Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1087
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Burgund, Königreich
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Das hochmittelalterliche Königreich Burgund umfaßte
das geographisch vielfältig gegliederte Gebiet der Rhoneländer,
das sich von den Kämmen der Westalpen im O bis zur Saone-Rhone-Furche
im W und vom Fuße der Vogesen im N bis zur Mittelmeerküste
im S erstreckte. Neben dem alten römisch geprägten Kulturland
der Provence und des Rhone-Saone-Beckens mit einem dichten Netz von Römerstädten
gehörte dazu nicht nur die noch kaum erschlossenen W-Alpen mit den
wichtigen frühmittelalterlichen Pässen (Mont Genevre, Mont Cenis,
Großer St. Bernhard), sondern auch der unwirtliche Jura und im NO
das alemannische besiedelte Schweizer Mittelland. Nicht weniger als 7 Erzbistümer
und ca. 30 Bistümer zählten zum hochmittelalterlichen Burgund.
Das Königreich Burgund ist aus dem Zerfall der KAROLINGER-Reiches
und der Auflösung des lotharingischen
Mittelreiches hervorgegangen. Im S knüpfte das in Analogie zu Burgundia
superior (888) (Hoch-Burgund) in der Forschung häufig als „Nieder-Burgund“
bezeichnete Reich des 879 zum König gewählten Boso
von Vienne an das Teilreich Karls des
Jüngeren an, das die Provence mitsamt dem Dukat Vienne/Lyon
umfaßte. Bosos Sohn LUDWIG
DER BLINDE, der 890 in Valence zum niederburgundisch-provenzalischen
König gewählt wurde, wies der burgundischen Expansion den Weg
nach Italien: Im Oktober 900 zum italienischen Königausgerufen, im
Februar 901 zum Kaiser gekrönt, mußte er sich jedoch schon 902
aus Italien zurückziehen. 905 wurde er bei seinem zweiten Zug gegen
BERENGAR
I. von diesem geblendet (+ 5. Juni 928?). Der eigentliche Machthaber
der Provence war Graf Hugo von Arles,
der 926 die italienische Königswürde erlangte. Als LUDWIG
DER BLINDE starb (928), konnte sich sein Sohn
Karl Konstantin nur als Graf von Vienne behaupten und mußte
die Hoheit des westfränkischen Königs
Rudolf anerkennen, der sich 930, offenbar im Einvernehmen mit
Hugo
von Arles/Italien, des Dukats Lyonnais bemächtigte.
Hugo hat schließlich in einem Vertrag mit dem WELFEN
Rudolf II. (um 33) auf seiner provencalisch-burgundischen Ansprüche
verzichtet, um sich dadurch gegen ein erneutes Eingreifen der RUDOLFINGER
in Italien zu sichern.
Das hochburgundische Königreich hatte der WELFE
Rudolf I. (888-912) begründet, als er sich 888 in dem altburgundischen
Königskloster St-Maurice zum König erheben ließ. Sein Versuch,
das Reich Lothars II. zu erneuern,
scheiterte am Widerstand ARNULFS, der
895 seinen Sohn Zwentibold als König
in Burgund und Lotharingien einsetzte. Die von ARNULF
schließlich anerkannte Herrschaft Rudolfs
blieb nach dem Verlust des Gebietes um Besancon und Basel (895) im wesentlichen
auf den von seinem Vater Konrad ererbten Besitz, den transjuranischen
Dukat um den Genfer See beschränkt. Rudolf
II. (912-937) versuchte zunächst, seine Herrschaft im NO
auf Kosten des schwäbischen Herzogs auszudehnen, eichtete seine Expansionspolitik
aber nach der Niederlage gegen Herzog Burchard I. von Schwaben bei Winterthur
(919) und dem Friedensschluß mit dem schwäbischen Gegner (Vermählung
mit des Herzogs Tochter Bertha um 922)
auf Italien, wo er tatsächlich zwischen 921/22 und der Königserhebung
Hugos
von Arles (926) aals König anerkannt war. 926 trat Rudolf
in eine engere politische Verbindung zum deutschen König
HEINRICH I. Gegen Überlassung Basels und Regelung wohl
alter Grenzprobleme zwischen Burgund und Alemannien übergab Rudolf
die ihm von italienischen Großen übertragene Heilige Lanze dem
deutschen König. Der um 933 mit Hugo von
Arles geschlossene Vertrag leitete die Vereinigung von Hoch-
und Nieder-Burgund ein, doch wurde die wohl auf dem Dreikönigstreffen
am Chiers 935 von dem westfränkischen König
Rudolf (923-936) versprochene Rückgabe
von Lyon und Vienne nicht vollzogen. Nach Rudolfs
II. Tod (12./13. Juli 937, begraben St-Maurice) versuchte
Hugo, von Italien aus durch seine Eheverbindungen mit der Witwe
Rudolfs,
Bertha, und die Verlobung ihrer Tochter
Adelheid (der späteren Gemahlin Kaiser
OTTOS I.) mit seinem Sohn Lothar das
Rhonegebiet mit seiner italienischen Herrschaft zu verbinden, wobei das
Lyonnais/Viennois weiterhin beim westfränkischen Reich verblieben
wäre, wo der KAROLINGER Ludwig IV. auf
Rudolf gefolgt war. Der deutsche König
OTTO I. durchkreuzte diese Pläne, indem er Konrad,
den jungen, 936 gekrönten Sohn Rudolfs II.,
an seinen Hof holte. Mit OTTOS Unterstützung
wurde nicht nur Konrads Königtum
gefestigt, der König konnte 942 sogar die Anerkennung seiner Herrschaft
im Lyonnais/Viennois durchsetzen. Es läßt sich erschließen,
daß Ludwig IV. im Frieden von
Vise (November 942) mit OTTO I. auf
den Dukat Lynnois verzichtete, sich dafür aber Forez, Uzege (Uzes)
und den Vivarais vorbehielt. Nach König Hugos
Tod (948) wurde Konrad auch in der
Provence anerkannt, und um 962 fie ihm das Erbe Karl
Konstantins in Stadt und Grafschaft Vienne zu. Eine Schlüsselstellung
erlangte das rudolfingische Reich schließlich
in der 951 von König OTT I. aufgenomenen
Italienpolitik und seiner Anknüpfung an die ostfränkisch-karolingische
Tradition
(951 auch Vermählung OTTOS mit
Adelheid,
der Tochter Rudolfs II. und Witwe
König Lothars von Italien). In Anlehnung der RUDOLFINGER
an die OTTONEN mündete unter
Rudolf III. (993-1032) im Jahre 1016 in den in Straßburg
geschlossenen Erbfolgevertrag mit Kaiser HEINRICH
II., der schon 1006 Basel in Besitz genommen hatte. Widerstand
gegen HEINRICHS Nachfolge leisteten
unter den burgundischen Kronvasallen insbesondere Graf Ott-Wilhelm von
Burgund, der die 1018 in Mainz erneuerte Übertragung des Königreiches
Burgund auf HEINRICH nicht anerkannte
und auch durch einen Feldzug HEINRICHS
nicht zu bezwingen war. Nach dem Tode HEINRICHS
II. mußte der deutsche König
KONRAD II. seinen Nachfolgeanspruch staats- und lehnsrechtlich
gegen die näheren Erbansprüche Graf Odos II. von Blois (996-1037),
einen Neffen Rudolfs III., begründen.
Rudolf versöhnte sich 1026 mit Ott-Wilhelm, Graf von Burgund,
schloß 1027 in Basel Frieden mit Kaiser
KONRAD II. und designierte ihn kurz vor seinem Tode (5./6. September
1032) zum Nachfolger, indem er ihm die Reichsinsignien übersandte.
Mit Unterstützung Graf Humberts I. von Savoyen und der Witwe Rudolfs
III., Irmgard, konnte sich
KONRAD,
der am 2. Februar 1033 im ottonisch-rudolfingischen
Kloster Payerne (Peterlingen) gewählt und gekrönt wurde, gegen
Odo
von Blois, der eine große Anhängerschaft im burgundischen
weltlichen Adel besaß, behaupten. KONRADS
Bündnis mit König Heinrich I. von Frankreich
in Yvois (1033) zwang Odo zum Verzicht auf seine burgundischen Ansprüche
und führte zu seiner Unterwerfung 1034 bei einer Befestigungskrönung
in Genf. Die 1038 auf einem Hoftag in Solothurn vollzogene Krönung
HEINRICHS
III. zum burgundischen König bekräftigte die Vereinigung
des Königreiches Burgund mit dem Deutschen Reich und Italien zur Trias
des mittellaterlichen "Römischen Reiches".
In den von den SALIERN übernommenen
Königreich Burgund war nach dem berühmten Urteil Thietmars von
Merseburg (VII, 30) das Königtum zur Zeit Rudolfs
III. auf einem Tiefpunkt seiner Macht angelangt.
KONRADS und Rudolfs Herrschaft
waren in der Tat durch den Aufstieg von vier Großgrafschaften, in
deren Abhängigkeit auch die Mehrzahl der Bistümer geraten war,
mehr und mehr aufden hochburgundischen Kernraum um Lausanne eingeengt worden
Im S übernahm der Graf von Arles (979 marchio) mit der Sarazenenabwehr
(972 Fraxinetum) auch die politische Neuorganisation der Procence;
das südliche Viennois und Grenoble waren der Ausganspunkt für
die Herrschaftsbildung der WIGONEN (später Albon-Dauphine),
die insbesondere den Mt. Genevre-Paß kontrollierten; ihre nördlichen
Rivalen waren die HUMBERTINER, welche die Grafschaften Belley, Maurienne,
Savoyen, Aosta vereinigten und die Pässe Mt. Cenis und Gr. St. Bernhard
beherrschten; westlich des Jura bildete sich, ausgehend von Macon und Besancon,
die Grafschaft (später Freigrafschaft Burgund). Um ein Gegengewicht
gegen die wachsende Macht der weltlichen Großen zu schaffen, stützten
sich KONRAD und vor allem Rudolf
III., wohl in Anlehnung an das ottonische
Vorbild, verstärkt auf die Königsklöster des Kernraumes
zwischen Besancon und Vienne und auf den Episkopat. Den Aufbau einer burgundischen
Reichskirche bezeugen die Bestellung von Verwandten zu Bischöfen,
so in Lyon (Burchard II.), Vienne (Burchard), Lausanne (Hugo), Aosta (Anselm),
ferner die Übertragung von Grafschaftsrechten an die Bischöfe
von Tarentaise 996, Sitten (Sion) 999, Lausanne 1011, Vienne 1023. Der
Episkopat bildete auch (abgesehen von gegen Ende des 11. Jh. ausbrechenden
Investiturstreit und dem Schisma während der Pontifikate Alexanders
III. und Victors IV. im 12. Jh.) stets eine sichere Stütze des deutschen
Königs gegen den auf Unabhängigkeit bedachten weltlichen Adel.
HEINRICH
III. fand in Erzbischof Hugo von Besancon (1031-1066), den er
1041 zu Erzkanzler für Burgund machte, einen verläßlichen
Helfer. In Besancon verlobte er sich 1043 mit Agnes
von Poitou. Hier nahm er auch Anregungen der burgundischen Gottesfriedensbewegung
auf. Die Verlobung seines Sohnes HEINRICH
mit Bertha, der Tochter des Grafen
Humbert von Savoyen, sicherte die Verbinmdung mit Italien über die
W-Alpenpässe, die später Kaiser HEINRICH
IV. auch noch 1076/77 bei seinem Zug nach Canossa offenstanden.
Königin
Agnes hatte nachdem Tode
HEINRICHS
III. während der vormundschaftlichen Regierung RUDOLF
von Rheinfelden mit dem Herzogtum Schwaben und den Reichsrechten
in Burgund bettraut. Während im Rhoneraum die Probleme der Kirchenreform,
der Simonie und der Investitur in der Auseinandersetzung regionaler Kräfte
mit den Vertretern der Reform gelöst werden konte, geriet der Kernraum
des hochburgundischen Reiches zwischen Jura und Alpen in die politische
Auseinandersetzung zwischen
HEINRICH IV. und
dem Gegenkönig RUDOLF von Rheinfelden.
1079 entzog HEINRICH
seinem Gegenspieler
sämtliche Güter und Rechte in diesem Gebiet und übertrug
sie teilweise den Bischöfen von Lausanne und Sitten. Auf Lausanne,
Genf, Besancon und die Grafschaft Burgund beschränkte sich der Einfluß
Kaiser
HEINRICHS IV. Als Exponenten der Kirchenreform, die über
monastische Zentren wie Cluny, Citeaux, St-Victor in Marseille und Chartreuse
rasch Fuß faßte, wirkte vor allem Hugo von Die (um 1040-1106)
und Guido von Vienne, der als Papst Calixt II.(1119-1124) im Wormser Konkordat
1122 erst die Voraussetzungen für die Erneuerung der Reichsherrschaft
in Burgund schuf.
Während des 11. Jh. hatte der wiederbelebte Handel
die Bedeutung Burgunds als verkehrs- und handelspolitisches Zwischenglied
zwischen Italein und den europäischen NW erheblich gesteigert, wofür
vor allem die Messen in Frejus, St-Raphael, St-Gilles, Chalon-sur-Saone
und in der Champagne, ferner die vielen Pilgerreisen zeugen (1125 Gründung
des Hospizes auf dem Gr. St. Bernhard). Die politische Gliederung des burgundischen
Raumes und sein Verhältnis zum deutschen Königtum waren im 12.
Jh. vielen Schwankungen unterworfen. Im N setzteKaiser
LOTHAR III den Enkel RUDOLFS von Rheinfelden,
Konrad von Zähringen, als Nachfolger des 1127 verstorbenen
Grafen Wilhelm von Burgund ein und üertrug ihm den principatus
Burgundiae. Die ZÄHRINGER behielten auch unter den deutschen
Königen KONRAD III. den Rektorat über Burgund, doch
konnten sie ihre Herrschaft westlich des Jura faktisch nicht durchsetzen.1152
wies FRIEDRICH BARBAROSSA Berthold IV.
von Zähringen (1152-1186) die potestas über terra Burgundiae
et Provinciae zu, beschränkte jedoch durch seiner Vermählung
mit Beatrix von Burgund (1156) den
zähringischen Tätigkeitsbereich auf den Raum wischen Jura
und Alpen, zu dessen Sicherung Berthold IV. 1157die Stadt Freiburg
im Üchtland (Fribourg) gründete. Die Grafschaft, seit 1189 Pfalzgrafschaft
Burgund stand seitdem unter FRIEDRICHS
bzw.Beatrix' (+ 1184) direkter Verwaltung
(Bau der Königspfalz Dole am Dobs). Im äußersten S des
Königreiches Burgund setzte sich der Entfremdungsprozeß im 12.
Jh. fort. 1125 wurde die Provence geteilt. Das Gebiet südlich der
Durance fiel an den Grafen von Barcelona, Lehnsträger des Königs
von Aragon, das Gebiet zwischen Durance und Isere an den Grafen von Toulouse,
Lehnsträger des französischen Königs. Abgesehen von einem
vorübergehenden, 1162 vertraglich abgesicherten Ausgleich mit Graf
Raimund Berengar von Barcelona war das Verhältnis zu FRIEDRICH
I. meist gespannt. Die Streitpunkte ergaben sich unter anderem
aus dem alexandrinischen Schisa sowie der Unterstützung rivalisierender
Herren, wie der Herren von Les Baux, Cremieux, Forcalquier oder der Bischöfe.
Da auch die Unterstützung durch die Grafen vo Dauphie und Savoyen
keienswegs auf die Dauer gesichert war, nahm FRIEDRICH
I. seit 1157 wieder die schon von KONRAD
III. vorgezeichnete Politik der Privilegierung der Bischofskirchen
auf. Lehsnrechtlich begründete Reichsunmittelbarkeit und Regalienrecht
verknüpften sich in den zahlreichen Diplomen, welche die Stellung
des Episkopates, insbesondere auch durch die Übertragung der Stadtherrschaften
stärken sollten. Besonders ausgezeichnet wurde die Erzstühle
Arles, Besancon, Lyon, Vienne. Die Zeit FRIEDRICHS
I. bedeutete zweifellos den Höhepunkt staufischer
Herrschaft
in Burgund, das seit der Mitte des 12. Jh. auch Königreich Arelat
genannt wurde.