Landbert (Lambert)                                   Bischof von Konstanz (995-1018)
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    -16.5.1018
 

Sohn des N.N.
 

Althoff Gerd: Seite 302
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"

                                                               B 46

Me:     16.5.  Lanbertus eps            +  1018      Konstanz

Der Eintrag ins Merseburger Necrolog gehört nicht mehr der Ergänzungsschicht an, sondern ist einer der wenigen Einträge, die nach der Einschreibung der Ergänzungsschicht in das Necrolog gemacht wurden; siehe dazu oben Seite 154.
Die Forschung bescheinigt Lambert ein gleich gutes Verhältnis zum Königtum wie seinen Vorgängern Konrad (B 170) und Gebhard (B 110); vgl. Maurer, Konstanz als ottonischer Bischofssitz, Seite 30f.; Miscoll-Reckert, Petershausen als bischöflich-konstanzisches Eigenkloster Seite 63f. und Seite 85f.; vgl. auch Ladewig-Müller, Regesten der Bischöfe von Konstanz, Nr. 405-420.
Zum Todesdatum: ebd. Nr. 420.


Görich Knut: Seite 134,142,166
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"Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. "

Der Alemanne Bischof Lambert entstammte zwar noch nicht wie sein Nachfolger Ruthard der Hofkapelle, stand aber ebenso wie sein Vorgänger Gebhard in enger Verbindung mit dem Kaiserhof. Lambert von Konstanz gehörte zu den Bischöfen, deren Aufgebot im Anmarsch war und sich in der Nähe von Lucca befand, als sie dort kurz nach dem 24. Januar 1002 die Nachricht vom Tod OTTOS III. erhielten. Er gehörte zu dem Kreis von Bischöfen, der sich als Vertreter des Reichsepiskopats mit besonderer "Königsnähe" auszeichnete, und den bei weitem größten Teil der Streitmacht stellten, die sich 1001/02 bei OTTO III. einfand. Auf dem Januarkonzil 999 waren in Rom von den deutschen Bischöfen nur die Bischöfe Lambert von Konstanz und Heinrich I. von Würzburg anwesend.
 
 
 
 

Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 154,302 B 46 -
Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 134,142,166 -