Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1664
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Chalon-sur-Saone
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II. GRAFSCHAFT
Die Grafschaft von Chalon-sur-Saone, das Chaunois, die
aus der durch den mit KARL DEM GROSSEN
verwandten Grafen Adalardus begründeten Mark hervorging, fiel
835 an den Grafen Warinus (Guerin), der eine überaus bedeutende
Rolle am Hof LUDWIGS DES FROMMEN spielte.
Danach kam die Grafschaft an das Haus VERGY; Manasse der Ältere,
Statthalter Richards des Justitiars, übertrug sie seinem Sohn Giselbert
(Gilbert). König Lothar setzte
Lambert, Sohn des Vicecomes (des Autunois), Robert, ein;
Lamberts Witwe heiratete in 2. Ehe den Grafen von Angers, Geoffroy
(Goffredus) Grisegonelle, dessen Sohn Hugo 999 Bischof von Auxerre
wurde: die Tochter Geoffroys, Mathilde (Mahaut), übergab
die Grafschaft den Herren von Semur-en-Brionnais. Unter der Herrschaft
der vorgenannten Mitglieder der Aristokratie spielte die Grafschaft im
11. Jh. eine bedeuetnde politische Rolle. Um 1080 wurde die Grafschaft
zwischen den beiden verwandten Familien DONZY und THIERS,
die auf die Neffen des Grafen Hugo II. zurückgehen, geteilt.
Das Abkommen über die Teilung betraf auch das Charol(l)ais, das als
"condominium" der THIERS, SEMUR und DONZY konstruiert
war, und machte die Herrschaften von Semur-en-Brionnais und Bourbon-Lancy
unabhängig von der Grafschaft Chalon. Im Jahre 1100 verkaufte Geoffroy
III. wegen seines Aufbruchs zum Kreuzzug seinen Anteil an seinen Onkel
Savary, der wiederum einen Teil an den Bischof von Chalon-sur-Saone,
einen weiteren Teil (das sogenannte Chatelet) an Herzog
Hugo II. von Burgund übergab. Diese Teilungen führten
zu einer Verringerung der gräflichen Gewalt, und die Grafen von Chalon-sur-Saone
verfügten als herzogliche Vasallen lediglich noch über einen
auf die Stadt Chalon-sur-Saone beschränkten Herrschaftsbereich, abgesehen
von einzelnen Rechten (garde, Zölle), die sie außerhalb
der Stadt innehatten (gemeinsam mit ihren Besitzungen im Charol(l)ais.
Der vollständige Erwerb der Grafschaft durch Herzog
Hugo IV. im Jahre 1237 brachte die herzogliche Machtübernahme
zum Abschluß; lediglich der dem Bischof gehörige Teil der Stadt
wurde nicht von ihr erfaßt. -
Zur Familie CHALON, die die Grafschaften Auxerre
und Tonnerre sowie das Fürstentum Orange (Oranien) innehatte, siehe
CHALON, Haus.