Hermann                                                   Bischof von Metz (1073-1090)
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    -4.5.1090
 

Begraben: Metz, St-Pierre aux Images
 

Sohn des N.N.
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2164
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Hermann, Bischof von Metz 1073-1090
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     + Mai 1090

Begraben: Metz, St-Pierre aux Images

Entstammte einer Seitenlinie des Geschlechts des Grafen von Ardenne (Verdun); Hermanns Neffe war Bischof von Lüttich (Heinrich von Verdun, 1076-1091). - Hermann war Propst von St. Lambert zu Lüttich und wurde Anfang 1073 als Nachfolger Adalberos III. (+ 13. November 1072) zum Bischof von Metz erhoben.1074 reiste er nach Rom, wo er mit den aus der lothringischen Herzogsfamilie stammenden Markgräfinnen von Tuszien, Beatrix und Mathilde, zusammentraf. Papst Gregor VII. betraute ihn mit der Untersuchung von Streitfällen, die die Bischöfe von Bamberg, Verdun und Toul betrafen. Gegen seine Überzeugung war Hermann Mitunterzeichner der antigregorianischen Erklärung vom 24. Januar 1076, schickte jedoch dem Papst ein erklärendes Schreiben. Später begann Hermann, gegen die Politik HEINRICHS IV. Widerstand zu leisten und empfing einen Brief Gregors mit Erläuterungen in einer Reihe von Fragen, die Hermann dem Papst gestellt hatte (August 1076). Sachwalter des Papstes in der Diözese Lüttich, trat Hermann, wenn auch nach einigen Zögern, offen auf die gregorianische Seite über, woraufhin ihn HEINRICH IV. und der Herzog von Lothringen 1078 aus Metz vertrieben. Erneut in Rom, nahm Hermann an der Synode von 1079 teil und erhielt 1081 einen weiteren Brief Gregors, in dem der Papst seine gegen den deutschen König gerichteten Entscheidungen begründete, sowie in derselben Angelegenheit einen Brief Erzbischof Gebhards von Salzburg. Hermann hielt sich nun vorwiegend in der Diözese Lüttich auf und nahm insbesondere die Angelegenheiten der zu Metz gehörenden Abtei St-Trond wahr; eine Anerkennung des Königsanhängers Egilbert als Erzbischof von Trier lehnte er ab. Im April 1085 wurde er von einem Hoftag abgesetzt; auf den Bischofssitz von Metz gelangte zunächst der Abt von St-Arnoud, Walo, dann Bruno von Calw (1085-1088). Erst Anfang 1089 konnte Hermann nach Metz zurückkehren, wo er kurz vor seinem Tod noch die Translatio der Reliquien des heiligen Clemens vornahm (1. Mai 1090). Trotz seines Eintretens für das gregorianische Papsttum hat Hermann niemals völlig mit dem Königtum gebrochen.
 

Quellen:
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MGH Epp. sel. (Reg. Greg. IV., 2, 293; VIII, 21, 544) - MGH L.d.L. I 261-279.

Literatur:
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S. Salloch, H. v. Metz. Ein Beitrag zur Gesch. des dt. Episkopats im Investiturstreit, 1931 - H. D. Wenzel, Das Bm. Metz während des Investiturstreites [Diss. masch. Frankfurt/M. 1951] - F.R. Erkens, Die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit, 1987, 45-66.