I. ADLIGE AUF DEM PAPSTTHRON
"Patricio quoque mortuo, ordinatus est domnus Benedictus".
Mit diesen knappen Worten schilderte Abt Hugo von Farfa in seiner Exceptio
relationum den Umsturz in Rom im Mai des Jahres 1012 und den Übergang
von der
crescentischen
zur
tuskulanischen
Herrschaft.
Was dem Zeitgenossen Hugo auf den ersten Blick als einer der üblichen,
die Stadt Rom heimsuchenden Putsche machthungriger Adelscliquen erscheinen
mußte, bedeutete in Wirklichkeit den Anfang einer neuen Epoche des
Papsttums und der Kirche unter Führung der
TUSKULANER-Päpste.
Seit dem Tode OTTOS III. und Silvesters
II. war das Papsttum immer mehr in eine beklemmende Abhängigkeit geraten.
Zwar bewahrten sich die Päpste die Freiheit der geistlichen Entscheidung,
allein der Bevormundung durch den Stadtpatricius Johannes in der Ewigen
Stadt mußten sich die zeitgenössischen Päpste wie Johannes
XVIII. und Sergius IV. beugen. Kennzeichen crescentischer
Politik
blieb das ehrgeizige Bemühen, die politische Macht in Rom in den eigenen
Händen zu halten. Was tat es da Wunder, dass nach fast 11-jährigem
Regiment der Widerstand sich regte. Als Anführer der Umsturzpartei
erschienen die drei Brüder Alberich,
Theophylakt
und
Romanus,
Söhne des Gregor von Tuskulum und seiner Frau Maria.
Es war dies jener Gregor, der sich maßgeblich am römischen
Aufstand 1001 gegen seinen früheren Förderer OTTO
III. beteiligt hatte, in der Folgezeit aber die Herrschaft an
den CRESCENTIER Johannes verlor, der
mit Hilfe seiner weit versippten Familie ein autokratisches Regiment
über Rom und das Papsttum führen konnte.
Stammsitz der TUSKULANER,
dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum,
auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen,
21 km auf der via Tuscolana von Rom entfernt. In den späteren Jahren
der römischen Republik war das seit alters bestehende municipium wegen
seiner geschützten und lieblichen Lage bevorzugter Sommeraufenthalt
einflußreicher Bürger geworden; hier hatten Cato und Cicero
Landhäuser, und auch die späteren
Kaiser
Nero, Galba, Domitian, Nerva, Marc Aurel, Septimius Severus
und Alexander Severus verschmähten
es nicht, sich hier Villen errichten zu lassen. Jener
Gregor I. von
Tuskulum war der Sohn der Marozia II. und somit naher Verwandter
des großen Alberich, der den Kirchenstaat fast 20 Jahre unangefochten
und souverän geführt hatte. Über seine Tante Stephania
II., die mit dem Grafen Benedikt I. von der Sabina verheiratet
und über deren gemeinsamen Sohn Benedikt II., seinem Cousin,
der auf Anraten Papst Johannes' XIII. Theodoranda, die Tochter des
Crescentius vom Marmorpferde, ehelichte, unterhielt er weitgehende
verwandtschaftliche Beziehungen zu den CRESCENTIERN
wie auch zu den
Päpsten Johannes XIII. und
Benedikt VII.
Über den Vater Gregors de Tusculana schweigen sich die Quellen
aus. Vielleicht war es jener Vestarar Theophylakt, der mit einer "Maroza
nobilis femina" verehelicht gewesen zu sein scheint . Das erste Mal
urkundlich erwähnt, taucht Gregor in einer Schenkungsurkunde
für das Kloster Subiaco mit der Ehrenbezeichnung "consul et dux",
dem Prädikat der politischen Gewalthaber, vom August 961, also noch
zu Zeiten Johannes' XII., auf. Diese Ehrenbezeigung für den
wohl noch verhältnismäßig jungen Gregor beweist,
dass der Familie der großen Marozia und des Fürsten Alberich
über des letzteren Tod hinaus in Rom eine führende Stellung innerhalb
des Adelsenates verblieben war . Noch zur Zeit der Wirren in der Stadt
Rom im Frühsommer 966 und bei den darauffolgenden Umstürzen sich
ablösender Adelskonjurationen und -fraktionen, die die Abkehr von
der Vorherrschaft der Sippschaft des Alberichs in Rom einleiteten,
bestätigte Gregor
unter seinem alten Titel die Entscheidung
der Schiedsrichter in einem Güterstreit des Klosters Subiaco. Dann
allerdings scheint die Familie der jüngeren Marozia politisch
in den Hintergrund gedrängt worden zu sein; jedenfalls besitzen wir
bis zum Jahre 979 keine urkundliche Erwähnung
Gregors mehr.
Ein neuerlicher Umschwung zugunsten der Marozia-Familie schien sich
jedoch nach 974 abzuzeichnen, noch bevor mit Bischof Benedikt von Sutri
ein mit dem Princeps Alberich verwandter Römer und Onkel des
TUSKULANERS
die Cathedra Petri als Benedikt VII. bestieg. Wohl zwischen 974
und 980 ernannte der tatkräftige Papst seinen Neffen zum Rektor des
stadtrömischen Klosters Renati; gleichzeitig war es dem "illustrissimo
viro, filius Maroze senatrix" gelungen, seine alte Stellung als
"consul et dux« wieder zu erlangen .
Nach der vorübergehenden Entmachtung der führenden
CRESCENTIER-Partei,
die im Jahre 998 mit der Hinrichtung des Crescentius II. ihren vorläufigen
Höhepunkt fand, scheint sich die
TUSKULANER-Partei
unter Führung
Gregors
der kaiserlichen wie päpstlichen
Sache angenommen zu haben.
OTTO III. ernannte
den TUSKULANER-Grafen zum Seepräfekten
und dessen wohl ältesten Sohn Alberich zum kaiserlichen Palastmagister.
Als Anfang Juni des Jahres 1000 in Orte ein Aufstand einer papstfeindlichen
Partei ausbrach, der das Leben des anwesenden Papstes Silvesters II. ernsthaft
bedrohte, war es Gregor von Tuskulum, der vom Papst zum Kaiser gesandt
wurde, um diesen zum Eingreifen zu bewegen. Nach dem mißlungenen
Putschversuch des
TUSKULANERS im Jahre
1001 ergriffen die CRESCENTIER
für mehr als ein Jahrzehnt wieder die absolute weltliche Leitung Roms
mit dem Anspruch souveräner Führung.
Außenpolitisch war diese letzte Epoche der CRESCENTIER-Herrschaft
durch vorsichtiges Taktieren gegenüber dem seit 1002 regierenden neuen
deutschen König HEINRICH II. bestimmt,
den man mit Versprechungen und Hinhaltemanöver von einem Romzug abzuhalten
versuchte; innenpolitisch wußte der Patricius Johannes mit
klugem Nepotismus die wichtigen Schaltzentralen der Macht mit Angehörigen
seiner Sippe zu besetzen. Es zeigte sich jedoch, dass allein der Patricius
imstande war, den von ihm geschaffenen Machtapparat virtuos zu bedienen,
und dass nach seinem Tod die Macht für immer aus den Händen seiner
Familie glitt.
Ausgelöst wurde dieser einschneidende Wechsel durch
die plötzliche Duplizität von Todesfällen im kirchlichen
und weltlichen Regiment. Am 12. Mai 1002 starb Papst Sergius IV.; ihm folgte
der Patricius am 18. Mai, kaum eine Woche später, ins Grab nach. Was
sich zwischen dem 12. und 18. Mai in Rom ereignete, verschweigen die Quellen.
Sicher scheint nur zu sein, dass nach dem Tod des Johannes
in Rom heftige Parteikämpfe entbrannten, die sich im Spätsommer
des Jahres 1012 zu regelrechten Feldzügen auswuchsen. Wohl sofort
nach dem Ableben Sergius' IV. erhoben die CRESCENTIER
einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte, zum Papst.
Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen
Angriffe der TUSKULANER halten, die
nun im Gegenzug Theophylakt
unter dem Namen Benedikt
zum
Papst kürten. Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen,
wo er offenbar Unterstützung von den Stephaniern Crescentius
und Johannes
erhielt. In der Stadt aber konnte sich Benedikt
durchsetzen
und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration
erhalten.
Der neue Papst war wohl der zweitälteste Sohn Gregors
und um 980 geboren, in der stadtrömischen Politik bis zu diesem Zeitpunkt
noch ein Unbekannter. Seine ersten Aktionen und Maßnahmen aber zeigten
politischen Verstand und Spürsinn, denn es gelang ihm rasch, in Rom
seine Position so zu festigen, dass er Anfang Juni 1012 daran denken konnte,
die Reste des Widerstandes auf dem Lande zu brechen.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier,
die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN 970
von Papst Johannes XIII. bis zur dritten Generation überlassen
worden war. In raschem Kriegszug eroberte Benedikt VIII. fast alle
Burgen der Stephanier. Als Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte
Palestrina von den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein
Bruder Crescentius veranlaßt, für seine Befreiung ein
dreitägiges Bittfasten von den Mönchen von Farfa zu erflehen.
Benedikt
zeigte sich über die Gebete der Mönche für seine Erzgegner
wohl erbost; sie nützten jedoch wenig. Angesichts der militärischen
Übermacht war Johannes gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22.
August 1012 einen Separatfrieden zu schließen, wobei er versprach,
die Stadt Palestrina dem römischen Stuhl zu restituieren. Der Papst
brach darauf die Belagerung ab und kehrte nach Rom zurück.
Der Verlauf dieses Kriegszuges und das Zurückweichen
der stephanischen Opposition dürften auch das Schicksal des
Papstes Gregor VI. entschieden haben. Durch den Zwang der Ereignisse dazu
getrieben und jeder weiteren Unterstützung bar, brach er nach Deutschland
auf und versuchte dort, sich die Rechtmäßigkeit seines Pontifikates
durch ein Votum
HEINRICHS
bestätigen
zu lassen. Als der Papst an Weihnachten 1012 in Pöhlde eintraf, empfing
der König den im vollen apostolischen Ornat erschienenen Gregor
zwar, nahm aber seine Amtsinsignien wie ihn selbst in Gewahrsam und
verröstete ihn, die Angelegenheit zu regeln, sobald er nach Italien
käme. Diese Entscheidung HEINRICHS
erfolgte jedoch nur zum Schein, denn die Würfel waren bereits gefallen.
Im August und Oktober hatten sich Abgesandte der Erzbischöfe von Magdeburg
bei
Benedikt
in Rom und nicht bei Gregor eingefunden, um das Pallium
zu erbitten. Der König selbst scheint Ende des Jahres 1012 über
Boten als Petent an Benedikt VIII. herangetreten zu sein, um von
ihm eine Bestätigung seiner Lieblingsstiftung, des Bamberger Bistums,
zu erreichen, was ihm der Papst auch prompt und willigst erfüllte.
So hatte der
TUSKULANER zum Jahreswechsel
1012/13 die Anerkennung durch den deutschen König gefunden; sein beklagenswerter
Gegenpart Gregor VI. verschwand im Dunkel der Geschichte, aus dem er hervorgetaucht
war, um für wenige Monate das Dasein eines Schattenpapstes zu führen.
Was die nun folgende tuskulanische
Epoche
grundlegend von der vorangegangenen crescentischen
unterschied, war der Umstand, dass der Papst das Stadtpatriziat nicht weiter
besetzte, sondern versuchte, über ein starkes Papsttum den Einfluß
der römischen Kirche auf Bereiche des weltlichen Lebens auszudehnen.
Hatte der Patricius Johannes II. Crescentius es vermocht, Einfluß
auf das Papsttum zu nehmen, so ging Benedikt den umgekehrten Weg, indem
er die weltliche Macht innerhalb Roms aufsplitterte, so dass sie der päpstlichen
in ihrer Beschränktheit keine Konkurrenz zu machen imstande war. Zwar
verblieb der Oktavianer Crescentius
im Amt des Stadtpräfekten,
indem aber der Papst ihm als "consul et dux" seinen Bruder Alberich
III. zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht
hielt, traten des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde
seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Die gleiche Taktik verfolgte Benedikt mit einigem
Erfolg auch in den römischen Provinzen. So trug Amatus, der Schwiegervater
des
Sabina-Grafen Oddo, weiterhin den Titel eines "comes Campaniae",
aber im Rektorat der Sabina verschwand nach September 1012 der bisherige
Oktavianer
Crescentius, um einem gewissen Grafen Berard Platz zu machen. Überdies
verlieh der TUSKULANER in Tivoli, dem
Hauptsitz der oktavianischen CRESCENTIER,
einem seiner Parteigänger, dem nobilis vir Stephan, das Torzollrecht,
auch dies wohl als Maßnahme gegen die dortigen Machthaber gedacht.
Diese geschickte Abschwächung bisher kompakter Machtfunktionen in
der Hand einer Adelskamarilla sicherte Benedikt eine bedeutende Stärkung
der päpstlichen Position, von der aus er sich erlauben konnte, seinen
Entscheidungen allgemeines Gewicht zu verschaffen. Es lag ganz in seiner
Politik der "Stärkung der Kirche", dass der Papst auch außerhalb
Roms die geistlichen Institutionen durch Vergabungen und Verfügungen
zu sichern trachtete, indem er den Einfluß der örtlichen Machthaber
eindämmte, ohne aber auch hier letztlich päpstliche Einspruchsmöglichkeiten
gegenüber dem nun gestärkten geistlichen Regiment aufzugeben.
Ein beredtes Beispiel dafür bildet die Vergabe an Bischof Benedikt
II. von Porto, in der dem Bischof u. a. die Rechte und Einnahmen des Gastaldenamtes
in und außerhalb Portos sowie das Mühlen- und Brückenrecht
am Tiber übertragen wurden, seine Gerichtsgewalt in Trastevere aber
vorbehaltlich höherer Rechte päpstlicher missi eingeschränkt
wurde. Dem weltlichen comes verblieb nach diesem Privileg nur noch die
allgemeine Verwaltung; Benedikt behielt sich dagegen durch die Betonung
der Rechte des direkt dem Papste unterstellten missus apostolicus ein Mitwirkungsrecht
in dem nun von weltlicher Bevormundung weitgehend befreiten Bistum vor.
Wanderten päpstliche Rechte und Besitztümer nicht in die Hände
geistlicher Institutionen, so sah Benedikt, der zur besseren Kontrolle
des Kirchenbesitzes ein genaues Inventar der tuszischen Patrimonien des
Heiligen Stuhles anfertigen ließ, sehr genau darauf, wer sie erhielt
und wie sie genutzt wurden. So überließ der Papst nun beispielsweise
dem Grafen Hugo I. Gherardesca und seinen Brüdern die der römischen
Kirche gehörige Pfarre S. Giustiniano in Falesia lediglich mit der
Auflage, dass sie integraler Bestandteil eines noch zu gründenden
Klosters werde. Graf Bonifaz von Canossa erhielt die bereits seinem Großvater
und Vater übertragenen Ländereien des Hl. Stuhles in der Grafschaft
Ferrara wohl nur deshalb ungeschmälert zugesichert, weil er als treuer
und zuverlässiger Parteigänger HEINRICHS
galt.Diese sparsame Vergabung von Kirchenbesitz in Hände weltlicher
Großer war ohne Zweifel ein Teil der "Reorganisationsbestrebungen"
zum Ausbau der päpstlichen Verfügungsgewalt. Den längsten
und hartnäckigsten Kampf aber führte der TUSKULANER-Papst
um die Rechte der alten Abtei Farfa.
Im Jahre 1009 hatte Abt Hugo von Farfa, von Gewissensbissen
wegen seiner simonistischen Erhebung geplagt, auf seine Würde verzichtet;
die Mönche wählten daraufhin Guido, seinen Neffen, zum neuen
Vorsteher, der auf das Plazet des Patricius Johannes hin von Papst
Johannes XVIII. die Weihe erhielt. Der Exabt Hugo, der direkte und herzliche
Beziehungen zu HEINRICH II. pflegte,
blieb aber über seine Resignation hinaus die graue Eminenz, die alle
Fäden in der Hand zu halten wußte. Im Frühsommer des Jahres
1012 hatte er, wie die gesamte Abtei, noch nicht eindeutig für Benedikt
votiert; das bewiesen die Oratorien für den eingeschlossenen Stephanier.
In der Folgezeit verbesserten sich die Beziehungen des cluniazensisch ausgerichteten
Klosters zum Papst jedoch entscheidend. Mitte Mai des Jahres 1013 entschied
Benedikt
VIII. in einem Güterstreit zugunsten Farfas, und am 2. Juni 1013
schenkte der Papst dem Kloster für sein, seiner Eltern
Gregor
und
Maria sowie für seiner Schwester Seelenheil aus Eigenbesitz einen
im Gut Fiano im Territorium Collina bei Rieti gelegenen Weingarten. Diese
Schenkung zeigte nicht nur die Frömmigkeit des Papstes, sondern ließ
darüber hinaus auch die politische Absicht erkennen, Farfa durch Zugeständnisse
vollends für seine Person zu gewinnen. Im Februar 1014 weilte König
HEINRICH II.
mit seiner Frau in Rom und wurde vomn Papst zum
Kaiser gekrönt. Die im Anschluß an die Feierlichkeiten stattfindende
Synode sah sich unter anderem mit Problemen Farfas konfrontiert, die einer
Lösung harrten. In der Zwischenzeit hatte Hugo seine frühere
Abtwürde wieder übernommen. In einem Verhandlungstermin am 21.
Februar 1014 legte er seine Querelen gegen die Stephanier Johannes
und Crescentius dar. Dabei stellte sich heraus, dass die Gegner
Benedikts sich aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell
Bocchignano in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH
anwesende
Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls anwesende
Stephanier
Johannes sich jedoch der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen
Bruder Crescentius
zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom
zu holen, verhärteten sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS,
mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen,
war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das
Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte
den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter
Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen.
Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften
Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und
Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden
Nationalkönigs Arduin. Die lombardischen
Aufrührer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke
überwältigt und gefangengenommen werden. Dem CRESCENTIER
Johannes war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht
nachzuweisen. Fazit der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch
geschwächt, Verhandlungen mit Johannes
aufnehmen und ihm gestatten
mußte, nach Hause zurückzugehen, jedoch mit der Auflage, dass
entweder er oder sein Bruder Crescentius innerhalb dreier Tage zurückkehren,
um den Streitfall beizulegen.
Die beiden Brüder hüteten sich jedoch, in die
Höhle des Löwen nach Rom zurückzukommen. Als die zugestandene
Frist verstrichen war, sah der Kaiser dies als Schuldeingeständnis
der beiden Brüder an und investierte Hugo von Farfa mit den geforderten
Burgen Bocchignano und Tribuccum. Die schwierige Aufgabe der Besitzeinweisung
übertrug man dem Papst. Doch die kampfeslustigen Stephanier gaben
sich noch nicht geschlagen. Während Benedikt HEINRICH
von Rom nach Ravenna begleitete, versuchten sie mit Drohungen die Mönche
dazu zu bringen, auf die ihnen zustehenden Güter zu verzichten. Zwar
nahm der eingeschüchterte Abt mit den Sabina-Granden Verhandlungen
auf und erreichte zunächst einen 30-tägigen Waffenstillstand,
doch als der Papst nach Rom zurückkehrte, suchte Hugo sofort bei ihm
Hilfe und forderte Benedikt auf, gegen die beiden vorzugehen. Der TUSKULANER
wollte aber zunächst eine friedliche Lösung des Konflikts. Crescentius
wie Johannes wurden gebeten, in Rom vor einem päpstlichen Tribunal
zu erscheinen, um mit dem Kloster einen gerechten Vertrag über die
Streitobjekte auszuhandeln. Dieser Kompromißvorschlag dünkte
den Stephaniern aber wenig gut; sie zogen es vor, auf ihren festen
Burgen zu verbleiben und der Aufforderung des Papstes damit Hohn zu sprechen.
Das bedeutete Krieg. Benedikt war über den einseitigen
Abbruch der Verhandlungen und die schroffe Zurückweisung seines Angebotes
derart erregt, dass er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014
in die Sabina aufbrach und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze
in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit erheblich. Als dein eingeschlossenen
Crescentius das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt
und erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum
dem päpstlichen Gericht zu Stellen, von Benedikt VIII. großmütig
freien Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer
Urkunde, dass er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen
Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh Hugo die Gerichtsbarkeit in der
Burg und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Doch der bereits proklamierte Sieg war nur ein halber, denn wiederum erwies
sich die generöse Verhandlungsbereitschaft Benedikts gegenüber
Crescentius als verfehlte Liebesmühe. Als
Benedikt
Ende Juli
an dem ausgemachten Treffpunkt erschien und eine öffentliche Anhörung
im Beisein vieler römischer Adliger den Rechtsanspruch Farfas auf
Tribuccum erneut ergab, zog es der Stephanier vor, in der Feste
zu verbleiben und nicht zu erscheinen. Da der Vorgeladene trotz intensiver
Bemühungen und dreimaliger Aufforderung nicht aus seinem Bau hervorzulocken
war und auch das Angebot Benedikts, wenigstens vor das Burgtor zu
kommen, wenn er ein Erscheinen vor ihm selbst scheue, kein Echo fand, leitete
man das Kontumazialverfahren ein. Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf
Beschluß der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert,
und der Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius
und
seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER
in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst
1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen
Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten
die beiden renitenten Stephanier
den Weg ins Exil antreten, während
Hugo den erwünschten Besitz erhielt.
Der Zusammenbruch der stephanischen Hausmacht
in der Sabina lockte einzelne Adelskreise, sich selbstsüchtig aus
der anfallenden Konkursmasse einen Teil zu sichern. Einer dieser landhungrigen
Barone war der eigene Bruder des Papstes, der Konsul Romanus, der nach
der Zurückgabe Tribuccums und dessen Pertinenzen an Farfa die Höfe
Serrano und Ponziano besetzte, wohl in der stillen Hoffnung, der Abt werde
es nicht wagen, gegen den leiblichen Bruder des Papstes zu prozessieren.
Doch er hatte sich sowohl in Hugo wie auch in Benedikt getäuscht.
Der Abt, der es nicht zulassen wollte, den lang umkämpften Besitz
geschmälert zu erhalten, legte Protest beim Papste ein; und dieser
sah sich genötigt, wollte er nicht in den Geruch kommen, den Kampf
um die Rechte Farfas aus vordergründig eigennützigen Motiven
geführt zu haben, eine Gerichtsverhandlung gegen den Bruder anzuberaumen.
In Anwesenheit der römischen Stadtprominenz erging schließlich
ein glimpfliches Urteil. Beide Seiten einigten sich auf die Formel, Romanus
habe
sich die Höfe aus Unwissenheit über bestehende Eigentumsverhältnisse
angeeignet. Darüber hinaus bedrohte man eine weitere Besitzstörung
durch den Konsul oder dessen Erben mit einer Strafe von 10 Goldpfund und
gab Hugo die eingeklagten Höfe zurück. Die Niederwerfung der
Stephanier 1015 erfolgte sowohl aus dem Willen Benedikts, die
Rechte der Farfenser Abtei zu schützen, als auch in der grundsätzlichen
Absicht, das päpstliche Regiment zu stärken und die adlige Opposition
zu vernichten. Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten,
hatte sich die politische Situation grundlegend geändert. Benedikt
VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition, mußte sich dazu
herablassen, Burgfrieden mit den Stephaniern zu schließen,
wollte er während seiner Abwesenheit von Rom nicht einen Putsch riskieren.
Es unterstrich den politischen Spürsinn des Papstes für gegebene
Realitäten, dass er jetzt die Belange des Farfenser Klosters zurückstellte
und den Stephaniern im Austausch gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum
und Bocchignano zusicherte. Freilich scheint diese Einigung, wie Hugo uns
berichtet, nicht ganz freiwillig vor sich gegangen zu sein. Truppen des
Grafen Rainer von Galeria schlugen sich auf die Seite der beiden CRESCENTIER
und bestimmten die Entscheidung des Papstes nicht unwesentlich. Treuhänder
des Abkommens wurden der Bruder des Papstes Romanus und sein Neffe
Gregor,
der Bruder des späteren Papstes Benedikt IX.
Auch auf die innerstaatlichen Verhältnisse des Kirchenstaates
hatte dieser Vertrag Auswirkungen. Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich
der oktavianischen Familie angehörige Stadtpräfekt
Crescentius verstorben; als sein Nachfolger rückte nun der
Stephanier
Crescentius in dieses Amt ein. Bevor sich diese Einigung zwischen TUSKULANERN
und Stephaniern abzeichnete, hatte Abt Hugo auf einer Deutschlandreise
Kaiser
HEINRICH, der über die innenpolitische Entwicklung in Rom
kaum unterrichtet gewesen sein dürfte, dazu bewogen, seinem Kloster
sämtliche Besitzungen, darunter auch Bocchignano und Tribuccum, zu
bestätigen. Zwar hielt dieses Diplom die Annäherung der beiden
Adelsgeschlechter nicht auf, doch konnte Hugo mit dem kaiserlichen Privileg
in der Hand verhindern, dass die Kastelle tatsächlich an Johannes
und Crescentius ausgeliefert wurden. In seiner Not, immer befürchtend,
die Kastelle ausliefern zu müssen, wandte der Abt eine List an, die
ihm der pfiffige Erzbischof Pilgrim von Köln eingegeben hatte. Er
schloß mit den crescentischen Oktavianern
ein
Schutzbündnis ab und gewann sie nun für einen Nutzungsanteil
an den Pertinenzen von Tribuccum, die Beschützerrolle gegen die Stephanier
zu spielen. Als 1022 HEINRICH mit
Benedikt VIII. vor der griechischen Feste Troja lag, versäumte
der agile Abt nicht, den Kaiser erneut auf die prekäre Lage seines
Klosters hinzuweisen und erneute Maßnahmen gegen die Stephanier
zu erbitten. HEINRICH, von Benedikt
über
die Hintergründe seines Friedensvertrages informiert, beließ
alles, wie es war, und billigte nur in nachherein den Schutzvertrag des
Klosters mit den Oktavianern.
Der Papst aber zog aus diesem Vorfall wichtige Konsequenzen;
sei es, dass er einen Familienkampf der CRESCENTIER
in und um Rom der Ruhe willen vermeiden wollte, sei es, dass der Machtanwuchs
der Oktavianer ihn störte: Ab September 1023 setzte er seine
Neffen Petrus und Gregor als Mitrektoren in der Sabina ein
und behielt sich dadurch eine wirksame Kontrolle vor.
Nicht zuletzt der Geschicklichkeit Benedikts VIII.
und seinem energischen Wesen war es zu danken, das es dem Papsttum gelang,
die Adelsdiktatur der vorangegangenen Zeit abzuschütteln, Rom zu befrieden
und der Cathedra Petri gesteigertes Ansehen zu verschaffen. Als der Papst
am 9. April l024 verstarb, war der Kirchenstaat wohl geordnet; sein Bruder
Romanus
konnte ohne jegliche Opposition spätestens am 19. April 1024 die
Konsekration erlangen. Dieser Papst, der laut Bresslau "keine ... besondere
Achtung zu erwecken oder einen imponierenden Eindruck hervorzubringen geeignet
war", zeigte sich jedoch sehr wohl in der Lage, die Politik seines Bruders
und Vorgängers in glücklichem Ausmaß fortzusetzen. Anders
als Benedikt VIII., der die politische Macht einzelner Adelssippen
einzudämmen versuchte, sah er in einer diplomatischen Aussöhnungspolitik
mit den Stephaniern
und
Oktavianern sowie ihren Parteigängern,
in einem gezielten aber nicht ungezügelten "Laissez faire laissez
aller" bessere Möglichkeiten, den Frieden im Kirchenstaat zu wahren
und seine Position zu festigen. So verblieb der Stephanier Crescentius
als Stadtpräfekt in seinem Amt, und die beiden Oktavianer,
Oddo
und sein Bruder Crescentius, konnten das Rektorat der Sabina ohne
Beaufsichtigungen bis April 1035 verwalten. Der Bruder des Papstes, Alberich
III., der bisher als "consul et dux" im Auftrag
Benedikts VIII.
Gerichtsbefugnisse
des Stadtpräfekten mitübernomrnen hatte, wurde offensichtlich
von Johannes XIX. aus diesem Amt abberufen und erhielt dafür
ein päpstliches Hofamt als "comes sacri Lateranensis palatii". Wie
sein Vorgänger war der Papst daran interessiert, die Stellung geistlicher
Institutionen zu stärken. 1029 bestätigte er wohl in dieser Intention
dem von ihm geweihten Bischof Benedikt von Tivoli u.a. die Befreiung vom
Brückenzoll am Ponte Lucano, und im Dezember 1076 machte sich Johannes
XIX. aus demselben Grund für die Rechte des Bischofs von Silva
Candida stark. Auf einer Synode hatte der Papst - im Zusammenhang mit einem
Streit zwischen den Klerikern der Kirchen St. Nikolaus und St. Andreas
in Galeria, den es zu schlichten galt - erfahren müssen, dass dem
zuständigen Diözesanbischof von der klagenden Geistlichkeit nicht
der ihm privilegierte dritte Teil der Einkünfte, die Tertia, sondern
nur ein Bruchteil dieses Betrages abgeliefert wurde. Energisch drang Johannes
sofort darauf, dass dieser Mißbrauch abgestellt werde und dass die
Kleriker durch feierliche Refutation, d.h. durch Verzicht auf die gewohnte
Befreiung, dem nun init diesen Rechten investierten Bischof Petrus von
Silva Candida die Tertia zusicherten.
Die Zurückgabe alter Rechte, die die beiden CRESCENTIER-Zweige
zu Zeiten Benedikts VIII. nur unter Kuratel und geschmälert
genießen durften, sicherte Johannes XIX. den ruhigsten Pontifikat
der drei TUSKULANER-Päpste. Ein
Aufstand in Rom im März des Jahres 1027 anläßlich der Krönungsfeierlichkeiten
KONRADS
II. entzündete sich diesmal nicht wie 1014 an der Opposition
mißgelaunter Adelskreise gegenüber dem päpstlich-kaiserlichen
Regiment, sondern an einer simplen Kuhhaut, um deren Teilung sich deutsche
Soldaten und römischen Pöbel ohne ersichtlichen Grund prügelten
und totstachen. Es scheint, dass sich nur einer mit der Machtaufteilung
in Rom und seiner neuen Position nicht abfinden konnte: der eigene Bruder
des Papstes, Alberich III. Um 1027 verfaßte ein tuskulanischer
Parteigänger die Streitschrift Libellus de ceremoniis aule imperatoris
mit der Absicht, dem weltlichen Flügel der TUSKULANER-Partei
eine quasi-patriciale Stellung innerhalb Roms zu erstreiten. Auffällig
an dieser Schrift war jedenfalls, dass dem Aufgabenbereich des Papsttums
keine Zeile gewidmet wurde, die Kompetenzen eines weltlichen TUSKULANER-Diktators
aber aufs ausführlichste dargelegt wurden. Sollte man daraus etwa
ablesen, dass Alberich zu dieser Zeit in einer gewissen Opposition
zu Johannes stand? Mit Sicherheit ist das nicht auszumachen, doch
verrät die Nachbildung der Titular des künftigen TUSKULANER-Diktators
"comes caesarini palatii" deutlich, auf wessen Initiative dieser Entwurf
entstand.
Nach den Plänen des Libellus sollte künftig
alle Macht einzig beim Imperator und Monokrator, dem Kaiser, liegen. Zweiter
im Reich und ausführendes Organ ist der "comes caesariani palatii",
der über den anderen "comites, qui sunt in mundo" steht, auf fünf
Jahre vom Kaiser ernannt, sein Amt verwaltet und TUSKULANER
sein muß. Dieser tuskulanische
Diktator wird "princeps" und Führer wie Lenker des Volkes sein, während
er als Patricius die Rechte des Imperiums gegenüber Adel und Volk
vertritt und dein Kaiser unbedingt gehorsam und treu sein muß.
Sollte diese streng kaiserlich ausgerichtete Schrift
also letztlich dazu dienen, den TUSKULANERN
den Patriciustitel zu gewinnen, ihre weltliche Macht in Rom auf Kosten
des Papsttums und des Adels mit Hilfe und Konsens des Kaisers zu zementieren?
Vielleicht wollte
Alberich III. zu dieser Zeit auch nur eine Machtverschiebung
vom Papst zurück zur tuskulanischen
Familie erreichen, um über eine Art von "Gewaltenteilung" eine ähnliche
Stellung gegenüber dem Papsttum beziehen zu können wie sein großer
Ahn Alberich II. Wir wissen nicht, ob diese höchst merkwürdige
Schrift KONRAD II. vorgelegt wurde;
dass sie jedoch keinerlei Auswirkungen zeitigte, steht fest. Sollte sich
Alberich
je
ernstlich mit dem Gedanken einer teilweisen Entmachtung des Papstes getragen
haben, so mußte er bis Oktober 1032 warten, als der Tod seines Bruders
Johannes
XIX. für ihn die Möglichkeit eröffnete, über den
eigenen Sohn als Papst mehr politischen Einfluß zu gewinnen.
Als Johannes XIX. am 20. Oktober 1032 verstarb,
war sein Bruder
Alberich III. der letzte überlebende der drei
Brüder, die im Mai des Jahres 1012 die Macht für ihr Haus errungen
hatten. An ihm, dem Familienoberhaupt, lag es nun, den tuskulanischen
Einfluß auch weiterhin zu sichern. Bereits zwei Tage nach
dem Tod des Bruders gelang es dem Grafen durch Zugeständnisse an die
Wählerschaft und den Adel, seinen Sohn Theophylakt, noch Laie,
als Benedikt IX. wählen und krönen zu lassen .
Der Übergang vom Pontifikat Johannes' XIX. zu
dem Benedikts IX. ging anscheinend ruhig vor sich, auch deutet weiter
nichts darauf hin, dass die exklusive Herrschaft des TUSKULANER-Papstes
zu irgendeinem Zeitpunkt seines Pontifikates bis September 1044 in Frage
gestellt worden wäre.
Der Mönch Rodulfus Glaber wußte zu vermelden,
dass der Papst, dessen Name er aber nicht erwähnte, bei seiner Erhebung
ein Knabe von "ungefähr" 10 bis 12 Jahren gewesen sei. Doch der Bericht
des unsteten Wandermönches aus Frankreich verdiente allein noch kein
Vertrauen, berichteten nicht übereinstimmend mit ihm der unbekannte
Biograph Leos IX., Benedikt sei "parvulus" gewesen, und Desiderius
von Montecassino im Anschluß an die Ereignisse des Jahrs 1044/45,
der TUSKULANER habe als "adolescens"
weiterhin seinen verderblichen Lastern gefrönt. Auch wenn man dem
Anonymus wie Desiderius Parteilichkeit vorwerfen könnte - der erstere
wollte natürlicherweise den integren Charakter Leos IX. gegen den
verruchten des TUSKULANERS herausstellen,
der andere, ein überzeugter Anhänger der Reform im gregorianischen
Sinn, versuchte in nachherein den Umsturz des Jahres 1044/45 als Anbruch
eines besseren Zeitalters anzupreisen -, so fällt doch der Bericht
des dem TUSKULANER-Haus nahestehenden
Lukas von Grottaferrata ins Gewicht, der die Jugend Benedikts IX.
im Jahr 1048 als besonderes Merkmal hervorhob. Was ist nun davon zu halten?
Schon Baronius beargwöhnte den Report des Rodulf
Glaber und vertrat die Ansicht, Benedikt habe bei seinem Amtsantritt das
pubertäre Alter bereits überschritten gehabt. In der Tat scheinen
die Altersverhältnisse innerhalb der tuskulanischen
Familie
dafür zu sprechen, dass Theophylakt/Benedikt IX. kein Knabe
oder Heranwachsender, sondern eher ein Mann von etwa 30 Jahren war, als
er im Oktober 1032 die Papstwürde übernahm. Seine Brüder
Gregor
II. und Petrus
verwalteten bereits in den 20-er Jahren weltliche
Ämter, Neffen werden zu 1030 und 1044 erwähnt. Überdies
beweist eine kurze Kopfrechnung zumindest - nimmt man Rodulf Glabers Bericht
von den 10 oder 12 Jahren zu 1032 als wahr an -, dass das "adolescans"
des Desiderius 1045 im abwertenden Sinn gebraucht wurde.
Doch das sind keine schlagkräftigen Gegenbeweise.
Weder das auffällige Schweigen des sonst dem TUSKULANER-Papsttum
feindlich gegenüberstehenden Beno noch der kluge Regierungsstil des
Papstes selbst können darüber hinwegtäuschen, dass die oben
zitierten Quellen - wenn auch in tendenziöser Form - die Jugend des
Papstes berichten.
Man wird vorsichtig folgern dürfen, dass Benedikt
IX. bei seiner Stuhlbesteigung in jugendlichem Alter stand. Dass er
noch ein Kind war, wie es Rodulf Glaber zu wissen vorgibt, erscheint dagegen
wenig glaubwürdig.
Deutete der Papstname Benedikt in Erinnerung an den großen
Oheim ein politisches Konzept an, so setzte doch der neue Papst - mit einigen
Nuancierungen - in Rom und im Kirchenstaat den Kurs Johannes' XIX.
mit der Duldung der Machtpositionen der Stephanier und Oktavianer
fort
und beließ in der Verwaltung alles, wie es sich seit April 1024 eingependelt
hatte. Der Stephanier Crescentius behielt weiterhin das Amt
des Stadtpräfekten, und auch die Oktavianer Oddo und Crescentius
verblieben
im Rektorat der Sabina. Sollte der Vater
Benedikts IX.,
Alberich
III., die stille Hoffnung gehegt haben, über seinen Sprößling
mehr Einfluß auf die päpstliche Politik gewinnen zu können,
so sah er sich darin getäuscht. Der Papst wußte es klug zu vermeiden,
sich zum Spielball adelspolitischer Interessen degradieren zu lassen. So
verschwand der Vater - letztlich vielleicht auch zufrieden damit, dass
sein Sohn die Papstwürde so souverän behauptete - von der öffentlichen
Bühne der stadtrömischen Politik, um fortan vielleicht das beschauliche
Leben eines Privatiers zu führen. Gleichermaßen in Ablösung
der alten Garde rückte in die Stelle bzw. in die gewichtigere Position,
die Alberich III. unter seinem Bruder
Benedikt VIII. innegehabt hatte, Gregor II.
von Tuskulum, der nun auf Benedikts IX. Befehl hin in besonderen
Fällen Richterfunktionen übernahm. Der später von den Quellen
schwarz in schwarz gezeichnete Papst wußte über 12 Jahre seines
Pontifikates mit ruhiger und geschickter Hand das Steuer der Kirche zu
lenken; auch zeigten seine Entscheidungen, dass sich der letzte TUSKULANER-Papst
seiner Verantwortung in hohem Ausmaß bewußt war. Auf einer
zahlreich besuchten Synode im November l036 - es war die erste des Papstes,
von der wir Kenntnis haben - entschied Benedikt IX. in einem Rechtsstreit
zwischen Bischof Andreas von Perugia und dem Petruskloster in Perugia zugunsten
der Ansprüche des Coenobiums. Der Bischof von Perugia verzichtete
ohne Murren auf seine angeblichen Rechte und versprach eidlich dem Papst
wie seinem Bruder Gregor, das Kloster nie mehr mit Ansprüchen zu behelligen.
Weiterhin besitzen wir interessante Belege, die beweisen,
dass Benedikt eine Kurienreform anstrebte. Den entscheidenden Schritt dazu
vollzog der Papst im November 1037, als er dem bisherigen Kanzler Petrus
von Silva Candida über die Neukonfirmierung seiner bereits von Johannes
XIX. verliehenen Rechte hinaus auch das Amt des Bibliothekars der römischen
Kirche verlieh. Mit diesem Akt wurde das Sacrum palatium, das Herzstück
der päpstlichen Verwaltung, mit dem scrinium, dem Amt für die
Ausstellung von Urkunden, zu einer Behörde zusammengefaßt. Dass
diesem neuen Superministerium für Verwaltung und Finanzen aber nicht
auch das für die persönliche Verwaltung des päpstlichen
Haushaltes angeschlossen wurde - es unterstand weiterhin der Kontrolle
eines "vicedominus" im Range eines Archidiakons -, beweist, dass der TUSKULANER-Papst
sehr wohl zwischen kurialen wie persönlichen Angelegenheiten monetärer
Art zu unterscheiden wußte und beide nicht zum eigenen Vorteil zu
vermischen suchte.
Außenpolitisch baute Benedikt IX. den Weg
der Kooperation mit dem deutschen Königtum seit 1037 stärker
aus als sein unmittelbarer Vorgänger. Vielleicht war es auch diese
Politik des päpstlichen Engagements für deutsche Belange, die
unzufriedenen Adelscliquen 1044 das vordergründige Argument lieferte,
der Papst kümmere sich nicht um das römische Volk, und die schließlich
den Sturz des
TUSKULANERS bewirkte.
Die Epoche des TUSKULANER-Papsttums
bildete ohne Zweifel eine Epoche des Übergangs in der Papstgeschichte.
Benedikt
VIII., Johannes XIX.
und Benedikt IX. entstammten einer
adligen Umwelt, die sie nachhaltigst prägte. Drückte ihnen diese
Herkunft auch später das negative Prädikat "Baronalpäpste"
auf, so unterschieden sie sich in ihrer Wirkung und Ausstrahlung doch weit
von anderen Gestalten auf der Cathedra Petri, die ihre Würde adligen
Parteien zu verdanken hatten. Zielbewußt befreite sich Benedikt
VIII. von jeder weltlichen Bevormundung; seine Kriegszüge in und
um Rom galten nicht der Steigerung seines Familieneinflusses, sondern dienten
dem Ausbau der römischen Kirche. Johannes XIX. ging auf diesem
Weg noch ein Stück weiter: Die teilweise Entmachtung seines eigenen
Bruders Alberich und seine Unterordnung machten deutlich, dass das tuskulanische
Papsttum sich seiner Eigenständigkeit voll bewußt war. So blieb
es auch unter Benedikt IX. Die Mittel der eigenen tuskulanischen
Hauspartei
dienten der Kirche, nicht umgekehrt. Ohne Zweifel stärkte eine solche
Amtsauffassung die Autorität des Papstes in Rom und erlaubte es, seinen
Entscheidungen überall das nötige Ansehen zu verschaffen,
VII DER STURZ VOM THRON
Was den Umsturz im September 1044 bewirkte, der das Ende
des TUSKULANER-Papsttums einleitete,
ist nicht mit letzter Sicherheit auszumachen. Die auf uns gekommenen Quellen
widersprechen sich nicht nur im Detail, sie sind auch durch spätere
Parteinahme so eingefärbt, dass schwer zu entscheiden ist, wo die
Wahrheit in der Berichterstattung aufhört und wo die Tendenz beginnt.
Die Tatsache, dass Benedikt IX. fliehen mußte, die spätere
Entscheidung HEINRICHS III. gegen den
TUSKULANER
und nicht zuletzt der ein knappes Menschenalter nach 1046 ausbrechende
Kampf um die gregorianische Kirchenreform beflügelten die Phantasie
der Geschichtsschreiber. Zwei Protagonisten dieses späteren Kampfes,
der antigregorianische Kardinal Beno und der für die Reform eintretende
Bonizo von Sutri, versuchten die Vertreibung publizistisch zu rechtfertigen.
Dass dabei auf der Suche nach plausibel klingenden Gründen der Persönlichkeit
des Papstes Unrecht geschah, liegt auf der Hand, denn beide Seiten wollten
mit Berufung auf des Papstes verruchten Charakter ihre Programme für
Reich und Kirche rechtfertigen. Nach Beno hatte sich der Papst 1039, nach
dem Tode
Kaiser KONRADS, dazu verstiegen,
die Reichskrone Petrus von Ungarn anzubieten.
Als HEINRICH davon erfuhr, beschloß
er, nach Rom aufzubrechen und Benedikt zu bestrafen. Der Papst aber verkaufte
aus Angst seine Würde an den Komplicen Johannes Gratianus. Obwohl
diese Quelle nichts über die Septemberrevolte verlauten läßt,
wird das spätere Eingreifen HEINRICHS
damit gerechtfertigt, dass der TUSKULANER
seit 1039 ein Majestätsverbrecher gewesen sei.
Bonizo motivierte die Entfernung mit dem verbrecherischen
Lebenswandel des Papstes. Nach ihm wollte Benedikt IX. eine Tochter
des Girard de Sasso zur Frau nehmen; dieser aber mochte keinen Papst als
zukünftigen Schwiegersohn und wies daher Benedikt auf die Resignation
hin. Obwohl dieser seine Würde tatsächlich an Johannes Gratianus
abtrat und somit die Forderungen des Grafen erfüllte, bekam er die
gewünschte Gemahlin nicht. Girard erhob dagegen mit anderen den Bischof
von Sabina, Johannes, zum Papst; erst die Brüder Benedikts IX.,
Gregor
und Petrus von Tuskulum konnten mit Gewalt ihrem betrogenen Blutsverwandten
den Papststuhl zurückgewinnen.
Während Beno und Bonizo für ihre Vorwürfe
Benedikt
IX. gegenüber noch schmückende Beispiele erfanden, die seine
Vertreibung rechtfertigen sollten, begnügten sich andere Quellen damit
- ohne weitere Erklärungen - Benedikt IX. einen Lüstling
und Mörder zu schimpfen. Dabei interessierte chronologische Ablauf
der Ereignisse weniger als die vermeintlichen Gründe der späteren
Resignation des Papstes, über die man sich anscheinend nicht so recht
im klaren war.
Was war nun wirklich das auslösende Moment für
die Vertreibung des TUSKULANERS im
September 1044? Bonizo läßt an einer Stelle den Grund der Opposition
gegen Benedikt anklingen, wenn er berichtet, die TUSKULANER
hätten alle Macht in Rom in einer Hand vereinigt und die römische
Kirche wie ein "Erbgut" behandelt. Seinen Bericht ergänzen und erklären
die Aussagen der Leo-Vita und des Rodulfus Glaber. Nach dem Biographen
Leos IX. ging die Initiative zur Verschwörung Anfang September 1044
von den Römern aus. Rodulfus Glaber, der diese Erhebung irrigerweise
zu 1033 vermeldet, teilt mit, dass es "principes Romanorum" gewesen seien,
die den Papst beseitigen wollten. Nach diesen drei Berichten war der Aufstand
also nicht eine unmittelbare Reaktion auf "rapinas, caedes aliaque nefanda
in Romanum populum", sondern vielmehr die Folge umstürzlerischer Pläne
einzelner Adelskreise, die eben zu jenem Zeitpunkt versuchten, der Vormachtstellung
der TUSKULANER in Rom den Garaus zu
machen. Raub und Mord waren nicht die auslösenden Momente, sondern
Folgeerscheinungen des nun beginnenden Kampfes. Die These von einem "gelenkten
Aufstand" erhält eine weitere Stütze durch den Report der Annales
Romani, die zu vermelden wissen, dass nicht das gesamte Rom sich im Aufstand
befand. Die transtibertinischen Stadtteile hielten so fest zum Papst,
dass die Stadtrömer und ihre Anführer sich gezwungen sahen, am
7. Januar 1045 Trastevere einzuschließen und zu belagern. Wer aber
waren diese opponierenden Adligen, die im Verbund mit einem Teil der Stadtrömer
den Papst zwingen konnten, die Ewige Stadt zu verlassen und sich auf seine
tuskulanischen
Hausgüter
zurückzuziehen?
Nach dem oben erwähnten Bericht Bonizos hieß
der Hauptanführer Girard de Sasso, der schon 1019 Papst Benedikt
VIII. dazu angehalten hatte, Friede mit den Stephaniern zu schließen.
Diese Nachricht wäre ganz unverfänglich, stünde sie nicht
in offenem Widerspruch zu dem Bericht der Annales Romani, die unter den
Helfern, mit deren Unterstützung
Benedikt IX. im Januar 1045
die Schlacht um Rom und seinen Papstthron begann, eben jenen Girard und
seine Reiter erwähnen. Es ist kaum anzunehmen, dass ein und derselbe
Mann Rom belagerte und zur selben Zeit als Wahlhelfer des Gegenpapstes
Silvester III. agierte. Wir müssen die Initiatoren des Aufstandes
anderswo suchen. Des Rätsels Lösung bietet uns der Fortgang der
Ereignisse selbst.
Benedikt IX. war Anfang 1045 in transtibertinisches
Gebiet zurückgekehrt. Seine Truppen, die aus Kontingenten der Brüder
des Papstes, des Grafen von Galeria und der oktavianischen CRESCENTIER
bestanden, hatten eine Offensive der Stadtrömer am 10. Januar an der
"Forta Sassia" blutig zurückgeschlagen. Ganz in der Nähe dieses
Kampfplatzes aber lag das Kastell S. Angelo, der Sitz der stephanischen
CRESCENTIER.
Es ist äußerst wahrscheinlich, dass die Erreger des stadtrömischen
Aufstandes vom September 1044 eben diese Stephanier waren, die zwar
1019/20 ihren vorläufigen Frieden mit den TUSKULANERN
geschlossen hatten, nun aber, vielleicht nach dem Tode des
tuskulanischen
Familienoberhauptes
Alberich
III.
die Gelegenheit gekommen sahen, ihre verlorene Macht und Herrlichkeit
mit einem Schlag zurückzugewinnen.
Die Römer, durch die schreckliche Niederlage ebenso
wie durch ein zusätzliches Erdbeben verunsichert, wählten wohl
nicht ohne Zuspruch der Stephanier deren "Hausbischof" Johannes
als Silvester III. zum neuen Papst und inthronisierten ihn am 13. oder
20. Januar 1045. Doch Benedikt IX. war nicht gewillt, den Kampf
um seine Papstwürde aufzugeben. Er exkommunizierte den Gegenpapst.
Und als er am 10. März 1045 seine Rückkehr in die Leostadt erzwingen
konnte, mußte der Gegner mit Schande beladen auf sein Bistum in der
Sabina ausweichen.
Es war ein Zeichen für die militärische Schwäche
Benedikts, dass er jetzt dulden mußte, seinen Gegner Silvester III.
ungestraft unter dem Waffenschutz der Stephanier in der Sabina verbleiben
zu lassen. Der Aufstand hatte aber mit einem Schlag längst vergessen
geglaubte Partikularinteressen des Adels wieder zum Vorschein gebracht.
Seit seiner Rückkehr war Benedikt IX. genau so wie schon früher
sein Gegenpart Silvester III. nur eine Schachfigur auf dem Spielbrett der
Ambitionen machthungriger Adelscliquen. Der TUSKULANER
scheint sich dieses Niedergangs seiner Würde bewußt
gewesen zu sein, zumal er einsehen mußte, dass man mit römischem
Blut an den Fingern die Verehrung der Stadtrömer kaum zurückgewinnen
konnte. So kam es zu jenem berühmten Handel zwischen dem Papst und
seinem Verwandten Johannes Gratianus: Benedikt IX. trat zugunsten
des Johannes zurück.
Diese "berühmt-berüchtigte" Abdankung, die
angeblich in einer "cartula" ihren sichtbaren Niederschlag fand, hat die
Geschichtschreibung jener Zeit zu erregten Kommentaren veranlaßt.
Eines steht jedoch trotz der schlechten Meinung aller Quellen über
den TUSKULANER fest,
dass Benedikt aus freiem Entschluß verzichtet und nicht ein äußerer
Zwang diese Refutation bewirkt hat. Diese Tatsache berichten übereinstimmend
Petrus Damiani, Hermann, Bernold und die Annales Altahenses.
Doch hat nicht so sehr dieser hochherzige Entschluß
Benedikts
IX. die Aufmerksamkeit der Kritiker auf sich gezogen, als vielmehr
die spektakulären Begleitumstände dieses Verzichtes, denn nach
den Berichten der meisten Quellen soll der Papst seine Würde einfach
verkauft haben. Was ist nun von der cartula und von den Vorwürfen
über den Verkauf zu halten? Stellt man die politische Lage in Rom
im Mai des Jahres 1045 in Rechnung, so lassen sich die einzelnen Berichte
zu einem Bild zusammenfügen. Dabei ergibt sich der Ablauf der Ereignisse
und die Einordnung einzelner Fakten fast wie von selbst.
Am 1. Mai 1045 hatte Benedikt IX. in einer cartula
auf seine Papstwürde zugunsten des Johannes Gratianus verzichtet.
Nicht verzichtet aber hatte Silvester III., der sich nach seiner Vertreibung
aus Rom auch weiterhin der Unterstützung der
Stephanier
in
der Sabina erfreuen konnte. Überdies lagen in Rom noch immer die tuskulanischen
Armeen, die nach dem Rücktritt ihres nominellen Oberbefehlshabers
Benedikt
nicht
gewillt waren, den hohen Blutzoll des Kampfes vom November 1044 bis zum
Frühjahr 1045 ohne entsprechende Gegenleistungen zu vergessen. Gregor
VI. sah sich daher einer völlig neuen Situation gegenüber: Zwar
hatte der legitime Papst Benedikt IX. auf seine Ansprüche verzichtet,
seine Parteigänger aber weigerten sich, ihren Einfluß in Rom
aufzugeben und abzurücken. So nahm der Papst, auch in der Erkenntnis,
dass sich gegen den Widerstand der beiden großen Adelsfraktionen
keine Politik machen ließ, Verhandlungen sowohl mit den TUSKULANERN
wie auch mit den Stephaniern auf. Offensichtlich wurde Gregor mit
dem ersten Partner schnell handelseinig. Man zahlte die
TUSKULANER-Fraktion
für ihre noch bestehenden Interessen mit Geld aus. Als Empfänger
wurde der noch immer als Oberhaupt der TUSKULANER
geltende
Benedikt-Theopylakt
deklariert, obwohl dieser
schon längst auf alle Ansprüche verzichtet hatte, was in der
Zusammenschau der turbulenten Ereignisse die meisten Autoren zu dem vereinfachenden
Schluß verleitete, der TUSKULANER
habe seine Anwartschaft auf den Papstthron verkauft bzw. Johannes-Gregor
habe sie käuflich erworben.
Etwas langwieriger schienen sich die Gespräche mit
den Stephaniern anzulassen. Offenbar gelang es Gregor, gegen die
offizielle Anerkennung des Silvester-Johannes als Bischof in der Sabina
den Gegenpapst und seine Freunde dazu zu bewegen, ihre Ansprüche auf
die Cathedra Petri aufzugeben. Gregor VI. hingegen verdankte dem Ausgleich
mit den stadtrömischen Parteien seinen unbestrittenen Pontifikat,
bis das königliche Strafgericht über die "falsitas sacerdotum"
und die "babylonischen Zustände" in der Kirchenleitung auch ihn seiner
Papstwürde beraubte.
Was aber geschah mit den drei ehemaligen Päpsten?
Am leichtesten scheint sich Johannes von der Sabina mit seinem Schicksal
zurechtgefunden zu haben. Er, der von Anfang seines Pontifikates an bloß
Aushängeschild für die aufrührerische Adelsfraktion war
und nicht einmal die transtiberinischen Gebiete Roms unter seine Obödienz
zu bringen vermochte, scheint die Ereignisse von Sutri und Rom ungeschoren
überstanden zu haben. Während Papst Gregor "invitus ultra montes"
nach Deutschland ins Exil ziehen mußte, blieben die beiden Exponenten
der stadtrömischen Parteien vor weiteren kaiserlichen Maßnahmen
verschont.
Johannes von der Sabina gelang es auch unter dem ersten
der deutschen Reformpäpste, Clemens II., in Amt und Würden zu
bleiben. Wie sich der Bischof während des zweiten Pontifikates Benedikts
IX. verhalten hat, ist nicht bekannt. Die nachfolgenden Päpste
sahen offenbar keinen Grund, gegen den Expapst vorzugehen, zumal dieser
keinerlei Ambitionen auf den Stuhl Petri mehr erkennen ließ. Unzweifelhaft
verdankte Johannes die Behauptung seines Amtes einer gewissen politischen
Geschmeidigkeit, die ihn dazu befähigte, alle, auch im Kurs noch so
unterschiedlichen Wechsel auf dem Papstthron unbeschadet zu überstehen
und sich mit dem jeweils neuen Herrn zu arrangieren. Wir wissen fernerhin,
dass er nicht nur ein geduldetes Schattendasein in der Sabina führen
mußte, sondern es offen wagen konnte, 1051 in Rom vor dem energischen
Papst Leo IX. zu erscheinen, um dort in einer "proclamatio" die schwersten
Vorwürfe gegen Abt Berard von Farfa vorzubringen. Die Klage scheint
keinen Erfolg gehabt zu haben, da Leo Abt Berard und dessen Kloster die
vorn Bischof eingeklagten Güter bestätigte. Auch in der Folgezeit
ist Johannes in Urkunden anzutreffen, was beweist, dass er durch die unruhigen
50-er Jahre sein Amt sicher zu behaupten wußte. Im August und November
1058 erscheint sein Name neben dem des unglücklichen Adelspapstes
Benedikt
X. in zwei Urkunden für Farfa, und bereits ein knappes halbes
Jahr später unterzeichnete er das Synodaldekret Nikolaus' II., der
sich in Rom durchgesetzt hatte.
Der Lebenslauf des Johannes von der Sabina legt ein beredtes
Zeugnis für diese unruhige Übergangszeit vom sogenannten Adelspapsttum
zum Reformpapsttum ab und liefert darüber hinaus ein exemplarisches
Beispiel für die politische Geschmeidigkeit und Wendigkeit eines Kirchenfürsten
alten Schlages nahe dem Brennpunkt aller dieser geistigen und politischen
Auseinandersetzungen in Rom. Wohl noch zur Zeit der absoluten CRESCENTIER-Herrschaft
1012 in jugendlichem Alter zur Bischofswürde gelangt, überstand
er die Wirren der Jahre 1012-1013 und den Machtwechsel durch die TUSKULANER
unbeschadet. In den 32 Jahren tuskulanischer Vormachtstellung
in Rom und auf der Cathedra Petri behielt er unbestritten seine bischöfliche
Würde, wohl nicht zuletzt deshalb, weil er nicht im Gegensatz zu deren
Politik stand. Noch im April 1044 gehört er zu den Unterzeichnern
des Synodalinstruments, das den Streit zwischen Grado und Friaul beilegte,
und wenigstens noch im November 1044 datierte man in der Sabina nach Benedikt
IX. und Bischof Johannes. Sein kurzer Schattenpontifikat hinterließ
kaum Spuren in der Geschichte. 1062 das letzte Mal urkundlich erwähnt,
muß Johannes noch vor Oktober 1063 nach mehr als 50-jähriger
Amtszeit gestorben sein.
Am ärgsten traf der Neuordnungswillen des Königs
Gregor VI. Nachdem dieser seiner Papstwürde verlustig gegangen war
und sich obendrein vor der Synode aufs tiefste erniedrigt hatte, wurde
der neue Papst Clemens II. in Rom inthronisiert, der dann seinen Förderer
HEINRICH zum Kaiser krönte. Nun blieb die heikle Frage
zu lösen, was mit dem abgesetzten Gregor geschehen solle. Der Expapst
wurde wohl unmittelbar nach der römischen Synode in sicheres Gewahrsam
gebracht, ohne dass eine sofortige Entscheidung über sein zukünftiges
Schicksal fiel. Offenbar reifte der Entschluß, Gregor Deutschland
zu exilieren, erst langsam in HEINRICH
heran. Wäre nämlich seine Entfernung aus Italien eine vordringliche
Sache gewesen, so hätte er Gregor unter die Bewachung des deutschen
Heereskontingentes stellen können, das bereits Anfang oder Mitte des
Januars 1047 die heilige Stadt in Richtung Deutschland verließ. Welche
Impulse letztlich den Ausschlag für den Entschluß des Kaisers
gaben, kann nicht mit absoluter Sicherheit ausgemacht werden. Wahrscheinlich
war HEINRICH bei der Beurteilung der
politischen Lage zu der Einsicht gelangt, dass ein abgesetzter Papst, der
in Rom verblieb, leicht zum Kristallisationspunkt eines neuen Schismas
werden könnte. Der immer noch bestehende Anhang des Expapstes in der
Stadt Rom verminderte das Risiko keineswegs. Einen Präzedenzfall für
die Behandlung Gregors fand HEINRICH
schließlich im Vorgehen OTTOS I.,
der vor Jahren den abgesetzten Benedikt V. ins Exil nach Deutschland geschickt
hatte. Allem Anschein nach wollte man auch Gregor so behandeln. Sein Bewacher
in Deutschland wurde der Erzbischof Hermann von Köln, der eben zu
dieser Zeit mit HEINRICH in Italien
weilte. In das Exil "ad ripas Reni" begleitete ihn sein junger Kaplan
Hildebrand, der später schrieb, die Exilierung sei "unfreiwillig"
erfolgt, aber der freundlichen Behandlung in einem Brief an Anno von Köln
mit den Worten gedachte: "Ob recordationem discipline, qua tempore antecessoris
vestri... enutriti sumus, specialem sibi inter ceteras occidentales ecclesias
dilectionem impendimus."
Die ungeliebte Verbannung in den Rheinlanden dauerte
für den Expapst nicht allzu lange. Wohl Ende 1047, ungefähr zur
gleichen Zeit, als in Fesaro sein Rivale Clemens II. verschied, starb Gregor,
durch Strapazen und Demütigungen geschwächt, an einer nicht näher
bestimmbaren Krankheit. In Rom war es unterdessen zu einem neuen Umschwung
gekommen, der den 2. Pontifikat Benedikts IX. einleitete.
Schon bald nach seinem Verzicht am 1. Mai 1045 hatte
sich Benedikt
auf seine Güter in der Nähe von Tuskulum
zurückgezogen. Er scheint dort als Privatier gelebt zu haben. Unwahrscheinlich
ist, dass er bei irgendeiner der Synoden HEINRICHS
erschien oder Vertreter dorthin sandte, obwohl er offiziell geladen war.
Die Absetzungssentenz, die HEINRICH später
durch die römische Synode verfügen ließ, war ein bloßes
politisches Spektakulum und bestätigte lediglich einen bestehenden
Zustand, der mit dem Verzicht Benedikts und der Übertragung
seiner päpstlichen Würde an Gregor bereits vollzogen war. Überdies
zeigte sich, dass der Kaiser den TUSKULANER,
mit dem er über Jahre Beziehungen gepflegt hatte, nicht allzu hart
bestrafen wollte. Obwohl die Synode Benedikt zum "venditor spiritualis
gratiae" erklärte, blieb eine Anathematisierung aus.
Allein der Entschluß HEINRICHS,
Gregor in die Verbannung zu schicken, änderte das Gleichgewicht in
Rom völlig. Gregor Vl. hatte sich der schweigenden Duldung der großen
Adelsparteien erfreuen können. Die Politik des Kaisers, den Einfluß
des Adels auf die Papstwahl wie der Stadt ein für allemal zu brechen,
mußte daher über kurz oder lang zu einer Auflehnung der Betroffenen
führen.
Die Macht der Adelsfraktionen war aber noch zu zersplittert,
war noch zu sehr im Freund-Feind-Denken der Kämpfe von 1044/45 verhaftet,
um sofort zur Wirkung zu kommen. Überdies bestand, während Gregor
Vl. in Italien weilte, für eine Rebellion keinerlei Legitimation.
Die Stadtrömer selbst scheinen, solange HEINRICH
in den Mauern Roms weilte, auf der Seite des kaiserlichen Papstes Clemens
II. gestanden zu haben. Doch der Friede täuschte.
Nachdem der Kaiser Italien verlassen und Gregor mit sich
geführt hatte, setzten sofort Kämpfe ein, die sich bis Hochsommer
1047 kontinuierlich steigerten. Die Absicht der adligen Insurgenten lag
klar auf der Hand: Es galt den Einfluß der imperialen Partei in Rom
zurückzudrängen und eine neuerliche Machtübernahme vorzubereiten.
Für die Einstellung der Aufrührer zur Rechtmäßigkeit
des Pontifikats Clemens' II. ist immerhin bemerkenswert, dass sie mit der
Machtergreifung bis zu dem Moment warteten, da der Papst am 9. Oktober
in Pesaro verstarb. Als auf die Nachricht vom Tode Clemens' II. die Stadtrömer
sich versammelten und gemäß Vereinbarungen Boten zu
HEINRICH schickten, ihm die Benennung eines neuen Papstes erbitten
sollten, kamen die TUSKULANER in die
Stadt, teilten das römische Volk durch Bestechung in zwei Lager und
erreichten tatsächlich die Restituierung Benedikts. Trotz dieser parteilichen
Überzeichnung des Berichtes in den Annales Romani werden folgende
Fakten einsichtig: Benedikt hatte den Tod Clemens' II. als "Startschuß"
für die Erneuerung seines Anspruches abgewartet. Die verhältnismäßig
lange Vakanzzeit zwischen Clemens' Tod am 9. Oktober 1047 und dem neuerlichen
Pontifikatsbeginn Benedikts IX. am 8. November 1047 zeigte, dass
der Wechsel innerhalb Roms nicht ohne Widerstände vor sich ging. Die
Benedikt favorisierende Partei saß wohl wie 1044/45 im transtibertinischen
Stadtteil, doch stellte sich im Laufe des Oktobers ein allgemeiner Meinungsumschwung
zugunsten Benedikts in ganz Rom ein. Der anonyme Verfasser der Vita
Leos IX. berichtet, dass Rom in seiner Gesamtheit hinter Benedikt
gestanden habe, und im Traktat "De ordinando pontifice" ist von einer "improba
Romanorum provectio" für den TUSKULANER die
Rede. Der unbestreitbar ruhige Pontifikat Benedikts IX. von mehr
als acht Monaten läßt darauf schließen, dass der Papst
den Römem nicht unwillkommen war. Wer den Widerstand fast einen Monat
lang gegen den TUSKULANER getragen
hatte, war wohl nicht die "Romanorum plebs", sondern eine kleine imperiale
Fraktion, die, als sie ihre Sache verloren sah, einen letzten Hilferuf
an HEINRICH richtete. Benedikt war
nach seiner Rückkehr restituiert worden, von einer Neuwahl konnte
keine Rede sein. Allein der Papst sollte sich des wiedergewonnenen Papststuhles
nicht erfreuen können, denn der Kaiser durfte einen solchen Affront
gegen die Bestimmungen von 1046 nicht dulden. Zu Weihnachten 1047 fällte
der Kaiser im Beisein der Legaten der imperialen stadtrömischen Partei
das Urteil über Benedikt IX.: Er ernannte Poppo von Brixen
zum neuen Papst, obwohl ein von ihm selbst angefordertes Gutachten des
Bischofs Wazo von Lüttich die Rechtmäßigkeit der Ansprüche
des TUSKULANERS ergeben hatte. Das
Schisma des Jahres 1044/45 dauerte damit fort. Doch nicht Benedikt,
sondern Poppo, der fast zwei Monate nach Benedikts Resitution Papst
wurde, war der Erreger dieses neuerlichen Kirchenkampfes. Diese Einstellung
teilte offenbar auch der Markgraf Bonifaz von Canossa. Als der Papstprätendent
das Gebiet des Markgrafen erreichte, wies dieser ihn darauf hin, dass der
von den Römer wiedereingesetzte Benedikt Rom völlig beherrsche
und Frieden und Ordnung wieder hergestellt habe. Er sehe daher keine Veranlassung,
ihn, Poppo, nach Rom zu führen. Der Brixener klagte daraufhin beim
Kaiser. Dessen ernste Demarche an den Markgrafen, er, HEINRICH,
könne auf der Cathedra Petri niemand dulden, der "canonice depositus"
sei, besiegelte das Schicksal Benedikts IX. endgültig. Boten
des Bonifaz bewogen den Papst, sich aus der Stadt Rom zurückzuziehen;
erst danach konnte Poppo inthronisiert werden. Der zweite Pontifikat des
TUSKULANERS hatte vom 8. November 1047
bis zum 16. Juli 1048 gedauert, der seines Widersachers Poppo-Damasus dagegen
nur 23 Tage. Als auf Intervention des Kaisers der neue Papst Leo IX. nach
Rom kam, sah auch er sich einer massiven Opposition der tuskulanischen
Fraktion gegenüber. Der energische Leo ging sofort daran,
die Macht der Adelsparteien zu brechen; nichts mußte ihm dabei gelegener
kommen, als die Forderung der Stadtrömer, der Papst solle für
ihre Sicherheit sorgen. In der Zwischenzeit hatte eine große Adelskoalition
unter Führung der TUSKULANER Rom
in täglichen Angriffen bedrängt, ohne jedoch die Stadt einnehmen
zu können. Als die Römer von Leo einen Rachefeldzug gegen die
Campagnagrafen verlangten, schlug dieser, dem es in erster Linie um eine
Ächtung der Ansprüche Benedikts ging, eine Synode vor, die über
den simonistischen Theophylakt
und seine Anhängerschaft entscheiden
sollte. Als die vor die Synode des Jahres 1049 zitierten Personen nicht
erschienen, wurden sie kurzerhand anatheinatisiert. Der gegen sie ausgerufene
Feldzug verwandelte sich in einen Kreuzzug gegen Simonisten. Der Verwüstungszug
der päpstlichen Truppen durch tuskulanisches
Gebiet
konnte aber den Widerstandswillen Benedikts IX. und seiner Freunde
nicht brechen. Als Leo IX. von Beneventaner Legaten angegangen wurde, sie
von der normannischen Herrschaft zu befreien, und als der Papst sich daraufhin
entschloß, 1050 persönlich in den Süden zu reisen, sah
er sich zu einem vorläufigen Burgfrieden gezwungen. Wir wissen, dass
der Papst deutschen Söldnern "Straflosigkeit ihrer Verbrechen" in
Aussicht stellte, wenn sie an dem ausgeschriebenen Kreuzzug gegen die Normannen
teilnehmen würden. Unter diesem Aspekt gewinnt Benos Schilderung eine
gewisse Glaubwürdigkeit, wenn er von Friedensfühlern Leos zu
den TUSKULANERN berichtet. Ergebnis
dieses vorläufigen Friedens war die Aufhebung der Belagerung der tuskulanischen
Kastelle von seiten Leos und die sachkundige Beratung des landfremden
Papstes durch die TUSKULANER, die als
intime Kenner süditalischer Verhältnisse galten. Vielleicht begleitete
ein Truppenaufgebot der TUSKULANER
den Papst zur Schlacht von Civitate, wie indirekt dem Bericht Benos zu
entnehmen ist. Dass aber Benedikt IX. sich bei dem Kampf als Verräter
des Papstes erwiesen haben soll, ist kaum glaubwürdig. Nach dem Mißerfolg
der S-Italienexpedition zerbrach das Zweckbündnis. Noch auf dem Totenbett
soll Leo IX. im April 1054 Gott angefleht haben, dass "Theophylakt,
Gregor
und
Petrus, die in der Welt die simonistische Häresie etabliert haben...,
den Weg der Wahrheit erkennen".
Nach dem Tod Leos IX. versuchte Benedikt offenbar
ein letztes Mal, gestützt auf die Macht seiner Anhänger, den
verlorenen Papststuhl wiederzugewinnen, was ihm aber auch diesmal nicht
gelang.
Danach wurde es ruhig um Benedikt IX. Sei es,
dass er sich zu einem kontemplativen Leben nach Grottaferrata zurückgezogen,
sei es, dass er seinen Anspruch auf die Papstwürde aufgegeben hatte,
eine Schenkung des "Dompnus Benedictus et Gregorius et Petrus et Octavianus,
dompni Alberici filii", an das stadtrömische Kloster SS. Cosma e Damiano
in Mica Aurea, das wie andere Schenkung der Brüder von 1056 nach dem
Pontifikat Viktors II. datieret ist, zeigt, dass Benedikt und seine Verwandten
sich mit den bestehenden Verhältnissen augenscheinlich abgefunden
haben. Warum der resignierende Papst allerdings unter seinem Papstnamen
und nicht mit dem Laiennamen dotierte, muß ungeklärt bleiben.
Die wahrscheinlich letzte sichere Nachricht über
Benedikt stammt vom 9. Januar 1056. In einer Schenkungsurkunde für
die Kirche S. Lorenzo "iuxta gradatas" in der Nachbarschaft von S. Maria
Maggiore vermachten die Brüder Benedikts "für dessen Seelenheil"
Grundbesitz mit der Auflage, für den verstorbenen "Domnus Benedictus«
jährlich 40 Messen zu lesen. Benedikt IX. war demnach zwischen
dem 18. September 1055 und dem 9. Januar 1056 gestorben.
Über die letzten Lebensmonate des Expapstes und
über sein Ableben schweigen die Quellen. Allein die griechischen Mönche
von Grottaferrata haben Benedikt ein ehrendes Andenken bewahrt, ohne jedoch
den Einfluß des Abtes Bartholomäus auf den TUSKULANER
zu schmälern. Lukas von Grottaferrata schrieb es dein Drängen
des Abtes zu, dass der Papst auf seine Würde verzichtete und seine
letzten Lebenstage angeblich als Mönch in Grottaferrata verbrachte.
Dieser Bericht vom Ende des TUSKULANERS
als Mönch entbehrt wohl jeder realen Grundlage und war vermutlich
zur Verherrlichung des Bartholomäus erfunden worden. Dennoch kann
nicht ausgeschlossen werden, dass der vielleicht schon kranke Benedikt
sich
im Lauf des Jahres 1054 nach Grottaferrata zurückgezogen hatte, war
doch seine Verbindung zu diesem Kloster und dessen Vorsteher zeitlebens
besonders herzlich und eng gewesen. Ein Zeitgenosse des Papstes, Petrus
Damiani, scheint von einem Sinneswandel des TUSKULANERS
während der letzten Monate nichts bemerkt zu haben, denn er zog rückschauend
in einem Brief an Papst Nikolaus II. folgendes Fazit: "Cui nimirum quis
non videat quanto melius fuerat, ut episcopatum deserens, poenitentiam
ageret, quam in eo usque ad vitae terminurn perseverans, verain vitarn
funditus perdidisse".
Benedikt IX. fand seine letzte Ruhestätte
in der Kirche von Grottaferrata. Das ihm zugeschriebene Grab beherbergte
später ein Mitglied des Grafengeschlechtes von Segni. Der pompöse
Grabstein über seinem angeblichen Ruheort wurde, wie aus der Inschrift
erkenntlich wird, erst im Jahre 1750 auf Betreiben des Bischofs von Tuskulum/Frascati
errichtet.
VIII. WERTUNG UND URTEILE
Bendikt IX. verdankte es nicht zuletzt der unglücklichen
Rolle, die er nach Sutri zu spielen gezwungen war, dass er mehr und mehr
in das Feuer der öffentlichen Kritik geriet und zum Prügelknaben
jeglicher Partei wurde. Sein "angeschwärztes" Bild - im Laufe der
Jahrhunderte durch Verleumdungen aller Art verzerrt - färbte auch
auf das seiner unmittelbaren Vorgänger aus gleichem Hause, Benedikt
VIII. und
Johannes XIX., ab, bis ihre Verdienste beinahe vergessen
waren und nur noch das Andenken an ein "ungezügeltes Baronal-Papsttum"
übrigblieb.
Die Geschichtsforschung hat sich wiederholt mit diesen
Päpsten beschäftigt und ist in der allerletzten Zeit zu der Ansicht
gelangt, dass die Denunziationen über die TUSKULANER
nicht länger aufrecht erhalten werden können. Dennoch herrscht
noch immer, wenn von den TUSKULANER-Päpsten
die Rede ist, das Klischee von den "üblen Gestalten auf dem römischen
Stuhl" vor.
Auf den ersten Blick scheint das Urteil über die
Verworfenheit eine alte und solide Tradition zu besitzen. Kritiker der
TUSKULANER-Päpste
können sich auf Aussagen so gewichtiger Zeitgenossen wie etwa Petrus
Damiani oder Bruno von Toul berufen, die schon mit dem Klang ihrer Namen
für die Wahrhaftigkeit der Überlieferung zu bürgen scheinen.
Allein auch diese Männer haben ihre Meinung nach dem unrühmlichen
Ende der tuskulanischen Epoche formuliert, während sie zu Lebzeiten
der angeschuldigten Päpste entweder geschwiegen oder sogar deren Hilfe
gesucht hatten. Ihren Aussagen liegt Parteilichkeit zu Grunde, im Falle
des Petrus Damiani sogar ein gutes Stück Opportunität. Derselbe
Mann, der es nicht verschmäht hatte, den "Herrn" Benedikt in seinen
Kampf gegen simonistische Bischöfe einzuspannnen, vollzog nach 1046
eine Kehrtwendung, beschimpfte den Expapst als Räuber und malte der
Nachwelt das Bild eines verbrecherischen Monster-Papstes, dazu verurteilt,
wegen bestialischer Vergehen in Tiergestalt bis zum jüngsten Gericht
herumzugeistern. Doch nicht genug damit: Das üble Bild, das der Avellaner
von Benedikt IX. entwarf, übertrug er, wenn auch in abgeschwächter
Form, ebenfalls auf die Person Benedikts VIII. Diesen zieh er einen
alten Geizkragen und Simonisten, der erst durch Intervention eines Bischofs
von Capri bei
Johannes XIX. von seinem ruhelosen Geisterleben befreit
wurde. Wollte Petrus mit der Herabsetzung der TUSKULANER-Päpste
beweisen, dass ein öffentliches Kirchenamt Charakter wie Seele korrumpiere,
so sollte der Bericht eines anderen Zeitgenossen, Jotsald von Cluny, Gebete
des berühmten Abtes Odilo hätten den ersten Tuskulaner von Fegfeuerqualen
erlöst, die Nützlichkeit cluniazensischer Gebete unterstreichen.
Weit differenzierter lauteten dagegen die Urteile der
Zeitgenossen in der Ära TUSKULUM,
wenn auch hier und da mit Polemik und ätzender Kritik nicht gespart
wurde. Im Gegensatz zu Petrus Damiani, dessen Bericht von der Verdammung
und Erlösung
Benedikts VIII. spätere mittelalterliche
Quellen fast wortwörtlich übernahmen, sah Thietmar von Merseburg
in dem Papst den "consolator" und "pacificator" der römischen Kirche,
wenngleich bei dieser positiven Beurteilung nicht ausgeschlossen werden
darf, dass sie durch eine persönliche Bekanntschaft mit dem Papst
beeinflußt ist. Selbst der Mönch Rodulfus Glaber, der wegen
seiner Kritik an Johannes XIX. sowie an Benedikt IX. als
einer der schärfsten Gegner des TUSKULANER-Papsttums
angesprochen werden kann, titulierte Benedikt VIII. respektvoll
als "venerabilis papa".
Gründete Petrus Damiani seine Ablehnung auf ihre
nicht bewiesene morbide Moral, so war die Haltung der frühen "Reform"-Päpste
den TUSKULANERN gegenüber durch
die politische Machtkonstellation in und um Rom schon vorbestimmt. Leo
IX. versuchte mit gezielten Aktionen dem Ansehen, das der Expapst Benedikt
IX. augenfällig noch hier und da genoß, Abbruch zu tun.
Seit seinen Tagen wurde es üblich, dem TUSKULANER
so schändliche Beinamen wie "iniustus pontifex" und "mercenarius"
beizulegen.
Hatten sich Kritik oder Anerkennung vor dem Ausbruch
des Investiturstreites auf einzelne Aktionen der TUSKULANER-Päpste
beschränkt, und war nur der Pontifikat Benedikts IX. fast allgemein
abgelehnt worden, so rückte der literararische Kampf um die gregorianische
Kirchenreform außer der Person des letzten
TUSKULANER-Papstes
dessen ganze Sippe in das Trommelfeuer einer gehässigen Polemik. Ein
vituoser Meister in der Verdammung aller TUSKULANER-Päpste
- sieht man von Anfängen bei Petrus Damiani und Rodulfus Glaber ab
- war zweifelsfrei Kardinal Beno, der zuerst die Werbetrommel für
Gregor
VII. rührte, dann aber mit fliegenden Fahnen ins Lager
HEINRICHS IV. und seines Schützlings Clemens III. überlief.
Seine literarische Spezialität bestand in der moralischen Verleumdung.
Ziel seiner Attacken bildete der von ihm mit dem Haß eines Apostaten
verfolgte Gregor, der, mit den TUSKULANER-Päpsten
in einen Topf geworfen und verleumdet, als gelehriger Nachfolger Benedikts
IX. erschien. Laut Beno waren Benedikt VIII., Johannes XIX.
und
auch Benedikt IX. Anhänger des Zauberers Gerbert (= Silvester
II.). Benedikt IX., dessen Freizeitgestaltung in der Verhexung und
Verführung schöner Frauen bestanden haben soll, vermittelte seine
Zauberkünste, z.B. die Deutung des Vogelgezwitschers, seinem Schüler
Gregor.
Brisant war diese geschickte Mischung aus Lügen und Wahrheit deshalb,
weil ohne Zweifel Beziehungen zwischen Hildebrand/Gregor VII. und
Theophylact/Benedikt
IX. bestanden hatten und über die Bekanntmachung einer solchen
Verbindung zu dem allseits angefeindeten
TUSKULANER-Papst
der größte Schaden für die gregorianische Partei entstehen
konnte. Entkleidet man aber die Stimmungsmache des Kardinals ihrer Tendenz,
so werden Fakten sichtbar, die für die TUSKULANER-Päpste
und besonders für Benedikt IX. schmeichelhaft erscheinen. Sie
standen - wie wir auch von anderer Seite wissen - in enger Beziehung zu
Silvester II., dessen seltene Gelehrsamkeit von den Zeitgenossen anerkannt
wurde. Wenn Beno als krönenden Abschluß seiner Diffamierungen
zu vermelden weiß, Benedikt IX. habe mit seinem Intimus Laurentius
von Amalfi über mathematische Probleme diskutiert, so wird daraus
nicht mehr oder weniger ersichtlich, als dass der TUSKULANER
eine hervorragende Bildung besaß.
Versuchte Beno mit seiner Schrift den Nachweis zu erbringen,
alle Päpste seit Silvester II., mit einigen Ausnahmen, seien abgefeimte
Schurken gewesen, die gegen das deutsche Königtum opponierten, so
beschnitt ein anderer Pamphletist, Bischof Bonizo von Sutri, den umgekehrten
Weg. Doch auch für ihn, den Vertreter des päpstlichen Suprematieanspruches,
bedeutete die tuskulanische Epoche
der Papstgeschichte einen düsteren Abschnitt. Deshalb wurde das Einschreiten
HEINRICHS
gegen Benedikt IX. lobend erwähnt. Nach Bonizo verwüsteten
die TUSKULANER "per patriciatus inania
nomina" die römische Kirche, so dass man es als recht und billig empfand,
dass ihr letzter Vertreter vom Papstthron gejagt wurde. Als Zerstörer
der römischen Kirche klassifizierte auch Desiderius von Montecassino,
der spätere Papst Viktor, die TUSKULANER-Päpste,
wenn er auch, weniger polemisch wie Beno und Bonizo, sich darauf beschränkte,
allein Benedikt IX. als Verbrecher abzutun.
Während sich in der Folgezeit hinsichtlich der Ablehnung
der Person
Benedikts IX. fast alle mittelalterlichen Quellen einig
sind, hat der Pontifikat
Benedikts VIII. unabhängig davon seine
eigenständige Würdigung erfahren.
In der durchaus positiven Beurteilung des ersten TUSKULANER-Papstes
stimmen die Quellen überein. Nur der letzte Papstbiograph des Mittelalters,
Bartolomeus Platina, versuchte den TUSKULANER
als schutzbedürftige Marionette seines Kaisers abzustempeln.
Die größte Bandbreite divergierender Meinungen erreichte die
Beurteilung Johannes' XIX., der schon zu Lebzeiten als "schillernde"
Persönlichkeit galt. Während eine Gruppe von Autoren in der Nachfolge
des Rodulfus Glaber sich darauf beschränkte, mehr oder minder gehässig
die unkanonische Erhebung zu memorieren, meinte eine andere, in ihm
einen aufrechten Papst erblicken zu dürfen.
Neue Impulse und Aspekte erhielt die Diskussion über
Wert oder Unwert des TUSKULANER-Papsttums
im Zeitalter der Reformation und Glaubenskämpfe im 16. und 17. Jahrhundert;
doch es war eine Kontroverse, die an Härte, Haß und Verleumdung
die des Investiturstreites noch übertreffen sollte. Robert Barnes,
ein früherer Augustinereremit und Anhänger Luthers, wollte mit
seinen "Vitae Romanorum pontificum" "die Tyrannis der römischen Päpste"
aufzeigen. Bei einer solchen Zielsetzung mußten natürlich auch
die Leistungen der TUSKULANER-Päpste
negativ beurteilt werden. Tatsächlich nahm Barnes, für den der
Begriff "Papst" stellvertretend für "vastator fidei" stand,
nur solche Quellen in sein Werk auf, die sich auf, die sich auf die verbrecherische
Schändlichkeit des Papsttums deuten ließen. Benedikt VIII.
erschien
in Ausschmückung und Übertreibung der Erzählung des Petrus
Damiani als ein zügellos geldgieriger Papst, der selbst seinem "defensor",
Kaiser
HEINRICH, die Weihe des Bamberger Domes nur gegen bedeutende
Geldzahlungen zugestanden habe. Johannes XIX., über dessen
Wirken und Abstammung sich der englische Exmönch kein so rechtes Bild
machen konnte, wurde kurzerhand zum Bischofs-Sohn stilisiert, der sich
ohne Weihen die Papstwürde angemaßt habe. Den dankbarsten Stoff
für die Verdammung des Papsttums lieferte jedoch die Person des letzten
TUSKULANER-Papstes. "Bestia" und "Schismaticus"
waren noch gelinde Ausdrücke, die Barnes für Benedikt IX.
passend fand, wie denn überhaupt die Persönlichkeit dieses Papstes
den Engländer zu dem Urteil veranlaßte: "Papae aut sunt indocti,
bellicosi, nicromantici, seditiosi aut ex ornni parte mali".
Während sich Barnes über die Familienzusammengehörigkeit
Benedikts
VIII., Johannes' XIX.
und Benedikts IX.
keineswegs im
klaren war und seine Ablehnung des TUSKULANER-Papsttums
aus einer völligen Negierung des Papstes überhaupt erwuchs, nutzte
ein anderer lutherischer Parteigänger in England, John Bale, ein später,
aber nicht unbegabter Epigone in der Tradition eines Beno, dieses Wissen
geschickt aus. Wie bei dem schismatischen Kardinal des 11. Jahrhunderts
stand auch bei ihm die verbrecherische Persönlichkeit des Theophylakt/Benedikt
IX. im Vordergrund seiner Betrachtungen: Die Zauberkünste Benedikts
IX. hätten den Onkeln Benedikt VIII. und Johannes XIX.
zur
Papstwürde verholfen, obwohl sie weder durch sittliches Benehmen noch
klerikalen Stand dazu prädestiniert gewesen seien. War
Benedikt
IX. für Bale die Fleischwerdung des Bösen schlechthin und
kränkelten auch dessen Vorgänger an Geiz und Simonie, so wurde
doch ein Pauschalurteil vermieden, Johannes XIX. trotz aller Mängel
sogar als fähiger Papst eingestuft.
Den größten Einfluß auf die protestantische
Kirchengeschichtsschreibung und in der Rückwirkung auch auf die katholische
übte das Werk der sogenannten "Magdeburger Centuriatoren" aus. In
tendenziöser Deutung einschlägiger Quellen gelang den Autoren
ein Zerrbild des TUSKULANER-Papsttums.
Benedikt
VIII. wurde als Zauberlehrling seines Neffen Benedikt IX. gesehen,
dessen magischen Künsten er es verdankte, wenn er als Laie zum Papst
aufstieg. Auch Johannes XIX. galt in den Augen der Centuriatoren
nicht als Tugendbold. Wie habe Platina behaupten können, so sinnierten
die Magdeburger, das Wirken dieses Papstes sei ruhmvoll gewesen, wenn nur
"diabolici operationes", aber keine tugendhaften Taten dieses "Antichristen"
bekannt seien? Benedikt IX., von vorneherein durch seine unchristliche
Magie schon disqualifiziert, habe zwar über einen wachen Verstand
verfügt, den er jedoch nach Ansicht der Verfasser nur dazu gebrauchte,
um neue Grausamkeiten auszudenken. Kein Wunder, dass man seinen Pontifikat
verwarf und seine Persönlichkeit als "iudicio divino damnatus" hinstellte.
Im katholischen Lager des 16. Jahrhunderts wurden Stimmen
laut, die weniger polemisch die Pontifikate der TUSKULANER-Päpste
zu deuten suchten; sie blieben aber vorab Rufer in der Wüste, bis
Kardinal Caesar Baronius mit seinen "Annales ecclesiastici" als Advokat
der geschmähten Päpste hervortrat. Während Benedikts
VIII. Leistungen dem Kardinal keinerlei Anlaß zur Kritik und
Rüge boten, nahm er zur Thronbesteigung Johannes' XIX. und
zum Bericht des Rodulfus Glaber über den angeblichen Versuch, den
römischen Primat an Ostrom zu verkaufen, Stellung. Zwar sei der TUSKULANER
"ex laico" zum Papst aufgestiegen, doch sein außerordentliches
Wirken für die Gesamtkirche, wie auch die Tatsache, dass die Griechen
nichts von ihm erreichten, wiege diese Irregularität reichlich auf.
Die größte Anstrengung unternahm Baronius
zur Ehrenrettung Benedikts IX. War es seit Benos Zeiten üblich,
den TUSKULANER-Papst zu verdammen,
so versuchte der Kardinal die Beweggründe darzutun, die die Gesamtkirche
veranlaßt hatten, diesen zugegebenermaßen "homo nefarius" auf
dem päpstlichen Thron zu belassen. Der unglückliche Papst sei
von Anfang an nicht ein Verführer der Kirche, sondern selbst ein Verführter
gewesen. Vom Vater Alberich
aus parteipolitischem Eigennutz auf
die Cathedra Petri gedrängt, habe er sich später gegen den Machtwillen
seiner früheren Wähler recht und schlecht durchsetzen müssen,
bis er in der Erkenntnis seiner skandalösen Unfähigkeit auf die
päpstliche Würde freiwillig verzichtete. Die Kirche habe diesen
Papst, solange er regierte, geduldet, nicht weil sie die "Persönlichkeit"
Benedikts
verehrte, sondern weil sie in ihm den legitimen Stellvertreter Gottes auf
Erden sah. Das Verbrechen des TUSKULANER-Papstes
sei nicht darin gelegen, dass er den Pontifikat innehatte, sondern in der
Tatsache, dass er nach seiner freiwilligen Abdankung "vanitate gua" noch
mehr mals versuchte, die Papstwürde wieder zu erlangen. Allein dies
sei ihm zum Vorwurf zu machen, dass er in seiner vergeblichen Hoffnung
auf Ehre und Ruhm seinen einstmals unbestrittenen Anspruch, "legitimus
papa" zu sein, verwirkt habe.
Die Deutung des Pontifikates Benedikts IX. durch
Baronius war überaus originell. Doch ließ der Oratorianer wie
die Magdeburger Centuriatoren die "historische Skepsis" vermissen. Historiographisch
und quellenkritisch gesehen, bedeuten seine Annalen keinen Fortschritt
gegenüber der protestantischen Kirchengeschichtsschreibung. Auf beiden
Seiten herrschte die Polemik vor. So ist es nicht verwunderlich, dass Kritik
gegen das Werk und seine nicht zu leugnende Tendenz zugunsten der katholischen
Sache einsetzte. Trotz allem wirkten die Werke des Kardinals - wie auch
die der Centuriatoren - auf die Papstgeschichtsschreibung des 17. und 18.
Jahrhunderts nachhaltig ein. Es soll und kann in diesem knappen Aufriß
über Meinungen und Urteile der Geschichtsschreibung zum
TUSKULANER-Papsttum
nicht untersucht werden, welche der zahlreichen Autoren in den kommenden
Jahrhunderten die Meinungen des Baronius übernahmen. Aufschlußreich
ist jedenfalls, dass auch ein so glühender Verfechter der reformatorischen
Idee, wie der Calvinistenführer Du Plessis-Mornay, trotz einer neuerlichen
Totalverdammung des TUSKULANER-Papsttums
in der Beurteilung des Pontifikates Benedikts IX. sich mit einigen
Einschränkungen die Ansichten des Kardinals zu eigen machte.
Auf die katholische Geschichtsschreibung wirkte das Werk
des Baronius wie ein Impetus zu neuen Denkansätzen, wenn auch spätere
katholische Historiker an seiner Gesamtdarstellung nur wenig zu ändern
wußten. Es handelte sich lediglich um Korrekturen im Detail, die
Antonius Pagi mit seinem Werk "Critica historico-chronologica in universos
Annales Ecclesiasticos" vorzubringen hatte. Im Gegensatz zu Baronius sah
Pagi es als Skandal an, dass Johannes XIX. seine Würde erkauft
und Benedikt IX. als "Einführer der Simonie" gewagt habe,
nach seinem unrühmlichen aber gerechtfertigten Hinauswurf sich noch
mehrere Male die Papstwürde anzumaßen.
Während in dem folgenden Zeitalter des kirchlichen
wie staatlichen Absolutismus die katholische Kirchengeschichtsschreibung
in Italien mehr und mehr Züge einer papalistischen Hofgeschichtsschreibung
annahm, verlagerte sich die kritische Geschichtsschreibung nach Frankreich.
Hier - unter dem Einfluß gallikanischer Tendenzen - galt Rom nicht
mehr unbedingt als "Zentrum des kirchenhistorischen Geschehens", wurde
auch das Papsttum nicht unbedingt als sakrosankte Institution angesehen.
Als hervorragende Vertreter dieser Richtung dürften der Prinzenerzieher
Claude Fleury und der Dominikaner Noel Alexandre anzusehen sein. Korruption
und moralischer Verfall betrachteten sie als die Leitlinien, die den Pontifikat
Benedikts
IX. kennzeichnen. Auch Johannes XIX. war nach ihrer Ansicht
nicht dazu angetan, Verehrung hervorzurufen, da er sich als Laie die Papstwürde
ersteigert habe. Wenn auch, wie Natalis etwas mokant vermerkte, eine solche
Tatsache nicht nach dem Geschmack kirchlicher Zensurstellen sei, dürfe
sie dennoch aus Wahrheitsliebe nicht geleugnet oder verniedlicht werden.
Diese Meinung blieb aber nicht lange unwidersprochen. Ein Schüler
Alexandres, Amat de Graveson, versuchte das Wirken Johannes' XIX. und
Benedikts
IX. freundlicher zu deuten, da sonst, wie er mahnend vorbrachte, verschiedene
Kreise den Lebenslauf einzelner Päpste zum Vorwand nehmen könnten,
die Kirche zu beleidigen. So wurde die These vom Laienstatus des Romanus-Johannes
XIX. bei seiner Stuhlbesteigung als unwahr zurückgewiesen und
die Frömmigkeit des TUSKULANERS
durch seine Verbindung zu französischen Reformkreisen belegt.
Benedikt
IX. galt zwar als Papst minderer moralischer Qualität, sein Pontifikat
aber wurde in deutlicher Aufnahme der "legitimus-papa-Theorie" des Baronius
bejaht.
Ungefähr zur selben Zeit, als sich im katholischen
Lager in Frankreich die Geister in der Beurteilung der Papstgeschichte
schieden, bot die Auffindung der angeblichen Grablege Benedikts IX.
in Grottaferrata dem Basilianermönch Gregor Placentini Anlaß,
eine Biographie des TUSKULANER-Papstes
zu verfassen und seine Persönlichkeit einer neuerlichen Wertung zu
unterziehen. Placenini würdigte zwar einzelne Verdienste des Papstes
für die Gesamtkirche, zeichnete aber im großen und ganzen das
Bild eines haltlosen Menschen, der erst auf Betreiben des Abtes Bartholomäus
von Grottaferrata auf den Papstthron verzichtet habe und als büßender
Mönch verstorben sei. Ein ähnliches Bild von der "Haltlosigkeit"
des TUSKULANERS entwarf - wenn auch
aus anderen Beweggründen - der deutsche Pietist Gottfried Arnold in
seiner "Unpartheyischen Kirchen- und Ketzerhistorie".
Es ist kennzeichnend für die nun einsetzende kritische,
durch den Geist der Aufklärung nicht unwesentlich bestimmte Quelleninterpretation,
dass sich die katholische und protestantische Kirchengeschichtsschreibung
annäherten und den Geist der Polemik aufgaben. Allerdings versuchten
auch jetzt noch einzelne Autoren die alte Linie aus dogmatischen oder persönlichen
Motiven beizubehalten. Für Macquer, einem nach dem Sturz der Stuarts
in Frankreich lebenden katholischen Engländer, wie auch für den
protestantischen Kirchenhistoriker Schroeckh wurde aufgrund seiner Quellenstudien
Johannes
XIX. zum Prototyp eines geldgierigen Papstes. Der zum Katholizismus
konvertierte Pietist Stolberg dagegen fand solche Vorwürfe einfach
erdichtet.
Ähnlich konträr blieben auch die Urteile über
Benedikt IX. Die "Aufklärer" in beiden konfessionellen Lagern
bescheinigten dem Kind auf dein Papstthron eine Fülle moralischer
"exces". Die Dogmatiker wie auch die Romantiker leugneten zwar den skandalösen
Lebenswandel des Papstes nicht mehr, beharrten aber auf dem Standpunkt:
"Quant ä la doctrine et au Souvernement de l'Eglise, l'histoire ne
lui fait point de reproche".
Wenn auch die Urteile über Johannes XIX. und
Benedikt
IX.
in der Geschichtsschreibung weit auseinandergingen, so bestand
im katholischen Lager doch einhellige Übereinstimmung in der Wertung
des Pontifikates
Benedikts VIII.
Schon Alexandre meinte, im TUSKULANER
einen Papst erblicken zu dürfen, dessen Wirken für die Gesamtkirche
"optime" gewesen sei. Der Romantiker Stolberg faßte die Leistungen
des Papstes mit den Worten zusammen: "Sein Wandel war ohne Tadel, seine
Frömmigkeit ungeheuchelt, sein Eifer für Aufrechterhaltung der
Kirchengesetze, wie überhaupt für das Wohl der Kirche, stets
von Einsicht geleitet; auch waren Bescheidenheit, Milde und Sanftmut hervorstechende
Züge in seinem Charakter". Noch weiter meinte Macquer die Quellen
deuten zu können. Nicht HEINRICH II.
habe die Reformkonzilien von Ravenna und Pavia einberufen und geleitet,
sondern allein dem Wirken des TUSKULANER-Papstes
sei es zu danken, dass sie zustande kamen.
Soweit wollte der Protestant Schroeckh seinen katholischen
Zeitgenossen nun nicht folgen, dennoch mußte er zugeben, dass "Benedikt...
ein ... allerdings ... thätiger Papst war". Einige Jahre später
hielt die These von dem "Reformer" Benedikt VIII. doch ihren Einzug
in die protestantische Kirchengeschichte. Für Baur war der Papst einer
der "würdigeren Repräsentanten des Papsttums und selbst durch
Bestrebungen zur Reform der Kirche mit HEINRICHS
II. ... eng verbundenen; in dieser Meinung stimmte er mit seinem
katholischen Kontrahenten Möhler überein.
Konform lauteten auch die Urteile über Johannes
XIX. und
Benedikt IX. "Weit hinter seinem Bruder zurückstehend"
erschien Möhler der zweite TUSKULANER-Papst.
Baur hielt seinen Pontifikat für so belanglos, dass er ihn mit einigen
Worten überging. Benedikt IX. dagegen erschien beiden als "wundersam
unsittlich" und "schändlich", sein Pontifikat "durch ... Ärgernisse
aller Art herabgewürdigt".
Es würde den Rahmen dieser knappen Untersuchung
sprengen, wollte man die erdrückende Masse der einschlägigen
Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts systematisch auf Stellungnahmen
zu den TUSKULANER-Päpsten durchsehen
und analysieren. Zusammenfassend darf jedoch behauptet werden, dass etwa
von der Mitte des 19. Jahrhunderts an der Trend zu einer neuerlichen Ablehnung
ging. Ausschlaggebend für diese "Renaissance" der negativen Urteile
war die Person Benedikts IX. Das "Geschöpf des Grafenhauses
von TUSKULUM"
blieb selbst für eifrige Vertreter der Papstidee ein enfant terrible,
das "zwar hinlängliche Geistesanlagen ... und praktischen Verstand"
besaß, dessen Lebenswandel man jedoch im allgemeinen als "schmählich"
verwarf. An diesem Bild änderten auch die Werke Poole's, Borinos und
Messinas nur wenig, und zwar deshalb, weil die Geschichtsschreibung ungern
von der Auffassung Abstand nahm, dass die Reformbewegung des 11. Jahrhunderts
eine Reaktion auf die "tristes jours de la pornocratie" des
TUSKULANER-Papsttums
gewesen sei.
In den allgemeinen Strudel der Abwertung geriet so auch
der Pontifikat
Benedikts VIII. Im 19. Jahrhundert interessierte
besonders die Frage, wie weit dieser Papst der Reformbewegung zuzurechnen
sei. Die Dissertation von P.G. Wappler stellte einen gewissen Abschluß
dieser Diskussion dar. Hier wurde dem Papst jedes bewußte Reform-Engagement
abgesprochen, seine Persönlichkeit auf die eines derbkräftigen
Kirchenfürsten reduziert, der lediglich im Krieg gegen äußere
Feinde seine Entfaltung fand. Hauck nahm dem des reformerischen Nimbus
entkleideten Papst, den noch Giesebrecht als "Bindeglied" zwischen Silvester
II. und
Gregor VII. einordnen wollte, die letzte Reputation, indem
er ihn simonistischer Praktiken zieh.
Nicht ganz so tief war der Fall Johannes' XIX. auf
der Meinungsskala, da er ohnehin schon als geldgieriger Papst galt. Neu
war allerdings die Variante Gfrörers, die dem TUSKULANER
die Rolle eines Verschwörers gegen KONRAD
II. zuschrieb. Zaghafte Versuche, den übelbeleumdeten Papst
etwas positiver zu bewerten, drangen in der Literatur kaum durch. Als "Werkzeug
in der Hand des Kaisers", "ein schwankendes Rohr sein Leben hindurch",
mehr an der Sicherung seiner erbärmlichen Herrschaft, denn an einer
kirchlichen Reform interessiert, war und blieb der Papst gebrandmarkt.
Die These von den "üblen Gestalten auf dem römischen Stuhl" hat
sich bis heute hartnäckig gehalten. Der vorsichtigen Mahnung, vor
allem Johannes XIX. und Benedikt IX.
"in ihrer moralischen
Minderwertigkeit nicht so schlimme... zu beurteilen, steht noch immer das
Bild von der Herrschaft der "Unheiligen Päpste" gegenüber.