RITTERORDEN
Lexikon des Mittelalters:
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Ritterorden
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Nach dem 1. Kreuzzug entstanden neuartige Gemeinschaften, die als
geistliche Ritterorden
bezeichnet werden. Sie verbanden karitative Aufgaben mit dem
Pilgerschutz und dem militärischen Kampf gegen Glaubensfeinde,
später auch gegen Häretiker, zuerst in Syrien (Templer
1120/29, Johanniter nach 1135, Deutscher Orden 1198), dann auf der
Iberischen Halbinsel (Êvora /Avís 1145/1212, Calatrava
1157, Santiago/ Jacobusorden 1161/70, Alcántara 1176, im
14. Jh. Montesa und Christusorden) und im Baltikum
(Schwertbrüderorden 1202/03, Orden von Dobrin 1228). Spezieller
ausgerichtet waren Lazariten, Mercedarier, Militia Jesu Christi. Die Ritterorden
umfaßten in der Regel drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter (milites), dienende Brüder (servientes) und Kleriker (capellani), außerdem confratres und zum Teil weibliche
Zweige. Durch die Ablegung der Gelübde von Armut, Keuschheit und
Gehorsam dem Kirchenrecht unterstellt, seit »De laude novae
militiae« Bernhards von
Clairvaux zu Unrecht oft als Mönche bezeichnet, waren es in
Wirklichkeit Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die
Ordensaufgabe. Diese erforderte eine straffe
hierarchisch-zentralistische Organisation zur Nutzung des rasch
wachsenden Besitzes. An der Spitze stand jeweils ein Meister
(Großmeister, Hochmeister) mit einem Konvent hoher
Würdenträger und dem Generalkapitel, darunter Provinzen bzw.
'Zungen', (Groß-)Priorate, Kommenden und Häuser. Die Ritterorden
wurden eine Art stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der
iberischen Reiche (dort oft in enger Verflechtung mit dem
Königtum) mit gewaltigen Burgen als Stützpunkten und erlitten
im Kampf oft existenzbedrohende Verluste fast ihres ganzen Aufgebots.
Äußeres Zeichen waren verschiedenfarbige Kreuze und
Mäntel, für die innere Ordnung sorgten vom Papsttum
bestätigte Regeln, daneben Statuten und Verfahrensvorschriften (usances, esgarts). Die durch umfangreiche
Privilegien erreichte Autonomie und der umfangreiche Besitz
stießen schon im 12. Jh. auf den Widerstand des Episkopats
(III. Laterankonzil) und führte im 13. Jh. wegen der
Verwicklung in Finanzgeschäfte zu wachsender Kritik mit der
Forderung nach einer Zusammenfassung der verschiedenen Institutionen.
Der Templerorden wurde im Verlauf eines spektakulären Prozesses
1312 (Philipp
IV. von Frankreich, Konzil von Vienne) aufgehoben. Der Deutsche
Orden gelangte im Baltikum (Preußen, Livland) seit 1227, die
Johanniter auf Rhodos 1310, seit 1530 auf Malta zu eigener
Staatlichkeit. Im Spät-Mittelalter führten wirtschaftliche
Verarmung und Klerikalisierung zu vielfachen Reformversuchen.
Reformation, absolutistischer Staat und Französische Revolution
brachten für die meisten Ritterorden
das Ende, die zim Teil als Militär- oder Verdienstorden wieder
auflebten; nur die Malteser sind bis heute völkerrechtlich.
Subjekt.
Seit dem 14. Jh. entstanden auf fürstliche Initiative teils
rein weltliche, teils kirchliche, oft kurzlebige Ritterorden
für Türken- und Häretikerabwehr und zur Integration des
Adels mit den Idealen ritterlichen Tugenden wie Treue, Loyalität,
Mut, höfische Liebe (zum Beispiel Orden des Hl. Geistes in
Frankreich, Hosenbandorden in England, Orden des Goldenen Vlieses in
Burgund), daneben die Annuntiaten (1364), Antoniter/
Antoniusritterorden (1382), Drachenorden (1408), Adlerorden (1433),
Mauritiusorden (1434), St. Georgsorden (1469), Michaelsorden
(1469), Loretoorden (1561) usw., in deren weiteres Umfeld auch der Ritterorden
des Hl. Grabes gehört.
R. Hiestand