Begraben: Augsburg, Dom
Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 2080
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Heinrich II., Bischof von Augsburg seit 1047
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+ 3. September 1063
Augsburg
Begraben: Augsburg, Dom
Vor seiner bischöflichen Amtszeit war er Mitglied der Hofkapelle Kaiser HEINRICHS III. und 1046-1047 Leiter von dessen italienischer Kanzlei. Er erweiterte den Augsburger Dom und erbaute die bischöfliche Pfalz neu. Mit seinen Domkanonikern und dem Klerus St. Afra hatte er mehrmals Differenzen wegen strittiger Besitztitel. Er nahm an der Augsburger Synode Ende Januar/Anfang Februar 1051 teil, die von Papst Leo und Kaiser HEINRICH III. geleitet wurde. Wegen seiner guten Kontakte zur Kaiserin Agnes wurde die Kirche von Augsburg mit mehreren Schenkungen bedacht. von 1057-1062, während der Regentschaft für HEINRICH IV., war er ein einflussreicher und deshalb auch angefeindeter Berater der Kaiserin.
Literatur:
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NDB VIII, 336f. - F. Zoepfel, Das Bm. Augsburg
und seine Bf.e im MA, 1955, 91-96 - W. Volkert-F. Zoepfel, Die Reg.
der Bf.e und des Domkapitels v. Augsburg, I, 1985, Nr. 276-305: Nachtr.
347-350.
Herkunft und Abstammung unbekannt.
Königlicher Kapellan und Tätigkeit in
der königlichen Kanzlei, so 1046/47 Leiter der italienischen Kanzlei.
1047 von Kaiser HEINRICH III.
zum Bischof von Augsburg ernannt.
1057/62 großer Einfluß auf die Kaiserin
Agnes, die Mutter Kaiser HEINRICHS
IV.
1051 Synode in Augsburg mit Papst Leo IX. und Kaiser
HEINRICH III. Der Bischof bedrängte das Augsburger Domkapitel
und das Kloster St. Afra in ihrem Güterbesitz.
1059 erhielt er von HEINRICH
IV. den Wildbann am Lech, im selben Jahr Auseinandersetzung
mit den DIEPOLDINGERN um den Augstgau.
Um 1060 Beginn des Neubaus des Augsburger Doms.
Literatur:
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F. Zoepfl, Bistum Augsburg 1.
Am 1. November 1059 vermittelte die Kaiserin bereits in
Augsburg in einem Streit zwischen Graf Diepold und Bischof
Heinrich, so dass der Hof sich am Begräbnistag HEINRICHS
III. wohl auf der Reise nach Augsburg befunden hat.
Der ehemalige königliche Kapellan und Kanzler
für italienische Angelegenheiten war 1047 von HEINRICH
III. zum Bischof erhoben worden, trat aber erst während
der Regentschaft der Kaiserin deutlicher hervor. Bereits im Zusammenhang
mit dem Cadalus-Schisma des Jahres 1061 bezeichnet der Altaicher Annalist,
dem bei der Abfassung seines Berichts jedoch eine Reihe von chronologischen
Ungenauigkeiten unterlaufen ist, den Augsburger Bischof als denjenigen,
qui
adhuc palatio praesidebat; daraus kann man schließen, dass mit
den palatio praesidentes, deren Fehlverhalten bei der Erziehung
HEINRICHS
IV. derselbe Autor in seinem Jahresbericht zu 1062 für
die Entführung von Kaiserswerth verantwortlich macht, (mindestens)
Agnes
und
den Augsburger Bischof gemeint sind und dass letzterer auch zu denjenigen
palatio praesidentes gehörte, denen dieselbe Quelle 1060 Habsucht
unterstellt. Dem entspricht, dass der den Ereignissen wohl am nächsten
stehende Geschichtsschreiber, nämlich Lampert, die Tatsache, dass
Agnes
sich
in erster Linie des Rates dieses Bischofs bedient und auf eigenen Einfluss
auf die Regierung fast völlig verzichtet habe, als das Motiv für
die Entführung von Kaiserswerth bezeichnet. Als einziger Autor unterstellt
er Agnes
und dem Bischof, dem sie ihr
Vertrauen schenkte, sogar Unzucht. Heinrichs
Einfluss auf die Regentin und das daraus resultierende Missfallen der übrigen
Fürsten erwähnt auch Berthold, allerdings nicht in Verbindung
mit den Ereignissen von Kaiserswerth, sondern bereits zum Jahre 1058. Wichtig
ist es hier, die Wortwahl zu beachten: Laut Berthold und Lampert war Heinrich
derjenige, dessen Rat am meisten zählte (summum consilii locum
habuit bzw. plurmum consilio), und der Niederaltaicher Annalist wählt
in seinen Jahresberichten zu 1060 und 1062 für Heinrichs
Stellung bei Hof sogar dieselben Wendungen (palatio praesidebat, palatio
praesidentes), mit denen er nach den Ereignissen von Kaiserswerth auch
die Position Annos bei Hof beschreibt: episcopus [Anno] tunc
palatio praesidens iusticiae studebat, etiam res publica florescere incipiebat.
Aus diesen Aussagen ist zu erschließen, dass Heinrich
von Augsburg vor Kaiserswerth nicht nur eine durch persönliche
Vertrautheit mit der Kaiserin begründete Vorrangstellung vor den anderen
Fürsten innehatte, sondern offenbar zusammen mit ihr einen in ähnlicher
Weise institutionalisierten Part in der Regentschaft übernommen hatte,
wie ihn Anno nach diesen Ereignissen einnahm. Das erklärt wohl auch
die Schwierigkeiten, die Lampert und Berthold bei der Beschreibung der
Zustände am Hof haben: Sie definieren Heinrichs
Stellung lediglich als die eines bevorzugten Ratgebers, und das wahrscheinlich
deshalb, weil die Position, die er tatsächlich einnahm, ein in der
Geschichte des Reiches unerhörtes verfassungsrechtliches Novum war:
Offensichtlich nahm er nämlich die Funktion des offiziellen Stellvertreters
der Regentin oder, um diesen Begriff hier einzuführen, eines "Subregenten"
ein. 1061/62 lagen die Verhältnisse völlig anders als unter den
OTTONEN, da die Regentin
ja, zumindest bis zur Entführung und auch wieder vom Sommer 1064 bis
zum späten Frühjahr 1065, an Hof weilte und durchaus weiterhin
über beratenden Einfluss verfügte.
Sollte also Heinrich von Augsburg tatsächlich
bis April 1062 das verfassungsrechtlich unbekannte, in dieser Form neue
Amt eines "Subregenten" bereits vor Anno ausgeübt haben, würde
das die von Anno initiierte Entführung von Kaiserswerth in ein neues
Licht stellen. Vor allem wird man das von Jenal am häufigsten festgestellte
Motiv für die Entführung, nämlich Annos "Drang nach Herrschaft",
unter neuen Vorzeichen sehen müssen: Zwar ist, wie wir sahen, vielen
Quellen zu entnehmen, dass Anno bereit war, die Regierungsgeschäfte
sowie die Erziehung des Königs zu übernehmen; es ist aber erstaunlich,
dass er und seine Verbündeten eine solch unerhörte Handlungsweise
gegenüber der Regentin und den nichtbeteiligten Fürsten überhaupt
durchsetzen konnten. Anders ausgedrückt: Wie konnten die Entführer
unter Annos Leitung diesen Schritt überhaupt legitimieren? Ein Aspekt
der Legitimation war natürlich der Besitz der Reichsinsignien, den
sich die Entführergruppe gleichzeitig mit dem jungen König gesichert
hatte. Dies erklärt aber noch nicht, wie es dazu kommen konnte, dass
im April des Jahres 1062 ein Reichsbischof als Regent und Erzieher eines
minderjährigen Königs tätig werden konnte, obwohl dessen
Mutter, die auch weiterhin ihre Funktion als Regentin behielt, damals noch
lebte. Deshalb ist Annos - gewaltsame - Machtübernahme nur dann schlüssig
zu erklären, wenn die Position als Regent, die er seit April 1062
bekleidete, vorher bereits von Bischof Heinrich von Augsburg eingenommen
worden ist, was dadurch gestützt wird, dass die Annales Altahenses
sowohl Heinrichs als auch Annos Stellung im Regierungsgefüge
mit denselben Worten umschreiben. Aber auch andere Quellen deuten auf diesen
Sachverhalt hin. Anlässlich von Heinrichs Tod im Jahre 1063
berichtet Lampert, der Bischof sei dem König wie allen Bischöfen
verhasst gewesen propter superbe administratam regni gubernationem
tempore imperatrics, also wegen seiner hochfahrenden Ausübung
der Staatsführung zur Zeit der Kaiserin, und ein Abtskatalog des Augsburger
Klosters St. Ulrich und Afra aus dem 13. Jahrhundert überliefert,
Heinrich habe an der Spitze der Reichsregierung gestanden und den jungen
König erzogen. Die oben zitierte Frutolf-Stelle, nach der einige Fürsten
gegen Ende der Regentschaft Neid bzw. Unmut empfunden und deshalb die Entführung
in die Wege geleitet hätten, erschließt sich, wenn man annimmt,
dass Heinrich am Hof in eine Position aufgerückt war, die die der
übrigen fürstlichen Ratgeber bei weitem übertraf und auf
ein besonders enges Vertrauensverhältnis zu Agnes
zurückzuführen
war. Sicher wird man es der Kaiserin wie auch früher schon HEINRICH
III. zugestanden haben, sich mit Ratgebern ihres besonderen
Vertrauens zu umgeben. Die erwähnte invidia der Fürsten, die
diese zu einem Vorgehen wie in Kaiserswerth veranlasste, muss daher eine
Ursache gehabt haben, die erheblich über die bloße Bevorzugung
eines einzelnen Reichsfürsten hinausging und die auf den ersten Blick
in Heinrichs Bestellung zum "Subregenten" durchaus eine schlüssige
Erklärung finden könnte. Und doch dürften die wahren Gründe
wo anders liegen.
Sicher ist die Stellung des "Subregenten" auf
Agnes'
Initiative geschaffen worden. Da es jedoch noch nie einen Präzedenzfall
gegeben hatte, ist es völlig undenkbar, dass die Entscheidung in dieser
wichtigen Frage von ihr allein getroffen werden konnte, ohne zuvor den
Reichsfürsten auf einem Hoftag zur Beratung vorgelegen zu haben. Auf
diesem Hoftag, von dem wir keine nähere Kenntnis haben, müssen
die Fürsten sowohl die grundsätzliche Frage der Schaffung dieser
Stellung als auch den Vorschlag der Kaiserin gebilligt haben, Heinrich
mit ihrer Wahrnehmung zu betrauen. Nun ist es zwar durchaus denkbar, dass
wichtige Reichsfürsten (etwa Anno und seine Anhänger) bei der
Entscheidungsfindung nicht anwesend waren, sich übergangen fühlten
und deshalb mit invidia reagierten, so dass Heinrich deshalb nicht
den erforderlichen Rückhalt im Reich erringen konnte; Lamperts Bemerkung,
Heinrich habe sich propter superbe administratam regni gubernationem
verhaßt gemacht, und Bertholds Erwähnung seiner insolentia
legen jedoch eine andere Interpretation nahe: Offenbar ist dem Bischof
seine neue Stellung, für die er anfangs eine wie auch immer geartete
Zustimmung gehabt haben muß, zu Kopf gestiegen; seine ungeschickte
und anmaßende Art, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen, scheint
es gewesen zu sein, auf die einflußreiche indivia reagierten und
sie nach dem Bericht Lamperts und Annales Altahenses zu geheimen Zusammenkünften
veranlasste, auf denen sie gegen die herrschenden Zustände am Hof
opponierten. Es hat den Anschein, als hätten sich die Ereignisse von
Kaiserswerth vielmehr gegen Heinrich von Augsburg und nicht gegen
Agnes gerichtet, von der die Quellen andeuten, dass sie zu eben
dieser Zeit vor der Entführung nicht mehr, wie vorher, tatkräftig
regiert habe. Der Kronzeuge für eine Reihe wichtiger Details, Lampert,
beklagt, dass sie ihren Einfluss im Reich zugunsten des Augsburgers fast
völlig aufgegeben habe. Die von Bruno und dem Verfasser des Codex
Laureshamensis geäußerte Kritik an ihrer Erziehung des Königs
mit der Einschränkung, die Kaiserin habe erst dann Fehler gemacht,
als HEINRICH ins Jugendalter kam, fällt
in genau diese Zeit vor Kaiserswerth. Es sieht also so aus, als habe Agnes
sich von einem bestimmten Zeitpunkt an - und hier möchten wir ganz
konkret an den Termin der Schleiernahme Ende November 1061 denken - in
bestimmtem Maße von der Regierungsverantwortung und der Vorbereitung
ihres Sohnes auf seine königlichen Aufgaben zurückgezogen, sei
aber weiterhin als Regentin am Hofe geblieben und habe für die tägliche
Regierungsarbeit sowie die Aufgabe, den jungen König auf seine zukünftigen
Amtsgeschäfte vorzubereiten, den "Subregenten" Heinrich
von Augsburg eingesetzt - eine verfassungsmäßig bis dahin
unerhörte Neuerung. Dass Agnes
zunächst am Hof blieb, sich aber tatsächlich bei der Ausübung
der Regierungsverantwortung Zurückhaltung auferlegte und Heinrich
von Augsburg als ihren Stellvertreter einsetzte, das ist, wie wir sahen,
aus den kritischen Tönen derjenigen Geschichtsschreiber zu schließen,
die Motive für die Entführung von Kaiserswerth nennen.
Das Diplom vom 19. März 1062, mit dem der König
dem Augsburger Bischof auf Intervention von Agnes
eine Schenkung für dessen Kirche und darüber hinaus
eine Schenkung der Kaiserin selbst verbriefte, wird als Belohnung für
Heinrichs Dienste einzustufen sein.
So findet Heinrichs Weigerung auf dem Ende Oktober
1062 in Augsburg anberaumten Hoftag mit Anno von Köln zusammenzutreffen,
in der Tatsache, dass er selber von diesem verdrängt worden war, eine
erheblich einleuchtende Erklärung als in der angeblichen Entmachtung
der Regentin. Anno von Köln trat also als Erzieher HEINRICHS
IV. und als Verantwortlicher für die Politik in die Fußtapfen
des Augsburgers, der daraufhin völlig von der politischen Bildfläche
verschwand.
Literatur:
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Black-Veldtrup Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077)
Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1995
Seite 24,356-360,362 - Bosl, Karl: Bosls Bayerische Biographie,
Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1983 Seite 324 - Die Salier und das
Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band II Seite
256,261,535/Band III Seite 310 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen
Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 -