Sohn des N.N.
Tellenbach Gerd: Seite 65
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"Der großfränkische Adel"
Ebenso vorsichtig muß über den dux Garamannus geurteilt werden, über den sich Papst Hadrian I. 787/91 beklagte, weil er Güter der Kirche von Ravenna okkupiert hatte. In Alemannien treffen wir wiederholt einen Grafen Caramann zwischen 797 und 820, dann noch einmal 834 und zwischen 838 und 850 einen Zeugen Caramann (Craman). Der Graf Caramann ist nach einer Zeugenaussage über St. Gallischen Besitz in Vilsingen ein Verwandter der BERTOLD-Sippe. Es ist wohl der Graf Caramann, der mehrfach im Reichenauer Verbrüderungsbuch genannt wird. Er könnte mit dem dux in Italien identisch sein.
Borgolte Michael
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"Die Grafen Alemanniens"
KARAMANN (I, II oder mehrere)
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belegt als Graf 797 III 30 - 834 X 1,
Bereich der Bertoldsbaar 797 III 30,
?803 XII 11,
Osten der Bertoldsbaar ?816/17, 817 VI 4 - ?820 II 17,
834 X 1)
Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 143 (= ChLA II Nr. 138, Bruckner, Vorakte Nr.
23 (ohne comes-Titel]), 176 (= ChLA II Nr. 146), Indiculus obsidum Saxonum
233, W I Nrn. 230,226, (= BM Nr. 648),246, 351, Das Verbrüderungsbuch
der Abtei Reichenau 99A2, 116B4, ? Das Verbrüderungsbuch der Abtei
Reichenau 124A1
Belege ohne comes-Titel:
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W II Anh. Nr. 21, St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER,
Libri Confrat. 20 col. 32, 8)
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 330,332 A. 5 - Baumann, Gaugrafschaften
15,141,146-149 - Bauer, Gau und Grafschaft 83 - Jänichen, Baar und
Huntari 89f., 92,98-101,105f.,147, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang
- Tellenbach, Der großfränkische Adel 48 A. 41, 59,65 - Baumhauer,
Monasterium Sancti Petri 33-35 - Hlawitschka, Franken in Oberitalien 26
mit A. 18 - Mitterauer, Markgrafen 19, 26 - Störmer, Früher Adel
I 211 - Schulze, Grafschaftsverfassung 116f. - Schmid, Zur historischen
Bestimmung 507,514 - Ders., Wege zur Erschließung des Verbrüderungsbuches
LXXII A. 102 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens Kap. V.3
Die urkundlichen Belege für Graf
Karamann reichen vom März 797 bis zum Oktober 834. Trotz
des damit gegebenen umfangreichen Zeitraumes von fast vier Jahrzehnten
wurden die Nachweise lange ohne Bedenken auf eine und dieselbe Person bezogen.
Erst Schmid (Probleme einer Neuedition 59; Wege zur Erschließung
des Verbrüderungsbuches LXXII A. 102) hat gegen diese Annahme darauf
aufmerksam gemacht, dass die Reichenauer Mönche bei der Anlage ihres
Verbrüderungsbuches um 824 (Erchanbald, Scopo) je einen Karaman
comes
unter den lebenden (99A2) und unter den verstorbenen Wohltätern
(116B4) aufgeführt haben; demnach sind mindestens zwei Grafen
Karamann zu unterscheiden. Selbstverständlich folgt aus
dieser Beobachtung nicht, dass die vor 824 datierten urkundlichen Zeugnisse
einen älteren, die später entstandenen einen jüngeren Karamann
bezeichnet haben. Wann der in der Totenliste vermerkte Karamann
gestorben ist und wie lange der Karamann
der Lebendenliste amtiert hat, ist ganz ungewiß.
Der oder die Grafen Karamann
sind durch die sub N. comite-Formel für den O der Bertoldsbaar belegt
(W I Nr. 143 - Wurmlingen und Gunningen; Nr. 230.- Vilsingen und Engelswies,
s. Art. Hitto, Wilhelm; Nr. 246: Emmingen; Nr. 351 - Rietheim). Nach einem
Zeugnis vom März 797 (Nr. 143) fehlen die Belege bis ca. 816/17 oder
820, obwohl nach der Überlieferung der St. Galler Urkunden in der
Zwischenzeit 5 Rechtsgeschäfte in derselben Gegend schriftlich niedergelegt
wurden (Nrn. 146,151,166,172, 175); diese cartae stammen größtenteils
oder allesamt aus den Jahren 797 bis 802 (zum Datum der Nrn. 166 und 175
s. Borgolte, Kommentar). Vielleicht im Dezember 803 steht der Name Graf
Karamanns unter den Zeugen einer
Urkunde aus dem W bzw. N der Bertoldsbaar (Nr. 176). Da einige der Urkunden
ohne Grafenformel von Schreibern gefertigt wurden, die das Diktatelement
gekannt haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 65,68),
ist möglich, dass die Amtsführung eines Grafen Karamann
um die Jahrhundertwende unterbrochen war oder dass vor und nach der Zeit
des Belegmangels 2 verschiedene Grafen des Namens gewirkt haben. Mindestens
eine carta mit Karamann in der Grafenformel wurde erst in den 30-er Jahren
ausgestellt (Nr. 351, zu Nrn. 230 und 246 s. Borgolte, Chronol. Stud. 172,176
mit AA. 548,550). Eine Zisur in der Amtswaltung zwischen ca. 817/20 und
834 zu erwägen besteht aber kein Anlaß, dafür diesen Zeitraum
Urkunden aus dem O der Bertoldsbaar überhaupt fehlen.
Im Juni 817 hat LUDWIG DER FROMME
St. Gallen die gräflichen Einkünfte an zahlreichen Orten Alemanniens
übertragen; davon waren in ministerio Karamanni
comitis ad Scercingas die Mansen Atolfs und Liutbolts, ad Suuanningas
die Mansen Liubotts und ad Uuglaresbach die Mansen Ratolts und Herigers
betroffen (W I Nr. 226, zit. nach der Überlieferung Eese 15a). Während
die Bestimmung der ersten der drei Ortschaften als Schörzingen keine
Schwierigkeiten macht (vgl. Meyer von Knonau, Besitz 181f.), war die Lokalisierung
der Mansen Liubolts und Ratolts bzw. Herigers umstritten. Wartmann hatte
zunächst Schwenningen am Neckar und das unweit nördlich gelegene
Wellersbach vorgeschlagen, sich dann aber einer abweichenden Interpretation
Baumanns angeschlossen (Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen III S. VIII).
Nach Baumann (Gaugrafschaften 148, danach auch Krieger, Top. Wörterbuch
II 959,1390) paßten nämlich Schwenningen bei Stetten am kalten
Markt (Ldkr. Sigmaringen; Karte bei Borgolte, Kommentar: M 11) und das
südlich von Stetten gelegene Weilerstal, das an ein abgegangenes Uuilaresbach
erinnere, besser zum angeblichen Amtsbezirk Karamanns. Auch Jänichen
(Baar und Huntari 89) ist Baumanns Auffassung gefolgt, doch konnte er ebensowenig
wie dieser Uuilaresbach selbst nachweisen. Wartmanns ursprüngliche
Deutung hat also den Vorzug, dass Schwenningen a. N. und Weilersbach als
Nachbarorte faßbar sind. Außerdem waren die Voraussetzungen
für Baumanns und Jänichens Suche nach dem Ort Weilersbach in
der Umgebung von Stetten a.k.M. nicht gegeben. Beide gingen von einer bereits
Ende des 8. Jahrhunderts bestehenden fest abgegrenzten Scherragrafschaft
für Karamann aus. Dieser Annahme
widerspricht die Gesamtüberlieferung der Bertoldsbaar bis in die Zeit
LUDWIGS
DES FROMMEN (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. V. 3), vor allem aber das Herrscherdiplom von 817 selbst. Danach waren
nämlich die ministeria Frumolds und Ruachars (I, II) im oberen
Donau- und Neckarraum so eng miteinander verzahnt, dass eine lineare Grenzziehung
nicht möglich ist. Dieser Gemengelage von Grafschaftsrechten würden
Schwenningen a. N. und das heute nach Villingen-Schwenningen eingemeindete
Weilersbach entsprechen. Man muß deshalb ohne Zweifel zur ersten
Ortsbestimmung Warrmanns zurückkehren. Erst nach 817, aber noch zur
Zeit Karamanns lassen sich im Westen
und Osten der Bertoldsbaar zwei Comitate mit klarer räumlicher Scheidelinie
und dichten Grafenbezeugungen fassen (s. Borgolte, loc. cit.).
Abgesehen von W I Nr. 351 sind die Rechtsgeschäfte
von allen zitierten St. Galler "Privaturkunden" in Gegenwart des Grafen
abgeschlossen worden. In Nr. 246 wird ausdrücklich vermerkt, dass
der Akt in Tuttlingen in concilio Caramanni comitis stattgefunden habe,
und in den Urkunden 143 und 230 steht Karamann am Beginn der Zeugenreihe.
Als ein weiteres Zeugnis für Karamanndarf
man die St. Galler Zeugennotitia W II Anh. Nr. 21 ansehen (zur zeitlichen
Einordnung s. Art. Alboin). Der Quelle zufolge haben zahlreiche namentlich
aufgeführte Personen coram regalibus missis, videlicet Crimaldo abbate
et Atone comite aliisque comitibus Vuillihelmo et Alboino ausgesagt, quod
ex traditione Perahtoldi comitis medietas omnis marchae, quae ad villam
Filisininga nuncupatam aspicit (...) ad monasterium sancti Galli iuste
et legaliter pertinere debeat, excepto uno monticulo, qui dicitur Festilinperc,
qui ad hereditarios Pettonis et Caromanni aspiciat (...). Da die Rechtsnachfolger
Pettos und Caromanns gemeinsamen Besitz am Festilinperc in der Mark von
Vilsingen haben, dürften die beiden Erblasser verwandt gewesen sein.
Offenkundig in Zusammenhang mit ihrer Erwähnung in der Notitia steht
die bereits zitierte St. Galler Urkunde 230, in der Karamann in der Grafenformel
und in der Zeugenreihe verzeichnet ist. Nach dieser carta hat Petto seinen
Besitz in Vilsingen an St. Gallen geschenkt und sein Eigengut in Engelswies
gegen Nutznießung auf Lebenszeit übertragen. Sicher waren Petto
und Graf Karamann mit den Vorbesitzern am Festilinperc identisch.
Die Besitznachbarschaft des Grafen
Karamann von W I Nr. 230 und Graf
Bertolds (II) in Vilsingen deutet bereits an, dass sich beide auch
verwandtschaftlich nahegestanden haben. Zur Bestätigung könnte
W I Nr. 176 angeführt werden, in der Karamann
ohne erkennbare amtliche Funktion als Zeuge in einer Urkunde für Graf
Bertold (II) genannt
ist.
Im ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches
von ca. 814 steht unter zahlreichen für Grafen belegten Namen nach
Birihtilo auch Caroman (pag. 8, s.
Schmid, Zur historischen Bestimmung 507). Da der einzige historisch fixierbare
Graf Pirihtilo vor Karamann im Osten
der Bertoldsbaar nachgewiesen ist, darf Caromanmit
Karamann (I, II) gleichgesetzt werden.
Ob dagegen ein weiterer Karamancom(es)
im Reichenauer Verbrüderungsbuch einen der urkundlich bezeugten Grafen
bezeichnen sollte (124A1), muß offenbleiben, da nähere Anhaltspunke
aus dem paläographischen Befund für die Zuordnung fehlen (vgl,
aber Jänichen 90 zu Piper, Libri Confrat. 310 coll. 514f., 1; s.a.
Art. Alboin). Im sächsischen Geiselverzeichnis von ca. 805/06 (Rihwin)
wurde vermerkt: Baldricum filium Rotgeri habuit Geremannus comis (Indiculus
233); Geremannusdürfte auf Karamann
(I, II) zu beziehen sein, weil der Indiculus vor allem alemannische
Magnaten als Geiselbewahrer nennt.
Jänichen (89, Vgl. Mayr, Studien 118; Langenbeck,
Probleme 83f.) hat in Weißenburger Urkunden Zeugen namens Garomannus,
Garaman nachgewiesen, ohne deren Identität mit Karamann
(I, II)erweisen zu können (Trad. Wiz. Nrn. 113,180). Für
seine weitere These,
Karamann sei aus
Bayern nach Alemannien gekommen (Baar und Huntari 98-101), fand Tellenbach
(Der großfränkische Adel 65 A. 149) "nicht genügend Anhaltspunkte".
Die Aufdeckung vermeintlicher Verwandtschaftsverhältnisse, insbesondere
zwischen Karamann und Gerold
(I), ist Jänichen (99,105f.) mißlungen, weil er weder die paläographischen
Befunde bei Gedenkbucheinträgen noch die Frage der Personenidentitäten
klären konnte. Tellenbach (59) setzte Karamann
mit dem missus
KARLS DES GROSSEN, Grahamannus,
gleich, der 788 mit Audaccrus und anderen Franken an der Seite der Bayern
die Awaren auf dem Ipsfeld besiegte (Annales Regni Francorum 82 ad a. 788).
Demgegenüber identifizierte Mitterauer (26, vgl. Störmer) den
Grahamannus
mit dem zeitgleichen Grafen Graman
im Traungau. Die Frage, ob der 784/91 in Italien belegte
dux
Garamannus (Codex Carolinus 622 Nr. 86,624 Nr. 88) mit Karamann
personengleich sein könnte, ließen Tellenbach (65, vgl. 48 A.
4 1) und Hlawitschka (26 mit A. 1 8) offen.