Bistum Meißen
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 476
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Meißen
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II. BISTUM

Das Bistum Meißenwurde 968 im Zusammenhang mit dem großangelegten Konzept der Ostmission Kaiser OTTOS I. als Suffragan von Magdeburg gegründet. Seine Diözese reichte von der Ostgrenze der Bistümer Merseburg und Zeitz im Muldegebiet nach Osten bis in den Oderraum, dessen kirchliche Organisation im 10. Jh. noch nicht festgelegt war. Wenn auch die von Kaiser OTTO III. beschriebene O-Grenze entlang der Oder, die auch Nordböhmen einschloss, niemals verwirklicht wurde, so umfasste der Sprengel desMeißnerBischofs doch ein sehr großes Gebiet von der Mulde bis zur Oder und zum Queis, vom Erzgebirge bis in den Raum südlich von Berlin. Als W-Grenze wurde 1017 die Mulde festgelegt, um 1070 bezog das Bistum Meißen den ursprünglich zu Brandenburg gehörigen Raum bis zur Schwarzen Elster in seine Diözese ein.
Von 57 Pfarrkirchen im frühen 11. Jh. stieg die Zahl im Zuge der deutschen Ostsiedlung auf über 1.200. Die Gliederung der Diözese in Archidiakonate ist nach 1200 nachzuweisen, sie blieb bis zur Reformation unverändert. Königliche Schenkungen von Burgwarden seit 1006 verschafften dem Bistum einen Grundbesitz, den es 1040 durch Urkundenfälschung um den Burgward Wurzen, vor 1222 durch Kauf um die Herrschaft Stolpen und im letzten Viertel des 13. Jh. durch Verdrängung der Herren von Mügeln aus ihrer Herrschaft vergrößerte. Grenzverträge mit dem König von Böhmen in der Oberlausitz 1241 und dem Markgrafen von Meißen im Wurzener Land 1284 sicherten den Territorialbestand des sich herausbildenden Hochstiftsgebietes, für dessen Festigung der Bischof 1250 sogar zur Exkommunikation des Markgrafen griff.
Im späten Mittelalter zogen sich die Bischöfe jedoch vor der Übermacht der Markgrafen aus ihrem Kathedralort zurück und residierten seit 1400 auf ihrer Burg Stolpen, seit etwa 1500 bevorzugten sie ihre Stadt Wurzen als Residenz. Unterdessen gelang es dem Markgrafen dank ihrer guten Beziehungen zur Kurie, das Bistum stärke runter ihre Botmäßigkeit zu bringen. Nachdem der Versuch Kaiser KARLS IV. gescheitert war, das Bistum aus dem Magdeburger Metropolitanverband aus- und dem Prager einzugliedern, erreichten die WETTINER 1399 die Exemtion. Zwischen 1399 und 1500 ging das Besatzungsrecht für alle Domherrenstellen an sie über, während ihr Versuch, auch die Besetzung des Bischofsstuhls in die Hand zu bekommen, abgewehrt wurde. Dessen ungeachtet wurden die Bischöfe bei Aufrechterhaltung ihrer formalen Reichsunmittelbarkeit stärker in den meißnisch-sächsischen Territorialstaat einbezogen, zu Landtagen eingeladen, in Ratsdienste genommen und in ihrem politischen Status den Landständen angenähert, was auf ihre Mediatisierung hinauslaufen sollte. Dazu ist es jedoch vor der Reformation nicht gekommen. Bei der Leipziger Teilung der wettinischen Länder 1485 wurde eine wettinische Oberhoheit über das Hochstift beansprucht, die im gemeinsamen Besitz beider Linien blieb.


Trillmich Werner: Seite 82
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Die Gefährdung des Bistums Meißen erschien während dieser Jahre so groß, dass Bischof Eid 1015 flehentlich darum bat, ihn nicht in Meißen, sondern in Colditz an der Zwickauer Mulde zu begraben. Seinen Sprengel bildeten der Großgau Daleminzien zwischen Mulde und Elbtal, Nisan zwischen Meißen und dem Elbsandsteingebirge, das Bautzener und Görlitzer Land Milzane und seit 995 auch die Lausitz an der mittleren Spree. Das geistliche Vermögen beschränkte sich vermutlich auf wenige sorbische Höfe und kleine Burgwarde wie Püchau. Die Bischöfe Burkhard und Folkold sind zwar Hofkapellane gewesen, Eid Magdeburger Domherr, Eilward (1016-1023), Bruder des Markgrafen, aber die Christianisierung zu fördern, waren diese tüchtigen Männer außerstande. Meißens Bedeutung verringerte sich sogar derartig, dass kaum die Namen ihrer Nachfolger bekannt sind. Selbst im zentral gelegenen Lommatzsch bestand ein berühmtes heidnisches Quellheiligtum unbehelligt weiter.
 
 
 
Burkhard   948/70-01.07.972 
Volkrad (Folkold)   972-23.08.992 
Eid I.   992-20.12.1015 
Eilward (Hildward)  1016-23.04.1023 
Hukprecht  1023-05.04.1024
Dietrich I.  1024-06.04.1046 
Eid II.  um 1040 
Meinward  1046-05.05.1051 
Bruno I.  1046-1061 
Rainer  1051-15.04.1066 
Krafto  1066 
Benno von Woldenberg  1066-16.06.1106 
Sedisvakanz  1106-1108 
Hartwig  1108-27.06.1118 
Grambert  1118-31.05.1125 
Godebald  1125-31.08.1140 
Reinward  1140-24.07.1146 
Berthold  1146-20.07.1149 
Albrecht I.  1149-1152 
Bruno I. (II.)  1152-10.06.1154 
Gerung  1154-20.11.1170 
Martin  1170-17.07.1190
Dietrich II. von Kittlitz  1191-29.08.1208 
Bruno II. (III.) von Borsendorf  1209-1228 
Heinrich 1228-24.06.1240 
Konrad I.  1240-07.01.1258 
Albrecht II. von Motschen  1258-26.07.1266
Witicho I. von Kamenz  1266-06.03.1293
Bernhard von Kamenz  1293-12.10.1296 
Albrecht III. Burggraf von Leisnig  1297-03.03.1312
Witicho II. von Kolditz  1312-26.07.1341 
Wilhelm  1312-1341 
Johann II. von Eisenberg  1341-05.01.1370 
Konrad II. von Kichberg-Wallhausen  1370-26.05.1375 
Dietrich III.  1370-1373 
Johann II. von Genzenstein  1375-1379 
Nikolaus I. Ziegenbock  1379-11.02.1392 
Johann III. von Kittlitz  1393-1398 
Thimo von Kolditz  1399-26.12.1410 
Rudolf von der Planitz  1411-23.06.1427
Johann IV. Hoffmann  1427-26.03.1451 
Kaspar von Schönberg  1451-26.04.1463
Dietrich III. (IV.) von Schönberg  1463-12.04.1476
Johann V. von Weißenbach  1476-07.11.1487
Johann VI. von Saalhausen  1487-10.04.1518 
Johann VII. von Schleinitz  1518-13.10.1537 
Johann VIII. von Maltitz  1538-30.11.1549 
Nikolaus II. von Karlowitz  1550-1555
Johann IX. von Haugwitz  1555-05.01.1581