Sohn des Grafen Wulfhard I. und der Susanna
von Paris, Tochter von Graf
Bego
Adalhard ist 877 als westfränkischer Pfalzgraf und 882/84 und 890 als Graf bezeugt.
Barth Rüdiger E.: Seite 189
**************
"Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"
Adelardus (III?)
-------------------
Zwar tritt in Rec. Ch. III, v. 13.6.919 in Herstal ein
Adelardus als scabinus auf. Es dürfte sich jedoch in diesem pactum
um einen Nachkommen des um 889-890 verstorbenen Adalhard
II., Graf im Moselgau handeln.
Der Name Adalhard war in dieser gräflichen
Familie für den Erstgeborenen vorherrschend; s. Regin. Chron. SS I,
S. 593, a. 882; Wampach, Echternach, S. 370 Z 8, a. 878-897; Ders. Lux.
Namensregister; ebd., S. 111,112 Anm. 3, 113f., 115; Wampach Echternach,
S. 184, a.895; Jb. G.l. G VIII (1896), S. 211ff., VI (1894, S. 291; Hlawitschka,
Anfänge, S. 74 Anm. 18, S. 96 und ebd. Anm. 70, S. 168, Fbl. S. 171.
K.F. Werrner hat dazu wahrscheinlich gemacht, daß Bego darüberhinaus noch eine Tochter namens Susanne hatte, die mit einem gewissen Wulfhard verheiratet war und unter anderem die Söhne Adalhard und Wulfhard II. hatte, von denen Adalhard in den 70-er Jahren des 9. Jahrhunderts westfränkischer Pfalzgraf gewesen ist und nach 890 verstarb. Und eine Tochter jenes Pfalzgrafen Adalhard sei Adelheid, die Schwester des Abtes Wulfhard von Flavigny, gewesen, die Ludwig der Stammler etwa 871 zu seiner zweiten Frau erkor [Hierzu vgl. auch E. Hlawitschka, Lotharingien und das Reich Seite 225 - K. F. Werner sieht in Susanne nicht nur eine Tochter Begos, sondern auch der Alpais. Daraus ergibt sich, daß Ludwig der Stammler in Adelheid eine Verwandte 6. Grades (4 : 2) geheiratet haben müßte. In dieser Auffassung sieht er sich dadurch bestätigt, daß Ludwig der Stammler und Adelheids Sohn, Karl der Einfältige, eine uneheliche Tochter Alpais genannt hat. Aber so schlagend ist dieses Namensargument nicht. Zumal Bego (* ca. 755/60, + 816) wesentlich älter gewesen sein muß als LUDWIGS DES FROMMEN Tochter Alpheid (* ca. 794, + nach 852), dürfte er vor seiner Ehe mit der Königstochter schon einmal verheiratet gewesen sein. Und für die Namengebung Alpais an seine uneheliche Tochter brauchte Karl der Einfältige nicht auf die Ahnenschaft seiner Mutter zu blicken, er konnte sich ebenso an seinen Urgroßvater LUDWIG DEN FROMMEN orientieren, der diesen Namen (offenbar in Anlehnung an Pippins des Mittleren Friedelfrau Chalpaida) ebenfals einer seiner unehelichen Töchter (eben der Gemahlin Begos) gegeben hatte. In der folgenden Tafel weiche ich also insofern von Werners Vorschlag ab, als ich Susanne aus einer ersten Ehe Begos hervorgehen lasse.].
Schieffer Rudolf: Seite 169
**************
"Die Karolinger"
Falls die Darstellung des Chronisten Regino zutrifft, Ludwig sei von seinem Vater zur Lösung der (von diesem seit jeher mißbilligten) Ehe mit Ansgard und zur Neuvermählung mit jener Adelheid veranlaßt worden, die seit 878 an seiner Seite bezugt ist, dürfte dies am ehesten um diese Zeit geschehen sein, da Adelheids Vater, der Pfalzgraf Adalhard, ein Urenkel LUDWIGS DES FROMMEN (über dessen Tochter Alpais), gerade in dem Interimsregiment von 877 an führender Rolle erscheint.
Werner, Karl Ferdinand: Seite 432-434
********************
"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000"
Diese Bedingung ist erfüllt in einer Urkunde, in
der ein Großer aus N-Burgund, also aus dem Gebiet, aus dem wir Adelheids
Bruder als Abt vorfanden, mit Namen Vulfardus, also Wulfhard, am 2. November
889 an die Abtei Fleury-sur-Loire (Saint-Benolt-sur-Loire) Egengut in der
Grafschaft Autun schenkt:
...dono proanimae remedio atque in elemosina genitoris
mei Vulfardi eet genitrice mea (sic) Susannane necnon et germanorum
fratrum meorum
Adelardo, Vulgrino,
Ymo et sorore mea Hildeburga vel nepote Vulgrino ... Ein Wulfhard also,
der den gleichen Namen trägt wie der Bruder Adelheids,
und dessen Vater auch schon Wulfhard hieß, hate einen Bruder namens
Adalhard,
der am Ende der Urkunde ausdrücklich seine Zustimmung zur Schenkung
gibt: S. Adelardi qui ... consenit.
Wir begegnen dem gleichen Adalhard
in einer anderen Urkunde für Flaeury aus den Jahren 866/75 (wahrscheinlich
nach der späteren Zeitgrenze), in der ein Adelardus
comes in einer die Grafschaft Autun angehenden Angelegenheiten
als missus dominicus auftritt. Alles spricht dafür, in diesem
Grafen und missus Adalhard
den Neffen und Erben des Grafen
Eberhard zu sehen. Handelt es sich doch auch im Falle des Eberhard/Evrardus
um Besitz in N-Burgund, die große villa Sennecey, die KARL
DER KAHLE, wie im Diplom vom 8. Juni 871 ausgeführt wird,
konfisziert hatte, als Hevrardus
von ihm abgefallen war (wohl 858, zu Ludwig dem
Deutschen, zusammen mit der ganzen Partei Adalhards
im W-Reich), die dem Eberhard/ Evrardus
restituiert wurde, als die Abtrünnigen wieder in Gnaden aufgenommen
werden mußten (wohl 861). Eberhard
hat jedoch versäumt, vor seinem inzwischen eingetretenen Tode, sich
diese Restitutiom durch königliches Präzept bestätigen zu
lassen. Zwar vermachte er Sennecey seinem Neffen Adalhard,
aber der königliche missus, Graf Odo, zog die Domäne wieder zum
Fiskus ein. Auf Verwendung seines Nachfolgers, des Grafen Aledramnus, wird
das Gut jetzt, 871, durch KARL dem
Adalhard
wiedergegeben
nebst dem zugehörigen Diplom.
Nach dem bisher Ermittelten wagen wir die Hypothese,
Adelheid,
die spätere westfränkische Königin und Schwester des Abtes
Wulfhard von Flavigny, sei eine Tochter des Grafen und missus
Adalhard, der seinerseits hervorging aus der Ehe, die Susanna,
die Schwester Leuthards
und Eberhards und damit Tochter
der
Alpais und des
Grafen Bego, mit
Wulfhard schloß, und aus der außerdem die Kinder Wulfhard,
Wulfgrim (Vulgrinus), Imo (Himmo) und Hildeburg hervorgingen. Versuchen
wir, diese Hypothese am historischen Kontext zu überprüfen.
Hier erweist sich als entscheidendes Dokument ein Passus
im Kapitulare von Quierzy (14. Juni 877). In ihm tritt ein Adalhard,
bei dem es sich nicht mehr um den "Seneschall" handeln kann, als eine der
wichtigsten Personen im Reich und als Vertrauensmann KARLS
DES KAHLEN auf. Für die Zeit der Abwesenheit des Kaisers
in Italien soll Adalhard, der Pfalzgraf,
bei Ludwig dem Stammler bleiben; unter
seinem Vorsitz soll das Königsgerich tagen, möglichst ordnungsgemäß
einmal wöchentlich. Adalhard,
der mit den ihm zugeteilten Großen zugleich die oberste Kontrolle
der Friedenswahrung innehat, darf sich im Bedarfsfall von einem dieser
Großen, vor allem einem Gerardus und einem Fredericus
vertreten lassen. Die Bedeutung dieser Stelle "Adalardus
comes palatii remaneat cum eo (sc. filio nostro Hludowico)
cum
sigillo" springt in die Augen. Nach unserer Hypothese war Ludwig
der Stammler, der von KARL II.
nicht ohne Unruhe im Reich zurückgelassene Regent, als Gemahl der
Adelheid
der Schwiegersohn des Adalhard,
der ihm hier als Pfalzgraf zugeteilt wird! Das entspräche aber allem,
was wir in der karolingischen Geschichte
bei der Besetzung der obersten Ämter in der Regierung eines Unterkönigtums
beobachten können. Wir glauben den bisher wenig beachteten, jedenfalls
nicht befriedigend identifizierten Pfalzgrafen
Adalhard des Kapitulare von Quierzy als jenen Grafen
Adalhard ansprechen zu dürfen,
der zuvor KARL DEM KAHLEN als missus
im westfränkischen Burgund gedient hat. Außerdem scheint der
gleiche Adalhard, als Angehöriger
der Pariser Grafenfamilie in weiblicher Linie, einige Zeit Graf von Paris
gewesen zu sein, und zwar zwischen dem Grafen Konrad, einem WELFEN,
und dem Grafen Odo, dem ROBERTINER,
über dessen Regierungsantritt bisher nichts Genaues geäußert
wurde, so, daß man ihn als unmittelbaren Nachfolger Konrads ansah,
obgleich viel dafür sdpricht, daß er erst unter Kaiser
KARL III., also nicht vor 885, Paris erhielt. König
Karlmann hat in einer nur durch seine Regierungszeit (882-884
im N des W-Reichs) datierbaren Urkunde die Schenkung des Adalhardus
comes und des Abbo vassus (sc. dominicus, nicht etwa Vasall
Adalhards) an die Kirche Saint-Merry de Paris bestätigt
Eine letzte Erwähnung des Grafen
Adalhard, vom 10. Oktober 890, erlaubt es, den Ring unserer
Beweisführung zu schließen. Zu diesem Zeitpunkt erscheint an
erster Stelle der Zeugenliste, mit S.
Adalardi comitis ein Graf am
Hof des Grafen von Poitiers, den wir sonst in diesem Raum nicht nachweisen
können. Die Bedeutung der Anwesenheit
Adalhards
in Poitiers wird erst einsichtig, wenn wir uns erinnern, daß der
kleine Karl III., der postum geborene
Sohn der Adelheid
von Ludwig dem Stammler, am
Hofe Ramnulfs II. in Poitiers lebte, nachdem die westfränkischen Großen
dieses Kind 888 übergangen und den ROBERTINER
Odo
zum König erhoben hatten. Nach unserer Identifizierung
ist Graf Adalhard
ja der Großvater
Karls III.,
des jungen KAROLINGERS, bei dem seine
Mutter Adelheid, die Tochter Adalhards,
im Poitou geweilt haben muß.
oo N.N.
-
Kinder:
Wulfhard Abt von Flavigny
855-6.9.880/93
Adelheid
855/60-9.11.901
875
oo Ludwig II. der Stammler König von Frankreich
846-10.4.879
Literatur:
------------
Barth, Rüdiger E.: Der Herzog in Lotharingien
im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990 Seite 189 - Hlawitschka,
Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische
Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert,
Saarbrücken 1969, Seite 166,168 - Hlawitschka, Eduard: Lotharingien
und das Reich an der Schwelle der Deutschen Geschichte, Anton Hirsemann
Stuttgart 1968 Seite 228 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W.
Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 169,171 - Werner,
Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000,
in Karl der Grosse Lebenswerk und Nachleben Band IV Seite 432-434 -