Verscheidene Anzeichen sprechen für die Auflösung
seiner Ehe mit Gomatrud wegen Kinderlosigkeit.
Dagoberts
neue Ehefrau Nanthilde schenkte ihm
zunächst ebenfalls keinen Erben, und dessen Ausbleiben weitete sich
ganz offensichtlich zu einer austrasischen Staatskrise aus, bis endlich
Dagoberts
Nebenfrau Ragnetrude doch noch
einen Sohn Sigibert gebar. Den vielfach
widersprüchlichen Quellen ist zu entnehmen, daß
Dagobert
das Kind von seinem Bruder Charibert in
Orleans aus der Taufe heben ließ und es möglichst nicht in Austrasien
behalten wollte. Dieses Manöver hatte nur bis kurze Zeit nach Chariberts
Tod
Erfolg. Im Jahre 633 mußte sich der König austrasischem Druck
beugen und in die Schaffung eines austrasischen Unter-Königtums
einwilligen. Wie Fredegar berichtet, kam Dagobert
nach Metz, erhob seinen Sohn Sigibert
zum König in Auster und gestattete ihm, Metz als seine sedes
zu haben. Zunächst setzte Dagobert
für den unmündigen König als Vormünder bzw. Regenten
Kunibert von Köln und den ARNULFINGER Herzog
Adalgisel ein und stattete den Sohn mit einem ansehnlichen Königshort
aus.
Es werden also bei der Erhebung des Königs-Sohnes
Sigibert
zum König von Austrasien außer dem Willen bzw. Nachgeben
des Königs die Willensakte eines engeren wie eines weiteren Kreises
der Großen sichtbar, denn von der Mitwirkung einer allgemeinen Heerers-
oder Reichsversammlung ist nichts überliefert. Sigiberts
derart in Metz begründetes Königtum wird allgemein als Unter-Königtum
angesprochen.
Im Gegensatz zu seinem Halbbruder
Sigibert
erhielt
Chlodwig II.
erst kurz vor dem Tod Dagoberts I. ein
fränkisches Königreich und wurde in einer Versammlung in Malay-le-Roi
von allen leudes Neustriens und Burgunds zum König erhoben.
In Austrasien veränderte sich mit dem Tode Dagoberts
relativ wenig für Sigibert, obwohl
eine Reihe von Austrasiern, die Sigibert bislang
noch nicht gehuldigt hatten, jetzt für Sigibert
plädierten und ihm huldigten. Dabei handelte es sich um den Hausmeier
Pippin und andere austrasische duces, die bis zu Dagoberts
Tod an dessen Hof geweilt hatten.
Eine tatsächliche Teilung erfuhr jedoch Dagoberts
Königsschatz, der nach längeren Verhandlungen zwischen Austrasien
einerseits und Nesutrien/Burgund andererseits gedrittelt wurde:
Aequa
lanciae erhielten
Sigibert,
Chlodwig
und die
Königin Nanthilde
ihre Anteile.
Der Blick wird zunächst auf das austrasische Reich
gelenkt, wo
König Sigibert
III. am 1.2.656 verstarb. Da er jahrelang kinderlos gewesen
und eine Sohnesfolge in seinem und dem Interesse anderer lag, war
Sigibert
auf den Vorschlag seines Hausmeiers, des PIPPINIDEN
Grimoald, bereitwillig eingegangen, dessen Sohn zu adoptieren.
Der adoptierte Grimoald-Sohn erhielt den MEROWINGER-Namen
Childebert,
wodurch ebenfalls die dem Kinde zugedachte Herrschaftsrolle ihren Ausdruck
fand. Für Sigibert und besonders
Grimoald komplizierte sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage,
als Sigibert doch noch ein eigener
Sohn (Dagobert II.) geboren wurde,
der natürlich vor Childebert
Herrschaftsansprüche
geltend machen konnte. Sigibert soll
auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigebert von Gembloux geschriebenen
Vita Sigeberti Childebert nur als Erben
eingesetzt haben, si ipsum contingeret sine liberis obire. Nach
Dagoberts Geburt aber habe der König
seine frühere testamentarische Verfügung widerrufen und den eigenen
Sohn seinem Hausmeier Grimoald zur Erziehung übergeben,
ut eius potentia contra omnes tutus sublimaretur in Austrasiorum regno.
Diese Nachrichten decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta episcoporum
Leodiensium, deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt wird.
Danach sah der sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht den für
die Nachfolgeentscheidung maßgeblichen Mann, dem er seinen Sohn anvertraute
und den er vielleicht durch einen Treueid zusätzlich band. Trotz dieser
Nachrichten bleibt eine Skepsis, ob Eransprüche eines zum Zweck der
Herrschaftsnachfolgeregelung Adoptierten so eindeutig widerrufen werden
konnten, zumal wenn die merowingische
Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER
auswies. Da auch die sehr zuverlässige Vita Boniti Childebert
den Adoptierten und Dagobert II.
gemeinsam als Söhne Sigiberts III. anspricht,
die zur Zeit der Erhebung Childerichs II.
(in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich sicher,
daß Grimoalds Sohn neben Dagobert
II. Erbansprüche auf das nach Sigiberts
Tod verwaiste Ost-Reich rechtens geltend machen konnte.
In einer Urkunde vom 6.9.670, die der MEROWINGER
gemeinsam mit seiner Tante und Schwiegermutter Himnechilde,
der Witwe Sigiberts III., und deren
Tochter, seiner eigenen Ehefrau Bilichilde,
ausstellte, findet sich ein Formelbeleg für beide Königinnen.