Tochter des Grafen
Adalbert von Marchtal
Nch Jackman/Fried Gemahlin des Herzogs Konrad I. von
Elsaß (+ 982)
Glocker Winfrid: Seite 314
**************
"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der
Politik"
VI. 77 Judith
-----------------
oo Konrad, Herzog von Schwaben ("Graf Kuno von
Öhningen"), Herzog seit 982, 949 Graf im Rheingau
* c 925/30, + 997 VIII
20.
Zu dem Nachweis, daß Judith
eine Schwester "hertzog"
Bertholds von Marchtal und somit eine Tochter Adalberts
von Marchtal war, vgl. oben VI, 76.
Die Belege für Herzog Konrad von Schwaben
sind bei Hlawitschka, Kuno Seite 43f., und bei dems., Untersuchungen Kapitel
I (bei Anmerkung 151 ff.) zusammengestellt.
Da Konrad von Schwaben mit einer Dame namens Judith
[Belege und Argumente hierfür bei E. Hlawitschka, Kuno und Richlind
von Öhningen Seite 12-20. Zur Bestätigung vgl. unten Kapitel
II, Abschnitt b.] verheiratet war, wird diese wohl auch Hermanns II. Mutter
gewesen sein. Über JudithsAbkunft
und Vorfahren liegen allerdings keine Zeugnisse vor.
Viel eher hat man wohl die Verbindung zu den OTTONEN
bei den Vorfahren von Hermanns II. Mutter Judithzu
suchen. Aber wir erfahren aus keiner Quelle direkt etwas über sie.
Vom Namen - Judith - her, den unter
anderem die Gemahlin Herzog Heinrichs von Bayern,
des Bruders
OTTOS DES GROSSEN, trug,
könnte man versucht sein, in Herzog Konrads Gemahlin eine Nachkommin
aus dieser Verbindung zu vermuten, wodurch ja ihr Sohn Herzog Hermann II.
ganz eindeutig
ottenblütig gewesen
wäre.
Dennoch gibt es meines Erachtens genügend andere
Hinweise auf Judiths
Herkunft. Schon mehrfach ist es aufgefallen, daß Hermann
II. und seine Gemahlin Gerberga nicht
nur einen gleichnamigen, 1012 noch im Jünglingsalter verstorbenen
Sohn (Hermann III.) und drei Töchter hatten, sondern daß ihnen
auch ein Sohn namens Berthold geboren worden war.
Mehreres ist dabei zu beachten:
1. Da nun Hermanns II. Vater, Herzog Konrad,
familienmäßig aus der Wetterau und dem Rheingau stammte, wo
die fränkischen KONRADINER zu
Hause waren und wo auch Konrad zunächst als Graf nachweisbar
ist, dürfte der oberschwäbische Besitzkomplex Marchtal also von
Hermanns Mutter Judith herrühren.
2. fällt der Name Berthold auf, der
dem frühverstorbene Knabe gegeben wurde. Er düfte aus dem Namensgut
der Herkunftsfamilie von Hermanns II. Mutter Judith
stammen.
3. zudem hatten Hermann und Gerberga
vor der Geburt des Sohnes Berthold zum Gedenken an den Vorbesitzer von
Marchtal namens Berthold den Ort Bettinghofen mit vier Mansen an die Marchtaler
Peterskirche geschenkt, denn per successionem hatte Hermann ja das castrum
nach Berthold erhalten.
Und wenn Judith und
der kinderlose 973/77 verstorbene Berthold Geschwister waren, ist es auch
verständlich, daß Judith
und ihr Gemahl Konrad diejenigen Güter erbten, die Berthold
noch nicht an Klöster geschenkt hatte.
Hlawitschka, Eduard: Seite 12-20
******************
"Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische
Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag"
Es wird viel grundsätzlicher argumentiert: "Wahrscheinlich
hat die angebliche Ehe Herzog Konrads von Schwaben mit Jutta
... überhaupt nicht stattgefunden". Diese Ehe kann man in der Tat
nur aus einer recht späten Quelle rekonstruieren. Eine Besitzbestätigungsurkunde
des Erzbischofs Adalbert I. von Mainz aus dem Jahre 1128 für das Kloster
Disibodenberg enthält nämlich die Angabe, daß zu Zeiten
eben des Erzbischofs Willigis dux Cuno de Beckilnheim et uxor eius
Juttadiviciis,
potenxia et nobilitate precipui - ob remedium suarum et pro recordacione
filie sue Ode iam ibidem defuncte instinctu et rogatu eiusdem venerabilis
archiepiscopi einige Grunstücke in Boos (bei Kreuznach) an Disibodenberg
übergab. Da es zu Zeiten des Willigis (975-1011) keinen anderen Herzog
Cuno/Konrad gab, dessen Frau man nicht kennt, hat man gefolgert, daß
dieser dux Cuno de Beckilnheim den Herzog Konrad von Schwaben
meinen muß.
Darf man also mit gutem Grund im Böckelheimer
dux Cuno mit seiner Gemahlin Jutta
den konradinischen Schwaben-Herzog Konrad
sehen,
worauf übrigens auch der Name seiner Tochter
Uda hinweist,
so gibt es übrigens noch andere, von Wolf allerdings nicht näher
beachtete Gesichtspunkte, die eine Judith/Jutta
als Gemahlin des Herzogs Konrad von Schwaben nahelegen. Wir können
dies aus der Überlieferung aus dem Kloster Einsiedeln entnehmen.
Das älteste Einsiedler Nekrolog enthält unter
den 78 von der Anlegerhand (um das Jahr 1000) eingetragene Namen 28, die
durch einen Titel gekennzeichnet sind: die Kaiser
OTTO I. und OTTO II., 4
Herzöge, 6 Bischöfe, 6 Äbte, 2 Grafen, 1 Markgrafen, 4 Inklusen
und schließlich 3 Domnae. Letztere sind die zum 17. Mai verzeichnete
Domna Ita, die zum 19. August eingetragene Domna Reginlinda und eine zum
25.
Dezember eingeschriebene Domna Juditta.
Von diesen ist die Domna Ita in gleicher Weise als Domna Ida obiit
zum gleichen Tag (= 17.V.) im Merseburger Nekrolog, das man als eine Art
"ottonische Hausbibel" bezeichnet hat,
wiederzufinden und schon vom Herausgeber Ernst Dümmler auf die 986
verstorbene Gemahlin Liudolfs von Schwaben
(Sohn OTTOS DES GROSSEN) und Tochter
Herzog Hermanns I. von Schwaben gedeutet worden; zudem verschafft uns das
Einsiedler Jahrzeitbuch die erwünschte Klarheit: 17. V. D. Ita
dedit Sierenza, fuit uxor Luitolfi ducis Alamannorum.
Die Domna Reginlindis findet man zum selben Tag, an dem man im Einsiedelner
Nekrolog ihrer gedachte (= 19. VIII.), gleichfalls im Merseburger Totenbuch
(wie auch im Essener Totenbuch), dazu als Reinlindis ducissa in einem liturgischen
Buch des Klosters Waldkirch im Breisgau [H. Roth, Der Gründer des
Klosters Waldkirch, in: Freiburger Diözesaan-Archiv 72 (1952) Seite
57: XV kalend. Septembr. (= 18. August) obiit Reinlindis ducissa, fundatrix
monasterii huius. Vgl. auch Th. Zotz, Breisgau (wie Anmerkung 30) Seite
81 Anmerkung 12.] wie wiederum im Einsiedler Jahrzeitbuch: 19. VIII. D.
Regelinda cum filio suo Burcardo duce dederunt Steveia, Kaltbrunnen et
Lindowa. Es handelt sich also um die Herzogin von Schwaben, die zuerst
mit Herzog Burchard I., danach mit Herzog Hermann I. vermählt war.
Sie ist zugleich die Mutter
Itas gewesen [Vgl. Contin. Reginonis
ad 926 (wie Anmerkung 32) Seite 158: Purchardus dux Alamanniae in Italia
occiditur ... Herimanno ducatus Alamanniae committitur, qui viduam Burchardi
duxit uxorem; Miracula S. Verenae c. 5, MG SS IV Seite 458: Herimannus
Alamannorum dux Reginlindam nobilissimam matronam accepit in uxorem; dan
wieder Contin. Reginonis ad 947, Seite 163: Liudolfus
filius regis ... Idam filiam Herimanni ducis sibi coniugio copulavit. Nach
Liudprand, Antapodosis V c. 1, MH 88 rer. Germ., Liudprandi opera, ed.
J. Becker (1915) Seite 130f. war Ida Herzog Hermanns unica filia.
Daß Reginlind gänzlich unfruchtbar war - so G. Waitz, Jahrbücher
des DR unter König Heinrich I. (4. Auflage 1963) Seite 91 Anmerkung
2, - ist wegen der Miracula S. Verenae und der oben (bei Anmerkung 90)
zitierten Einsiedler Überlieferung (vgl. auch H. Keller, Einsiedeln
Seite 162 mit Anmerkung 86) unhaltbar. - Zudem läßt sich noch
auf eine Züricher Urkunde hinweisen, die Burchard II. als SohnReginlinds
zeigt; vgl. Th. Zottz, Breisgau (wie Anmerkung 30) Seite 150 Anmerkung
187. - Als Ehepartner sind Burchard I. und Reginlind auch in einer im 12.
Jahrhundert verfälschten Urkunde, deren echter Kern aber noch gut
faßbar ist eventuell aus dem Jahre 917 stammt, bezeugt; Abdruck und
Erörterung der Datierung bei H. Roth, Waldkirch (wie Anmerkung 89)
Seite 68ff. und 71ff.]. Waren nun zwei der drei Domnae nachweislich Gemahlinnen
von Schwaben-Herzögen, so liegt das dann auch für die dritte,
die Domniae Juditta, nahe. Und da bleibt
in der Reihe der Schwaben-Herzöge bis um das Jahr 1000 - da wir entweder
deren Frauen kennen bzw. da wir wissen, daß der
Herzog
Otto von Schwaben unvermählt war - nur der Herzog Konrad
als
der einzige mögliche Gemahl der Domna Juditta
übrig [Die Gemahlin Herzog Burchards I. (917-926) und Herzog Hermanns
I. (926-949) war Reginlind (vgl. Anmerkung 91); Herzog
Liudolf (950-953)
war mit Ida verheiratet (vgl. Anmerkung
91); Herzog Burchard II. (954-973) hatte die Tochter des Bayern-Herzogs
Heinrich I., Hadwig, zur
Frau (vgl. unter anderem MG D O III 157, 158 und R. Köpke-E. Dümmler,
Otto der Große (wie Anmerkung 9) Seite 242 Anmerkung 4; Herzog
Otto (973-982), Liudolfs
und Idas Sohn, war unvermählt
wie ja bei seiner Beerdigung in Aschaffenburg auch nur seine Mutter und
seine Schwester Mathilde zugegen waren
(vgl. untern 32); Herzog Konrads (983-997) Gemahlin gilt es hier
zu ermitteln; und Herzog Hermann II. (997-1003) war bekanntlich mit Gerberga
von Burgund vermählt, worauf unten Seite 27f. noch ausführlicher
einzugehen ist.]. Herzog Konrad ist ja desgleichen als Chuonradus
dux unter dem 20. VIII. im Einsiedler Nekrolog wie im Einsiedler Jahrzeitbuch
eingeschrieben.
Fried, Johannes: Seite 106
*************
"Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen
zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert"
Seine Ehefrau, Konrads II. und Heriberts Mutter, könnte tatsächlich jene Jutta/Judith gewesen sein, die für die Zeit des Erzbischofs Willigis von Mainz (975-1011) in einer 1128 ausgestellten Urkunde als Gemahlin eines dux Cuno de Beckilnheimgenannt wird und nach der traditionellen These, wiederum aufgrund dieses einzigen Belegs, für die Gattin der Schwaben-Herzogs Konrad II. galt [Mainzer Urkundenbuch Band 1, ed. M. Stimming, Darmstadt 1932, Seite 461-465 Nr. 553, hier Seite 463. Vgl. dazu Wolf, Kuno (wie Anmerkung 53), Seite 53f. mit Anmerkung 86-90; Jackman (wie Anmerkung 28), Seite 73-76; die Einwände Hlawitschkas, Thronwechsel (wie Anmerkung 28) Seite 229 sind nich solcher Art, daß sie mit der hier entwickelten Sicht nicht in Übereinstimmung zu bringen wären (vgl. die folgende Anmerkung = Exkurs 2). Die domna Juditta im Einsiedler Nekrolog etwa muß ja keineswegs, wie Hlawitschka meint, eine schwäbische Herzogin gewesen sein; sie kann ebensogut als Mutter Herzog Konrads und als elsässische "Herzogin" in so hervorgehobener Weise (domna!) Eingang in das Nekrolog gefunden haben. Da dasselbe (ohne die Nachträge) ohnehin nur 78 Namen enthält, deren jüngste datierbare zum Jahr 997 gehören, da nicht nur OTTO III. fehlt, obwohl seine Vorgänger genannt sind, sondern auch Herzog Hermann II., der 1003 starb, ist keineswegs ausgeschlossen, daß dessen mögliche Mutter, also Konrads II. Gemahlin, die gleich zu erwähnende Richlind, als das Nekrolog angelegt und geführt wurde, als gut 40-jährige Frau noch lebte. Ihr Fehlen im Einsiedler Nekrolog kann somit nicht als ein Indiz gegen ihre Existenz oder als Argument gegen die Richlind-These überhaupt angeführt werden (vgl. Exkurs 2). Zu Einsiedeln, Konradinern und Elsaß vgl. Zotz (wie Anmerkung 45), Seite 129f.; zu Einsiedeln allgemein: H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschicht 13), Freiburg im Breisgau 1964, zu Judiths möglicher, aber doch unsicherer Identifkation ebd. Seite 63 Anmerkung 99, zur Anlage des Nekrologs ebd. Seite 62.]. Judith wäre demnach Konrads II. Mutter, nicht seine Gemahlin. Auch diese Lösung hat Jackman bereits gesehen, wenn er sie auch unzureichend begründete. Durch jene Judith könnten nicht nur der Name der Großmutter Thietmars von Merseburg, sondern ebenso der nicht sehr seltene Name Heribert wie der Name Liutold (so hieß einer der Söhne "Kunos von Öhningen") in die Familie gelangt sein [Über diese Judith liefe dann auch die mögliche Verwandtschaft des Kölner Erzbischof Heribert zu den KONRADINERN; sie wäre kognatischer, nicht agnatischer Natur.].
Heinzelmann Josef:
****************
"Spanheimer–Späne Schachwappen und Konradinererbe"
Jutta und Dux Cuno
-------------------------
Bisher übersehen wurde, dass die Urkunde, in der
dux
Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta
belegt
sind, für das Kloster Disibodenberg ausgestellt und ausdrücklich
von Megenh(art) de Spanh(eim) bezeugt ist und auch seine, bzw. seiner Mutter
Schenkung beim Klostereintritt der domne Jutte
darin aufgeführt wird, müssen wir die Nachricht im Lichte der
Spanheimischen Familien- und Besitz-Vorgeschichte sehen. Der Passus lautet:
Eodem tempore (also zur Zeit von Erzbischof Willigis 975–1011) dux Cuno
de Beckilnheim et uxor eius Juttadiviciis,
potencia et nobilitate precipui ob remedium animarum suarum et pro recordacione
filie sue Ude iam ididem(!?) defuncte instinctu et rogatu eiusdem venerabilis
archiepiscopi duos agros viginti iugera secundum veram et firmam estimacionem
hominum continentes salice terre et duos mansos a colonis possessos in
villa Boys (Boos) sancto Dysibodo in proprietatem contradiderunt. Diese
Schenkung war keineswegs so umfänglich, dass man ihrer weit über
ein Jahrhundert später und noch dazu derart ausführlich und hervorhebend
gedenken musste; der Besitz scheint auch nicht gefährdet gewesen zu
sein und es gab sicher vor der Neugründung des Disibodenbergs noch
manche andere Schenkung ähnlichen Ausmaßes, die von Erzbischof
Adalbert nicht bestätigt wurde. Alles deutet darauf hin, dass dieser
Passus der Urkunde, ähnlich wie der über die neue Schenkung Nuwenkirchen
der Spanheimer anlässlich der Gelübde
Juttas,
von dieser inspiriert wurde, die sich in der Nachfolge der Uda sah. Uda
(Oda ist ein bei den KONRADINERN nicht
unerwarteter Name) war also auf dem Disibodenberg in irgendeiner Weise,
zur Erziehung, evtl. bei einem verwandten Kleriker, oder auch nur zufällig,
etwa zu einer Wallfahrt, und ibidem defuncta. (Oder bezieht sich das ibidem
auf Böckelheim? ) Der Wiederkehr des Namens Jutta (und desjenigen
ihrer Lehrerin Uda) wurde 1128 gewiss Bedeutung beigelegt. Jutta von Spanheim
leitete wohl ihren Namen von der Herzogsgattin
Jutta her, wenn auch derzeit nur ihre Schwägerin als Nachkomme
bestätigt werden kann. Für die von mir vermutete Abstammungslinie
dürfte der Name Jutta als Fingerzeig dienen.
Diese Überlegungen sind für die Geschichte
des mittleren Nahegebietes (und vielleicht darüber hinaus) von Belang.
Verständlich wird, warum die Burg Böckelheim 1044 im Besitz
des Herzogs Gottfried (Godefroi le Barbu) von Lothringen war, der als agnatisch
verwandter Nachfolger von Kuno/Konrads Schwieger(ur)enkel Friedrich
III. das Amt und wohl auch die Amtsgüter geerbt hatte, aber eigentlich
nicht die Allodien, zu denen Böckelheim gehörte. Es wurde ihm
vom Kaiser (einem echten Urenkel Kunos von Böckelheim
über seine Mutter Gisela) kriegerisch weggenommen, vielleicht auch
im Namen der jungen aus der Vormundschaft inzwischen entlassenen Sophia
oder Beatrice, den Töchtern Friedrichs II. oder III.
Ohne jeden Beweis wird im Handbuch der historischen Stätten
selbst in der letzten Auflage der dux Cuno de Beckilnheim mit
dem Kärntner Herzog Konrad identifiziert. Im Lexikon des Mittelalters
wird der Kärntner Herzog („wohl“) nur einschränkend genannt,
was Wolf gleich als völlige Identifikation aufführt. Wolf geht
ausführlich auf die Urkunde ein, weil diese von denen als Beweis für
ihre Auffassung angesehen wird, die den dux Cuno de Bekkilnheim
mit dem Schwaben-Herzog Konrad gleichsetzen, und nicht glauben wollen,
dass dieser mit der OTTONIN Richlind
verheiratet war.
Für Wolf spricht gegen die Identität des dux
Cuno mit Herzog Konrad von Schwaben, dass in der Urkunde von
1128 „außer der Tochter Uda keine weiteren Kinder des Herzogspaares
von Böckelheim genannt werden, weder Hermann noch andere bekannte
Kinder Konrads von Schwaben“. Er verlangt, dass in der Urkunde
auch die lebenden Kinder vom durch die Schenkung erwirkten Seelenheil teilhaben
sollten und daher genannt werden müssten. Der Unsinn dieser Forderung
erweist sich aus der Folgerung, „dass das Paar Kuno und Jutta
zum Zeitpunkt der Stiftung keine weiteren Kinder hatte, jedenfalls keine,
die noch zum elterlichen Haushalt gehörten“. Der Nachsatz macht die
ganze Überlegung hinfällig, die sonst dazu führt, dass Wolf
Herzog Konrad von Kärnten eine zumindest halbwüchsige Tochter
ohne weitere Kinder aus erster Ehe zuschreiben muss, aber auch, dass die
von Jackman vorgeschlagene Identifikation mit einem Herzog Konrad vom Elsaß
genauso unmöglich wäre, denn der soll ja der Vater Konrads
von Schwaben (und dreier weiterer Kinder) sein, die also auch genannt
sein müssten. Ich muss hoffentlich niemandem Beispiele dafür
anführen, dass Eltern für ein einzelnes verstorbenes Kind eine
Memorial-Stiftung einrichteten und nur sich selber miteinbezogen. In einem
„Hauskloster“ hätten sie vermutlich auch die eigenen Eltern und weitere
Kinder in die Fürbitten einschließen lassen, das war hier nicht
der Fall. Wenn über diese Schenkung freilich eine förmliche Urkunde
ausgestellt worden war, konnten darin die Kinder des dux Cuno durchaus
genannt sein, nämlich als zustimmende Zeugen. Mindestens 13 Jahrzehnte
später genügte die Bestätigung durch den örtlichen
Erben, nämlich Meinhard im Namen seiner Gattin.
Schließlich müssen wir auch eine ungefähre
Zeitstellung für die so viel später bezeugte Schenkung finden:
Es wird allgemein angenommen, dass Erzbischof Willigis den Disibodenberg
als Kanonikerstift zu Beginn seiner Amtszeit einrichtete, also bald nach
975. Es bedurfte aber wohl einer gewissen Anlaufzeit, und wenn Uda
nicht völlig zufällig dort starb, oder wenn sie in Böckelheim
starb und auf dem Disibodenberg begraben wurde, kommen wir in die beiden
letzten Jahrzehnte des Jahrtausends. Eine Grenze wäre der Tod ihres
Vaters 997. Wann die Mutter Juttastarb,
ist nicht feststellbar. Hlawitschka meint, ihr gelte der Eintrag einer
domna Juditta in Einsiedeln zum
November. Das mag sein, ist sogar wahrscheinlich, hilft uns aber nicht
weiter, nicht einmal chronologisch.
Wegen der in ihren Folgerungen unübersichtlichen
Diskussion der Beweisführung hier einmal ein „Entscheidungsbaum“ mit
Wahrscheinlichkeitsprozenten statt der üblichen Dezimalzahlen zwischen
0 und 1. Bei dieser Berechnung von Wahrscheinlichkeiten (es geht nicht
um Wirklichkeit, die kennt nur 100 oder 0 %, wahr oder unwahr) habe ich
die Prozentzahlen natürlich nach meiner eigenen Schätzung eingesetzt:
Die 1128 beurkundete Schenkung des dux Cuno de Beckilnheim
a) berichtet Tatsachen, überliefert durch kirchliche
Quellen und Familientradition: 80 %,
b) ist unbewusstes Missverständnis 10 %
c) oder eine bewusste Entstellung von Tatsachen: 5 %
d) ist eine reine Erfindung : 5 %.
Im Falle a) und b) (80 + 10 %):
aa) sind die Namen vertrauenswürdig: 80 % von 90
% = 72 %,
ab) ist nur der des Mannes korrekt: 5 % von 90 % = 4,5
%
ac) sind alle drei erfunden oder falsch wiedergegeben:
15 % von 90 % = 13,5 %.
Im Falle aa) und ab) (72 + 4,5 %)
aaa) ist der Herzogstitel vertrauenswürdig, weil
Nachfahren kontrollierten und die Besitzgeschichte es nahelegt : 70 von
76,5% = 53,55 %
aab) bedeutet er wie so oft nur eine postume Aufwertung:
30 %.
Im Falle aaa) handelt es sich eindeutig um Herzog
Konrad von Schwaben oder, aus chronologischen Gründen freilich
mit sehr viel geringerer Wahrscheinlichkeit, um seinen von Jackman postulierten
Vater Herzog Konrad vom Elsaß, und die Schenkung hat spätestens
997 stattgefunden. Der salische Herzog
Konrad kann nur in einem Falle aba) gemeint sein, also mit 70 von 5 von
90 %, also 3,15 % Wahrscheinlichkeit. Die Schenkung müsste dann in
den letzten Jahren von Willigis’ Amtszeit geschehen sein, nicht „ca. 975“,
wie Vogt meint.
… oder ein Herzog Konrad vom Elsaß?
Ich gestehe, bei den vorangehenden Überlegungen Jackmans
Vorschlag weitgehend beiseitegelassen zu haben, Herzog Konrad von Schwaben
sei der Sohn eines Herzogs Konrad vom Elsass, der 982 starb und den er
mit einem bekannten KONRADINER, dem
bisher nur als Ortenaugraf und Sohn Gebhards, aber nicht als Herzog belegten
Konrad
identifiziert. In verwirrender Rabulistik nimmt Jackman den dux Cuno
de Beckilnheimals Beweis dafür, dass dieser Konrad Herzog vom
Elsaß war, um den nachweislich mit einer Juttavermählten
dux Cuno nicht mit dem Herzog Konrad von Schwaben gleichsetzen
zu müssen, dem („Graf Kuno von Öhningen“) der Welfenchronist
eine Ehe mit der als Tochter OTTOS I.
bezeichneten Richlind nachsagt, die von Wolf als Enkelin
OTTOS
I. postuliert wird, um den angeblichen Thronbewerber von 1002,
Herzog Hermann II., den Sohn Konrads, als
LIUDOLFINGER-Erben
bezeichnen zu können.
Alle meine Argumente in Beziehung auf die Spanheimer
gelten zwar auch, wenn man die Abstammung eine Generation weiter zurück
verlegt. Ich habe nur einen Einwand: Wenn der dux Cuno de Beckilnheim
schon
982 gestorben ist, erschiene mir seine Schenkung zu früh. Sie erfordert
eine Reihe von mehr oder weniger Zeit erfordernden Voraussetzungen, die
mit dem Amtsantritt Willigis’ (975) und der vielleicht auf 977 (oder gar
noch später) zu datierenden Gründung des Stifts Disibodenberg
zusammenhängen. Dass Konrad von Schwaben eine Schwester namens
Jutta
hatte, könnte natürlich dafür sprechen, dass auch ihre Mutter
so hieß. Der Name ist aber schon seit dem ersten mit einer Jutta
verheirateten Udo im „Haus“ der KONRADINER
heimisch. Ich kann Jackmans Hypothese vorerst nur als extrem unwahrscheinlich
ablehnen.
oo Konrad Herzog von Schwaben
915/20-20.8.997
Kinder:
Liutold Graf von Mömpelgard
-
Konrad Graf
-24.11.994
Hermann II.
945/50-4.5.1003
Ita von Öhningen
-16.10.
oo Rudolf II. Graf von Altdorf (WELFE)
-10.3.
Uda (Oda)
- jung
Literatur:
-----------
Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische
und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen
11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und
ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 -
Heinzelmann
Josef: Spanheimer–Späne Schachwappen und Konradinererbe - Hlawitschka,
Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des
11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1987 Seite 47-51,53-55,58,68,71,73,100,102-104,108,112,152,167,169,171,175,177
- Hlawitschka, Eduard: Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische
Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag, in: Zeitschrift
für Geschichte des Oberrheins 128 1980 Seite 1-49 - Wolf Armin:
Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum Konrads
von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in Deutsches
Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36, Seite 25-83 1980
-