Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1985
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HEDENE
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Der Leitname begegnet außerdem schon 590 (Chedin/Ethen,
austrasischer Herzog unter Childebert II.)
und noch einmal gegen Mitte des 7. Jahrhunderts (Cheden/Goden, Bruder
Bischof
Abbos [Goericus'] von Metz, eventuell identisch mit
Heden
dem Älteren).
Zu den Bischöfen, die das besondere Vertrauen der ARNULFINGER besaßen, gehörte Abbo von Metz, der Pippin auf neustrischen Synoden und Reichsversammlungen vertrat.
Jarnut Jörg: Seite 106,108
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"Agilolfingerstudien"
Abbo war 10 Jahre
1 Monat und 26 Tage Bischof von Metz.
Hingegen wird zwischen 667 und 693/94 in drei Urkunden
ein Bischof Abbo genannt, also ein Namensvetter seines Nachfolgers. Dies
hat seit Duchesne viele Forscher veranlaßt, jenen Abbo
mit dem Metzer Bischof zu identifizieren. Nun sind zwei der Dokumente,
in denen sein Name genannt wird, neustrischen Ursprungs. Das erste ist
ein Privileg des Bischofs Drauscius von Soissons für das Kloster Sainte-Marse
vom 25. Juni 667. Das zweite ist eine Urkunde Bischof Aigilberts von Le
Mans vom Juni 668. Das dritte hingegen ist eine Gerichtsurkunde König
Chlodwigs III. von 693 oder 694, die austrische Streitigkeiten
regelt. Mit Ingrid Heidrich ist anzunehmen, daß der in den ersten
Urkunden genannte Abbo wegen der fast ausschließlich neustrischen
Bezüge nicht der Metzer Bischof war, sondern vielleicht sein Namensvetetr
aus Troyes. Hingegen dürfte der in den 90-er Jahren in dem dritten
Diplom erwähnte Abbo tatsächlich
unser Metzer Bischof gewesen sein, wie der austrische Inhalt der königlichen
Gerichsturkunde von 693/94 nahelegt, wo Rechtstreitigkeiten um Besitzungen
im Gebiet von Verdun entschieden werden.