Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1021
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ARNULFINGER
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Als "ARNULFINGER"
werden die Nachkommen Bischof Arnulfs von Metz bezeichnet, die gleichzeitig
Vorfahren der KAROLINGER (bis auf Karl
Martell) waren. Metz war Zentrum der Verehrung des heiligen
Arnulf
seit dem 8. Jahrhundert. Hier sind auch die ersten Versuche
einer genealogischen Darstellung des karolingischen
Hauses, zunächst verknüpft mit der Bistumsgeschichte. Der heilige
Arnulf von Metz wurde zum "Spitzenahn" der
KAROLINGER, nachdem sie die Königsherrschaft erlangt hatten.
Doch schon Karl Martells Sohn Hieronymusschrieb
die Heiligenvita seines Metzer Ahnen ab. Die Rolle der frühen
ARNULFINGER
bleibt in der offiziösen Geschichtsschreibung des 9. Jahrhunderts
und damit im Selbst- und Herkunftsbewußtsein der KAROLINGER
nicht immer gleich stark.
De facto wurde die Macht der ARNULFINGER-Familie
vornehmlich begründet durch das folgenschwere Zusammengehen der beiden
Führer des austrasischen Adels, Bischof Arnulfs von Metz und
Pippins
des Älteren, dessen Tochter Begga mit Arnulfs
Sohn
Ansegisel
verheiratet
wurde.
Arnulf
und
Pippin der Ältere
waren die Führer des austrasischen Adels und die Spitzen der austrasischen
Adelsverschwörung gegen Königin Brunichild,
später Berater König Dagoberts I.
Wie Arnulf
wurde
Ansegisel Domesticus,
sein anderer Sohn
Chlodulf
Bischof von Metz. Nach dem mißglückten
Staatsstreich des (pippinidischen)
Hausmeiers
Grimoald (661) gingen Macht, Erbe und politische Ziele auf den
Sohn Ansegisels und Beggas,
Pippin den Mittleren über,
der sich zunächst die führende Stellung in Austrasien erkämpfen
mußte. Der Sieg über den neustrischen Hausmeier Ebroin in der
Schlacht bei Tertry 667 hatte die Machtübernahme Pippins
und
der ARNULFINGER im
merowingischen Reich zur Folge. Pippins Söhnen wurden
entscheidende Ämter übertragen:
Grimoald II. wurde um 700 Hausmeier Neustriens,
Drogo
dux in der Champagne. Nach deren und Pippins Tod Krise
der arnulfingischen Machtpolitik, bis
Karl Martell, Sohn
Pippins aus
einer Friedelehe, sich rigoros durchsetzte. Er gilt als Neugründer
des "Hauses" (nach ihm nun "karolingisch"
genannt). Die Besitzungen der ARNULFINGER
im engeren Sinne lagen um Metz und Verdun, während die einheiratenden
PIPPINIDEN
vornehmlich in den Ardennen, im Hasbengau und in Toxandrien lagen. Später
spielte der Besitz der
ARNULFINGER-PIPPINIDEN
im Raume Trier, Echternach und Eifel eine bedeutende Rolle.
Literatur:
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H. E. Bonnell, Die Anfänge des karol. Hauses, 1866
- E. Ewig, Die frk. Teilreiche im 7. Jh., Trierer Zs. 22, 1953 - R. Sprandel,
Der merow. Adel und die Gebiete ö. des Rheins, 1957 - E. Hlawitschka,
Zur landschaftl. Herkunft der Karolinger, Rhvjbll 27, 1962 - Ders., Die
Vorfahren Karls d. Gr. (Braunfels, KdG I, 1965) - I. Heidrich, Titular
und Urkk. der arnulfing. Hausmeier, ADipl 11/12, 1965-1966 - O. G. Oexele,
Die Karolinger und die Stadt des hl. Arnulf (Frühma. Stud. I, 1967).
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Durch den Vater Ansegisel war Pippin II,
ein Enkel Arnulfs von Metz, durch die Mutter Begga ein Enkel
Pippins I. Seine Geburt fällt
in die Zeitspanne 635/40-655. Die Benennung nach dem mütterlichen
Großvater läßt erkennen, daß die mütterliche
Familie als die vornehmere galt. Der GroßvaterPippin
war Hausmeier Dagoberts I. und am Ende
seines Lebens auch noch Sigiberts III.
gewesen; der Mutterbruder Grimoaldwurde
643 Hausmeier
Sigiberts III.,
sein Sohn "Childebrt",
Pippins
Vetter, um 650 vom König adoptiert.
Der väterliche Großvater Arnulf war
königlicher
domesticus
gewesen, ehe er 614 zum Bischof der
Königsstadt Metz erhoben wurde. Als domestici unterzeichneten
seine Söhne
Chlodulf und
Ansegisel um 646/47 die Dotation
Sigiberts III. für Stavelot-Malmedy.
Die domesti, die große Fiskalbezirke verwalteten, standen
zu dieser Zeit im Rang zwischen den
duces/Herzögen und den
comites/Grafen.
Chlodulf, der einen Sohn Aunulf hatte, beschloß
wie der Vater seine Laufbahn als Bischof von Metz (ca. 654/55-post 670).
Die Güter der fränkischen Aristokratie verteilten
sich meist auf mehrere Landschaften. Besitz der ARNULFINGER
befand sich, soweit erkennbar, im Bereich von Metz, Verdun und Tongern
(südwestlich Masstricht). Der Schwerpunkt lag wohl um Metz. Der
Stammvater Arnulf
wurde um 640 von seinem Nachfolger Goericus in die
Metzer Apostelbasilika überführt, die bald nach ihm benannt wurde
und den Charakter einer arnulfingischen
Grablege annahm. Auch Chlodulf von Metz und Pippins II. ältester
Sohn Drogo
wurden hier bestattet.
Die drei Hausklöster Nivelles, Fosses und Andenne
bezeichnen den ältesten Kern der pippinischen
Hausmacht. Nivelles wurde von Pippins I.Witwe
Itta und ihrer Tochter Gertrudim
Kohlenwald an der autstrisch-neustrischen Grenze errichtet, die zugleich
die Grenze zwischen den Diözesen Masstricht und Cambrai bildete. Fosses
und Andenne gruppierten sich um das merowingische
castrum Namur. Unter pippinischen
Einfluß standen wohl auch die unter der Ägide von Amandus gegründete
Abtei Moustier sur Sambre und die spätere cella Malonne, beide im
Umkreis von Namur.
Hauptsitz Pippins I.
soll nach der nicht unverdächtigen Tradition der niederlothringischen
Herzöge von Brabant der Ort Landen im Hasbengau, dem alten Kernland
der civitas und des Bistums Tongern (Maastricht) gewesen sein. Nach neueren
Ausgrabungen ist die Möglichkeit, daß dieser Tradition eine
gute lokale Überlieferung zugrunde lag, nicht auszuschließen,
zumal auch Nivelles in der Nachbarschaft begütert war. Weiteres Hausgit
in Hasbanien und nördlich anschließend in Toxandrien tritt unter
Pippin II. in Erscheinung. Die PIPPINIDEN
haben in diesem fruchtbaren, altbesiedelten Land allerdings nicht die Monopolstellung
eingenommen, die sie im Umkreis von Namur besaßen.
Verteilten sich die äleste Güter derPIPPINIDEN
auf den Lommegau bei Namur, Hasbanien und das südliche Toxandrien,
dann erscheint die Nachricht der um 805/06 redigierten karolingischenAnnales
Mettenses priores nicht abwegig, daß der Stammvater Pippin
"das Volk zwischen dem Kohlenwald und der Maas bis zur Grenze der Friesen
regiert habe. Zum Hausgut müßte allerdings auch das Herzogsamt
getreten sein, mit dem eine Befehlsgewalt über die namentlich in Hasbanien
und Toxandrien anchweisbaren fränkischen Adelsfamilien und wohl auch
Hoheitsrechte über die zentralen merowingischen
Maasorte Dinant, Namur und Huy verbunden waren. Da der Herzogstitel sowohl
für Pippin I. wie für Grimoald
bezeugt ist, steht dieser Annahme nichts im Wege.
Außerhalb des Landes zwischen Kohlenwald und Maas
verfügten die PIPPINIDEN
anscheinend auch über Fernbesitz am Rhein. Die Hausabtei Nivelles
besaß Güter im Umkreis von Bonn (Sechtem, Gielsdorf, Ödingen
bei Remagen), in Altenahr (mit Dependenzien an der Maas), um Linz-Rheinbrohl,
um Ansbach - Windhagen - Neustadt an der Wied, um Windeck an der Sieg und
in Sprendlingen führte sie auf ihre Gründer
Itta und ihre Tochter Gertrudzurück.
Dies könnte zutreffen für die Besitzungen um Bonn und Linz-Rheinbrohl.
Im Bereich von Linz-Rheinbrohl war auch das 691/92 gegründete Hauskloster
Andenne begütert, das allerdings erst durch Begga und ihren
Sohn Pippin II. ausgestattet wurde. Pippin II. besaß
zudem eine Villa in Alsheim (südlich von Oppenheim), die er der Nikomedeskirche
im Mainz übertrug. Diese Güter dienten der Weinversorgung, einen
politischen Schwerpunkt bildeten sie nicht. Immerhin können sich von
hier aus frühe Beziehungen zum fränkischen Adel in Ribuarien
(Köln) und Mainzer Raum ergeben haben. Es wird auch kein Zufall sein,
daß Chlothar II., dem sich Pippin
I. angeschlossen hatte, 613 ohne ernsthafte Gegenwehr bis Andernach
vorstoßen konnte.
Ausgespart aus dem frühesten pippinidischen
Herrschaftsbereich waren, wenn die Überlieferung nicht täuscht,
der Maasgau um Masstricht, das Condroz südlich und westlich des Massbogens
und die Ardennen. In den nördlichen Ardennen faßte Grimoald
um 646/47 durch dei Dotierung Sigiberts III.
für dei Gründung der Remaclusabteien Stavelot und Malmedy Fuß.
Als Hausmeier gewann Grimoald auch
maßgeblichen Einfluß auf die Besetzung des Bistums Tongern-Maastricht.
Amandus, den er nach Masstricht berief, gab das Bistum freilich wegen des
Widerstandes des Maastrichter Klerus nach 3 Jahren wieder auf. Bis zur
Erhebung seines Nachfolgers Theodard mag der Altbischof Remaclus zeitweilig
die Spiritualia wahrgenommen haben. Mit dem Metropoliten Kunibert von Köln
war sowohl Pippin I. wie auch Grimoald
durch Schwurfreundschaft verbunden.
Das pippinische Hausgut
ging nach dem Untergang Grimoalds 662
auf Ansegisel und Begga, die Eltern Pippins II., über.
Der weitere Einflußbereich der PIPPINIDENbrach
zusammen. Die Herzogsgewalt wurde Gundoin übertragen.
Ansegisel,
der dies anscheinend nicht hinnehmen wollte, fiel im Kampf gegen Gundoin.
Die Remaclusabteien nahm der König an sich. Ihre Dotierung wurde im
Auftrag Childerichs II. durch Gundoin
unter Mitwirkung des Bischofs Theodard von Maastricht 669/70 erheblich
beschnitten. Theodard war somit zur Regentin
Chimnechilds und Childerich II.
übergetreten. Ob Kunibert den Zusammenbruch der PIPPINIDEN-Herrschaft
noch erlebte, ist ungewiß. Ihren Frieden mit dem merowingischen
Hof machten aber offenbar auch Ansegilsels Bruder Chlodulf,
der bis 670 als Bischof von Metz bezeugt ist, und Chlodulfs Sohn
Aunulf.
Über Vater und Sohn liegen nach 670 keine Nachrichten mehr vor. Sicher
ist nur, daß nach ihrem Tod auch ihr Anteil am Erbe
Arnulfs von
Metz, darunter das von ihnen in Rütten bei Tongern gegründete
xenodochium, an Ansegisels Sohn Pippin II. überging,
der damit das gesamte arnulfingische
und pippinische
Erbe in seiner Hand vereinigte.
Am Beginn des Aufstiegs Pippins II. stand seine
um 665 geschlossen Ehe mit Plectrud, der Tochter des fränkischen
Großen Hugobert. Durch diese Heirat verband sich der ARNULFINGER
mit einer im Kölner Raum, an der Maas, am Niederrhein und im Trierer
Raum führenden Adelssippe. Zu Kämpfen mit der Gegenpartei, in
denen Pippin Rache für den Vater nahm und den dux Gundoin erschlug,
kam es aber wohl erst nach dem Tod Childerichs
II. im Herbst 675. In die Auseinandersetzung war auch Lambert,
der Nachfolger Theodards als Bischof von Maastricht verstrickt, der
675/76 nach Stavelot verbannt wurde; an seiner Stelle trat Faramund, der
nach späteren, aber wohl zuverlässigen Nachrichten aus dem Kölner
Klerus kam.
Als Zentrum der Hausmacht Pippins II. erscheinen
in der Folge die großen Güterbezirke Hermalle, Herstal (2.500-3.000
ha) und Jupille (9.000 ha, davon 400 landwirtschaftliche Nutzfläche)
südlich von Maastricht, an der Grenze Hasbaniens gegen die Ardennen.
Sie bildeten einen geschlossenen Block in unmittelbarere Nachbarschaft
der damals noch bescheidenen bischöflichen villa Lüttich, die
im frühen 8. Jahrhundert zum Hauptsitz der Bischöfe von Tongern-Maastricht
aufsteigen sollte. Ob sie altes pippinidisches Hausgut oder merowingische
fisci waren, die schon zum Amtsgut Grimoalds gehörten, steht dahin.
Pippin II.
baute den fiscus Jupille, auf dessen Boden er das Novum
castellum Chevremont mit einem Klerikerstift gründete, zu seinem Herrschaftszentrum
aus. Jupille und Herstal erscheinen unter seinen Nachfolgern als Pfalzorte
- erst KARL DER GROSSE verlegte den
Schwerpunkt von Herstal nach Aachen.
Außenposten der Hausmacht der ARNULFINGER
- Pfalzel und Bollendorf - lagen im Umkreis von Trier. Woher sie stzammten,
ist dunkel. Es kann sich um arnulfingisches Erbe gehandelt haben. Die arnulfingischen
Güter um Metz und Verdun spielten beim Ausbau der Herrschaftsgrundlagen
Pippins
II. keine große Rolle. Vielleicht befanden sie sich um 675/76
noch in der Hand
Chlodulfs. Hinderlich wird aber auch die Nähe
der Königsstadt Metz gewesen sein. Einen Rückschlag für
Pippin
bedeutete
zweifellos die Erhebung Dagoberts II.
zum König der Auster, die der Hausmeier Wulfoald um die Mitte des
Jahres 676 durchsetzte. Wie der ARNULFINGER
sich mit dem König arrangierte, bleibt offen. Dagobert
urkundete für Stavelot und Malmedy, aber Lambert kehrte nicht auf
den Maastrichter Bischofsstuhl zurück.
Wenn der ARNULFINGER
an der Verschwörung beteiligt war, der der letzet austrasische MEROWINGER
im Dezember 679 zum Opfer fiel, muß er die Wiederherstellung der
"Monarchie" unter Theuderich III. einkalkuliert
haben und zeitweilig mit Ebroin verbündet gewesen sein. Geht man von
der allerdings nicht unverdächtigen Darstellung der Annales Mettenses
priores aus, so war sein Ziel der principatus orientalium Francorum.
Vielleicht hat Pippin sich die Wiedervereinigung der Teilreiche
nach dem Muster von 613 vorgestellt und für sich das austrasische
Hausmeieramt angestrebt, das sein gleichnamiger Großvater und der
Oheim Grimolad innegehabt hatten. Vielleicht faßte er auch
nur eine kleinere Lösung, die Anerkennung seines principatus in
der austrasischen Francia zwischen Rhein und Kohlenwald ins Auge.
Jedenfalls kam es darüber zum Bruch mit Ebroin. Im Frieden, den
Pippin mit Ebroins Nachfolger Waratto um 681 schloß, dürfte
er die kleinere Lösung durchgesetzt haben. Der Friede wurde jedoch
durch Warattos Sohn Giselmar gestört, der dem Vater aus dem Hausmeieramt
verdrängte. Wie im Kampf mit Ebroin geriet der ARNULFINGER
in große Bedrängnis. Gislemar belagerte Namur und nahm diesen
wichtigen arnulfingischen Stützpunkt
anscheinend auch ein. Die Auseinandersetzung wurde erst durch Gislemars
Tod im Jahr 683 beendet. Im Auftrag des Königs und Warattos, der das
Hausmeieramt wieder übernahm, reist der greise Bischof Audoin von
Rouen nach Köln, wo Pippin zu dieser Zeit residierte, und erneuerte
den Frieden von 681. Pippin wurde als dux in der austrasischen
Francia anerkannt. Eine Statthalterschaft über das gesamte regnum
Austrasiorum war damit allem Anschein nach nicht verbunden. Alleiniger
Hausmeier blieb Waratto bis zu seinem Tod im Jahre 686.
Literatur:
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Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische
Frühgeschichte Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite
437, 450,453,462,465,479,480 -