom Erzstift ausgegebene Lehen (im folgenden häufig umstritten, 1336 nochmals bestätigt, seit der Übernahme der Mark Brandenburg durch die LUXEMBURGER 1373 hinfällig). 1200 gründete Ludolf in der Magdeburger Vorstadt Sudenburg das Stift St. Peter und Paul (später in die Neustadt verlegt).

Literatur:
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LDG, 742 - NDB XV, 296f. [Lit.] - GS I/1, 1,2, 1972 - D. Claude, Gesch. des Ebm.s Magdeburg bis in das 12. Jh. (Mitteldt. Forsch., 67/1,2, 1972/75) - J. Ehlers, Dt. Scholaren in Frankreich während des 12. Jh. (VuF 30, 1986), 113f.