Bistum Basel
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1506
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Basel
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II. DAS BISTUM

1. Geschichte
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Erste Erwähnungen eines Bischofs aus dem Gebiet des nachmaligen Bistums Basel gehen in die spätrömische Zeit zurück und betreffen einen "episcopus Justinianus Rauricorum" (343 und 346), nach dem um die Wende zum 4. Jh. neben der Stadt Augusta Raurica erbauten Castrum Rauracense, wo eine Kirche mit Taufanlage wohl aus dem 4. Jh. archäologisch festgestellt worden ist. Ob eine Kontinuität von dieser spätrömischen Kirchenorganisation zum späteren Bistum Basel besteht, muß offen bleiben: Für das 5. und 6. Jh. fehlen Nachrichten, zu Beginn des 7. Jh. wird nur der aus dem Kloster Luxeuil stammende Ragnacharius Augustanus et Basileae praesul genannt, und eine einigermaßen kontinuierliche Liste von nun in Basel residierenden Bischöfen setzt erst um die Mitte des 8. Jh. ein. Vor Mitte des 8. Jh. scheint das Bistum gefestigt, wenn nicht gar wieder eingerichtet worden zu sein, denn zu jener Zeit dürfte es zu jener namentlich am Rhein die damaligen Machtverhältnisse berücksichtigenden Grenzziehung gekommen sein, die für die spätere Zeit bestimmend geblieben ist. Wie diese Abgrenzung im Zusammenhang mit dem Ausgreifen der fränkischen Macht nach Osten gesehen werden darf, so erscheinen auch die frühen Bischöfe in enger Verbindung mit den karolingischen Herrschern (Waldo, Hatto). Im 9. und 10. Jh. scheint das Bistum an Bedeutung eingebüßt zu haben: Von seinen Bischöfen kennt man oft nur die Namen, und in den Reichsteilungen wurde es 843 zum lotharingischen, 870 zum ostfränkischen Reich geschlagen und kam nach 912 schließlich in den Machtbereich Hoch-Burgunds. Infolge seiner Grenzlage rückte es gegen Ende des 10. Jh. ins Spannungsfeld der unter den OTTONEN einsetzenden Burgundpolitik, in deren Zusammenhang die Schenkung Moutier-Grandvals durch den letzten König von Hoch-Burgund Rudolf III. an den Bischof von Basel (999/1000), die den Grundstein zum nachmaligen Fürstbistum legte, zu sehen ist. 1006 zog HEINRICH II. Basel ans Reich und verlieh dessen Bischof Adalbero II. (999-1025) verschiedene Hoheitsrechte. HEINRICH war auch bei der Weihe des neuerrichteten  Münsters anwesend. Die hier geschaffene Verbindung der Bischöfe mit den deutschen Herrschern kam vor allem im Investiturkampf zum Tragen im unerschütterlichen Parteigänger HEINRICHS IV., Bischof Burkhart von Fenis (1072-1107), und prägte die bischöfliche Politik - mit einer Unterbrechung in den letzten Jahren der STAUFER-Dynastie - bis hin zu Bischof Heinrich von Isny, dem Ratgeber König RUDOLFS VON HABSBURG. Diese Beziehung und die Tatsache, dass die Bischöfe den Grafen- und Herrengeschlechtern der näheren und weiteren Umgebung entstammten, haben entscheidend zur Ausbildung des weltlichen Herrschaftsbereiches  bis um das Jahr 1300 beigetragen. Im 14. Jh., an dessen Anfang der Episkopat Peter von Aspelt steht, herrschen die durch die päpstlichen Provisionen hervorgerufenen Auseinandersetzungen um den Bischofsstuhl vor, die in der Regel die ortsfremden und vielfach fremdsprachigen päpstlichen Kandidaten zum Erfolg führten, während die politischen Auseinandersetzungen - wiederholte Konfrontation mit der Stadt Basel und vor allem mit dem territorialen Bestrebungen HABSBURGS - mehr regionalen und lokalen Charakter aufweisen. Zur Zeit des Abendländischen Schismas schlug sich das Bistum zunächst auf die klemenistische, seit 1383 auf die Urbanistische Seite und wandte sich schließlich 1409 der pisanischen Obödienz zu. Die zahlreichen Zwistigkeiten zogen das Bistum in jeder Beziehung, vor allem aber in seinen wirtschaftlichen Grundlagen erheblich in Mitleidenschaft. Das 15. Jh. steht dagegen von Johann IV. von Fleckenstein bis hin zu Christoph von Utenheim im Zeichen der Wiederherstellungs- und Reformbemühungen der in der Regel wieder vom Domkapitel gewählten und mit den Verhältnissen vertrauten Bischöfe. Der Durchbruch der Reformation 1529 setzte der mittelalterlichen Gestalt des Bistums ein Ende.

2. Innere Organisation und Kult
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Vom 8.-10. Jh. dürfte es im Zusammenhang mit der karolingischen Zehntgesetzgebung zur Einrichtung der meisten nicht nachweislich erst im Spätmittelalter gegründeten Pfarreien gekommen sein (frühestes Verzeichnis der über 420 Pfarr- und Filialkirchen, die Papstzehntabrechnung 1301-1303, dann "Liber Marcarum" 1441). Seit dem 13. Jh. sind Ruralkapitel belegt, denen Dekane vorstehen. Kapitelstatuten sind erst seit dem 14. Jh. überliefert (1356 Frickgau). Diese 11 Landdakanate bildeten zugleich die Amtsbezirke der seit dem 13. Jh. bezeugten Archidiakone (Ende 13. Jh. fest mit Dignitäten des Domkapitels und Propstei St. Ursanne verbunden), zu deren Aufgaben vor allem die Pfarreivisitation gehörte. Die früheste bischöfliche Gesetzgebung stellen anfangs des 9. Jh. Hattos "Capitula ecclesiastica" dar, Diözesanstatuten setzen 1297 unter Peter von Aspelt ein. Das dem Bischof zur Seite stehende Domkapitel ist seit dem 9. Jh. bezeugt. Die Gütertrennung zwischen Kapitel und Bischof setzt in der 1. Hälfte des 11. Jh. ein, und bis zum Ende des 12. Jh. war auch die Pfründeaufteilung abgeschlossen. Im 12. und 13. Jh. wuchs das Kapitel (1183 eigenes Siegel) in die geistliche und weltliche Bistumsverwaltung hinein durch Konsensrecht, Bischofswahlrecht, durch Geschäftsführung während der Sedisvakanz und seit 1261 durch Wahlkapitulationen. Nach der Mitte des 13. Jh. erscheinen die bischöflichen Ämter des Generalvikars (1277) und des Offizials (1252). Um die gleiche Zeit wird auch die bischöfliche Kanzlei deutlicher erkennbar. Die Obliegenheiten aller bischöflicher Ämter wurden 1484 in den Status curiae Basiliensis festgehalten.
Hauptpatronin der Bischofskirche war Maria. Merkwürdigerweise besitzt das Bistum keinen heiligen Bischof, wenn man von dem um 1160 im Umkreis der Ursulalegende aufgekommenen Pantalus (Reliquientranslation 1270) absieht, der wohl erst gegen Ende des 15. Jh. als dritter Patron erscheint. Eigentlicher Basler Heiliger war seit Mitte des 14. Jh. (Reliquientranslatio 1347) und besonders im 15. Jh. Kaiser HEINRICH II., zweiter Münsterpatron. Einzige Kunde über die liturgischen Gewohnheiten des Bistum Basel im Spätmittelalter gibt das "Ceremoniale Basiliensis episcopatus" von Hieronymus Brilinger (1517).

3. Fürstbistum und Territorialpolitik
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Die Entwicklung des weltlichen Machtbereichs seit der Schenkung Moutier-Grandvals mit umfassenden Besitz im Jura (999/1000) ist zunächst gekennzeichnet durch den Erwerb von Grundbesitz, von verschiedenartigsten und zerstreuten Gütern und Hoheitsrechten - darunter Gerichtsbarkeit über die Stadt Basel und Münzregal. Die Hoheitsrechte über den Frickgau und Buchsgau mit Grafschaft Herkingen wurden jedoch zu Lehen ausgegeben und gingen verloren. Die bischöfliche Vogtei über die Stadt und nähere Umgebung, die schon früh dauernd in die Hände der Grafen von Homburg übergegangen war, konnte der Bischof dagegen noch 1180 zurückgewinnen, bis sie schließlich von König RUDOLF VON HABSBURG an das Reich gezogen wurde (vgl. auch Bischof Heinrich von Neuenburg). Erst der Erwerb und die Rückgewinnung von Hoheitsrechten im 13. Jh. - besonders die Herrschaften und Vogteien Birseck, Asuel, Ajoie (Elsgau), Sornegau, St. Ursanne, Moutier-Grandval, Biel, La Nueveville, Montagne de Diesse (Tessenberg), Erguel und die Grafschaft Hoberg mit Liestal, während die 1271 erworbene Grafschaft Pfirt (Ferrette) 1324 wieder an HABSBURG verloren ging - leiteten die Entwicklung zu jenem ausgesprochen jurassischen Territorialstaat ein, dessen Grenzen sich nicht mit dem Bistumssprengel deckten, sondern in der Ajoie mit der bischöflichen Residenz Porrentruy und südlich der Pierre pertuis in die Diözese Besancon und Lausanne übergriffen. Um 1270 wurde das Bischofs- und Dienstmannenrecht aufgezeichnet. Seit dem 13. Jh., besonders dann im 14. Jh. begann sich die Stadt Basel, die zerrüttete wirtschaftliche Lage des Hochstiftes ausnutzend, vom bischöflichen Stadtherrn zu emanzipieren und im 15. Jh. durch Herauslösung der verschiedenen Sisgauer Ämter aus dem bischöflichen Machtbereich ein eignes Territorium aufzubauen, während die bischöfliche Rekuperationsbemühungen im 15. Jh. scheiterten. Der Südjura geriet seit der Mitte des 14. Jh. (Biel 1353, Erguel 1388), besonders dann durch das Bernsche Burgrecht mit Moutier-Grandval 1486 zusehends in den eidgenössischen Einflußbereich.

Quellen und Literatur [allgemein]:
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Basler Zs. für Gesch. und Altertumskunde 1920ff. [mit laufender Bibliogr.] - Basler Beitr. zur Geschichtswiss., 1916-1974, bes. Bde 24, 39, 59, 80, 89, 131 - Quellen und Forschungen zur Basler Gesch., 1-9, 1966-1977

Literatur zu [II]:
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Helvetia Sacra, Abt. I, 1, hg. u. red. A. Bruckner, 1972. 157-362 {[mit vollständigen Lit.- und Quellenangaben] - Th. Bühler, Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im  ehemaligen Fürstbm. Basel, 1972 (Rechtshist. Arbeiten 8) - H. Ott, Zu den frühen Beziehungen zw. dem Kl. St. Blasien und dem Bm. Basel (Alem. Jb. 1973/75, 545-557 - A. Gössi, Das Urkundenwesen der Bf.e von B. im 13. Jh. (1216-1274), (Q. und Forsch. zur Basler Gesch. 5), 1974 - F. Graus, Sozialgesch. Aspekte der Hagiographie der Merowinger- und Karolingerzeit. Die Viten der Hl. des südalem. Raumes und die sog. Adelsheiligen (VuF 20), 131-176 - P. Ladner, Die ältesten Herrscherurkunden für Moutier-Grandval, Basler Zs. für Gesch. und Altertumskunde 74, 1974, 41-69 - H. R. Sennhauser-A. Furger-Gunti, Zum Abschluß der archäolog. Unters. im Münster, Basler Stadtbuch 95, 1974, 82-100 - P. Bloesch, Das Anniversabuch des Basler Domstifts (Liber vite Ecclesie Basiliensis) (1334/38-1610 (Q. und Forsch. zur Basler Gesch. 7, I/2), 1975.


Trillmich Werner: Seite 119
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Die burgundischen Bischöfe von Basel hatten, obwohl Suffragane der Erzdiözese Besancon, um ihrer elsässischen Pfarreien willen seit 948 häufig an Synoden der deutschen Reichskirche teilgenommen. Sie verfügten über Herrschaftsrechte in ihrer Residenz und deren Umgebung. 999 übertrug Rudolf III. an Adalbero (999-1025) die Abtei Münstergranfelden samt Ländereien um Delemont und St. Ursanne. Im Thronstreit des Jahres 1002 trat der Baseler gegen Herzog Hermann von Schwaben auf die Seite HEINRICHS II. Das brachte ihm während der nächsten Jahre außer der Befugnis, Münzen zu schlagen, den Erwerb von Breisach, von Ländereien, Forst- und Wildbannrechten im Breisgau, der elsässischen Hardt und dem Sundgau, sowie der Klöster St. Blasien und Sulzburg, in dessen Umgebung Silber gewonnen wurde. Die Abtei Murach musste ihm wertvollen Grundbesitz abtreten. Nach Basels Rückkehr ins Deutsche Reich zeichnete HEINRICH II. den Bischof durch Besuche aus, setzte ihn aber auch durch freigebige Schenkungen instand, die von ihm geforderten diplomatischen Vermittlerdienste ohne wirtschaftliche Einbußen zu leisten. Anlässlich der Münsterweihe im Jahre 1019 stiftete der Kaiser neben anderen Kostbarkeiten ein prachtvolles, goldenes Antependium, das heute in Paris aufbewahrt wird. Es verweist ebenso wie Wandmalereien in benachbarten Kirchen auf enge Beziehungen zu den Werkstätten der Reichenau.