Begraben: Metz, St-Pierre aux Images
Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2164
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Hermann, Bischof von Metz 1073-1090
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+ Mai 1090
Begraben: Metz, St-Pierre aux Images
Entstammte einer Seitenlinie des Geschlechts des Grafen
von Ardenne (Verdun); Hermanns Neffe
war Bischof von Lüttich (Heinrich von Verdun, 1076-1091). - Hermann
war Propst von St. Lambert zu Lüttich und wurde Anfang
1073 als Nachfolger
Adalberos III. (+ 13. November 1072) zum Bischof
von Metz erhoben.1074 reiste er nach Rom, wo er mit den aus der lothringischen
Herzogsfamilie stammenden Markgräfinnen von Tuszien, Beatrix und Mathilde,
zusammentraf. Papst Gregor VII. betraute ihn mit der Untersuchung von Streitfällen,
die die Bischöfe von Bamberg, Verdun und Toul betrafen. Gegen seine
Überzeugung war Hermann
Mitunterzeichner der antigregorianischen Erklärung vom
24. Januar 1076, schickte jedoch dem Papst ein erklärendes Schreiben.
Später begann Hermann, gegen die Politik
HEINRICHS IV. Widerstand zu leisten
und empfing einen Brief Gregors mit Erläuterungen in einer Reihe von
Fragen, die Hermann dem Papst gestellt
hatte (August 1076). Sachwalter des Papstes in der Diözese Lüttich,
trat Hermann, wenn auch nach einigen
Zögern, offen auf die gregorianische Seite über, woraufhin ihn
HEINRICH IV. und der Herzog von Lothringen 1078 aus Metz vertrieben.
Erneut in Rom, nahm Hermann an der Synode von 1079 teil und erhielt
1081 einen weiteren Brief Gregors, in dem der Papst seine gegen den deutschen
König gerichteten Entscheidungen begründete, sowie in derselben
Angelegenheit einen Brief Erzbischof Gebhards von Salzburg. Hermann
hielt sich nun vorwiegend in der Diözese Lüttich auf
und nahm insbesondere die Angelegenheiten der zu Metz gehörenden Abtei
St-Trond wahr; eine Anerkennung des Königsanhängers Egilbert
als Erzbischof von Trier lehnte er ab. Im April 1085 wurde er von einem
Hoftag abgesetzt; auf den Bischofssitz von Metz gelangte zunächst
der Abt von St-Arnoud, Walo, dann Bruno von Calw (1085-1088). Erst
Anfang 1089 konnte Hermann nach Metz
zurückkehren, wo er kurz vor seinem Tod noch die Translatio der Reliquien
des heiligen Clemens vornahm (1. Mai 1090). Trotz seines Eintretens für
das gregorianische Papsttum hat Hermann niemals völlig mit
dem Königtum gebrochen.
Quellen:
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MGH Epp. sel. (Reg. Greg. IV., 2, 293; VIII, 21, 544)
- MGH L.d.L. I 261-279.
Literatur:
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S. Salloch, H. v. Metz. Ein Beitrag zur Gesch. des dt.
Episkopats im Investiturstreit, 1931 - H. D. Wenzel, Das Bm. Metz während
des Investiturstreites [Diss. masch. Frankfurt/M. 1951] - F.R. Erkens,
Die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit, 1987, 45-66.