Sohn des Markgrafen
Anselms I. von Savona und der
Giselavon Ivrea, Tochter von
Markgraf Adalbert aus dem Hause der OTBERTINER
Otberts I. Sohn Adalbertwurde 1079 Bischof von Acqui; sein Sohn Otbert (+ um 1065) setzte die Linie der Markgrafen di Vado fort.
Pauler Roland: Seite 55,170
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"
Bis zu Arduins Königserhebung
blieben die ALEDRAMIDEN, deren Familie
sich wie kaum ein anderes Adelshaus Italiens zersplitterte, den deutschen
Herrschern ergeben. Ebenso dürften sie seit HEINRICHS
II.
erstem Italienzug wiederum den deutschen König bevorzugt
haben. Nach Arduins Tod allerdings
trat Markgraf Wilhelm im Gegensatz zu den anderen
ALEDRAMIDEN
offen gegen HEINRICH auf und gehörte
zu den anderen Aufständischen, die Leo von Vercelli einen harten Kampf
lieferten. Als Parteigänger HEINRICHS
aber nannte Leo von Vercelli die ALEDRAMIDEN
Anselm und Otbert.
Ich erinnere an die Kämpfe der Partei HEINRICHS
II. in Italien gegen Arduin und nach Arduins Tod gegen die Opposition,
die Rudolf III. von Hoch-Burgund als
Gegenkönig ins Land holen wollte. Zu Lebzeiten Arduins waren seine
Nachbarn, der Markgraf von Turin und die ALEDRAMIDEN
Anhänger HEINRICHS, während
die in Piemont am östlichsten gelegenen OTBERTINER gegen HEINRICHS
Partei kämpften. Nach Arduins Tod jedoch fiel der Markgraf von Turin
von HEINRICH II. ab, da er hoffte,
sich in der Markgrafschaft Ivrea bereichern zu können und auf seiner
Seite kämpfte unter anderem der ALEDRAMIDE,
Markgraf
Wilhelm, während dessen Bruder Riprand und die Vettern
Otbert
I. und Anselm auf kaiserlicher
Seite kämpften. Die OTBERTINER, von denen sich drei sowie in
Deutschland in Haft befanden, verhielten sich anscheinend neutral.
Bresslau, Harry: Band 1 Seite 391-393
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."
Das Haus der Aledramiden
§ 2. Die ersten Aledramiden
Wer aber sind die Brüder unseres Klerikers? Durch
eine Urkunde vom 1. März 1030 fundieren Otbertus
marchio, filius beatae memoriae Anselmi
marchionis, und seine Söhne Wido undOtbert,
die sämtlich nach salischem Gesetz leben, ein Kloster S. Justinae
zu Sezzadio in der Grafschaft Acqui, das sie mit Gütern in derselben
Grafschaft ausstatten. Es ist lediglich Hyperkritik, wenn San Quintino
einer vorgefaßten Meinung zuliebe noch weitere Beweise verlangt,
daß der nach salischem Recht lebende, in der Grafschaft Acqui begüterte
Markgraf
Anselm, der 1030 verstorben war, und dessen Sohn Otbert
wir
in dieser Urkunde kennen lernen, identisch sei mit dem in denselben Verhältnissen
und an derselben Stelle lebenden und begüterten
Markgrafen Anselm,
dem Gemahl einer OTBERTINERIN, den wir für 991 nachgewiesen
haben. Wir dürfen diese Identität ohne das geringste Bedenken
als gesichert ansehen; wir erhalten also aus unserer Urkunde von 1030 als
Sohn Anselms I. einen Otbert I.,
als dessen Sohn wiederum Wido und Otbert II.
Otbert I. muß
nun aber mindestens noch einen Bruder gehabt haben. Wir treffen ihn mit
demselben in einem Placitum, das 1014 in HEINRICHS
II. Anwesenheit zu Pavia abgehalten wurde. Denn die hier genannten
Brüder Otbert und Anselm (Otbertus et Anselmus germani marchionis)
können nur dem aledramidischen,
nicht wie Muratori und Provana wollten, dem estensischen Hause zugewiesen
werden. Dem Hause der OTBERTINER ist der Name Anselm ganz fremd
und als Brüder des ESTENERS Otbert II. sind mit Sicherheit
nur zwei Adalberte bekannt. Otbert I.
ist dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch mit dem Markgrafen
Obizo identisch, der sich bald nach
HEINRICHS
II. Abzug aus Italien empörte und in Gefangenschaft geriet,
aber auf dem Transport nach Deutschland entkam [Vgl. Jahrbücher
Heinrichs II., Band II Seite 436], vielleicht auch mit dem marchio O.,
der 1022 in Pavia beim Kaiser war. In seinem 1014 zu Pavia anwesenden Bruder
lernen wir Anselm
II., einen dritten Sohn Anselms
I., kennen; und es ist eine willkommene Bestätigung unserer
Ansicht, wenn wir durch eine Urkunde von 1017 erfahren, daß vor diesem
Jahr Bonifaz von Canossa durch Kaufvertrag Güter in den Grafschaften
Modena und Bologna von Anselmus
marchio filius Anselmi
itemque marchiio und seiner Gattin Adelegida erworben hatten,
die diesem entweder bei seiner Verheiratung oder aus der Erbschaft seiner
Mutter Gisela zugefallen sein können.
Wir müssen, nachdem durch die Ergebnisse dieser
Untersuchung die ersten Glieder der Geschlechtstafel gesichert sind, einige
Jahre zurückgehen, um unsere Aufmerksamkeit einer Urkunde aus Savona
zuwenden, die zuerst von San Quintino in diesem Zusammenhang einbezogen
ist. Sie ist am 23. Feabruar ausgestellt und gibt von einer Gerichtsitzung
Kunde, welche Willelmus et Obertus
(in der Unterschrift Autbertus marchiones et comites istius comutatu Vadensis
(die Grafschaft Vado ist die von Savona) in villa que dicitur judicisa
Vadensis abgehalten haben. Ich will gleich hier hinzufügen, daß
es zweifellos und unbestritten ist, daß diese Markgrafen und Grafen
von Savona nach salischem Gesetz lebten; wenn das auch in der Urkunde von
1004, wie sich bei einer Gerichtsurkunde von selbst versteht, nicht ausdrücklich
erwähnt wird, so liegen dafür eine ganze Reihe von unanfechtbaren
Zeugnissen vor, in denen ihre Nachkommen und Rechtsnachfolger sich als
Salier bezeichneten. Die Zugehörigkeit der beiden hier genannten Markgrafen
zum aledramidischen Haus, insbesondere
die Identität des hier erwähnten Otbert
mit dem uns schon bekannten ALEDRAMIDEN
Otbert I. hat nun San Quintino an mehreren Stellen seines Buches
aufs lebhafteste bestritten und diesen Umstand zum Ausgangspunkt eines
ganzen genealogischen Systems gemacht. Er geht dabei von der Voraussetzung
aus, daß die beiden zu gericht sitzenden Markgrafen Brüder gewesen
sein müssen, bemerkt ganz richtig, da der ALEDRAMIDE
Otbert I. keinen Bruder Wilhelm gehabt habe, und folgert
daraus, daß er nicht mit dem Markgrafen
Otbert vonSavona identisch sein könne. Gegen die Folgerung
wäre nichts einzuwenden, aber ihre Voraussetzung ist nicht begründet.
Wilhelm und Otbertheißen
in unserem Placitum von 1004 eben nicht germani und sind demnach aller
Wahrscheinlichkeit nach auch nicht Brüder gewesen. Vielmehr spricht
alles dafür, daß wir in ihnen die aledramidischen
Vettern Otbert I., den Sohn Anselms
I., und Wilhelm III., den Sohn Oddos I., zu erkennen
haben - die Gleichheit der Namen nicht nur, sondern auch die des Rechtes,
nach welchem sieleben, sowie der Gegend in der sie begegnen; sahen wir
doch schon oben, wie 991 Anselm
I. sein Kloster Spigno dem Bischof von Savona unterordnete, wie
ferner vor 1014 die Söhne Anselms
I. und die Söhne Oddos I. Kloster Fruttuaria mit Grundbesitz
in der Grafschaft Savona ausstatteten. Wer diese Identität leugnet,
müßte zu derselben Zeit, in derselben Gegend die Existenz zweier
verschiedener Markgrafengeschlechter mit gleichem Namen, gleichen Lebens-,
Rechts- und Besitzverhältnissen vorauzusetzen. Das ist allerdings
eine Annahme, vor der San Quintino nicht zurückscheut - und sie hat
ihn später zu ganz absonderlichen, ja geradezu absurden Konsequnzen
geführt, auf die wir noch einmal mit einigen Worten zurückkommen
müssen - von der aber eine gesunde Kritik sich fernhalten wird.
Unsere Urkunde berechtigt nun zu einer Reihe weiterer
Folgerungen. Sind die Vettern Otbert I.
und Wilhelm III. im gemeinsamen Besitz der Grafschaft Savona, so
müßten auch ihre Väter Anselm
I. und Oddo I. schon gemeinsame Besitzer derselben gewesen
sein; es ist daraus zu schließen, daß schon
Aledram
die
Grafschaft erworben hatte, und daß seine Söhne dies Erbe in
ungeteiltem Besitz behielten. War ferner
Otbert
I. schon 1004 Graf von Savona, so muß sein Vater Anselm
I., dessen Tod wir oben nur als vor 1014 erfolgt nachweisen konnten,
bereits vor 1004 verstorben sein [Wahrscheinlich wird derselbe sogar noch
einige Jahre weiter hinaufzurücken sein. Schon 999 wird bei einem
Tauschvertrag des Bischofs Peter von Asti eine Grenzbestimmung so gegeben:
coeret ei de una parte terra de eredes quondam
Anselmi
marchio (Hist. Patr. Monum. Chart. I, 32), und auch hier kann nicht
wohl an einen anderen Anselm als den unsrigen gedacht werden.].Otbertselbst
konnten wir oben bis 1030 verfolgen. Sein Vetter Wilhelm III. ist
nun ohne Frage jener
Markgraf Willihelmus, der 1026 als Bundesgenosse
der Pavesen und Gegner KONRADS II.
auftritt; sein Besitz ist das von KONRAD
eingenommene castellum Urba, das mehrfach in Urkunden des Bistums Acqui
erwähnt wird. Eine Urkunde von ihm aus dem Jahre 1027 ist uns nur
in einem Auszuge von 1408 in Konzilsakten bekannt, heißt er darin
schon marchio Montisferrati, so ist die letztere Ortsbezeichnung sicherlich
erst im 15. Jahrhundert dem Auszug hinzugefügt. Seine Gemahlin, von
der sonst nichts bekannt ist, hieß wahrscheinlich nach einer Stelle
der Miracula S. Bononii
Waza.
Wilhelm III. war 1042 bereits tot, wie wir aus
einer Urkunde seines mit Adelheid von Turin vermählten Sohnes
Heinrich
I. von diesem Jahre erfahren. Derselbe erscheint dann noch in zwei
Urkunden von 1043 und 1044 an der Seite seiner Gemahlin, während er
bald nachher verstorben sein muß. Die Ehe muß kinderlos geblieben
sein, da Adelheid bald darauf zu einer dritten Ehe mit Otto von
Savoyen schritt und nur von dieser Verbindung entsprossennen Kindern beerbt
wurde.
Holtzmann Robert: Seite 422
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"Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"
Bald nach dem Abzug des Kaisers machte Arduin
nochmals einen Vorstoß. Er nahm Vercelli, wo Bischof Leo mit knapper
Not entkam, er drang in Novara und Como ein, seine Scharen hausten überall
sehr schlimm, und sogar einer der lombardischen Bischöfe, Hieronymus
von Vicenza, fiel zu ihm ab. Doch rasch rafften sich die anderen Bischöfe
mit den weltlichen Anhängern des Kaisers, unter denen der Markgraf
Bonifatius von Canossa, der Sohn Thiedolds, hervorragte, zum Gegenstoß
auf. Und sie trugen einen entscheidenden Erfolg davon. Die drei otbertinischen
Brüder Hugo, Azzo und Adalbert mitsamt
einem Markgrafen Obizo wurden gefangengenommen
und über die Alpen geschickt. Hugo und Obizo
entkamen freilich auf dem Weg; Azzo dagegen wurde
im Kloster Fulda, Adalbert auf dem Giebichenstein festgesetzt
und beide erst nach mehreren Jahren wieder freigegeben.
oo N.N.
-
Kinder:
Wido
-
Otbert II.
- vor 1061
Literatur:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879
Band 1 Seite 391 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen
Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 421 -
Pauler
Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen
1982 Seite 55,170 -