Giseler                                                      Erzbischof von Magdeburg (981-1004)
---------                                                     Bischof von Merseburg (971-981)
930/45-25.1.1004

Begraben: Magdeburger Dom

Sohn des N.N.
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1468
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Giselher, Bischof von Merseburg 970-981
----------- Erzbischof von Magdeburg seit 981
     + 25. Januar 1004

Begraben: Magdeburger Dom

Von ostsächsischer adliger Herkunft wurde Giselher von OTTO I. in die Hofkapelle aufgenommen. Als Günstling OTTOS II. konnte er seine Promotion zum Erzbischof gegen Ohtrich, Kandidat des Domkapitels, durchsetzen, was zugleich die Aufhebung des Bistums Merseburg besiegelte. Nach Ausbruch des Aufstandes der Lutizen (983) kehrte Giselher aus Italien nach Sachsen zurück. Im Thronfolgestreit unterstützte er lange Heinrich den Zänker. Bis 993 war Giselher an Verhandlungen mit Polen und Böhmen beteiligt. Der beginnende Einflußverlust zeigte sich 995 in der Aufwertung des Bistums Meißen. Die im Akt von Gnesen (1000) gipfelnden politischen Veränderungen im östlichen Mitteleuropa wirkten sich bereits auf der Synode von Pavia 997 aus, die die Promotion Giselhers zum Erzbischof für illegal erklärte. Die römische Synode von 998/99 beschloß dann in Anwesenheit OTTOS III. faktisch die Rückkehr Giselhers in sein altes Bistum Merseburg, was den Weg für die Errichtung einer polnischen Kirchenhoheit freimachte, von der in nur kirchenrechtlicher Hinsicht das Bistum Posen ausgenommen war. Mit geschickter dilatorischen Schritten konnte Giselher die endgültige Absetzung als Erzbischof bis zu seinem Tode verhindern.

Literatur:
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D. Claude, Gesch. des Ebm.s Magdeburg bis in das 12. Jh., T. 1 (Mitteldt. Forschung 67, I, 1972), 136ff.


Der ehrgeizige Giseler verdrängte 981 den von Volk und Klerus gewählten Leiter der Domschule Ohtrich als Erzbischof von Magdeburg, schloß sich 984 Heinrich dem Zänker an, war einer von dessen treuesten Anhängern und unterwarf sich im Februar 985 in der Pfalz Allstedt in Thüringen der Vormundschaftsregierung. Er wurde in Gnaden aufgenommen und erhielt am 14. Februar 985 zu Allstedt die Bestätigung des Besitzstandes seiner Kirche und die Verleihung der Immunität, immerhin angesichts seiner Haltung während des Thronstreites ein besonderer Gunstbeweis, bei dem nur auffällt, dass darin von keiner Intervention einer der führenden Persönlichkeiten die Rede ist. Anfang Mai 991 erhielt Giseler in Merseburg auf Wunsch der Kaiserin Theophanu eine besondere Begünstigung seiner Kirche, der der dritte Teil des gesamten von dem böhmischen Herzog zu leistenden Zinses zugesprochen wurde. Die Einkünfte des Erzbistums sind dadurch bedeutend gesteigert worden und sollten diese Kirche in Stand setzen, ihren großen und verantwortungsvollen Aufgaben im Osten nachzukommen. Im Jahre 997 empfing Erzbischof Giseler erneut drei Privilegien für sein Erzstift, die diesem eine Vermehrung des ohnehin schon sehr ausgedehnten Besitzes brachte. Durch seine Schuld, er hatte sich am 2. Juli 997 durch die Liutizen zu Verhandlungen aus der Burg locken lassen und war dann, ohne die Ablösung der Burgbewachung abzuwarten, mit seinen Leuten abgezogen, ging die Arneburg verloren und wurde von den Liutizen verbrannt. Mit der Hilfe einflußreicher Freunde konnte er sich vor dem Kaiser rechtfertigen und die Schuld auf den ihn ablösenden Markgrafen Liuthar schieben. Er hatte es verstanden, sich in der Gunst des Kaisers zu behaupten, der ihm am 20. August 997 in Leitzkau die Erwerbung eines großen und günstig gelegenen Forstes und Jagdgebietes in Sömmeringen für das Erzstift ermöglichte. Giseler hat sich durch seinen Ehrgeiz, seine Habgier und die rücksichtslose Art, mit der er sich zu bereichern suchte manche erbitterte Gegnerschaft zugezogen. Seit dem Jahre 997 verlor er die Gunst des Kaisers und mußte er sich für die Auflösung des Bistums Merseburg auf mehreren Synoden verantworten.

Görich Knut: Seite 140,150,162-169,175-180
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"Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus."

Die Bischöfe Ramward von Minden, Suitger von Münster, Eid von Meißen sowie Erzbischof Giselher von Magdeburg dürften wegen des permanenten Kriegszustandes mit den slawischen Stämmen keine Kontingente in den Süden entsandt haben - wobei im Falle Giselhers noch mit seiner Gegnerschaft zu OTTOS III. Plan zur Wiederherstellung des Bistums Merseburg zu rechnen ist.
Thietmar von Merseburg berichtet, Markgraf Ekkehard von Meißen habe seinen Ärger darüber, dass OTTO III. Erzbischof Giselher von Magdeburg ihm in allem vorgezogen habe, zunächst nur insgeheim, dann ganz offen gezeigt. In einer am 23. März 1000 in Magdeburg ausgestellten Urkunde bezeichnet der Kaiser den Markgrafen als noster amabilis marchio, ein ungewöhnlich deutlicher Ausdruck persönlicher Wertschätzung. Berücksichtigt man ferner, dass sich das Verhältnis zwischen dem Kaiser und Erzbischof Giselher zu diesem Zeitpunkt wegen der Merseburger Frage bereits entscheidend verschlechtert hatte, so steht außer Frage, dass die Bemerkung Thietmars das Verhältnis während der vormundschaftlichen Regierung charakterisiert, als Giselher tatsächlich großen Einfluß am Hof hatte, Ekkehard dagegen nicht.
Seite 162-169
So wenig also über ein Zerwürfnis zwischen Giselher und OTTO III. wegen der Gnesenpläne feststellbar ist, so scharf prallen jedoch im Konflikt um das Bistum Merseburg die Gegensätze zwischen Kaiser und Erzbischof aufeinander. 968 von OTTO I. gegründet, wurde das Magdeburger Suffraganbistum Merseburg 981 von OTTO II. und Papst Benedikt VII. aufgelöst. Dabei wurde eine Aufteilung der Diözese auf die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Meißen und Zeitz beschlossen sowie der seit 971 als Merseburger Bischof amtierende Giselher als Nachfolger des 981 verstorbenen Erzbischofs Adalbert von Magdeburg eingesetzt, obwohl sich das Domkapitel für Ohtrich entschieden hatte. Wird schon Giselhers Sukzession vom Schatten der Unrechtmäßigkeit verdüstert - Thietmar spricht von ungeheuren Bestechungssummen -, so war  auch die Aufhebung des Bistums Merseburg selbst und die Translation des Bischofs auf einen anderen Sitz eine kirchenrechtlich ungewöhnliche Maßnahme, die unter Berufung auf historische Vorbilder gerechtfertigt wurde. Eine Hauptursache für die Suppression des Bistums war der langjährige Widerstand des Bischofs Hildeward von Halberstadt (968-996) gegen die mit der Gründung Merseburgs verbundene Verkleinerung seiner Diözese; vielleicht war das verhältnismäßig kleine Bistum Merseburg auch den mit der Missionsaufgabe verbundenen Belastungen nicht gewachsen. Ein Hauptimpuls für die 981 gefundene Lösung war aber sicher der persönliche Ehegeiz Giselhers. 16 Jahre nach der Auflösung des Bistums wurde im Februar 997 die Merseburger Frage auf einer Synode unter Vorsitz von Papst Gregor V. erneut belebt: Giselher wurde - übrigens vergeblich - wegen unkanonischen Verlassens seiner Diözese Merseburg und Invasion der Magdeburger Kirche zur Satisfaktion nach Rom bestellt. Die Initiative, die Entscheidung von 981 zu revidieren, ging vermutlich von OTTO III. selbst aus. Für den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Angelegenheit dürfte ausschlaggebend gewesen sein, dass Bischof Hildeward von Halberstadt etwa vier Monate zuvor am 25. November 996 gestorben war, Hildewards Widerstand gegen die Verkleinerung seiner Diözese durch die Gründung des Erzbistums Magdeburg und seiner Suffragane hatte entscheidenden Anteil an der Suppression Merseburgs. Als Nachfolger setzte OTTO III. seinen Kapellan Arnulf ein, der ein verläßlicher Anhänger des Kaisers blieb. Damit waren andere Ausgangsvoraussetzungen für die Wiederherstellung Merseburgs geschaffen: Die Besetzung des Bistums mit einem Vertrauten OTTOS III. setzte den Schlußpunkt hinter die Reihe der Halberstädter Bischöfe Bernhard und Hildeward, die die kirchenpolitische Neuordnung im Zusammenhang mit der Gründung des Erzbistums Magdeburg und seiner Suffragane nach Kräften behindert hatten. Unter diesen Umständen konnte der Kaiser eine leichtere Durchsetzung seiner Ziele erwarten. Denn der Widerstand gegen die Aufhebung Merseburgs war trotz der Autorität OTTOS II. und des neuen Erzbischofs Giselher zwischen 981 und 997 nicht verstummt. Schon die Synode im September 981 hatte Anlaß gehabt, Giselher ausdrücklich gegen den Vorwurf der cupiditas in Schutz zu nehmen. Gerade diese Anschuldigungen standen fast zwei Jahrzehnte später Anfang Januar 999 wiederum zur Verhandlung an, als ein römisches Konzil unter Vorsitz Gregors V. und im Beisein OTTOS III. die Merseburger Frage erneut bereit. Gegen Giselher wurde die Anklage der ambitio und avaritia sowie der Vorwurf der fehlenden invitatio und electio durch Klerus und Volk von Magdeburg erhoben. Aber nicht nur in den päpstlichen Konzilsakten, sondern auch in den Werken Bruns von Querfurt und Thietmars von Merseburg, die beide während Giselhers Amtszeit an der Magdeburger Domschule erzogen worden sind, wird der Erzbischof scharf angegriffen. Während Brun die Hauptschuld für die Merseburger Suppression bei OTTO II. sucht und Giselher nur indirekt erwähnt, indem er von der Bereicherung des ohnehin in Prunk und Pracht stehenden Magdeburger Erzbistums spricht und als Motiv OTTOS II. die ambitio suorum und den amor hominis - also die Rücksichtnahme auf Giselhers Ehrgeiz - angibt, verschweigt Thietmar den Anteil OTTOS II. fast gänzlich und sieht dafür im Erzbischof keinen Hirten, sondern einen "stets auf Emporkommen gerichteten Krämer", der sein Ziel mittels hemmungsloser Bestechung erreicht habe. Gewiß ist Thietmars Darstellung parteiisch, seine Vorwürfe gegen Giselher sind jedoch im wesentlichen durch Brun von Querfurt abgedeckt, so dass sie berechtigter und weniger übertrieben sein dürften als gemeinhin angenommen wird. In der gleichlautenden Kritik Bruns und Thietmars muß man den Beleg für eine "sächsische Opposition gegen Giselher" sehen, ohne dass jedoch klar ist, wer die treibende Kraft hinter den Merseburger Restitutionswünschen war. Die Vorwürfe gegen Giselher dürfte auch OTTO III. inhaltlich als berechtigt erkannt haben, denn spätestens seit der Januarsynode 999, vielleicht sogar bereits seit der Paveser Synode im Februar 997 arbeitete er beharrlich auf die Wiederherstellung des Bistums Merseburg und die Rückkehr Giselhers in sein altes Bistum, bei Nichtentkräftung der Vorwürfe sogar auf dessen Deposition hin. Das Problem wurde zu Lebzeiten des Kaisers nicht mehr gelöst, obwohl es noch im Jahr 1000 bei einer Begegnung OTTOS III. mit Giselher und danach auf mehreren, leider nur schlecht dokumentierten Synoden in Magdeburg, Quedlinburg und Aachen im Zentrum stand. Auch HEINRICH II. griff die Merseburger Frage auf und forderte Giselher nur wenige Tage vor dessen Tod am 25. Januar 1004 auf, nach Merseburg zurückzukehren; kurz darauf verfügte HEINRICH II. die Wiederherstellung des Bistums.
Welche Motive OTTO III. zu seiner unnachgiebigen Haltung gegenüber Giselher gedrängt haben, ist nicht eindeutig erkennbar. Die Vermutung, er habe mit Giselher den mächtigen Gegner seiner Gnesenkonzeption ausschalten wollen, führt deshalb nicht weiter, weil Giselhers Gegnerschaft und als Voraussetzung dafür die Zugehörigkeit Posens zu Magdeburg überhaupt nicht erwiesen sind. Stattdessen ist anzunehmen, dass sich OTTO III. die vorgebrachten Bedenken gegen den problematischen Amtsantritt Giselhers als Magdeburger Erzbischof zueigen gemacht hatte. Laut Thietmar hatte schon die Kaiserin Theophanu auf ihren Sohn dahingehend eingewirkt, dass er das Bistum noch zu Lebzeiten Giselhers oder nach dessen Tod wiederherstellen solle - eine Initiative, die Theophanu während der Vormundschaftsregierung noch für kurze Zeit verfolgt haben dürfte. Die Einsetzung Arnulfs als Bischof von Halberstadt ebnete dann den Weg für die Lösung des Problems. Fragt man nach weiteren Einflüssen, denen OTTO III. bei der Lösung dieser Frage ausgesetzt gewesen sein könnte, so gerät natürlich auch Brun von Querfurt ins Blickfeld: Er war im Juni 997 von OTTO in die Hofkapelle geholt worden, begleitete den Kaiser auf seinem 2. Italienzug und trat im Frühjahr 998 in das Kloster SS. Bonifacio e Alessio auf dem Aventin ein, war also zum Zeitpunkt der Januarsynode 999 in Rom. Es ist sehr gut denkbar, dass sich Brun als entschiedener Gegner der Suppression des Bistums Merseburg bei OTTO III. nachdrücklich für die Revision der Entscheidung von 981 einsetzte und ihn in seiner Haltung gegen Giselher bestärkte. Während diese Möglichkeit bisher unbeachtet blieb, vermutete Holtzmann, Gregor V. und mit ihm auch die Mehrheit der deutschen Geistlichkeit hätten die Aufhebung des Bistums "aus Reformgeist" verurteilt. Auch kann OTTOS eigene Religiösität zu seinem Entschluß beigetragen haben, die von Brun als Vergehen am heiligen Laurentius, dem Schutzpatron Merseburgs, empfundene Suppression rückgängig machen zu wollen. Schließlich hätte die Wiederherstellung Merseburgs auch den nützlichen Effekt einer Vermehrung des Reichskirchenguts zur Folge gehabt - ein Motiv, das schon für OTTO III. durchaus eine Rolle gespielt haben kann.
Für die Frage nach Giselhers Haltung zu einer eventuellen Oppositionsbewegung in Sachsen ist entscheidend, dass er im Falle eines Erfolges der von Papst und Kaiser verfolgten Politik mit einer Verkleinerung seiner Magdeburger Diözese, vielleicht sogar mit einer Deposition zu rechnen hatte. Giselhers Widerstand gegen jede Schmälerung des einmal erreichten Besitzstandes dürfte seinen Grund aber auch im "Eheband" mit der eigenen Bischofskirche und der Gewissensüberzeugung gefunden haben, dereinst auf die Fürsprache des Kirchenpatrons im Jüngsten Gericht angewiesen zu sein. Diese Haltung brachte ihn sicher in Opposition zum Kaiser und verhinderte die Restitution des Bistums Merseburg zu seinen Lebzeiten. Schließlich hatte auch OTTO I. seinen Plan der Gründung eines Erzbistums Magdeburg nicht gegen den Widerstand von Erzbischof Wilhelm von Mainz und Bischof Bernhard von Halberstadt durchsetzen können, die sich erfolgreich der damit verbundenen Verkleinerung ihrer Diözesen widersetzt hatten. Auch Giselhers Nachfolger Tagino weigerte sich trotz seiner HEINRICH II. gegebenen Zustimmung zur Wiederherstellung Merseburgs, die neun ehemals Merseburger Burgwarde wieder herauszugeben. Nicht weniger wichtig für Giselhers Position war sicher, dass er selbst in das kleinere und ärmere Bistum hätte zurückkehren, schlimmstenfalls sogar mit völligem Amtsverlust hätte rechen müssen. Dieser bedrohlichen Entwicklung dürfte er mit jeder erfolgversprechenden Möglichkeit zur Festigung seiner Position entgegengewirkt haben - und sei es durch Annäherung an oppositionelle Adelskreise.
Dieser Methode hatte sich Giselher schon einmal erfolgreich bedient: 984 unterstützte er nicht etwa die ottonische Vormundschaftsregierung, sondern Heinrich den Zänker und stand schon daher auch in Beziehung zu Markgraf Liuthar und Graf Wilhelm II. Was den Grund für Giselhers damalige Parteinahme betrifft, so wurde zur Diskussion gestellt, dass er um Sicherung der östlichen Reichsgrenze besorgte Erzbischof in der bedrängten Lage nach dem Slawenaufstand von 983 nicht ein unmündiges Kind, sondern einen tatkräftigen Herzog an der Reichsspitze sehen wollte. Es liegt aber noch ein anderer möglicher Grund für seine Entscheidung nahe: Wenn Thietmars Bericht über die Absicht der Kaiserin Theophanu, die Suppression Merseburgs rückgängig zu machen, richtig ist - und die in späteren Quellen ganz unabhängig voneinander erhobenen Vorwürfe gegen Giselhers persönlichen Ehrgeiz und die kirchenrechtliche Fragwürdigkeit des Einsetzungsverfahrens von 981 sprechen für einen lebhaften Widerstand gegen den Magdeburger Erzbischof -, dann mußte er um seine neue Stellung bangen, falls die ottonische Partei über den Zänker obsiegen sollte. Es entsprach daher seinen ureigensten Interessen, dass sich Giselher damals dem Zänker angeschlossen hat: Ihn konnte er durch seine Hilfe ebenfalls zur Unterstützung verpflichten - Unterstützung gegen die Wiederherstellung des Bistums Merseburg. Tatsächlich ruhten die diesbezüglichen Pläne ja auch während der Vormundschaftsregierung, vielleicht hatte eine diesbezügliche Abmachung bei dem nicht mehr zufriedenstellend rekonstruierbaren Ausgleich mit dem Zänker im Jahr 985 eine Rolle gespielt, möglicherweise wurde der Konflikt mit dem Magdeburger Erzbischof wegen der prekären Lage an der Slawengrenze nicht weiter ausgefochten.
Eine ähnliche Konstellation wiederholte sich 1002 nach dem Tod OTTOS III.: Dass sich Giselher in Frohse nach einer Besprechung mit Markgraf Liuthar gegen die Thronkandidatur Ekkehards von Meißen wandte, paßt in das Bild der Beziehungen zwischen dem Erzbischof und Markgraf Liuthar. Jedoch lag - im Gegensatz zu der Lage vor OTTOS Tod - keine Interessenidentität mehr zwischen ihnen vor. Während die sächsischen Adligen um Liuthar Herzog Heinrich IV. von Bayern unterstützten, wandte sich Giselher zunächst dem schwäbischen Herzog Hermann II. zu. Diese Parteinahme überrascht zwar auf dem ersten Blick, ist im Grunde aber nicht seltsam, sondern erklärt sich wiederum aus Giselhers bedrohter Magdeburger Lage: Mit diesem Entschluß wollte er wahrscheinlich - analog zu seiner Parteinahme für den Zänker 984 - den Thronkandidaten Hermann II. im Gegenzug dazu verpflichten, die Merseburger Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Gerade das aber hätte Giselher von Ekkehard kaum erwarten dürfen: Seit der Erzbischof 995 die Stärkung des Bistums Meißen hatte hinnehmen müssen, war sein politischer Wirkungskreis nicht unerheblich beschnitten und seine Beziehungen zu Ekkehard nachhaltig gestört. Von ihm konnte Giselher offenbar keine Unterstützung erwarten, weshalb er sich in Frohse gegen die Thronkandidatur des Markgrafen wandte und anfangs Herzog Hermann II. von Schwaben unterstützte. Denn auch eine Parteinahme zugunsten des Bayern-Herzogs dürfte ihm nicht sinnvoll erschienen sein: HEINRICH II. war mit der Position OTTOS III. vertraut und zeigte dann auch im Jahr 1004, dass er die Frage im Sinne seines Vorgängers lösen wollte. Eine wichtige Erklärung für seine Haltung liefert die Nachricht, er habe sich eidlich zur Trennung der Magdeburger und Merseburger Kirche verpflichtet, indessen ist nicht auszumachen, wann und gegenüber wem HEINRICH II. diese Verpflichtung eingegangen war und ob sie schon für seine Haltung im Jahr 1002 bestimmend war. Jedenfalls hatte Giselher offensichtlich Grund zu der Befürchtung, dass die Merseburger Frage unter HEINRICH II. nicht von der Tagesordnung verschwinden würde; wahrscheinlich schloß er sich deshalb nicht von vornherein dem von Liuthar und seinem Umkreis favorisierten Bayern-Herzog an. Die Verbindung mit der sächsischen Adelsopposition hätte zwar noch Giselhers Position gegenüber OTTO III. stützen können, entsprach jedoch nicht mehr der neuen Konstellation nach des Kaisers Tod.
Seite 175-180
Dagegen büßte Giselher seine zunächst einflußreiche Stellung tatsächlich seit 994 rasch ein und stand dann der Merseburger Frage wegen in einem Dauerkonflikt mit dem Kaiser. Dass Kaiserin Adelheid bei OTTO III. zumindest vorübergehend in Ungnade fiel, dürfte namentlich für Erzbischof Giselher von Magdeburg nachteilig gewesen sein, der seine Stellung bei Hof besonders auf das Vertrauen der Kaiserinwitwe gestützt hatte. Giselhers Verhältnis zu den sächsischen Herrschern hatte zuvor Höhen und Tiefen gekannt. Bei OTTO II. stand er zweifellos in besonders hohem Ansehen. Die Annahme, dass dies unverändert auch für die Zeit der Vormundschaftsregierung nach dem Tod OTTOS II. gegolten habe, bestimmt gemeinhin das Bild von Giselhers Tätigkeit in diesem Zeitraum. Indessen sind daran einige Zweifel angebracht: Selbst während der Vormundschaftsregierung lassen sich nämlich verschiedene Phasen für Giselhers Stellung unterscheiden. Im Thronstreit mit Heinrich dem Zänker stand er 984/85 zumindest kurzzeitig auf der Seite des Bayern-Herzogs gegen OTTO III.  Es überrascht kaum, dass seine Vertrauensstellung darunter gelitten hat: In den Urkunden OTTOS III. taucht er erst 987 an wenig hervorgehobener Stelle als Intervenient wieder auf. In einer am 1. Mai 991 ausgestellten Urkunde wird er mit auszeichnenden Worten bedacht; im Jahr zuvor hatte sich Giselher am Feldzug gegen die Slawen beteiligt und im Sommer 991 zog er erneut gegen sie - möglicherweise ein Grund für die anerkennenden Worte. Nach dem Tod der Kaiserin Theophanu am 15. Juni 991 scheint Giselhers Einfluß während der Vormundschaftsregierung der Kaiserin-Witwe Adelheid bis September 994 zugenommen zu haben: Wenigstens intervenierte er 992 und 993 fünf Mal und erhält sechs Schenkungen für Magdeburg, vier davon auf Intervention der Kaiserin Adelheid. Die Annahme, Giselher habe sich vor allem auf das Vertrauen Adelheids gestützt, ist daher nicht unbegründet. Mit Beginn der selbständigen Regierung OTTOS III. trat Giselher als Intervenient jedoch völlig zurück, und von zwei Schenkungen im Jahr 997 und 1000 abgesehen - die letzte bezeichnenderweise zum Seelenheil von Adelheid - erfreute sich auch keiner Zuwendungen des Kaisers mehr. Mit einiger Plausibilität lassen sich also für die Zeit der Vormundschaftsregierung drei Phasen in Giselhers Verhältnis zum Hof unterscheiden: Eine erste bis Anfang/Mitte 987, die von der Irritation über seine Parteinahme für Heinrich den Zänker bestimmt war; die zweite Phase reicht bis zum Tod Theophanus und gipfelt, wie die auszeichnende Erwähnung im Mai 991 zeigt, in der Wiederannäherung Giselhers an den Hof. Die dritte Phase fällt in die Zeit der Vormundschaftsregierung unter der Kaiserin Adelheid und dürfte mit OTTOS Mündigkeit im September 994 geendet haben. Mit der Entfernung Adelheids vom Hof wird auch Giselher seinen Einfluß auf die Politkgestaltung verloren haben.

Finckenstein Finck von: Seite 120
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"Bischof und Reich"

Bosos Nachfolger wurde Bischof Giselher (971-981), der einer adligen Familie Sachsens aus der Gegend um Güsten bei Aschersleben entstammte. Giselher war in den Konvent des Moritzklosters in Magdeburg eingetreten, wahrscheinlich unter Abt Anno, da dieser später als Bischof von Worms Giselhers Promotion zum Bischof von Merseburg förderte. Aus dem Moritzkloster ist Giselher in die Hofkapelle übernommen worden, zu deren custos er aufstieg. Da er sich zum Zeitpunkt seiner Ernennung zum Bischof von Merseburg in der Umgebung des Kaisers in Italien befand, konnte seine Weihe durch Erzbischof Adalbert von Magdeburg erst im Juni 972 in Magdeburg vorgenommen werden.
Ohne sich mit der Übernahme dieses Amtes völlig aus der Reichspolitik auf die Belange seines Bistums zurückzuziehen, trat Giselher im letzten Lebensjahr OTTOS I. in den Reichsgeschäften deutlich zurück, in denen er nur auf der Synode in Ingelheim in der Umgebung des Kaisers nachweisbar ist. Dies änderte sich mit dem Regierungsantritt OTTOS II., dessen Gunst der Bischof in hohem Maße besessen hat. Reiche Schenkungen, auch solche auf Fürsprache der Kaiserin Theophanu, die Giselher für sein Bistum wegen seiner "beständigen und treuen Dienste" erhielt, zeugen dafür. Auf dem unglücklich endenden Italienzug 980 hat er den Kaiser, für den er in diplomatischer Mission tätig gewesen ist, begleitet und ist mit Unterbrechung von kaum einem Vierteljahr bis zum Sommer 983 bei ihm in Italien geblieben. Obwohl er also, wie W. Schlesinger zurecht hervorhebt, "in diesen entscheidenden Jahren zu den bevorzugten Beratern des Kaisers" gehört hat, hat er als Bischof von Merseburg auch tatkräftig am Ausbau des Bistums gearbeitet und sich gegen Übergriffe seiner Nachbarn, des Markgrafen Thietmar und des Bischofs von Halberstadt, zu behaupten gewußt.
Die Gelegenheit des Todes von Erzbischof Adalbert von Magdeburg 981 hat OTTO II. benutzt, um eine Umorganisation der Kirchenprovinz vorzunehmen. Vielleicht schon zu Lebzeiten OTTOS I., sicher aber wohl seit 979/80 sind Pläne erkennbar, das für seine Aufgabe als Missionsbistum zu kleine Merseburg aufzuheben und zur Stärkung des Erzbistums und der Bistümer Zeitz, Meißen und Halberstadt zu verwenden. Wie weit Giselher diesen Plänen seine Hand geboten, ja sie sogar gefördert hat, ist unklar. Thietmars Bericht über diese Vorgänge ist wegen seiner Parteinahme gegen Giselher, dessen Nachfolger er später in Merseburg wurde, nur mit Vorsicht zu verwerten. Immerhin ist nach den Untersuchungen Schlesingers und Claudes zu vermuten, dass die sachlich gewiß begründbaren Pläne zur Supression Merseburgs durch Giselhers Ehrgeiz, der durch die Aussicht auf eine eventuelle Nachfolge Erzbischof Adalberts in Magdeburg beflügelt wurde, weitere Anstöße erhielten. Dem Wunsch des Kaisers entsprechend entschied eine Synode, die am 10. und 11. September 981 in Rom stattfand, auf Aufhebung des Bistums Merseburg. Die dadurch bewirkte Auflösung der kirchenrechtlich sonst unauflöslichen Bindung Bischof Giselhers an sein Bistum ermöglichte dem Kaiser nun die Ernennung Giselhers zum Nachfolger Erzbischof Adalberts. Nach Erledigung dieser kirchenrechtlichen Voraussetzungen hat Erzbischof Giselher dann auch besitz- und verwaltungsrechtliche Seite der Merseburger Supression in kürzester Zeit bewältigt.
Giselher war eine deutliche Ausprägung eines nach Herkunft und Amtsführung in dieser Zeit nicht gerade seltenen Typs im Reichsepiskopat: überwiegend reichspolitisch tätig, aber auch um die Verwaltung und den wirtschaftlichen Ausbau des eigenen Bistums besorgt, im seelsorgerischen und missionarischen Bereich dagegen zurückhaltend. Sein integrativer Beitrag zur Entwicklung des Reiches muß daher in seiner Tätigkeit in der Reichspolitik gesehen werden, die vor allem in seiner Magdeburger Zeit dann noch deutlicher hervortrat.
Bemühungen um eine Wiederherstellung des Bistums Merseburg werden seit 997 in den Quellen wieder greifbar. Dennoch gelang es Erzbischof Giselher bis zu seinem Tode am 25. Januar 1004, alle Versuche abzuwehren, ihn wegen des kanonisch anfechtbaren Merseburger Suppressionsverfahrens zur Aufgabe des Magdeburger Erzstuhles und Wiedereinnahme des Merseburger Bischofssitzes zu zwingen.
 
 
 
 

Literatur:
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Althoff, Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt 1997, Seite 45,65,70,87-91,128,136,147,152 -
Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 119,123,128,132, 134,139,146,149-151,154,163 - Claude, Dietrich: Geschichte des Erzbistums Magdeburg bis in das 12. Jahrhundert. Böhlau Verlag Köln Wien 1972, Seite 136-213 - Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart 1996, Seite 21-520 - Finckenstein, Albrecht Graf Finck von: Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056), Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1989 Seite 120 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 25,27,106,112, 143,145 - Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 140,150,162-169,175-180 - Ludat, Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar Köln Wien 1995, Seite 24,39,42,77,145,291,350,421,435,441,445,450,459 - Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 170-174,179A,183,193,380,411 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 76,86,96-102,106,120,124-128,134,152,154,160,162,168,176,178,184, 188,208,234-238,244,260,282,298,460 -