Bistum Chur
 

Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 2036
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Chur
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II. BISTUM

1. Anfänge und Frühmittelalter
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Der Sitz des Bistums (Episcopatus Curiensis, Patron: hl. Lucius, Kathedralpatronin: Maria) war in Chur (Hof). Die Diözese wurde mit zunehmender Christianisierung von Süden her als Kirchenprovinz der Raetia 1 wohl im 4. Jh. errichtet. 451 wurde sie mit Bischof Asinio, ecclesiae Curiensis primae Rhaetiae episcopus, Suffragan von Mailand, erstmals erwähnt. Die Verbindung mit Mailand blieb bis zum Vertrag von Verdun (843) bestehen, in dessen Gefolge Churrätien an das ostfränkische Reich fiel und das Bistum Chur zu Mainz gezogen wurde. Für 868 ist die Teilnahme eines Bischofs von Chur an einer Mainzer Provinzialsynode erstmals bezeugt. Für den Umfang des Bistums sind die Grenzen der Raetiae 1 maßgebend, seit dem 6. Jh. durch das Vorrücken der Alemannen und die Bildung des Bistums Konstanz eingeschränkt auf ein Gebiet, das das heutige Graubünden (ohne Puschlav), Rheintal bis Hirschensprung, die Linthebene, Liechtenstein, Vorarlberg sowie S-Tirol bis Meran umfasst. Im Anschluss an Kirchenburgen und frühe Landkirchen des 4./5. Jh. erfolgte die Bildung von Pfarreien, so dass zu Beginn des 9. Jh. mit einer geschlossenen Pfarreiorganisation mit mehr als 230 Kirchen und Klöstern (u. a. Disentis, Pfäfers, Müstair) zu rechnen ist. Seit dem 13. Jh. ist die Archidiakonats- und Dekanatseinteilung fassbar. Das Domkapitel erscheint 940 erstmals als Institution, 1240 als Wahlbehörde. Die Bischofskirche war zunächst römischen Rechts, fränkisches Kirchenrecht galt mit der Eingliederung Churrätiens in das Fränkische Reich. Die ältesten romanischen Bischofsnamen deuten auf Indigenat hin. Im 7./8. Jh. wurden die Ämter in der rätischen Familie der VIKTORIDEN kumuliert, in der 2. Hälfte des 8. Jh. mit dem Amt des Präses der churrätischen Provinz verbunden (unter Tello, Constantius, für den KARL DER GROSSE 773 gegen ein Treueversprechen eine Schutzurkunde ausstellt). Remedius übte um 800 als erster nicht-rätischer Bischof noch das Präsidat aus. Zu erwähnen sind sein für das rätische Volk erlassenes Breve und der Briefwechsel mit Alkuin. Der Trennung von Bischof und Grafschaft (807) und der damit verbundenen Ausscheidung von Kirchen- und Reichsgut folgte 843 der Übergang Churätiens an das ostfränkische Reich. Der früher vom Volk gewählte Bischof wurde nunmehr vom König präsentiert und mit Schutz- und Immunitätsprivilegien begabt.

2. Stellung im Reich im Hochmittelalter
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Mit Esso beginnt die Reihe der deutschen Bischöfe (849-868). Der Bischof wurde zum Reichsfürsten mit Pflicht zu Hof- und Reichsdienst. Zur Sicherung der Alpenpässe gelangten in ottonischer Zeit durch Schenkung Reichsgut, Hoheitsrechte und Regalien an den Bischof von Chur. Sie legten den Grund für die Stadtherrschaft in Chur und die weltliche Herrschaft des Bischofs im Gebiet der Paßstraßen. Der Investiturstreit führte auch im Bistum Chur zum Gegensatz zwischen Bischof und Königtum, zu Wahlstreitigkeiten (besonders 1080) sowie zum Wechsel von päpstlichen und kaiserlichen Parteigängern. Innere Reformen wurden zweimal versucht, so im 11. Jh. unter dem Einfluss Einsiedelns, dann durch den Zisterzienser-Bischof Adelgott (1151-1160). Auffallend ist die kaisertreue Haltung der Bischöfe während der STAUFER-Zeit. 1170 wurde die churische Kirchenvogtei an den staufischen Herzog von Schwaben übertragen. Zwiespältige Wahlen und die Auseinandersetzung mit dem heimischen Adel (Heinrich III. von Montfort, dessen Sieg 1255 bei Ems) zogen sich durch das Interregnum.

3. Spätmittelalter
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Im Spätmittelalter war dann, mit Ausnahmen, der Adel auf dem Bischofsstuhl nicht mehr vertreten, er wurde ersetzt durch bürgerliche Kleriker, Juristen, Kanzleibeamte. Unter königlichem Einfluss wurden landesfremde Bischöfe ernannt; mehrfach wurde das Bistum personell mit Konstanz verbunden. Langfristige Abwesenheiten und die politische Abhängigkeit von Österreich brachten die Bistumsangelegenheiten in Gegensatz zum Bischof. So führte ein Bündnis des Bischofs Peter Gelyto  mit Österreich 1367 zur Konstituierung des Gemeinen Gotteshauses durch Domkapitel, Ministerialen und Gotteshaustälern mit Aufsichtsrecht über das Bistum. Umstritten wurde dann im 15. Jh. besonders die bischöfliche Landesherrschaft. Aus Grundherrschaft und Hoheitsrechten hatte sich seit dem 12. Jh. eine eigentliche Feudalherrschaft herausgebildet und mit Hofhaltungen zu Chur, Fürstenau und Fürstenberg (Graf von Tirol seit 1170 mit den Erbschenkenamt belehnt), mit Lehensgericht für Dienst- und Lehensleute. Neben der Stadtherrschaft in Chur umfasste sie die Talschaft "Vier Dörfer", Bergell, Oberhalbstein, Oberengadin, Domleschg, Münstertal, die als Gerichtsgemeiden mit Ammännern mehr oder weniger weitgehende Selbständigkeit besaßen; im Unterengadin und im Vintschgau umfasste sie nur die niedere Gerichstbarkeit. Das Gemeine Gotteshaus entwickelte sich zum Gotteshausbund, wobei der Bischof bis ins 16. Jh. als Hauptherr galt und in solcher Funktion auch nachweisbar ist. Den rätischen Bündnissen trat er indes nicht bei. Im 15. Jh. häuften sich die Fehden mit den bischöflichen Vögten und Lehensträgern, den Matsch, Werdenberg und Toggenburg. Der Bruch mit dem Domkapitel und dem Gemeinen Gotteshaus führte zur "Schamserfehde" (1452). Unter Johann IV. Naz erfolgte ein Aufstand der Churer Bürger (1422); unter Bischof Ortlieb (1458-1491) sind die langwierigen Auseinandersetzungen mit der Stadt um die Reichsvogtei bzw. deren Streben, die Reichsfreiheit zu erlangen, zu nennen. Sein Nachfolger wurde 1499 während des Schwabenkrieges aus dem Lande vertrieben und 1500 nur unter Bestellung eines Beirates wieder eingesetzt. Der letzte vorreformatorische Bischof Paul Ziegler verließ 1524 Graubünden (+ 1541).

Quellen und Literatur:
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Bündner UB I-III, 1955ff. - Th. und C. von Mohr, Codex dipl. I-IV, 1848-1865 - L. Deplazes, Reichsdienste und Kaiserprivilegien der Ch.er Bf.e von Ludwig dem Bayern bis Sigmund, Jber. Hist. Ant. Ges. Graubünden, 1971 - Helvetia Sacra I/1, 1972, 449-494 - U. Affentranger, Die Bf.e von Ch. in der Zeit von 1122 bis 1250 [Diss. Salzburg 1975].


Trillmich Werner: Seite 116
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Das rätische Alpenbistum Chur beherrschte die Passstraßen in die Lombardei und vom Oberengadin zum Vintschgau. Zu den Aufgaben der Bischöfe, die im 9. Jahrhundert dem Erzbistum Mainz unterstellt wurden, gehörte es, die mehr für Handel und diplomatischen Verkehr als für Heerfahrten wichtigen Verbindungen in den Süden offen zu halten. 960 erwarb Chur neben Grundbesitz mit Markt-, Münz- und Zollrechten die Grafschaft im Bergell oberhalb von Chiavenna an der Route zum Comersee. Doch als der italienische Gegen-König Arduin von Ivrea den Verkehr aus der Lombardei nach Norden zum Erliegen brachte, verlor Bischof Udalrich (1002-1026), der sich wie sein Herzog der Erhebung HEINRICHS II. zum König widersetzte, politisch allen Einfluss. Das im oberen Rheintale während des 10. Jahrhunderts reich mit Ländereien ausgestattete Kloster Disentis unterhalb vom Lukanier übertrug der Kaiser im Jahre 1020 dem Bischof von Brixen, der als Hüter der Brennerstraße größtes Vertrauen genoß. Die an der Tamina und im Lande Sargans begüterte Abtei Pfäfers blieb der Reichenau eng verbunden.