Klaus-Jürgen Herrmann
"Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046)
 

                                                       I. ADLIGE AUF DEM PAPSTTHRON

"Patricio quoque mortuo, ordinatus est domnus Benedictus". Mit diesen knappen Worten schilderte Abt Hugo von Farfa in seiner Exceptio relationum den Umsturz in Rom im Mai des Jahres 1012 und den Übergang von der crescentischen zur tuskulanischen Herrschaft. Was dem Zeitgenossen Hugo auf den ersten Blick als einer der üblichen, die Stadt Rom heimsuchenden Putsche machthungriger Adelscliquen erscheinen mußte, bedeutete in Wirklichkeit den Anfang einer neuen Epoche des Papsttums und der Kirche unter Führung der TUSKULANER-Päpste. Seit dem Tode OTTOS III. und Silvesters II. war das Papsttum immer mehr in eine beklemmende Abhängigkeit geraten. Zwar bewahrten sich die Päpste die Freiheit der geistlichen Entscheidung, allein der Bevormundung durch den Stadtpatricius Johannes in der Ewigen Stadt mußten sich die zeitgenössischen Päpste wie Johannes XVIII. und Sergius IV. beugen. Kennzeichen crescentischer Politik blieb das ehrgeizige Bemühen, die politische Macht in Rom in den eigenen Händen zu halten. Was tat es da Wunder, dass nach fast 11-jährigem Regiment der Widerstand sich regte. Als Anführer der Umsturzpartei erschienen die drei Brüder Alberich, Theophylakt und Romanus, Söhne des Gregor von Tuskulum und seiner Frau Maria. Es war dies jener Gregor, der sich maßgeblich am römischen Aufstand 1001 gegen seinen früheren Förderer OTTO III. beteiligt hatte, in der Folgezeit aber die Herrschaft an den CRESCENTIER Johannes verlor, der mit Hilfe seiner weit versippten Familie  ein autokratisches Regiment über Rom und das Papsttum führen konnte.
Stammsitz der TUSKULANER, dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum, auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen, 21 km auf der via Tuscolana von Rom entfernt. In den späteren Jahren der römischen Republik war das seit alters bestehende municipium wegen seiner geschützten und lieblichen Lage bevorzugter Sommeraufenthalt einflußreicher Bürger geworden; hier hatten Cato und Cicero Landhäuser, und auch die späteren Kaiser Nero, Galba, Domitian, Nerva, Marc Aurel, Septimius Severus und Alexander Severus verschmähten es nicht, sich hier Villen errichten zu lassen. Jener Gregor I. von Tuskulum war der Sohn der Marozia II. und somit naher Verwandter des großen Alberich, der den Kirchenstaat fast 20 Jahre unangefochten und souverän geführt hatte. Über seine Tante Stephania II., die mit dem Grafen Benedikt I. von der Sabina verheiratet und über deren gemeinsamen Sohn Benedikt II., seinem Cousin, der auf Anraten Papst Johannes' XIII. Theodoranda, die Tochter des Crescentius vom Marmorpferde, ehelichte, unterhielt er weitgehende verwandtschaftliche Beziehungen zu den CRESCENTIERN wie auch zu den Päpsten Johannes XIII. und Benedikt VII.  Über den Vater Gregors de Tusculana schweigen sich die Quellen aus. Vielleicht war es jener Vestarar Theophylakt, der mit einer "Maroza nobilis femina" verehelicht gewesen zu sein scheint . Das erste Mal urkundlich erwähnt, taucht Gregor in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Subiaco mit der Ehrenbezeichnung "consul et dux", dem Prädikat der politischen Gewalthaber, vom August 961, also noch zu Zeiten Johannes' XII., auf. Diese Ehrenbezeigung für den wohl noch verhältnismäßig jungen Gregor beweist, dass der Familie der großen Marozia und des Fürsten Alberich über des letzteren Tod hinaus in Rom eine führende Stellung innerhalb des Adelsenates verblieben war . Noch zur Zeit der Wirren in der Stadt Rom im Frühsommer 966 und bei den darauffolgenden Umstürzen sich ablösender Adelskonjurationen und -fraktionen, die die Abkehr von der Vorherrschaft der Sippschaft des Alberichs in Rom einleiteten, bestätigte Gregor unter seinem alten Titel die Entscheidung der Schiedsrichter in einem Güterstreit des Klosters Subiaco. Dann allerdings scheint die Familie der jüngeren Marozia politisch in den Hintergrund gedrängt worden zu sein; jedenfalls besitzen wir bis zum Jahre 979 keine urkundliche Erwähnung Gregors mehr. Ein neuerlicher Umschwung zugunsten der Marozia-Familie schien sich jedoch nach 974 abzuzeichnen, noch bevor mit Bischof Benedikt von Sutri ein mit dem Princeps Alberich verwandter Römer und Onkel des TUSKULANERS die Cathedra Petri als Benedikt VII. bestieg. Wohl zwischen 974 und 980 ernannte der tatkräftige Papst seinen Neffen zum Rektor des stadtrömischen Klosters Renati; gleichzeitig war es dem "illustrissimo viro, filius Maroze senatrix" gelungen, seine alte Stellung als "consul et dux« wieder zu erlangen .
Nach der vorübergehenden Entmachtung der führenden CRESCENTIER-Partei, die im Jahre 998 mit der Hinrichtung des Crescentius II. ihren vorläufigen Höhepunkt fand, scheint sich die TUSKULANER-Partei unter Führung Gregors der kaiserlichen wie päpstlichen Sache angenommen zu haben. OTTO III. ernannte den TUSKULANER-Grafen zum Seepräfekten und dessen wohl ältesten Sohn Alberich zum kaiserlichen Palastmagister. Als Anfang Juni des Jahres 1000 in Orte ein Aufstand einer papstfeindlichen Partei ausbrach, der das Leben des anwesenden Papstes Silvesters II. ernsthaft bedrohte, war es Gregor von Tuskulum, der vom Papst zum Kaiser gesandt wurde, um diesen zum Eingreifen zu bewegen. Nach dem mißlungenen Putschversuch des TUSKULANERS im Jahre 1001 ergriffen die CRESCENTIER für mehr als ein Jahrzehnt wieder die absolute weltliche Leitung Roms mit dem Anspruch souveräner Führung.
Außenpolitisch war diese letzte Epoche der CRESCENTIER-Herrschaft durch vorsichtiges Taktieren gegenüber dem seit 1002 regierenden neuen deutschen König HEINRICH II. bestimmt, den man mit Versprechungen und Hinhaltemanöver von einem Romzug abzuhalten versuchte; innenpolitisch wußte der Patricius Johannes mit klugem Nepotismus die wichtigen Schaltzentralen der Macht mit Angehörigen seiner Sippe zu besetzen. Es zeigte sich jedoch, dass allein der Patricius imstande war, den von ihm geschaffenen Machtapparat virtuos zu bedienen, und dass nach seinem Tod die Macht für immer aus den Händen seiner Familie glitt.
Ausgelöst wurde dieser einschneidende Wechsel durch die plötzliche Duplizität von Todesfällen im kirchlichen und weltlichen Regiment. Am 12. Mai 1002 starb Papst Sergius IV.; ihm folgte der Patricius am 18. Mai, kaum eine Woche später, ins Grab nach. Was sich zwischen dem 12. und 18. Mai in Rom ereignete, verschweigen die Quellen.
Sicher scheint nur zu sein, dass nach dem Tod des Johannes in Rom heftige Parteikämpfe entbrannten, die sich im Spätsommer des Jahres 1012 zu regelrechten Feldzügen auswuchsen. Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. erhoben die CRESCENTIER einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte, zum Papst. Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen Angriffe der TUSKULANER halten, die nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt zum Papst kürten. Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung von den Stephaniern Crescentius und Johannes erhielt. In der Stadt aber konnte sich Benedikt durchsetzen und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration erhalten.
Der neue Papst war wohl der zweitälteste Sohn Gregors und um 980 geboren, in der stadtrömischen Politik bis zu diesem Zeitpunkt noch ein Unbekannter. Seine ersten Aktionen und Maßnahmen aber zeigten politischen Verstand und Spürsinn, denn es gelang ihm rasch, in Rom seine Position so zu festigen, dass er Anfang Juni 1012 daran denken konnte, die Reste des Widerstandes auf dem Lande zu brechen.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier, die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN 970 von Papst Johannes XIII. bis zur dritten Generation überlassen worden war. In raschem Kriegszug eroberte Benedikt VIII. fast alle Burgen der Stephanier. Als Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius veranlaßt, für seine Befreiung ein dreitägiges Bittfasten von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Benedikt zeigte sich über die Gebete der Mönche für seine Erzgegner wohl erbost; sie nützten jedoch wenig. Angesichts der militärischen Übermacht war Johannes gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen Separatfrieden zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina dem römischen Stuhl zu restituieren. Der Papst brach darauf die Belagerung ab und kehrte nach Rom zurück.
Der Verlauf dieses Kriegszuges und das Zurückweichen der stephanischen Opposition dürften auch das Schicksal des Papstes Gregor VI. entschieden haben. Durch den Zwang der Ereignisse dazu getrieben und jeder weiteren Unterstützung bar, brach er nach Deutschland auf und versuchte dort, sich die Rechtmäßigkeit seines Pontifikates durch ein Votum HEINRICHS bestätigen zu lassen. Als der Papst an Weihnachten 1012 in Pöhlde eintraf, empfing der König den im vollen apostolischen Ornat erschienenen Gregor zwar, nahm aber seine Amtsinsignien wie ihn selbst in Gewahrsam und verröstete ihn, die Angelegenheit zu regeln, sobald er nach Italien käme. Diese Entscheidung HEINRICHS erfolgte jedoch nur zum Schein, denn die Würfel waren bereits gefallen. Im August und Oktober hatten sich Abgesandte der Erzbischöfe von Magdeburg bei Benedikt in Rom und nicht bei Gregor eingefunden, um das Pallium zu erbitten. Der König selbst scheint Ende des Jahres 1012 über Boten als Petent an Benedikt VIII. herangetreten zu sein, um von ihm eine Bestätigung seiner Lieblingsstiftung, des Bamberger Bistums, zu erreichen, was ihm der Papst auch prompt und willigst erfüllte. So hatte der TUSKULANER zum Jahreswechsel 1012/13 die Anerkennung durch den deutschen König gefunden; sein beklagenswerter Gegenpart Gregor VI. verschwand im Dunkel der Geschichte, aus dem er hervorgetaucht war, um für wenige Monate das Dasein eines Schattenpapstes zu führen.
Was die nun folgende tuskulanische Epoche grundlegend von der vorangegangenen crescentischen unterschied, war der Umstand, dass der Papst das Stadtpatriziat nicht weiter besetzte, sondern versuchte, über ein starkes Papsttum den Einfluß der römischen Kirche auf Bereiche des weltlichen Lebens auszudehnen. Hatte der Patricius Johannes II. Crescentius es vermocht, Einfluß auf das Papsttum zu nehmen, so ging Benedikt den umgekehrten Weg, indem er die weltliche Macht innerhalb Roms aufsplitterte, so dass sie der päpstlichen in ihrer Beschränktheit keine Konkurrenz zu machen imstande war. Zwar verblieb der Oktavianer Crescentius im Amt des Stadtpräfekten, indem aber der Papst ihm als "consul et dux" seinen Bruder Alberich III. zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht hielt, traten des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Die gleiche Taktik verfolgte Benedikt mit einigem Erfolg auch in den römischen Provinzen. So trug Amatus, der Schwiegervater des Sabina-Grafen Oddo, weiterhin den Titel eines "comes Campaniae", aber im Rektorat der Sabina verschwand nach September 1012 der bisherige Oktavianer Crescentius, um einem gewissen Grafen Berard Platz zu machen. Überdies verlieh der TUSKULANER in Tivoli, dem Hauptsitz der oktavianischen CRESCENTIER, einem seiner Parteigänger, dem nobilis vir Stephan, das Torzollrecht, auch dies wohl als Maßnahme gegen die dortigen Machthaber gedacht. Diese geschickte Abschwächung bisher kompakter Machtfunktionen in der Hand einer Adelskamarilla sicherte Benedikt eine bedeutende Stärkung der päpstlichen Position, von der aus er sich erlauben konnte, seinen Entscheidungen allgemeines Gewicht zu verschaffen. Es lag ganz in seiner Politik der "Stärkung der Kirche", dass der Papst auch außerhalb Roms die geistlichen Institutionen durch Vergabungen und Verfügungen zu sichern trachtete, indem er den Einfluß der örtlichen Machthaber eindämmte, ohne aber auch hier letztlich päpstliche Einspruchsmöglichkeiten gegenüber dem nun gestärkten geistlichen Regiment aufzugeben. Ein beredtes Beispiel dafür bildet die Vergabe an Bischof Benedikt II. von Porto, in der dem Bischof u. a. die Rechte und Einnahmen des Gastaldenamtes in und außerhalb Portos sowie das Mühlen- und Brückenrecht am Tiber übertragen wurden, seine Gerichtsgewalt in Trastevere aber vorbehaltlich höherer Rechte päpstlicher missi eingeschränkt wurde. Dem weltlichen comes verblieb nach diesem Privileg nur noch die allgemeine Verwaltung; Benedikt behielt sich dagegen durch die Betonung der Rechte des direkt dem Papste unterstellten missus apostolicus ein Mitwirkungsrecht in dem nun von weltlicher Bevormundung weitgehend befreiten Bistum vor. Wanderten päpstliche Rechte und Besitztümer nicht in die Hände geistlicher Institutionen, so sah Benedikt, der zur besseren Kontrolle des Kirchenbesitzes ein genaues Inventar der tuszischen Patrimonien des Heiligen Stuhles anfertigen ließ, sehr genau darauf, wer sie erhielt und wie sie genutzt wurden. So überließ der Papst nun beispielsweise dem Grafen Hugo I. Gherardesca und seinen Brüdern die der römischen Kirche gehörige Pfarre S. Giustiniano in Falesia lediglich mit der Auflage, dass sie integraler Bestandteil eines noch zu gründenden Klosters werde. Graf Bonifaz von Canossa erhielt die bereits seinem Großvater und Vater übertragenen Ländereien des Hl. Stuhles in der Grafschaft Ferrara wohl nur deshalb ungeschmälert zugesichert, weil er als treuer und zuverlässiger Parteigänger HEINRICHS galt.Diese sparsame Vergabung von Kirchenbesitz in Hände weltlicher Großer war ohne Zweifel ein Teil der "Reorganisationsbestrebungen" zum Ausbau der päpstlichen Verfügungsgewalt. Den längsten und hartnäckigsten Kampf aber führte der TUSKULANER-Papst um die Rechte der alten Abtei Farfa.
Im Jahre 1009 hatte Abt Hugo von Farfa, von Gewissensbissen wegen seiner simonistischen Erhebung geplagt, auf seine Würde verzichtet; die Mönche wählten daraufhin Guido, seinen Neffen, zum neuen Vorsteher, der auf das Plazet des Patricius Johannes hin von Papst Johannes XVIII. die Weihe erhielt. Der Exabt Hugo, der direkte und herzliche Beziehungen zu HEINRICH II. pflegte, blieb aber über seine Resignation hinaus die graue Eminenz, die alle Fäden in der Hand zu halten wußte. Im Frühsommer des Jahres 1012 hatte er, wie die gesamte Abtei, noch nicht eindeutig für Benedikt votiert; das bewiesen die Oratorien für den eingeschlossenen Stephanier. In der Folgezeit verbesserten sich die Beziehungen des cluniazensisch ausgerichteten Klosters zum Papst jedoch entscheidend. Mitte Mai des Jahres 1013 entschied Benedikt VIII. in einem Güterstreit zugunsten Farfas, und am 2. Juni 1013 schenkte der Papst dem Kloster für sein, seiner Eltern Gregor und Maria sowie für seiner Schwester Seelenheil aus Eigenbesitz einen im Gut Fiano im Territorium Collina bei Rieti gelegenen Weingarten. Diese Schenkung zeigte nicht nur die Frömmigkeit des Papstes, sondern ließ darüber hinaus auch die politische Absicht erkennen, Farfa durch Zugeständnisse vollends für seine Person zu gewinnen. Im Februar 1014 weilte König HEINRICH II. mit seiner Frau in Rom und wurde vomn Papst zum Kaiser gekrönt. Die im Anschluß an die Feierlichkeiten stattfindende Synode sah sich unter anderem mit Problemen Farfas konfrontiert, die einer Lösung harrten. In der Zwischenzeit hatte Hugo seine frühere Abtwürde wieder übernommen. In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte er seine Querelen gegen die Stephanier Johannes und Crescentius dar. Dabei stellte sich heraus, dass die Gegner Benedikts sich aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls anwesende Stephanier Johannes sich jedoch der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS, mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen, war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen. Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden Nationalkönigs Arduin. Die lombardischen Aufrührer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke überwältigt und gefangengenommen werden. Dem CRESCENTIER Johannes war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen. Fazit der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch geschwächt, Verhandlungen mit Johannes aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen, jedoch mit der Auflage, dass entweder er oder sein Bruder Crescentius innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Die beiden Brüder hüteten sich jedoch, in die Höhle des Löwen nach Rom zurückzukommen. Als die zugestandene Frist verstrichen war, sah der Kaiser dies als Schuldeingeständnis der beiden Brüder an und investierte Hugo von Farfa mit den geforderten Burgen Bocchignano und Tribuccum. Die schwierige Aufgabe der Besitzeinweisung übertrug man dem Papst. Doch die kampfeslustigen Stephanier gaben sich noch nicht geschlagen. Während Benedikt HEINRICH von Rom nach Ravenna begleitete, versuchten sie mit Drohungen die Mönche dazu zu bringen, auf die ihnen zustehenden Güter zu verzichten. Zwar nahm der eingeschüchterte Abt mit den Sabina-Granden Verhandlungen auf und erreichte zunächst einen 30-tägigen Waffenstillstand, doch als der Papst nach Rom zurückkehrte, suchte Hugo sofort bei ihm Hilfe und forderte Benedikt auf, gegen die beiden vorzugehen. Der TUSKULANER wollte aber zunächst eine friedliche Lösung des Konflikts. Crescentius wie Johannes wurden gebeten, in Rom vor einem päpstlichen Tribunal zu erscheinen, um mit dem Kloster einen gerechten Vertrag über die Streitobjekte auszuhandeln. Dieser Kompromißvorschlag dünkte den Stephaniern aber wenig gut; sie zogen es vor, auf ihren festen Burgen zu verbleiben und der Aufforderung des Papstes damit Hohn zu sprechen.
Das bedeutete Krieg. Benedikt war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und die schroffe Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, dass er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit erheblich. Als dein eingeschlossenen Crescentius das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem päpstlichen Gericht zu Stellen, von Benedikt VIII. großmütig freien Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer Urkunde, dass er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund. Doch der bereits proklamierte Sieg war nur ein halber, denn wiederum erwies sich die generöse Verhandlungsbereitschaft Benedikts gegenüber Crescentius als verfehlte Liebesmühe. Als Benedikt Ende Juli an dem ausgemachten Treffpunkt erschien und eine öffentliche Anhörung im Beisein vieler römischer Adliger den Rechtsanspruch Farfas auf Tribuccum erneut ergab, zog es der Stephanier vor, in der Feste zu verbleiben und nicht zu erscheinen. Da der Vorgeladene trotz intensiver Bemühungen und dreimaliger Aufforderung nicht aus seinem Bau hervorzulocken war und auch das Angebot Benedikts, wenigstens vor das Burgtor zu kommen, wenn er ein Erscheinen vor ihm selbst scheue, kein Echo fand, leitete man das Kontumazialverfahren ein. Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst 1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten die beiden renitenten Stephanier den Weg ins Exil antreten, während Hugo den erwünschten Besitz erhielt.
Der Zusammenbruch der stephanischen Hausmacht in der Sabina lockte einzelne Adelskreise, sich selbstsüchtig aus der anfallenden Konkursmasse einen Teil zu sichern. Einer dieser landhungrigen Barone war der eigene Bruder des Papstes, der Konsul Romanus, der nach der Zurückgabe Tribuccums und dessen Pertinenzen an Farfa die Höfe Serrano und Ponziano besetzte, wohl in der stillen Hoffnung, der Abt werde es nicht wagen, gegen den leiblichen Bruder des Papstes zu prozessieren. Doch er hatte sich sowohl in Hugo wie auch in Benedikt getäuscht. Der Abt, der es nicht zulassen wollte, den lang umkämpften Besitz geschmälert zu erhalten, legte Protest beim Papste ein; und dieser sah sich genötigt, wollte er nicht in den Geruch kommen, den Kampf um die Rechte Farfas aus vordergründig eigennützigen Motiven geführt zu haben, eine Gerichtsverhandlung gegen den Bruder anzuberaumen. In Anwesenheit der römischen Stadtprominenz erging schließlich ein glimpfliches Urteil. Beide Seiten einigten sich auf die Formel, Romanus habe sich die Höfe aus Unwissenheit über bestehende Eigentumsverhältnisse angeeignet. Darüber hinaus bedrohte man eine weitere Besitzstörung durch den Konsul oder dessen Erben mit einer Strafe von 10 Goldpfund und gab Hugo die eingeklagten Höfe zurück. Die Niederwerfung der Stephanier 1015 erfolgte sowohl aus dem Willen Benedikts, die Rechte der Farfenser Abtei zu schützen, als auch in der grundsätzlichen Absicht, das päpstliche Regiment zu stärken und die adlige Opposition zu vernichten. Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten, hatte sich die politische Situation grundlegend geändert. Benedikt VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition, mußte sich dazu herablassen, Burgfrieden mit den Stephaniern zu schließen, wollte er während seiner Abwesenheit von Rom nicht einen Putsch riskieren. Es unterstrich den politischen Spürsinn des Papstes für gegebene Realitäten, dass er jetzt die Belange des Farfenser Klosters zurückstellte und den Stephaniern im Austausch gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum und Bocchignano zusicherte. Freilich scheint diese Einigung, wie Hugo uns berichtet, nicht ganz freiwillig vor sich gegangen zu sein. Truppen des Grafen Rainer von Galeria schlugen sich auf die Seite der beiden CRESCENTIER und bestimmten die Entscheidung des Papstes nicht unwesentlich. Treuhänder des Abkommens wurden der Bruder des Papstes Romanus und sein Neffe Gregor, der Bruder des späteren Papstes Benedikt IX.
Auch auf die innerstaatlichen Verhältnisse des Kirchenstaates hatte dieser Vertrag Auswirkungen. Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich der oktavianischen Familie angehörige Stadtpräfekt Crescentius verstorben; als sein Nachfolger rückte nun der Stephanier Crescentius in dieses Amt ein. Bevor sich diese Einigung zwischen TUSKULANERN und Stephaniern abzeichnete, hatte Abt Hugo auf einer Deutschlandreise Kaiser HEINRICH, der über die innenpolitische Entwicklung in Rom kaum unterrichtet gewesen sein dürfte, dazu bewogen, seinem Kloster sämtliche Besitzungen, darunter auch Bocchignano und Tribuccum, zu bestätigen. Zwar hielt dieses Diplom die Annäherung der beiden Adelsgeschlechter nicht auf, doch konnte Hugo mit dem kaiserlichen Privileg in der Hand verhindern, dass die Kastelle tatsächlich an Johannes und Crescentius ausgeliefert wurden. In seiner Not, immer befürchtend, die Kastelle ausliefern zu müssen, wandte der Abt eine List an, die ihm der pfiffige Erzbischof Pilgrim von Köln eingegeben hatte. Er schloß mit den crescentischen Oktavianern ein Schutzbündnis ab und gewann sie nun für einen Nutzungsanteil an den Pertinenzen von Tribuccum, die Beschützerrolle gegen die Stephanier zu spielen. Als 1022 HEINRICH mit Benedikt VIII. vor der griechischen Feste Troja lag, versäumte der agile Abt nicht, den Kaiser erneut auf die prekäre Lage seines Klosters hinzuweisen und erneute Maßnahmen gegen die Stephanier zu erbitten. HEINRICH, von Benedikt über die Hintergründe seines Friedensvertrages informiert, beließ alles, wie es war, und billigte nur in nachherein den Schutzvertrag des Klosters mit den Oktavianern.
Der Papst aber zog aus diesem Vorfall wichtige Konsequenzen; sei es, dass er einen Familienkampf der CRESCENTIER in und um Rom der Ruhe willen vermeiden wollte, sei es, dass der Machtanwuchs der Oktavianer ihn störte: Ab September 1023 setzte er seine Neffen Petrus und Gregor als Mitrektoren in der Sabina ein  und behielt sich dadurch eine wirksame Kontrolle vor.
Nicht zuletzt der Geschicklichkeit Benedikts VIII. und seinem energischen Wesen war es zu danken, das es dem Papsttum gelang, die Adelsdiktatur der vorangegangenen Zeit abzuschütteln, Rom zu befrieden und der Cathedra Petri gesteigertes Ansehen zu verschaffen. Als der Papst am 9. April l024 verstarb, war der Kirchenstaat wohl geordnet; sein Bruder Romanus konnte ohne jegliche Opposition spätestens am 19. April 1024 die Konsekration erlangen. Dieser Papst, der laut Bresslau "keine ... besondere Achtung zu erwecken oder einen imponierenden Eindruck hervorzubringen geeignet war", zeigte sich jedoch sehr wohl in der Lage, die Politik seines Bruders und Vorgängers in glücklichem Ausmaß fortzusetzen. Anders als Benedikt VIII., der die politische Macht einzelner Adelssippen einzudämmen versuchte, sah er in einer diplomatischen Aussöhnungspolitik mit den Stephaniern und Oktavianern sowie ihren Parteigängern, in einem gezielten aber nicht ungezügelten "Laissez faire laissez aller" bessere Möglichkeiten, den Frieden im Kirchenstaat zu wahren und seine Position zu festigen. So verblieb der Stephanier Crescentius als Stadtpräfekt in seinem Amt, und die beiden Oktavianer, Oddo und sein Bruder Crescentius, konnten das Rektorat der Sabina ohne Beaufsichtigungen bis April 1035 verwalten. Der Bruder des Papstes, Alberich III., der bisher als "consul et dux" im Auftrag Benedikts VIII. Gerichtsbefugnisse des Stadtpräfekten mitübernomrnen hatte, wurde offensichtlich von Johannes XIX. aus diesem Amt abberufen und erhielt dafür ein päpstliches Hofamt als "comes sacri Lateranensis palatii". Wie sein Vorgänger war der Papst daran interessiert, die Stellung geistlicher Institutionen zu stärken. 1029 bestätigte er wohl in dieser Intention dem von ihm geweihten Bischof Benedikt von Tivoli u.a. die Befreiung vom Brückenzoll am Ponte Lucano, und im Dezember 1076 machte sich Johannes XIX. aus demselben Grund für die Rechte des Bischofs von Silva Candida stark. Auf einer Synode hatte der Papst - im Zusammenhang mit einem Streit zwischen den Klerikern der Kirchen St. Nikolaus und St. Andreas in Galeria, den es zu schlichten galt - erfahren müssen, dass dem zuständigen Diözesanbischof von der klagenden Geistlichkeit nicht der ihm privilegierte dritte Teil der Einkünfte, die Tertia, sondern nur ein Bruchteil dieses Betrages abgeliefert wurde. Energisch drang Johannes sofort darauf, dass dieser Mißbrauch abgestellt werde und dass die Kleriker durch feierliche Refutation, d.h. durch Verzicht auf die gewohnte Befreiung, dem nun init diesen Rechten investierten Bischof Petrus von Silva Candida die Tertia zusicherten.
Die Zurückgabe alter Rechte, die die beiden CRESCENTIER-Zweige zu Zeiten Benedikts VIII. nur unter Kuratel und geschmälert genießen durften, sicherte Johannes XIX. den ruhigsten Pontifikat der drei TUSKULANER-Päpste. Ein Aufstand in Rom im März des Jahres 1027 anläßlich der Krönungsfeierlichkeiten KONRADS II. entzündete sich diesmal nicht wie 1014 an der Opposition mißgelaunter Adelskreise gegenüber dem päpstlich-kaiserlichen Regiment, sondern an einer simplen Kuhhaut, um deren Teilung sich deutsche Soldaten und römischen Pöbel ohne ersichtlichen Grund prügelten und totstachen. Es scheint, dass sich nur einer mit der Machtaufteilung in Rom und seiner neuen Position nicht abfinden konnte: der eigene Bruder des Papstes, Alberich III. Um 1027 verfaßte ein tuskulanischer Parteigänger die Streitschrift Libellus de ceremoniis aule imperatoris mit der Absicht, dem weltlichen Flügel der TUSKULANER-Partei eine quasi-patriciale Stellung innerhalb Roms zu erstreiten. Auffällig an dieser Schrift war jedenfalls, dass dem Aufgabenbereich des Papsttums keine Zeile gewidmet wurde, die Kompetenzen eines weltlichen TUSKULANER-Diktators aber aufs ausführlichste dargelegt wurden. Sollte man daraus etwa ablesen, dass Alberich zu dieser Zeit in einer gewissen Opposition zu Johannes stand? Mit Sicherheit ist das nicht auszumachen, doch verrät die Nachbildung der Titular des künftigen TUSKULANER-Diktators "comes caesarini palatii" deutlich, auf wessen Initiative dieser Entwurf entstand.
Nach den Plänen des Libellus sollte künftig alle Macht einzig beim Imperator und Monokrator, dem Kaiser, liegen. Zweiter im Reich und ausführendes Organ ist der "comes caesariani palatii", der über den anderen "comites, qui sunt in mundo" steht, auf fünf Jahre vom Kaiser ernannt, sein Amt verwaltet und TUSKULANER sein muß. Dieser tuskulanische Diktator wird "princeps" und Führer wie Lenker des Volkes sein, während er als Patricius die Rechte des Imperiums gegenüber Adel und Volk vertritt und dein Kaiser unbedingt gehorsam und treu sein muß.
Sollte diese streng kaiserlich ausgerichtete Schrift also letztlich dazu dienen, den TUSKULANERN den Patriciustitel zu gewinnen, ihre weltliche Macht in Rom auf Kosten des Papsttums und des Adels mit Hilfe und Konsens des Kaisers zu zementieren? Vielleicht wollte Alberich III. zu dieser Zeit auch nur eine Machtverschiebung vom Papst zurück zur tuskulanischen Familie erreichen, um über eine Art von "Gewaltenteilung" eine ähnliche Stellung gegenüber dem Papsttum beziehen zu können wie sein großer Ahn Alberich II. Wir wissen nicht, ob diese höchst merkwürdige Schrift KONRAD II. vorgelegt wurde; dass sie jedoch keinerlei Auswirkungen zeitigte, steht fest. Sollte sich Alberich je ernstlich mit dem Gedanken einer teilweisen Entmachtung des Papstes getragen haben, so mußte er bis Oktober 1032 warten, als der Tod seines Bruders Johannes XIX. für ihn die Möglichkeit eröffnete, über den eigenen Sohn als Papst mehr politischen Einfluß zu gewinnen.
Als Johannes XIX. am 20. Oktober 1032 verstarb, war sein Bruder Alberich III. der letzte überlebende der drei Brüder, die im Mai des Jahres 1012 die Macht für ihr Haus errungen hatten. An ihm, dem Familienoberhaupt, lag es nun, den tuskulanischen Einfluß auch weiterhin zu sichern. Bereits zwei Tage nach dem Tod des Bruders gelang es dem Grafen durch Zugeständnisse an die Wählerschaft und den Adel, seinen Sohn Theophylakt, noch Laie, als Benedikt IX. wählen und krönen zu lassen .
Der Übergang vom Pontifikat Johannes' XIX. zu dem Benedikts IX. ging anscheinend ruhig vor sich, auch deutet weiter nichts darauf hin, dass die exklusive Herrschaft des TUSKULANER-Papstes zu irgendeinem Zeitpunkt seines Pontifikates bis September 1044 in Frage gestellt worden wäre.
Der Mönch Rodulfus Glaber wußte zu vermelden, dass der Papst, dessen Name er aber nicht erwähnte, bei seiner Erhebung ein Knabe von "ungefähr" 10 bis 12 Jahren gewesen sei. Doch der Bericht des unsteten Wandermönches aus Frankreich verdiente allein noch kein Vertrauen, berichteten nicht übereinstimmend mit ihm der unbekannte Biograph Leos IX., Benedikt sei "parvulus" gewesen, und Desiderius von Montecassino im Anschluß an die Ereignisse des Jahrs 1044/45, der TUSKULANER habe als "adolescens" weiterhin seinen verderblichen Lastern gefrönt. Auch wenn man dem Anonymus wie Desiderius Parteilichkeit vorwerfen könnte - der erstere wollte natürlicherweise den integren Charakter Leos IX. gegen den verruchten des TUSKULANERS herausstellen, der andere, ein überzeugter Anhänger der Reform im gregorianischen Sinn, versuchte in nachherein den Umsturz des Jahres 1044/45 als Anbruch eines besseren Zeitalters anzupreisen -, so fällt doch der Bericht des dem TUSKULANER-Haus nahestehenden Lukas von Grottaferrata ins Gewicht, der die Jugend Benedikts IX. im Jahr 1048 als besonderes Merkmal hervorhob. Was ist nun davon zu halten?
Schon Baronius beargwöhnte den Report des Rodulf Glaber und vertrat die Ansicht, Benedikt habe bei seinem Amtsantritt das pubertäre Alter bereits überschritten gehabt. In der Tat scheinen die Altersverhältnisse innerhalb der tuskulanischen Familie dafür zu sprechen, dass Theophylakt/Benedikt IX. kein Knabe oder Heranwachsender, sondern eher ein Mann von etwa 30 Jahren war, als er im Oktober 1032 die Papstwürde übernahm. Seine Brüder Gregor II. und Petrus verwalteten bereits in den 20-er Jahren weltliche Ämter, Neffen werden zu 1030 und 1044 erwähnt. Überdies beweist eine kurze Kopfrechnung zumindest - nimmt man Rodulf Glabers Bericht von den 10 oder 12 Jahren zu 1032 als wahr an -, dass das "adolescans" des Desiderius 1045 im abwertenden Sinn gebraucht wurde.
Doch das sind keine schlagkräftigen Gegenbeweise. Weder das auffällige Schweigen des sonst dem TUSKULANER-Papsttum feindlich gegenüberstehenden Beno noch der kluge Regierungsstil des Papstes selbst können darüber hinwegtäuschen, dass die oben zitierten Quellen - wenn auch in tendenziöser Form - die Jugend des Papstes berichten.
Man wird vorsichtig folgern dürfen, dass Benedikt IX. bei seiner Stuhlbesteigung in jugendlichem Alter stand. Dass er noch ein Kind war, wie es Rodulf Glaber zu wissen vorgibt, erscheint dagegen wenig glaubwürdig.
Deutete der Papstname Benedikt in Erinnerung an den großen Oheim ein politisches Konzept an, so setzte doch der neue Papst - mit einigen Nuancierungen - in Rom und im Kirchenstaat den Kurs Johannes' XIX. mit der Duldung der Machtpositionen der Stephanier und Oktavianer fort und beließ in der Verwaltung alles, wie es sich seit April 1024 eingependelt hatte. Der Stephanier Crescentius behielt weiterhin das Amt des Stadtpräfekten, und auch die Oktavianer Oddo und Crescentius verblieben im Rektorat der Sabina. Sollte der Vater Benedikts IX., Alberich III., die stille Hoffnung gehegt haben, über seinen Sprößling mehr Einfluß auf die päpstliche Politik gewinnen zu können, so sah er sich darin getäuscht. Der Papst wußte es klug zu vermeiden, sich zum Spielball adelspolitischer Interessen degradieren zu lassen. So verschwand der Vater - letztlich vielleicht auch zufrieden damit, dass sein Sohn die Papstwürde so souverän behauptete - von der öffentlichen Bühne der stadtrömischen Politik, um fortan vielleicht das beschauliche Leben eines Privatiers zu führen. Gleichermaßen in Ablösung der alten Garde rückte in die Stelle bzw. in die gewichtigere Position, die Alberich III. unter seinem Bruder
Benedikt VIII. innegehabt hatte, Gregor II. von Tuskulum, der nun auf Benedikts IX. Befehl hin in besonderen Fällen Richterfunktionen übernahm. Der später von den Quellen schwarz in schwarz gezeichnete Papst wußte über 12 Jahre seines Pontifikates mit ruhiger und geschickter Hand das Steuer der Kirche zu lenken; auch zeigten seine Entscheidungen, dass sich der letzte TUSKULANER-Papst seiner Verantwortung in hohem Ausmaß bewußt war. Auf einer zahlreich besuchten Synode im November l036 - es war die erste des Papstes, von der wir Kenntnis haben - entschied Benedikt IX. in einem Rechtsstreit zwischen Bischof Andreas von Perugia und dem Petruskloster in Perugia zugunsten der Ansprüche des Coenobiums. Der Bischof von Perugia verzichtete ohne Murren auf seine angeblichen Rechte und versprach eidlich dem Papst wie seinem Bruder Gregor, das Kloster nie mehr mit Ansprüchen zu behelligen.
Weiterhin besitzen wir interessante Belege, die beweisen, dass Benedikt eine Kurienreform anstrebte. Den entscheidenden Schritt dazu vollzog der Papst im November 1037, als er dem bisherigen Kanzler Petrus von Silva Candida über die Neukonfirmierung seiner bereits von Johannes XIX. verliehenen Rechte hinaus auch das Amt des Bibliothekars der römischen Kirche verlieh. Mit diesem Akt wurde das Sacrum palatium, das Herzstück der päpstlichen Verwaltung, mit dem scrinium, dem Amt für die Ausstellung von Urkunden, zu einer Behörde zusammengefaßt. Dass diesem neuen Superministerium für Verwaltung und Finanzen aber nicht auch das für die persönliche Verwaltung des päpstlichen Haushaltes angeschlossen wurde - es unterstand weiterhin der Kontrolle eines "vicedominus" im Range eines Archidiakons -, beweist, dass der TUSKULANER-Papst sehr wohl zwischen kurialen wie persönlichen Angelegenheiten monetärer Art zu unterscheiden wußte und beide nicht zum eigenen Vorteil zu vermischen suchte.
Außenpolitisch baute Benedikt IX. den Weg der Kooperation mit dem deutschen Königtum seit 1037 stärker aus als sein unmittelbarer Vorgänger. Vielleicht war es auch diese Politik des päpstlichen Engagements für deutsche Belange, die unzufriedenen Adelscliquen 1044 das vordergründige Argument lieferte, der Papst kümmere sich nicht um das römische Volk, und die schließlich den Sturz des TUSKULANERS bewirkte.
Die Epoche des TUSKULANER-Papsttums bildete ohne Zweifel eine Epoche des Übergangs in der Papstgeschichte. Benedikt VIII., Johannes XIX. und Benedikt IX. entstammten einer adligen Umwelt, die sie nachhaltigst prägte. Drückte ihnen diese Herkunft auch später das negative Prädikat "Baronalpäpste" auf, so unterschieden sie sich in ihrer Wirkung und Ausstrahlung doch weit von anderen Gestalten auf der Cathedra Petri, die ihre Würde adligen Parteien zu verdanken hatten. Zielbewußt befreite sich Benedikt VIII. von jeder weltlichen Bevormundung; seine Kriegszüge in und um Rom galten nicht der Steigerung seines Familieneinflusses, sondern dienten dem Ausbau der römischen Kirche. Johannes XIX. ging auf diesem Weg noch ein Stück weiter: Die teilweise Entmachtung seines eigenen Bruders Alberich und seine Unterordnung machten deutlich, dass das tuskulanische Papsttum sich seiner Eigenständigkeit voll bewußt war. So blieb es auch unter Benedikt IX. Die Mittel der eigenen tuskulanischen Hauspartei dienten der Kirche, nicht umgekehrt. Ohne Zweifel stärkte eine solche Amtsauffassung die Autorität des Papstes in Rom und erlaubte es, seinen Entscheidungen überall das nötige Ansehen zu verschaffen,

                                                          VII  DER STURZ VOM THRON

Was den Umsturz im September 1044 bewirkte, der das Ende des TUSKULANER-Papsttums einleitete, ist nicht mit letzter Sicherheit auszumachen. Die auf uns gekommenen Quellen widersprechen sich nicht nur im Detail, sie sind auch durch spätere Parteinahme so eingefärbt, dass schwer zu entscheiden ist, wo die Wahrheit in der Berichterstattung aufhört und wo die Tendenz beginnt. Die Tatsache, dass Benedikt IX. fliehen mußte, die spätere Entscheidung HEINRICHS III. gegen den TUSKULANER und nicht zuletzt der ein knappes Menschenalter nach 1046 ausbrechende Kampf um die gregorianische Kirchenreform beflügelten die Phantasie der Geschichtsschreiber. Zwei Protagonisten dieses späteren Kampfes, der antigregorianische Kardinal Beno und der für die Reform eintretende Bonizo von Sutri, versuchten die Vertreibung publizistisch zu rechtfertigen. Dass dabei auf der Suche nach plausibel klingenden Gründen der Persönlichkeit des Papstes Unrecht geschah, liegt auf der Hand, denn beide Seiten wollten mit Berufung auf des Papstes verruchten Charakter ihre Programme für Reich und Kirche rechtfertigen. Nach Beno hatte sich der Papst 1039, nach dem Tode Kaiser KONRADS, dazu verstiegen, die Reichskrone Petrus von Ungarn anzubieten. Als HEINRICH davon erfuhr, beschloß er, nach Rom aufzubrechen und Benedikt zu bestrafen. Der Papst aber verkaufte aus Angst seine Würde an den Komplicen Johannes Gratianus. Obwohl diese Quelle nichts über die Septemberrevolte verlauten läßt, wird das spätere Eingreifen HEINRICHS damit gerechtfertigt, dass der TUSKULANER seit 1039 ein Majestätsverbrecher gewesen sei.
Bonizo motivierte die Entfernung mit dem verbrecherischen Lebenswandel des Papstes. Nach ihm wollte Benedikt IX. eine Tochter des Girard de Sasso zur Frau nehmen; dieser aber mochte keinen Papst als zukünftigen Schwiegersohn und wies daher Benedikt auf die Resignation hin. Obwohl dieser seine Würde tatsächlich an Johannes Gratianus abtrat und somit die Forderungen des Grafen erfüllte, bekam er die gewünschte Gemahlin nicht. Girard erhob dagegen mit anderen den Bischof von Sabina, Johannes, zum Papst; erst die Brüder Benedikts IX., Gregor und Petrus von Tuskulum konnten mit Gewalt ihrem betrogenen Blutsverwandten den Papststuhl zurückgewinnen.
Während Beno und Bonizo für ihre Vorwürfe Benedikt IX. gegenüber noch schmückende Beispiele erfanden, die seine Vertreibung rechtfertigen sollten, begnügten sich andere Quellen damit - ohne weitere Erklärungen - Benedikt IX. einen Lüstling und Mörder zu schimpfen. Dabei interessierte chronologische Ablauf der Ereignisse weniger als die vermeintlichen Gründe der späteren Resignation des Papstes, über die man sich anscheinend nicht so recht im klaren war.
Was war nun wirklich das auslösende Moment für die Vertreibung des TUSKULANERS im September 1044? Bonizo läßt an einer Stelle den Grund der Opposition gegen Benedikt anklingen, wenn er berichtet, die TUSKULANER hätten alle Macht in Rom in einer Hand vereinigt und die römische Kirche wie ein "Erbgut" behandelt. Seinen Bericht ergänzen und erklären die Aussagen der Leo-Vita und des Rodulfus Glaber. Nach dem Biographen Leos IX. ging die Initiative zur Verschwörung Anfang September 1044 von den Römern aus. Rodulfus Glaber, der diese Erhebung irrigerweise zu 1033 vermeldet, teilt mit, dass es "principes Romanorum" gewesen seien, die den Papst beseitigen wollten. Nach diesen drei Berichten war der Aufstand also nicht eine unmittelbare Reaktion auf "rapinas, caedes aliaque nefanda in Romanum populum", sondern vielmehr die Folge umstürzlerischer Pläne einzelner Adelskreise, die eben zu jenem Zeitpunkt versuchten, der Vormachtstellung der TUSKULANER in Rom den Garaus zu machen. Raub und Mord waren nicht die auslösenden Momente, sondern Folgeerscheinungen des nun beginnenden Kampfes. Die These von einem "gelenkten Aufstand" erhält eine weitere Stütze durch den Report der Annales Romani, die zu vermelden wissen, dass nicht das gesamte Rom sich im Aufstand befand. Die transtibertinischen Stadtteile  hielten so fest zum Papst, dass die Stadtrömer und ihre Anführer sich gezwungen sahen, am 7. Januar 1045 Trastevere einzuschließen und zu belagern. Wer aber waren diese opponierenden Adligen, die im Verbund mit einem Teil der Stadtrömer den Papst zwingen konnten, die Ewige Stadt zu verlassen und sich auf seine tuskulanischen Hausgüter zurückzuziehen?
Nach dem oben erwähnten Bericht Bonizos hieß der Hauptanführer Girard de Sasso, der schon 1019 Papst Benedikt VIII. dazu angehalten hatte, Friede mit den Stephaniern zu schließen. Diese Nachricht wäre ganz unverfänglich, stünde sie nicht in offenem Widerspruch zu dem Bericht der Annales Romani, die unter den Helfern, mit deren Unterstützung Benedikt IX. im Januar 1045 die Schlacht um Rom und seinen Papstthron begann, eben jenen Girard und seine Reiter erwähnen. Es ist kaum anzunehmen, dass ein und derselbe Mann Rom belagerte und zur selben Zeit als Wahlhelfer des Gegenpapstes Silvester III. agierte. Wir müssen die Initiatoren des Aufstandes anderswo suchen. Des Rätsels Lösung bietet uns der Fortgang der Ereignisse selbst.
Benedikt IX. war Anfang 1045 in transtibertinisches Gebiet zurückgekehrt. Seine Truppen, die aus Kontingenten der Brüder des Papstes, des Grafen von Galeria und der oktavianischen CRESCENTIER bestanden, hatten eine Offensive der Stadtrömer am 10. Januar an der "Forta Sassia" blutig zurückgeschlagen. Ganz in der Nähe dieses Kampfplatzes aber lag das Kastell S. Angelo, der Sitz der stephanischen CRESCENTIER. Es ist äußerst wahrscheinlich, dass die Erreger des stadtrömischen Aufstandes vom September 1044 eben diese Stephanier waren, die zwar 1019/20 ihren vorläufigen Frieden mit den TUSKULANERN geschlossen hatten, nun aber, vielleicht nach dem Tode des tuskulanischen Familienoberhauptes Alberich III. die Gelegenheit gekommen sahen, ihre verlorene Macht und Herrlichkeit mit einem Schlag zurückzugewinnen.
Die Römer, durch die schreckliche Niederlage ebenso wie durch ein zusätzliches Erdbeben verunsichert, wählten wohl nicht ohne Zuspruch der Stephanier deren "Hausbischof" Johannes als Silvester III. zum neuen Papst und inthronisierten ihn am 13. oder 20. Januar 1045. Doch Benedikt IX. war nicht gewillt, den Kampf um seine Papstwürde aufzugeben. Er exkommunizierte den Gegenpapst. Und als er am 10. März 1045 seine Rückkehr in die Leostadt erzwingen konnte, mußte der Gegner mit Schande beladen auf sein Bistum in der Sabina ausweichen.
Es war ein Zeichen für die militärische Schwäche Benedikts, dass er jetzt dulden mußte, seinen Gegner Silvester III. ungestraft unter dem Waffenschutz der Stephanier in der Sabina verbleiben zu lassen. Der Aufstand hatte aber mit einem Schlag längst vergessen geglaubte Partikularinteressen des Adels wieder zum Vorschein gebracht. Seit seiner Rückkehr war Benedikt IX. genau so wie schon früher sein Gegenpart Silvester III. nur eine Schachfigur auf dem Spielbrett der Ambitionen machthungriger Adelscliquen. Der TUSKULANER scheint sich dieses Niedergangs seiner Würde bewußt gewesen zu sein, zumal er einsehen mußte, dass man mit römischem Blut an den Fingern die Verehrung der Stadtrömer kaum zurückgewinnen konnte. So kam es zu jenem berühmten Handel zwischen dem Papst und seinem Verwandten Johannes Gratianus: Benedikt IX. trat zugunsten des Johannes zurück.
Diese "berühmt-berüchtigte" Abdankung, die angeblich in einer "cartula" ihren sichtbaren Niederschlag fand, hat die Geschichtschreibung jener Zeit zu erregten Kommentaren veranlaßt. Eines steht jedoch trotz der schlechten Meinung aller Quellen über den TUSKULANER fest, dass Benedikt aus freiem Entschluß verzichtet und nicht ein äußerer Zwang diese Refutation bewirkt hat. Diese Tatsache berichten übereinstimmend Petrus Damiani, Hermann, Bernold und die Annales Altahenses.
Doch hat nicht so sehr dieser hochherzige Entschluß Benedikts IX. die Aufmerksamkeit der Kritiker auf sich gezogen, als vielmehr die spektakulären Begleitumstände dieses Verzichtes, denn nach den Berichten der meisten Quellen soll der Papst seine Würde einfach verkauft haben. Was ist nun von der cartula und von den Vorwürfen über den Verkauf zu halten? Stellt man die politische Lage in Rom im Mai des Jahres 1045 in Rechnung, so lassen sich die einzelnen Berichte zu einem Bild zusammenfügen. Dabei ergibt sich der Ablauf der Ereignisse und die Einordnung einzelner Fakten fast wie von selbst.
Am 1. Mai 1045 hatte Benedikt IX. in einer cartula auf seine Papstwürde zugunsten des Johannes Gratianus verzichtet. Nicht verzichtet aber hatte Silvester III., der sich nach seiner Vertreibung aus Rom auch weiterhin der Unterstützung der Stephanier in der Sabina erfreuen konnte. Überdies lagen in Rom noch immer die tuskulanischen Armeen, die nach dem Rücktritt ihres nominellen Oberbefehlshabers Benedikt nicht gewillt waren, den hohen Blutzoll des Kampfes vom November 1044 bis zum Frühjahr 1045 ohne entsprechende Gegenleistungen zu vergessen. Gregor VI. sah sich daher einer völlig neuen Situation gegenüber: Zwar hatte der legitime Papst Benedikt IX. auf seine Ansprüche verzichtet, seine Parteigänger aber weigerten sich, ihren Einfluß in Rom aufzugeben und abzurücken. So nahm der Papst, auch in der Erkenntnis, dass sich gegen den Widerstand der beiden großen Adelsfraktionen keine Politik machen ließ, Verhandlungen sowohl mit den TUSKULANERN wie auch mit den Stephaniern auf. Offensichtlich wurde Gregor mit dem ersten Partner schnell handelseinig. Man zahlte die TUSKULANER-Fraktion für ihre noch bestehenden Interessen mit Geld aus. Als Empfänger wurde der noch immer als Oberhaupt der TUSKULANER geltende Benedikt-Theopylakt deklariert, obwohl dieser schon längst auf alle Ansprüche verzichtet hatte, was in der Zusammenschau der turbulenten Ereignisse die meisten Autoren zu dem vereinfachenden Schluß verleitete, der TUSKULANER habe seine Anwartschaft auf den Papstthron verkauft bzw. Johannes-Gregor habe sie käuflich erworben.
Etwas langwieriger schienen sich die Gespräche mit den Stephaniern anzulassen. Offenbar gelang es Gregor, gegen die offizielle Anerkennung des Silvester-Johannes als Bischof in der Sabina den Gegenpapst und seine Freunde dazu zu bewegen, ihre Ansprüche auf die Cathedra Petri aufzugeben. Gregor VI. hingegen verdankte dem Ausgleich mit den stadtrömischen Parteien seinen unbestrittenen Pontifikat, bis das königliche Strafgericht über die "falsitas sacerdotum" und die "babylonischen Zustände" in der Kirchenleitung auch ihn seiner Papstwürde beraubte.
Was aber geschah mit den drei ehemaligen Päpsten? Am leichtesten scheint sich Johannes von der Sabina mit seinem Schicksal zurechtgefunden zu haben. Er, der von Anfang seines Pontifikates an bloß Aushängeschild für die aufrührerische Adelsfraktion war und nicht einmal die transtiberinischen Gebiete Roms unter seine Obödienz zu bringen vermochte, scheint die Ereignisse von Sutri und Rom ungeschoren überstanden zu haben. Während Papst Gregor "invitus ultra montes" nach Deutschland ins Exil ziehen mußte, blieben die beiden Exponenten der stadtrömischen Parteien vor weiteren kaiserlichen Maßnahmen verschont.
Johannes von der Sabina gelang es auch unter dem ersten der deutschen Reformpäpste, Clemens II., in Amt und Würden zu bleiben. Wie sich der Bischof während des zweiten Pontifikates Benedikts IX. verhalten hat, ist nicht bekannt. Die nachfolgenden Päpste sahen offenbar keinen Grund, gegen den Expapst vorzugehen, zumal dieser keinerlei Ambitionen auf den Stuhl Petri mehr erkennen ließ. Unzweifelhaft verdankte Johannes die Behauptung seines Amtes einer gewissen politischen Geschmeidigkeit, die ihn dazu befähigte, alle, auch im Kurs noch so unterschiedlichen Wechsel auf dem Papstthron unbeschadet zu überstehen und sich mit dem jeweils neuen Herrn zu arrangieren. Wir wissen fernerhin, dass er nicht nur ein geduldetes Schattendasein in der Sabina führen mußte, sondern es offen wagen konnte, 1051 in Rom vor dem energischen Papst Leo IX. zu erscheinen, um dort in einer "proclamatio" die schwersten Vorwürfe gegen Abt Berard von Farfa vorzubringen. Die Klage scheint keinen Erfolg gehabt zu haben, da Leo Abt Berard und dessen Kloster die vorn Bischof eingeklagten Güter bestätigte. Auch in der Folgezeit ist Johannes in Urkunden anzutreffen, was beweist, dass er durch die unruhigen 50-er Jahre sein Amt sicher zu behaupten wußte. Im August und November 1058 erscheint sein Name neben dem des unglücklichen Adelspapstes Benedikt X. in zwei Urkunden für Farfa, und bereits ein knappes halbes Jahr später unterzeichnete er das Synodaldekret Nikolaus' II., der sich in Rom durchgesetzt hatte.
Der Lebenslauf des Johannes von der Sabina legt ein beredtes Zeugnis für diese unruhige Übergangszeit vom sogenannten Adelspapsttum zum Reformpapsttum ab und liefert darüber hinaus ein exemplarisches Beispiel für die politische Geschmeidigkeit und Wendigkeit eines Kirchenfürsten alten Schlages nahe dem Brennpunkt aller dieser geistigen und politischen Auseinandersetzungen in Rom. Wohl noch zur Zeit der absoluten CRESCENTIER-Herrschaft 1012 in jugendlichem Alter zur Bischofswürde gelangt, überstand er die Wirren der Jahre 1012-1013 und den Machtwechsel durch die TUSKULANER unbeschadet. In den 32 Jahren tuskulanischer Vormachtstellung in Rom und auf der Cathedra Petri behielt er unbestritten seine bischöfliche Würde, wohl nicht zuletzt deshalb, weil er nicht im Gegensatz zu deren Politik stand. Noch im April 1044 gehört er zu den Unterzeichnern des Synodalinstruments, das den Streit zwischen Grado und Friaul beilegte, und wenigstens noch im November 1044 datierte man in der Sabina nach Benedikt IX. und Bischof Johannes. Sein kurzer Schattenpontifikat hinterließ kaum Spuren in der Geschichte. 1062 das letzte Mal urkundlich erwähnt, muß Johannes noch vor Oktober 1063 nach mehr als 50-jähriger Amtszeit gestorben sein.
Am ärgsten traf der Neuordnungswillen des Königs Gregor VI. Nachdem dieser seiner Papstwürde verlustig gegangen war und sich obendrein vor der Synode aufs tiefste erniedrigt hatte, wurde der neue Papst Clemens II. in Rom inthronisiert, der dann seinen Förderer HEINRICH zum Kaiser krönte. Nun blieb die heikle Frage zu lösen, was mit dem abgesetzten Gregor geschehen solle. Der Expapst wurde wohl unmittelbar nach der römischen Synode in sicheres Gewahrsam gebracht, ohne dass eine sofortige Entscheidung über sein zukünftiges Schicksal fiel. Offenbar reifte der Entschluß, Gregor Deutschland zu exilieren, erst langsam in HEINRICH heran. Wäre nämlich seine Entfernung aus Italien eine vordringliche Sache gewesen, so hätte er Gregor unter die Bewachung des deutschen Heereskontingentes stellen können, das bereits Anfang oder Mitte des Januars 1047 die heilige Stadt in Richtung Deutschland verließ. Welche Impulse letztlich den Ausschlag für den Entschluß des Kaisers gaben, kann nicht mit absoluter Sicherheit ausgemacht werden. Wahrscheinlich war HEINRICH bei der Beurteilung der politischen Lage zu der Einsicht gelangt, dass ein abgesetzter Papst, der in Rom verblieb, leicht zum Kristallisationspunkt eines neuen Schismas werden könnte. Der immer noch bestehende Anhang des Expapstes in der Stadt Rom verminderte das Risiko keineswegs. Einen Präzedenzfall für die Behandlung Gregors fand HEINRICH schließlich im Vorgehen OTTOS I., der vor Jahren den abgesetzten Benedikt V. ins Exil nach Deutschland geschickt hatte. Allem Anschein nach wollte man auch Gregor so behandeln. Sein Bewacher in Deutschland wurde der Erzbischof Hermann von Köln, der eben zu dieser Zeit mit HEINRICH in Italien weilte. In das Exil "ad ripas Reni" begleitete ihn sein junger Kaplan Hildebrand, der später schrieb, die Exilierung sei "unfreiwillig" erfolgt, aber der freundlichen Behandlung in einem Brief an Anno von Köln mit den Worten gedachte: "Ob recordationem discipline, qua tempore antecessoris vestri... enutriti sumus, specialem sibi inter ceteras occidentales ecclesias dilectionem impendimus."
Die ungeliebte Verbannung in den Rheinlanden dauerte für den Expapst nicht allzu lange. Wohl Ende 1047, ungefähr zur gleichen Zeit, als in Fesaro sein Rivale Clemens II. verschied, starb Gregor, durch Strapazen und Demütigungen geschwächt, an einer nicht näher bestimmbaren Krankheit. In Rom war es unterdessen zu einem neuen Umschwung gekommen, der den 2. Pontifikat Benedikts IX. einleitete.
Schon bald nach seinem Verzicht am 1. Mai 1045 hatte sich Benedikt auf seine Güter in der Nähe von Tuskulum zurückgezogen. Er scheint dort als Privatier gelebt zu haben. Unwahrscheinlich ist, dass er bei irgendeiner der Synoden HEINRICHS erschien oder Vertreter dorthin sandte, obwohl er offiziell geladen war. Die Absetzungssentenz, die HEINRICH später durch die römische Synode verfügen ließ, war ein bloßes politisches Spektakulum und bestätigte lediglich einen bestehenden Zustand, der mit dem Verzicht Benedikts und der Übertragung seiner päpstlichen Würde an Gregor bereits vollzogen war. Überdies zeigte sich, dass der Kaiser den TUSKULANER, mit dem er über Jahre Beziehungen gepflegt hatte, nicht allzu hart bestrafen wollte. Obwohl die Synode Benedikt zum "venditor spiritualis gratiae" erklärte, blieb eine Anathematisierung aus.
Allein der Entschluß HEINRICHS, Gregor in die Verbannung zu schicken, änderte das Gleichgewicht in Rom völlig. Gregor Vl. hatte sich der schweigenden Duldung der großen Adelsparteien erfreuen können. Die Politik des Kaisers, den Einfluß des Adels auf die Papstwahl wie der Stadt ein für allemal zu brechen, mußte daher über kurz oder lang zu einer Auflehnung der Betroffenen führen.
Die Macht der Adelsfraktionen war aber noch zu zersplittert, war noch zu sehr im Freund-Feind-Denken der Kämpfe von 1044/45 verhaftet, um sofort zur Wirkung zu kommen. Überdies bestand, während Gregor Vl. in Italien weilte, für eine Rebellion keinerlei Legitimation. Die Stadtrömer selbst scheinen, solange HEINRICH in den Mauern Roms weilte, auf der Seite des kaiserlichen Papstes Clemens II. gestanden zu haben. Doch der Friede täuschte.
Nachdem der Kaiser Italien verlassen und Gregor mit sich geführt hatte, setzten sofort Kämpfe ein, die sich bis Hochsommer 1047 kontinuierlich steigerten. Die Absicht der adligen Insurgenten lag klar auf der Hand: Es galt den Einfluß der imperialen Partei in Rom zurückzudrängen und eine neuerliche Machtübernahme vorzubereiten.
Für die Einstellung der Aufrührer zur Rechtmäßigkeit des Pontifikats Clemens' II. ist immerhin bemerkenswert, dass sie mit der Machtergreifung bis zu dem Moment warteten, da der Papst am 9. Oktober in Pesaro verstarb. Als auf die Nachricht vom Tode Clemens' II. die Stadtrömer sich versammelten und gemäß Vereinbarungen Boten zu HEINRICH schickten, ihm die Benennung eines neuen Papstes erbitten sollten, kamen die TUSKULANER in die Stadt, teilten das römische Volk durch Bestechung in zwei Lager und erreichten tatsächlich die Restituierung Benedikts. Trotz dieser parteilichen Überzeichnung des Berichtes in den Annales Romani werden folgende Fakten einsichtig: Benedikt hatte den Tod Clemens' II. als "Startschuß" für die Erneuerung seines Anspruches abgewartet. Die verhältnismäßig lange Vakanzzeit zwischen Clemens' Tod am 9. Oktober 1047 und dem neuerlichen Pontifikatsbeginn Benedikts IX. am 8. November 1047 zeigte, dass der Wechsel innerhalb Roms nicht ohne Widerstände vor sich ging. Die Benedikt favorisierende Partei saß wohl wie 1044/45 im transtibertinischen Stadtteil, doch stellte sich im Laufe des Oktobers ein allgemeiner Meinungsumschwung zugunsten Benedikts in ganz Rom ein. Der anonyme Verfasser der Vita Leos IX. berichtet, dass Rom in seiner Gesamtheit hinter Benedikt gestanden habe, und im Traktat "De ordinando pontifice" ist von einer "improba Romanorum provectio" für den TUSKULANER die Rede. Der unbestreitbar ruhige Pontifikat Benedikts IX. von mehr als acht Monaten läßt darauf schließen, dass der Papst den Römem nicht unwillkommen war. Wer den Widerstand fast einen Monat lang gegen den TUSKULANER getragen hatte, war wohl nicht die "Romanorum plebs", sondern eine kleine imperiale Fraktion, die, als sie ihre Sache verloren sah, einen letzten Hilferuf an HEINRICH richtete. Benedikt war nach seiner Rückkehr restituiert worden, von einer Neuwahl konnte keine Rede sein. Allein der Papst sollte sich des wiedergewonnenen Papststuhles nicht erfreuen können, denn der Kaiser durfte einen solchen Affront gegen die Bestimmungen von 1046 nicht dulden. Zu Weihnachten 1047 fällte der Kaiser im Beisein der Legaten der imperialen stadtrömischen Partei das Urteil über Benedikt IX.: Er ernannte Poppo von Brixen zum neuen Papst, obwohl ein von ihm selbst angefordertes Gutachten des Bischofs Wazo von Lüttich die Rechtmäßigkeit der Ansprüche des TUSKULANERS ergeben hatte. Das Schisma des Jahres 1044/45 dauerte damit fort. Doch nicht Benedikt, sondern Poppo, der fast zwei Monate nach Benedikts Resitution Papst wurde, war der Erreger dieses neuerlichen Kirchenkampfes. Diese Einstellung teilte offenbar auch der Markgraf Bonifaz von Canossa. Als der Papstprätendent das Gebiet des Markgrafen erreichte, wies dieser ihn darauf hin, dass der von den Römer wiedereingesetzte Benedikt Rom völlig beherrsche und Frieden und Ordnung wieder hergestellt habe. Er sehe daher keine Veranlassung, ihn, Poppo, nach Rom zu führen. Der Brixener klagte daraufhin beim Kaiser. Dessen ernste Demarche an den Markgrafen, er, HEINRICH, könne auf der Cathedra Petri niemand dulden, der "canonice depositus" sei, besiegelte das Schicksal Benedikts IX. endgültig. Boten des Bonifaz bewogen den Papst, sich aus der Stadt Rom zurückzuziehen; erst danach konnte Poppo inthronisiert werden. Der zweite Pontifikat des TUSKULANERS hatte vom 8. November 1047 bis zum 16. Juli 1048 gedauert, der seines Widersachers Poppo-Damasus dagegen nur 23 Tage. Als auf Intervention des Kaisers der neue Papst Leo IX. nach Rom kam, sah auch er sich einer massiven Opposition der tuskulanischen Fraktion gegenüber. Der energische Leo ging sofort daran, die Macht der Adelsparteien zu brechen; nichts mußte ihm dabei gelegener kommen, als die Forderung der Stadtrömer, der Papst solle für ihre Sicherheit sorgen. In der Zwischenzeit hatte eine große Adelskoalition unter Führung der TUSKULANER Rom in täglichen Angriffen bedrängt, ohne jedoch die Stadt einnehmen zu können. Als die Römer von Leo einen Rachefeldzug gegen die Campagnagrafen verlangten, schlug dieser, dem es in erster Linie um eine Ächtung der Ansprüche Benedikts ging, eine Synode vor, die über den simonistischen Theophylakt und seine Anhängerschaft entscheiden sollte. Als die vor die Synode des Jahres 1049 zitierten Personen nicht erschienen, wurden sie kurzerhand anatheinatisiert. Der gegen sie ausgerufene Feldzug verwandelte sich in einen Kreuzzug gegen Simonisten. Der Verwüstungszug der päpstlichen Truppen durch tuskulanisches Gebiet konnte aber den Widerstandswillen Benedikts IX. und seiner Freunde nicht brechen. Als Leo IX. von Beneventaner Legaten angegangen wurde, sie von der normannischen Herrschaft zu befreien, und als der Papst sich daraufhin entschloß, 1050 persönlich in den Süden zu reisen, sah er sich zu einem vorläufigen Burgfrieden gezwungen. Wir wissen, dass der Papst deutschen Söldnern "Straflosigkeit ihrer Verbrechen" in Aussicht stellte, wenn sie an dem ausgeschriebenen Kreuzzug gegen die Normannen teilnehmen würden. Unter diesem Aspekt gewinnt Benos Schilderung eine gewisse Glaubwürdigkeit, wenn er von Friedensfühlern Leos zu den TUSKULANERN berichtet. Ergebnis dieses vorläufigen Friedens war die Aufhebung der Belagerung der tuskulanischen Kastelle von seiten Leos und die sachkundige Beratung des landfremden Papstes durch die TUSKULANER, die als intime Kenner süditalischer Verhältnisse galten. Vielleicht begleitete ein Truppenaufgebot der TUSKULANER den Papst zur Schlacht von Civitate, wie indirekt dem Bericht Benos zu entnehmen ist. Dass aber Benedikt IX. sich bei dem Kampf als Verräter des Papstes erwiesen haben soll, ist kaum glaubwürdig. Nach dem Mißerfolg der S-Italienexpedition zerbrach das Zweckbündnis. Noch auf dem Totenbett soll Leo IX. im April 1054 Gott angefleht haben, dass "Theophylakt, Gregor und Petrus, die in der Welt die simonistische Häresie etabliert haben..., den Weg der Wahrheit erkennen".
Nach dem Tod Leos IX. versuchte Benedikt offenbar ein letztes Mal, gestützt auf die Macht seiner Anhänger, den verlorenen Papststuhl wiederzugewinnen, was ihm aber auch diesmal nicht gelang.
Danach wurde es ruhig um Benedikt IX. Sei es, dass er sich zu einem kontemplativen Leben nach Grottaferrata zurückgezogen, sei es, dass er seinen Anspruch auf die Papstwürde aufgegeben hatte, eine Schenkung des "Dompnus Benedictus et Gregorius et Petrus et Octavianus, dompni Alberici filii", an das stadtrömische Kloster SS. Cosma e Damiano in Mica Aurea, das wie andere Schenkung der Brüder von 1056 nach dem Pontifikat Viktors II. datieret ist, zeigt, dass Benedikt und seine Verwandten sich mit den bestehenden Verhältnissen augenscheinlich abgefunden haben. Warum der resignierende Papst allerdings unter seinem Papstnamen und nicht mit dem Laiennamen dotierte, muß ungeklärt bleiben.
Die wahrscheinlich letzte sichere Nachricht über Benedikt stammt vom 9. Januar 1056. In einer Schenkungsurkunde für die Kirche S. Lorenzo "iuxta gradatas" in der Nachbarschaft von S. Maria Maggiore vermachten die Brüder Benedikts "für dessen Seelenheil" Grundbesitz mit der Auflage, für den verstorbenen "Domnus Benedictus« jährlich 40 Messen zu lesen. Benedikt IX. war demnach zwischen dem 18. September 1055 und dem 9. Januar 1056 gestorben.
Über die letzten Lebensmonate des Expapstes und über sein Ableben schweigen die Quellen. Allein die griechischen Mönche von Grottaferrata haben Benedikt ein ehrendes Andenken bewahrt, ohne jedoch den Einfluß des Abtes Bartholomäus auf den TUSKULANER zu schmälern. Lukas von Grottaferrata schrieb es dein Drängen des Abtes zu, dass der Papst auf seine Würde verzichtete und seine letzten Lebenstage angeblich als Mönch in Grottaferrata verbrachte. Dieser Bericht vom Ende des TUSKULANERS als Mönch entbehrt wohl jeder realen Grundlage und war vermutlich zur Verherrlichung des Bartholomäus erfunden worden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der vielleicht schon kranke Benedikt sich im Lauf des Jahres 1054 nach Grottaferrata zurückgezogen hatte, war doch seine Verbindung zu diesem Kloster und dessen Vorsteher zeitlebens besonders herzlich und eng gewesen. Ein Zeitgenosse des Papstes, Petrus Damiani, scheint von einem Sinneswandel des TUSKULANERS während der letzten Monate nichts bemerkt zu haben, denn er zog rückschauend in einem Brief an Papst Nikolaus II. folgendes Fazit: "Cui nimirum quis non videat quanto melius fuerat, ut episcopatum deserens, poenitentiam ageret, quam in eo usque ad vitae terminurn perseverans, verain vitarn funditus perdidisse".
Benedikt IX. fand seine letzte Ruhestätte in der Kirche von Grottaferrata. Das ihm zugeschriebene Grab beherbergte später ein Mitglied des Grafengeschlechtes von Segni. Der pompöse Grabstein über seinem angeblichen Ruheort wurde, wie aus der Inschrift erkenntlich wird, erst im Jahre 1750 auf Betreiben des Bischofs von Tuskulum/Frascati errichtet.

                                                                 VIII. WERTUNG UND URTEILE

Bendikt IX. verdankte es nicht zuletzt der unglücklichen Rolle, die er nach Sutri zu spielen gezwungen war, dass er mehr und mehr in das Feuer der öffentlichen Kritik geriet und zum Prügelknaben jeglicher Partei wurde. Sein "angeschwärztes" Bild - im Laufe der Jahrhunderte durch Verleumdungen aller Art verzerrt - färbte auch auf das seiner unmittelbaren Vorgänger aus gleichem Hause, Benedikt VIII. und Johannes XIX., ab, bis ihre Verdienste beinahe vergessen waren und nur noch das Andenken an ein "ungezügeltes Baronal-Papsttum" übrigblieb.
Die Geschichtsforschung hat sich wiederholt mit diesen Päpsten beschäftigt und ist in der allerletzten Zeit zu der Ansicht gelangt, dass die Denunziationen über die TUSKULANER nicht länger aufrecht erhalten werden können. Dennoch herrscht noch immer, wenn von den TUSKULANER-Päpsten die Rede ist, das Klischee von den "üblen Gestalten auf dem römischen Stuhl" vor.
Auf den ersten Blick scheint das Urteil über die Verworfenheit eine alte und solide Tradition zu besitzen. Kritiker der TUSKULANER-Päpste können sich auf Aussagen so gewichtiger Zeitgenossen wie etwa Petrus Damiani oder Bruno von Toul berufen, die schon mit dem Klang ihrer Namen für die Wahrhaftigkeit der Überlieferung zu bürgen scheinen. Allein auch diese Männer haben ihre Meinung nach dem unrühmlichen Ende der tuskulanischen Epoche formuliert, während sie zu Lebzeiten der angeschuldigten Päpste entweder geschwiegen oder sogar deren Hilfe gesucht hatten. Ihren Aussagen liegt Parteilichkeit zu Grunde, im Falle des Petrus Damiani sogar ein gutes Stück Opportunität. Derselbe Mann, der es nicht verschmäht hatte, den "Herrn" Benedikt in seinen Kampf gegen simonistische Bischöfe einzuspannnen, vollzog nach 1046 eine Kehrtwendung, beschimpfte den Expapst als Räuber und malte der Nachwelt das Bild eines verbrecherischen Monster-Papstes, dazu verurteilt, wegen bestialischer Vergehen in Tiergestalt bis zum jüngsten Gericht herumzugeistern. Doch nicht genug damit: Das üble Bild, das der Avellaner von Benedikt IX. entwarf, übertrug er, wenn auch in abgeschwächter Form, ebenfalls auf die Person Benedikts VIII. Diesen zieh er einen alten Geizkragen und Simonisten, der erst durch Intervention eines Bischofs von Capri bei Johannes XIX. von seinem ruhelosen Geisterleben befreit wurde. Wollte Petrus mit der Herabsetzung der TUSKULANER-Päpste beweisen, dass ein öffentliches Kirchenamt Charakter wie Seele korrumpiere, so sollte der Bericht eines anderen Zeitgenossen, Jotsald von Cluny, Gebete des berühmten Abtes Odilo hätten den ersten Tuskulaner von Fegfeuerqualen erlöst, die Nützlichkeit cluniazensischer Gebete unterstreichen.
Weit differenzierter lauteten dagegen die Urteile der Zeitgenossen in der Ära TUSKULUM, wenn auch hier und da mit Polemik und ätzender Kritik nicht gespart wurde. Im Gegensatz zu Petrus Damiani, dessen Bericht von der Verdammung und Erlösung Benedikts VIII. spätere mittelalterliche Quellen fast wortwörtlich übernahmen, sah Thietmar von Merseburg in dem Papst den "consolator" und "pacificator" der römischen Kirche, wenngleich bei dieser positiven Beurteilung nicht ausgeschlossen werden darf, dass sie durch eine persönliche Bekanntschaft mit dem Papst beeinflußt ist. Selbst der Mönch Rodulfus Glaber, der wegen seiner Kritik an Johannes XIX. sowie an Benedikt IX. als einer der schärfsten Gegner des TUSKULANER-Papsttums angesprochen werden kann, titulierte Benedikt VIII. respektvoll als "venerabilis papa".
Gründete Petrus Damiani seine Ablehnung auf ihre nicht bewiesene morbide Moral, so war die Haltung der frühen "Reform"-Päpste den TUSKULANERN gegenüber durch die politische Machtkonstellation in und um Rom schon vorbestimmt. Leo IX. versuchte mit gezielten Aktionen dem Ansehen, das der Expapst Benedikt IX. augenfällig noch hier und da genoß, Abbruch zu tun. Seit seinen Tagen wurde es üblich, dem TUSKULANER so schändliche Beinamen wie "iniustus pontifex" und "mercenarius" beizulegen.
Hatten sich Kritik oder Anerkennung vor dem Ausbruch des Investiturstreites auf einzelne Aktionen der TUSKULANER-Päpste beschränkt, und war nur der Pontifikat Benedikts IX. fast allgemein abgelehnt worden, so rückte der literararische Kampf um die gregorianische Kirchenreform außer der Person des letzten TUSKULANER-Papstes dessen ganze Sippe in das Trommelfeuer einer gehässigen Polemik. Ein vituoser Meister in der Verdammung aller TUSKULANER-Päpste - sieht man von Anfängen bei Petrus Damiani und Rodulfus Glaber ab - war zweifelsfrei Kardinal Beno, der zuerst die Werbetrommel für Gregor VII. rührte, dann aber mit fliegenden Fahnen ins Lager HEINRICHS IV. und seines Schützlings Clemens III. überlief. Seine literarische Spezialität bestand in der moralischen Verleumdung. Ziel seiner Attacken bildete der von ihm mit dem Haß eines Apostaten verfolgte Gregor, der, mit den TUSKULANER-Päpsten in einen Topf geworfen und verleumdet, als gelehriger Nachfolger Benedikts IX. erschien. Laut Beno waren Benedikt VIII., Johannes XIX. und auch Benedikt IX. Anhänger des  Zauberers Gerbert (= Silvester II.). Benedikt IX., dessen Freizeitgestaltung in der Verhexung und Verführung schöner Frauen bestanden haben soll, vermittelte seine Zauberkünste, z.B. die Deutung des Vogelgezwitschers, seinem Schüler Gregor. Brisant war diese geschickte Mischung aus Lügen und Wahrheit deshalb, weil ohne Zweifel Beziehungen zwischen Hildebrand/Gregor VII. und Theophylact/Benedikt IX. bestanden hatten und über die Bekanntmachung einer solchen Verbindung zu dem allseits angefeindeten TUSKULANER-Papst der größte Schaden für die gregorianische Partei entstehen konnte. Entkleidet man aber die Stimmungsmache des Kardinals ihrer Tendenz, so werden Fakten sichtbar, die für die TUSKULANER-Päpste und besonders für Benedikt IX. schmeichelhaft erscheinen. Sie standen - wie wir auch von anderer Seite wissen - in enger Beziehung zu Silvester II., dessen seltene Gelehrsamkeit von den Zeitgenossen anerkannt wurde. Wenn Beno als krönenden Abschluß seiner Diffamierungen zu vermelden weiß, Benedikt IX. habe mit seinem Intimus Laurentius von Amalfi über mathematische Probleme diskutiert, so wird daraus nicht mehr oder weniger ersichtlich, als dass der TUSKULANER eine hervorragende Bildung besaß.
Versuchte Beno mit seiner Schrift den Nachweis zu erbringen, alle Päpste seit Silvester II., mit einigen Ausnahmen, seien abgefeimte Schurken gewesen, die gegen das deutsche Königtum opponierten, so beschnitt ein anderer Pamphletist, Bischof Bonizo von Sutri, den umgekehrten Weg. Doch auch für ihn, den Vertreter des päpstlichen Suprematieanspruches, bedeutete die tuskulanische Epoche der Papstgeschichte einen düsteren Abschnitt. Deshalb wurde das Einschreiten HEINRICHS gegen Benedikt IX. lobend erwähnt. Nach Bonizo verwüsteten die TUSKULANER "per patriciatus inania nomina" die römische Kirche, so dass man es als recht und billig empfand, dass ihr letzter Vertreter vom Papstthron gejagt wurde. Als Zerstörer der römischen Kirche klassifizierte auch Desiderius von Montecassino, der spätere Papst Viktor, die TUSKULANER-Päpste, wenn er auch, weniger polemisch wie Beno und Bonizo, sich darauf beschränkte, allein Benedikt IX. als Verbrecher abzutun.
Während sich in der Folgezeit hinsichtlich der Ablehnung der Person Benedikts IX. fast alle mittelalterlichen Quellen einig sind, hat der Pontifikat Benedikts VIII. unabhängig davon seine eigenständige Würdigung erfahren.
In der durchaus positiven Beurteilung des ersten TUSKULANER-Papstes stimmen die Quellen überein. Nur der letzte Papstbiograph des Mittelalters, Bartolomeus Platina, versuchte den TUSKULANER als schutzbedürftige Marionette seines Kaisers abzustempeln. Die größte Bandbreite divergierender Meinungen erreichte die Beurteilung Johannes' XIX., der schon zu Lebzeiten als "schillernde" Persönlichkeit galt. Während eine Gruppe von Autoren in der Nachfolge des Rodulfus Glaber sich darauf beschränkte, mehr oder minder gehässig die unkanonische Erhebung zu memorieren, meinte eine andere, in  ihm einen aufrechten Papst erblicken zu dürfen.
Neue Impulse und Aspekte erhielt die Diskussion über Wert oder Unwert des TUSKULANER-Papsttums im Zeitalter der Reformation und Glaubenskämpfe im 16. und 17. Jahrhundert; doch es war eine Kontroverse, die an Härte, Haß und Verleumdung die des Investiturstreites noch übertreffen sollte. Robert Barnes, ein früherer Augustinereremit und Anhänger Luthers, wollte mit seinen "Vitae Romanorum pontificum" "die Tyrannis der römischen Päpste" aufzeigen. Bei einer solchen Zielsetzung mußten natürlich auch die Leistungen der TUSKULANER-Päpste negativ beurteilt werden. Tatsächlich nahm Barnes, für den der Begriff "Papst"  stellvertretend für "vastator fidei" stand, nur solche Quellen in sein Werk auf, die sich auf, die sich auf die verbrecherische Schändlichkeit des Papsttums deuten ließen. Benedikt VIII. erschien in Ausschmückung und Übertreibung der Erzählung des Petrus Damiani als ein zügellos geldgieriger Papst, der selbst seinem "defensor", Kaiser HEINRICH, die Weihe des Bamberger Domes nur gegen bedeutende Geldzahlungen zugestanden habe. Johannes XIX., über dessen Wirken und Abstammung sich der englische Exmönch kein so rechtes Bild machen konnte, wurde kurzerhand zum Bischofs-Sohn stilisiert, der sich ohne Weihen die Papstwürde angemaßt habe. Den dankbarsten Stoff für die Verdammung des Papsttums lieferte jedoch die Person des letzten TUSKULANER-Papstes. "Bestia" und "Schismaticus" waren noch gelinde Ausdrücke, die Barnes für Benedikt IX. passend fand, wie denn überhaupt die Persönlichkeit dieses Papstes den Engländer zu dem Urteil veranlaßte: "Papae aut sunt indocti, bellicosi, nicromantici, seditiosi aut ex ornni parte mali".
Während sich Barnes über die Familienzusammengehörigkeit Benedikts VIII., Johannes' XIX. und Benedikts IX. keineswegs im klaren war und seine Ablehnung des TUSKULANER-Papsttums aus einer völligen Negierung des Papstes überhaupt erwuchs, nutzte ein anderer lutherischer Parteigänger in England, John Bale, ein später, aber nicht unbegabter Epigone in der Tradition eines Beno, dieses Wissen geschickt aus. Wie bei dem schismatischen Kardinal des 11. Jahrhunderts stand auch bei ihm die verbrecherische Persönlichkeit des Theophylakt/Benedikt IX. im Vordergrund seiner Betrachtungen: Die Zauberkünste Benedikts IX. hätten den Onkeln Benedikt VIII. und Johannes XIX. zur Papstwürde verholfen, obwohl sie weder durch sittliches Benehmen noch klerikalen Stand dazu prädestiniert gewesen seien. War Benedikt IX. für Bale die Fleischwerdung des Bösen schlechthin und kränkelten auch dessen Vorgänger an Geiz und Simonie, so wurde doch ein Pauschalurteil vermieden, Johannes XIX. trotz aller Mängel sogar als fähiger Papst eingestuft.
Den größten Einfluß auf die protestantische Kirchengeschichtsschreibung und in der Rückwirkung auch auf die katholische übte das Werk der sogenannten "Magdeburger Centuriatoren" aus. In tendenziöser Deutung einschlägiger Quellen gelang den Autoren ein Zerrbild des TUSKULANER-Papsttums. Benedikt VIII. wurde als Zauberlehrling seines Neffen Benedikt IX. gesehen, dessen magischen Künsten er es verdankte, wenn er als Laie zum Papst aufstieg. Auch Johannes XIX. galt in den Augen der Centuriatoren nicht als Tugendbold. Wie habe Platina behaupten können, so sinnierten die Magdeburger, das Wirken dieses Papstes sei ruhmvoll gewesen, wenn nur "diabolici operationes", aber keine tugendhaften Taten dieses "Antichristen" bekannt seien? Benedikt IX., von vorneherein durch seine unchristliche Magie schon disqualifiziert, habe zwar über einen wachen Verstand verfügt, den er jedoch nach Ansicht der Verfasser nur dazu gebrauchte, um neue Grausamkeiten auszudenken. Kein Wunder, dass man seinen Pontifikat verwarf und seine Persönlichkeit als "iudicio divino damnatus" hinstellte.
Im katholischen Lager des 16. Jahrhunderts wurden Stimmen laut, die weniger polemisch die Pontifikate der TUSKULANER-Päpste zu deuten suchten; sie blieben aber vorab Rufer in der Wüste, bis Kardinal Caesar Baronius mit seinen "Annales ecclesiastici" als Advokat der geschmähten Päpste hervortrat. Während Benedikts VIII. Leistungen dem Kardinal keinerlei Anlaß zur Kritik und Rüge boten, nahm er zur Thronbesteigung Johannes' XIX. und zum Bericht des Rodulfus Glaber über den angeblichen Versuch, den römischen Primat an Ostrom zu verkaufen, Stellung. Zwar sei der TUSKULANER "ex laico" zum Papst aufgestiegen, doch sein außerordentliches Wirken für die Gesamtkirche, wie auch die Tatsache, dass die Griechen nichts von ihm erreichten, wiege diese Irregularität reichlich auf.
Die größte Anstrengung unternahm Baronius zur Ehrenrettung Benedikts IX. War es seit Benos Zeiten üblich, den TUSKULANER-Papst zu verdammen, so versuchte der Kardinal die Beweggründe darzutun, die die Gesamtkirche veranlaßt hatten, diesen zugegebenermaßen "homo nefarius" auf dem päpstlichen Thron zu belassen. Der unglückliche Papst sei von Anfang an nicht ein Verführer der Kirche, sondern selbst ein Verführter gewesen. Vom Vater Alberich aus parteipolitischem Eigennutz auf die Cathedra Petri gedrängt, habe er sich später gegen den Machtwillen seiner früheren Wähler recht und schlecht durchsetzen müssen, bis er in der Erkenntnis seiner skandalösen Unfähigkeit auf die päpstliche Würde freiwillig verzichtete. Die Kirche habe diesen Papst, solange er regierte, geduldet, nicht weil sie die "Persönlichkeit" Benedikts verehrte, sondern weil sie in ihm den legitimen Stellvertreter Gottes auf Erden sah. Das Verbrechen des TUSKULANER-Papstes sei nicht darin gelegen, dass er den Pontifikat innehatte, sondern in der Tatsache, dass er nach seiner freiwilligen Abdankung "vanitate gua" noch mehr mals versuchte, die Papstwürde wieder zu erlangen. Allein dies sei ihm zum Vorwurf zu machen, dass er in seiner vergeblichen Hoffnung auf Ehre und Ruhm seinen einstmals unbestrittenen Anspruch, "legitimus papa" zu sein, verwirkt habe.
Die Deutung des Pontifikates Benedikts IX. durch Baronius war überaus originell. Doch ließ der Oratorianer wie die Magdeburger Centuriatoren die "historische Skepsis" vermissen. Historiographisch und quellenkritisch gesehen, bedeuten seine Annalen keinen Fortschritt gegenüber der protestantischen Kirchengeschichtsschreibung. Auf beiden Seiten herrschte die Polemik vor. So ist es nicht verwunderlich, dass Kritik gegen das Werk und seine nicht zu leugnende Tendenz zugunsten der katholischen Sache einsetzte. Trotz allem wirkten die Werke des Kardinals - wie auch die der Centuriatoren - auf die Papstgeschichtsschreibung des 17. und 18. Jahrhunderts nachhaltig ein. Es soll und kann in diesem knappen Aufriß über Meinungen und Urteile der Geschichtsschreibung zum TUSKULANER-Papsttum nicht untersucht werden, welche der zahlreichen Autoren in den kommenden Jahrhunderten die Meinungen des Baronius übernahmen. Aufschlußreich ist jedenfalls, dass auch ein so glühender Verfechter der reformatorischen Idee, wie der Calvinistenführer Du Plessis-Mornay, trotz einer neuerlichen Totalverdammung des TUSKULANER-Papsttums in der Beurteilung des Pontifikates Benedikts IX. sich mit einigen Einschränkungen die Ansichten des Kardinals zu eigen machte.
Auf die katholische Geschichtsschreibung wirkte das Werk des Baronius wie ein Impetus zu neuen Denkansätzen, wenn auch spätere katholische Historiker an seiner Gesamtdarstellung nur wenig zu ändern wußten. Es handelte sich lediglich um Korrekturen im Detail, die Antonius Pagi mit seinem Werk "Critica historico-chronologica in universos Annales Ecclesiasticos" vorzubringen hatte. Im Gegensatz zu Baronius sah Pagi es als Skandal an, dass Johannes XIX. seine Würde erkauft und Benedikt IX. als "Einführer der Simonie"  gewagt habe, nach seinem unrühmlichen aber gerechtfertigten Hinauswurf sich noch mehrere Male die Papstwürde anzumaßen.
Während in dem folgenden Zeitalter des kirchlichen wie staatlichen Absolutismus die katholische Kirchengeschichtsschreibung in Italien mehr und mehr Züge einer papalistischen Hofgeschichtsschreibung annahm, verlagerte sich die kritische Geschichtsschreibung nach Frankreich. Hier - unter dem Einfluß gallikanischer Tendenzen - galt Rom nicht mehr unbedingt als "Zentrum des kirchenhistorischen Geschehens", wurde auch das Papsttum nicht unbedingt als sakrosankte Institution angesehen. Als hervorragende Vertreter dieser Richtung dürften der Prinzenerzieher Claude Fleury und der Dominikaner Noel Alexandre anzusehen sein. Korruption und moralischer Verfall betrachteten sie als die Leitlinien, die den Pontifikat Benedikts IX. kennzeichnen. Auch Johannes XIX. war nach ihrer Ansicht nicht dazu angetan, Verehrung hervorzurufen, da er sich als Laie die Papstwürde ersteigert habe. Wenn auch, wie Natalis etwas mokant vermerkte, eine solche Tatsache nicht nach dem Geschmack kirchlicher Zensurstellen sei, dürfe sie dennoch aus Wahrheitsliebe nicht geleugnet oder verniedlicht werden. Diese Meinung blieb aber nicht lange unwidersprochen. Ein Schüler Alexandres, Amat de Graveson, versuchte das Wirken Johannes' XIX. und Benedikts IX. freundlicher zu deuten, da sonst, wie er mahnend vorbrachte, verschiedene Kreise den Lebenslauf einzelner Päpste zum Vorwand nehmen könnten, die Kirche zu beleidigen. So wurde die These vom Laienstatus des Romanus-Johannes XIX. bei seiner Stuhlbesteigung als unwahr zurückgewiesen und die Frömmigkeit des TUSKULANERS durch seine Verbindung zu französischen Reformkreisen belegt. Benedikt IX. galt zwar als Papst minderer moralischer Qualität, sein Pontifikat aber wurde in deutlicher Aufnahme der "legitimus-papa-Theorie" des Baronius bejaht.
Ungefähr zur selben Zeit, als sich im katholischen Lager in Frankreich die Geister in der Beurteilung der Papstgeschichte schieden, bot die Auffindung der angeblichen Grablege Benedikts IX. in Grottaferrata dem Basilianermönch Gregor Placentini Anlaß, eine Biographie des TUSKULANER-Papstes zu verfassen und seine Persönlichkeit einer neuerlichen Wertung zu unterziehen. Placenini würdigte zwar einzelne Verdienste des Papstes für die Gesamtkirche, zeichnete aber im großen und ganzen das Bild eines haltlosen Menschen, der erst auf Betreiben des Abtes Bartholomäus von Grottaferrata auf den Papstthron verzichtet habe und als büßender Mönch verstorben sei. Ein ähnliches Bild von der "Haltlosigkeit" des TUSKULANERS entwarf - wenn auch aus anderen Beweggründen - der deutsche Pietist Gottfried Arnold in seiner "Unpartheyischen Kirchen- und Ketzerhistorie".
Es ist kennzeichnend für die nun einsetzende kritische, durch den Geist der Aufklärung nicht unwesentlich bestimmte Quelleninterpretation, dass sich die katholische und protestantische Kirchengeschichtsschreibung annäherten und den Geist der Polemik aufgaben. Allerdings versuchten auch jetzt noch einzelne Autoren die alte Linie aus dogmatischen oder persönlichen Motiven beizubehalten. Für Macquer, einem nach dem Sturz der Stuarts in Frankreich lebenden katholischen Engländer, wie auch für den protestantischen Kirchenhistoriker Schroeckh wurde aufgrund seiner Quellenstudien Johannes XIX. zum Prototyp eines geldgierigen Papstes. Der zum Katholizismus konvertierte Pietist Stolberg dagegen fand solche Vorwürfe einfach erdichtet.
Ähnlich konträr blieben auch die Urteile über Benedikt IX. Die "Aufklärer" in beiden konfessionellen Lagern bescheinigten dem Kind auf dein Papstthron eine Fülle moralischer "exces". Die Dogmatiker wie auch die Romantiker leugneten zwar den skandalösen Lebenswandel des Papstes nicht mehr, beharrten aber auf dem Standpunkt: "Quant ä la doctrine et au Souvernement de l'Eglise, l'histoire ne lui fait point de reproche".
Wenn auch die Urteile über Johannes XIX. und Benedikt IX. in der Geschichtsschreibung weit auseinandergingen, so bestand im katholischen Lager doch einhellige Übereinstimmung in der Wertung des Pontifikates Benedikts VIII. Schon Alexandre meinte, im TUSKULANER einen Papst erblicken zu dürfen, dessen Wirken für die Gesamtkirche "optime" gewesen sei. Der Romantiker Stolberg faßte die Leistungen des Papstes mit den Worten zusammen: "Sein Wandel war ohne Tadel, seine Frömmigkeit ungeheuchelt, sein Eifer für Aufrechterhaltung der Kirchengesetze, wie überhaupt für das Wohl der Kirche, stets von Einsicht geleitet; auch waren Bescheidenheit, Milde und Sanftmut hervorstechende Züge in seinem Charakter". Noch weiter meinte Macquer die Quellen deuten zu können. Nicht HEINRICH II. habe die Reformkonzilien von Ravenna und Pavia einberufen und geleitet, sondern allein dem Wirken des TUSKULANER-Papstes sei es zu danken, dass sie zustande kamen.
Soweit wollte der Protestant Schroeckh seinen katholischen Zeitgenossen nun nicht folgen, dennoch mußte er zugeben, dass "Benedikt... ein ... allerdings ... thätiger Papst war". Einige Jahre später hielt die These von dem "Reformer" Benedikt VIII. doch ihren Einzug in die protestantische Kirchengeschichte. Für Baur war der Papst einer der "würdigeren Repräsentanten des Papsttums und selbst durch Bestrebungen zur Reform der Kirche mit HEINRICHS II. ... eng verbundenen; in dieser Meinung stimmte er mit seinem katholischen Kontrahenten Möhler überein.
Konform lauteten auch die Urteile über Johannes XIX. und Benedikt IX. "Weit hinter seinem Bruder zurückstehend" erschien Möhler der zweite TUSKULANER-Papst. Baur hielt seinen Pontifikat für so belanglos, dass er ihn mit einigen Worten überging. Benedikt IX. dagegen erschien beiden als "wundersam unsittlich" und "schändlich", sein Pontifikat "durch ... Ärgernisse aller Art herabgewürdigt".
Es würde den Rahmen dieser knappen Untersuchung sprengen, wollte man die erdrückende Masse der einschlägigen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts systematisch auf Stellungnahmen zu den TUSKULANER-Päpsten durchsehen und analysieren. Zusammenfassend darf jedoch behauptet werden, dass etwa von der Mitte des 19. Jahrhunderts an der Trend zu einer neuerlichen Ablehnung ging. Ausschlaggebend für diese "Renaissance" der negativen Urteile war die Person Benedikts IX. Das "Geschöpf des Grafenhauses von TUSKULUM" blieb selbst für eifrige Vertreter der Papstidee ein enfant terrible, das "zwar hinlängliche Geistesanlagen ... und praktischen Verstand" besaß, dessen Lebenswandel man jedoch im allgemeinen als "schmählich" verwarf. An diesem Bild änderten auch die Werke Poole's, Borinos und Messinas nur wenig, und zwar deshalb, weil die Geschichtsschreibung ungern von der Auffassung Abstand nahm, dass die Reformbewegung des 11. Jahrhunderts eine Reaktion auf die "tristes jours de la pornocratie" des TUSKULANER-Papsttums gewesen sei.
In den allgemeinen Strudel der Abwertung geriet so auch der Pontifikat Benedikts VIII. Im 19. Jahrhundert interessierte besonders die Frage, wie weit dieser Papst der Reformbewegung zuzurechnen sei. Die Dissertation von P.G. Wappler stellte einen gewissen Abschluß dieser Diskussion dar. Hier wurde dem Papst jedes bewußte Reform-Engagement abgesprochen, seine Persönlichkeit auf die eines derbkräftigen Kirchenfürsten reduziert, der lediglich im Krieg gegen äußere Feinde seine Entfaltung fand. Hauck nahm dem des reformerischen Nimbus entkleideten Papst, den noch Giesebrecht als "Bindeglied" zwischen Silvester II. und Gregor VII. einordnen wollte, die letzte Reputation, indem er ihn simonistischer Praktiken zieh.
Nicht ganz so tief war der Fall Johannes' XIX. auf der Meinungsskala, da er ohnehin schon als geldgieriger Papst galt. Neu war allerdings die Variante Gfrörers, die dem TUSKULANER die Rolle eines Verschwörers gegen KONRAD II. zuschrieb. Zaghafte Versuche, den übelbeleumdeten Papst etwas positiver zu bewerten, drangen in der Literatur kaum durch. Als "Werkzeug in der Hand des Kaisers", "ein schwankendes Rohr sein Leben hindurch", mehr an der Sicherung seiner erbärmlichen Herrschaft, denn an einer kirchlichen Reform interessiert, war und blieb der Papst gebrandmarkt. Die These von den "üblen Gestalten auf dem römischen Stuhl" hat sich bis heute hartnäckig gehalten. Der vorsichtigen Mahnung, vor allem Johannes XIX. und Benedikt IX. "in ihrer moralischen Minderwertigkeit nicht so schlimme... zu beurteilen, steht noch immer das Bild von der Herrschaft der "Unheiligen Päpste" gegenüber.
 
 
 
 
 


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