Heinrich II.                                                Bischof von Augsburg (1047-1063)
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    -3.9.1063
     Augsburg

Begraben: Augsburg, Dom
 

Sohn des N.N.
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2080
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Heinrich II., Bischof von Augsburg seit 1047
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     + 3. September 1063
      Augsburg

Begraben: Augsburg, Dom

Vor seiner bischöflichen Amtszeit war er Mitglied der Hofkapelle Kaiser HEINRICHS III. und 1046-1047 Leiter von dessen italienischer Kanzlei. Er erweiterte den Augsburger Dom und erbaute die bischöfliche Pfalz neu. Mit seinen Domkanonikern und dem Klerus St. Afra hatte er mehrmals Differenzen wegen strittiger Besitztitel. Er nahm an der Augsburger Synode Ende Januar/Anfang Februar 1051 teil, die von Papst Leo und Kaiser HEINRICH III. geleitet wurde. Wegen seiner guten Kontakte zur Kaiserin Agnes wurde die Kirche von Augsburg mit mehreren Schenkungen bedacht. von 1057-1062, während der Regentschaft für HEINRICH IV., war er ein einflussreicher und deshalb auch angefeindeter Berater der Kaiserin.

Literatur:
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NDB VIII, 336f. - F. Zoepfel,  Das Bm. Augsburg und seine Bf.e im MA,  1955, 91-96 - W. Volkert-F. Zoepfel, Die Reg. der Bf.e und des Domkapitels v. Augsburg, I, 1985, Nr. 276-305: Nachtr. 347-350.


Bosl’s Bayerische Biographie: Seite 324
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Heinrich II., Bischof von Augsburg
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     + 3.9.1063
      Augsburg

Herkunft und Abstammung unbekannt.
Königlicher Kapellan und Tätigkeit in der königlichen Kanzlei, so 1046/47 Leiter der italienischen Kanzlei.
1047 von Kaiser HEINRICH III. zum Bischof von Augsburg ernannt.
1057/62 großer Einfluß auf die Kaiserin Agnes, die Mutter Kaiser HEINRICHS IV.
1051 Synode in Augsburg mit Papst Leo IX. und Kaiser HEINRICH III. Der Bischof bedrängte das Augsburger Domkapitel und das Kloster St. Afra in ihrem Güterbesitz.
1059 erhielt er von HEINRICH IV. den Wildbann am Lech, im selben Jahr Auseinandersetzung mit den DIEPOLDINGERN um den Augstgau.
Um 1060 Beginn des Neubaus des Augsburger Doms.

Literatur:
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F. Zoepfl, Bistum Augsburg 1.


Black-Veldtrup Mechthild: Seite 24,356-360,362
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"Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien "

Am 1. November 1059 vermittelte die Kaiserin bereits in Augsburg in einem Streit zwischen Graf Diepold und Bischof Heinrich, so dass der Hof sich am Begräbnistag HEINRICHS III. wohl auf der Reise nach Augsburg befunden hat.
Der ehemalige königliche Kapellan und Kanzler für italienische Angelegenheiten war 1047 von HEINRICH III. zum Bischof erhoben worden, trat aber erst während der Regentschaft der Kaiserin deutlicher hervor. Bereits im Zusammenhang mit dem Cadalus-Schisma des Jahres 1061 bezeichnet der Altaicher Annalist, dem bei der Abfassung seines Berichts jedoch eine Reihe von chronologischen Ungenauigkeiten unterlaufen ist, den Augsburger Bischof als denjenigen, qui adhuc palatio praesidebat; daraus kann man schließen, dass mit den palatio praesidentes, deren Fehlverhalten bei der Erziehung HEINRICHS IV. derselbe Autor in seinem Jahresbericht zu 1062 für die Entführung von Kaiserswerth verantwortlich macht, (mindestens) Agnes und den Augsburger Bischof gemeint sind und dass letzterer auch zu denjenigen palatio praesidentes gehörte, denen dieselbe Quelle 1060 Habsucht unterstellt. Dem entspricht, dass der den Ereignissen wohl am nächsten stehende Geschichtsschreiber, nämlich Lampert, die Tatsache, dass Agnes sich in erster Linie des Rates dieses Bischofs bedient und auf eigenen Einfluss auf die Regierung fast völlig verzichtet habe, als das Motiv für die Entführung von Kaiserswerth bezeichnet. Als einziger Autor unterstellt er Agnes und dem Bischof, dem sie ihr Vertrauen schenkte, sogar Unzucht. Heinrichs Einfluss auf die Regentin und das daraus resultierende Missfallen der übrigen Fürsten erwähnt auch Berthold, allerdings nicht in Verbindung mit den Ereignissen von Kaiserswerth, sondern bereits zum Jahre 1058. Wichtig ist es hier, die Wortwahl zu beachten: Laut Berthold und Lampert war Heinrich derjenige, dessen Rat am meisten zählte (summum consilii locum habuit bzw. plurmum consilio), und der Niederaltaicher Annalist wählt in seinen Jahresberichten zu 1060 und 1062 für Heinrichs Stellung bei Hof sogar dieselben Wendungen (palatio praesidebat, palatio praesidentes), mit denen er nach den Ereignissen von Kaiserswerth auch die Position Annos bei Hof beschreibt: episcopus [Anno] tunc palatio praesidens iusticiae studebat, etiam res publica florescere incipiebat. Aus diesen Aussagen ist zu erschließen, dass Heinrich von Augsburg vor Kaiserswerth nicht nur eine durch persönliche Vertrautheit mit der Kaiserin begründete Vorrangstellung vor den anderen Fürsten innehatte, sondern offenbar zusammen mit ihr einen in ähnlicher Weise institutionalisierten Part in der Regentschaft übernommen hatte, wie ihn Anno nach diesen Ereignissen einnahm. Das erklärt wohl auch die Schwierigkeiten, die Lampert und Berthold bei der Beschreibung der Zustände am Hof haben: Sie definieren Heinrichs Stellung lediglich als die eines bevorzugten Ratgebers, und das wahrscheinlich deshalb, weil die Position, die er tatsächlich einnahm, ein in der Geschichte des Reiches unerhörtes verfassungsrechtliches Novum war: Offensichtlich nahm er nämlich die Funktion des offiziellen Stellvertreters der Regentin oder, um diesen Begriff hier einzuführen, eines "Subregenten" ein. 1061/62 lagen die Verhältnisse völlig anders als unter den
OTTONEN, da die Regentin ja, zumindest bis zur Entführung und auch wieder vom Sommer 1064 bis zum späten Frühjahr 1065, an Hof weilte und durchaus weiterhin über beratenden Einfluss verfügte.
Sollte also Heinrich von Augsburg tatsächlich bis April 1062 das verfassungsrechtlich unbekannte, in dieser Form neue Amt eines "Subregenten" bereits vor Anno ausgeübt haben, würde das die von Anno initiierte Entführung von Kaiserswerth in ein neues Licht stellen. Vor allem wird man das von Jenal am häufigsten festgestellte Motiv für die Entführung, nämlich Annos "Drang nach Herrschaft", unter neuen Vorzeichen sehen müssen: Zwar ist, wie wir sahen, vielen Quellen zu entnehmen, dass Anno bereit war, die Regierungsgeschäfte sowie die Erziehung des Königs zu übernehmen; es ist aber erstaunlich, dass er und seine Verbündeten eine solch unerhörte Handlungsweise gegenüber der Regentin und den nichtbeteiligten Fürsten überhaupt durchsetzen konnten. Anders ausgedrückt: Wie konnten die Entführer unter Annos Leitung diesen Schritt überhaupt legitimieren? Ein Aspekt der Legitimation war natürlich der Besitz der Reichsinsignien, den sich die Entführergruppe gleichzeitig mit dem jungen König gesichert hatte. Dies erklärt aber noch nicht, wie es dazu kommen konnte, dass im April des Jahres 1062 ein Reichsbischof als Regent und Erzieher eines minderjährigen Königs tätig werden konnte, obwohl dessen Mutter, die auch weiterhin ihre Funktion als Regentin behielt, damals noch lebte. Deshalb ist Annos - gewaltsame - Machtübernahme nur dann schlüssig zu erklären, wenn die Position als Regent, die er seit April 1062 bekleidete, vorher bereits von Bischof Heinrich von Augsburg eingenommen worden ist, was dadurch gestützt wird, dass die Annales Altahenses sowohl Heinrichs als auch Annos Stellung im Regierungsgefüge mit denselben Worten umschreiben. Aber auch andere Quellen deuten auf diesen Sachverhalt hin. Anlässlich von Heinrichs Tod im Jahre 1063 berichtet Lampert, der Bischof sei dem König wie allen Bischöfen verhasst gewesen propter superbe administratam regni gubernationem tempore imperatrics, also wegen seiner hochfahrenden Ausübung der Staatsführung zur Zeit der Kaiserin, und ein Abtskatalog des Augsburger Klosters St. Ulrich und Afra aus dem 13. Jahrhundert überliefert, Heinrich habe an der Spitze der Reichsregierung gestanden und den jungen König erzogen. Die oben zitierte Frutolf-Stelle, nach der einige Fürsten gegen Ende der Regentschaft Neid bzw. Unmut empfunden und deshalb die Entführung in die Wege geleitet hätten, erschließt sich, wenn man annimmt, dass Heinrich am Hof in eine Position aufgerückt war, die die der übrigen fürstlichen Ratgeber bei weitem übertraf und auf ein besonders enges Vertrauensverhältnis zu Agnes zurückzuführen war. Sicher wird man es der Kaiserin wie auch früher schon HEINRICH III. zugestanden haben, sich mit Ratgebern ihres besonderen Vertrauens zu umgeben. Die erwähnte invidia der Fürsten, die diese zu einem Vorgehen wie in Kaiserswerth veranlasste, muss daher eine Ursache gehabt haben, die erheblich über die bloße Bevorzugung eines einzelnen Reichsfürsten hinausging und die auf den ersten Blick in Heinrichs Bestellung zum "Subregenten" durchaus eine schlüssige Erklärung finden könnte. Und doch dürften die wahren Gründe wo anders liegen.
Sicher ist die Stellung des "Subregenten" auf Agnes' Initiative geschaffen worden. Da es jedoch noch nie einen Präzedenzfall gegeben hatte, ist es völlig undenkbar, dass die Entscheidung in dieser wichtigen Frage von ihr allein getroffen werden konnte, ohne zuvor den Reichsfürsten auf einem Hoftag zur Beratung vorgelegen zu haben. Auf diesem Hoftag, von dem wir keine nähere Kenntnis haben, müssen die Fürsten sowohl die grundsätzliche Frage der Schaffung dieser Stellung als auch den Vorschlag der Kaiserin gebilligt haben, Heinrich mit ihrer Wahrnehmung zu betrauen. Nun ist es zwar durchaus denkbar, dass wichtige Reichsfürsten (etwa Anno und seine Anhänger) bei der Entscheidungsfindung nicht anwesend waren, sich übergangen fühlten und deshalb mit invidia reagierten, so dass Heinrich deshalb nicht den erforderlichen Rückhalt im Reich erringen konnte; Lamperts Bemerkung, Heinrich habe sich propter superbe administratam regni gubernationem verhaßt gemacht, und Bertholds Erwähnung seiner insolentia legen jedoch eine andere Interpretation nahe: Offenbar ist dem Bischof seine neue Stellung, für die er anfangs eine wie auch immer geartete Zustimmung gehabt haben muß, zu Kopf gestiegen; seine ungeschickte und anmaßende Art, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen, scheint es gewesen zu sein, auf die einflußreiche indivia reagierten und sie nach dem Bericht Lamperts und Annales Altahenses zu geheimen Zusammenkünften veranlasste, auf denen sie gegen die herrschenden Zustände am Hof opponierten. Es hat den Anschein, als hätten sich die Ereignisse von Kaiserswerth vielmehr gegen Heinrich von Augsburg und nicht gegen Agnes gerichtet, von der die Quellen andeuten, dass sie zu eben dieser Zeit vor der Entführung nicht mehr, wie vorher, tatkräftig regiert habe. Der Kronzeuge für eine Reihe wichtiger Details, Lampert, beklagt, dass sie ihren Einfluss im Reich zugunsten des Augsburgers fast völlig aufgegeben habe. Die von Bruno und dem Verfasser des Codex Laureshamensis geäußerte Kritik an ihrer Erziehung des Königs mit der Einschränkung, die Kaiserin habe erst dann Fehler gemacht, als HEINRICH ins Jugendalter kam, fällt in genau diese Zeit vor Kaiserswerth. Es sieht also so aus, als habe Agnes sich von einem bestimmten Zeitpunkt an - und hier möchten wir ganz konkret an den Termin der Schleiernahme Ende November 1061 denken - in bestimmtem Maße von der Regierungsverantwortung und der Vorbereitung ihres Sohnes auf seine königlichen Aufgaben zurückgezogen, sei aber weiterhin als Regentin am Hofe geblieben und habe für die tägliche Regierungsarbeit sowie die Aufgabe, den jungen König auf seine zukünftigen Amtsgeschäfte vorzubereiten, den "Subregenten" Heinrich von Augsburg eingesetzt - eine verfassungsmäßig bis dahin unerhörte Neuerung. Dass Agnes zunächst am Hof blieb, sich aber tatsächlich bei der Ausübung der Regierungsverantwortung Zurückhaltung auferlegte und Heinrich von Augsburg als ihren Stellvertreter einsetzte, das ist, wie wir sahen, aus den kritischen Tönen derjenigen Geschichtsschreiber zu schließen, die Motive für die Entführung von Kaiserswerth nennen.
Das Diplom vom 19. März 1062, mit dem der König dem Augsburger Bischof auf Intervention von Agnes eine Schenkung für dessen Kirche und darüber hinaus eine Schenkung der Kaiserin selbst verbriefte, wird als Belohnung für Heinrichs Dienste einzustufen sein.
So findet Heinrichs Weigerung auf dem Ende Oktober 1062 in Augsburg anberaumten Hoftag mit Anno von Köln zusammenzutreffen, in der Tatsache, dass er selber von diesem verdrängt worden war, eine erheblich einleuchtende Erklärung als in der angeblichen Entmachtung der Regentin. Anno von Köln trat also als Erzieher HEINRICHS IV. und als Verantwortlicher für die Politik in die Fußtapfen des Augsburgers, der daraufhin völlig von der politischen Bildfläche verschwand.
 
 
 
 

Literatur:
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Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 24,356-360,362 - Bosl, Karl: Bosls Bayerische Biographie, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1983 Seite 324 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band II Seite 256,261,535/Band III Seite 310 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 -