Begraben: Magdeburger Dom
Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1468
********************
Giselher, Bischof von Merseburg 970-981
---------- Erzbischof von Magdeburg seit 981
+ 25. Januar 1004
Begraben: Magdeburger Dom
Von ostsächsischer adliger Herkunft wurde Giselher von OTTO I. in die Hofkapelle aufgenommen. Als Günstling OTTOS II. konnte er seine Promotion zum Erzbischof gegen Ohtrich, Kandidat des Domkapitels, durchsetzen, was zugleich die Aufhebung des Bistums Merseburg besiegelte. Nach Ausbruch des Aufstandes der Lutizen (983) kehrte Giselher aus Italien nach Sachsen zurück. Im Thronfolgestreit unterstützte er lange Heinrich den Zänker. Bis 993 war Giselher an Verhandlungen mit Polen und Böhmen beteiligt. Der beginnende Einflußverlust zeigte sich 995 in der Aufwertung des Bistums Meißen. Die im Akt von Gnesen (1000) gipfelnden politischen Veränderungen im östlichen Mitteleuropa wirkten sich bereits auf der Synode von Pavia 997 aus, die die Promotion Giselhers zum Erzbischof für illegal erklärte. Die römische Synode von 998/99 beschloß dann in Anwesenheit OTTOS III. faktisch die Rückkehr Giselhers in sein altes Bistum Merseburg, was den Weg für die Errichtung einer polnischen Kirchenhoheit freimachte, von der in nur kirchenrechtlicher Hinsicht das Bistum Posen ausgenommen war. Mit geschickter dilatorischen Schritten konnte Giselher die endgültige Absetzung als Erzbischof bis zu seinem Tode verhindern.
Literatur:
-----------
D. Claude, Gesch. des Ebm.s Magdeburg bis in das 12.
Jh., T. 1 (Mitteldt. Forschung 67, I, 1972), 136ff.
Görich Knut: Seite 140,150,162-169,175-180
**********
"Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. "
Die Bischöfe Ramward von Minden, Suitger von Münster,
Eid von Meißen sowie Erzbischof Giselher
von Magdeburg dürften wegen
des permanenten Kriegszustandes mit den slawischen Stämmen keine Kontingente
in den Süden entsandt haben - wobei im Falle Giselhers noch
mit seiner Gegnerschaft zu OTTOS III.
Plan zur Wiederherstellung des Bistums Merseburg zu rechnen ist.
Thietmar von Merseburg berichtet, Markgraf Ekkehard
von Meißen habe seinen Ärger darüber, dass OTTO
III. Erzbischof Giselher von Magdeburg
ihm in allem vorgezogen habe, zunächst nur insgeheim, dann ganz offen
gezeigt. In einer am 23. März 1000 in Magdeburg ausgestellten Urkunde
bezeichnet der Kaiser den Markgrafen als noster amabilis marchio,
ein ungewöhnlich deutlicher Ausdruck persönlicher Wertschätzung.
Berücksichtigt man ferner, dass sich das Verhältnis zwischen
dem Kaiser und Erzbischof Giselher
zu diesem Zeitpunkt wegen der Merseburger Frage bereits entscheidend
verschlechtert hatte, so steht außer Frage, dass die Bemerkung Thietmars
das
Verhältnis während der vormundschaftlichen Regierung charakterisiert,
als Giselher tatsächlich
großen Einfluß am Hof hatte, Ekkehard dagegen nicht.
Seite 162-169
So wenig also über ein Zerwürfnis zwischen
Giselher und OTTO
III. wegen der Gnesenpläne feststellbar ist, so scharf
prallen jedoch im Konflikt um das Bistum Merseburg die Gegensätze
zwischen Kaiser und Erzbischof aufeinander. 968 von
OTTO
I. gegründet, wurde das Magdeburger Suffraganbistum Merseburg
981 von OTTO II. und Papst Benedikt
VII. aufgelöst. Dabei wurde eine Aufteilung der Diözese auf die
Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Meißen und Zeitz beschlossen
sowie der seit 971 als Merseburger Bischof amtierende
Giselher als
Nachfolger des 981 verstorbenen Erzbischofs Adalbert von Magdeburg eingesetzt,
obwohl sich das Domkapitel für Ohtrich entschieden hatte. Wird schon
Giselhers Sukzession vom Schatten der
Unrechtmäßigkeit verdüstert - Thietmar
spricht von
ungeheuren Bestechungssummen -, so war auch die Aufhebung des Bistums
Merseburg selbst und die Translation des Bischofs auf einen anderen Sitz
eine kirchenrechtlich ungewöhnliche Maßnahme, die unter Berufung
auf historische Vorbilder gerechtfertigt wurde. Eine Hauptursache für
die Suppression des Bistums war der langjährige Widerstand des Bischofs
Hildeward von Halberstadt (968-996) gegen die mit der Gründung Merseburgs
verbundene Verkleinerung seiner Diözese; vielleicht war das verhältnismäßig
kleine Bistum Merseburg auch den mit der Missionsaufgabe verbundenen Belastungen
nicht gewachsen. Ein Hauptimpuls für die 981 gefundene Lösung
war aber sicher der persönliche Ehegeiz Giselhers.16
Jahre nach der Auflösung des Bistums wurde im Februar 997 die Merseburger
Frage auf einer Synode unter Vorsitz von Papst Gregor V. erneut belebt:
Giselher wurde - übrigens vergeblich - wegen unkanonischen
Verlassens seiner Diözese Merseburg und Invasion der Magdeburger Kirche
zur Satisfaktion nach Rom bestellt. Die Initiative, die Entscheidung von
981 zu revidieren, ging vermutlich von OTTO III.
selbst aus. Für den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Angelegenheit
dürfte ausschlaggebend gewesen sein, dass Bischof Hildeward von Halberstadt
etwa vier Monate zuvor am 25. November 996 gestorben war, Hildewards Widerstand
gegen die Verkleinerung seiner Diözese durch die Gründung des
Erzbistums Magdeburg und seiner Suffragane hatte entscheidenden Anteil
an der Suppression Merseburgs. Als Nachfolger setzte OTTO
III. seinen Kapellan Arnulf ein, der ein verläßlicher
Anhänger des Kaisers blieb. Damit waren andere Ausgangsvoraussetzungen
für die Wiederherstellung Merseburgs geschaffen: Die Besetzung des
Bistums mit einem Vertrauten OTTOS III.
setzte den Schlußpunkt hinter die Reihe der Halberstädter Bischöfe
Bernhard und Hildeward, die die kirchenpolitische Neuordnung im Zusammenhang
mit der Gründung des Erzbistums Magdeburg und seiner Suffragane nach
Kräften behindert hatten. Unter diesen Umständen konnte der Kaiser
eine leichtere Durchsetzung seiner Ziele erwarten. Denn der Widerstand
gegen die Aufhebung Merseburgs war trotz der Autorität OTTOS
II. und des neuen Erzbischofs Giselher
zwischen
981 und 997 nicht verstummt. Schon die Synode im September 981 hatte Anlaß
gehabt, Giselher ausdrücklich gegen den Vorwurf der cupiditas
in Schutz zu nehmen. Gerade diese Anschuldigungen standen fast zwei Jahrzehnte
später Anfang Januar 999 wiederum zur Verhandlung an, als ein römisches
Konzil unter Vorsitz Gregors V. und im Beisein
OTTOS
III. die Merseburger Frage erneut bereit. Gegen Giselher
wurde die Anklage der ambitio und avaritia sowie der Vorwurf
der fehlenden invitatio und electio durch Klerus und Volk von Magdeburg
erhoben. Aber nicht nur in den päpstlichen Konzilsakten, sondern auch
in den Werken Bruns von Querfurt und Thietmars von Merseburg, die
beide während Giselhers Amtszeit an der Magdeburger Domschule
erzogen worden sind, wird der Erzbischof scharf angegriffen. Während
Brun die Hauptschuld für die Merseburger Suppression bei OTTO
II. sucht und Giselher
nur
indirekt erwähnt, indem er von der Bereicherung des ohnehin in Prunk
und Pracht stehenden Magdeburger Erzbistums spricht und als Motiv OTTOS
II. die ambitio suorum und den amor hominis - also die Rücksichtnahme
auf Giselhers
Ehrgeiz - angibt, verschweigt
Thietmar den Anteil OTTOS II.
fast gänzlich und sieht dafür im Erzbischof keinen Hirten, sondern
einen "stets auf Emporkommen gerichteten Krämer", der sein Ziel mittels
hemmungsloser Bestechung erreicht habe. Gewiß ist Thietmars
Darstellung
parteiisch, seine Vorwürfe gegen Giselher
sind jedoch im wesentlichen durch Brun von Querfurt abgedeckt, so
dass sie berechtigter und weniger übertrieben sein dürften als
gemeinhin angenommen wird. In der gleichlautenden Kritik Bruns und Thietmars
muß man den Beleg für eine "sächsische Opposition gegen
Giselher" sehen, ohne dass jedoch klar
ist, wer die treibende Kraft hinter den Merseburger Restitutionswünschen
war. Die Vorwürfe gegen Giselher
dürfte
auch OTTO III. inhaltlich als berechtigt
erkannt haben, denn spätestens seit der Januarsynode 999, vielleicht
sogar bereits seit der Paveser Synode im Februar 997 arbeitete er beharrlich
auf die Wiederherstellung des Bistums Merseburg und die Rückkehr
Giselhers
in sein altes Bistum, bei Nichtentkräftung der Vorwürfe sogar
auf dessen Deposition hin. Das Problem wurde zu Lebzeiten des Kaisers nicht
mehr gelöst, obwohl es noch im Jahr 1000 bei einer Begegnung OTTOS
III. mit Giselher und danach
auf mehreren, leider nur schlecht dokumentierten Synoden in Magdeburg,
Quedlinburg und Aachen im Zentrum stand. Auch
HEINRICH II. griff die Merseburger Frage auf und forderte Giselher
nur
wenige Tage vor dessen Tod am 25. Januar 1004 auf, nach Merseburg
zurückzukehren; kurz darauf verfügte HEINRICH
II. die Wiederherstellung des Bistums.
Welche Motive OTTO III. zu
seiner unnachgiebigen Haltung gegenüber Giselher
gedrängt haben, ist nicht eindeutig erkennbar. Die Vermutung, er habe
mit Giselher den mächtigen Gegner seiner Gnesenkonzeption ausschalten
wollen, führt deshalb nicht weiter, weil Giselhers
Gegnerschaft und als Voraussetzung dafür die Zugehörigkeit Posens
zu Magdeburg überhaupt nicht erwiesen sind. Stattdessen ist anzunehmen,
dass sich OTTO III. die vorgebrachten
Bedenken gegen den problematischen Amtsantritt Giselhers
als
Magdeburger Erzbischof zueigen gemacht hatte. Laut Thietmar
hatte
schon die Kaiserin Theophanu auf ihren
Sohn dahingehend eingewirkt, dass er das Bistum noch zu Lebzeiten
Giselhers
oder nach dessen Tod wiederherstellen solle - eine Initiative, die Theophanu
während der Vormundschaftsregierung noch für kurze Zeit verfolgt
haben
dürfte. Die Einsetzung Arnulfs als Bischof von Halberstadt ebnete
dann den Weg für die Lösung des Problems. Fragt man nach weiteren
Einflüssen, denen OTTO III. bei
der Lösung dieser Frage ausgesetzt gewesen sein könnte, so gerät
natürlich auch Brun von Querfurt ins Blickfeld: Er war im Juni 997
von OTTO in die Hofkapelle geholt worden,
begleitete den Kaiser auf seinem 2. Italienzug und trat im Frühjahr
998 in das Kloster SS. Bonifacio e Alessio auf dem Aventin ein, war also
zum Zeitpunkt der Januarsynode 999 in Rom. Es ist sehr gut denkbar, dass
sich Brun als entschiedener Gegner der Suppression des Bistums Merseburg
bei OTTO III. nachdrücklich für
die Revision der Entscheidung von 981 einsetzte und ihn in seiner Haltung
gegen Giselher bestärkte. Während
diese Möglichkeit bisher unbeachtet blieb, vermutete Holtzmann, Gregor
V. und mit ihm auch die Mehrheit der deutschen Geistlichkeit hätten
die Aufhebung des Bistums "aus Reformgeist" verurteilt. Auch kann OTTOS
eigene
Religiösität zu seinem Entschluß beigetragen haben, die
von Brun als Vergehen am heiligen Laurentius, dem Schutzpatron Merseburgs,
empfundene Suppression rückgängig machen zu wollen. Schließlich
hätte die Wiederherstellung Merseburgs auch den nützlichen Effekt
einer Vermehrung des Reichskirchenguts zur Folge gehabt - ein Motiv, das
schon für OTTO III.
durchaus eine
Rolle gespielt haben kann.
Für die Frage nach Giselhers
Haltung zu einer eventuellen Oppositionsbewegung in Sachsen ist entscheidend,
dass er im Falle eines Erfolges der von Papst und Kaiser verfolgten Politik
mit einer Verkleinerung seiner Magdeburger Diözese, vielleicht sogar
mit einer Deposition zu rechnen hatte. Giselhers
Widerstand
gegen jede Schmälerung des einmal erreichten Besitzstandes dürfte
seinen Grund aber auch im "Eheband" mit der eigenen Bischofskirche und
der Gewissensüberzeugung gefunden haben, dereinst auf die Fürsprache
des Kirchenpatrons im Jüngsten Gericht angewiesen zu sein. Diese Haltung
brachte ihn sicher in Opposition zum Kaiser und verhinderte die Restitution
des Bistums Merseburg zu seinen Lebzeiten. Schließlich hatte auch
OTTO I. seinen Plan der Gründung
eines Erzbistums Magdeburg nicht gegen den Widerstand von Erzbischof
Wilhelm von Mainz und Bischof Bernhard von Halberstadt durchsetzen
können, die sich erfolgreich der damit verbundenen Verkleinerung ihrer
Diözesen widersetzt hatten. Auch Giselhers
Nachfolger Tagino weigerte sich trotz seiner HEINRICH
II. gegebenen Zustimmung zur Wiederherstellung Merseburgs, die
neun ehemals Merseburger Burgwarde wieder herauszugeben. Nicht weniger
wichtig für Giselhers
Position war sicher, dass er selbst in das kleinere und ärmere
Bistum hätte zurückkehren, schlimmstenfalls sogar mit völligem
Amtsverlust hätte rechen müssen. Dieser bedrohlichen Entwicklung
dürfte er mit jeder erfolgversprechenden Möglichkeit zur Festigung
seiner Position entgegengewirkt haben - und sei es durch Annäherung
an oppositionelle Adelskreise.
Dieser Methode hatte sich Giselher schon einmal
erfolgreich bedient: 984 unterstützte er nicht etwa die ottonische
Vormundschaftsregierung,
sondern Heinrich den Zänker und
stand schon daher auch in Beziehung zu Markgraf Liuthar und Graf Wilhelm
II. Was den Grund für Giselhers
damalige Parteinahme betrifft, so wurde zur Diskussion gestellt, dass er
um Sicherung der östlichen Reichsgrenze besorgte Erzbischof in der
bedrängten Lage nach dem Slawenaufstand von 983 nicht ein unmündiges
Kind, sondern einen tatkräftigen Herzog an der Reichsspitze sehen
wollte. Es liegt aber noch ein anderer möglicher Grund für seine
Entscheidung nahe: Wenn Thietmars
Bericht über die Absicht
der Kaiserin Theophanu, die Suppression
Merseburgs rückgängig zu machen, richtig ist - und die in späteren
Quellen ganz unabhängig voneinander erhobenen Vorwürfe gegen
Giselhers persönlichen Ehrgeiz
und die kirchenrechtliche Fragwürdigkeit des Einsetzungsverfahrens
von 981 sprechen für einen lebhaften Widerstand gegen den Magdeburger
Erzbischof -, dann mußte er um seine neue Stellung bangen, falls
die ottonische Partei über den
Zänker obsiegen sollte. Es entsprach daher seinen ureigensten
Interessen, dass sich Giselher
damals dem Zänker angeschlossen
hat: Ihn konnte er durch seine Hilfe ebenfalls zur Unterstützung verpflichten
- Unterstützung gegen die Wiederherstellung des Bistums Merseburg.
Tatsächlich ruhten die diesbezüglichen Pläne ja auch während
der Vormundschaftsregierung, vielleicht hatte eine diesbezügliche
Abmachung bei dem nicht mehr zufriedenstellend rekonstruierbaren Ausgleich
mit dem Zänker im Jahr 985 eine
Rolle gespielt, möglicherweise wurde der Konflikt mit dem Magdeburger
Erzbischof wegen der prekären Lage an der Slawengrenze nicht weiter
ausgefochten.
Eine ähnliche Konstellation wiederholte sich 1002
nach dem Tod OTTOS III.: Dass sich
Giselher in
Frohse nach einer Besprechung mit Markgraf Liuthar gegen die Thronkandidatur
Ekkehards von Meißen wandte, paßt in das Bild der Beziehungen
zwischen dem Erzbischof und Markgraf Liuthar. Jedoch lag - im Gegensatz
zu der Lage vor OTTOS Tod - keine Interessenidentität
mehr zwischen ihnen vor. Während die sächsischen Adligen um Liuthar
Herzog
Heinrich IV. von Bayern unterstützten, wandte sich Giselher
zunächst dem schwäbischen Herzog Hermann II. zu. Diese Parteinahme
überrascht zwar auf dem ersten Blick, ist im Grunde aber nicht seltsam,
sondern erklärt sich wiederum aus Giselhers
bedrohter Magdeburger Lage: Mit diesem Entschluß wollte er wahrscheinlich
- analog zu seiner Parteinahme für den Zänker
984 - den Thronkandidaten Hermann II. im Gegenzug dazu verpflichten, die
Merseburger Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Gerade das aber hätte
Giselher
von
Ekkehard kaum erwarten dürfen: Seit der Erzbischof 995 die Stärkung
des Bistums Meißen hatte hinnehmen müssen, war sein politischer
Wirkungskreis nicht unerheblich beschnitten und seine Beziehungen zu Ekkehard
nachhaltig gestört. Von ihm konnte Giselher
offenbar keine Unterstützung erwarten, weshalb er sich in Frohse gegen
die Thronkandidatur des Markgrafen wandte und anfangs Herzog Hermann II.
von Schwaben unterstützte. Denn auch eine Parteinahme zugunsten des
Bayern-Herzogs dürfte ihm nicht sinnvoll erschienen sein:
HEINRICH
II. war mit der Position OTTOS III.
vertraut und zeigte dann auch im Jahr 1004, dass er die Frage im Sinne
seines Vorgängers lösen wollte. Eine wichtige Erklärung
für seine Haltung liefert die Nachricht, er habe sich eidlich zur
Trennung der Magdeburger und Merseburger Kirche verpflichtet, indessen
ist nicht auszumachen, wann und gegenüber wem HEINRICH
II. diese Verpflichtung eingegangen war und ob sie schon für
seine Haltung im Jahr 1002 bestimmend war. Jedenfalls hatte Giselher
offensichtlich Grund zu der Befürchtung, dass die Merseburger Frage
unter HEINRICH II. nicht von der Tagesordnung
verschwinden würde; wahrscheinlich schloß er sich deshalb nicht
von vornherein dem von Liuthar und seinem Umkreis favorisierten Bayern-Herzog
an. Die Verbindung mit der sächsischen Adelsopposition hätte
zwar noch Giselhers Position gegenüber
OTTO III. stützen können, entsprach jedoch nicht mehr
der neuen Konstellation nach des Kaisers Tod.
Seite 175-180
Dagegen büßte Giselher
seine zunächst einflußreiche Stellung tatsächlich
seit 994 rasch ein und stand dann der Merseburger Frage wegen in einem
Dauerkonflikt mit dem Kaiser. Dass Kaiserin Adelheid
bei OTTO III. zumindest vorübergehend
in Ungnade fiel, dürfte namentlich für Erzbischof
Giselher von
Magdeburg nachteilig gewesen sein, der seine Stellung bei Hof
besonders auf das Vertrauen der Kaiserin-Witwe gestützt hatte.
Giselhers
Verhältnis zu den sächsischen Herrschern hatte zuvor Höhen
und Tiefen gekannt. Bei OTTO II. stand
er zweifellos in besonders hohem Ansehen. Die Annahme, dass dies unverändert
auch für die Zeit der Vormundschaftsregierung nach dem Tod
OTTOS II. gegolten habe, bestimmt gemeinhin das Bild von Giselhers
Tätigkeit in diesem Zeitraum. Indessen sind daran einige
Zweifel angebracht: Selbst während der Vormundschaftsregierung lassen
sich nämlich verschiedene Phasen für Giselhers
Stellung unterscheiden. Im Thronstreit mit Heinrich
dem Zänker stand er 984/85 zumindest kurzzeitig auf der
Seite des Bayern-Herzogs gegen OTTO III.
Es überrascht kaum, dass seine Vertrauensstellung darunter gelitten
hat: In den Urkunden OTTOS III. taucht
er erst 987 an wenig hervorgehobener Stelle als Intervenient wieder auf.
In einer am 1. Mai 991 ausgestellten Urkunde wird er mit auszeichnenden
Worten bedacht; im Jahr zuvor hatte sich Giselher
am
Feldzug gegen die Slawen beteiligt und im Sommer 991 zog er erneut gegen
sie - möglicherweise ein Grund für die anerkennenden Worte. Nach
dem Tod der Kaiserin Theophanu am 15.
Juni 991 scheint Giselhers Einfluß
während der Vormundschaftsregierung der Kaiserin-Witwe
Adelheid bis September 994 zugenommen zu haben: Wenigstens intervenierte
er 992 und 993 fünf Mal und erhält sechs Schenkungen für
Magdeburg, vier davon auf Intervention der Kaiserin
Adelheid. Die Annahme, Giselher
habe sich vor allem auf das Vertrauen Adelheids
gestützt, ist daher nicht unbegründet. Mit Beginn der selbständigen
Regierung OTTOS III. trat Giselher
als Intervenient jedoch völlig zurück, und von zwei Schenkungen
im Jahr 997 und 1000 abgesehen - die letzte bezeichnenderweise zum Seelenheil
von Adelheid - erfreute sich auch keiner
Zuwendungen des Kaisers mehr. Mit einiger Plausibilität lassen sich
also für die Zeit der Vormundschaftsregierung drei Phasen in Giselhers
Verhältnis zum Hof unterscheiden: Eine erste bis Anfang/Mitte
987, die von der Irritation über seine Parteinahme für Heinrich
den Zänker bestimmt war; die zweite Phase reicht bis zum
Tod Theophanus
und gipfelt, wie die
auszeichnende Erwähnung im Mai 991 zeigt, in der Wiederannäherung
Giselhers an den Hof. Die dritte Phase fällt in die Zeit der
Vormundschaftsregierung unter der Kaiserin Adelheid
und dürfte mit OTTOS Mündigkeit
im September 994 geendet haben. Mit der Entfernung Adelheids
vom Hof wird auch Giselher seinen Einfluß
auf die Politkgestaltung verloren haben.
Finckenstein Finck von: Seite 120
*******************
"Bischof und Reich"
Bosos Nachfolger wurde Bischof
Giselher (971-981), der einer adligen Familie Sachsens aus der
Gegend um Güsten bei Aschersleben entstammte. Giselher
war in den Konvent des Moritzklosters in Magdeburg eingetreten, wahrscheinlich
unter Abt Anno, da dieser später als Bischof von Worms Giselhers
Promotion zum Bischof von Merseburg förderte. Aus dem Moritzkloster
ist Giselher in die Hofkapelle übernommen worden, zu
deren custos er aufstieg. Da er sich zum Zeitpunkt seiner Ernennung
zum Bischof von Merseburg in der Umgebung des Kaisers in Italien
befand, konnte seine Weihe durch Erzbischof Adalbert von Magdeburg erst
im Juni 972 in Magdeburg vorgenommen werden.
Ohne sich mit der Übernahme dieses Amtes völlig
aus der Reichspolitik auf die Belange seines Bistums zurückzuziehen,
trat Giselher im letzten Lebensjahr
OTTOS I. in den Reichsgeschäften
deutlich zurück, in denen er nur auf der Synode in Ingelheim in der
Umgebung des Kaisers nachweisbar ist. Dies änderte sich mit dem Regierungsantritt
OTTOS II., dessen Gunst der Bischof
in hohem Maße besessen hat. Reiche Schenkungen, auch solche auf Fürsprache
der Kaiserin Theophanu, die Giselher
für
sein Bistum wegen seiner "beständigen und treuen Dienste" erhielt,
zeugen dafür. Auf dem unglücklich endenden Italienzug 980 hat
er den Kaiser, für den er in diplomatischer Mission tätig gewesen
ist, begleitet und ist mit Unterbrechung von kaum einem Vierteljahr bis
zum Sommer 983 bei ihm in Italien geblieben. Obwohl er also, wie W. Schlesinger
zurecht hervorhebt, "in diesen entscheidenden Jahren zu den bevorzugten
Beratern des Kaisers" gehört hat, hat er als Bischof von Merseburg
auch tatkräftig am Ausbau des Bistums gearbeitet und sich gegen Übergriffe
seiner Nachbarn, des Markgrafen Thietmar und des Bischofs von Halberstadt,
zu behaupten gewußt.
Die Gelegenheit des Todes von Erzbischof Adalbert von
Magdeburg 981 hat OTTO II. benutzt,
um eine Umorganisation der Kirchenprovinz vorzunehmen. Vielleicht schon
zu Lebzeiten OTTOS I., sicher aber
wohl seit 979/80 sind Pläne erkennbar, das für seine Aufgabe
als Missionsbistum zu kleine Merseburg aufzuheben und zur Stärkung
des Erzbistums und der Bistümer Zeitz, Meißen und Halberstadt
zu verwenden. Wie weit Giselher diesen
Plänen seine Hand geboten, ja sie sogar gefördert hat, ist unklar.
Thietmars Bericht über diese Vorgänge ist wegen seiner
Parteinahme gegen
Giselher, dessen
Nachfolger er später in Merseburg wurde, nur mit Vorsicht zu verwerten.
Immerhin ist nach den Untersuchungen Schlesingers und Claudes zu vermuten,
dass die sachlich gewiß begründbaren Pläne zur Supression
Merseburgs durch
Giselhers
Ehrgeiz, der durch die Aussicht auf eine eventuelle Nachfolge
Erzbischof Adalberts in Magdeburg beflügelt wurde, weitere Anstöße
erhielten. Dem Wunsch des Kaisers entsprechend entschied eine Synode, die
am 10. und 11. September 981 in Rom stattfand, auf Aufhebung des Bistums
Merseburg. Die dadurch bewirkte Auflösung der kirchenrechtlich sonst
unauflöslichen Bindung Bischof Giselhers
an sein Bistum ermöglichte dem Kaiser nun die Ernennung
Giselhers zum Nachfolger Erzbischof
Adalberts. Nach Erledigung dieser kirchenrechtlichen Voraussetzungen hat
Erzbischof Giselher
dann auch besitz- und verwaltungsrechtliche Seite der Merseburger
Supression in kürzester Zeit bewältigt.
Giselher
war eine deutliche Ausprägung eines nach Herkunft und Amtsführung
in dieser Zeit nicht gerade seltenen Typs im Reichsepiskopat: überwiegend
reichspolitisch tätig, aber auch um die Verwaltung und den wirtschaftlichen
Ausbau des eigenen Bistums besorgt, im seelsorgerischen und missionarischen
Bereich dagegen zurückhaltend. Sein integrativer Beitrag zur Entwicklung
des Reiches muß daher in seiner Tätigkeit in der Reichspolitik
gesehen werden, die vor allem in seiner Magdeburger Zeit dann noch deutlicher
hervortrat.
Bemühungen um eine Wiederherstellung des Bistums
Merseburg werden seit 997 in den Quellen wieder greifbar. Dennoch gelang
es Erzbischof Giselher bis zu seinem
Tode am 25. Januar 1004, alle Versuche abzuwehren, ihn wegen des
kanonisch anfechtbaren Merseburger Suppressionsverfahrens zur Aufgabe des
Magdeburger Erzstuhles und Wiedereinnahme des Merseburger Bischofssitzes
zu zwingen.
Literatur:
-----------
Althoff, Gerd: Otto III., Primus Verlag, Darmstadt
1997, Seite 45,65,70,87-91,128,136,147,152 -
Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln, Seite 119,123,128,132, 134,139,146,149-151,154,163
- Claude, Dietrich: Geschichte des Erzbistums Magdeburg bis in das
12. Jahrhundert. Böhlau Verlag Köln Wien 1972, Seite 136-213
- Eickhoff, Ekkehard, Theophanu und der König, Klett-Cotta Stuttgart
1996, Seite 21-520 - Finckenstein, Albrecht Graf Finck von:
Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen
Reiches (919-1056), Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1989 Seite 120 - Giese,
Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer
Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 25,27,106,112, 143,145
- Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan
Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 140,150,162-169,175-180 - Ludat,
Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches
und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar
Köln Wien 1995, Seite 24,39,42,77;145,291,350,421,435,441,445,450,459
-
Schneidmüller, Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.):
Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1997, Seite 170-174,179A,183,193,380,411 - Thietmar von Merseburg:
Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 76,86,96-102,106,120,124-128,134,152,154,160,162,
168,176,178,184,188,208,234-238,244,260,282,298,460 -