Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 2036
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Chur
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II. BISTUM
1. Anfänge und Frühmittelalter
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Der Sitz des Bistums (Episcopatus Curiensis, Patron:
hl. Lucius, Kathedralpatronin: Maria) war in Chur
(Hof). Die Diözese wurde mit zunehmender Christianisierung
von Süden her als Kirchenprovinz der Raetia 1 wohl im 4. Jh. errichtet.
451 wurde sie mit Bischof Asinio, ecclesiae Curiensis primae
Rhaetiae episcopus, Suffragan von Mailand, erstmals erwähnt. Die
Verbindung mit Mailand blieb bis zum Vertrag von Verdun (843) bestehen,
in dessen Gefolge Churrätien an das ostfränkische Reich fiel
und das Bistum Chur zu Mainz gezogen wurde. Für
868 ist die Teilnahme eines Bischofs von Chur an einer Mainzer Provinzialsynode
erstmals bezeugt. Für den Umfang des Bistums sind die Grenzen der
Raetiae 1 maßgebend, seit dem 6. Jh. durch das Vorrücken
der Alemannen und die Bildung des Bistums Konstanz eingeschränkt auf
ein Gebiet, das das heutige Graubünden (ohne Puschlav), Rheintal bis
Hirschensprung, die Linthebene, Liechtenstein, Vorarlberg sowie S-Tirol
bis Meran umfasst. Im Anschluss an Kirchenburgen und frühe Landkirchen
des 4./5. Jh. erfolgte die Bildung von Pfarreien, so dass zu Beginn des
9. Jh. mit einer geschlossenen Pfarreiorganisation mit mehr als 230 Kirchen
und Klöstern (u. a. Disentis, Pfäfers, Müstair) zu rechnen
ist. Seit dem 13. Jh. ist die Archidiakonats- und Dekanatseinteilung fassbar.
Das Domkapitel erscheint 940 erstmals als Institution, 1240 als Wahlbehörde.
Die Bischofskirche war zunächst römischen Rechts, fränkisches
Kirchenrecht galt mit der Eingliederung Churrätiens in das Fränkische
Reich. Die ältesten romanischen Bischofsnamen deuten auf Indigenat
hin. Im 7./8. Jh. wurden die Ämter in der rätischen Familie der
VIKTORIDEN kumuliert, in der 2. Hälfte des 8. Jh. mit dem Amt
des Präses der churrätischen Provinz verbunden (unter Tello,
Constantius, für den KARL DER GROSSE
773 gegen ein Treueversprechen eine Schutzurkunde ausstellt).
Remedius
übte um 800 als erster nicht-rätischer Bischof noch das Präsidat
aus. Zu erwähnen sind sein für das rätische Volk erlassenes
Breve und der Briefwechsel mit Alkuin. Der Trennung von Bischof und Grafschaft
(807) und der damit verbundenen Ausscheidung von Kirchen- und Reichsgut
folgte 843 der Übergang Churätiens an das ostfränkische
Reich. Der früher vom Volk gewählte Bischof wurde nunmehr vom
König präsentiert und mit Schutz- und Immunitätsprivilegien
begabt.
2. Stellung im Reich im Hochmittelalter
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Mit Esso beginnt die Reihe der deutschen Bischöfe
(849-868). Der Bischof wurde zum Reichsfürsten mit Pflicht zu Hof-
und Reichsdienst. Zur Sicherung der Alpenpässe gelangten in ottonischer
Zeit durch Schenkung Reichsgut, Hoheitsrechte und Regalien an den Bischof
von Chur. Sie legten den Grund für die Stadtherrschaft in Chur und
die weltliche Herrschaft des Bischofs im Gebiet der Paßstraßen.
Der Investiturstreit führte auch im Bistum Chur zum Gegensatz
zwischen Bischof und Königtum, zu Wahlstreitigkeiten (besonders 1080)
sowie zum Wechsel von päpstlichen und kaiserlichen Parteigängern.
Innere Reformen wurden zweimal versucht, so im 11. Jh. unter dem Einfluss
Einsiedelns, dann durch den Zisterzienser-Bischof Adelgott (1151-1160).
Auffallend ist die kaisertreue Haltung der Bischöfe während der
STAUFER-Zeit.
1170 wurde die churische Kirchenvogtei an den staufischen
Herzog von Schwaben übertragen. Zwiespältige Wahlen und die Auseinandersetzung
mit dem heimischen Adel (Heinrich III. von Montfort, dessen Sieg 1255 bei
Ems) zogen sich durch das Interregnum.
3. Spätmittelalter
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Im Spätmittelalter war dann, mit Ausnahmen, der
Adel auf dem Bischofsstuhl nicht mehr vertreten, er wurde ersetzt durch
bürgerliche Kleriker, Juristen, Kanzleibeamte. Unter königlichem
Einfluss wurden landesfremde Bischöfe ernannt; mehrfach wurde das
Bistum personell mit Konstanz verbunden. Langfristige Abwesenheiten und
die politische Abhängigkeit von Österreich brachten die Bistumsangelegenheiten
in Gegensatz zum Bischof. So führte ein Bündnis des Bischofs
Peter Gelyto mit Österreich 1367 zur Konstituierung des
Gemeinen Gotteshauses durch Domkapitel, Ministerialen und Gotteshaustälern
mit Aufsichtsrecht über das Bistum. Umstritten wurde dann im 15. Jh.
besonders die bischöfliche Landesherrschaft. Aus Grundherrschaft und
Hoheitsrechten hatte sich seit dem 12. Jh. eine eigentliche Feudalherrschaft
herausgebildet und mit Hofhaltungen zu Chur, Fürstenau und Fürstenberg
(Graf von Tirol seit 1170 mit den Erbschenkenamt belehnt), mit Lehensgericht
für Dienst- und Lehensleute. Neben der Stadtherrschaft in Chur umfasste
sie die Talschaft "Vier Dörfer", Bergell, Oberhalbstein, Oberengadin,
Domleschg, Münstertal, die als Gerichtsgemeiden mit Ammännern
mehr oder weniger weitgehende Selbständigkeit besaßen; im Unterengadin
und im Vintschgau umfasste sie nur die niedere Gerichstbarkeit. Das Gemeine
Gotteshaus entwickelte sich zum Gotteshausbund, wobei der Bischof bis ins
16. Jh. als Hauptherr galt und in solcher Funktion auch nachweisbar ist.
Den rätischen Bündnissen trat er indes nicht bei. Im 15. Jh.
häuften sich die Fehden mit den bischöflichen Vögten und
Lehensträgern, den Matsch, Werdenberg und Toggenburg. Der Bruch mit
dem Domkapitel und dem Gemeinen Gotteshaus führte zur "Schamserfehde"
(1452). Unter Johann IV. Naz erfolgte ein Aufstand der Churer Bürger
(1422); unter Bischof Ortlieb (1458-1491) sind die langwierigen
Auseinandersetzungen mit der Stadt um die Reichsvogtei bzw. deren Streben,
die Reichsfreiheit zu erlangen, zu nennen. Sein Nachfolger wurde 1499 während
des Schwabenkrieges aus dem Lande vertrieben und 1500 nur unter Bestellung
eines Beirates wieder eingesetzt. Der letzte vorreformatorische Bischof
Paul Ziegler verließ 1524 Graubünden (+ 1541).
Quellen und Literatur:
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Bündner UB I-III, 1955ff. - Th. und C. von Mohr,
Codex dipl. I-IV, 1848-1865 - L. Deplazes, Reichsdienste und Kaiserprivilegien
der Ch.er Bf.e von Ludwig dem Bayern bis Sigmund, Jber. Hist. Ant. Ges.
Graubünden, 1971 - Helvetia Sacra I/1, 1972, 449-494 - U. Affentranger,
Die Bf.e von Ch. in der Zeit von 1122 bis 1250 [Diss. Salzburg 1975].
Das rätische Alpenbistum
Chur beherrschte die Passstraßen in die Lombardei und vom
Oberengadin zum Vintschgau. Zu den Aufgaben der Bischöfe, die im 9.
Jahrhundert dem Erzbistum Mainz unterstellt wurden, gehörte es, die
mehr für Handel und diplomatischen Verkehr als für Heerfahrten
wichtigen Verbindungen in den Süden offen zu halten. 960 erwarb Chur
neben Grundbesitz mit Markt-, Münz- und Zollrechten die Grafschaft
im Bergell oberhalb von Chiavenna an der Route zum Comersee. Doch als der
italienische Gegen-König Arduin von Ivrea
den Verkehr aus der Lombardei nach Norden zum Erliegen brachte,
verlor Bischof Udalrich (1002-1026), der sich wie sein Herzog der
Erhebung HEINRICHS II. zum König
widersetzte, politisch allen Einfluss. Das im oberen Rheintale während
des 10. Jahrhunderts reich mit Ländereien ausgestattete Kloster Disentis
unterhalb vom Lukanier übertrug der Kaiser im Jahre 1020 dem Bischof
von Brixen, der als Hüter der Brennerstraße größtes
Vertrauen genoß. Die an der Tamina und im Lande Sargans begüterte
Abtei Pfäfers blieb der Reichenau eng verbunden.