RITTERORDEN


Lexikon des Mittelalters:
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Ritterorden
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Nach dem 1. Kreuzzug entstanden neuartige Gemeinschaften, die als geistliche R
itterorden bezeichnet werden. Sie verbanden karitative Aufgaben mit dem Pilgerschutz und dem militärischen Kampf gegen Glaubensfeinde, später auch gegen Häretiker, zuerst in Syrien (Templer 1120/29, Johanniter nach 1135, Deutscher Orden 1198), dann auf der Iberischen Halbinsel (Êvora /Avís 1145/1212, Calatrava 1157, Santiago/ Jacobusorden 1161/70, Alcántara 1176, im 14. Jh. Montesa und Christusorden) und im Baltikum (Schwertbrüderorden 1202/03, Orden von Dobrin 1228). Spezieller ausgerichtet waren Lazariten, Mercedarier, Militia Jesu Christi. Die Ritterorden umfaßten in der Regel drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter (milites), dienende Brüder (servientes) und Kleriker (capellani), außerdem confratres und zum Teil weibliche Zweige. Durch die Ablegung der Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam dem Kirchenrecht unterstellt, seit »De laude novae militiae« Bernhards von Clairvaux zu Unrecht oft als Mönche bezeichnet, waren es in Wirklichkeit Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die Ordensaufgabe. Diese erforderte eine straffe hierarchisch-zentralistische Organisation zur Nutzung des rasch wachsenden Besitzes. An der Spitze stand jeweils ein Meister (Großmeister, Hochmeister) mit einem Konvent hoher Würdenträger und dem Generalkapitel, darunter Provinzen bzw. 'Zungen', (Groß-)Priorate, Kommenden und Häuser. Die Ritterorden wurden eine Art stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der iberischen Reiche (dort oft in enger Verflechtung mit dem Königtum) mit gewaltigen Burgen als Stützpunkten und erlitten im Kampf oft existenzbedrohende Verluste fast ihres ganzen Aufgebots. Äußeres Zeichen waren verschiedenfarbige Kreuze und Mäntel, für die innere Ordnung sorgten vom Papsttum bestätigte Regeln, daneben Statuten und Verfahrensvorschriften (usances, esgarts). Die durch umfangreiche Privilegien erreichte Autonomie und der umfangreiche Besitz stießen schon im 12. Jh. auf den Widerstand des Episkopats (III. Laterankonzil) und führte im 13. Jh. wegen der Verwicklung in Finanzgeschäfte zu wachsender Kritik mit der Forderung nach einer Zusammenfassung der verschiedenen Institutionen. Der Templerorden wurde im Verlauf eines spektakulären Prozesses 1312 (Philipp IV. von Frankreich, Konzil von Vienne) aufgehoben. Der Deutsche Orden gelangte im Baltikum (Preußen, Livland) seit 1227, die Johanniter auf Rhodos 1310, seit 1530 auf Malta zu eigener Staatlichkeit. Im Spät-Mittelalter führten wirtschaftliche Verarmung und Klerikalisierung zu vielfachen Reformversuchen. Reformation, absolutistischer Staat und Französische Revolution brachten für die meisten Ritterorden das Ende, die zim Teil als Militär- oder Verdienstorden wieder auflebten; nur die Malteser sind bis heute völkerrechtlich. Subjekt.
Seit dem 14. Jh. entstanden auf fürstliche Initiative teils rein weltliche, teils kirchliche, oft kurzlebige R
itterorden für Türken- und Häretikerabwehr und zur Integration des Adels mit den Idealen ritterlichen Tugenden wie Treue, Loyalität, Mut, höfische Liebe (zum Beispiel Orden des Hl. Geistes in Frankreich, Hosenbandorden in England, Orden des Goldenen Vlieses in Burgund), daneben die Annuntiaten (1364), Antoniter/ Antoniusritterorden (1382), Drachenorden (1408), Adlerorden (1433), Mauritiusorden (1434), St. Georgsorden (1469), Michaelsorden (1469), Loretoorden (1561) usw., in deren weiteres Umfeld auch der Ritterorden des Hl. Grabes gehört.

R. Hiestand