Tochter des Markgrafen Manfred II. Odelrich von Turin
und der Bertha d'Este, Tochter von Markgraf Otbert II.
Bertha war die Erbin von Vasto und Busco
Trillmich Werner:
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"Konrad II."
Zum Heirats- und Erbgut Berthas von Turin gehörte Grundbesitz in den Grafschaften Albenga, Auriate und Alba um die Burgen Busca und Loreto. Einen besonders ehrenvollen kaiserlichen Vertrauensbeweis für sein Haus stellte die Ernennung von Tetos Vetter Guido von Sezze zu KONRADS Bannerträger dar. Im Kampfe gegen Mailand fand er 1037 den Tod.
Bresslau, Harry: Band 1 Seite 399-404
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."
Das Haus der Aledramiden
§ 5. Die Linie der Markgrafen von Vasto
Es steht fest, daß der gemeinsame Ahnherr der verschiedenen
Zweige, die später als marchiones de Vasto zusammengefaßt
werden, aber vielfach noch eine besondere Bezeichnung führen, ein
Markgraf
Bonifacius, der Sohn des Teuto (Teto, Tetes) ist. Er wird am
frühesten erwähnt in den beiden oben Seite 378 besprochenen Urkunden
seiner Witwe Bertha, der Tochter Manfreds
II. von Turin. Die Namensform ist hier Teto; andere Formen sind
1097 Teuto, 1111 Teti (im Genitiv?); die Form Teotto,
die ebenfalls von den Neueren angegeben wird, kann ich nicht belegen. Als
seine Söhne aus der Ehe mit Berthaerscheinen
in der Urkunde von 1065: Manfredus,
Bonifacius et Anselmus
marchiones und Henricus (oder
Alricus) et Oto;
in der Urkunde von 1064: Manfred,
Anselm,
Bonifacius,
der hier an dritter Stelle genannt wird, und Oto clericus; Heinrich
oder Alrich wird nicht erwähnt.
Daß Teto dem aledramidischenHaus
angehört hat, unterliegt keinem Zweifel; was später über
die Beziehungen seiner Nachkommen zu Savona und ihere Lebensverhältnisse
bemerkt werden wird, verschafft darüber volle Sicherheit. Wie er aber
mit den bisher erwähnten Mitgliedern der Familie zusammenhängt,
ist minder klar. San Giovanni, Desimoni und soweit seine Theorie dies gestattet,
auch San Quintino sind in einer Beziehung einig: sie bringen mit ihm eine
Urkunde vom 12. November 1062 in Verbindung, durch welche Manfredus
et Otto et Anselmus germanis in der uns bekannten Weise die
Privilegien von Savona anerkennen; alle drei Schriftsteller halten Teutooder
Tei
für eine Nebenform von Otto und identifizieren den Gemahl der
Turinerin Bertha mit dem 1062 an zweiter
Stelle genannten Bruder. Dann hört aber ihre Übereinstimmung
auf: San Quintino hält die drei Brüder von 1062 für Söhne
eines Wilhelm, der, wie wir sehen werden, 1059 an Savona schwört,
San Giovanni sieht sie als Söhne Otberts, der 1061 die Privilegien
Savonas beschwor, also nach unserer Zählung
Otberts III., Desimoni
als Söhne Anselms III. an. Mit unseren bisherigen Ergebnissen
wäre nur die letzte dieser Annahmen in Übereinstimmung zu bringen:
San Quintinos Ansicht ist ganz hinfällig, und Otberts III.
Ehe muß kinderlos geblieben sein (siehe oben Seite 395), während
wir Nachkommen
Anselms III. allerdings nur nicht nachweisen können,
aber keinen Grund haben sie auszuschließen.
Doch kann ich mich sehr ernster Bedenken gerade gegen
die Ansicht, über welche alle drei Autoren einig sind, nicht erwehren.
Zunächst will mit nicht einleuchten, wieso ein Bruder unseres Teto
zu
dem Namen Manfred käme, der bis dahin unserer Familie ganz
fremd ist. Daß nach den beiden Urkunden von 1064 und 1065 sein ältester
Sohn so heißt, kann nicht befremden: er hat den Namen seines mütterlichen
Großvaters Manfred II. von Susa geerbet: daß der älteste
Bruder Tetos so genannt wäre, würde seltsamer und bei
der offenbaren Gesetzmäßigkeit der Namengebung in diesen Häusern
schwer erklärlicher Zufall sein. Sodann ist die Identität des
Namens Teuto oder Teto und Otto nicht nur niemals
erwiesen (denn die zum Behuf dieses Beweises geschmiedete Fälschung,
Moriondi I, 39, in welcher Bonifaz, der Sohn des
Teto sich
filius quondam Othonis nennt, kommt nicht in Betracht), sondern
mehr als unwahrscheinlich, und an einen Doppelnamen des Mannes (Teto
qui et Otto) zu denken, haben wir gar keinen Anhalt. Weiter steht
es nun aber auch mit den beiden Namen Otto et Anselmus in
jener Privilegienbestätigung für Davona ganz eigentümlich.
In einem im 14. Jahrhundert geschriebenen Verzeichnis der Urkunden des
Stadtarchives von Savona, stehen folgende Einträge:
1. Instrumentum unum sicut dons Manfredus Dei
gratia marchio promisit non intrare castellum Saone nec alia facere, que
continentur in dicto instrumento scripto manu Daniellis judicis, millesimo
sexagesimo secundo, XII. die m. Novembris, ind. prima. Et incipit: In nomine
sancte et individue trinitatis. Notum sit etc. Et finit ante nomen notarii:
bonorum hominium interfuerunt.
2. Instrumentum unum sicut dons Manfredus Dei
gratia marchio, Otto et Anselmus germani promiserunt non
intrare castrum Saone nec alia facere, que continentur in dicto instrumento
scripto manu Daniellis judicis, millesimo sexagesimo secundo, XII die m.
Novembris, ind. prima. Et incipit: In nomine sancte et individue trinitatis
etc. Et finit ante nomen notarii: bonorum hominum interfuerunt.
Erwarten sollte man danach zwei gleichlautende Schriftstücke
von gleichem Datum, das eine von Manfred allein, das anderen von
ihm mit seinen beiden Brüdern ausgestellt. Vorgefunden hat sich aber
nur eins, von Manfred allein ausgestellt und von ihm allein unterschrieben;
nachträglich sind, wie San Quintino meint, von gleichzeitiger, ja
von derselben Hand hinter Manfredus die Worte et Otto et
Anselmus
germani über die Zeile geschrieben und einige andere entsprechende
Änderungen vorgenommen; Unterschriften Ottos und
Anselms
sind aber nicht hinzugefügt. Die Angaben des Archivkatalogs erweisen
sich also als unverläßlich. Wäre dieser Otto der
Urkunde von 1062 identisch mit unserem vor 1064 mit Hinterlassung von fünf
Söhnen verstorbenen, durch seine Heirat in glänzende Verhältnisse
gelangten Markgraf Teto, dem Mann der Bertha,
so müßte man unter allen Umständen erwarten, daß
er 1062 mit seinem Bruder zusammen in gleicher Stellung die wichtige Verschreibung
ausgefertigt hätte.
Der Boden, auf dem wir uns bewegen, ist, so lange nicht
von wirklich sachverständiger Seite eine nochmalige Prüfung des
Savoneser Dokuments stattgefunden hat, zu schwankend, als daß ein
sicheres Urteil möglich wäre. Einstweilen scheint mir das wahrscheinlichste,
daß der Manfred unserer Urkunde von 1062 nicht ein Bruder,
sondern jener älteste Sohn Tetos war, den wir aus den Schenkungen
Berthas
von 1064 und 1065 kennen, daß er allein ach dem Tode seines Vaters
1062 jene üblichen Versprechungen abgelegt hat, und daß die
Hinzufügung der Namen zweier seiner Brüder - Otto und
Anselm
- erst später erfolgt ist; der vierte Bruder Bonifaz hat 1084
noch ein besonderes Versprechen der Art ausgestellt. Offen bleiben muß
die Frage, wessen Sohn Teto war: für seine Abkunft von Anselm
III. spricht nichts als der Name eines seiner Söhne.
oo Teuto Markgraf von Montferrat
- nach 1065
Kinder:
Manfred I.
- vor 1079
Anselm I.
- vor
1079
Bonifaz I.
-
Heinrich I. 1065
-
Otto clericus 1065
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