Philipp IV. der Schöne                               König von Frankreich (1285-1314)
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1268-29.11.1314
Fontainebleau Fontainebleau
 

2.Sohn des Königs Philipp III. von Frankreich aus seiner 1. Ehe mit der Isabella von Aragon, Tochter von König Jakob I.
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 2061
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Philipp IV. der Schöne (‚le Bel‘), König von Frankreich 1285-1314
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* 1268, + 29. November 1314
Fontainebleau Fonrainebleau

Sohn von Philipp III. dem Kühnen und Isabella von Aragon

  oo 1284 Johann von Navarra, die ihm Champagen und Navarra in die Ehe brachte

Auf dem Gebiet der Außenpolitik beendete Philip IV. der Schöne rasch den verhängnisvollen Aragon-Kreuzzzug, auf dem sein Vater verstorben war (Vertrag von Anagni, 1295). Gegenüber dem König von England, dem er Beginn seiner Regierung den Lehnseid abgefordert hatte, verfolgte Philipp IV. eine Politik, die als Vorspiel des Hundertjährigen Krieges gelten kann: Er ließ die Guyenne besetzen (1294-1299), doch folgte 1303 (im Vertrag von Paris) nochmals eine Wiederherstellung des Friedens. - Der bedeutungsvollste Konflikt entspann sich in Flandern. Der König ergriff die Partei des reichen städtischen Patriziats gegen den Grafen Gui III. von Dampierre, der nach einer Allianz mit dem König von England strebte, bei diesem aber auf nur laue Gegenliebe stieß. 1297 marschierte das königliche Heeresaufgebot in die Grafschaft Flandern ein, die konfisziert und okkupiert wurde. Doch erschlugen die aufständischen Flamen die französischen Besatzer (Mette von Brügge, 17.18. Mai 1302). Das nach Flandern entsandte französische Heer wurde in der 'Goldsporenschlacht' bei Kortrijk (11. Juli 1302) von den flämischen Stadtmilizen vernichtet. Philipp IV. der Schöne verstand es aber, durch persönliche Tapferkeit in der Schlacht von Mons-en-Pevele (18. August 1304) seine Ehre wiederherzustellen. Die Durchführung der Friedensbestimmungen von Athis (Juni 1305) vollzog sich freilich schleppend (Abtretung der Kastellaneien Lille, Douai und Bethune, sogenannte 'transport de Flandre', durch Graf Robert von Bethune, 1309). Dreimal noch wurden königliche Heere gegen Flandern eingesetzt (1312,1313,1314), eine dauerhafte Regelung der Beziehungen aber nicht erreicht. - An der Grenze zum Imperium erreichte die königliche Politik die Abtretung der Freigrafschaft Burgund durch Otto IV. (März 1295). Der Widerstand des Adels der Franche-Comte verebbte jedoch erst, als der König von Frankreich mit dem deutschen und römischen König ALBRECHT I. VON HABSBURG ein Bündnis schloß (1299). Der Graf von Bar leistete für seine links der Maas gelegenen Territorien ('Barrois mouvant') dem König von Frankreich den Lehnseid (1301). Die Souveränität des KAPETINGERS wurde auch in Viviers und Lyon anerkannt (1307). Trotz des Scheiterns der Kandidatur Karls von Valois auf den deutschen und römischen Thron (1308) blieben die Beziehungen zum Imperium während der Regierung Philipps IV. im wesentlichen entspannt.
Dagegen war das Verhältnis zwischen Philipp IV. dem Schönen und Papst Bonfatius VIII. von schwersten Konflikten belastet. Als sich der König 1296 zur Besteuerung des französischen Klerus anschickte, reagierte Bonifatius VIII. mit der Dektretale "Clericis laicos", die das Verdikt jedweder Besteuerung des Klerus ohne Zustimmung des Papstes artikulierte. Allerdings lenkte der Papst in den Bullen "Romana mater" (Februar 1297) und "Etsi de statu" (Juli 1297) in gewissem Umfang wieder ein. Eine neue Krise wurde 1301 provoziert durch den Prozeß gegen den Papstanhänger Bernard Saisset, Bischof von Pamiers, der des Verrats angeklagt war. Der Papst erließ die Bulle "Ausculta fili" (Dezember 1301), die die Rechte des Heiligen Stuhles gegenüber den weltlichen Regierungen definierte und die französischen Bischöfe zu einem Konzil aufrief. Der König und seine Räte, allen voran Guillaume de Nogaret, entfachten gegen diese päpstliche Forderung einen vehementen Propagandafeldzug. Demgegenüber bekräftigte der Papst in der Bulle "Unam sanctam" (November 1302) seinen theokratischen Anspruch. Auf einer Versammlung (März 1303) forderte daraufhin die königlich-französische Partei die Absetzung des Papstes und seine Aburteilung durch ein Konzil. In dieser dramatisch zugespitzten Situation reisten wichtige Ratgeber des Königs nach Italien (Nogaret, Thierry d'Hirecon, Jacques de Jasseins, 'Mouche'); das "Attentat von Anagni" (7. September 1303) führte zur Gefengennahme und Mißhandlung des Papstes; nach dessen Tod (11. Oktober 1303) ebbte die Auseinandersetzung jedoch ab. Während der Pontifikate Benedikts XI. (1303-1304) und insbesondere Clemens' V. (1305-1314) war das Verhältnis zwischen französischem Köngtum und Papsttum im wesentlichen ausgegleichen.
Der letzte schwere Konflikt, der Frankreich während der Regierung Philipps IV. des Schönen erschütterte, war die Zerschlagung des Templerordens. Im Oktober 1307 wurde die Verhaftung der Templer durchgeführt, der Orden nach langem Prozeß 1312 auf dem Konzil von Vienne durch Clemens V. aufgehoben. Auf dem Gebiet der Innenpolitik ist auch das gesopannte Verhältnis zwischen König, Häretikern und Ketzerinquisition im Languedoc zu erwähnen; es wird durch die Affäre um die Verfolgung des Franziskaners Bernard Delicieux illustriert.
Philipp IV. der Schöne gilt oft als "Falschmünzerkönig". In der Tat erfolgten während seiner Regierung mehrere Münzverschlechterungen. Doch ist hierbei zu unterscheiden zwischen Sanierungsmaßnahmen des Währungssystems, das bereits von beginnender chronischer Instabilität der Wirtschaft geschwächt war, und den kurzfristigen finanziellen Bedürfnissen des Königs. Die Vertreibung der Juden (1306), die gegen die Lombarden verhängten Maßnahmen (121,1311), aber auch die Versuche, dem Klerus Steuern aufzuerlegen, waren bedingt durch akute Notlagen, infolge der gestiegenen finanziellen Bedürfnisse des Staates.
Die Persönlichkeit Philipps IV. des Schönen hat die französische Historiographie in starkem Maße beschäftigt. Eine strittige Frage war stets, ob er selbständig handelte oder vielmehr die Regierung weithin den 'Legitimisten' und anderen Vertrauten überließ. Der Meinungsstreit wurde durch die Zeugnisse von Zeitgenossen genährt. So äußerte sich der scharfzüngige Bernard Saisset höchst negativ über Philipp IV. den Schönen: "Das ist weder ein Mensch noch eine Bestie, das ist eine Statue", um noch hinzuzufügen: "Unser König gleicht dem Uhu, dem prächtigsten der Vögel, der aber zu nichts nutz ist. Er tut nichts anderes, als die Menschen anzustarren, ohne ein Wort zu reden". In der Tat ließ der König die Geschäfte durch Leute, denen er sein Vertrauen schenkte, erledigen. Gleichwohl hatte er ein hohes Bewußtsein von seinem ihm durch die Königsweihe übertragenen Königtum und war durchdrungen von der Würde der KAPETINGER-Dynastie, in enger Anlehnung an seinen Vater und namentlich seinen Großvater, Ludwig den Heiligen. Auch wenn er die Abwicklung der politischen Geschäfte an andere delegierte, schaltete er sich bei Bedarf in der entscheidenden Phase ein. Er stand niemals abseits, verfolgte vielmehr wachsam die wichtigen Aktenvorgänge, um dann, gestützt auf die Vorbereitungen seiner Helfer, Entscheidungen zu treffen. Die Kriegfürung delegierte er zumeist an seinen Bruder oder den Connetable, konnte aber auch durch persönliche Tapferkeit beeindrucken. Er frönte seiner Jagdleidenschaft, war aber zugleich ein guter Familienvater und seiner Gemahlin zugetan. Seine starke Frömmigkeit nahm gegen Ende seines Lebens bigotte Züge an; durch seine rigorose Haltung während des Ehebruchskandals um die Schwiegertöchter des Königs gefährdete er die Erbfolge der Monarchie.
Philipp IV. der Schöne darf keienswegs als König, der nicht regiert hat, angesehen werden. Seine Konzeption des Regierens war vielmehr eine eher moderne, was oft nicht nur bei den Zeitgenossen, sondern auch bei den Historikern Unverständnis hervorrief. Seine epochale Regierung vollzog sich im entscheidenden Augenblick des Wiederaufstiegs des Staates, genährt vom Geist des römischen Rechts, und der Ausbildung der großen Verwaltungsinstitutionen des modernen Staates.



Philipp IV. wurde nach dem Tode seines Bruders Ludwig 1276 Thronfolger. Durch seine Ehe hatte Philipp IV. der Schöne die Grafschaft Champagne unter Kontrolle gebracht, so dass nur noch das in der Hand des englischen Königs befindliche Herzogtum Guyenne, die Herzogtümer Bretagne und Burgund sowie die Grafschaft Flandern als größere, relativ unabhängige Machtbereiche geblieben waren. Er suchte seine Herrschaft weiter auszudehnen und eröffnete 1294 den Kampf gegen den englischen König; er konnte zwar einen beträchtlichen Teil des englischen Besitzes erobern, vermochte aber diese Gebiete nicht dauerhaft zu behaupten. Philipp IV. konzentrierte alle Anstrengungen auf die Eroberung der Grafschaft Flandern, die er bis 1300 tatsächlich in seine Hand bekam. Am 17./ 18.5.1302 erhob sich die Bevölkerung von Brügge (Brügger Mette), der sich bald Ypern und die Bauern in den Küstengebieten anschlossen. Das von Philipp entsandte Ritterheer erlitt am 11.7.1302 bei Courtrai in der Sporenschlacht durch die aus unberittenen Bürgermilizen bestehende flandrische Streitmacht eine vernichtende Niederlage. Im Jahre 1305 schlossen Graf Robert III. de Bethune von Flandern und der König einen Vertrag, in dem Flandern unter anderem zu beträchtlichen Zahlungen an den König verpflichtet wurde, aber seine relativ eigenständige Existenz behauptete. Allerdings gingen die Städte Lille und Douai an Philipp verloren. Bereits 1294 geriet Philipp mit dem Papst in Konflikt, als er ohne dessen Zustimmung von der Geistlichkeit einen Zehnten forderte, der ihm jedoch 1297 vom Papst gewährt wurde. Als Philipp im Jahre 1301 erneut mit dem Papst in Konflikt geriet, setzte er den neugewählten Papst Clemens V. in Avignon gefangen. Bei diesem Streit hatte Philipp im April 1302 erstmals Vertreter des Adels, der hohen Geistlichkeit und der Städte nach Paris berufen. In Gestalt dieser Versammlung traten in Frankreich erstmals die "Generalstände" (Etat generaux) zusammen. Durch die aggressive Politik bedingt, war der König ständig in Geldnot, die er in allgemeinen Steuern zu lindern suchte. Der Widerstand gegen diese Steuern trug dazu bei, dass Philipp seit 1304 auf derartige Einnahmen verzichtete. 1306 wurden auf königlichen Befehl alle Juden in Frankreich festgenommen und ihr Vermögen beschlagnahmt. 1311 folgten ähnliche Maßnahmen gegen die "Lombarden" (italienische Geldwechsler und Kaufleute). Im Oktober 1307 ging Philipp unter erfundenen Vorwänden gewalttätig gegen den Ritterorden der Templer vor, setzte alle Templer gefangen und beschlagnahmte das Vermögen des Ordens. Der unter Druck des französischen Königs stehende Papst mußte diesen Vorgang legitimieren. Philipps Bemühungen um die Kaiserkrone schlugen fehl. 1314 setzte er die Schwiegertöchter unter dem Vorwurf des Ehebruchs gefangen.
Philipp starb an den Folgen eines Jagdunfalls.

Pernoud Regine: Seite 11-29
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"Die Kapetinger"

Zu dieser Territorialmacht gesellte sich die Stabilität einer Dynastie, die nicht das mindeste Anzeichen von Degeneration zeigte. Den Beinamen Philipps, "der Schöne", (1285-1314) trug auch der jüngste seiner Söhne, Karl; sein zweiter Sohn Philipp V. (1316-1322) erhielt den Beinamen "der Lange", er war demnach von hochgewachsener Gestalt. Der voraussichtliche Thronerbe, Ludwig X. (1314-1316), wurde Le Hutin genannt, was etwa soviel wie unruhiger Geist oder Zänker bedeutet, in jedem Fall ein Mensch voller Leben.
Nichts an der Regierung Philipps des Schönen war menschlich erklärbar, und das gilt auch für seine Person. Nach und nach wurde er in einem Maße unbeliebt, dass, als er mit 46 Jahren starb, sein Sohn zu Zwangsmaßnahmen greifen mußte, um die Abhaltung von Gedenkgottesdiensten durchzusetzen. Von allen Augenzeugen wurde er als groß und schön beschrieben, mit einem Blick, den man mit dem eines Raubvogels verglich, und einem vollständig kalten, unbewegten Gesichtsausdruck, der niemals auch nur die geringste Andeutung eines Gefühls ahnen ließ. "Er ist kein Mensch, er ist eine Statue", hieß es von ihm. Joinville, ein Zeuge dreier Regierungen, richtete bereits 1303, als er seien Memoiren verfaßte, drohende Worte an Philipps Adresse: "Er, der gegenwärtig König ist, soll sich in acht nehemen..."
Im Jahre 1289 wurde die Universität Montpellier gegründet; man lehrte dort Römisches Recht. Später, im Jahre 1312, entstand in Orleans eine weitere Schule für Römisches Recht, das bis dahin nur in Italien, vor allem in Bologna und Neapel, gelehrt worden war. Diese Dinge sind von Bedeutung, denn im Gegensatz zu seinen Vorgängern umgab sich Philipp der Schöne mit Rechtsgelehrten, Kennern des Römischen Rechts, das zum Feudalrecht in diametralem Gegensatz stand. Ein Wilhelm von Nogaret, ein Wilhelm von Plaisians, die faktisch die Staatsgeschäfte leiteten, ein Pierre Dubois und ein Pierre Flote, alles Vertreter des Römischen Rechts, träumten nur von der Wiederherstellung eines römischen Staatsbegriffs, einer autoritären Zentralgewalt, und nährten diesen Traum mit Formulierungen aus den Digesten und dem Justinianischen Codex: "Der französische König ist Kaiser in seinem Reich... Sein Wille hat Gesetzeskraft..." Es schwebte ihm gar eine universelle Monarchie vor,  und damit standen sie vollends im Widerspruch zu den Sitten, zum Geist und zur Mentalität der Feudalzeit. Hier mag letztlich der Grund für die zahllosen Konflikte, Dramen und Kriege liegen, die diese Regierung im Innern und nach Außen, auf religiösem wie auf administrativem Gebiet, zur unruhevollsten in der Geschichte Frankreichs gemacht haben.
Mit England hatte Ludwig der Heilige Frieden geschlossen. Durch seine Politik war er sogar zum Schiedsrichter zwischen dem englischen König und seinem Baronen geworden. Philipp der Schöne dagegen brach einen Krieg vom Zaun, für den kein Historiker bisher eine einleuchtende Erklärung gefunden hat. Er bemächtigte sich Guyennes unter dem Vorwand eines Streites unter Seeleuten, für dessen Beilegung die lokale Gerichtsbarkeit völlig ausgereicht hätte. Letztlich setzte er sich jedoch nicht durch, und nach fünf Jahren mußte er das Gebiet wieder abtreten, für das der englische König den Lehsneid niemals verweigert hatte.
In Flandern war Ludwig der Heilige einst als Schiedsrichter in Familienstreitigkeiten aufgetreten, was die Lage in der Grafschaft nicht unerheblich kompliziert hatte. Philipp der Schöne dagegen ließ sich auf kriegerische Aktionen ein und unterstützte die reiche Bourgeoisie der Tuchmacher gegen das niedere Volk. Verlierer aber war zum erstenmal die französische Ritterschaft, die 1302 bei Courtrai vernichtend geschlagen wurde. Die Weber, die Walker, die "Leute mit den blauen Fingernägeln", welche unter der Unterdrückung durch die vom König unterstützten Großhändler zu leiden hatten - sie alle trugen in ihrem Kampf mit Eisenstangen gegen die Reiterei einen gänzlich unerwarteten Sieg davon. Der Krieg gegen Flandern zog sich in unheilvollen Etappen fast über die gesamte Regierungszeit Philipps des Schönen hin und endete in der Annexion der Burgvogteien Lille, Douai und Orchies - eine magere Beute, die im übrigen sechs Jahre später das Reich des mächtigen Herzogs von Burgund vergrößern sollte.
Auf religiösem Gebiet hatte Ludwig der Heilige eine entschlossene Haltung gegenüber dem Heiligen Stuhl eingenommen, dessen Einfluß im 13. Jahrhundert übermächtig wurde und der sich nicht scheute, die geistliche Macht in den Dienst menschlicher Belange zu stellen. Philipp der Schöne richtete zahllose, zum Teil völlig unbegründete Angriffe gegen die Kirche und ihre Vertreter, so in der Affäre um Bernard Saisset, Bischof von Pamiers, oder um Guichard, Bischof von Troyes. Besonders mit seinem ihm mit Leib und Seele verschworenen Berater Nogaret führte Philipp der Schöne einen erbitterten Kampf gegen Papst Bonifatius VIII., der in den dramatischen Ereignissen von Anagni gipfelte, an denen möglicherweise Nogarets Freund Sciara Colonna nicht unbeteiligt war. Auch nach dem Tod des Papstes ging der Kampf weiter; er richtete sich nun gegen sein Andenken und selbst gegen seinen Leichnam, den man ausgraben und verbrennen wollte, um die Asche in alle Winde zu streuen. Philipp der Schöne gab sich nicht eher zufrieden, als bis er Bertrand de Got, Clemens V., einen Papst bestimmt hatte, der erste, der, wie man weiß, in Avignon residierte.
Dieser Papst, der sich nur den Segnungen der Kirche wirklich verbunden fühlte, machte sich schließlich trotz gewisser Widerstände zum Werkzeug des Königs im Kampf gegen die Templer. Philipp der Schöne diskreditierte diesen militärischen Orden mit den niedrigsten Anschuldigungen wie Blasphemie, Sodomie, Ketzerei usw. Das Ziel seiner Angriffe war mit Bedacht gewählt; mit dem Fall von Saint-Jean d'Acre, der letzten Bastion des Oströmischen Reiches, hatten jene ihre Popularität eingebüßt, die trotz ihrer auch von ihren Feinden anerkannten Tapferkeit diesen Verlust nicht zu verhindern vermochten. Man warf den Templern ihren Reichtum vor, ihre Arroganz und ihre Erfolglosigkeit. Über diese Anklagen hinaus preßte man ihnen durch Folterungen Schuldbekenntnisse ab, die die meisten von ihnen später widerriefen. Diese harten Verfolgungen waren indessen nur die französischen Templer ausgesetzt; überall sonst im Abendland war man von ihrer Unschuld überzeugt. Dennoch setzte Philipp der Schöne bei dem ihm ergebenen Papst 1312 die Abschaffung des Ordens durch. Nach dem Todesurteil gegen den Großmeister der Templer, Jacques de Molay, und seinen Gefährten Geoffroy de Charnay, die im Angesicht des Scheiterhaufens noch einmal die Reinheit und Unschuld des Ordens beschworen, verbreitete sich verständlicherweise die Legende, sie hätten den Papst und den König aufgefordert, vor Gottes Gericht zu erscheinen. Beide starben im übrigen nicht lange nach der Verbrennung der beiden Templer (18. März 1314); der Papst nur zwei Monate später, der König am 29. November desselben Jahres.
Um das Gesamtbild abzurunden, blieben noch andere Schattenseiten zu erwähnen. Das Volk in der auf die Größe fast des gesamten Reiches erweiterten Domäne Philipps stöhnte unter der Last der Steuern. Die Verwaltung erhielt ihren Sitz an einem festen Ort und wurde damit schwer zugänglich für jene, die an die Gerechtigkeit des Königs appellieren wollten. Besonders markant war schließlich jenes obskure und die gesamte Dynastie entehrende Drama, als der König seine drei Schwiegertöchter festnehmen ließ. Margarete und Blanka von Burgund wurden des Ehebruchs mit zwei Rittern, Philippe und Gautier d'Aunay, bezichtigt und die dritte, Johanna, der Komplizenschaft mit ihnen. Und hier betritt eine Gestalt die Bühne, über die noch wenig bekannt ist: Philipps eigene Tochter Isabella, von den Engländern "die französische Wölfin" genannt. Sie war mit dem englischen König Eduard II. verheiratet, den sie am 21. September 1327 mit der Beihilfe ihres Geliebten, des berühmten Mortimer, unter schrecklichen Umständen zu Tode brachte, nachdem sie ihn zur Abdankung gezwungen hatte. Jene Isabella, deren ungeheuerliche Handlungsweise im gesamten Abendland Ärgernis erregte, war es auch, die die drei Schwiegertöchter ihres Vaters bei ihm anklagte. Man mag sich fragen, inwieweit die Psychoanalyse in der Lage wäre, die verborgenen Triebfedern dieser dramatischen Regierung aufzudecken.
Bei seinem Tod hinterließ Philipp der Schöne leere Schatzkammern. Sein erster Ratgeber, Enguerrand de Marigny, wurde gehängt, die anderen, ebenso unbeliebt wie er, wurden fast ausnahmslos ins Gefängnis geworfen, und ihr Besitz wurde konfisziert. Philipps drei Söhne starben nacheinander und hinterließen keine Erben, bis auf den ältesten, Ludwig X., dessen nachgeborener Sohn Johann I. nur vier Tage am Leben blieb. Philipp selbst hatte mit seiner letzten Ordonanz im Novemeber 1314 die Frauen von der Thronfolge ausgeschlossen. Hier liegt der Ursprung des nur allzu berühmten "Salischen Gesetzes", mit dem im Grunde die Theologen der Pariser Universität dieses gänzlich neue und für die Feudalzeit beispiellose Verbot rechtfertigten, das die Frauen von der Ausübung der Macht ausschloß. Die Wirren des Hundertjährigen Krieges waren ebnso eine Folge dieser Bestimmungen wie auch der feindlichen Haltung der Söhne Philipps des Schönen gegenüber dem englischen König, dem Sohn Isabellas, jener "französischen Wölfin".
Die Dynastie der KAPETINGER erlosch, als am 31. Januar 1328 König Karl IV. im Alter von 34 Jahren starb, ohne einen Erben zu hinterlassen. Und doch entsproß diesem starken Stamm nicht nur die Dynastie der VALOIS, die auf die KAPETINGER folgte, sondern auch 300 Jahre später die der BOURBONEN, die mit König Heinrich IV. auf den Thron gelangte, dem Nachkommen eines Sohnes Ludwigs des Heiligen, Robert von Clermont, Herzog von Bourbon durch seine Gattin Isabella. Als die Zeit der BOURBONEN zu Ende ging, gab man - eine überraschende Rückwendung in die zu jener Zeit doch kaum bekannte Geschichte - den Namen CAPET dem letzten Repräsentanten der traditionellen Monarchie, dem unglücklichen Ludwig XVI.

Verwandtschaft mit Johanna von Navarra
 

                                            Ludwig VIII. König von Frankreich
                                            5.9.1187-8.11.1226

                                           oo Blanka von Kastilien
                                                4.3.1187-27.11.1252
 
 

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                           Ludwig IX. König von Frankreich                                    Robert Graf von Artois
                         25.4.1214-25.8.1270                                                            4.9.1216-8.2.1250

                                         
                         oo Margarete von Provence                                              oo Mathilde von Brabant
                              1221-20.12.1295                                                                1224-23.9.1267
 

                            ---                                                                                       ---
                    Philipp III. der Kühne König von Frankreich                     Blanka von Artois
                      3.4.1245-5.10.1285                                                            um 1248-2.5.1302
 

                   1. oo Isabella von Aragon                                                   1. oo Heinrich III. König von Navarra
                              1243-28.1.1271                                                                  um 1240-27.7.1274
 

                      ---                                                                                             ---
                Philipp IV. der Schöne -------------------- oo --------------------   Johanna von Navarra



  16.8.1284
    oo Johanna von Navarra, Tochter des Königs Heinrich I.
        1271-2.4.1304
 
 
 
 

7 Kinder:

  Margarete
  1288- nach 1294 (1300)

  Ludwig X. der Zänker
  4.10.1289-5.6.1316

  Blanka
  1290-   1314

  Philipp V. der Lange
  1291-3.1.1322

  Isabella
 1292-27.8.1357

25.1.1306
   oo Eduard II. König von England
        25.4.1284-22.9.1327

  Karl IV. der Schöne
  1295-1.2.1328

  Robert
  1297- 8.1308
 
 
 
 

Literatur:
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Benker Gertrud: Ludwig der Bayer. Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron. Eugen Diederichs Verlag München 1997 Seite 12,34,43,56, 83,117 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 167,188,192,194,197-221,223-239, 243 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 147,165,167,169-175,177-183, 185-188,190,194-202,215,244,250,254,306,331- Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 9,189,193,195,198,200,202-230,231-235,237, 241,244,250, 252,254,265,294,305 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 180 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 118,170,201,228,245,247,251, 256,260,262-266,268-271,275-280,282,285,295,297,300,311,334,356 - Herde Peter: Karl I. von Anjou. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1979 Seite 22,23,110 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 25,29,31,34,36,44,46,48,57,72,81,84,88,90,93,96,100, 111,114 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996 Seite 23 - Hundt, Barbara: Ludwig der Bayer. Der Kaiser aus dem Hause Wittelsbach Bechtle Verlag Esslingen München 1989 Seite 88, 133,141,155,166,213,258 - Jurewitz-Freischmidt Sylvia: Die Herrinnen der Loire-Schlösser. Königinnen und Mätressen um den Lilienthron. Casimir Katz Verlag, Gernsbach 1996 Seite 54,436 - Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge der Regierung König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts, Matthiesen Verlag 1999 Seite 9,80 A.,158,172,176,178,185,187-190,192,194,197 A.,198 A.,201-204,210,211 A.,220 A.,222 A.,223,224 A.,225-228,230,232-234,236,239,242,244-246,250,252,255-258,262,263 A.,265,269-276,278-281, 287 A.,293 A.,294,304,324,342 A.,350 A.,357,364,369 A.,392,400 A.,401 A.,411,421,466 A.,467,474,496,528,535,547,549 A. - Le Goff Jacques: Ludwig der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 3-871 - Mexandeau Louis: Die Kapetinger. Editions Rencontre Lausanne 1969 Seite 435-498 - Pernoud Regine: Die Kapetinger. in: Die großen Dynastien. Karl Müller Verlag1996 Seite 11-29 - Prutz Hans: Die Ritterorden. Mönche als Kämpfer, Helden, Abenteurer Bechtermünz Verlag Berlin 1908 Seite 194,226, 272,273,278,282,306,330,354,359,360,373,376,378,401, 410,416,429,432,434,435,437,438,441,461,462,466,469,470,474,476,481, 482-483,489,490,495,496,501,504,508,517 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge, Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 1178-1181,1206,1209-1213, 1214,1218,1261 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 273-275, 287 - Sippel Hartwig: Die Templer. Geschichte und Geheimnis. Amalthea Verlagsbuchhandlung Wien München 1996 Seite 86,207,208,219,211, 215-221,227-229,231,235,291,295,299,303,316 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 14,19,132,141,143,148,171,174 - Tuchmann Barbara: Der ferne Spiegel. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995 Seite 38,44,50 - Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1993 Seite 119,140,154 - Wenck Karl: Philipp der Schöne von Frankreich seine Persönlichkeit und das Urteil der Zeitgenossen. Elwert'sche Verlags-Buchhandlung 1905 -


Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 203-230
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"Die französischen Könige des Mittelalters"

Jürgen Miethke

PHILIPP IV. DER SCHÖNE (der Beiname ist schon zeitgenössisch)
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* 1268, + 29.11.1314
             Fontainebleau

Begraben: in St-Denis

Vater:
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König Philipp III. "der Kühne" (1245/70-1285)

Mutter:
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Isabella von Aragon, Tochter König Jakobs I. von Aragon ( + 1271)
 

Thronfolger seit dem Tod des älteren Bruders Ludwig (1276)
König seit dem Tod des Vaters (am 5.10.1285 in Perpignan)

  oo 16.8.1284
      JOHANNA (JEANNE) von Champagne-Navarra, Tochter des Grafen Heinrich III. "des Dicken" von Champagne und Brie
      *1271, + 2.4.1305

Durch diese Eheschließung fällt das mit Champagne vereinigte Navarra an Frankreich.

Söhne:
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Ludwig X. "Hutin" [das heißt "der Zänker"]
* 4.10.1289, + 5.6.1316

Philipp V. "der Lange"
* ca. 1291, + 3.1.1322

Karl IV. "der Schöne"
getauft 18.6.1294, + 1.2.1328

Robert
* 1297, + 1308

Töchter:
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Marguerite
* 1288, + 1300

Blanche
* 1290, + 1314

Isabella
* ca. 1295, + 23.8.1358

oo Eduard II. König von England
 

Die lange Regierungszeit dieses letzten bedeutenden KAPETINGERS auf dem Thron Frankreichs begann in einem militärischen Desaster und endete bei leicht getrübtem Himmel. Die 30 Jahre, die dazwischen liegen, waren - stärker als sonst - eine Zeit des Wandels und damit eine Epoche dramatischer Konflikte: eine Epoche, in der Frankreich endgültig zu einer europäischen Großmacht heranwuchs, ja in der überhaupt erst definiert wurde, was es heiße, eine europäische Großmacht zu sein; in der Frankreich seine innere Verfassung weiterentwickelte, die Institutionen königlicher Herrschaft festigte und auf dem Wege zu seiner Integration und Stabilisierung so große Fortschritte machte, dass selbst die heftigen Erschütterungen des sogenannte "Hundertjährigen Krieges" im späteren 14. und 15. Jahrhundert das damals Erreichte wohl noch gefährden, aber nicht mehr zunichte machen konnten.
Philipp der Schöne ist nicht älter geworden als 46 Jahre, gleichwohl hat er fast 30 Jahre lang als König regiert. Sein Vater Philipp III. war, als er 1285 in Perignan starb, gerade 40 Jahre alt geworden. Das Amt eines Königs von Frankreich gönnte seinen Trägern damals kein langes Leben, wenn auch bisweilen eine lange Regierungszeit, wie Philipps des Schönen Großvater Ludwig IX. "dem Heiligen", der 44 Jahre regierte, aber auch nicht älter als 56 Jahre wurde. Auch die Prinzen der königlichen Familie hatten teil an der hohen Kindersterblichkeit des Zeitalters: Ludwig, der ältere Bruder, war 1276, als Philipp gerade 8 Jahre alt war, noch minderjährig gestorben, erst dadurch war Philipp zum offiziellen Thronfolger aufgerückt, ohne dass er in seinem jugendlichen Alter am Hofe seines Vaters zu politischen Geschäften bereits einen eigenen Zugang gesucht oder gehabt hätte.
In diesen frühen Jahren widmete der Augustiner-Eremit und Theologe Aegidius Romanus dem Kronprinzen seine (ca. 1277-1279 entstandene) Schrift "De regimine principum", die er, wie es im Prooemium heißt, auf Geheiß des Thronfolgers niedergeschrieben habe. Es wäre ein Mißverständnis, wollte man daraus folgern (wie das immer wieder geschieht), die Erziehung des Königskindes wäre nach der Anleitung dieses berühmten Buches erfolgt: Weder der Inhalt der Schrift, die nicht mehr und nicht weniger als eine politische Theorie der Königsherrschaft entwirft, noch auch die allgemeinen Usancen literarischer Widmung jener Zeit, die den Widmungsempfänger nur zu einer besonderen Förderung von Schrift und Autor anhielten, sprechen für eine solch kurzschlüssige Annahme. Aegidius behauptet ja auch nur, der - damals etwa 12-jährige - Kronprinz habe von ihm die Abfassung verlangt, nicht aber, dass der Hof von ihm ein Handbuch ad usum Delphini erbeten habe. Immerhin zeigt sich hier schon relativ früh im Leben Philipps, dass die Universität von Paris auf den königlichen Hof hinblickte. Während seiner Regierungszeit sollte sich erweisen, dass die Universität noch viel unmittelbarer in den Dienst politischer Absichten des Hofes genommen werden konnte, was immer im einzelnen der Herrscher von universitären Debatten und Problemen verstehen mochte.
Der väterliche Hof stand unter dem starken Einfluß verschiedener Hofparteien, der jugendliche Thronfolger hatte noch kein eigenes Zentrum gebildet, zumal die Stiefmutter, die zweite Gemahlin des Königs, Maria von Brabant, mehr und mehr vorherrschenden Einfluß gewann. Noch der im Fiasko endende Kreuzzug gegen Aragon, den der König auf Drängen der Kurie und des Hofes von Neapel unternahm, um die durch den Aufstand der "Sizilianischen Vesper" dem unteritalienischen Königreich der ANJOUS verlorengegangene Insel Sizilien zurückzugewinnen, war gegen den erklärten Rat des Prinzen erfolgt. Die militärische Katastrophe, die nach kräftezehrenden Belagerungsbemühungen vor Gerona wegen der (zeitüblichen) Seuchen im Heer und wegen ernster Nachschubschwierigkeiten alle stolzen Hoffnungen der "Kreuzfahrer" zunichte gemacht hatte, hat ihn nicht nach Revanche streben lassen: Den Kampf führte Philipp als König nach dem Tod des Vaters, der auf dem Rückweg vom Feldzug in Perpignan verstorben war, nicht weiter, beendete vielmehr den Krieg nach langen Verhandlungen durch einen - nicht zufällig unter den Augen des Papstes Bonifaz VIII. abgeschlossenen - Vertrag (in Anagni 1295) und erreichte damit einen dauerhaften Ausgleich mit den südlichen Nachbarn, der sich später auch darin bewährte, dass ein lange strittiges Grenzgebiet, das Tal von Aran, in einem friedlichen Verfahren den Aragonesen zufiel.
Vom Beginn seiner langen Regierungszeit an, die er etwa 17-jährig antrat, scheint Philipp, den schon die Zeitgenossen "den Schönen" nannten, weil sein Aussehen ganz dem adligen Ritterideal entsprach, entschlossen gewesen zu sein, sich - anders als der Vater - nicht von seinem Entourge und dessen wechselnden Konstellationen bestimmen zu lassen. Sein Selbstverständnis als König aus dem Hause der KAPETINGER und als Enkel Ludwigs IX. (der noch während seiner Regierungszeit heiliggesprochen wurde) war früh und dauerhaft entwickelt. Philipp der Schöne regierte selbst, wobei freilich die Entscheidungen nicht in einsamer Isolierung, sondern in seinem königlichen "Rat", also gewissermaßen in einem geregelten Verfahren, fielen. Der König regierte im Rat, wie es die mittelalterlichen Könige im allgemeinen taten. In Philipps Zeit freilich zeigte sich dieser königliche Rat in starker und rascher Wandlung begriffen zu festeren Formen und frühbürokratischer Versteifung, zu Verschriftlichung und Institutionalisierung, um so ein wirksames Herrschaftsinstrument zu werden - ein Wandel, den Philipp selber durch seine Herrschaftspraxis stark gefördert hat.
Dass ein Herrscher sich mit den Großen seines Landes aus Adel und Geistlichkeit beriet, war damals altes Herkommen, dass der König zu seinem Rate wechselnd und nach eigener Wahl die Großen seines Vertrauens aus dem Hochadel und weitere interessierte oder ihn interessierende Personen heranziehen konnte, war ebenfalls keineswegs ungewöhnlich. Stärker als zuvor hat aber Philipp Spezialisten aus der Regierungspraxis, Rechtskundige, Gerichtserfahrene, Finanzfachleute und überhaupt im königlichen Dienst Bewährte in seinen Rat gezogen, hat sie dort gehört und dauerhaft an den Entscheidungen, auch an der Entscheidungsfindung beteiligt, fast unangesehen ihrer ständischen Herkunft, so dass sich darin auch ritterbürtige gelehrte Rechtskenner wie Wilhelm von Nogaret, ja "bürgerliche" (wenn wir dieses mißverständliche Wort für Männer aus der Oberschicht oberitalienischer Städte verwenden dürfen) Spezialisten des Geldwesens finden, wie die beiden Florentiner Bankiersbrüder Albizzo und Muscato Guidi dei Franzesi, in Frankreich Biche und Mouche genannt, die bis zu ihrem Tode (1307) in der königlichen Regierung eine wichtige Rolle zu spielen berufen waren.
Aus der Regierungszeit dieses Herrschers ist uns eine Reihe solcher königlicher Helfer und Räte bekannt, und dank dem schriftlichen Niederschlag ihrer Tätigkeit in dem Verwaltungsschriftgut der Archive ist es der Forschung auch gelungen, einige von ihnen individuell zu profilieren. Der König pflegte die Entscheidungen, die im Rat gefallen waren, auch wenn sie von höchster Bedeutung waren, nicht selber bekannt zu geben, sondern, umgeben von seinem Rat, durch einen der Ratsleute vortragen und begründen zu lassen. Der bramarbasierende Bischof von Pamiers Bernard Saisset hat einmal aus Enttäuschung über eine derartige Audienz, wie später berichtet wurde, über Philipp in Paris verlauten lassen: "non erat homo, nec bestia, sed imago" (der König war nicht Fisch, nicht Fleisch, sondern eine bloße Statue), der ganze Hof sei falsch, treulos und korrupt. Bezeichnend ist allein schon, wie in diesem dictum die alte lehnsrechtliche Tugend der Treue betont gegen die kalte Bürokratie abgehoben wird.
Die moderne Forschung hat eine heftige Diskussion darüber geführt, wieweit Philipp der Schöne persönlich die Verantwortung für die politischen Entscheidungen seines Rates und seines Hofes trug. Die Mehrheit der Kenner neigt seit langem der Meinung zu, dass seine Helfer wirklich in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung handelten und dass ihn jeweils die letzte Entscheidung zufiel, so sehr Philipp auch die Ausführung, vielleicht auch die strategische, erst recht die taktische Planung seinen Spezialisten überlassen haben mag. Wo wir den Gang der Geschäfte seines Spezialisten überlassen haben mag. Wo wir den Gang der Geschäfte etwas deutlicher zu fassen bekommen, stellt sich in der Regel heraus, dass in fast bürokratischer Weise nach schriftlichen Vorlagen und in ausführlicher Erörterung Entscheidungen getroffen wurden, wobei der König seine Rolle stets zu wahren wußte, auch Wert darauf legte, nicht übergangen zu werden. Gleichwohl hat er seine Führenden Bediensteten nicht als Sündenböcke gebraucht, wenn etwas nicht wunschgenmäß verlief. Keinen einzigen seiner führenden Berater hat er einem politischen Prozeß unterworfen. Enguerran de Marigny, der verhaßte leitende Staatsmann seiner letzten Jahre, wurde erst vom Sohn und Nachfolger nach Philipps Tod auf das Schafott geschickt. Philipps hohe Meinung von der Bedeutung seines königlichen Amtes scheint jedenfalls für ihn nicht nur ein Spiel mit Worten gewesen zu sein; er achtete geradezu peinlich darauf, hier keine Einbußen hinzunehmen. Er verschob Entscheidungen, setzte auf den Zeitablauf, entzog sich der persönlichen Anwesenheit lieber, als rasch und überstürzt zu handeln. Er und sein Hof vermochten auch lang angelegte strategische Konzepte mit zäher Hartnäckigkeit in die Tat umzusetzen und zu einem Ende zu führen, auch wenn naturgemäß dieses Ende nicht immer den anfänglichen Erwartungen und Zielen entsprechen konnte.
Dass in den Archivalien eine eigene Initiative des Königs vor allem bei bestimmten frommen Schenkungen und ähnlichen Routineentscheidungen sichtbar wird, dass seine allseits bekannte Jagdleidenschaft den Herrscher auch in politisch bewegten, spannungsreichen Zeiten dem Hofe fernhalten konnte, widerspricht diesem Urteil nur scheinbar: Die Tätigkeit des Hofes ist gleichwohl der Verantwortlichkeit des Königs selber anzurechnen, jede andere Einschätzung würde auch die Chancen zu langfristiger Planung politischer Aktivitäten im späten Mittelalter bei weiten überschätzen.
Die Regierungszeit Philipps des Schönen fiel in eine Zeit des Übergangs und des raschen Wandels, prägte sich aus in harten Konflikten und überraschenden, ja bereits die Zeitgenossen bestürzenden Entscheidungen. Philipp und sein Hof ließen es an Entschlossenheit bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, an Findigkeit in der Nutzung von Handlungsmöglichkeiten, an Kaltblütigkeit im Beschreiten auch ungewöhnlicher Wege, an Konsequenz in der Durchführung von Vorsätzen, die sich bis zur brutalen Härte steigern mochte, niemals fehlen. Dabei kam es Philipps Ratsmitgliedern zugute, dass sie sich in zweierlei Hinsicht von denen eines herkömmlichen hochadligen Rates unterschieden: Durch ihre persönliche Herkunft waren sie weder ständisch noch regional für ihre Tätigkeit im königlichen Dienst prädestiniert, vielmehr hatten sie ihren Aufstieg - neben der Gunst des Monarchen - ihrer Bewährung, ihren erwiesenen Fähigkeiten zu verdanken. Sodann ist die besondere Nähe zu den Universitätswissenschaften der Zeit, insbesondere zur Rechtswissenschaft auffällig, und hier besonders die Schulung im Römischen Recht. Das heißt nun nicht, dass alle oder auch nur die meisten Helfer des Königs promovierte Legisten gewesen wären. Der einflußreichste Mann am Hof der letzen Regierungsjahre, Enguerran de Marigny, hatte nicht studiert und verstand offenbar auch nur in beschränktem Maße die lateinische Gelehrtensprache. Aber die wissenschaftliche Weise des Umgangs mit den Problemen, rationalistische Schärfe und methodisch konsequentes Vorgehen waren auch damals nicht von einer Promotion abhängig.
Der königliche Justizdienst brachte viele unter den führenden Beratern des Königs in den inneren Kreis der Macht. Gelehrte Juristen machten sich damals nicht allein in Frankreich bemerkbar. Hier waren es in besonders hohem Maße die Legisten aus dem erst im Laufe des 13. Jahrhunderts Frankreich angeschlossenen Languedoc, Spezialisten des Römischen Rechts, die an Rechtsuniversitäten dort eine unterschiedlich weit führende Karriere hinter sich gebracht hatten, bevor sie im königlichen Dienst, zunächst der Region, dann auf höherer Ebene, die Gelegenheit erhielten, sich auszuzeichnen und aufzusteigen. Wilhelm von Nogaret, 1287 zum doctor legum in Montpellier promoviert, der auch an der dortigen Universität unterrichtet hat, bevor er als Richter in königlichem Auftrag tätig wurde, ist das bekannteste Beispiel für diese Gruppe, der sich freilich auch Vertreter aus anderen Regionen anschlossen: Pierre Flote stammte aus dem Dauphine, Marigny aus der Auvergne. Nach einer Auszählung des amerikanischen Historikers Joseph Strayer stammten 84 Mitglieder der königlichen Zentrale aus der traditionellen Krondomäne (63 davon aus der Ile-de-France und aus Paris), 15 aus der Normandie, 9 aus dem Languedoc, 9 aus Burgund, 6 aus der Champagne, je 5 aus der Auvergne und dem Anjou-Poitou, 4 aus der Bretagne und zusätzlich sind noch 8 Nichtfranzosen (darunter 5 Italiener) zu zählen, ein recht buntes Bild, wenn diese Ziffern auch nicht spektakulär zu nennen sind. Sie zeigen, dass hier mehr als im gleichzeitigen Deutschland und mehr, als es zuvor üblich war, die regionale Herkunft an Karrierebedeutung eingebüßt hatte. Auch mag man es als ein Zeichen für die wachsende Integration des Königreichs nehmen.
Insgesamt gelang es, die Verwaltung stark zu intensivieren, die königlichen Direktiven gegen lokale und regionale Widerstände in zuvor unbekanntem Maße zuverlässig durchzusetzen, auch die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten des Landes in zuvor nicht geahntem Umfang von der Zentrale gesetzten Zwecke zu mobilisieren. Die Einkünfte des Königs, herkömmlich vor allem aus den Revenüen der königlichen Grundherrschaften und aus Gerichtsgefällen gezogen, waren nach damaliger Auffassung durch regelmäßige Beiträge der Untertanen in Form von Steuern nicht eigentlich, vor allem nicht dauerhaft zu ergänzen: Nur bei besonderen Notfällen, im Falle eines Krieges vor allem und bei besonderen Anlässen (wie der Verheiratung einer Tochter oder der Mündigkeitserklärung eines Sohnes), konnte der König einen Beitrag der Untertanen erbitten, um dem Bedarf aufzuhelfen und der Not zu steuern. Die ungemeine Intensivierung dieser Quelle von Einkünften durch Philipp und seinen Rat wäre eine eigene Darstellung wert; die Regierungszeit Philipps des Schönen ist gerade für die Finanzgeschichte des Königreichs von einschneidender Bedeutung gewesen. Dem König kam es zugute, dass sein großes und reiches Land - mehr als bei Nachbarn und Gegnern - ihm durchaus die Mittel zur Verfügung stellen konnte und zur Verfügung stellte, da es von einer auf den König und seinen Willen eingeschworenen Beamtenschaft - im Norden des Landes von den Bailli, im Süden von den Seneschällen - dazu angehalten und angetrieben wurde.
Die finanziellen Ressourcen wurden durch eine relativ straffe zentrale Behörde zusammengefaßt, die Chambre des Comptes, über die alle finanziellen Leistungen abgerechnet wurden. Zuerst waren in dieser zentralen Finanzbehörde des Landes noch die Templer als besonders geübte und erfahrene Bankiers beteiligt, später allein noch Bedienstete. Auch hier begann der "Staat", sich von "fremder" Hilfe zu emanzipieren.
Ein besondere Problem stellte das Münzrecht des Königs, der in der ersten Zeit seiner Regierung dieses Recht - ähnlich wie sein Vater - kräftig dazu nutzte, finanzielle Engpässe durch Münzverschlechterungen auszugleichen. Die darauf folgende Preisinflation, die für die Zeitgenossen erst sehr langsam wirklich durchschaubar wurde - eine erste ernstzunehmende wirtschaftliche Theorie darüber hat erst zwei Generationen später der französische Theologe und königliche Rat Nicole Oresme (gestorben 1382) anbieten können -, die aber sofort empfindlich zu spüren war und die besonders auch den Adel des Landes hart traf, der im 13. Jahrhundert weithin Dienstpflichten von Hörigen und sonstigen Anhängigen durch fixierte Geldbeträge hatte ablösen lassen, wurde ein ständiger Streitpunkt bei den Verhandlungen des Königs mit seinen Ständen, zu deren Sprechern sich auch immer wieder die Vertreter der Kirche machen konnten. Zum guten Geld, zur guten Zeit des Großvaters, Ludwigs des Heiligen, zurückzukehren, wurde immer wieder gefordert, vom König und seinem Hof auch immer wieder zugesagt, ohne dass sich das wirklich hätte erreichen lassen. Immerhin ist am Ende der Regierungszeit, das viel friedlicher war als der Anfang, eine gewisse Beruhigung nicht zu verkennen.
Der Wille des Königs hatte also gute Chancen, bis in die Provinzen hinein effizient durchgesetzt und durchgeführt werden zu können. Die Ressourcen des Reiches ließen sich finanziell und militärisch in hohem Maße mobilisieren, was in kritischen Situationen besonders deutlich zu merken war. All das bedeutete zugleich auch einen Modernisierungsschub, der sich für den rückblickenden Historiker freilich deutlicher abzeichnet als für die Zeitgenossen, die sich über Abweichungen von herkömmlichen Prozeduren wundern mochten oder verschreckt reagierten, wenn sie sie denn bemerkten.
Waren also die Voraussetzungen für zentrale Entscheidungen im Frankreich Philipps des Schönen auch günstiger als in vielen anderen Ländern, so ist doch die Frage nach der "Politik" dieses Herrschers äußerst schwierig zu beantworten. Schwieriger noch als in späteren Zeiten ist für das Mittelalter die Vorstellung einer planvollen äußeren und inneren Politik zu verifizieren. Die Instrumente solcher Politik, die planvolle Anwendung militärischen oder diplomatischen Druckes, die geschickte  Ausnutzung der Schwächen des Gegners, schließlich die kriegerische Durchsetzung der eigenen Ziele waren damals kaum kohärent zu verfolgen. Der Extremfall, der Krieg, kann das schlagend verdeutlichen: Dem König stand kein stehendes Heer zu Gebot, vielmehr mußte er sich hauptsächlich auf das Aufgebot seiner Vasallen stützen, wobei das Lehnrecht deren Pflichten recht sorgfältig und mit kasuistischer Starre, regional unterschiedlich, insgesamt aber wirksam eingegrenzt hatte, zumindest dort, wo nicht unmittelbare Verteidigung der engeren Region, der patria anstand. Solche Landesverteidigung bezog sich aber nur auf die heimatliche Nachbarschaft, keineswegs bereits auf das gesamte Königreich. Die Ausweitung und Ausfüllung dieses Begriffs, bis er das ganze Land umfaßte, sollte eine noch lange Entwicklung nötig machen, deren erste Schritte schon vor Philipp dem Schönen zu fassen sind. Nur für eine streng begrenzte Zeit, etwa 6 Wochen lang, mußte ein Lehnsmann seinem Herrn auf eigene Kosten in dessen Krieg folgen, danach hatte er Anspruch auf Kostenerstattung, wenn es ihm nicht überhaupt freistand, sich nach Hause zurückzuziehen.
Diese Voraussetzungen machten eine längere Kriegführung auch dann zu einem extrem kostspieligen Unterfangen, wenn dramatische militärische Niederlagen nicht zu verkraften waren. Jeder Versuch, militärische Erfolge für eine längere Dauer zu sichern, etwa durch eine militärische Besatzung oder gar durch ein Militärregime, bedeutete einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand, der leicht jede ursprüngliche Planung über den Haufen werfen konnte. So finden wir in den vorsorglichen Verträgen dieser Zeit immer wieder ganz andere Zeitvorstellungen ausgesprochen, als sie sich dann später einhalten ließen. Zudem führte der Krieg der Ritterheere in aller Regel zu einer Kampfführung der Konfliktvermeidung, um die eigenen kostbaren und kostspieligen Truppen nach Möglichkeit zu schonen, was wiederum die Finanzbedürfnisse der Zentrale in die Höhe trieb.
Diese Rahmenbedingungen galten selbstverständlich auf allen Seiten und für alle möglichen Konfliktbeteiligten gleichermaßen. Sie benachteiligten Frankreich nicht einseitig. Die fortgeschrittenen Techniken zentraler Lenkung und Durchsetzung des königlichen Willens im gesamten Königreich boten hier vielmehr eine günstige Chance. Auch die große Finanzkraft, die sich geballt für kriegerische Maßnahmen einsetzen ließ, bot einen weiteren Vorteil. Es kennzeichnet den auf Frankreich konzentrierten Blick des Königs, dass sich Philipp der Schöne keineswegs in weit ausgreifende Abenteuer stürzte, so wie sie noch Ludwig IX. mit seinem Kreuzzugsunternehmen und seiner Expedition nach N-Afrika unternommen hatte oder wie sie etwa Karl von Anjou oder auch der jüngere Bruder des Königs, Karl von Valois, immer wieder versuchten. Philipp benutzte zwar mehrfach das Versprechen eines Kreuzzugs (so wie es in seiner Zeit schon weithin üblich geworden war) dazu, sich die Steuerkraft seiner Landeskirche durch päpstlich gewährte Kreuzzugszehnten unmittelbar nutzbar zu machen. Jeder ernsthaften Planung eines wirklichen Kreuzzuges aber traten dann immer wieder weit dringlichere Vorhaben in den Weg. Die erheblichen Summen an kirchlichen Beisteuern zur Vorbereitung der bewaffneten Wallfahrt ins Heilige Land hat Frankreich - wie andere Länder damals auch - stets zu anderen, zu europäischen Zwecken verwendet.
Hier können nur exemplarisch einige Fragen aufgegriffen wurden, die sich in der Regierungszeit dieses Herrschers stellten und auf eine Antwort warteten. All das, was den Alltag des Königs ausmachte, die täglichen mehr oder minder rechtlich weitreichenden Entscheidungen oder Rechtsverbriefungen, die finanziellen Verfügungen, Gnadenerweise, Gunstbezeugungen, gerichtliche Entscheidungen, erst recht aber der Zeitvertreib bei Hofe, Fest und Turnier sowie die Jagd, all das kann hier keine Darstellung finden. Auch das immer schwierige, weil niemals zu einer wirklich konsistenten "Außenpolitik" zusammenfaßbare Verhältnis zu den großen und auf Dauer für Frankreichs Stellung in Europa entscheidenden Nachbarn zu den iberischen Königreichen im Süden, zum deutschen Reich im Osten, zum englischen Königreich im Norden, kann hier nicht zusammenhängend dargestellt werden. Überall waren auch hier die Verhältnisse in Bewegung, überall wurde die europäische Landkarte erst genauer vermessen, wurden Interessensphären, Hoheitsansprüche, Herrschaftsrechte erst deutlicher abgesteckt.
Das Frankreich Philipps des Schönen hat sich an solchen Aktivitäten teilweise mit einigen Einsatz und mit wachsendem Selbstbewußtsein beteiligt, besonders wenn sie sich nicht in nebelhafter Fern, sondern in praktischer Reichweite bewegten. Kreuzzugsunternehmen hatte die französische Krone das ganze 13. Jahrhundert hindurch verfolgt. Noch der Kriegszug gegen Aragon, den Philipps Vater nicht überlebte, war als Kreuzzug ausgerufen worden. Der jüngere Bruder des Königs, Karl von Valois, faßte immer wieder großartige Pläne, ohne jemals zum (wechselnden) Ziel zu gelangen. Auch seine Kandidatur für die römische Königswürde und Kaiserkrone nach dem gewaltsamen Tod des HABSBURGERS ALBRECHT I. (1309) blieb erfolglos, da sich die deutschen Kurfürsten auf den Luxemburger Grafen Heinrich (VII.) einigten, der zum französischen König in lehnsrechtlicher Verbindung stand.
Wenn Frankreich sich also durchaus an der Suche nach der künftigen Gestalt Europas beteiligte, so ließ sich der König auf der näheren europäischen Bühne von den irrlichternden Unternehmungen und hochfliegenden Aspirationen seines Bruders nicht zu größeren Investitionen oder gar Interventionen hinreißen, auch nicht zugunsten von dessen italienischen Unternehmungen im Interesse des angevinischen Königreichs von Unteritalien. Das einzige Mal, als wirklich ein kleineres französisches Heer in Sizilien operieren sollte, hat die Niederlage von Kortrijk den König gezwungen, den Bruder lange vor dem gesteckten Ziel zurückzubeordern. Auch Frankreich war damals nicht in der Lage, zwei kostspielige Kriege auf einmal durchzustehen. Und Flandern lag Paris und dem König näher als Sizilien.
Mit Selbstbewußtsein und konsequenter Zähigkeit, kaum aber mit jener bewußten und planmäßigen expansiven, ja aggresiven Tendenz, die ihr die deutsche Geschichtsschreibung gerne unterstellte, hat sich die französische Politik dieser Zeit dem Römischen Reich gegenüber verhalten. 1299 wurde in Fortsetzung alter französisch-staufischer Bindungen im Vertrag von Vaucouleurs mit dem HABSBURGER ALBRECHT I. besiegelt, dass die lange strittige Freigrafschaft Burgund künftig dauerhaft dem französischen Königreich zugehören sollte. 1300 wurde die lothringische Stadt Toul der Hoheit des französischen Königs unterworfen, 1301 wurde der Graf von Bar gezwungen, all seine links der Maas gelegenen Besitzungen vom französischen König zu Lehen zu nehmen und damit die französische Oberhoheit zu festigen. 1307 konnte schließlich in einem energisch unter Einsatz militärischer Mittel durchgeführtten Zugriff klargestellt werden, dass Lyon künftig eindeutig der Hoheit des französischen Königs unterstand und nicht dem Reich. Diese Daten sind nur scheinbar allein der Ausdruck einer berechnenden Absicht, sie  müssen ebensosehr als Ausdruck der unklaren Verhältnisse in einer jahrhundertelang umkämpften Grenzzone und als Ergebnis der Schwäche der deutschen Königsmacht jener Zeit gelesen werden. Den Beziehungen Philipps zu den wechselnden deutschen Herrschern hat das alles jedenfalls nicht sichtbar geschadet: Eine wechselnde Haltung zu den (verschiedenen) Trägern der Römischen Königskrone half bei dieser stückweisen Fixierung des französischen Interesses durchaus mit. Das ganze 14. Jahrhundert hindurch sollte die seit den späten Staufern schon traditionelle gewordene Verbindung zu Frankreich den deutschen Herrschern einen festen Orientierungspunkt ihrer nationalen Optionen liefern.
War also das Verhältnis zu Deutschland zwar nicht von Gegensätzen frei, ohne doch zu brisanten Konflikten zu führen, so war der englische Nachbar jenseits des Kanals für den französischen König seit langer Zeit ein traditioneller Gegner. Der "Aquitanische Krieg" (1294-1304) machte das erneut deutlich. Das Verhältnis Frankreichs zu England war bereits das ganze 13. Jahrhundert hindurch dadurch belastet, dass die PLANTAGENETS seit dem 12. Jahrhundert große französische Gebiete in ihrem Besitz hatten. Seit Philipp II. Augustus seine Lehnsoberhoheit energisch durchgesetzt hatte, waren immer wieder offene Konflikte ausgetragen worden. Im Frieden von Paris (1259) zwischen Ludwig IX. von Frankreich und Edward I. von England war aber schließlich verbindlich anerkannt worden, dass der König von England für das Herzogtum Aquitanien Vasall des Königs von Frankreich war. Nicht geklärt werden konnten damit freilich einige damals ausdrücklich oder stillschweigend offengelassene Probleme im beiderseitigen Verhältnis. Schon über die genauen geographischen Grenzen des lehnsabhängigen Herzogtums haben sich die beiden Parteien noch lange nicht einigen können, erst recht war offengeblieben, welche Rechte das königliche Gericht und das Parlament in Paris gegenüber den vom englischen König als Herzog eingesetzten Herrschaftsträgern und ihren Maßnahmen behielten. Konnte hier die französische Zentrale direkt durchgreifen und eingreifen, oder nur dann, wenn sie angerufen wurde? Welche Rechte kamen dem Oberlehnsherrn gegenüber den Amtsträgern seines Lehnsmannes zu, welche gegenüber dessen Untertanen? In einem Zeitalter, in dem Herrschaftsbeziehungen intensiviert und verrechtlicht wurden, hatten solche Fragen eine explosive Wirkung, konnten vor allem nicht durch Präzedentien ruhiggestellt werden.
Es kann nicht überraschen, dass sich diese und ähnliche Fragen noch lange nicht wirklich klären ließen. England und Frankreich sollten noch den ganzen sogenannten "Hundertjährigen Krieg" hindurch darum ringen müssen, bevor die moderne Vorstellung eines geschlossenen Herrschaftsgebietes in einem nationalstaatlich verfaßten Königreich auch in dieser komplexen Gemenglage von Herrschaftsrechten sich dadurch realisieren ließ, dass die Engländer ihren Festlandsbesitz endgültig verloren. Aber noch war es lange nicht soweit. Philipp der Schöne, der bei seinem Regierungsantritt von Edward I. erfolgreich die Lehsnhuldigung verlangt und erhalten hatte, scheint damals viel eher zu einem kriegerischen Eingreifen bereit gewesen zu sein als der englische König, der sich zunächst verhandlungsbereit zeigt. Schließlich kam es 1294 doch zum Krieg. Ein französisches Heer besetzte Aquitanien, aus England konnte, da ein Aufstand in Schottland die Kräfte band, nur unzureichende militärische Unterstützung kommen, so dass nach langwierigen Kämpfen die Guyenne mit Ausnahme der Gebiete um Bayonne, Bourg und Blaye französisch besetzt wurde. Ein Waffenstillstand brachte (1297) praktisch ein Ende des Krieges, wenn auch nicht ein Ende der Kosten. Erst auf der Höhe des neuen Konflikts um Flandern wurde dann ein Friede geschlossen (1303), der England Aquitanien zurückgab und ein schiedlichfriedliches Auskommen für die nächsten zwei Jahrzehnte begründete. Der französische König setzte die Anerkennung seiner rechtlichen und politischen Oberhoheit durch, ohne freilich ein Ende aller Streitigkeiten zu erreichen. Bezeichnend immerhin war es, dass ihm eine förmliche Anerkennung genug schien, dass er Aquitanien seinem Vasallen nicht auf Dauer entzogen hat, ja nicht einmal, so scheint es, entziehen wollte.
Schon als der französisch-englische Krieg um Aquitanien im letzten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte, entwickelte sich ein weiterer Konflikt, der nicht allein ungleich kostspieliger werden sollte, der vielmehr schließlich auch eine Konzentration aller Mittel erzwang und damit den Krieg in Aquitanien beenden half, der Krieg um Flandern. Die Grafschaft Flandern, ein Zentrum spätmittelalterlicher Stadtwirtschaft und Tuchproduktion, teils von einer französischsprachigen, teils von einer flämisch sprechenden Bevölkerung bewohnt war, anders als das weit überwiegend agrarische Aquitanien, Teil einer der wichtigsten Städtelandschaften Europas, teilte auch die sozialen Spannungen, die die rasche Stadtentwicklung im 14. Jahrhundert nicht allein am Niederrhein hervorrief. Da gab es Konflikte der einzelnen Städte mit dem gräflichen Stadtherrn, dessen Versuche zur Durchsetzung seiner landesherrlichen Autorität nicht nur in den die Städte beherrschenden Oligarchen, sondern auch im französischen König als dem Lehsnherrn des Grafen argwöhnisch eifersüchtige Gegner fanden. Ein stillschweigendes Miteinander dieser beiden Kräfte verstrickte freilich den französischen Hof fast wider willen auch tief in die sozialen Spannungen inzwischen der kleinen Schicht reicher Fernhandelskaufleute, die in aller Regel die städtischen Ämter und Positionen fest in ihrer Hand hielten, und den aufstrebenden Schichten aus Zünften und Gewerbe, die ihren eigenen Anteil an den Stadtregierungen einforderten.
Ein Königshof war nicht eigentlich ein natürlicher Verbündeter solcher Bestrebungen, die Ausgangslage scheint klar: Der Krieg begann, als der Graf sich nach mancherlei unterschiedlichen Bemühungen schließlich stärker als je zuvor auf ein Bündnis mit dem König von England einließ. England, Hauptlieferant der Wolle, die in Flandern zu Tuch verarbeitet wurde, hatte durch ein Embargo während des aquitanischen Krieges die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den flandrischen Städten verschärft, die auch durch französische Steuerforderungen zur Finanzierung des Krieges nicht gerade erleichtert wurden. 1294 hatte der Graf den ersten Schritt in diese neue Orientierung getan, als er einen Heiratsvertrag für eine seine Töchter mit einem englischen Prinzen verabredete. Der französische Lehnsherr hatte diese Pläne aber dadurch durchkreuzt, dass er seine lehnsherrlich notwendige Einwilligung verweigerte und den Grafen vor sein königliches Gericht zitierte, wo dieser künftiges Wohlverhalten versprechen mußte. 1297 jedoch erneuerte der Graf seinen Versuch einer englischen Neuorientierung. Freilich sicherte der damals geschlossene Vertrag mit dem englischen König dem Flandrer keine ausreichende militärische Unterstützung. Als Edward I. im August 1297 in Flandern eintraf, war bereits fast das gesamte Territorium von französischen Truppen besetzt, nur in den Städten Gent, Ypern und Douai konnte sich der Graf behaupten.
In einem Waffenstillstand zwischen Frankreich und England (vom 9. Oktober 1297) wurde dann der Graf von Flandern wohl einbezogen, aber damit war seine schwierige Lage nicht leichter geworden. Die folgenden Friedensverhandlunegn waren langwierig, vor allem höchst kompliziert, da zwei völlig verschiedene Konflikte zu regulieren waren. Zum Hauptstreitpunkt des französisch-englischen Krieges konnten sich beide Seiten nicht so rasch einigen, obwohl sich auch Papst Bonifaz VIII. als Vermittler einschalten wollte. Dieser freilich sollte und wollte dazu, merkwürdig genug, ausdrücklich nur als Privatmann, nicht als Papst tätig werden, wohl nicht zuletzt deshalb, weil sich damit die schwierige Frage umgehen ließ, wie es mit dem Gehorsamsanspruch des Stellvertreter Christi gegenüber christlichen Herrschern bestellt war. Soviel jedenfalls stellte sich heraus, dass die Sache des Grafen von Flandern für den englischen König keineswegs unverbrüchlich mit seiner eigenen verbunden war. Als der englisch-französische Waffenstillstand im Januar 1300 auslief, ohne dass ein Friede erreichbar gewesen wäre, flammte dann der flandrische Krieg (nicht dagegen der aquitanische) erneut auf. Eine französische Armee unter dem Kommando Karls von Valois besetzte jetzt auch noch den letzten Teil des Landes. Der Graf und sein Erbprinz wurden in (ritterliche) Haft, die Grafschaft unter die Verwaltung königlich französischer Bediensteter genommen. 1301 bereiste König Philipp in eigener Person und mit allem Pomp eines Herrscherbesuchs das Land und wurde mit dem prunkvollen Zeremoniell empfangen, das das Spätmittelalter als Erbe antiker Usancen für solche Gelegenheiten bereithielt.
Das Problem der militärischen Besetzung des Landes war damit freilich keineswegs geringer geworden. Die hohen Kosten mußten durch Steuern aufgebracht werden, deren unausgewogene Verteilung noch dadurch verschärft wurde, dass zugleich Bußgelder zur Strafe früheren Widerstandes und Exemtionen zur Belohnung für eine rechtzeitige "richtige" Wahl der Loyalität auferlegt wurden. In der Folge wuchsen die Spannungen zwischen den sozialen Gruppen, vor allem in den großen Städten, zumal da die wohlhabenderen Bürger politisch ohnedies eher mit Frankreich sympathisierten und nun der Belastung eher ausweichen konnten.
Die Unruhe wuchs. In Brügge, in Gent kam es zu Handgreiflichkeiten. Einige Häuser von Angehörigen der Stadtoligarchie wurden geplündert und zerstört. Der französische Statthalter besetzte daraufhin beide Städte, gewährte freilich den Aufständischen zuvor freien Abzug. So konnten sie schließlich beim liturgischen Morgenläuten am 18. Mai 1302 in Brügge die französische Besatzung im Schlaf noch in ihren Quartieren überwältigen und eine größere Zahl von Soldaten (wahrscheinlich mehrere hundert) umbringen. Die französischen Offiziere entkamen unverletzt. Bedeutete diese "Matutin" von Brügge nun keineswegs eine schwere militärische Niederlage, so sollte der Versuch, die Stadt zu strafen, doch in einer Katastrophe enden: Als die Franzosen schließlich ein großes Ritterheer unter dem Befehl des Grafen Robert von Artois (eines Neffen Ludwigs IX. und somit eines Onkels Philipps des Schönen) versammelt hatten, waren die Aufständischen militärisch gerüstet. Ein sumpfiges Gelände und eine den Gegebenheiten nicht angepaßte Taktik ließen die Schlacht, die am 11. Juli 1302 bei Kortrijk (Courtrai) geschlagen wurde, zum Desaster für die Franzosen werden. Alle Anführer des französischen Heeres, Graf Robert von Artois, der Statthalter des Königs Jacques de Chatillon, der Connetable, zwei Marschälle und die Blüte des französischen Adels fielen im Kampf, auch der leitende Rat des Königs, Pierre Flote, der bisher die Richtlinien in Paris mitbestimmt hatte, wurde erschlagen. In der "Schlacht der Goldenen Sporen" hatten bewaffnete Bürger zu Fuß die ritterlichen Panzerreiter spektakulär überwunden. Wenn auch noch jahrhundertelang Reiterschlachten in der Form einer Summe ritterlicher Einzelkämpfe stattfinden sollten, hatte sich hier doch der Übergang zur Effizienz der Fußsoldaten des 15. und 16. Jahrhunderts unzweideutig angedeutet.
Mit der Katastrophe von Kortrijk war der Krieg, wie sich zeigen sollte, keineswegs entschieden, er war aber in eine für den französischen Hof äußerst kritische Phase getreten. Durch Konzentration aller Kräfte und durch Mäßigung der Ziele gelang es jedoch, einen erträglichen Abschluß zu finden: Mit England wurde 1303 in Paris ein Friede erreicht, der zwar keinen der Konfliktstoffe wirklich beseitigte, der aber für einige Jahre relative Ruhe erreichte. Die Flandrer wurden am 18. August 1304 in einer Schlacht bei Mons-en-Pevele (unter der persönlichen Teilnahme des Königs) geschlagen, wenn auch keineswegs vernichtet. Ein Frieden mit ihnen kam dann nach langwierigen Verhandlungen im Juni 1305 in Athis-sur-Orges zustande, der den Grafen und sein Haus erneut in den Besitz seines Lehen setzte.
Hatte sich hier erwiesen, dass Philipp und sein Hof vor einer kriegerischen Anstrengung nicht zurückscheuten und sie auch durchzuhalten vermochten, so zeigte ein weiterer Konflikt, dass die königlichen Räte durch eine entschlossene Wahrnehmung auch ungewöhnlicher Handlungsmöglichkeiten zu einem zukunftsträchtigen Erfolg zu kommen wußten. Jeder mittelalterliche Herrscher hatte es allein schon in seinem eigenen Herrschaftsgebiet mit seiner Landeskirche zu tun, mit den Amtsträgern der kirchlichen Institutionen, mit den großen Vermögensmassen, die die Kirche, weltlichem Zugriff weitgehend entzogen, im Laufe der Zeit zugefallen waren. Kirchliche Prälaten (die sich weit überwiegend aus dem Adel des Landes rekrutierten) nahmen selbstverständlich am politischen Leben, an Festen, Ratsversammlungen, Verhandlungen des Reiches teil und wachten eifersüchtig über ihre Stellung. Konflikte mit ihnen bildeten aber nicht den einzig möglichen Ausdruck dieser Reibungsfläche zwischen königlichem Herrschaftsanspruch und kirchlicher Selbstbehauptung. Seit die mittelalterliche Kirche im Papst nicht mehr nur den vornehmsten und wichtigsten, sondern den höchsten und prinzipiell alles entscheidenden Bischof der Gesamtkirche zu sehen begann, der für Einheit und Integrität der Kirche Verantwortung trug, konnte der Papst jede Frage, die die Kirche einer Region berührte, an sich ziehen und somit königlichen Ansprüchen entgegentreten. Im 11., noch im 13. Jahrhundert hatte der Papst das zunehmend getan, freilich zunächst und vor allem dem römischen Kaiser und deutschen Herrscher gegenüber, wenngleich auch die Könige der übrigen Christenheit durchaus im Blickfeld päpstlicher Entscheidungen geblieben waren. Je stärker sich die Tendenz zur Zentralisierung kirchlicher Entscheidungen beim Heiligen Stuhl und der Kurie durchsetzte, je schwächer die Stellung des Kaisers wurde, desto wahrscheinlicher wurde auch ein Konflikt zwischen Papst und König.
Ebendieses Problem stellte sich nun Philipp dem Schönen mit aller Schärfe. Am Ende des Jahrhunders, das seit 1250, seit dem Tod des STAUFERS FRIEDRICH II., keinen Kaiser mehr gesehen hatte und das durch die Eckpontifikate Innozenz' III. und Bonifaz' VIII. charakterisiert ist, durch die dem Papsttum eine zuvor nicht gekannte Kompetenzfülle in der Gesamtkirche zugewachsen war, hatte der französische Herrscher einen exemplarischen Kampf zu führen. Er und seine Berater taten dies mit Entschiedenheit, Einfallsreichtum und in beispielhaften Formen, unterstützt von den Gelehrten der Pariser Universität, die in der Lage waren, dem faktischen Tun auch eine theoretische befriedigende Erklärung zu geben, so dass noch lange Zeit die Beziehungen zwischen Staat und Kirche hier Maßstab und Orientierung finden konnte.
Lagen die Ursachen des Konflikts demnach in sehr langfristigen Entwicklungen begründet, nehmen sich Anlaß und Verlauf zunächst eher bescheiden aus. Papst war 1294 ein brillanter Jurist geworden, Bonifaz VIII., der - auf den Schultern einer langen Tradition, die von den gelehrten Theologen und Kirchenjuristen der Scholastik des 13. Jahrhunderts gebildet worden war - alle dort theoretisch formulierten Vorrechte und Kompetenzen seines Amtes wahrzunehmen und auszufüllen gedachte. Dieser Papst, dem taktische Zurückhaltung zwar nicht absolut unmöglich war, der aber seinen Gegnern viel lieber in der vollen Rüstung extrem ausformulierter Ansprüche gegenübertrat, hatte dementsprechend in seinem nur knapp 10 Jahre währenden Pontifikat (1294-1303) eine ganze Reihe von erbitterten Kämpfen zu bestehen, die er zum Teil bereits von seinen Vorgängern ererbt hatte (wie den Konflikt um Sizilien nach der Sizilischen Vesper), teils aber selber erst heraufbeschwor (wie seinen Kampf mit den COLONNA-Kardinälen). Seine Auseinandersetzung mit Philipp dem Schönen sollte mit seiner tiefsten Niederlage enden. Die Aufräumungsarbeiten sollten die Kurie, den Königshof und die Kirche noch bis in die letzten Lebensjahre Philipps des Schönen hinein beschäftigen.
Der Zusammnstoß begann unscheinbar, er endete hochdramatisch. Zunächst hatte der Papst - angesichts der intensiven Bemühungen des französischen Hofes, für die Kosten des aquitanischen Krieges auch die Landeskirche durch die Auflage bestimmter Beisteuern heranzuziehen - im Januar 1296 durch eine Erklärung den Grundsatz ins Gedächtnis gerufen, dass kirchliche Beisteuern, Subsidien und Geschenke an einen Herrscher im Normalfall der päpstlichen Einwilligung bedürften, hatte aber verschärfend hinzugefügt, wer immer von der Kirche Zahlungen fordere oder entgegennehme, solle dem Kirchenbann verfallen. Die Anfangsworte der Bulle stellen, ganz dem Stil Bonifaz' VIII. entsprechend, den aktuellen Fall in einen weiten Horizont: "Dass Laien den Klerikern ganz feindselig gegenüberstehen, das lehrt uns die Geschichte, und das machen und auch die Erfahrungen der Gegenwart deutlich."
Wenn der Papst erwartet haben sollte, er könnte allein durch die Drohung mit seiner geistllichen Zentralgewalt Gehorsam erzwingen, so  hatte er sich gründlich getäuscht. Der französische Hof erließ am 17. August 1296 ein Verbot, Gold, Silber oder andere Edelmetalle, gemünzt oder ungemünzt, Edelsteine, Wertgegenstände, Waffen, Pferde und andere kriegswichtige Dinge ohne schriftliche Erlaubnis des Hofes aus Frankreich auszuführen, bei Strafe des völligen Vermögensverlustes. Solch ein Embargo war für Kriegszeiten keine absolute Neuerung, hier freilich traf es weniger den englischen Kriegsgegner als die Kirchenzentrale, die zwar an Pferden, Waffen und Kriegsbedarf nicht unmittelbar interessiert war, an der jedoch spätestens seit dem 12. Jahrhundert zahlreiche Kleriker lebten, die ihren Lebensunterhalt durch eine oder mehrere Pfründen bestritten, die sie weit entfernt von Rom (unter anderem auch in Frankreich) innehatten. Was schon unter normalen Umständen schwierig genug war und mancherlei Anstrengungen kostete, nämlich die Einkünfte aus der Pfründe auch einzutreiben und die Beträge dann über weiter Entfernungen sicher zu transferieren, hier wurde es mit einem Federstrich unmöglich gemacht: Der französische Hof traf die Kurie an seiner empfindlichsten Stelle. Wenn auch der Papst versuchte, den König durch Drohgebärden einzuschüchtern, stand nach längerem Hin und Her, da sich Bonifaz VIII. zugleich durch den Beginn seines offenen Konflikts mit den COLONNA-Kardinälen zu einer mäßigeren Gangart gezwungen sah, schließlich einer friedlichen Beilegung nichts mehr im Wege. Am 31. Juli 1297 erließ der Papst eine feierliche apostolische Konstitution ("Etsi de statu"), in der er die in "Clericis laicos" eingeschärften Bestimmungen fühlbar dämpfte: Was dort verfügt worden sei, gelte nicht für Geschenke, Kredite oder freiwillige Leistungen, vor allem nicht in einem Notfall (sofern dieser ausdrücklich vom König als solcher festgestellt sei); dann nämlich bleibe eine Entscheidung den französischen Prälaten vorbehalten. Man kann nicht recht erkennen, was bei diesen Einschränkungen die ursprüngliche Verfügung in Frankreich noch sollte regeln können.
Der Streit jedenfalls schien beigelegt. Noch am 9. August desselben Jahres wurde der Heiligsprechungsprozeß für König Ludwig IX., den Großvater Philipps des Schönen, in Rom abgeschlossen, ohne Zweifel als ein Zeichen guten Willens gedacht und absichtsvoll in zeitlicher Nähe der Streitbeendigung placiert. Als der Papst für das Jahr 1300 ein großes Jubeljahr nach alttestamentarischem Vorbild, aber ohne Vorläufer im Mittelalter, verkündete (und damit eine bis heute nicht abgerissene Tradition begründete), nahmen französische wie deutsche, englische wie spanische Pilger in hellen Scharen die Gelegenheit einer Reise in die Heilige Stadt wahr. Eintracht und Frieden schienen eingekehrt.
Die Frage, ob beide Seiten auf der Basis bloßen guten Willens auf die Dauer miteinander auskommen konnten, wurde aber alsbald wieder kritisch: Die Schwierigkeit bestand ja darin, dass der umfassende Anspruch des Papstes auf absoluten Gehorsam in der ganzen Christenheit keineswegs aufgegeben war und dass auf der anderen Seite der Integrations- und Intensivierungsprozeß staatlichen Zugriffs auf die Untertanen im Königreich nicht an den Grenzen der kirchlichen Immunitäten haltmachen wollte, vielleicht auch nicht konnte. Künftige Konflikte waren fast unvermeidlich. Es scheint kein Zufall, dass der neue Streit sich an einem seit alters sensiblen Problem entzündete: der gerichtlichen Privilegierung des Klerus.
Der Anlaß als solcher erscheint unerheblich. Der Papst hatte aus der Diözese Toulouse ein neues Bistum um Pamiers errichtet und den früheren Abt eines Kanonikerstifts in Pamiers, Bernard de Saisset, zum neuen Bischof ernannt. Bernard hatte alle alten Probleme geerbt, die durch die zwischen ihm und dem Grafen von Foix geteilte jährlich wechselnde Herrschaftsausübung (pareage) in Pamiers entstanden, und zugleich durch seine scheinbar größere Bewegungsfreiheit als Bischof im Grenzland zwischen Frankreich und Aragon neue dazu gewonnen. Er konnte, besonders wenn der Wein ihm nach dem Mahle die Zunge löste, offenbar sehr impulsiv sprechen. Spekulationen über eine von Frankreich unabhängige politische Stellung des Languedoc mögen eine vage Rolle gespielt haben. Nichts aber spricht dafür, dass von ihm eine erstliche Gefahr für Integrität und Bestand des Königreichs ausgegangen wäre. Die königlichen Amtleute aber sahen das anders. Kaum erfuhren sie von den Redereien des Bischofs, nahmen sie ihn fest (1301), verhörten alle seine Bediensteten und Bekannten mit peinlicher Sorgfalt (teilweise unter der Androhung der Folter) und klagten ihn wegen Majestätsverbrechens an; am 24. Oktober 1301 wurde vor dem königlichen Rat in Senlis verhört. Damit stand das kirchliche privilegium fori, der Anspruch eines Klerikers auf Gehör vor einem geistlichen Gericht, in Frage. Wenn der Rat des Königs auch beschloß, der Form Genüge zu tun, indem man das Haus in Senlis, wo Saisset gefangen war, der Hoheit von Gilles Aycelin unterstellte, einem Angehörigen des königlichen Rates und (als Erzbischof von Narbonne) kirchlichen Oberen des Bischofs von Pamiers, warf allein das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt schwerwiegende Fragen kirchlicher Exemtion aus der königlichen Gerichtsbarkeit auf.
Bonifaz VIII. war nicht der Mann, das alles stillschweigend auf sich beruhen zu lassen. Der Fall Saisset zwar wurde im weiteren Verlauf geräuschlos geregelt, weil niemand an ihm Interesse hatte. Im Februar 1302 wurde der Bischof nach Rom überstellt, um dort den sich entfaltenden Streit zwischen Papst und König zu überdauern. 1307 konnte er sogar wieder in seine Diözese zurückkehren, wo er 1312 starb. Zwischen Kurie und königlichem Hof freilich sollte der Kampf sich noch zuspitzen und für Bonifaz VIII. ein böses Ende nehmen.
Der Papst, dessen Waffe ausschließlich das Wort war, wie ihm Piere Flote bei Verhandlungen des Jahres 1300 entgegengehalten hatte, und der darüber hinaus verbale, von Rhetorik hallende Erklärungen liebte, zögerte nicht, in einer ausführlichen Bulle den König zur Besinnung zu mahnen, ihm die Wohltaten der Römischen Kirche für Frankreich, sein Königshaus und für Philipp persönlich in glühenden Farben zu schildern, dessen jetzige Missetaten zu beklagen und mit aller Verve die päpstliche Amtskompetenz zu unterstreichen. Alle Prälaten Frankreichs wurden für den nächsten Winter nach Rom zu einer synodalen Versammlung der französischen Kirche eingeladen, um mit dem Papst weiter Maßnahmen zu beraten ("Ausculta fili", am 5. Dezember 1301).
Dieses päpstliche Schreiben wurde dem französischen Hof nicht etwa durch eine ordentliche Legation, durch einen Kardinal oder hohen Prälaten der Kurie übermittelt, sondern durch einen päpstlichen notarius, einen Kanzleischreiber. Der französische Hof nahm diesen unüberlegten Nadelstich zum Anlaß, das päpstliche Schreiben seinerseits nicht in einer förmlichen königlichen Audienz entgegenzunehmen, sondern gleichsam am Hintereingang abliedern zu lassen. Dem päpstlichen Beauftragten wurde bedeutet, er solle sich sogleich nach Rom zurückverfügen.
Darüber hinaus setzte der Rat auch ein Verfahren in Gang, das eine "Öffentliche Meinung" in Frankreich gegen den Papst mobilisieren sollte. Die königlichen Räte fertigten eine Kurzfassung der Bulle an, in der der ursprüngliche Text zu knappen Formeln geronnen war: "Wir wollen, dass Du wissest", so lautete diese Depeschenfassung, "dass Du in geistlichen und weltlichen Dingen uns untertan bist. Die Zuteilung kirchlicher Pfründen steht Dir keineswegs zu. Sofern Du gerade provisorisch über einige vakant stehende Pfründen die Verfügung hast, hast Du deren Einkünfte dem künftigen Amtsinhaber aufzubewahren. Wenn Du aber eine Pfründe zugeteilt haben solltest, erklären wir diese Übertragung für nichtig und widerrufen sie als widerrechtlich vollzogen. Wer anderes für richtig hält, den erklären wir für einen Ketzer."
Gewiß war hier alles, was der Papst angedeutet hatte, vereinseitigt und auf eine juristisch präzise Formulierung gebracht. Man wird den Verfassern zugute halten, dass sich der päpstliche Brief derart lesen ließ, vielleicht sogar gelesen werden sollte, wenngleich jetzt auch alles bewußt Zweideutige in klare Ansprüche übersetzt war. Insofern war es wohl eine Verschärfung, nicht eigentlich aber ein Verfälschung von Bonifaz' VIII. Epistel. Diese provozierenden Sätze, und sie allein, nicht die Deklaration der Originalfassung, machte der französische Hof alsbald bekannt. Damit bediente  er sich eines Instruments, das einerseits die an der Universität üblichen Formen der Argumentation und des Meinungskampfes geschickt nutzte, Positionen mit begrifflicher Schärfe zusammenzufassen, um sie dann Stück für Stück zerpflücken zu können. Andererseits benutzte man als Adressaten der Kurzfassung nun keineswegs etwa nur die Universität mit ihren theologischen und juristischen Experten. Vielmehr berief man eine Versammlung ein, in der die kirchlichen Prälaten, die Doktoren der Universität, der Adel des Landes, Vertreter der weltlichen und geistlichen Kollegien, der Bürgerschaft der Stadt zusammen mit dem König und seinem Rat am 10. April 1302 in Notre Dame zusammentrafen.
Man hat die Zahl der Teilnehmer an dieser Veranstaltung auf etwa 1.000 Personen geschätzt. Ohne Zweifel sollten diese Männer als Repräsentanten des "Volkes" verstanden werden. So sehr daher diese Versammlung auch zur Vorgeschichte des repräsentativen Verfassungsmodells in Frankreich gehört, so fehlte ihr doch jede juristisch fixierbare geregelte Vertretungsvollmacht, Bindekraft und vielleicht daher auch entsprechende Folgewirkung. Die Anwesenden vertraten und waren das französische Volk, ohne dass im einzelnen geklärt war oder zu klären wäre, mit welchen Entscheidungen sie die von ihnen Vertretenen hätten verbindlich verpflichten können. So war diese Versammlung kein Parlament, keine Ständeversammlung, sie erweist sich als Instrument der königlichen Regierung, die auf der Klaviatur mittelalterlicher korporativer Vorstellungen durch die Postulierung von Repräsentativität vorzüglich zu spielen vermochte.
Pierre Flote, Großsiegelbewahrer und damaliger Leiter der königlichen Politik, hielt in Anwesenheit des Königs eine Ansprache, in der er eine lange Klageliste über die jüngsten Übergriffe der Kurie vortrug und damit sehr verschiedenartigen Interessen der Anwesenden unmittelbar Rechnung tragen konnte. Die Einberufung einer französischen Nationalsynode nach Rom durch den Papst erschien dann am Ende als Konsequenz eines Angriffs auf die Rechte und Freiheiten des Königs von Frankreich. Reform des Königreichs und der "ecclesia Gallicana" sei genuine Aufgabe des Königs selbst, die päpstlich geleitete Synode erscheint als Störfaktor. Rat und Hilfe erwarte der König von seinen versammelten Leuten.
Die Vertreter des Adels und der Bürgerschaft zogen sich daraufhin zu getrennten Beratungen zurück. Bei ihrer Rückkehr ins Plenum hatten sie jeweils Erkärungen (in der Form von Schreiben an das Kardinalskollegium) formuliert, wohl nicht ohne tatkräftige Hilfe des königlichen Rates, in denen die Laien ihre volle Unterstützung der königlichen Rechtswahrung bekundeten. Größere Schwierigkeiten machte der Klerus, der zunächst auf Zeitgewinn hoffte und eine Vertagung der Frage verlangte. Aber der König verweigerte jeden Aufschub. So erklärten die versammelten Prälaten dem König ihre bleibende Treue, baten gleichwohl um die Erlaubnis, zur päpstlich berufenen Synode nach Rom reisen zu dürfen, was ihnen aber erneut verweigert wurde. Erst daraufhin wurde auch vom Klerus ein Brief, diesmal an den Papst, verfaßt, der über die Versammlung genau Bericht erstattete und den Papst im letzten Satz darüber informierte, dass man eine Revision der Synodalberufung für opportun hielte.
Eine französische Gesandtschaft an die Kurie hatte diese verschiedenen Schreiben zu überbringen und zu erläutern. Ende Juni 1301 traf man Papst und Kardinäle in Anagni. Die Sitzung des Konsistoriums, auf der die französsichen Wünsche verhandelt wurden, ist in einer protokollähnlichen Niederschrift festgehalten. Der Papst fuhr schweres Geschütz auf. Der Dekan des Kollegiums, der Franziskanerkardinal Matthaeus von Aquasparta, hielt zunächst eine knappe Ansprache, in der er in schneidender Schärfe die kurialen Maximalvorstellungen über die päpstliche Gewaltenfülle darlegte, wobei er freilich auch einige verbindliche Töne einfließen ließ. Auch der Papst selbst ergriff das Wort, um kurz und präzise die eigenen Forderungen zu formulieren: Frankreich dürfe von der Kirche, die ihm eine Fülle von Wohltaten erwiesen habe, keinesfalls abgetrennt werden, der König solle die diabolischen Einflüsterungen seiner Ratgeber, insbesondere des Piere Flote, nicht befolgen. Alle Prälaten, die nicht in Rom zur Synode erscheinen, bedrohte er mit der Absetzung.
Wohl zur gleichen Zeit wurde an der Kurie eine kleine Schrift eines Juristen vorgelegt und offenbar auch den französischen Gesandten bekannt, in der in einfacher Gedankenführung Autoritäten aus der Bibel und dem Kirchenstaat zusammengestellt waren, die die kurialen Auffassungen zu stützen schienen. Der Verfasser, Heinrich von Cremona, war im April 1302 vom Papst zum Bischof von Reggio (Emilia) erhoben worden. Dieser kurialen Publistik freilich wurde auf der französsichen Seite eine ganze Reihe von Texten gegenübergestellt, die aus der Mitte der Universität von Paris den kurialen Argumenten eine schulgerechte (wie die sogenannte "Quaestio in utramque partem" oder die Quaestio mit den Anfangsworten "Rex pacificus Salomon"), teils als bestimmten Autoren expressis verbis zugeschriebene Traktate, die die Positionen des Hofes auf der Höhe der damaligen scholastischen Wissenschaft gegenüber den papalistischen Vorstellungen der Kurialen verteidigten. Fast wichtiger noch als der Fortgang der politischen Auseinandersetzung ist für die Zukunft diese Schlacht der "publizistischen" Argumente geworden. Haben sich an der Kurie neben Heinrich von Cremona vor allem die Augustinereremiten und Theologen Aegidius Romanus und Jakob von Viterbo um eine geschlossene Darlegung kurialistischer Konzeptionen von der päpstlichen Gewaltenfülle verdient gemacht, so hat von den Parisern, insbesondere der Dominikanertheologe Johannes Quidort (1302/03) unter ingeniöser Benutzung der - freilich selber unentschiedenen - Formulierungen des Thomas von Aquin eine klare, später oft benutzte Gegenposition abgesteckt, in der die universitären Diskussionen dieser Jahrzehnte für die Zukunft fruchtbar gemacht worden sind.
Der politische Streit wurde durch diese publizistische Debatte freilich nicht aufgehalten, auch keinesfalls entschieden. Im Winter 1302 kam es vielmehr zu der - aus Frankreich nur schlecht beschickten - Synode in Rom, auf der der Papst seine Absicht, die französische Kirche auf seine Linie zu verpflichten, nur höchst unvollkommen verwirklichen konnte. Immerhin gab ihm die Versammlung willkommenen Anlaß, eine päpstliche Erklärung zu publizieren, die seither als der äußerste Ausdruck papaler Ansprüche gelten darf, die Bulle Unma sanctam. Hier wurde die päpstliche Gehorsamsforderung ekklesiologisch begründet und verbindlich gemacht. Im Schlußsatz erscheint die Unterwerfung unter den Papst als heilsnotwendig für jedes menschliche Wesen, also nicht nur für Christen. Nie hat ein Papst seine Postuale höher gestimmt vorgetragen, nie hat einer den Titel eines Vikars Christi wörtlicher ausgelegt.
Die praktischen Folgen dieses sorgfältig redigierten Dokuments, an dessen Sätzen anscheinend viele Köpfe und Federn mitgewirkt haben - besonders deutlich schimmern Formulierungen des Aegidius Romanus durch -, setzte dem Kampf freilich keinen triumphalen Schlußpunkt: Der französische Hof, durch den katastrophalen Stand des damaligen Flandernkrieges in äußerster Bedrängnis, zeigte sich keineswegs bereit, klein beizugeben. Wenn der Ppast gehofft haben mochte, mit dem Tod des Pierre Flote in der Schlacht bei Kortrijk seinen härtesten Gegner ausgeschaltet zu sehen, so sah er sich getäuscht. Wilhelm von Nogaret nahm zwar noch nicht sofort das königliche Siegel in seine Verwahrung, bestimmte aber in dieser Frage Strategie und Takzik der königlichen Politik, und er war nicht nachgiebiger als sein Vorgänger.
Zunächst blieb man miteinander im Gespräch. Der Papst schickte eine Legation, diesmal unter der Leitung des Kardinals Johannes Monachus, eines gelehrten Kanonisten, aber anscheinend weniger geschickten Diplomaten, vor allem aber, was Bonifaz wohl entgangen war, keineswegs eines überzeugten Anhängers des Papstes. Der französische König ging auf die Forderung der Kurie nur sehr allgemein und allenfalls teilweise ein, versprach eine "Reform" der französischen Kirche, die eine bessere Abgrenzung der weltlichen und geistlichen Kompotenz bringen solle, zeigte sich aber keineswegs zur Unterwerfung bereit. Vielmehr erhoben Nogaret im königlichen Rat und Wilhelm von Plaisians in einer weiteren Versammlung von Repräsentanten des Adels und der Geistlichkeit, diesmal im Louvre abgehalten, schwere persönliche Anklagen gegen Bonifaz, über die eine allgemeine Synode, ein Generalkonzil entscheiden sollte. Damit kehrte man den Spieß um. Unter Nutzung der Vorstellungen der Kanonisten über eine mögliche Papstabsetzung (wie sie dem Hof auch durch die COLONNA-Kardinäle nahegebracht worden sein mögen, zu denen man in Paris freilich offiziell immer eine gewisse Distanz zu halten wußte) spielte man diese Karte der Absetzungsdrohung aus, die man auch praktisch in die Tat umzusetzen versuchte. Eine eigene Gesandtschaft unter der Leitung Nogarets wurde nach Italien abgeordnet, anscheinend um die Möglichkeiten einer Konzilsberufung in Verhandlungen  mit den Kardinälen und italienischen Potentaten zu ventilieren. So zog sich das diplomatische Spiel mehrere Monate hin, verzögert durch taktische Finessen, erneuerte Verhandlungsaufträge und die Schwieirgkeiten einer relativ langsamen Kommunikation über so weite Entfernungen.
Beiden Seiten war die unmittelbare Konfrontation nicht genug, beide suchten sie, für die Zukunft ihre Position zu stärken. Der königliche Hof holte sich in planvollem Vorgehen die Unterstützung zahlreicher Gruppen uns Versammlungen aus dem ganzen Lande ein, die alle ein Konzil zur Absetzung des Papstes forderten und diese Forderung bei der königlichen Kanzlei schriftlich einreichten. Noch heute werden diese Schriftsätze im Staatsarchiv aufbewahrt. Der Papst seinerseits suchte anscheinend ebenfalls Verbündete. Er beendete im Mai 1303 sein langes Zögern und intensive Verhandlungen mit der ausdrücklichen Anerkennung des HABSBURGERS ALBRECHT I. als "Römischen König" durch die Bestätigung ("Approbation") seiner Wahl. In einem öffentlichen Konsistorium erklärte Bonifaz, dem römischen Reich sei auch Frankreich von Rechts wegen unterworfen (womit er freilich nur eine der gegensätzlichen Auffassungen zeitgenössischer Juristen aufgriff). Man darf solche Aktionen, von denen nicht einmal deutlich ist, ob sie dem französischen Hof überhaupt bekannt wurden, gewiß nicht überbewerten. Mit solchen Deklarationen wurde nichts entschieden, und selbst der Treueid, den die Gesandten des Habsburgers dem Papste damals leisteten, der den Amtseiden päpstlicher Amtsleute im Patronium Petri nachempfunden war und nicht die herkömmlichen Formulierungen aus Gratians Dekret gebrauchte, entschied nicht über die Unklarheiten im Verhältnis zwischen Papst und Kaiser, geschweige denn über das Verhältnis von Staat und Kirche.
Der Konflikt mit Frankreich dauerte an. Der Papst wollte, wie es seine Art war, mit einer apostolischen Konstitution die Entscheidung erzwingen. Am 8. September 1303 sollte das Pergament, wie Bonifaz selbst das Publikationsverfahren festgelegt hatte, durch Anschlag an die Türen der Kathedrale in Anagni rechtsgültig werden, wo der Papst seine Sommerresidenz bezogen hatte. Der König sollte gebannt, seine Untertanen ihrer eidlichen Treuepflichten entbunden werden, das heißt faktisch wollte der Papst den König absetzen. Nogaret hatte als Abgesandter des französischen Hofes in Italien inzwischen mit geringem Widerstand versucht, den Konzilsplan auf den Weg zu bringen. Aber beiden Seiten wurde die Probe darauf erspart, wie die Zeitgenossen des beginnenden 14. Jahrhunderts auf eine jeweilige Absetzung reagieren würden. Der quälenden Wartezeit und der unsicheren Lage überdrüssig, wohl auch in Kenntnis des für den 8. September geplanten päpstlichen Schrittes, entschloß sich Nogaret zu einem Handstreich. Wenn es gelang, dem Papst die Ladung vor das künftige Konzil vor der Publikation der Bulle zuzustellen, war die Bannsentenz ungültig, zumindest zweifelhaft.
So erklärt sich ein Teil der dramatischen Ereignisse, die jetzt folgten, aus dem Termindruck, in dem sich der französische Gesandte sah. Kompliziert wurde die Lage freilich dadurch, dass gleichzeitig mit ihm und seiner bewaffneten Begleitung auch eine Truppe (von vielleicht 300 Mann) vor Anagni anlangte, die unter dem Befehl Sciarra Colonnas stand, eines Verwandten der beiden Kardinäle, die Bonifaz seit 1297 mit Feuer und Schwert verfolgt, ihrer Ämter enthoben, ihrer Benefizien und Besitztümer entsetzt hatte. In heute unentwirrbarer Beziehung zueinander, unkoordiniert oder nach vorheriger Absprache, wirkten diese beiden in ihren Interessen und Absichten grundverschiedenen Kräfte neben- oder miteinander. In der Nacht vom 6. zum 7. Septemnber 1303 wurden sie von einem bestochenen Bürger heimlich in die Stadt eingelassen. Sofort wurden der päpstliche Palast und das Haus der CAETANI nahe am Dom belagert. Am Abend des 7. September endlich werden die Tore erbrochen, der Palast verwüstet und geplündert, Bonifaz (der in der Verwirrung schweigend seine Würde bewahrt) von Nogaret mit der Ladung vor ein Konzil, von Sciarra Colonna mit der Forderung nach seinem Rücktritt konfrontiert. Den ganzen 8. September hindurch sind sich die Angreifer nicht schlüssig, was mit dem in Gefangenschaft gehaltenen Papst geschehen solle: Einige wollen ihn nach Frankreich führen, andere ihn auf der Stelle richten und abstrafen. Endlich entschließen sich die Bürger Anagnis am folgenden Tage zum Eingreifen. Nach einigen Stunden Kampfes sind die Eindringlinge auf der Flucht, der Spuk war vorbei, das "Attentat" gescheitert.
Gleichwohl markiert dieses kurze gewaltsame Zwischenspiel eine wichtige Epoche, nicht nur deswegen, weil der Papst, nach seiner Befreiung in mühsamen Etappen nach Rom zurückgekehrt, dort als gebrochener Mann bereits am 1. Oktober 1303 verstorben ist, ehe er auch nur hätte andeuten können, wie er den Kampf weiterzuführen gedachte. Die noch ein Halbjahr zuvor in Unam sanctam extrem übersteigerten Ansprüche auf Weltgeltung seines Amtes, ja auf Weltregierung, waren vor einem Haufen marodierender Soldateska zerstoben. Noch jahrzehntelang sollten die Folgen die Kurie und den französischen Hof beschäftigen. Die Übersiedlung der Kurie nach Avignon, in den Strahlkreis des französischen Königreiches (wo sich Papst Clemens V. 1309 zum ersten Male auf größere Dauer niederließ) war zwar nicht eine unmittelbare Folge des Attentats von Anagni, hängt aber doch mit den Erfahrungen zusammen, die Bonifaz dort machen mußte. Auf der anderen Seite gewann das französische Königtum aus der erfolgreichen Selbstbehauptung neue Kraft und deutliches Gewicht. Die Weltambitionen der Kurialisten waren zunichte. Sie wurden an der Kurie verbal zwar noch lange Zeit unvermindert festgehalten, einer Verwirklichung jedoch blieben sie ferner als je zuvor, während die Nationalstaaten bis zur Frühmoderne allmählich zu Selbstbewußtsein kamen und als politisch bestimmende Faktoren das Feld der europäischen Bühne beherrschen begannen.
All diese Entwicklungen vollzogen sich langsam und sehr allmählich. Die Auseinandersetzung zwischen Bonifaz und Philipp dem Schönen macht all das sinnfällig, ohne dass die Zeitgenossen bereits imstande gewesen wären, das Geschehen voll zu erfassen. Unmittelbar stellte sich für beide Seiten zunächst das Problem, wie die Geschehnisse in Anagni selbst und wie der Konflikt, der sie heraufgeführt hatte, bereinigt werden konnten. Die Bestrafung der Täter lag im Interesse der Kurie, der französische Hof dagegen hielt demonstrativ an dem Plan fest, den verstorbenen Papst auf einem Konzil verurteilen zu lassen; dieses Druckmittel gegenüber der Kurie gab der Hof nicht so rasch aus der Hand. Die einzelnen Phasen und Schritte der Ausgleichsbemühungen und der Verhandlungen sind hier nicht zu verfolgen. Sie dauerten noch bis zum Konzil von Vienne (1311-1312). Dabei fiel dem französischen Hof mehr als ein Jahrzehnt nach dem Handstreich von Anagni eine neue Waffe in die Hand, mit der er Kurie und Papst empfindlich beunruhigen konnte: die Templerfrage, richtiger die Vernichtungsaktion gegen die Templer.
Der Templerorden, der älteste der Ritterorden des 12. Jahrhunderts, der im Zuge der frühen Kreuzzugsbewegung entstanden war und im bewaffneten Heidenkampf, im Schutz der Pilger und in der Verteidigung der Kreuzzugsbewegung entstanden war und im bewaffneten Heidenkampf, im Schutz der Pilger und in der Verteidigung der Kreuzfahrer-Staaten seine wichtigsten Aufgaben gesehen hatte, war wie die anderen Ritterorden seit dem Verlust Palästinas in eine tiefe Krise geraten. Reich dotiert und auch in den europäischen Heimatländern mit Grundherrschaften und anderen Vermögenswerten überreich ausgestattet, hatte der Orden bereits im 13. Jahrhundert seine guten Dienst bei dem Transfer von Geld und Geldeswert zuerst von Europa ins Heilige Land, schließlich auch innerhalb Europas anbieten und entwickeln können, so dass er eines der wenigen, zu dieser frühen Zeit relativ gut funktionierenden internationalen Instrumente für einen Zahlungsmittelverkehr anzubieten hatte. Insbesondere die kapetingischen Könige Frankreichs hatten sich der Templer gern und immer wieder bei ihrer Finanzverwaltung bedient, sie als Sachkenner und Spezialisten bei Abrechnung und Transfer großer Summen ausgiebig und regelmäßig herangezogen.
Mit dem Fall Akkons, des letzten christlichen Brückenkopfes im Heiligen Land (1291), hatten die Ritterorden ihren Gründungszweck verloren. Schon die Zeitgenossen erörterten ihre künftige Bestimmung heftig und kontrovers. Der Gedanke, die drei großen Ritterorden der Templer, Johanniter und des Deutschen Ordens zu einem neuen schlagkräftigen Instrument der Rückeroberung des Heiligen Landes zu verschmelzen, wurde mehrfach erwogen, sogar vom Großmeister der Templer in einer Denkschrift für den Papst eigens zurückgewiesen. Solche Ideen ließen sich naturgemäß nicht verwirklichen, zeigten aber das Krisenbewußtsein und den technizistischen Rationalismus des Zeitalters deutlich an. Der Deutsche Orden fand im Preußenlande ein neues Zentrum und eine neue Aufgabe, die Johanniter suchten beides auf Rhodos. Die Templer wurden vom französischen König brutal vernichtet. Finanziell sollte diese Aktion freilich dem französischen Hof längst nicht jene Vorteile bringen, die man sich dort erhofft hatte.
In die Einzelheiten des blutigen Geschehens können wir uns wiederum hier nicht vertiefen. Wie so oft begann alles scheinbar harmlos damit, dass ein Bürger Beziers namens Esquiou de Floryan beim König von Aragon auftauchte und sich anheischig machte, aus eigenem Wissen schwer belastendes Material gegen die Templer mitteilen zu können. Während aber der Hof von Aragon ihm diplomatisch verklausuliert die kalte Schulter zeigte, fand der Denunziant, als er 1306 in Paris dasselbe Anerbieten machte, offene Ohren. Der Orden wurde der Ketzerei, der Abgötterei, sexueller Ausschweifungen und zynischer Praktiken im gegenseitigen Umgang bezichtigt, insbesondere die rauhbeinigen Initiationsriten des Männerbundes und der interne Umgang der Brüder miteinander wurden der sodomistischen Ausschweifung verdächtigt. Der französische Hof entschloß sich zum Handeln.
Nach insgeheim eingeholten Auskünften, die naturgemäß vor allem die mißgünstigen Gerüchte aus der Umwelt der beneideten Templerkonvente fixierten, wandte man sich an die Kurie um die Erlaubnis einer offiziellen Untersuchung dieser schwerwiegenden Vorwürfe. Ein päpstliches Einverständnis war nach der Anschauung der Zeit nötig, weil der Orden als exemte geistliche Gemeinschaft rechtlich das Privileg der Kleriker genoß und unmittelbar dem Papst verantwortlich war. So war die Einwilligung, die Clemens V. leicht zögernd im August 1307 schließlich doch erteilte, das Signal für weitere Aktivitäten. Nogaret selbst übernahm die technische Leitung der Maßnahmen und nutzte sie nach längeren internen Vorberatungen schließlich zu energischen Zugriff. Am 14. September wurden die Mandate unterzeichnet, am Morgen des 13. Oktober wurden in ganz Frankreich alle Templer auf Geheiß des Königs verhaftet, das große Ordensvermögen wurde in königliche Verwaltung genommen, auch die zeitüblich in Mauerhöhlen und Schatzkisten versteckten Wertsachen wurden aufgespürt und konfisziert.
Die verhafteten Ritter wurden einer peinlichen Befragung unterworfen. Der Großmeister des Ordens, in völliger Verkennung der Lage und ihrer Gefahren, scheint die Hoffnung gehegt zu haben, durch Zeitgewinn dem Papst ein rettendes Eingreifen zu ermöglichen, jedenfalls hat er durch ein eigenes Rundschreiben seinen Brüdern angeraten, zunächst ruhig alles zu gestehen (vielleicht um dann später vor kirchlichen Gerichten die eigentliche Verteidigung zu führen). Aber all diese Hoffnungen erfüllten sich nicht. Die Geständigen - und das waren dank der verfehlten taktischen Marschroute der Ordensleitung fast alle Brüder einschließlich des Großmeisters selbst - wurden in Haft gehalten und, sofern sie dort ihre "Geständnisse" widerriefen, als rückfällige Ketzer mit aller Härte behandelt, die das Inquisitionsverfahren gegen Ketzerei im Laufe der letzten beiden Menschenalter ausgebildet hatte, das heißt sie wurden erbarmungslos auf den Scheiterhaufen geschickt. Auch der Großmeister selbst, der die verfehlte Taktik wenn nicht ersonnen, so doch wirksam propagiert hatte, wurde, nachdem er auch unter der Folter nicht von seinem Widerruf der zuerst leichthin gegebenen Eingeständnisse abgerückt war, noch am 19. Mai 1314, Jahre nach der Aufhebung des Ordens, in Paris zusammen mit einem gleichgesinnten Bruder verbrannt.
Das Ziel, das Ordensvermögen zu gewinnen, erreichte der königliche Hof freilich in sehr beschränktem Umfange. Zwar wurde die Ordensliquidation dem französischen Wunsch entsprechend von Clemens V. auf dem Konzil von Vienne verkündet, allein schon um der stetigen Drohung mit einem Verfahren gegen den verstorbenen Bonifaz' VIII. wegen Ketzerei zu entgehen. Das Ordensvermögen jedoch wurde den Johannitern übertragen, abzüglich der - gewiß recht großzügig berechneten - Verwaltungskosten, die dem französischen König zu erstatten waren.
Die brutale Vernichtung des Templerordens hat sich jedenfalls materiell für die Krone nicht in dem vielleicht erhofften Umfang ausgezahlt. Die Aktion bleibt ein häßliches Beispiel für den kühl und schnöde kalkulierten Einsatz staatlicher Zwangsgewalt zur Vernichtung einer ganzen Gruppe von Menschen. Der werdende Staat zeigte also schon in der Phase der Formierung sein Vernichtungspotential und seine ethisch bedingungslose technizistische Rationalität, wenn es auch damals natürlich nicht an der Verkundung hehrer Grundsätze und einer fast peinlichen Beachtung eines rechtsförmlichen Verfahrens gemangelt hat. Es bleibt durchaus vorstellbar, dass Philipp der Schöne selbst von den vielfachen Vorwürfen gegen die Templer persönlich überzeugt war. Das entschuldigt aber nicht die grausame Härte und den kalten Vernichtungswillen, mit dem der Templerorden auf sein Geheiß ausgelöscht wurde.
Mit dem erfolgreichen Streich gegen die Templer kamen der König und sein Hof unzweifelhaft nicht in allen ihren Absichten wirklich zum Erfolg. Ebensowenig gelang ihnen eine weitere "zukunftsweisende" Unternehmung, die in dem letzten Jahrzehnt von Philipps Regierungszeit und parallel zu dem Templerverfahren eine andere, eine größere Minderheit traf, der Schlag gegen die Juden und Lombarden: Auch hier sind fiskalische Motive nicht von der Hand zu weisen, auch hier erscheint die Aktion wie ein Vorgriff auf spätere gleichartige Vertreibungen, die ebenfalls eine ganze Bevölkerungsgruppe aus dem Lande wies, ohne doch die angeblichen oder wirklichen Ziele in nennenswertem Maße erreichen zu können. 1306 wurden alle Juden des Königreiches verwiesen. Sie hatten schon lange dem König immer wieder durch Zahlung ansehnlicher Summen gedient. Ganz zu Beginn seiner Regierung hatten sie als Begrüßungsgeschenk nicht weniger als 25.000 Ib. aufgebracht. Auch danach waren sie immer wieder hart besteuert worden. Da auch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter dem allgemeinen Konjukturrückgang litt, waren ihre Zahlungen freilich nicht eben leicht und immer stockender geflossen. Jetzt verfügte der Hof ihre Ausweisung und die Konfiskation ihrer Vermögen, eine ins Absurde gesteigerte Konsequenz ihrer institutionellen Abhängigkeit vom königlichen Schutz- und späteren Eigenherrn. Nach Schätzungen wurden damals 100.000 Juden aus Frankreich ausgewiesen, die in die Nachbarländer ringsum, bis nach Ungarn hin, auswanderten. Der Gewinn aus der Konfiskation ihrer Häuser, Liegenschaften, Vermögenswerte war zwar immens, allein in der Senechaussee von Toulouse flossen aus der Versteigerung jüdischer Vermögen im Verlaufe mehrerer Jahre insgesamt mehr als 75.000 Ib. in die königlichen Kassen. Der amerikanische Historiker W. C. Jordan hat deren Gesamteinnahmen aus dieser Aktion auf über 3.000.000 Ib. geschätzt.
Trotzdem ließen sich die königlichen Finanzen damit keineswegs sanieren, sowenig, dass nach demselben Schema 1309-1311 eine gleichartige Aktion gegen die lombardischen Geldhändler und Kaufleute gestartet wurde, diesmal auf des Basis des Fremdenrechts und zur Strafe für den - kirchlich verbotenen - "Wucher", das heißt den Geldverleih gegen Zinsen, ohne den die spätmittelalterliche Wirtschaft nicht mehr auskommen konnte. Auch in diesem Falle blieb der Erfolg der Aktion weitgehend aus, die Maßnahmen sind von den Söhnen und Nachfolgern Philipps teils schleunigst rückgängig gemacht worden (selbstverständlich ohne dass man zu einer Entschädigung bereit gewesen wäre), teils wurden sie mehrfach wiederholt.
So bleibt die Regierungszeit Philipps des Schönen eine Epoche nicht der Lösungen, sondern der sichtbar werdenden Probleme, eine Zeit des Übergangs und der raschen Wandlungen. Unter diesem Herrscher vollzog Frankreich seinen Eintritt ins Spätmittelalter. Zügen einer erstaunlichen "Modernität", die oft wie ein Vorgriff auf neuzeitliche Entwicklungen erscheinen wollen, stehen retardierende Momente gegenüber, und in einigen seiner Entscheidungen, die Philipp im Kreise seines Rates traf, zeigt sich auch bereits die dauernde Gefahr durch eine rationale Intensivierung staatlicher Zwangsmaßnahmen, die sich an ihren Opfern bedenkenlos schadlos hält. Die Entwicklung der nationalen Monarchie hat unter diesem König ohne Frage einen frühen Höhepunkt erreicht. An Integrationsleistung, an Intensivierung staatlicher Herrschaft, an Durchsetzung königlicher (und das hieß fortan mehr und mahr auch staatlicher) Hoheit hat er relativ früh einen hohen Grad erreicht und gehalten. In den Konflikten mit der Weltkirche, in denen er unbeugsam auf seinen fest eingewurzelten Überzeugungen beharrte, unterstützt durch die Gelehrten der Pariser Universität, die dafür zukunftsträchtige begründete Theorien entwickelten, hat er seinen Standpunkt weithin sichtbar zu wahren gewußt. Mit alledem erwies er die Möglichkeiten seines Zeitalters, die er wie kaum ein Herrscher neben ihm in Europa in ihren Chancen und Gefahren auszuschöpfen wußte und sichtbar machen konnte. So hat er, fast am Ende des kapetingischen Königshauses stehend, gleichsam die Summe aus der hochmittelaterlichen Geschichte Frankreichs gezogen und dessen Weg in die Zukunft bahnen helfen.
 
 

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PHILIPP IV. der Schöne (Philippe IV le Bel), König (1285-1314) von Frankreich,
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* 1268 in Fontainebleau, † 29. November 1314 ebd.

Er war der Sohn von König Philipp III. dem Kühnen (1270-1285) und dessen Gemahlin Isabella von Aragón.

Durch Heirat mit Johanna konnte er das Königreich Navarra seinem Herrschaftsgebiet zufügen, außerdem erzielte er größere Landgewinne im Osten, in der Gascogne und in den deutschen Grenzgebieten. Im Jahre 1297 eroberte er Flandern, das vergebens auf die Hilfe Englands und des Papstes gewartet hatte. Die durch die zahlreichen Kriege verursachte Geldnot führte unter anderem dazu, daß auch dem Klerus Steuern auferlegt wurden, was zu einem Konflikt mit Papst Bonifatius VIII. führte. Zunächst verbot der Papst in der Bulle »Clericis laicos« von 1296 den Geistlichen, ohne päpstliche Genehmigung Steuern an Laien zu zahlen, er sah sich jedoch noch im selben Jahre im Streit mit Philipp zum Einlenken genötigt; dies geschah durch die Bullen »Ineffabilis« 1296 und »Etsi de statu« 1297 sowie durch die Heiligsprechung König Ludwig IX. 1297. Bald darauf kam es zu einem neuen Konflikt zwischen König und Papst, nachdem der König Bischof Bernard de Saisset im Jahre 1301 hatte verhaften lassen. Mit der Bulle »Ausculta fili« wurden Philipp IV. der Schöne und die französischen Bischöfe zu einer Synode nach Rom geladen, doch Philipp IV. verhinderte ihre Veröffentlichung und ließ statt dessen eine gefälschte Version verbreiten, so daß er auf einer Reichsversammlung 1302 die Stände für sich gewinnen konnte. Mit der Bulle »Unam sanctam« wurde Philpp IV. der Schöne darauf exkommuniziert (der Bann wurde erst durch den Nachfolger des Bonifatius, Papst Benedikt XI. [1303-1304], gelöst); die französische Reaktion gegen diese Maßnahme bestand in der Forderung nach Einberufung eines allgemeinen Konzils. Die treibende Kraft in den Auseinandersetzungen mit dem Papst war Guillaume de Nogaret. Zusammen mit Sciarra Colonna überfiel er den Papst in Anagni, um ihn nach Frankreich zu bringen, vor ein allgemeines Konzil zu stellen und ihn der Häresie anzuklagen. Obgleich das nicht gelang, verfolgte Nogaret seinen Plan, die Kirche vom französischen König noch abhängiger zu machen, auch nach dem Tod Papst Bonifatius VIII. So erpreßte er 1311/1312 von Papst Clemens V., der seit 1309 in Avignon lebte, die Aufhebung des Templerordens. - Historiker urteilen über Philipp IV. den Schönen als den Verursacher des Bürgerkriegs in Permanenz in Deutschland und Italien sowie als jenen, der durch die Unterwerfung Flanderns den hundertjährigen Krieg hervorgerufen hat. Strittig ist, ob die Politik Philipps IV. von ihm selbst oder von seinen Helfern wie Peter Flote, Nogaret, W. de Plaisian u.a. ausging, zumal Philipp IV. der Schöne diesen weitgehend frei Hand gelassen hat.

Literatur:
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R. Scholz, Die Publizistik z Z. Philipps des Schönen und Bonifaz' VIII., Stuttgart 1903; - H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens, 2 Bde, Münster 1907; - G. Lizerand, Clément V et Philippe le Bel, Paris 1910; - E. Lavisse, Histoire de France, III, Paris 1911; - J. Rivière, Le problème de l'Église et de l'État de Philippe le Bel, Paris 1926; - H. Wieruszowski, Vom Imperium zum nationalen Königtum, München-Berlin 1933; - G. Digard, Philippe le Bel et le Saint-Siège, 2 Bde, Paris 1936; - F. Bock, Kaisertum, Kurie und Nationalstaat, in: RQ 44 (1936), 105-122. 169-220; - ders. Musciatto dei Francesi, in: Deutsches Archiv für Geschichte des Mittelalters 6 (Köln-Graz 1943), 521-544; - ders., Nationalstaatliche Regelungen in Italien, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 33 (Rom 1944), 1-48; - M. Melville, G. de Bogaret et Philippe le Bel, in: Revue d'Histoire de l'Église de France 36 (Paris 1950), 56-66; - G. Mollat, Les Papes d'Avignon, Paris 91950; - W. H. Struck, Eine neue Quelle zur Geschichte Adolfs von Nassau, in: Nassauische Annalen 63 (Wiesbaden 1952), 71-105; - J. Haller, Das Papsttum, V, Stuttgart 1953, 187-274; - A. de Lévis-Mirepoix, Le siècle de Philippe le Bel, Paris 1954; - J. R. Strayer, Philippe the Fair. A »constituional« King, in: The American Historical Review 62 (New York 1956), 18-32; - F. X. Seppelt, Geschichte der Päpste, 2IV (bearb. von G. Schwaiger), München 1959, 35-74; - LThK2 VIII, 448f.; - H. Jedin (Hrsg.), Handbuch der Kirchengeschichte III/2, Sonderausgabe Freiburg-Basel-Wien 1985, 305f. 333. 343. 346ff. 351-354. 361f. 372. 374. 382. 389.

Johannes Madey
 
 
 
 
 


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