Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 615
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Bretagne
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A. FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
I. FRÜHMITTELALTER
Der Teil der Armorica (Gallien), aus dem
sich später des Herzogtum Bretagne entwickelte, bildete im Römischen
Reich fünf civitates: Coriosolites (Curiosolites), Namneti,
Ossismi,
Redones
und Veneti. Im Unterschied zum übrigen Gallien, in dem
sich germanische Bevölkerungsgruppen ansiedelten, erfolgte in der
Armorica lediglich eine Einwanderung von Inselkelten aus Britannien. Durch
Angriffe von Seeräubern und germanischen Einfällen des späten
3. Jh. hatten vor allen Dingen die Städte der Armorica (besonders
275-282) zu leiden. Die drei Zentren Nantes (Portus Namnetum, Portus Nemetum),
Rennes (Condate, später Civitas Redonum) und Vannes (Darioritum; der
Vorort der Veneti) wurden in der Spätantike auf verkleinertem Grundriß
neu errichtet und befestigt. Corseul (Civitas Coriosolitum) gab man zugunsten
von Alet/St-Malo (Aletum) auf.
Carhaiix (Vorgium), der Vorort der Ossismi, sollte ein
ähnliches Schicksal erleben, so daß das Territorium dieser
civitas vielleicht in zwei Teile aufgegliedert wurde. Diese territorialen
Veränderungen sind zum großen Teil auf die demographisch-siedlungsgeschichtlichen
Veränderungen zurückzuführen, die durch die Einwanderung
aus der Britannia verursacht wurden: Zunächst drangen keltische Bevölkerungsteile
aus Irland in die westlichen Teile von Britannien vor (ca. 3. Jh.); diese
Einwanderungswelle beeinflusste von Anfang an auch die Civitas der Ossismi.
Die durch die Einfälle der Angelsachsen im späten 5. Jh. In Britannien
ausgelöste Bevölkerungsverschiebung griff auch auf die Gebiete
der Coriosolties und Veneti über. Eine Folge dieser Einwanderung war
die Änderung des Landesnamens: Aus der (geographisch allerdings weiträumigeren)
Armorica wurde die nach dem Herkunftsland der Einwanderer benannte Britannia
(Bretagne). Diese Namensänderung ist schon in der 2. Hälfte
des 6. Jh., bei Gregor von Tours und Venantius Fortunatus, belegt. Die
keltischen Sprachen und Dialekte, sowohl diejenigen der Einwanderer als
auch die autochthonen, konsolidierten sich in der Folgezeit. Bis
zum Ende der MEROWINGER-Zeit erstreckte
sich diese „Britannia minor“ (im Unterschied zur Maior Britannia) über
die alten Territorien der Coriosolites, der Ossismi und der Veneti. Sie
war in drei große Herrschaftseinheiten gegliedert: die Domnonee
im Norden entlang der Kanalküste, vom Fluß Couesnon bis zum
Atlantik; das Poher, das sich an die Domnonee anschloß
und vom Fluß Eloin bis zur Loiremündung reichte (und nach unserer
Meinung mit den Territorien der späteren Grafschaft Cournouaille gleichzusetzen
ist) und schließlich das länger gallofränkisch gebliebene
Vannetais,
auch Broerec genannt (nach dem Namen des bretonischen Führers Waroc,
der 579 Vannes besetzte). Die Bretonen leisteten - entsprechend der
jeweilig wechselnden politischen Situation - dem Frankenreich Tribut, oder
aber sie drangen auf fränkisches Gebiet vor. Selbst bedeutenden militärische
Unternehmungen der MEROWINGER konnten
die dauernde Unterwerfung des Landes nicht erzwingen. Über die verwaltungsmäßige
und kirchliche Gliederung der Bretagne in dieser Periode ist wenig bekannt.
Manche Bretonen-Fürsten, unter denen Judicael, Zeitgenosse
König Dagoberts I. (623-639),
herausragt, beanspruchten den Königstitel. Hinsichtlich einer Bistumsorganisation
gibt es sichere Belege nur für Vannes sowie ein vereinzeltes Zeugnis
über einen Litardus, Bischof der Ossismi, in dem man einen Vorläufer
der Bischöfe von St-Pol-de-Leon erkennt. Bei sonstigen namentlich
bekannten Bischöfen ist jedoch nicht der zugehörige Bischofssitz
überliefert. Das religiöse Leben wurde im übrigen durch
die Abteien, die von insularen Mönchen gegründet worden waren,
geprägt (Bedeutendste Persönlichkeit war der heilige Mönch
und Bischof Samson, der Gründer von Dol), die ihrerseits Filialgründungen
veranlassten.
Während die Quellen für die MEROWINGER-Zeit
äußerst dürftig sind, ist die Geschichte der Bretagne in
der KAROLINGER-Zeit und unter den Bretonen-Herzögen
des beginnenden Hochmittelalters besser belegt. Vom Beginn seiner Regierung
an war Pippin der Kurze bestrebt, Einfluß
auf die Bretagne zu gewinnen; 753 besetzte er Vannes und das Vannetais.
Seine Nachfolger, KARL DER GROSSE und
LUDWIG
DER FROMME, versuchten in zahlreichen Feldzügen, das Land
zu unterwerfen - mehrfach melden Annalisten einen Erfolg, dem jedoch stets
ein neuer Abfall folgte. Basis der militärischen Maßnahmen war
die aus drei Grafschaften (Nantes, Rennes und das 753 eroberte Vannes)
geschaffene Mark gegen die Bretonen, etwas missverständlich „Bretonische
Mark“ oder „Mark Bretagne“ genannt. Die erste Erwähnung der Mark Bretagne
findet sich bei Einhard, der zu 778 den Tod des Hroutlandus (Roland),
praefectus der Mark Bretagne, berichtet, und in den fränkischen
Reichsannalen, die seine ihm verwandten Nachfolger Wido und Lambert
nennen. Während sich für die Namen der Grafen von Rennes keine
sicheren Belege finden, sind für das Nantais, das dem „praefectus
limitis“ als Hauptort der Mark direkt unterstellt war, und für das
Vannetais mindestens ab 799 und bis 831 mehrere Mitglieder der Familie
WARNHARIUS-WIDO-LAMBERT gesichert (WIDONEN). Ein allgemeiner
Feldzug gegen die Bretonen wurde 830 schon während der Vorbereitungen
wieder aufgegeben, da sich die Söhne LUDWIGS
DES FROMMEN gegen den Vater erhoben. Bemerkenswert ist, dass
der praefectus Lambert, Graf von Nantes, einer der Hauptakteure
des Aufstandes war.
Nach der Wiederherstellung der Macht LUDWIGS
DES FROMMEN wurde der unzuverlässige Lambert abgesetzt,
an seine Stelle trat Richwin (Ricuinus), Graf von Poitiers.
Der Graf von Vannes, Wido, der loyal geblieben war, wurde
mit anderen Ämtern betraut; LUDWIG setzte
an seiner Statt auf dem Hoftag zu Ingelheim (1. Mai 831) als Grafen
von Vannes den Bretonen Nominoe ein und machte ihn zum missus
imperatoris in der Bretagne, mit der die Grafschaft Vannes ein missaticum
bildete. Diese neue Herrschaftsorganisation war damit neben die nur noch
aus Nantes und Rennes bestehende Mark getreten. Nominoe verhielt
sich unter LUDWIG dem Frankenreich
gegenüber insgesamt loyal. Dies änderte sich erst, als sich der
bretonische Graf unter KARL DEM KAHLEN mit
expansiven Bestrebungen verschiedener karolingischer
Hochadelsfamilien gegen die Bretagne konfrontiert sah. Die Auseinandersetzungen
mit ihnen mündeten schließlich in einen offenen militärischen
Konflikt mit KARL DEM KAHLEN ein. Der
fränkische Herrscher unterlag zweimal bie diesen Kämpfen: 845
bei Ballon gegen Nominoe, 851 bei Jengland-Besle gegen Nominoes Sohn,
Erispoe.
In diesen Kämpfen ging die bisherige Mark an die Bretonen verloren,
was KARL DER KAHLE teilweise dadurch
kompensierte, dass sich ihm Erispoe kommendierte und von ihm königliche
Insignien entgegennahm. Während so die pagi von Nantes, Rennes und
die Vikarie Retz, die sich über den pagus von Herbauge erstreckte,
dem Frankenreich verloren ging, verlieh KARL
eine neue, auf die Grafschaften Angers und Tours gestützte Mark an
Robert den Tapferen. Die karolingische
Oberhoheit war nur noch nominell, als sich Salomon durch Ermordung
seines Vetters Erispoe der Herrschaft bemächtigte (857). Erst
863 wurde dieser Machtwechsel durch das karolingische
Königtum anerkannt, das Salomon den Besitz des zwischen Mayenne
und Sarthe liegenden Teils der Grafschaft Angers und schließlich
(867) auch das Cotentin zugestehen musste. Doch wurde Salomon, den
Gurvand,
sein Schwager Pascweten und sein Neffe Guigo
an die Franken
ausgeliefert hatten, von diesen 874 getötet. Das Land wurde danach
zwischen Gurvand und Pascweten geteilt;
Gurvand wurde
von Judicael, dem Sohn einer Tochter des Erispoe, beerbt,
Pascweten von seinem Bruder Alanus. Der Tod Judicaels
ermöglichte es dem Alanaus, als alleiniger Machthaber den
rex-Titel anzunehmen. Während dieser Periode wurden
karolingische Verfassungsinstitutionen in der Bretagne eingeführt:
Neben den scabini im Gericht setzte sich unter anderem das Grafenamt auch
in der inneren Bretagne durch; in der 2. Hälfte des 9. Jh. gibt es
mehrere bretonische Grafschaften. Eine ähnliche Fortentwicklung erlebte
die kirchliche Organisation. Nach den Reformsynoden von Aachen (817/818)
hatte LUDWIG DER FROMME in mehreren
bretonischen Abteien die Einführung der Regula Benedicti durchgesetzt;
im bedeutendsten Kloster, Redon, wurde sie von Anfang an, seit 833, befolgt.
Für die Regierungen LUDWIGS DES FROMMEN
und KARLS DES KAHLEN sind nacheinander
Bischöfe der Diözese Alet, Dol, Quimper und St-Pol-de-Leon belegt.
Nominoe, der eine eigene Kirchenpolitik betrieb, ließ auf
der Synode von Coitlouh (Anfang Mai 849) mehrere Bischöfe absetzen.
Salomon versuchte im Zuge seiner Selbständigkeitsbestrebungen,
Dol zur Metropole einer von der Kirchenprovinz Tours abgetrennten Bretagne
erheben zu lassen; diese Maßnahmen stellten dabei keienswegs die
Bistumsstruktur der Bretagne, die nun sieben Diözesen (Alet, Dol,
Nantes, Quimper, Rennes, St-Pol-de-Leon und Vannes) umgriff, in Frage.
Die Eroberung der Bretagne durch die Normannen besiegelte
das Schicksal des bretonischen regnum: Alan (Alain Barbetorte),
der spätere bretonische Herzog, musste ins englische Exil zu
König
AEthelstan, gehen.
II. HOCHMITTELALTER
Das normannische Fürstentum an der Loire fand 936,
im Jahre der Restauration Ludwigs IV.
als westfränkischer König, sein Ende. Dieser Erneuerung des Königtums
waren Abkommen zwischen AEthelstan,
Wilhelm Langschwert und Hugo dem Großen
vorausgegangen,
parallel Verhandlungen erlaubten es Alan, in die Bretagne zurückzukehren
und dort den Titel eines Herzogs der Bretagne anzunehmen. Unter seiner
Regierung (936-952) erfolgte eine Reorganisation der Herrschaft;
wahrscheinlich wurden unter ihm die Bistümer St-Brieuc und Treguier
gegründet. Nach dem Tod von Alan gerieten die beiden wichtigsten
miteinander rivalisierenden Grafschaften Nantes und Rennes unter den Einfluß
(Lehnshoheit) der Grafen von Anjou bzw. Blois. Der frühe Tod von Alans
ehelichem Sohn Drogo, für den Fulco der Gute von Anjou die
Regentschaft geführt hatte, warf überdies das Problem der Vererbung
des herzoglichen Titels auf, der bis 1200 nacheinander von vier verschiedenen
Familien geführt wurde. Nach einem rund zwanzigjährigen Interregnum
nahm Conan I., der Enkel des Grafen von Rennes, Berengar,
den Herzogstitel an; Conan I. versuchte, außer der Bretagne
auch das Nantais zu unterwerfen, wobei er mit dem Grafen von Anjou in Konflikt
geriet. 992 fiel er in der Schlacht von Conquereuil gegen Fulco Nerra,
Graf von Angers. Sein Sohn Gottfried (992-1008) trat die Erbfolge
ohne Schwierigkeiten an, ihm folgten Alan III. (1008-1040) und Conan
II. (1040-1060). Unter Gottfried und Alan III. setzte
eine monastische Reformtätigkeit ein, gestützt auf eine Reihe
von Mutterklöstern, besonders Marmoutier und Fleury. Zur gleichen
Zeit wichen die alten karolingischen
Strukturen
einer neuen Herrschaftsorganisation: Die Minderjährigkeit
Conans
II. begünstigte die Herausbildung eigenständiger Kastellaneien,
deren Aufstieg sich schließlich zugunsten eines dynastischen Wechsels
auswirkte.
Als Conan II. ohne legitime Nachkommen verstarb,
ging der Herzogstitel an das Haus CORNOUAILLE über, da Havoise,
eine Tochter Alans III. aus seiner Ehe mit Berta, der Tochter
Odos II. von Blois, eine Ehe mit Hoel, dem Sohn des Grafen von
Cornouaille, Alan (Alain Canhiart), welcher selber Graf von
Nantes (durch seine Mutter Judith) war, geschlossen hatte. Hoel
wurde
jedoch nur in seinen Erbgrafschaften anerkannt. Erst sein Sohn
Alan
IV. (1084-1114/16) und - stärker noch - sein Enkel Conan III.
(1114/16-1148) setzten sich in der gesamten Bretagne durch. Durch das
Haus CORNOUAILLE wurde Nantes zum politischen Zentrum des Herzogtums,
während im Norden eine jüngere Linie des Hauses RENNES,
die auch in England begütert war, regierte. Die Auswirkungen dieser
neuen Machtverhältnisse waren besonders auf religiösem Gebiet
bedeutend. Die kirchliche Reformbewegung, die ab 1049 Nantes erfasste,
dehnte sich nach und nach auch auf die anderen bretonischen Gebiete aus.
Dem Herzog Conan III. war zwar selbst nicht weiter an der Errichtung
eines Erzbistums Dol gelegen, doch hielt sich dieses Projekt dank der Unterstützung
Heinrichs
II., König von England,
der es mit seinem normannisch-westfranzösischen Herrschaftsinteressen
verband.
Die Heirat der Tochter Conans III., Berta,
mit Alan (Alein) dem Schwarzen, einem der Erben aus der jüngeren
Linie des Hauses RENNES, hatte keineswegs, wie sich hätte vermuten
lassen, die politische Einigung des Herzogtums, sondern das Gegenteil zur
Folge: Nachdem Tode Conans III. (+ 1148) gerieten sein Sohn Hoel
und seine Tochter in Konflikt; Hoel erlangte die Anerkennung in
der Grafschaft Nantes; die Ansprüche der Berta und ihres Sohnes
Conan IV. aus der Ehe mit Alain fanden einen eifrigen Vorkämpfer
in Odo (Eudo), Vicomte von Porhoet, der Berta in zweiter
Ehe heiratete und bei diesen Auseinandersetzungen vorrangig eigenen Interessen
verfolgte. Es gelang Heinrich II. Plantagenet,
den Machtkampf zu seinem Vorteil auszunutzen: Er verheiratete schließlich
seinen Sohn Geoffroy mit Constance,
der Erbtochter Conans IV., und nötigte diesen, schon zu Lebzeiten
zugunsten seines Schwiegersohnes auf die Herzogswürde zu verzichten.
Damit war die Bretagne in den Einflussbereich der PLANTAGENET
geraten,
und sie blieb trotz wiederholter Aufstände bretonischer Adliger bis
zu dem von König Johann Ohneland
zu verantwortenden Mord an Arthur I.
(1203), dem Sohn von Constance und Geoffroy,
im Verband des Reiches der PLANTAGENET.
Trotz der sprachlichen Trennung zwischen Haute-Bretagne (mit vorherrschend
französischer Sprache) und Basse-Bretagne (mit vorherrschend bretonischer
Sprache), welche die Konflikte in der zweiten 2. Hälfte des 12. Jh.
mitverursacht hatte, bewahrte die Bretagne ihre durch die früh- und
hochmittelalterlichen Dynastie geschaffene Einheit.
B. SPÄTMITTELALTER
I. DAS ZEITALTER DER HERZÖGE PETER MAUCLERC UND JOHANN I. (1213-1341)
Die Periode, die 1213 mit dem Auftreten des französischen
Prinzen Peter von Dreux (bekannt als Pierre
Mauclerc) in der Armorica beginnt, ist eine Zeit tiefgreifender
Wandlungen. Peter war von König
Philipp II. August (1180-1223), seinem Vetter, zum Gemahl für
Alix,
die Erbtochter der einheimischen Dynastie bestimmt worden: der Prinz hatte
den Rang eines bailliste oder Regenten des Herzogtums bis
zur Volljährigkeit eines eventuell aus dieser Ehe hervorgegangenen
Sohnes. Damit wurde eine neue Dynastie in der Bretagne begründet.
Peter
(Pierre) mit dem Beinamen Mauclerc
(von ‚mauvais clerc’, vielleicht wegen einer bald abgebrochenen
kirchlichen Laufbahn, eher aber wegen der gespannten Beziehungen des Fürsten
zum hohen Klerus) hat das Andenken eines glänzend begabten und hochgebildeten,
aber impulsiven Fürsten hinterlassen. Sein Sohn, Herzog
Johann (Jean) I. (1237-1286), in seiner Sparsamkeit und Besonnenheit
ein hervorragender Verwaltungsmann, ist der eigentliche Begründer
der spätmittelalterlichen Bretagne; er stärkte nachhaltig
Ansehen und Autorität der bretonischen Fürsten und begann das
Werk der Zentralisation, das für die Zukunft herausragende Bedeutung
erhalten sollte. Seine Nachfolger Johann II. (1286-1305),
Arthur
II. (1305-1312) und Johann III. (1312-1341)
setzten seine Politik fort, allerdings mit geringerer Tatkraft.
Peter und Johann
I. hatten ihre souveränen Rechte gegen die Umtriebe des
Laienadels wie der frondierenden Prälaten durchzusetzen, wobei sich
der Widerstand teilweise nur in langdauernden Kämpfen brechen ließ.
Es gelang den Fürsten, ihre Gewalt auf Kosten ihrer Widersacher sowie
der kleineren Vasallen territorial zu verankern Die herzogliche Domäne
wurde in relativ kurzer Zeit beträchtlich erweitert, teils durch einfache
Konfiskation, wie bei der Apanage von Penthievre, die mit ihren reichen
Kastellaneien in der Diözese St-Brieuc und Treguier an ein Kind gefallen
war, teils durch Auskauf der Vorbesitzer zu günstigen preisen, wobei
sich die bretonische Fürsten die Verarmung und Insolvenz einiger ihrer
Vasallen zunutze machten, zum Beispiel der Vicomtes von Leon. Die Privilegien
der Großen wurden systematisch beschnitten. Das Strandrecht (droit
de bris) wurden den an der Küste sitzenden Grundherren entzogen
und bildete fortan eine der Haupteinnehmen für den herzoglichen Fiskus,
ebenso wie die brefs, die Seeversicherungen gegen Schiffbruch
und andere Meeresgefahren. Die Nutznießung der Lehen von Minderjährigen
aufgrund der garde und die Abgabe auf Rückkäufe
(relief), die 1275 eingeführt wurde und sogleich die
ganzen übrigen Einkünfte eines Jahres aufwog, entwickelten sich
zu mächtigen politischen und fiskalischen Waffen der Fürsten.
Am Ende der Regierung von Johann I. (+ 1286)
war die Besitz- und Territorialentwicklung in ihren Hauptzügen bereits
abgeschlossen: Die Herzöge beherrschten die bedeutendsten Städte
(Dinan, Morlaix, Nantes, Renens, Vannes) vollständig oder doch überwiegend,
sie hatten die strategisch wichtigen Festungen in ihrer Hand (Brest,. Hede),
sie verfügten über ausgedehnte agrarische Grundherrschaften und
weite Forsten, die sie zum Teil als Musterdomänen (parcs) organisierten;
ferner übten sie eine Reihe bedeutender Feudalrechte aus, die eine
Quelle einträglicher Gewinne darstellten. Zur Aufrechterhaltung ihrer
Stellung verfügten die Herzöge über ein effektives Instrumentarium:
ein gut funktionierendes Schatzamt (tresorerie) und eine
Verteidigungsorganisation, die in der Lage war, die „Marken“ an den Grenzen
des Herzogtums sowie die Befestigungsplätze der herzoglichen Vasallen
(St-Aubin-du-Cormier, La Gavre und andere) zu kontrollieren; das bretonische
Militärwesen umfasste neben dem traditionellen Lehnsaufgebot (dessen
Organisation im 1294 erstellten „Livre des Ostz“ fixiert wurde) auch schon
fremde Söldnertruppen („Satelliten“).
Der staatliche Apparat wurde im Laufe des 13. Jh. Weiter
ausgebaut und verstärkt. Die Herzöge schufen oder erweiterten
eine Reihe von spezialisierten Ämtern, die große Bedeutung erlangen
sollten: An erster Stelle zu nennen ist der fürstliche Rat (Conseil),
der zunächst einige familiares des Herzogs umfasste, unter anderem
Franzosen, die - wie der Kanzler Rainaud - mit Peter
Mauclerc ins Land gekommen waren und zu denen bald Mitglieder
mittlerer und kleinerer Vasallenfamilien hinzutraten, ebenso auch bürgerliche
Notabeln. Der Rat befasste sich mit den laufenden politischen und rechtlichen
Angelegenheiten von Wichtigkeit. Fallweise wurden die Sitzungen des Rates
durch die Hinzuziehung der Bischöfe und Barone erweitert (Tagung „en
plein Parlement“); in solchen Versammlungen wurde über Fragen von
allgemeiner Bedeutung für die Geschicke des Landes beschlossen (so
über die Vertreibung der Juden 1240). Die Steigerung der Staatseinkünfte
seit der Erhebung der ersten außerordentlichen Steuern der „maltotes“
und anderer „novellets“, welche häufig Unzufriedenheit und heftige
Konflikte mit Klerus und Kaufleuten ausgelöst hatten, machte die Schaffung
eines effektiven Rechnungs- und Finanzwesens notwendig, wobei wir jedoch
nur fragmentarisch erhaltene Rechnungen für die Zeit ab 1265 besitzen;
im Schloß Muzillac wurde eine Finanzbehörde als Vorform einer
Chambre des Comptes (Rechnungshof) eingerichtet. Die Verwaltungsgliederung
der Bretagne in acht baillies, die vielleicht schon auf die
Zeit der PLANTAGENET zurückgeht,
unter Johann I. auf jeden Fall aber
ausgebaut wurde, war ein entscheidender Schritt auf dem Wege der Zentralisierung.
Diese baillies mit ihren grundherrschaftlichen, lehnsrechtlichen, fiskalischen
und jurisdiktionellen Funktionenn unterstanden jeweils einem Seneschall,
der anfangs umfassende Amtsbefugnisse besaß, später aber nur
noch die Polizei- und Richtergewalt ausübte, während sich neben
ihm andere spezialisierte Funktionen, vor allem diejenigen der Steuereinnehmer
(receveurs ordinaires), herausbildeten. Ein Charakteristikum
dieser Periode, in der die Weichen für die politisch-institutionelle
Entwicklung der spätmittelalterlichen Bretagne gestellt wurden, ist
auch das Anwachsen der öffentlichen und privaten Archive und vor allem
die Redaktion der „Tres Ancienne Coutume de Bretagne“, die von drei ausgezeichneten,
in den französischen Rechtsschulen ausgebildeten Juristen, Pierre
Copu le Sage, Mace le Bart und Eon de Treal, in den Jahren 1312-1325 vorgenommen
wurde. Diese Aufzeichnungen des Gewohnheitsrechtes der Bretagne ist in
Aufbau und Inhalt bereits stärker durch das römische Recht und
die Gewohnheitsrechte des Anjou und Orleanais geprägt als durch einheimische
bretonische Rechtstradition.
Die Beziehungen zum König von Frankreich, dessen
Oberhoheit die Bretagne unterstand, nahmen naturgemäß einen
beherrschenden Platz in der Politik des Herzogtums ein. Peter
Mauclerc war zunächst ein treuer, wenn auch stets auf seine
Eigeninteressen bedachter Vasall des Königs gewesen. Er erfüllte
seine Verpflichtungen gegenüber der Krone und leistete König
Philipp August bei mehreren Feldzügen Heerfolge. Doch veränderten
Philipps
Tod (1223) das Kräfteverhältnis in spürbarer Weise; allmählich
geriet Peter Mauclerc als großer
Kronvasall auf den Weg der Frone gegen
Ludwig
VIII. (1223-1226), schließlich ging er während der
Minderjährigkeit Ludwigs des Heiligen
(1227-1234) sogar zu offener Rebellion über.
Mit dem Scheitern der Aufstände des Peter
Mauclerc und seiner Abdankung zugunsten seines Sohnes Johann
I. kam die Bretagne für mehr als ein Jahrhundert in französische
Fahrwasser, was offenbar zahlreiche günstige wirtschaftliche, politische
und kulturelle Folgen hatte. So wurde das Herzogtum Bretagne zur Pairie
erhoben; wichtige künstlerische und kulturelle Strömungen erreichten
das Land von Frankreich her. Doch brachte die enge Bindung an Frankreich
auch Nachteile mit sich: Die Bretonen mussten sich verstärkt an den
militärischen Operationen der Krone beteiligen, so an den verlustreichen
Flandern-Feldzüge unter König Philipp
IV. dem Schönen zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Die Appellationen
von Untertanen des Herzogs an das königliche Parlement von Paris,
die zum Teil, aber nicht ausschließlich, von Parteigängern des
Königs inspiriert waren häuften sich; der königliche Bailli
des
Cotentin bzw. seine Untergebenen, so der Vicomte von Avranches, schalteten
sich offen in die politische und juristische Angelegenheiten des Herzogtums
ein und führten dort Untersuchungen durch (1296). Zahlreiche Bretonen
wanderten nach Paris, Poitiers oder Angers ab; es handelte sich hierbei
um Adlige, die ein Amt am Königshof oder im Militärwesen
anstrebten, ebenso wie um Professoren und Studenten sowie um Handwerker.
Bei der Oberschicht der Bretagne lässt sich allgemein das Phänomen
der „franciscation“, der Annahme der französischen Sprache, feststellen,
das in dieser Periode einen tiefen Einschnitt in Kultur und Lebensformen
der Bretagne bewirkte.
In der bis dahin fast ausschließlich agrarisch
geprägten Bretagne setzte in dieser Periode also zu einem vergleichsweise
späten Zeitpunkt, eine verstärkte städtische Entwicklung
ein. Das Land wurde für den großen internationalen handel erschlossen
Besondere Bedeutung als Exportgüter besaßen: as Salz aus Guerande
und Bourgneuf, welches in das nördliche Europa und nach SO-England
ausgeführt wurde; Vieh und Häute; Getreide; grobe Leinwand und
Wein (aus dem Hinterland von Nantes). Unter Peter
Mauclerc wurden zwei neue Städte gegründet, St-Aubin-du-Cormier
und Le Gaore; diese Gründungen dienten Zielen des Landesausbaus (Erschließung
schwachbesiedelter Zonen) sowie strategisch-politische Zielsetzungen (durch
diese befestigten Städte erfolgte der Schutz von Rennes und Nantes
sowie die Kontrolle über widersetzliche Vasallen). Die Bürger
dieser neuen Städte erhielten fiskalische und wirtschaftliche Erleichterungen.
Auch die Bürger von Nantes wurden mit einigen kleinere Privilegien
bedacht (vor allem Rückkauf des Weinbanns). Der einzige bekannte städtische
Aufstand in der Bretagne, die Revolte der Bürger von St-Malo gegen
ihren Bischof, blieb Episode.
II. DER BRETONISCHE EERBFOLGEKRIEG UND SEINE FOLGEN (1341-1365/79)
Frieden und Wohlstand, die im 13. und frühen 14.
Jh. in der Bretagne vorgeherrscht hatten, wurden durch den erbitterten
Bürgerkrieg beeinträchtigt, der in den Jahren 1341-1365 die Bretagne
erschütterte und, wenn man noch die nachfolgenden Auseinandersetzungen
mit hinzurechnet, erst 1379 sein Ende fand. Dieser Konflikt entwickelte
sich aus der Verkettung dynastischer und politischer Gegensätze. Als
Hauptmoment sind hier zu nennen:
+ die unheilvolle Wiederherstellung der Apanage Penthievre
durch Johann III. (1317) zugunsten
seines jüngeren Bruders Guy
+ der Tod des Herzogs ohne Vorhandensein eines direkten
Erben
+ die Rivalität der Tochter des verstorbenen Guy,
Johanna (Jeanne) von Penthievre (oo Karl von Blois),
und ihrem Onkel Johann (Jean) von Montfort,
einem jüngeren Halbbruder von Johann III.
+ das Eingreifen der mächtigen Nachbarn der Bretagne,
Frankreich und England, und dadurch die Verquickung des bretonischen Erbfolgestreits
mit dem Hundertjährigen Krieg, zu dessen Schauplatz die Armorica schließlich
wurde.
Das Land wurde gespalten: der eine Teil wurde von den
BLOIS-PENTHIEVRE und ihren französischen Anhängern beherrscht,
die Karl von Blois als Herzog anerkannten; der andere Teil
war in den Händen der MONTFORT,
die von Eduard III., König
von England, unterstützt wurden. Die Kriegshandlungen wurden
durch eine lange Reihe von Reitergefechten, Belagerungen, Scharmützeln
gekennzeichnet, mit wechselndem Erfolg für beide Parteien, an deren
Spitze die beiden großen Kriegshelden Du Guesclin und Thomas Dagworth
standen; auch Ritterturniere, so das berühmte Turnier der Dreißig
(„Combat des Trente“), hatten im Verlauf der Kämpfe ihren Platz. Größere
Schlachten wurden nur wenige geschlagen; sie endeten in der Regel mit einem
Sieg der MONTFORT-Partei, deren Kerntruppe
aus altgedienten britischen Söldnern bestand. Die Schlacht von Auray
im September 1364 entschied schließlich den Krieg; in ihr verlor
die Partei der PENTHIEVRE ihren Thronprätendenten
Karl von Blois und büßte damit ihre Erfolgsaussichten ein;
für den Sohn des 1345 verstorbenen Johann
von Montfort, Johann IV.,
war nun der Weg zur Herzogswürde frei. Der erste, in Guerande geschlossene
Friedensvertrag bestätigte den Stand der Dinge, ließ aber die
Tür zu weiteren Konflikten offen, welche noch bis 1379 andauerten.
Nach einem Aufstand seiner Untertanen, der von Karl
V., König von Frankreich,
unterstützt wurde, musste sich der englandfreundliche Herzog
Johann IV. 1373 sogar ins Exil jenseits des Kanals begeben,
aus dem er erst 1379 zurückkehrte.
Der Erbfolgekrieg war für die Bretagne verheerend,
weniger infolge der direkten Kriegshandlungen als wegen der zahlreichen
Plünderungen, Schatzungen und Kontributionen, die der Bevölkerung
abgepresst wurden und insbesondere die Ausblutung der Agrarbetriebe zur
Folge hatten. Dieses für die Bretagne dornenvollen Jahren waren -
unter militärgeschichtlichem Gesichtspunkt - Jahre der „Innovation“
der Kriegstechnik und der militärischen Organisation; in dieser Periode
einer schwachen Zentralgewalt vermochten auch die Städte, die geschützt
durch ihre Mauern, der militärischen Bedrohung besser standhalten
konnten, ihren Status durch Privilegien zu verbessern (Nantes, Rennes,
Quimper) sowie eine eigene, begrenzte Steuerhoheit und ein munizipales
Ämterwesen aufzubauen; Guingamp war als Stadt sogar auf kollektiver
lehnsrechtlicher Grundlage verfasst.
III. DIE BLÜTEZEIT DES HERZOGTUMS UNTER DEM HAUS MONTFORT (ca. 1379- ca. 1486)
Das Herzogtum erfreute sich nach Beendigung des Erbfolgekrieges
für ein gutes Jahrhundert außergewöhnlich günstiger
politischer und wirtschaftlicher Bedingungen. In einer Zeit, in der Frankreich
den Auseinandersetzungen des Hundertjährigen Krieges, die sich mit
inneren Wirren unheilvoll verquickten, ausgeliefert war und sich zeitweise
in seiner Existenz bedroht sah, herrschte im Herzogtum Bretagne ein vergleichsweise
dauerhafter Friede, der nur in den „Grenzmarken“ durch die Einfälle
von Söldnerbanden ernsthaft bedroht war. Der Friede und besonders
die mit ihm verbundene wirtschaftliche Prosperität sind wesentlich
der Ausschaltung der wirtschaftlichen Konkurrenten, eben Frankreichs und
Englands, die durch den Hundertjährigen Krieg gebunden waren, zu verdanken.
Als Herzoge aus dem Hause MONTFORT
folgten aufeinender:
Johann IV. (1365-1373; 1379-1399)
Johann V. (1399-1442),
der bekannteste Fürst aus dieser Familie
dessen Söhne Franz (Francois)
I. (1442-1450) und Peter II. (1450-1457)
dessen Bruder Arthur III.,
Graf von Richemond und ehemaliger
Connetable von Frankreich (1457-1458)
und dessen Neffe Franz II. (1458-1488),
Sohn des Richard von Etampes.
Die Bretagne, die ja französisches Kronlehen war,
versuchte sich soweit als nur eben möglich den Verpflichtungen, die
aus dieser Vasallität erwuchsen, zu entziehen und sich größtmögliche
Eigenständigkeit zu bewahren. Das Erwachen eines bretonischen „Nationalbewusstseins“,
das sich parallel mit dieser Politik vollzog, spiegelte sich in Ausbrüchen
von Fremdenfeindlichkeit wider, die sich insgesamt mehr gegen die Engländer
als gegen die Franzosen richteten (und sich damit stärker den „nationalen“
antienglischen Bewegungen in der Normandie während der späten
Phase des Hundertjährigen Krieges annäherten); doch gab es auch
einen antifranzösischen Volksaufstand, der sich gegen den frühen
Annexionsversuch durch König Karl V. 1378
wandte. Bretonisches Nationalgefühl fand seinen literarischen Niederschlag
vor allem im offiziellen Schrifttum sowie in den panegyrischen historiographischen
Werken, die den Herzog als Herrn seines Landes „seit ältester Zeit“,
als Herrscher von Gottes Gnaden, der mit königlichen und souveränen
Rechten ausgestattet ist, feierten und ihm das Recht zur Prägung von
Goldmünzen (des Ecu), zum Tragen einer Krone, zur souveränen
Gesetzgebung und gleichberechtigten Vertragsschließung mit den anderen
Herrschern der Christenheit zusprachen; der Herzog untermauerte schließlich
durch Annahme eines herrscherlichen Siegels seine souveräne Stellung.
Als Hauptvertreter der nationalbretonisch orientierten Literatur am Ende
des Mittelalters kam Alain Bouchart („Les Grandes de Bretagne“) gelten.
Die Macht der Herzöge wurde in dieser Periode insgesamt
noch gestärkt; Schwächung und Krisen, wie sie etwa infolge der
Entführung Herzog Johanns V. 1420
durch seine Feinde aus Penthievre eintraten, blieben Episode. Neue Herrschaften
wurden der Domäne eingegliedert (Fougeres, 1428); der Ausbau der Institutionen
der Zentral- und Regionalverwaltung schritt weiter voran. Die lange unterschätzte
Regierung Johanns IV. stellte in dieser
Entwicklung eine entscheidende Etappe dar.
Vier große Gremien bestimmten seit dieser Zeit
das öffentliche Leben:
1. der fürstliche Rat (Conseil princier),
dessen Tätigkeit durch die Verhandlungsprotokolle für die Jahre
1459-1463 erhellt wird;
2. die Kanzlei (Chancellerie), in
der Tausende von Urkunden erlassen wurden, wahrscheinlich 90.000 allein
unter Johann IV., doch sind nur 2.600
Urkunden erhalten;
3. der Rechnungshof (Chambre des Comptes),
der in Vannes nahe dem Schloß L’Hermine seinen Sitz hatte, mit zwei
Präsidenten (presidents) und mehreren Auditoren (auditeurs);
4. die Etats de Bretagne (Stände
der Bretagne), die eine nahezu jährlich tagende Versammlung der Repräsentanten
des hohen und mittleren Adels und des Klerus sowie der Delegierten der
25 Städte der Bretagne bildeten; ihre Zustimmung wurde beider Erhebung
„außerordentlicher“ Steuern und möglicherweise auch beim Erlaß
neuer Gesetze eingeholt. Die Fiskalität machte große Fortschritte,
die durch die allgemeine Einführung der direkten Steuern des fouage
(Herdsteuer) für die nichtadligen ländlichen Haushalte (2/3 der
Einnahmen), der aides (indirekten Steuern) für die 32 „guten Städte“,
sowie der Zölle und Hafengebühren, etwa des „devoir d’impost“,
einer Abgabe auf den Weinhandel, gekennzeichnet sind. Der jährliche
Haushalt betrug unter Herzog Franz II.
ca. 400.000 livres. Bei alledem war der Aufbau der bretonischen Administration
noch keineswegs abgeschlossen. Es gab keine feste Hauptstadt, sondern nur
eine Reihe bevorzugter Residenzen, die wir durch die Itinerate der Herzöge
kennen. Besonders die Regelung der Rechtsprechung blieb uneinheitlich;
die Einrichtung eines festen Appellationsgerichtshofes in Vannes, des Parlement
de Bretagne, im Jahre 1485 erfolgte erst kurz vor der Angliederung
an Frankreich. Die häufige Wiederholung der gleichen Ordonnanzen über
die Einstellung und Auswahl von Beamten, die Tätigkeit der Gerichtshöfe
usw. deutet auf ein zumindest teilweise unzureichendes Funktionieren des
Gerichts- und Verwaltungswesens hin. Die lokalen Beamten, die weniger kontrolliert
werden konnten, waren häufig korrupt; diesbezügliche Beschwerden
bei der Chambre des Comptes häuften sich und führten mehrfach
zur Einsetzung von Untersuchungskommissionen (so 1486 im Leon).
Die „Außenpolitik“ des Herzogtums zielte während
des größten Teils der Regierung Johanns
V. auf ein gutes Einvernehmen mit Nachbarn und Handelspartnern
ab. Der politischen Realität wurde durchaus Rechnung getragen. Ermöglichte
die politische Schwäche Frankreichs unter
Karl VI. und Karl VII. der
Bretagne eine zurückhaltende Politik, so führte der Wiederaufstieg
Frankreichs nach der Versöhnung des „roi de Bourges“, Karl
VII., mit den Burgundern beim Vertrag von Arras die Bretagne
unter Franz I. und Peter
II. zu einem allmählichen Übergang von einer neutralistischen
Schaukelpolitik zur Teilnahme an der französischen Kriegsführung:
Die bretonischen Soldaten haben unter ihrem Führer, dem Connetable
Arthur de Richemont, wesentlich zu den französischen Siegen
über die Engländer in der Normandie und Aquitanien beigetragen.
Die Neutralität ließ das Herzogtum reich werden;
Erzeugnisse aus der Bretagne wurden im ganzen nördlichen und atlantischen
Europa verkauft. Absatz fanden insbesondere: die feine bretonische Leinwand
ebenso wie die einfachen Leinenstoffe aus Vitre, Morlaix und Locronan,
die sehr geschätzten Häute und das Pergament (Lamballe), die
Produkte der Weidewirtschaft und nach wie vor das Salz..
Von der kulturellen Blüte der Bretagne in dieser
Periode zeugen hervorragende Baudenkmäler wie die Kathedrale von Nantes
und der sogenannte „Kreisker“ von St-Pol-de-Leon, eine künstlerisch
bedeutende Kirche im Perpendikularstil der englischen Gotik. Einheimische
Künstler fanden ihr Betätigungsfeld, und es entstand eine beachtliche
Literatur.
IV. DAS ENDE DER SELBSTÄNDIGKEIT
Die Beendigung des Hundertjährigen Krieges und der
Regierungsantritt des von seiner königlichen Autorität durchdrungenen
Ludwig XI. waren der Erhaltung der
„Unabhängigkeit“ der Bretagne nicht günstig, zumal mit Franz
II. eine schwache und leicht beeinflussbare Fürstenpersönlichkeit
regierte und sich zudem im Herzogtum wirtschaftliche Schwierigkeiten ausbreiteten.
Die Politik der beiderseitigen kleinen Nadelstiche und
der sorgfältig berechneten Affronts vergiftete ab 1462 die Atmosphäre
zwischen den beiden Höfen. Der Herzog von Bretagne war an den Revolten
und Umtrieben des Hochadels gegen die Politik
Ludwigs XI., häufig führend, beteiligt (insbesondere
an der „Guerre du Bien public“). Als die latente Feindseligkeit in einen
offenen Kriegszustand einmündete, war das Herzogtum jedoch schlecht
gerüstet und politisch isoliert; vor allem hatte der 1477 erfolgte
Tod des Burgunder-Herzogs Karl des Kühnen
das Herzogtum Bretagne seines mächtigsten und entschlossensten Verbündeten
beraubt. Die Schlacht von St-Aubin-du-Cormier (28. Juli 1488) war der tragische
Endpunkt einer Reihe von für die Bretagne verderblichen Konfrontationen.
Franz II. überlebte diese Niederlage
nicht, seine Tochter Anna (Anne de Bretagne)
trat die Nachfolge unter äußerst ungünstigen Bedingungen
an. Ihre Rechte auf die Herzogskrone und ihre herzogliche Gewalt wurden
angefochten. Die Aufstände bretonischer Barone, die bereits unter
Annas Vater mit dem Streit zwischen
Guillaume Chauvin und Pierre Landais begonnen hatten, setzten sich fort
und führten einen Zustand allgemeiner Unsicherheit herbei. Die Kämpfe
mit Frankreich flammten trotz des 1488 geschlossenen Vertrages von Verger
(20. August 1489) unter König Karl VIII.
erneut auf; durch ein Bündnis mit dem HABSBURGER
MAXIMILIAN, der sich per procuram mit Anna
trauen ließ (Dezember 1490), versuchte die Herzogin, den französisch-habsburgisch/burgundischen
Gegensatz zur Erhaltung ihrer eigenständigen Herzogsgewalt auszunutzen.
Doch wollte Frankreich die habsburgische
Bedrohung im Westen begreiflicherweise nicht hinnehmen; die Bretagne wurde
ab 1489 von der überlegenen französischen Heeresacht besetzt
und damit das letzte, mehr oder weniger eigenständige Territorialfürstentum
in Frankreich der Krone unterstellt. Die Heirat der Herzogin
Anna mit Karl VIII. - nach
Aufkündigung der Verbindung mit MAXIMILIAN
- erfolgte am 6. Dezember 1491 nach mancherlei Zögern auf beiden Seiten;
diese Lösung war für die Herzogin und ihr Land unter den vorhandenen
Umständen offenbar das kleinere Übel. Eine nüchterne Analyse
der Quellen zeigt tatsächlich für diese Periode eine Verarmung
des Herzogtums, das mit Abgaben überlastet und von schweren wirtschaftlichen
und sozialen Krisenerscheinungen erschüttert war. Das königliche
Regiment unter Karl VIII. und Ludwig
XII. versuchte, mit unterschiedlichem Erfolg und zum Teil äußerst
zögernd und nicht immer geschickt, die Situation im Lande zu verbessern.
Mit der Heirat zwischen Herzogin
Anna und Karl VIII. war
die Grundlage für die dynastische und staatliche Bindung der Bretagne
an das Königreich Frankreich geschaffen worden; die feste Eingliederung
erfolgte im frühen 16. Jh. in mehreren Etappen: Im Heiratsvertrag
zwischen Anna und Karl
hatte sich die Herzogin verpflichten müssen, beim frühen
Tod ihres Gatten und dem Fehlen von Nachkommen, den Thronfolger zu heiraten.
Dieser Fall trat ein, da zum Zeitpunkt des Ablebens Karls
VIII. (8. August 1498) die vier Kinder aus der Ehe verstorben
waren. Anna zog sich nach dem Tod ihres
Mannes zunächst in das Herzogtum Bretagne zurück, dessen Regierung
sie übernahm. Nachdem der französische
Thronfolger Ludwig XII. bei der Kurie die Auflösung seiner
Ehe mit Jeanne de France erreicht hatte
(17. Dezember 1498), fand am 8. Januar 1499 die Heirat zwischen
Ludwig und Anna statt. Die
Bewahrung der Rechte und Gewohnheiten des Herzogtums Bretagne war Bestandteil
des Ehevertrages. Die Etats generaux von Tours setzten die
Vermählung des einzigen lebenden Kindes aus der Ehe zwischen Ludwig
und Anna, Claudia,
mit dem Thronerben Franz von Angouleme durch
(als Franz I. König seit 1. Januar
1515) [Richtigstellung: Claudia war
nicht das einzige Kind aus dieser Ehe, denn sie hatte eine Schwester Renata
(* 25.10.1510, + 12.6.1575)]. Nach dem Tod der Königin
von Frankreich und Herzogin von Bretagne, Claudia,
am 20. Juli 1524 trat, gegen die Bestimmungen der früheren Verträge,
der Dauphin Heinrich die Erbfolge in
der Bretagne an: Nach einer Beratung der Etats de Bretagne in Vannes proklamierte
König Franz I. im Edikt von Nantes
(14. August 1532) die immerwährende Union (union perpetuelle)
der Bretagne mit der Krone von Frankreich.
Nach dem Untergang des Weströmischen Reiches waren
die Herzöge von Bretagne, die auch den Königstitel führten,
von Zeit zu Zeit von den fränkischen Königen abhängig. Im
10. Jahrhundert hatte das Land unter den Einfällen der Normannen zu
leiden, deren Herzog Rollo sich zum Herrn der Bretagne machte. Als
1171 die alte einheimische Dynastie im Mannesstamm erlosch, kam die Bretagne
durch Konstanze, die Erb-Tochter des letzten Herzogs, an deren Gemahl
Gottfried,
Sohn Heinrichs II. von England, dessen
Sohn Arthur
durch seinen Onkel Johann
Ohneland
umkam. So wurde die Bretagne ein Zankapfel zwischen
England und Frankreich, bis Philipp IV. den
Grafen
Johann II., einen Nachkommen Konstanzes aus einer anderen
Ehe, wegen seiner Parteinahme für Frankreich 1298 zum Herzog der Bretagne
und Pair von Frankreich ernannte. Die Streitigkeiten brachen zwar noch
öfter aus, so in einem langen Erbfolgestreit nach dem Tode Johanns
III. 1341, doch wußten die
Herzöge von Bretagne gegenüber den französischen Königen
ihre Selbständigkeit zu behaupten. Als mit Franz
II. 1488 der Mannesstamm erlosch, war dessen Tochter
Anna, MAXIMILIANS I. Verlobte,
Erbin des Landes. Sie wurde 1491 mit Karl VIII.
und
nach dessen Tode mit Ludwig XII.
vermählt.
Als ihre einzige Tochter Claudia
1514
mit dem Herzog von Angouleme, der 1515 als Franz
I. den Thron bestieg, vermählt worden war, erfolgte 1532
die Einverleibung des Landes in Frankreich.