Chintila                                           König der Westgoten (März 636-639)
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   Dez. 639
 

Sohn des Königs Swintila und der Theodora, Tochter vom Westgoten-König Sisebut
 

Thiele, Andreas: Tafel 219
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"

KINDILA (CHINTHILA)
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     640

Kindila (Chinthila) folgte 636 seinem Bruder Sisenand als König und mußte die Synode von 633 bestätigen. Er war damit ganz von der Kirche abhängig und mußte die Juden verfolgen.



Chintila war ein unbedeutender, völlig von den Großen und vom Klerus abhängiger König.

Claude, Dietrich: Seite 102,104,106
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"Adel, Kirche und Königtum im Westgotenreich. Vorträge und Forschungen Sonderband 8"

Sein Nachfolger Chintila, der 636 den Thron bestieg, ohne daß Einzelheiten seiner Erhebung bekannt wären, berief im ersten Jahr seiner Regierung eine Reichssynode nach Toledo ein. Im Vordergrund der Beratungen stand das Bestreben, den König und seine Familie zu schützen. Wer zu Lebzeiten eines Herrschers Absprachen über künftige Wahlen zu treffen versuchte, verfiel der Exkommunikation. Der Sicherung der Herrschaft eines rechtmäßig Gewählten diente das Verbot, dem König zu fluchen. Anscheinend fürchtete Chintila, daß seine Familie nach seinem Tode unter dem Vorwand, sich an Reichsgut bereichert zu haben, ihren Allodialbesitz verlieren könne. Das Konzil untersagte, die Mitglieder der königlichen Familie nach dem Tode eines Herrschers ihrer Güter zu berauben.
Schon zwei Jahre später berief Chintila ein weiteres Reichskonzil ein. Die Gründe für die eher königsfreundliche Haltung des Konzils lassen sich aus dem 15. Kanon erschließen, demzufolge Schenkungen an die Kirche nicht wieder zurückgefordert werden durften.
Der Schutz der Kirche scheint Chintila genutzt zu haben, denn seine Herrschaft fand ein friedliches Ende. Es gelang ihm sogar, seinem Sohn Tulga die Nachfolge zu sichern. Da er noch in jugendlichem Alter stand, verdankte er seine Herrschaft vermutlich dem Willen seines Vaters, wenn auch eine Wahlhandlung bezeugt ist [79 Fredegar IV, c. 82, MGH SS rer. Merov. II, p. 162.]. Damit begegnet erstmals eine neue Form der Thronfolge im Westgoten-Reich: die Wahl zum Mitregenten zu Lebzeiten des Vaters.
 
 
 
 

  oo N.N.
          
 
 
 
 

Kinder:

  Tulga
     
 
 
 
 

Literatur:
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Claude, Dietrich: Adel, Kirche und Königtum im Westgotenreich. Vorträge und Forschungen Sonderband 8, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1971 Seite 102 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001 Seite 101 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 219 -