Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1506
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Basel
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II. DAS BISTUM
1. Geschichte
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Erste Erwähnungen eines Bischofs aus dem Gebiet
des nachmaligen
Bistums Basel gehen in die spätrömische
Zeit zurück und betreffen einen "episcopus Justinianus Rauricorum"
(343 und 346), nach dem um die Wende zum 4. Jh. neben der Stadt Augusta
Raurica erbauten Castrum Rauracense, wo eine Kirche mit Taufanlage wohl
aus dem 4. Jh. archäologisch festgestellt worden ist. Ob eine Kontinuität
von dieser spätrömischen Kirchenorganisation zum späteren
Bistum
Basel besteht, muß offen bleiben: Für das 5. und 6. Jh.
fehlen Nachrichten, zu Beginn des 7. Jh. wird nur der aus dem Kloster Luxeuil
stammende Ragnacharius Augustanus et Basileae praesul genannt, und eine
einigermaßen kontinuierliche Liste von nun in Basel residierenden
Bischöfen setzt erst um die Mitte des 8. Jh. ein. Vor Mitte des 8.
Jh. scheint das Bistum gefestigt, wenn nicht gar wieder eingerichtet worden
zu sein, denn zu jener Zeit dürfte es zu jener namentlich am Rhein
die damaligen Machtverhältnisse berücksichtigenden Grenzziehung
gekommen sein, die für die spätere Zeit bestimmend geblieben
ist. Wie diese Abgrenzung im Zusammenhang mit dem Ausgreifen der fränkischen
Macht nach Osten gesehen werden darf, so erscheinen auch die frühen
Bischöfe in enger Verbindung mit den karolingischen
Herrschern (Waldo, Hatto). Im 9. und 10. Jh. scheint das Bistum
an Bedeutung eingebüßt zu haben: Von seinen Bischöfen kennt
man oft nur die Namen, und in den Reichsteilungen wurde es 843 zum lotharingischen,
870 zum ostfränkischen Reich geschlagen und kam nach 912 schließlich
in den Machtbereich Hoch-Burgunds. Infolge seiner Grenzlage rückte
es gegen Ende des 10. Jh. ins Spannungsfeld der unter den OTTONEN
einsetzenden Burgundpolitik, in deren Zusammenhang die Schenkung Moutier-Grandvals
durch den letzten König von Hoch-Burgund
Rudolf III. an den Bischof von Basel (999/1000), die den Grundstein
zum nachmaligen Fürstbistum legte, zu sehen ist. 1006 zog HEINRICH
II. Basel ans Reich und verlieh
dessen Bischof Adalbero II. (999-1025) verschiedene Hoheitsrechte.
HEINRICH war auch bei der Weihe des neuerrichteten Münsters
anwesend. Die hier geschaffene Verbindung der Bischöfe mit den deutschen
Herrschern kam vor allem im Investiturkampf zum Tragen im unerschütterlichen
Parteigänger HEINRICHS IV., Bischof
Burkhart von Fenis (1072-1107), und prägte die bischöfliche
Politik - mit einer Unterbrechung in den letzten Jahren der STAUFER-Dynastie
- bis hin zu Bischof Heinrich von Isny, dem Ratgeber König
RUDOLFS VON HABSBURG. Diese Beziehung und die Tatsache, dass
die Bischöfe den Grafen- und Herrengeschlechtern der näheren
und weiteren Umgebung entstammten, haben entscheidend zur Ausbildung des
weltlichen Herrschaftsbereiches bis um das Jahr 1300 beigetragen.
Im 14. Jh., an dessen Anfang der Episkopat Peter von Aspelt steht,
herrschen die durch die päpstlichen Provisionen hervorgerufenen Auseinandersetzungen
um den Bischofsstuhl vor, die in der Regel die ortsfremden und vielfach
fremdsprachigen päpstlichen Kandidaten zum Erfolg führten, während
die politischen Auseinandersetzungen - wiederholte Konfrontation mit der
Stadt Basel und vor allem mit dem territorialen Bestrebungen HABSBURGS
- mehr regionalen und lokalen Charakter aufweisen. Zur Zeit des Abendländischen
Schismas schlug sich das Bistum zunächst auf die klemenistische, seit
1383 auf die Urbanistische Seite und wandte sich schließlich 1409
der pisanischen Obödienz zu. Die zahlreichen Zwistigkeiten zogen das
Bistum in jeder Beziehung, vor allem aber in seinen wirtschaftlichen Grundlagen
erheblich in Mitleidenschaft. Das 15. Jh. steht dagegen von Johann IV.
von Fleckenstein bis hin zu Christoph von Utenheim im Zeichen
der Wiederherstellungs- und Reformbemühungen der in der Regel wieder
vom Domkapitel gewählten und mit den Verhältnissen vertrauten
Bischöfe. Der Durchbruch der Reformation 1529 setzte der mittelalterlichen
Gestalt des Bistums ein Ende.
2. Innere Organisation und Kult
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Vom 8.-10. Jh. dürfte es im Zusammenhang mit der
karolingischen Zehntgesetzgebung zur
Einrichtung der meisten nicht nachweislich erst im Spätmittelalter
gegründeten Pfarreien gekommen sein (frühestes Verzeichnis der
über 420 Pfarr- und Filialkirchen, die Papstzehntabrechnung 1301-1303,
dann "Liber Marcarum" 1441). Seit dem 13. Jh. sind Ruralkapitel belegt,
denen Dekane vorstehen. Kapitelstatuten sind erst seit dem 14. Jh. überliefert
(1356 Frickgau). Diese 11 Landdakanate bildeten zugleich die Amtsbezirke
der seit dem 13. Jh. bezeugten Archidiakone (Ende 13. Jh. fest mit Dignitäten
des Domkapitels und Propstei St. Ursanne verbunden), zu deren Aufgaben
vor allem die Pfarreivisitation gehörte. Die früheste bischöfliche
Gesetzgebung stellen anfangs des 9. Jh. Hattos "Capitula ecclesiastica"
dar, Diözesanstatuten setzen 1297 unter Peter von Aspelt ein.
Das dem Bischof zur Seite stehende Domkapitel ist seit dem 9. Jh. bezeugt.
Die Gütertrennung zwischen Kapitel und Bischof setzt in der 1. Hälfte
des 11. Jh. ein, und bis zum Ende des 12. Jh. war auch die Pfründeaufteilung
abgeschlossen. Im 12. und 13. Jh. wuchs das Kapitel (1183 eigenes Siegel)
in die geistliche und weltliche Bistumsverwaltung hinein durch Konsensrecht,
Bischofswahlrecht, durch Geschäftsführung während der Sedisvakanz
und seit 1261 durch Wahlkapitulationen. Nach der Mitte des 13. Jh. erscheinen
die bischöflichen Ämter des Generalvikars (1277) und des Offizials
(1252). Um die gleiche Zeit wird auch die bischöfliche Kanzlei deutlicher
erkennbar. Die Obliegenheiten aller bischöflicher Ämter wurden
1484 in den Status curiae Basiliensis festgehalten.
Hauptpatronin der Bischofskirche war Maria. Merkwürdigerweise
besitzt das Bistum keinen heiligen Bischof, wenn man von dem um 1160 im
Umkreis der Ursulalegende aufgekommenen Pantalus (Reliquientranslation
1270) absieht, der wohl erst gegen Ende des 15. Jh. als dritter Patron
erscheint. Eigentlicher Basler Heiliger war seit Mitte des 14. Jh. (Reliquientranslatio
1347) und besonders im 15. Jh. Kaiser HEINRICH
II., zweiter Münsterpatron. Einzige Kunde über die
liturgischen Gewohnheiten des Bistum Basel
im Spätmittelalter gibt das "Ceremoniale Basiliensis episcopatus"
von Hieronymus Brilinger (1517).
3. Fürstbistum und Territorialpolitik
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Die Entwicklung des weltlichen Machtbereichs seit der
Schenkung Moutier-Grandvals mit umfassenden Besitz im Jura (999/1000) ist
zunächst gekennzeichnet
durch den Erwerb von Grundbesitz, von verschiedenartigsten
und zerstreuten Gütern und Hoheitsrechten - darunter Gerichtsbarkeit
über die Stadt Basel und Münzregal. Die Hoheitsrechte über
den Frickgau und Buchsgau mit Grafschaft Herkingen wurden jedoch zu Lehen
ausgegeben und gingen verloren. Die bischöfliche Vogtei über
die Stadt und nähere Umgebung, die schon früh dauernd in die
Hände der Grafen von Homburg übergegangen war, konnte der Bischof
dagegen noch 1180 zurückgewinnen, bis sie schließlich von König
RUDOLF VON HABSBURG an das Reich gezogen wurde (vgl. auch Bischof
Heinrich von Neuenburg). Erst der Erwerb und die Rückgewinnung
von Hoheitsrechten im 13. Jh. - besonders die Herrschaften und Vogteien
Birseck, Asuel, Ajoie (Elsgau), Sornegau, St. Ursanne, Moutier-Grandval,
Biel, La Nueveville, Montagne de Diesse (Tessenberg), Erguel und die Grafschaft
Hoberg mit Liestal, während die 1271 erworbene Grafschaft Pfirt (Ferrette)
1324 wieder an HABSBURG verloren ging
- leiteten die Entwicklung zu jenem ausgesprochen jurassischen Territorialstaat
ein, dessen Grenzen sich nicht mit dem Bistumssprengel deckten, sondern
in der Ajoie mit der bischöflichen Residenz Porrentruy und südlich
der Pierre pertuis in die Diözese Besancon und Lausanne übergriffen.
Um 1270 wurde das Bischofs- und Dienstmannenrecht aufgezeichnet. Seit dem
13. Jh., besonders dann im 14. Jh. begann sich die Stadt Basel, die zerrüttete
wirtschaftliche Lage des Hochstiftes ausnutzend, vom bischöflichen
Stadtherrn zu emanzipieren und im 15. Jh. durch Herauslösung der verschiedenen
Sisgauer Ämter aus dem bischöflichen Machtbereich ein eignes
Territorium aufzubauen, während die bischöfliche Rekuperationsbemühungen
im 15. Jh. scheiterten. Der Südjura geriet seit der Mitte des 14.
Jh. (Biel 1353, Erguel 1388), besonders dann durch das Bernsche Burgrecht
mit Moutier-Grandval 1486 zusehends in den eidgenössischen Einflußbereich.
Quellen und Literatur [allgemein]:
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Basler Zs. für Gesch. und Altertumskunde 1920ff.
[mit laufender Bibliogr.] - Basler Beitr. zur Geschichtswiss., 1916-1974,
bes. Bde 24, 39, 59, 80, 89, 131 - Quellen und Forschungen zur Basler Gesch.,
1-9, 1966-1977
Literatur zu [II]:
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Helvetia Sacra, Abt. I, 1, hg. u. red. A. Bruckner, 1972.
157-362 {[mit vollständigen Lit.- und Quellenangaben] - Th. Bühler,
Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im ehemaligen Fürstbm.
Basel, 1972 (Rechtshist. Arbeiten 8) - H. Ott, Zu den frühen Beziehungen
zw. dem Kl. St. Blasien und dem Bm. Basel (Alem. Jb. 1973/75, 545-557 -
A. Gössi, Das Urkundenwesen der Bf.e von B. im 13. Jh. (1216-1274),
(Q. und Forsch. zur Basler Gesch. 5), 1974 - F. Graus, Sozialgesch. Aspekte
der Hagiographie der Merowinger- und Karolingerzeit. Die Viten der Hl.
des südalem. Raumes und die sog. Adelsheiligen (VuF 20), 131-176 -
P. Ladner, Die ältesten Herrscherurkunden für Moutier-Grandval,
Basler Zs. für Gesch. und Altertumskunde 74, 1974, 41-69 - H. R. Sennhauser-A.
Furger-Gunti, Zum Abschluß der archäolog. Unters. im Münster,
Basler Stadtbuch 95, 1974, 82-100 - P. Bloesch, Das Anniversabuch des Basler
Domstifts (Liber vite Ecclesie Basiliensis) (1334/38-1610 (Q. und Forsch.
zur Basler Gesch. 7, I/2), 1975.
Die burgundischen Bischöfe von Basel hatten, obwohl
Suffragane der Erzdiözese Besancon, um ihrer elsässischen Pfarreien
willen seit 948 häufig an Synoden der deutschen Reichskirche teilgenommen.
Sie verfügten über Herrschaftsrechte in ihrer Residenz und deren
Umgebung. 999 übertrug Rudolf III.
an Adalbero (999-1025) die Abtei Münstergranfelden samt Ländereien
um Delemont und St. Ursanne. Im Thronstreit des Jahres 1002 trat der Baseler
gegen Herzog Hermann von Schwaben auf die Seite HEINRICHS
II. Das brachte ihm während
der nächsten Jahre außer der Befugnis, Münzen zu schlagen,
den Erwerb von Breisach, von Ländereien, Forst- und Wildbannrechten
im Breisgau, der elsässischen Hardt und dem Sundgau, sowie der Klöster
St. Blasien und Sulzburg, in dessen Umgebung Silber gewonnen wurde. Die
Abtei Murach musste ihm wertvollen Grundbesitz abtreten. Nach Basels
Rückkehr ins Deutsche Reich zeichnete HEINRICH
II. den Bischof durch Besuche aus, setzte ihn aber auch durch
freigebige Schenkungen instand, die von ihm geforderten diplomatischen
Vermittlerdienste ohne wirtschaftliche Einbußen zu leisten. Anlässlich
der Münsterweihe im Jahre 1019 stiftete der Kaiser neben anderen Kostbarkeiten
ein prachtvolles, goldenes Antependium, das heute in Paris aufbewahrt wird.
Es verweist ebenso wie Wandmalereien in benachbarten Kirchen auf enge Beziehungen
zu den Werkstätten der Reichenau.