Chalon-sur-Saone
 

Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1664
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Chalon-sur-Saone
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II. GRAFSCHAFT

Die Grafschaft von Chalon-sur-Saone, das Chaunois, die aus der durch den mit KARL DEM GROSSEN verwandten Grafen Adalardus begründeten Mark hervorging, fiel 835 an den Grafen Warinus (Guerin), der eine überaus bedeutende Rolle am Hof LUDWIGS DES FROMMEN spielte. Danach kam die Grafschaft an das Haus VERGY; Manasse der Ältere, Statthalter Richards des Justitiars, übertrug sie seinem Sohn Giselbert (Gilbert). König Lothar setzte Lambert, Sohn des Vicecomes (des Autunois), Robert, ein; Lamberts Witwe heiratete in 2. Ehe den Grafen von Angers, Geoffroy (Goffredus) Grisegonelle, dessen Sohn Hugo 999 Bischof von Auxerre wurde: die Tochter Geoffroys, Mathilde (Mahaut), übergab die Grafschaft den Herren von Semur-en-Brionnais. Unter der Herrschaft der vorgenannten Mitglieder der Aristokratie spielte die Grafschaft im 11. Jh. eine bedeuetnde politische Rolle. Um 1080 wurde die Grafschaft zwischen den beiden verwandten Familien DONZY und THIERS, die auf die Neffen des Grafen Hugo II. zurückgehen, geteilt. Das Abkommen über die Teilung betraf auch das Charol(l)ais, das als "condominium" der THIERS, SEMUR und DONZY konstruiert war, und machte die Herrschaften von Semur-en-Brionnais und Bourbon-Lancy unabhängig von der Grafschaft Chalon. Im Jahre 1100 verkaufte Geoffroy III. wegen seines Aufbruchs zum Kreuzzug seinen Anteil an seinen Onkel Savary, der wiederum einen Teil an den Bischof von Chalon-sur-Saone, einen weiteren Teil (das sogenannte Chatelet) an Herzog Hugo II. von Burgund übergab. Diese Teilungen führten zu einer Verringerung der gräflichen Gewalt, und die Grafen von Chalon-sur-Saone verfügten als herzogliche Vasallen lediglich noch über einen auf die Stadt Chalon-sur-Saone beschränkten Herrschaftsbereich, abgesehen von einzelnen Rechten (garde, Zölle), die sie außerhalb der Stadt innehatten (gemeinsam mit ihren Besitzungen im Charol(l)ais. Der vollständige Erwerb der Grafschaft durch Herzog Hugo IV. im Jahre 1237 brachte die herzogliche Machtübernahme zum Abschluß; lediglich der dem Bischof gehörige Teil der Stadt wurde nicht von ihr erfaßt. -
Zur Familie CHALON, die die Grafschaften Auxerre und Tonnerre sowie das Fürstentum Orange (Oranien) innehatte, siehe CHALON, Haus.