Wilhelm Langschwert                              Graf von Boulogne und Mortain (1153-1159)
---------------------------            als W. IV.  Graf von Surrey-Varennes
um 1124- 10.1159                                   Lord Norwich und Pevernsey
               Toulouse
 

2. Sohn des Königs Stephan III. von Blois-England und der Mathilde von Boulogne, Tochter von Graf Eustach III.
 

Wilhelm verzichtete auf eigene berechtigte Thronansprüche; huldigte Heinrich von Anjou und sicherte sich so das übrige Erbe. Er zog 1159 mit gegen Toulouse, wo er starb.

Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 216
*****************
"Die Anglonormannen."

Ergebnis war ein Vertrag zu Winchester am 6. November 1153, der Weihnachten zu Westminster in Urkundenform verkündet werden konnte: Stephan blieb auf Lebenszeit König; er adoptierte Heinrich Plantagent als Erben; Stephans Sohn Wilhelm sollte alle Lehen erhalten, die der Vater vor Antritt der Königswürde besessen hatte, und zudem das große Varenne-Erbe wahren, das er durch die Ehe mit Isabella, Tochter Großgraf Wilhelms III. von Surrey, erworben hatte; zur Sicherheit solte Wilhelm diese Lehen unmittelbar von Heinrich innehaben.

Appleby John T.: Seite 72
**************
"Heinrich II. König von England. Die Zeit des Thomas Becket."

König Stephens Sohn William, der Graf von Warennes, hatte Heinrich nach Toulose begleitet und war auf dem Rückweg von dort gestorben. Das einzige überlebende Kind Stephens war nun seine Tochter Maria, die Äbtissin des Klosters von Romsey war. William hatte von seinem Vater die Grafschaft Boulogne geerbt, und es war für Heinrich geradezu lebenswichtig, diese, ihrer Nachbarschaft zu England wegen, in freundschaftlichen Händen zu wissen.
 
 

 1153
  oo 1. Isabella von Warenne,Tochter des Garfen Wilhelm III.
          um 1140-13.7.1199 oder 1203

           Erbin von Varennes-Surrey
 
 

Literatur:
-----------
Appleby John T.: Heinrich II. König von England. Die Zeit des Thomas Becket. Dr. Riederer-Verlag Stutgart 1962 Seite 41,72,86 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 216 -