Begraben: St-Denis
Ältester Sohn des Herzogs
Hugo der Große von Franzien aus seiner 3. Ehe mit der
Hadwig
von Sachsen, Tochter von König
HEINRICH I.
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 157
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Hugo Capet (Hugues Capet), Herzog von Franzien, seit
987 König von Frankreich aus der Familie der ROBERTINER
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* 939/41, + 24. Oktober 996
Begraben: St-Denis
Sohn Herzog Hugos des Großen und Hadwigs, Schwester Kaiser OTTOS I.
oo Adelheid, Tochter Herzog Wilhelms (Werghaupt) von Aquitanien
Den verschieden gedeuteten Beinamen ‚Capet‘ erhielt Hugo erst im 12. Jh. Der beim Tode seines Vaters (956) noch minderjährige Hugo trat 960 dessen Nachfolge im Herzogtum Franzien an; sein Bruder Otto wurde Herzog von Burgund. Als mächtigster Mann im W-Frankrenreich, der im Konflikt König Lothars mit den OTTONEN zunächst, nach einer Entfremdung 980/81, auf seiten des KAROLINGERS blieb, jedoch eine eigenständige Politik zwischen König, Kaiser und eigenem Herzogtum bertrieb und schon vor dem Tod Ludwigs V. eine gegen den König gerichtete Koalition mit dem Erzbischof Adalbero von Reims einging, war Hugo Capet nach dem Tod des kinderlosen Ludwig der aussichtsreichste Anwärter auf den Königsthron. Ende Mai 987 wurde er in Senlis mit Hilfe Adalberos und der robertinischen Vasallen zum König gewählt, am 3. Juli in Noyon durch Adalbero geweiht. Hugo Capet mußte sein Königtum dann allerdings jahrelang gegen die Thronansprüche des vom Reimser Erzbischof zurückgewiesenen Karl von Nieder-Lothringen, des Bruders Lothars, durchsetzen, der sich vor allem auf die Grafen von Troyes, Blois, Vermandois und den Erzbischof von Sens stützen konnte. 991 konnte er Karl in seinen Gewahrsam bringen, wo dieser im folgenden Jahr verstarb. Ein neues Bündnis zugunsten von Karls Sohn Otto 993 unter der Führung Odos von Blois blieb erfolglos. Als Folge dieser Kämpfe blieben die Auseinandersetzungen um das Erzbistum Reims, wo Karl 989 seinen Neffen Arnulf eingesetzt hatte. Ihm stellte die Synode von Verzy (St-Basle) Gerbert entgegen, der aber auf cluniazensischen und päpstlichen Widerstand stieß und 995 auf der Synode von Mouzon suspendiert wurde. - Hugo Capet, der bereits am 30. Dezember 987 seinen Sohn Robert zum Mitkönig erheben ließ und die Dynastie der KAPETINGER begründete, knüpfte doch bewußt an die karolingische Tradition an (Schneidmüller). Der Dynastiewechsel bedeutete daher keine tiefe Zäsur, fiel jedoch in eine Zeit großer struktureller Veränderungen und stabilisierte mit der Beendigung des langwierigen Machtkampfes zwischen KAROLINGERN und ROBERTINERN die Monrchie, während der königliche Machtbereich auf Fürstentum (vor allem um Orleans und Paris) und Krondomäne (vor allem im Oise-Aine-Gebiet) beschränkt blieb; Hugo Capet war von einem starken Herzog zu einem schwachen König geworden (Werner), der seine Stellung aber vor allem mit diplomatischen Mitteln zu sichern wußte (Hallam). Die Schwäche seiner Regierung (Lot) müssen zudem im Lichte der widrigen Zeitverhältnisse gesehen werden (Sassier).
Literatur:
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RHF 10 [Urkk.; Neued. in Vorber.] – W. Kienast, Der Hzg.stitel
in Dtl. und Frankreich, 1968 – HEG I, 1976, 752ff [K. F. Werner] – B. Schneidmüller,
Karolingische Tradition und frühes französisches Königtum
(Frankfurter Historische Abhandlung 22, 1979) -
VIII. Generation
10-15
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Die Kinder Hugos des Großen
fehlen bei Brandenburg, da er die Historizität von RobertsEhe
mit Beatrix aus dem Hause der HERIBERTINER
(siehe oben IV, 4) nicht erkannt hat. Aus ihr ging Hugo der Große
und über ihn die kapetingische Königsdynastie hervor. Für
die Daten Hugo Capets und seiner Geschwister
verweise ich, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt wird, auf
die beiden Werke von F. Lot, Les Derniers Carolingiens, Paria 1891, und
Etudes sur le regne de Hugues Capet, Paris 1903 (vgl. dort im Register
zu den einzelnen Namen).
Zu Beatrix und ihrer
politischen Tätigkeit in Ober-Lothringen, das sie nach dem Tode des
Gemahls regierte, vgl. auch Uhlirz (Register). 987 zuletzt erwähnt,
starb sie an einem 23. September. Das entnehme ich dem Nekrolog von S.-Denis,
HF Obituaires I, 1, 327, wo zu den 9. Kal. des Oktober steht:
Beatrix,
soror Hugonitor
(sic). Der Kopist hat
hier die Abkürzung für regis Francorum
offenbar nicht
mehr verstanden. Hugos Schwester Emma
heiratete 960, wie wir durch Flodoard wissen, Herzog Richard I. von Normandie
und wird zuletzte in dessen Urkunde von 968 III 18 (ed. Marie Fauroux,
Recueil des actes des ducs de Normandie, Caen 1961, nr. 3) erwähnt.
Die Ehe blieb jedoch kinderlos; die späteren Herzöge stammen
aus Richards zweiter Ehe mit der Dänin Gunnor.
Zu Brandenburgs Heribert von Auxerre, einem unehelichen
Sohn Hugos des Großen, der wie
Beatrix
einen
HERIBERTINER-Namen
erhielt, vgl. Gams 502: Er wurde 971 I 8 Bischof und starb 996 VIII 23.
V. 26 Hugo Capet
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* c 940, + 996 X 24;
960 dux Francorum, 987 VII 3 König von Frankreich,
1. oo 970 Adelheid, Tochter Graf Wilhelms I. von Poitou, + c. 1004;
2. oo NNw
Hugo Capet ist als
Sohn Hugos des Großen von Franzien
bei Flodoard a. 960, S. 149, und bei Richer III c. 13, S. 20, bezeugt.
Erstmals urkundlich genannt ist er in der Urkunde seines Vaters vom 946
VI 19 (Druck: RHF Bd. 9, S. 723); zum Datum dieser Urkunde vgl. Lauer,
Louis IV S. 242.
Das Geburtsjahr für Hugo
Capet ist festgestellt von Kalckstein, Königthum S. 255,
Anm. 2.
Die Belege für Todestag und -jahr Hugo
Capets hat Lot, Hugues S. 209-303, zusammengestellt.
Zu seiner Erhebung zum französischen König
vgl. Lemarignier, Gouvernement S. 38-43. Lot, Derniers S. 358-361, hat
die Abstammung von
Hugos Gemahlin Adelheid
nachgewiesen;
zu Adelheid vgl. außerdem Richard,
Poitou Bd. 1, S. 103 f.
Die Existenz einer Konkubine ergibt sich aus der Zuschreibung
des illegitimen Sohnes Hugos, Erzbischof
Gauzlin von Bourges.
Allgemein informiert zu König
Hugo Capet FW Kommentar K 38.
Mexandeau Louis: Seite 131-134
***************
"Die Kapetinger"
Die Bescheidenheit dieser Ziele, die beim Tode Philipps
I. im Jahr 1108 bei weitem noch nicht erreicht waren, verdichtet
das Dunkel, das Gestalt und Leben Hugo Capets
und
seiner ersten Nachkommen umgibt. Vom Begründer der Dynastie wissen
wir so gut wie nichts. Ferdinans Lot, der seine Regierungszeit genau studiert
hat, schreibt: "Wir wissen nicht, wie er aussah, seine moralische Persönlichkeit
ist uns fast ebenso wenig bekannt. Wenn man niedergeschrieben hat, daß
er fromm war, daß er den Prunk verabscheute, daß er die Mönche
liebte, daß er mehr Diplomat als Kriegsmann war, dann hat man ungefähr
alles gesagt, was man zu sagen berechtigt ist ..."
Da Unkenntnis zur Verkennung führt, hat man manchmal
aus Hugo Capet einen unbedeutenden
Herrscher gemacht, dem ein Zusammentreffen glücklicher Umstände
auf den Thron half und der sich dank der Kirche und des Herzogs der Normandie
an der Macht hielt. Edmond Pognon, der sich ausschließlich auf den
Ablauf der Ereignisse stützt, hat die Persönlichkeit Hugos
rehabilitiert und seine Geschicklichkeit und Entschlußkraft herausgestellt.
Daher macht es durchaus den Eindruck, als ob es zwei
Hugo
Capet gegeben hätte. Vor 987 erscheint er uns zögernd
und auf alle Fälle der alten Dynastie gegenüber relativ loyal,
entweder aus Mangel an Ehrgeiz oder weil ihn eine klarsichtige Einschätzung
des Kräfteverhältnisses und der Lehren aus der Vergangenheit
zur Klugheit veranlaßte. Im Jahre 987 ebnete ihm das Glück,
dessen wesentliche Rolle wir herausgestellt haben, den Weg zum Königsthron.
Diese Chance ergriff er mit einem Gespür für die günstige
Gelegenheit, das ihn als einen Mann zeigt, der seit langem bereit war,
diese Gelegenheit beim Schopf zu packen, wenn er sie nicht schon vorbereitet
hatte. Mit der Macht kam ihm sehr schnell der Geschmack an ihr, und er
wurde beseelt von dem Willen, sie nicht mahr aus den Händen seiner
Familie zu geben. Drei Monate nach seiner Thronbesteigung machte die Krönung
Roberts
den Sohn von nun an ebenso unantastbar wie den Vater. Kaum gekrönt,
verhielt sich Hugo
genau wie ein KAROLINGER.
Der König vergaß, daß er Herzog von Franzien gewesen war.
Selbst wenn er ein Feudalherr blieb, so wußte er, daß er von
nun an etwas anderes war, daher sein Wille, das Erbe, das man ihm anvertraut
hatte, vollkommen zu sichern. Mittellos wie er war, trennte er Parzellen
seiner Domäne ab, um sich Unterstützung zu verschaffen, erfuhr
er die Festigung der großen erblichen Seigneuries (der Lehnsherrschaften).
Zugleich aber hatte er die feste Absicht, der oberste Herrscher des gesamten
Königreiches zu bleiben und griff in die Ernennungen der entferntewsten
Kirchen ein. Dieser fromme König und Freund des Klerus stellte sich
wegen der Besetzung des Bischofsstuhls von Reims gegen den Papst. Er, der
als Herzog von Franzien der Klient des Kaisers gewesen war, ging gegenüber
seinem alten Beschützer auf Abstand und versuchte, eine Eheverbindung
mit Byzanz zu schmieden, wie um die OTTONEN von
der Flanke her anzugreifen.
Seine letzen Jahre liegen im Dunkel, aber im großen
und ganzen hat es Hugo Capet verdient,
der Dynastie seinen Namen zu geben. "Seit dem Augenblick, in dem er von
jedem Wettbewerb befreit war, ist der KAPETINGER
in Wahrheit König geworden, scheint ein anderes Temperament bekommen
und einen politischen Sinn und eine Festigkeit an den Tag gelegt zu haben,
die man vorher nicht an ihm kannte. Hatte die Zeit und auch, wie es immer
geschieht, der Übergang von Opposition zur Macht, den Herzog von Franzien
weiser gemacht? Wenn man alles in Betracht zieht, dann war dieser große
Lehnsherr, von dem wir weder sein Aussehen noch sein Privatleben kennen,
so mittelmäßig nicht. Er hatte es verstanden, den Platz der
KAROLINGER einzunehmen, zu bewahren, was er gewonnen hatte,
sich frei und würdig gegenüber Papsttum und Kaiserreich zu behaupten
und die Krone an seinen Sohn weiterzugeben (24. Oktober 996), ohne daß
er auf ernsthaften Widerstand stieß. Hier hat das blinde Glück
nicht alles gemacht." (A. Luchaire)
Er war zweimal verheiratet. Zuerst mit Blanche,
der Witwe Ludwigs V. [Nach meiner
Meinung ist diese Behauptung völlig unsinnig. Ludwig
V. war mit keiner Blanche verheiratet
und war ungefähr im selben Alter wie Hugos
Sohn
Robert
II. Nachweislich war aber Hugo Capet
beim Tode Ludwigs V. mit Adelheid
von Aquitanien verheiratet.] Eine politische Heirat, dazu bestimmt,
die Kontinuität zwischen den beiden Dynastien zu festigen. Da ihm
Blanche keinen Erben geschenkt hatte,
verheiratete er sich zum zweiten Mal mit
Adelheid
von Poitiers-Aquitanien, mit der er sieben Kinder hatte, drei
Töchter und vier Söhne, deren ältester Robert
war.
969
oo Adelheid von Poitou, Tochter des
Herzogs Wilhelm III.
950/55- 1004
7 Kinder:
Robert II. der Fromme König von Frankreich
20.7.972-20.7.1031
Hadwig
975/80- nach 1013
998
oo Reginar IV. Graf von Hennegau
950/55- 1013
Adela
985/90- nach 1063
1006
oo Rainald I. Graf von Nevers
-29.5.1040
Gisela Erbin von Abbeville
-
986
oo Hugo I. Graf von Ponthieu
- ca 1000
Illegitim
Gozelin Erzbischof von Bourges (1013-1030)
-8.3.1030
Literatur:
-----------
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-
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Anm. 294, 228,233,254,259,393,409 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen
Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV
in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben.
Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 - Werner Karl Ferdinand:
Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch
Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 40, 46,484,500,506,508,512,516,518,523-526
- Wies Ernst W.: Otto der Große. Kämpfer und Beter. Bechtle
Verlag Esslingen 1989 Seite 71,194,238,287 -
Goetz Hans-Werner
HUGO CAPET, König von Frankreich (987-996)
--------------------
* 939/41, + 24.10.996
Bestattet in St-Denis
Eltern:
---------
Herzog Hugo Magnus von Neustrien (923-956)
Hadwig, Tochter König HEINRICHS I.
Geschwister:
----------------
Otto, Herzog von Burgund (960-965)
Odo-Heinrich, Herzog von Burgund (965-1002
Beatrix oo Herzog Friedrich von Ober-Lothringen
Emma oo Graf Richard I. von Rouen
oo 970
ADELHEID VON AQUITANIEN
* 950/55, + 1004
Tochter des Herzogs Wilhelm Werghaupt von Aquitanien
Kinder:
---------
Robert (König 987/996-1031)
Herzog von Neustrien 960-987
Königswahl 29.5.987 in Senlis, Krönung 1.6.
in Noyon, Weihe 3.7. in Noyon oder Reims
Erhebung Roberts II. zum
Mitkönig Ende Dezember 987
987-991 Auseinandersetzungen (Thronstreit) mit Herzog
Karl von Nieder-Lothringen
991-997 Reimser Bistumsstreit
991 Synode von St-Basle de Verzy
992 (?) Synode von Chelles
995 Synode von Mouzon
"Hier endete das Reich KARLS
DES GROSSEN", schrieb zu Beginn des 11. Jahrhunderts ein anonymer
Chronist aus dem Bistum Sens, und zu Beginn des 12. Jahrhunderts urteilte
Hugo von Fleury: "Als so die zweite 'Linie' der Frankenkönige [namlich
die Dynastie der KAROLINGER] endete,
wurde das Reich auf eine dritte 'Dynastie' (generatio) übertragen."
Bis weit in unser Jahrhundert hinein betrachtete man aus dem Blickwinkel
einer politischen Geschichtsschreibung das Jahr 987, mit dem die neue Herrscherdynastie
der KAPETINGER einsetzte, die 32 französische
Könige stellen sollte, als einen Wendepunkt. Schon im Mittelalter
betonte man demgegenüber aber auch die (politische) Kontinuität
in einem solchen Maße, daß man den Begründer der neuen
Dynastie, Hugo Capet, gelegentlich
sogar zu einen KAROLINGER und legitimen
Erben machte. Beides ist historisch natürlich nicht haltbar. Falls
Hugos
Regierunsgzeit
eine Wendezeit war, dann kaum aus dynastischen, sondern eher aus sozialgeschichtlichen
Gründen. Wenn gerade heute wieder eine Reihe vornehmlich französischer
Historiker für eine Wende der gesamten Sozialstruktur um die Jahrtausendwende
eintritt, so beruht das bislang allerdings eher auf regionalen Studien
und ist zur Zeit noch in der Diskussion.
Hugo selbst erntete
lange Zeit kein Lob. Ferdinand Lot sah in ihm einen mittelmäßig
begabten, schwachen und unsicheren Menschen, der nichts tat, ohne um Rat
zu fragen, und dessen Vorsicht zur Kleingeistigkeit verkümmerte. Und
noch 1980 meinte Elizabeth Hallam: "Der erste KAPETINGER
taucht als eine ganz unbedeutende Figur auf." Erst die umfangreiche Literatur
zum 1000-jährigen Jubiläum der Krönung (1987) hat hier manches
korrigiert und ein angemesseneres Bild des ersten KAPETINGERS
entworfen. Als Hugo Capet bald nach
dem frühen Tod des letzten regierenden KAROLINGERS,
Ludwig
V., wohl am 29. Mai 987 in Senlis zum König gewählt,
am 1. Juni in Noyon gekrönt und am 3. Juli in Reims (oder in Noyon)
von Erzbischof Adalbero von Reims geweiht wurde, hatte man tatsächlich,
wenig überraschend, den mächtigsten weltlichen Fürsten des
westfränkisch-französischen Reichs, den Herzog von Franzien,
zum neuen Herrscher gemacht, der schon zuvor die Politik maßgeblich
mitbestimmt hatte. Die Thronerhebung Hugo Capets
ist
daher zu Recht als "logische Konsequenz seiner seit langem erworbenen,
politischen Vorrangstellung" gedeutet worden (Y. Sassier 314).
Der Sinn einer Kurzbiographie im Rahmen eines Sammelbandes
kann nicht darin bestehen, die Ereignisse der Regierungszeit, die in jedem
Handbuch nachzulesen sind, nachzuerzählen. Andererseits macht es der
Quellenlage des früheren Mittelalters unmöglich, eine anschauliche
Persönlichkeitsschilderung zu entwerfen oder gar psychologisierend
zu deuten. Im folgenden kann daher nur versucht werden, aus den Handlungen
und wenigen Äußerungen
Hugo Capets
und nicht zuletzt aus dem Bild, das die zeitgenössischen Quellen von
ihm entwerfen, nach den Absichten und Richtlinien seiner Politik sowie
nach deren Rezeption zu fragen und beides in die strukturellen und ideologischen
Rahmenbedingungen und zeitumstände einzuordnen.
Hugo entstammte der
fränkischen Familie der ROBERTINER,
deren Mitglieder, vielleicht ursprünglich in der Gegend um Worms beheimatet,
im frühen 9. Jahrhundert Grafen von Angers (Robert der Tapfere)
und dann Grafen von Paris (Odo) wurden
und seither die führende Stellung in Neustrien (dem Gebiet nördlich
der Loire), der Kernregion des französischen Königtums, bekleideten.
Mit Odo (888-898) und Robert
(922-923) hatten sie bereits früher zwei Könige des
W-Frankenreichs
gestellt. Hugos Vater,
Herzog
Hugo Magnus, bekleidete in seinem Fürstentum eine königsgleiche
Stellung, die auch in seiner Heirat mit Hadwig,
einer Schwester des ostfränkischen Königs
OTTO I., zum Ausdruck kam. Die Nachfolge im Herzogtum hatte
der zwischen 939 und 941 geborene Hugo
- den Beinamen "Capet", dessen Bedeutung strittig ist, erhielt er
erst im 12. Jahrhundert -, nicht schon beim Tod des Vaters (956), sondern
erst vier Jahre später, vom König investiert, angetreten. Die
Namensgleichheit mit dem Vater deutet an, daß er von vornherein zu
dieser Stellung ausersehen war; sein Bruder Ottowurde
Herzog von Burgund. Abgesehen von einer kurzen Entfremdung zwischen
Hugound
König
Lothar in dessen Streit mit dem O-Reich (OTTO
II.) war
Hugo stets königstreu
und einer der ersten gewesen, die Lothar
den Treueid geschworen hatten (Richer von St-Remi 3,13). Nach dessen Tod
im Februar 986 war die Nachfolge Ludwigs V. unstrittig;
Hugo
wurde gar zu dessen Ratgeber bestimmt, "da ein Jüngling durch die
Klugheit und Tugend eines solchen Fürsten geformt werden mußte"
(Richer 4,1). Als es über der Haltung zum O-Reich jedoch zu einer
Entfremdung des jungen Königs mit seiner Mutter Emma
und den führenden Bischöfen, voran Adalbero von Reims, kam, stand
Hugo
auf seiten dieser Fürsten.
Nach Ludwigs unerwartet
frühem und söhnelosen Tod infolge eines Jagdunfalls schien Hugos
Nachfolge daher nur folgerichtig, und Hugo
selbst betonte in einem Antwortschreiben an den Markgrafen von Barcelona,
Borell, daß ihm "das Reich dank der zuvorkommenden Barmherzigkeit
Gottes äußerst friedlich zugefallen" sei (Gerbert von Reims,
ep. 112); doch ganz so einfach lagen die Dinge wohl nicht. Hugos
gut neunjährige Regierunsgzeit war vor allem von zwei miteinander
verwobenen Entwicklungen bestimmt: der Auseinandersetzun mit Herzog
Karl von Nieder-Lothringen um die Thronfolge und dem Nachfolgestreit
im Erzbistum Reims. Die KAROLINGER
waren nämlich keineswegs ausgestorben, sondern Karl,
Bruder König Lothars und damit
Oheim Ludwigs V., der früher von
der Nachfolge ausgeschlossen worden war, machte nun erbrechtliche Ansprüche
geltend und fand dafür wohl auch einen nicht unbeträchtlichen
Anhang. Hugos Herrschaft war folglich
keineswegs gesichert, und einigen späteren Geschichtsschreibern (wie
dem Chronisten von Sens im 11. und Sigebert von Gembloux oder Hugo
von Fleury im 12. Jahrhundert) galt Hugo als
ein von einer Adelsopposition erhobener Usurpator. Der aquitanische Chronist
Ademar von Chabannes glaubte in der jüngsten Fassung seiner Chronik,
daß die Franken Karl verlassen
und Hugo gewählt hätten.
Damit stellte sich die Legitimitätsfrage, und es ist auffällig,
daß der wichtigste und ausführlichste Zeitzeuge, der Mönch
Richer aus dem Kloster St-Remi bei Reims, dem Erzbischof Adalbero eine
lange Rechtfertigung von Hugos Königtum
und ein ausführliches Abwehren der Ansprüche Karls
in
den Mund legte. Formal schien allerdings alles korrekt: Hugo
wurde
von den Großen gewählt, wie es der Mönch Abbo von Fleury
bald darauf im Rahmen seiner politischen Theorie als rechtmäßig
fordern sollte, und Erzbischof Adalbero selbst betonte später in einem
Brief an Karl, daß es sich hier
um einen öffentlichen, nicht um einen "privaten" (familiären)
Vorgang handelte (Gerbert von Reims, ep. 122). Ein Erbrecht, so betonte
Adalbero, gebe es nicht. Hugos Wahl
erfolgte ausgesprochen schnell, wahrscheinlich schon eine Woche nach Ludwigs
Tod, wenngleich nicht ganz spontan. Die noch von
Ludwig einberufene Versammlung in Compiegne, deren Vorsitz Hugo
ohnehin übernahm und die den Erzbischof Adalbero vom Vorwurf des Paktierens
mit dem deutschen König freisprach, vertagte sich nämlich noch
einmal, weil nicht alle Großen anwesend waren. In Senlis suchte Adalbero,
der maßgeblichen Einfluß auf die Wahl nahm, Karls
Ansprüche
dann mit Erfolg und mit Argumenten zu entkräften, die bezeichnenderweise
nicht rechtlicher Natur waren, indem er nämlich auf mangelnde Klugheit,
eine - angeblich - unstandesgemäße Heirat mit der Tochter eines
Vasallen (Hugos) und vor allem auf
die Tatsache hinwies, daß Karl
als
Herzog von Nieder-Lothringen Lehnsmann des deutschen Königs war. Das
war ein gewichtiges Argument in einer Zeit, in der man sich der Eigenständigkeit
und der Abgrenzung vom Imperium bewußt wurde, bedeutete aber auch
eine Abkehr Adalberos von seiner früheren, ottonenfreundlichen
Politik. Die Wahl Hugos empfahl Adalbero,
weil dessen Tatkraft (actus), Adel (nobilitas)
und Macht (copia) für ihn sprächen (Richer 4,11)
und verschob damit die Kriterien. Sein Wahlvorschlag fand breite Zustimmung,
so daß Hugo nach Richer (4, 12)
einstimmig gewählt wurde. Er war letztlich jedoch von einem Adel erhoben,
an dessen Spitze er selbst stand, und in einer Situation, in der ein Eingreifen
des O-Reiches wegen der Minderjährigkeitsregierung
OTTOS
III. nicht zu befürchten war (Schneidmüller 170).
Hugos
Weihe
aber folgte vermutlich den erhaltenen, einander recht ähnlichen Krönungsordines,
die die sakrale Würde des Königtums betonten.
Schwieriger gestaltet sich die Frage der Legitimität
Hugos
unter den zuletzt schon angedeuteten ideologischen Gesichtspunkten, war
doch die KAROLINGER-Herrschaft an sich
unbestritten gewesen. (Nach Richer 4, 28 soll Hugo
sogar
selbst geäußert haben, daß er sich einem
legitimen
KAROLINGER
- nämlich einem unmittelbaren Nachkommen Ludwigs
V. - jederzeit gebeugt hätte.) Die früheren ROBERTINER-Könige,
auf die die neuere Forschung so gerne hinweist, sind kaum als triftiges
Argument für Hugos Königtum
anzusehen; Gerbert von Reims erblickt in ihnen im Rückblick lediglich
interreges,
königliche Statthalter (ep. 164), und es ist auffällig, daß
sich die Zeitgenossen tatsächlich nirgends darauf beriefen, daß
Hugo
bereits einem Königsgeschlecht entstammte. Ihnen war allein seine
Eignung wichtig, galt Ludwig V. einem
Klosterchronisten aus Sens doch als der König, "der nichts gemacht
hat" (womit der nichts Geschichtswürdiges meinte). In einem Brief
an Bischof Adalbero von laon hatte Erzbischof Adalbero von Reims bereits
985 geschrieben, König Lothar
sei eigentlich "nur dem Titel nach König von Frankreich,
Hugo
[als
Herzog] hingegen zwar nicht vom Titel her, wohl aber gemäß Handlung
und Tatkraft" (ep. 48); auch Kaiser OTTO II.
wisse, so Richer (3, 83), daß Hugo
mächtiger sei als der König.
Gleichwohl suchte Hugo
nach seiner Wahl sein Königtum auffällig eng an die karolingische
Tradition anzuschließen. Form und Inhalt seiner Urkunden zeugen davon.
Sein Titel variierte, doch nannte er sich, mit dem seit Karl
dem Einfältigen üblichen Königstitel, meist Francorum
rex, und auch der Monogrammtyp blieb erhalten. Immer wieder betonte
Hugo
in seinen Urkunden, daß er dem mos praedecessorum nostrorum,
der Gewohnheit der Vorgänger, der fränkischen Könige und
Kaiser, folge oder daß er bestätigen wolle, "was unsere Vorgänger,
die fränkischen Könige, durch die Ausstellung einer Urkunde bekräftigt
haben" (Urk. Nr. 4). Die überwiegende Mehrzahl seiner Diplome bestand
aus solchen Bestätigungen früherer Verleihungen an Kirchen, "denn
es war stets Sitte und Gewohnheit der Könige, unserer Vorgänger,
die Kirchen Gottes zu erhöhen" (Urk. Nr. 11). Der konsequente Rückbezug
auf die karolingischen
Vorgänger
und auf das karolingische Herrschaftsverständnis
schuf eine Kontinuität des königlichen Selbstverständnisses
und der Herrschaftspraxis über den Dynastiewechsel hinweg, ja Hugo
entlieh seine Legitimität geradezu aus der karolingischen
Tradition,
während er gleichzeitig sehr bald die Errichtung einer eigenen Dynastie
anstrebte, indem er seinen vielleicht 15-jährigen Sohn Robert
noch in seinem ersten Königsjahr, Ende Dezember 987, in Orleans zum
Mitkönig erhob. Mag das augenblicklich mit der bedrohlichen Situation
an den Grenzen gerechtfertigt worden sein - erst dieses Argument soll nach
Richer Adalberos Widerstand gegen zwei gleichzeitig regierende Könige
gebrochen haben (4, 12f.) -, so wurde hier tatsächlich, und offenbar
gezielt, die dynastische Erbfolge vorbereitet. Diese Königserhebung
hatte ihrerseits nicht nur ottonisch-byzantinische,
sondern auch karolingisch-westfränkische
Vorbilder, denn Ähnliches hatte Lothar
mit seinem Sohn Ludwig veranstaltet
(Richer 3,91). Spätestens seit 992 nahm Robert,
der consors regni, selbständig königliche Handlungen
vor.
Hugos Herrschaft
war damit noch keineswegs gesichert, denn Karl
von Nieder-Lothringen war nicht völlig erfolglos; er nahm
Laon und Reims ein und band damit die sonstigen Aktivitäten Hugos,
der Laon vergeblich belagerte. Die Bedeutung des jungen Königtums
wird in den Quellen anscheinend erst im nachhinein stärker verharmlost,
als es der augenblicklichen Situtaion entsprach. Hugos
Herrschaft
war auch nicht so unumstritten, wie Richer es hinstellte, denn der König
mußte um seine Anhänger werben, wobei viele wahrscheinlich unentschlossen
blieben. In einem Brief fordert er den Erzbischof von Sens im September
oder Oktober 987 auf, ihm endlich den Treueid zu leisten (Gerbert, ep.
107). Karl wurde schließlich
auch nicht im Kampf aufgrund einer etwaigen Übermacht des Königs
überwunden, sondern - und das ist bezeichnend - 991 durch eine List
Bischof Adalberos von Laon gefangengenommen und in Orleans eingekerkert,
wo er bald darauf verstarb. Sein Sohn Otto
wurde Herzog von Nieder-Lothringen, spielte im Westen aber keine politische
Rolle mehr.
Kennzeichnend für die unsicheren Zustände sind
auch die Auseinandersetzungen um das Erzbistum Reims, das einen kirchlichen
(und politischen) Vorrang in Frankreich ausübte. Wahrscheinlich in
der Hoffnung auf Aussöhnung und weitere Annäherung an die KAROLINGER
hatte Hugo als Nachfolger Adalberos
hier nicht den designierten Domscholaster Gerbert von Aurillac, den wohl
gtrößten abendländischen Gelehrten seiner Zeit, der später
als Silvester II. Papst wurde, sondern Arnulf,
einen unehelichen KAROLINGER eingesetzt,
nachdem dieser ihm Treue geschworen hatte. (Gerbert ging daraufhin, doch
nur für kurze Zeit, ins Lager Karls
über.) Arnulf aber unterstützte
bald, wenngleich nicht ganz offen, Karl.
Erst nach dessen Sturz 991 hielt die Synode von St-Basle in Verzy (bei
Reims), deren Akten erhalten sind, Gericht über Arnulf
und setzte ihn zugunsten Gerberts ab, rief damit aber eine lange Krise
hervor. Diese Entscheidung stieß nämlich auf den Widerstand
sowohl des Reformmönchtums, dessen Wortführer Abbo von Fleury
wurde, wie des Papstes, Johannes XV., der im Zusammenwirken mit dem deutschen
Episkopat auf der Synode von Mouzon Anfang Juni 995 Gerbert bis zu einer
endgültigen Entscheidung von seinem Amt suspendierte. Diese bleib
jedoch aus, und eine Lösung zugunsten Arnulfs
wurde erst unter Hugos Sohn und Nachfolger
Robert
erreicht, der dem Reformmönchtum nahestand. Hugo,
der in einem Brief an den Papst zunächst noch beteuert hatte, nicht
gegen dessen Entscheidungen angehen zu wollen (Gerbert, ep. 188), war es
zeitlebens immerhin gelungen, seinen Kurs zu verteidigen.
Die Krisen und Geschenisse der Regierungszeit lenken
den Blick auf das Verhältnis Hugo Capets
zu den Fürsten, auf deren Anhängerschaft er angewiesen war. Das
10. und frühe 11. Jahrhundert war ein Zeitalter des verfassungsgeschichtlichen
Wandels in W-Franken/Frankreich. Hatten sich zunächst allenthalben
Fürstentümer ausgebildet, deren Herren in ihrem Herrschaftsgebiet
eine königsgleiche Stellung bekleideten, so entstanden infolge einer
strikteren inneren Organisation und eines verstärkten Burgenbaus bald
neue, starke Zwischengewalten in den Kastellanen, die von ihren Burgen
aus die Herrschaft über die abhängige Landbevölkerung intensivierten
und deren Verwaltungsbezirke immer mehr an die Stelle der alten Grafschaften
traten. Man hat deshalb von einer "Atomisierung der Macht" gesprochen (Y.
Sassier 290) und die Zeit um 1000 als ein "tragisches Schlüsselmoment
in der Geschichte der Landgesellschaft" bezeichnet (Bommassie, in: Royaute
129). Im Kampf um die Herrschaft befehdeten sich aber auch die Herren untereinander.
Im Süden Frankreichs suchten die auf kirchlichen Synoden im Einklang
mit den weltlichen Fürsten verkündeten "Gottesfrieden" gerade
in dieser Zeit Abhilfe zu schaffen und bedrohten Friedensbrecher mit dem
Bann. Eine Ausweitung dieser Bewegung nach Norden fand erst unter Robert
II. statt.
Solchen Entwicklungen mußte Hugo
Rechnung
tragen. Auch als König hielt er sich (mit Ausnahme Compiegnes) mit
Vorliebe in den vormals herzoglichen Pfalzen auf. Der französische
König war, längst vor Hugo Capet,
im wesentlichen auf die Krondomäne beschränkt, die den robertinischen
Herrschaftsraum an Loire und Seine (mit den Stützpunkten Orleans,
Paris, Senlis) und das karolingische
Kerngebiet östlich davon (mit Compiegne, Laon, Reims) umfaßte,
jedoch nicht als ein geschlossenes Territorium, sondern als ein Gebiet
besonders intensiver Herrschaftsrechte aufzufassen ist: Hier verfügte
der Herrscher über Grafschaften, Pfalzen, Grundherrschaften, zahlreiche
Kirchen und Klöster, Vasallen, Abgaben, Zölle, Märkte und
Gerichtsrechte, aber auch über die Bistümer (vor allem der Kirchenprovinzen
Reims und Sens), während ihm außerhalb der Krondomäne nur
wenige Kirchen unterstanden und die weltlichen Fürsten - in Ansätzen
- nur lose vasallitisch an den Herrscher gebunden waren. Teilnehmer der
vom König einberufenen Synoden sowie Empfänger, Intervenienten
und Zeugen in Urkunden vermitteln einen konkreten Einblick in die Anhängerschaft
und den Einflußbereich Hugo Capets
und bestätigen dieses Bild. Auch darin ist eine Kontinuität zu
den KAROLINGERN festzustellen. Die
Kirchen der Krondomäne spielten eine wichtige Rolle im Reich Hugo
Capets und im Königsdienst. Allein aus dem engeren Herrschaftsbereich
Hugos
sind aus seiner kurzen Regierunsgzeit immerhin acht Synoden bekannt, die
üblicherweise vom König selbst einberufen wurden. Ansonsten scheint
Hugo,
den von Gerbert überlieferten Synodalakten zufolge, die Reden und
Entscheidungen auf der Synode von St-Basle den kirchlichen Teilnehmern
überlassen zu haben und trat erst bei der Vollstreckung des Urteils
wieder in Erscheinung. Hingegen führte
König
Robert auf der Synode von Chelles den Vorsitz (Richer 4,89).
Auch hier bekräftigte man die Unabhängigkeit des gallischen Episkopats
vom Papst. Die Mehrzahl der Bischöfe stand hinter dem König,
und es ist bezeichnend, daß der französische Episkopat, von
Gerbert abgesehen, geschlossen die vom päpstlichen Legaten anberaumte
Synode von Mouzon boykottierte, die über die Reimser Vorgänge
entscheiden sollte. Nach Richer (4, 99) hatte Hugo
den
Bischöfen die Teilnahme verboten, begründete sein Fehlen seinerseits
aber umgekehrt mit deren Abwesenheit.
Kirchen bzw. vor allem Klöster waren auch die Empfänger
der insgesamt wenig zahlreichen (17) erhaltenen, sämtlich im engrern
Umkreis Hugos (Compiegne und Paris,
Senlis und Saint-Denis) ausgestellten Königsurkunden. Deren Auswertung
bleibt allerdings so lange fragwürdig, wie eine kritiasche Edition
fehlt. Die den ROBERTINERN eng verbundenen
Klöster St-Vincent in Laon und St-Martin in Tours gehörten zu
den ersten Urkundenempfängern. Die Arengen machen eine solche Förderung
explizit: "Wenn wir die Forderungen der an etlichen Orten für Gott
Streitenden vernehmen und zustimmend entgegennehmen und, indem wir ihnen
das Notwendige bereitstellen, der Gewohnheit unserer Vorgänger, der
fränkischen Kaiser und Könige, folgen und jenen, von göttlicher
Leidenschaft berührt, etwas übertragen oder das Angesammelte
durch unsere Verfügungen bestätigen, so wird das ohne jeden Zweifel
dem Gewinn der ewigen Seligkeit ebenso nützen wie dem festen Bestand
der uns von Gotte übertragenen Regierung" (Urkunde Nr. 2). Wenngleich
für Abfassung und Wortlaut die königlichen Notare verantwortlich
zeichnen, spricht aus solchen Äußerungen durchaus das königliche
Selbstverständnis. Hugo empfand
sein Königtum - traditionell - als ein von Gott übertragenes
Amt, die Kirchenförderung als eine königliche Pflicht: "Wenn
wir für die Zuträglichkeiten der dem Gottesdienst geweihten Orte
und ihre Notwendigkeiten der dort lebenden Gottesdiener Mittel unserer
Erhabenheit aufwenden, so versehen wir unser königliches Amt, und
wir zweifeln nicht, dadurch die ewige Seligkeit zu erlangen" (Urk. Nr.
5). Nach Richer (4, 37) berief sich Hugo
auf das Glück (Fortuna) und den göttlichen Rückhalt. Aus
seinen Arengen spricht eine Gottesfürchtigkeit, die doch stets in
politischer Ausrichtung auf sein Reich bezogen blieb und damit erneut seine
politisch-religiöse Auffassung vom Königtum widerspiegelt: "Denn
wir wissen, daß wir zu nichts anderem auf den Gipfel des Königsamtes
erhoben wurden, als dazu, um, ohne Entgelt von Gott geehrt, ohne Entgelt
überall seine Ehre vermehren zu können und sie zu preisen uns
zu bemühen" (Urk. Nr. 2). Das gewohntermaßen als Gegenleistung
erbetene Gebetsgedächtnis richtete sich durchweg auf den König
selbst, seine Gemahlin und seinen Sohn, einmal (Urk. Nr. 8) auch auf seine
Vorfahren, aber auch auf den Zustand (Urk. Nr. 6) oder die Stabilität
des von Gott verliehenen Reiches (Urk. Nr. 5). Die konkreten Aufgaben erblickten
Hugo
und sein Sohn Robert darin, "die Reichsrechte
genau zu prüfen, alles Schädliche zu beseitigen, alles Nützliche
zu verbreiten" (Urk. Nr. 10). Solche Ansprüche mögen einer faktischen
"Ohnmacht des Reiches" (Y. Sassier 285) widersprechen, sie zeugen aber
von den königlichen Absichten. Wenn Hugo
fast nur ältere Recht bestätigte und kaum neue Verleihungen und
Schenkungen vornahm, so mag man das zudem als Absicht werten, seine Rechte
zusammenzuhalten. Er bestätigte nicht nur königliche Schenkungen,
sondern auch solche von anderer Seite (typisch sind Globalbestätigungen
des gesamten Besitzes) und verriet darin eine ebenso pragmatische Auffassung
vom Königtum wie in der mehrfachen Betonung des Königsschutzes,
der fortan jeden Schaden abwenden sollte.
In der Praxis war Hugo auf
die Zustimmung der Großen angewiesen, und es ist bezeichnend, daß
sich seine Urkunden durchweg "an alle er heiligen Kirche Gottes und unsere
Getreuen" richteten, die auch intervenierten und den Vorgang bezeugten.
Wenn ein erhaltener Krönungseid sich, wie vermutet wird, auf Hugo
Capet bezieht, kommt er einem Wahlversprechen gleich, das den
Kirchen ebenso wie dem Volk Recht und Gerechtigkeit sowie königlichen
Schutz zusagte. "Wir wollen die königliche Macht in nichts mißbrauchen
und ordnen alle Staatsgeschäfte nach dem Rat und Spruch unserer Getreuen",
schrieb Hugo wenige Monate nach seiner
Wahl an Erzbischof Seguin von Sens (Gerbert, ep. 107), und in einer von
Richer (3, 82) dem König zugeschriebenen Rede beteuerte dieser, auf
den Rat der Getreuen hören zu wollen. Fideles, Getreue,
war keine leere Worthülse, Hugo
forderte vielmehr immer wieder Treue (fides) von seinen Untertanen:
Siguin wurde ebenso zur Treue (und damit zum Treueid) aufgefordert wie
der Markgraf Borrell. "Weil ich mich euch gegenüber als treu erwiesen
haben, sollt auch ihr mir nicht treulos werden!, soll Hugo
den Bürgern von Reims entgegengehalten haben (Richer 4,26), und Arnulf
wurde zum Erzbischof erhoben, nachdem er versprochen hatte, Treue zu halten
(4, 27). Man könnte folgern, daß Hugos
gesamtes
Regierunsgssystem auf der fidelitas, der - quasi vasallitischen
- Treuebindung der Großen, beruhte.
Im engeren Herrschaftsgebiet war Hugo
anerkannt. Die Zeugenliste einer Urkunde für Corbie von 988 beweist,
daß er nun auch über den vormals karolingischen
Herrschaftsbereich
verfügte. Durch die Auflösung des Herzogtums wurden die einstigen
Vasallen aber zu königsunmittelbaren Fürsten mit selbständigerer
Stellung; Graf Odo von Blois etwa betrieb eine eigenständige, letztlich
sogar gegen den König gerichteten Politik. Hugo
wurde in dessen Fehde mit dem Markgrafen Fulco Nerra hineingezogen und
erzwang einen Waffenstillstand. Rodulf Glaber wollte im nachhinein sogar
wissen, daß viele Große rebellierten. Letztlich sei, wie man
gemeint hat, aus einem starken Herzog ein schwacher König geworden
(K. F. Werner).
Außerhalb der Krondomäne besaß Hugo
keine konkreten Rechte mehr, wenngleich er als König anerkannt war.
Nach Ober-Lothringen bestanden Verbindungen über Hugos
Neffen, den Bischof Adalbero von Metz und den Herzog Dietrich I. Die Hochzeit
Roberts
II. mit der Witwe des Grafen von Flandern sollte Hugos
Kontakte
nach Norden erweitern, doch der junge König verstieß seine Frau.
Durch Hugos Gemahlin Adelheid,
eine Tochter des Herzogs Wilhelm (Werghaupt) von Aquitanien, die er "Gefährtin
und Teilhaberin unserers Königtums" nannte (Gerbert, ep. 120),
bestand zunächst eine entspanntes Verhältnis zu deren Bruder,
Herzog Wilhelm (Eisenarm), der ansonsten aber völlig selbständig
in Aquitanien herrschte und mit 32 erhaltenen Urkunden die königliche
Urkundentätigkeit weit übertraf! Doch wie schon Lothar
in Aquitanien anfangs nicht anerkannt wurde (Richer 3,3), mußte auch
Hugo
sein Königtum hier anscheinend erst durchsetzen, denn gleich zu Beginn
seiner Regierunsgzeit wollte er ein Heer nach Aquitanien schicken (Gerbert,
ep. 112). Die Haltung der Aquitanier gegenüber Hugo
schien zu schwanken, wie die verschiedenen Fassungen der Chronik Ademars
von Chabannes nahelegen. Wie wenig seine Amtsgewalt hier aber bewirkte,
mag eine Anektode veranschaulichen, die ein späterer Abschreiber dieser
Chronik einfügte und die, auch wenn sie in dieser Form erfunden ist,
gleichwohl charakteristisch scheint: Wer hat dich wohl zum Grafen gemacht?"
soll Hugo den Grafen Aldebert von Perigueux
bei der Belagerung von Tours vorwurfsvoll gefragt haben, worauf jener antwortet:
"Wer hat denn dich zum König gemacht?" (Ademar 34). War Hugos
tatsächlicher Einflußbereich auch begrenzt, so beanspruchte
er dennoch stets die Herrschaft über ganz W-Franken/Frankreich (die
"Gallia", wie Richer sagt): Die Wahl machte ihn zum König über
"Gallier", Bretonen, "Dänen" (= Normannen), Aquitanier, Goten, Spanier
und Wasconen (Richer 4,12) und in einer Urkunde für das Martinskloster
in Tours (Nr. 2) bestätigte Hugo
den gesamten Klosterbeseitz "in Austrien, Neustrien, Burgund, Aquitanien
und den übrigen Teilen unseres Reiches".
Ein entscheidender Gesichtspunkt der Regierungszeit Hugos
war das Verhältnis zum ostfränkisch-deutschen Reich und damit
zum Kaiserhaus, dem der KAPETINGER
über seine Mutter verwandtschaftlich verbunden war. Dennoch dachte
man kaum mehr an die Existenz des Großfränkischen Reiches zurück,
sondern unterhielt gleichsam zwischenstaatliche Beziehungen. Der westfränkische
Anspruch auf Lothringen war hingegen keineswegs aufgegeben. Schon unter
Lothar
war es zu Auseinandersetzungen mit Kaiser OTTO
II. gekommen. Stand
Hugo
als Herzog in diesem Streit auch auf seiten OTTOS,
so rettete ihn nach Richer (3, 83) doch ein Bischof davor, in Rom als Schwertträger
des Kaisers zu fungieren. Frankreich trat, auch in seinem Selbstbewußtsein,
neben das Reich. Als König suchte Hugo
zunächst noch den Beistand des ottonischen
Königshofes gegen Karl zu gewinnen
und bat die Regentin, die Kaiserin Theophanu,
in Briefen um "Gemeinschaft und Freundschaft" societas et amicitia
(Gerbert, ep. 120), Elemente, in denen er gleichsam die Grundlagen zwischenstaatlicher
Beziehunegn erblickte. Nach Karls Ausschaltung
aber wurde er deutlicher. Hugo und
Robert
lehnten es ab, sich dem Urteil von Bischöfen aus dem Osten (auf der
Synode von Mouzon) zu unterwerfen. Gerbert von Reims nannte seine Herrscher
in einem Brief gar serenissimi augusti domini nostri und
erhob sie damit begrifflich zu kaiserlicher Würde (ep. 171); Hugo
selbst
sprach in seinen Urkunden ebenfalls von "unserem Imperium" (Urk. Nr.10)
und betonte, daß er über verschieden Königreiche verfügte
(Urk. Nr. 4). Allenthalben ist eine eifersüchtige Abgrenzung vom Reich
zu bemerken (die sich auch darin zeigt, daß ein Lehsnmann der OTTONEN-Könige
als westfränkischer Herrscher nicht mehr in Frage kam). Zumindest
aus einer längerfristigen Perspektive war die Wahl von 987 daher,
wie man gemeint hat, keine antikarolingische,
sondern eine antiostfränkische Entscheidung (B. Schneidmüller
177). Im Wunsch nach Gleichstellung aber orientierte man sich am ostfränkischen
Kaisertum. Am deutlichsten wird dies in einem Brief Hugos
an die byzantinischen Kaiser Basilius
und Konstantin, in dem er - wiederum
- um Freundschaft (amicitia) und Gemeinschaft (societas)
warb und eine oströmische Prinzessin für seinen Sohn erbat, da
es in den Nachbarreichen keine standesgemäße Frau gebe (ep.
111)! Auch wenn dieser Brief, wie man annimmt, nie abgeschickt wurde, läßt
er zumindest die ideologischeen Ansprüche erkennen, die das werdende
Frankreich in dieser Zeit entwickelte. Gerade zu diesem Zweck mußte
Hugo
seine Herrschaft aber in die fränkische Tradition stellen.
Aus solchen Entwicklungen, Anschauungen und Tendenzen
abschließend Hugos Persönlichkeit
und Leistung zu beurteilen, ist nicht leicht. Sonderlich gebildet war Hugo,
der die lateinische Sprache nicht oder nicht genügend verstand, anscheinend
nicht, denn bei seinem Treffen mit OTTO II.
in Rom benötighte er einen Bischof als Übersetzer (Richer 3,
85). Der König war absorbiert von den Schwierigkeiten seiner Regierungszeit
und machtlos gegenüber den um sich greifenden Strukturveränderungen,
jedoch stets bemüht, seine Ansprüche zu betonen, den Rückhalt
der Großen zu gewinnen, seine Herrschaft gegenüber allen Bedrohungen
zu verteidigen und dem Reich Kontinuität und politisches Selbstbewußtsein
zu verleihen. Diplomatische Mittel zog er kriegerischen Auseinandersetzungen
vor. Seine Selbstäußerungen zeugen von einer zeitgemäßen
Religiosität, doch stellte er darüber konkrete politische Ansprüche
nicht hinter (reform-)kirchlichen Forderungen zurück. Sosehr er auch
die karolingische Tradition weiterführte,
hielt er doch nicht minder am Familienbewußtsein der ROBERTINER
fest und ließ sich nicht wie die späten KAROLINGER,
in St-Remi, sondern, wie sein Vater, in St-Denis beisetzen, der alten westfränkisch-karolingischen
Grablege
des 9. Jahrhunderts, in der schon KARL DER KAHLE,
Ludwig
III. und
Karlmann, aber
auch der ROBERTINER Odo
bestattet lagen: Sein Familiensinn verband sich hier symbolisch mit einer
Rückkehr zu den alten karolingischen
Traditionen.
Die Thronerhebung Hugos
beendete die Rivalität wie auch das Gleichgewicht zwischen KAROLINGERN
und ROBERTINERN als führenden
Familien N-Frankreichs. Einen Bruch bedeutete Hugos
Regierung nach einhelliger neuerer Ansicht nicht, sein Regierungsstil gilt
gleichsam als "karolingische Verlängerung"
(J.-F. Lemarignier 37). Der konstitutionelle und gesellschaftliche Strukturwandel
seiner Epoche aber konzentrierte sich weder auf seine Regierunsgzeit, noch
war er gar durch den König selbst bewirkt oder beeinflußt, doch
war Hugo in mancherlei Hinsicht zumindest
ein Herrscher in einer Phase des Umbruchs. Das prägte seine Zeit und
sein Handeln, das von solchen Voraussetzungen her zu beurteilen ist.