Herzogtum Burgund (Bourgogne)
 

Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1066
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Burgund, Herzogtum
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A. ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG BIS ZUM 12. JAHRHUNDERT

Das Gebiet der 19 pagi (von insgesamt 42, Chaume) des fränkischen Teilreichs Burgund, die mit ihren 8 civitates (Macon, Chalon Autun, Nevers, Auxerre, Sens, Troyes, Langres) 843 an KARL DEN KAHLEN fielen, wurde bis weit ins 11. Jh., auch von den Päpsten, als „Regnum Burgundiae“ bezeichnet (MGH Cap., nr. 274 (865); Quantin nr. 43 (c863); Jaffe 3185/6 (878), 4013 (1016); RI II 5 – Zimmermann 115, 161,170 (933,943,944). Das jetzt westfränkische Teilreich Burgund gehörte wie sein Vorgänger zum Missatica-System des fränlischen Reichskerns und rangierte entsprechend hinter der "Francia", aber vor den andern regna des W-Reiches. Die Existenz dieses "Königreiches Burgund" lange übersehend, hat die Forschung voreilig vom "Herzogtum Burgund/duche de Bourgogne" gesprochen, obwohl "ducatus Burgundiae" in einer nicht auf die herzogliche Funktion, sondern auf das Territorium bezogenen Bedeutung erst 1075 begegnet (Urkunde bei: Petit I, 386f.). Wie in andern spät-karolingischen regna war es auch im westfränkischen Teilreich Burgund zum Wettbewerb führender Geschlechter um die Position eines über den Grafen des regnum stehenden princeps gekommen, der zunächst den "marchio" - dann auch den "dux"-Titel führte, und dessen vom König anerkannter "ducatus" (herzogliche Gewalt, nicht Territorium) sich in vizeköniglicher Funktion auf das Gesamtgebiet des regnum erstreckte, was für Burgund ausdrücklich beeugt ist (zum Beispiel Herzog Robert I., 1053: "... post obitum patris mei Roberti regis Francorum, Burgundie regnum, eius destinatione, ducis auctoritate adeptus ...", Petit I, 378).
Aus der Rivalität der WELFEN und ROBERTINER  im Norden von Burgund ging der BOSONIDE Richard, seit 880 Graf von Autun, erfolgreich hervor: Durch seine Ehe mit Adelheid (Adelais), Tochter Konrads II. von Auxerre und Schwester König Rudolfs I. von Hoch-Burgund, konnte er sich als Erbe der WELFEN in Burgund ansehen. Offenbar als Preis seiner Anerkennung des Königtums Odos (888) trat Richard ungestört die Nachfolge des WELFEN Hugo des Abtes (+ 886) in der Laienabtwürde der bedeutenden Abteien St-Germain in Auxerre und St-Colombe bei Sens an, mußte aber den Einfluß von Odos Bruder Robert in Auxerre und Sens hinnehmen, wo Erzbischof Walter, der Odo gekrönt hatte, zur robertinischen Partei gehörte. Als die Gegner Odos 893 den jungen Karl III. zum König erhoben, lavierte Richard geschickt zwischen den Parteien und nutzte den Tod des mit den ROBERTINERN verwandten Grafen Adalhelm von Troyes, um 894/95 gemeinsam mit seinem Neffen Manasse, Grafen von Chalon und Beaune, die Grafschaften Troyes, wo er Warnarius zum Grafen machte, Auxerre, wo Ragenardus (Renard), ein Bruder von Manasse, Vicomte wurde, und Sens, wo Warnarius von Troyes Vicomte wurde, an sich zu bringen. Einen anderen Bruders des Manasse, Walo, machte er zum Bischof von Autun. Als der Konsekrator Walos, Erzbischof Argrim von Lyon, als Metropolit beim Papst von Bischof Tedbald von Langres angefochten wurde, wodurch auch Walos Amt in Gefahr geriet, ließ Manasse den Tedbald blenden. 896 wird den nun unbestrittenen "princeps" Richard in einer Gerichtsverhandlung außer von Grafen und Vicomtes auch von einem "yppocomes palatii" assistiert (stellvertretender Pfalzgraf), woraus erhellt, daß Richard sich auch als Pfalzgraf für das gesamte regnum Burgund betrachtete. Nach Odos Tod (898) wurde er von Karl III. offiziell als "marchio" (für das regnum Burgund, nicht etwa als "Markgraf von Autun", wie man vermutet hat), anerkannt. Glanzvolle Siege über die Normannen, 898 bei Argenteuil, 911 vor Chartres, erhöhten das Prestige des in der Nachwelt als "Justititiarus" fortlebenden Fürsten, der in burgundischen Urkunden der Jahre 918-920 als "comes et dux", "excellentissimus" bzw. "piissimus dx" begegnet.
Nach Richards Tod (921) lebte der von ihm im regnum durchgesetzte Prinzipat unter seinen Nachfolgern mit wechselnder Titular seiner Inhaber fort: Auf Richards Sohn Rudolf, der schon 923 westfränkischer König wurde, folgte dessen Bruder Hugo der Schwarze, der 944 als marchio und princeps, 946 in Diplomen Ludwigs IV. als "dux Burgundionum" erscheint. Während Hugos Besitz jenseits der Saone zusammen mit der Grafschaft Macon an Leutald/Lietaud, seinen Schwiegersohn kam, folgte ein anderer Schwiegersohn, Giselbert, Sohn des Manasse, in Autun unter anderem Grafschaften im regnum Burgund, die er mit seinen eigenen Grafschaften Chalon, Avallon, Beaune und dem zuvor hinzugewonnenen Troyes vereinte. Er wurde "princeps", in einer Urkunde König Lothars 954 "Burgundiae praecipuus comes" genannt, aber nicht als dux anerkannt. Das war die Folge robertinischer Expansion: Hugo der Große führte 936 den von ihm beherrschten jungen karolingischen König Ludwig IV. gegen Hugo den Schwarzen und zwang diesen zur Abtretung der Grafschaft Langres (mit Dijon) an den König, der Grafschaften Sens und Auxerre an den ROBERTINER. Giselbert hatte also in einem reduzierten Territorium die Nachfolge angetreten und mußte überdies Hugo den Großen als Lehnsherrn anerkennen, da dieser sich 943 vom König das regnum Burgund hatte verleihen lassen, sich in der Lehnshierarchie also zwischen den KAROLINGER und den regionalen princeps schob. Entsprechend hat Giselbert unmittelbar vor seinem Tod (956) den Heimfall seiner von Hugo dem Großen zu Lehen gehenden Rechte an diesen bestätigt: "Gislebertus princeps Burgundionum ... regni sui monarchium manibus ... committens Hugonis" (Ann. S. Columb. Senon., MGH SS I, 105).
Gleichzeitig überließ er seine Grafschaften (mit Ausnahme von Troyes, das an den Gemahl seiner Tochter Adelais, Graf Robert von Meaux aus dem Hause "VERMANDOIS", fiel und Grundstock der Grafschaft Champagne wurde, aber stets Lehen des Herzogtums Burgund blieb) dem Gatten seiner Tochter Lietgard, Otto. Dieser Sohn Hugos des Großen, 960 von König Lothar mit Burgund elehnt, trat also wieder in karolingische Kronvasallität ein. Nach seinem erbenlosen Tod (965) folgte ihm sein Bruder Odo, der zum Kleriker bestimmt gewesen war und als Herzog den Namen Heinrich annahm. Als auch er 1002 ohne direkten Erben starb, kam es zu einer Nachfolgekrise mit erheblichen Folgen für Burgund. König Robert II. wollte als Lehnsherr und Vertreter der robertinisch-kapetingischen Hauptlinie Burgund der Krone zuschlagen und fand in Hugo, Graf von Chalon, und seit 999 auch Bischof von Auxerre, politisch-militärische Unterstützung gegen den "burgundischen" Prätendenen Ott-Wilhelm (Oth-Guillaume), Enkel König Berengars II. von Italien und Graf von Macon, dem außer dem Grafen Landricus (Landry) von Nevers vor allem sein Schwager Bruno von Roucy zur Seite stand, der als Bischof von Langres über die seinem Bistum 967 vom König Lothar verliehene Grafschaft Langred (mit Dijon) verfügte. Robert II. zwang Landricus 1005 nach heftigen Kämpfen, vor allem im Auxerrois, zur Unterwerfung, bewog bald darauf Ott-Wilhelm zum Vezicht und regelte 1016, nach dem Tode Brunos von Roucy, der den Widerstand fortgesetzt hatte, die Verhältnisse des Bistums Langres so, daß das wichtige castrum Dijon, künftige Residenz der Herzöge, ihm abgetreten wurde. Dennoch mußte er 1016 dem burgundischen Adel in der Person seines Sohnes Heinrich (später König Heinrich I.) einen eigenen Herzog geben. Aus dessen Bereich blieben jedoch Sens, Nevers, Auxerre ausgeschlossen: Auxerre, das Robert II. zunächst in eigener Hand behielt kam durch die Ehe von Rainaldus (Renaud), Sohn des Grafen Landricus von Nevers, mit Hadwig (Advise), der Tochter König Roberts, an das Haus NEVERS, das sich 1065 noch um die Grafschaft Tonnerre vergrößerte und einen direkt vom König zu Lehen gehenden Riegel zwischen der Krondomäne und dem beim Herzog verbliebenen Teil des regnum Burgund bildete. Als "ducatus" im territorialen Sinn verwendet wurde, deckte der Begriff demnach im 11. Jh,. nicht mehr den ganzen Umfang des westfränkischen regnum Burgund ab, und es waren schließlich nur einige Grafschaften, die im engeren Sinn den "duche feodal" bildeten (Autun, Chalon, Dijon, Beaune, Avllon, Auxois [um Semur], von denen jedoch einige unter eigenen Grafen standen. Als Herzog Heinrich 1032 als Nachfolger Roberts II. König von Frankreich wurde, folgte ihm sein Bruder Robert I., den man zuvor zeitweilig als Thronprätendenten gegen Heinrich aufgestellt hatte, im Herzogtum nach. Der Sohn Roberts I. (1032-1076) namens Heinrich starb vor dem Vater, so daß der Enkel, Hugo I., im Herzogtum folgte, der aber schon 1078 Mönch in Cluny wurde. Bis ins 13. Jh. sind dann Angehörige dieser kapetingischen "Sekundogenitur" in direkter Vater-Sohn-Folge und mit den alternierenden Leitnamen Odo und Hugo Herzöge von Burgund gewesen:
Odo I. bis 1101
Hugo II. bis 1143
Odo II. bis1162
Hugo III. bis 1182
Odo III. bis 1218, ect.
Dem kapetingischen König sind sie im ganzen treue Vasallen gewesen, haben vor allem seine Gegner aus dem Hause PLANTAGENET nicht unterstützt. An der Kreuzzugsbewegung nahmen sie wie andere französische Fürsten aktiven Anteil: Odo I. starb auf dem 1., Hugo III. auf dem 3. Kreuzzug. Heinrich, ein jüngerer Bruder Hugos I., wurde als Teilnehmer an der Reconquista Graf von Lusitanien und Stammvater der portugiesischen Könige. Burgund ist im 11. und 12. Jh. mehr durch die immense Rolle von Cluny und die Blüte der burgundischen Romanik bedeutend gewesen als im politischen Bereich. Sieht man von dem vergeblichen Versuch Roberts I. ab, den verlorenen Auxerrois zurückzugewinnen, so gab es nur kleinere Arrondierungen der herzoglichen Domäne: Schon Heinrich I. hatte, in Kondominium mit dem Bischof von Langres, Chatillon-sur-Seine erworben. Robert I. fügte Semur-en-Auxois der Domäne ein, während der übrige Auxois  unter dem Namen einer Grafschaft Grignon an einen jüngeren Sohn Odos I. kam und erst Ende des 12. Jh. wieder heimfiel. Hugo III. konnte das zum Imperium gehörige Cuisery erwerben und hat dafür dem Kaiser gehuldigt.

B. POLITISCHE UND TERRITORIALE GESCHICHTE IM 13.-15. JAHRHUNDERT

I. Das Herzogtum im 13. und 14. Jahrhundert

Das Herzogtum hatte sich im 12. Jh. konsolidiert, ohne umfangreiche territoriale Erweiterungen zu erfahren. Es gruppierte  um die Burgen Dijon, Beaune, Autunm, Avallon, Semur und Chatillon-sur-Seine eine Reihe herzoglicher Vasalen. Bedeutendster von ihnen war der Sire de Vergy. Die herzogliche Domäne erfuhr im 13. und frühen 14. Jahrhundert eine kontinuierliche Vergrößerung; Hugo IV. (1218-1272) gliederte ihr die Grafschaft Grignon (der vormalige Auxcois) und Chalon ein, letztere mit ihren Annexen, dem Charolais und der Terre d`'Auxonne, die der Herzog im Austausch gegen die (1225 gekaufte) Herrschaft Salins erwarb. Außerdem brachten Hugo IV. und sein Sohn Robert II. (1272-1306) das ganze linke Ufer der Saone unter ihre Kontrolle und bereiteten auch die Einverleibung der Franche-Comte vor. Unter Odo (Eudo) IV. (1315-1349) wurde dieser Territorialerwerb durch die Heirat (1318) des Herzogs mit der Tochter König Philipps V. abgeschlossen.
Der Tod der beiden ältesten Söhne Hugos IV., die nur weibliche Nachkommen hatten, veranlaßte diesen, seinen dritten Sohn Robert zum Erben einzusetzen; dieser hatte seine beiden Nichten abzufinden, wobei die eine von ihnen das Charolais zu Lehen erhielt; die herzogliche Domäne wurde aber von nun an als untrennbar von der Herzogswürde betrachtet. Der Ausbau des Gerichtswesens sowie der Finanzverwaltung und damit die Vergrößerung der herzoglichen Einkünfte vollzog sich parallel zur Erweiterung der Domäne.
Der Enkel von Odo IV. war Philipp (Philipp de Rouvres); er war der Sohn von Philipp, + 1346, Grafen von Artois (1335) und Burgund (1338), und der Jeanne, Gräfin von Auvergne und Boulogne (+ 1366), in zweiter Ehe mit Johann II., dem Herzog der Normandie und späteren König von Frankreich vermählt. Nach dem Tod Odos IV. fiel an seinen Enkel eine weiträumige Territorailherrschaft, die neben dem Herzogtum Burgund die Freigrafschaft Burgund, die Auvergne, das Artois und die Grafschaft Boulogne umfaßte. Der minderjährige Philippe de Rouvres stand zunächst unter der Vormundschaft seines Stiefvaters, König Johann II., welcher die burgundische Verwaltung durch Einführung neuer Rechts- und Verfassungselemente nach königlich-französischem Vorbild zum Teil neu gestaltete. 1360, angesichts der drohenden englischen Invasion, schloß Philippe de Rouvres jedoch mit Eduard III., König von England, den Vertrag von Guillon, durch den er sich, allerdings mit bemerkenswerten Vorbehalten, von der Bindung an Johann II. löste.
Philippe de Rouvres starb am 21. November 1361, ohne Kinder aus seiner Ehe mit Margarete von Flandern zu hinterlassen. König Johann beanspruchte das Herzogtum ebenso wie sein Gegenspieler Karl der Böse, König von Navarra, während die übrigen Territorien an andere Erben fielen: Artois, Nevers und die Grafschaft Burgund gingen an seine Großtante Margarete (Marguerite de France), die Mutter Ludwigs von Male, Grafen von Flandern, über, Auvergne und Boulogne an seinen Großonkel Johann von Boulogne. Das Herzogtum Burgund wurde sogleich von König Johann in Besitz genommen; er erklärte zunächst die unauflösliche Vereinigung des Herzogtums mit der Krondomäne, rückte nach Verhandlungen mit den Etats de Bourgogne, den burgundischen Ständen, von diesem Anspruch jedoch wieder ab. Der König räumte nun den Burgundern eine Reihe wichtiger Privilegien ein und übertrug im September 1363 seinem vierten Sohn, Philipp dem Kühnen, damals Herzog der Touraine, der bereits seit dem 27. Juni 1363 das Amt des lieutenant general (königlichen Statthalters) in der Provinz Lyon ausübte, das Herzogtum, zunächst als Apanage. Nach dem Tod seines Vaters wurde Philipp zum Herzog von Burgund erhoben (2. Juni 1364). - Zu den dynastischen Verhältnissen des Hauses BURGUND-VALOIS vgl. im einzelnen den Abschnitt D.

II. Die Territorialentwicklung des burgundischen Staates, Grundzüge seiner Struktur

Durch seine am 13. Juni 1369 geschlossene Heirat mit Margarete, der Tochter des Ludwig von Male, Grafen von Flandern, gewann Philipp die Grafschaften Flandern, Artois, Nevers, Rethel, die Freigrafschaft Burgund, die Herrschaften Salins und Mecheln, von denen er nach dem Tod seines Schwiegervaters (1384) Besitz ergriff. Sin Bruder Karl V. mußte ihm die Kastellaneien Lille, Douai und Orchies, die 1309-1312 von Flandern abgetrennt worden waren, zurückgeben. Philipp erlangte ferner von Johanna von Brabant, der Tante seiner Frau, die Anwartschaft auf die Herzogtümer Brabant und Limburg für seinen zweitgeborenen Sohn, Anton. So fiel bei der 1405 erfolgten Erbteilung zwischen den drei Söhnen Herzog Philipps der überwiegende Teil des Erbes an den ältesten Sohn, Herzog Johann Ohnefurcht (1404-1419), mit Ausnahme von Nevers und Rethel sowie des Grundbesitzes in der Champagne, die an den dritten Sohn kamen. Johann regierte auch im Charolais, das mit Geld aus dem Wittum seiner Frau angekauft worden war und zur Apanage des jeweils ältesten Sohnes aus dem burgundischen Herzogshause verwandt wurde. In Ausnutzung der Parteikämpfe zwischen Armagnacs und Bourguignons, die von Johann geschürt wurden, vermochte der Herzog auch die Grafschaft Tonnerre und die Städte nahe der Grenze seines Herzogtums zu erobern.
Johanns Sohn Philipp der Gute (1419-1467), der nach der Ermordung seines Vaters durch die Armagnacs die Regierung antrat, ließ sich für die Unterstützung der Engländer im Hundertjährigen mit umfangreichen Gebietsabtretungen belohnen: Er erhielt durch den Regenten, den Herzog von Bedford, die sogenannten Sommestädte unter dem Rechtstitel eines Wittums für seine Gemahlin Michaela (Michele de France), die die Grafschaften Macon und Auxerrer (1424) und die Grafschaften Champagne und Brie, die er aber nicht mehr in Besitz nehmen konnte (1430). Im Vertrag von Arras (20. September 1435) bestätigte Karl VII., König von Frankreich, die Abtretung der Sommestädte, der Grafschaften Macon, Auxerre und Bar-sur-Seine sowie der Grafschaften Boulougne und Ponthieu, während der Herzog auf  Tonnerre Verzicht leistete. Das Hauptinteresse Philipps des Guten konzentrerte sich auf das reiche Erbe seiner Verwandten aus dem Hause WITTELSBACH-STRAUBING und BURGUND/BRABANT. Aufgrund der Designation durch Philipp von St-Pol, Herzog von Brabant, als Erben ließ er sich 1430 als Herzog von Brabant und Limburg huldigen. Es gelang ihm ferner, nach längeren Kämpfen seine Cousine Jakobäa von Bayern zur Übertragung der Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland sowie von W-Friesland zu zwingen (1432). Philipps Tante Elisabeth von Luxemburg-Görlitz trat Herzog Philipp ihre Rechte auf das Herzogtum Luxemburg ab, dessen er sich 1443 bemächtigte. Schon 1429 hatte er die Grafschaft Namur in Besitz genommen, nachdem er sie bereits 1421 durch Kauf erworben hatte. Philipps Einfluß erstreckte sich auf das Fürstbistum Utrecht, das mit seinem unehelichen Sohn David bestzt wurde.
Der Sohn Philipps, Karl der Kühne, der 1465 die Sommestädte, die sein Vater 1463 wieder an den König von Frankreich, Ludwig XI., zurückgegeben hatte ( und die ein steter Zankapfel zwischen König und Herzog blieben), erneut besetzte, erhielt die Herrschaft Chateau-Chinon durch seine Heirat mit Isabelle von Bourbon. 1468 kamen durch ihn die von den Herzögen von Brabent ererbten Ansprüche auf das  Fürstbistum Lüttich zum Siege, das von nun an seiner Verwaltung unterstand. 1472 erhielt Herzog Karl der Kühne von König Ludwig XI. Teile des Vermandois (Grafschaft Marle). Karl ließ sich anschließend zum Erben des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zutphen einsetzen; letztere besetzte er im Jahre 1473. Entscheidendes Ziel der expansiven Politik Karls des Kühnen war die Vereinigung der beiden großen Territorialkomplexe: des "pays de par dela" oder "de Bourgogne" (der alten burgundischen Besitzungen) und des "pays de par deca" (der burgundischen Niederlande). Diese Vereinigung konnte nur durch Einverleibung der elsässisch-oberrheinischen und lothringischen Territorien erreicht werden: Der Herzog hatte bereits 1469 die Rechte des HABSBURGERS Siegmund, Herzog von Tirol, an Elsaß, Sundgau, Grafschaft Pfirt (Ferrette) und Breisgau erworben und installierte hier seinen Landvogt Peter von Hagenbach zur Durchsetzung der burgundischen Machtinteressen. Ferner benutze Karl den Bruch eines Abkommens, das ihm freien Durchzug durch Lothringen zugesichert hatte, um sich 1475 zum Herzog von Lothringen zu erklären. Doch erlangte Siegmund im Bunde mit den oberrheinisch-elsässischen Städten ab 1474 (Hinrichtung Peters von Hagebach) das Elsaß zurück, und auch der Herzog von Lothringen, ReneII., vermochte Ende 1476 die Kontrolle über sein Herzogtum zurückgewinnen. Damit war der Versuch der Vereinigung beider Reichshälften gescheitert.

D. DAS FÜRSTENHAUS BURGUND (VALOIS)

Das Herzogtum Burgund, dessen Grundlagen von Richard "dem Justitiar" geschaffen wurden, kam um die Mitte des 10. Jh. an die ROBERTINER. Von 1016 bis zum Tode von Philipp (Philipp von Rouvres, + 1361) regierte eine jüngere Linie der KAPETINGER. Danach beabsichtigte Johann II., König von Frankreich aus dem Hause VALOIS, Burgund der Krondomäne einzugliedern; doch er sah sich mit Rücksicht auf den burgundischen Adels genötigt, das Herzogtum fortbestehen zu lassen und es seinem vierten Sohn, Philipp dem Kühnen, als Apanage zu übergeben.
Philipp der Kühne, der Begründer des Hauses BURGUND, sicherte sich durch Heirat mit Margarete von Flandern die Erbschaft des Hauses NEVERS-FLANDERN und diejenige der Herzogin Johanna von Brabant. Der gesanmte Territorialbesitz wurde 1405 zwischen seinen Söhnen
Johann Ohnefurcht (oo Margarete von Bayern),
Anton (Antoine) von Brabant und
Philipp von Nevers geteilt.
Aus der Ehe Antons mit Johanna von Luxemburg gingen zwei Söhne hervor:
1. Johann IV., Herzog von Brabant, + 1427, oo Jakobäa von Bayern, Gräfin von Hennegau
2. Philipp Graf von St-Pol und Ligny, + 1439
beide starben kinderlos.
Der Sohn von Johann, Philipp der Gute, der bereits vom niederländischen Erbe der WITTELSBACHER (WITTELSBACH-STRAUBING) Besitz ergriffen hatte (Holland, Seeland, Hennegau) erbte 1430 auch Brabant und Limburg und ließ sich auch für dieErbfolge der Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Luxemburg, designieren. Das aus Philipps drei Ehen (Michele de France, Bonne d'Artois, Isabella von Portugal) nur ein Sohn hervorging, Karl der Kühne, erbte dieser die gesamte Ländermasse. Seine eigenen Eroberungen (Geldern, Lothringen) gingen bald wieder verloren. Karl, der sich dreimal verehelichte (Catherine de France, Isabelle de Bourbon, Margarete von York) hatte nur eine Tochter, Maria (+ 1482). Maria ging nach dem Tod ihres Vaters (5. Januar 1477 bei Nancy) die seit 1473 mehrfach projektierte Ehe mit dem HABSBURGER-Erben MAXIMILIAN ein (sogenannte "Burgundische Heitrat", 19.August 1477). Demgegenüber suchte sich Ludwig XI., König von Frankreich, unter verschiedenen Rechtsansprüchen und Vorwänden des Erbes Karls des Kühnen zu bemächtigen. Er behautete sich jedoch nur in den Gebieten, die er mit Waffengewalt besetzt hatte, unter dem (mehr der weniger konstruierten) Rechtstitel der "Mitgift" für die (am französischen Hof festgehaltene und mit dem Dauphin Karl VIII. verlobte) Tochter von Maria und MAXIMILIAN, Margarete von Österreich. Nachdem jedoch Karl VIII. mit Anna von Bretagne verheiratet und Margarete nach Österreich zurückgeschickt worden war, mußte Frankreich diese Territorien dem HABSBURGER zurückgeben, bis auf das Herzogtum Burgund, das Karl VIII. unter dem Rechtstitel einer erledigten Apanage einbehielt. Die Nachkommen der Maria von Burgund übertrugen die Rechte des Hauses BURGUND auf das Haus HABSBURG; der politisch-dynastische Konflikt um das burgundische Erbe mündete ein in die globale Auseinandersetzung zwischen dem "Haus ÖSTERREICH" und dem Königreich Frankreich.


Französische Gegengründung gegen das kaiserliche Hoch-Burgund (um 900); umfaßte Teile Mittel- und O-Frankreichs; 956 kam es an einen Nebenzweig der KAPETINGER, der 1361 mit dem unmündigen Herzog Philipp erlosch. Burgund fiel der Krone zu. König Johann II. der Gute verlieh es seinem Sohn Philipp. Philipp und seine Nachfolger vereinigten es mit nichtfranzösischen Gebieten und bedrohten die Zentralgewalt. 1529 fiel es an die Krone zurück.
 

1. BOSONIDEN 900-956
 
Richard I. der Gerechte  900- 921
Rudolf I.  921- 936
Hugo I. der Schwarze   936- 952
Giselbert I. von Dijon   952- 956

2. ROBERTINER 956-1002
 
Otto   956-965
(Otto) Heinrich der Große  965-1002

1002-1015 bei der Krone

3. KAPETINGISCHE DYNASTIE 1015-1361
 
Heinrich I.  1015-1031
Robert I.  1031-1076
Hugo I.  1076-1079
Odo I. der Rote  1079-1102
Hugo II.  1102-1143
Odo II.  1143-1162
Hugo III.  1162-1192
Odo III.  1192-1218
Hugo IV.  1218-1272
Robert II.  1272-1306
Hugo V.  1306-1315
Odo IV. 1315-1349
Philipp von Rouvre  1349-1361

4. VALOIS 1363-1477
 
Philipp der Kühne  1363-1404
Johann Ohnefurcht 1404-1419
Philipp der Gute  1419-1467
Karl der Kühne  1467-1477

 
 
 
 
 


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