Einzige Tochter des Fürsten Bohemund IV. von Antiochia-Tripolis
aus seiner 2. Ehe mit der Melisendis von Jerusalem-Zypern,
Tochter von König Amalrich II.
Thiele, Andreas: Tafel 174
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
Ergänzungsband"
MARIA, Eventualerbin von Jerusalem
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* ..., + nach 1307
Maria tritt aus gegnerschaft zum Haus
LUSIGNAN ihre Thronansprüche dem
Haus ANJOU ab.
Der Tod Konradins von Hohenstaufen (+ 29. Oktober 1268) bedeutete das Erlöschen der älteren Linie des Königshauses von Jerusalem, welche von Königin Maria, genannt La Marquise, abstammte. Zunächst in der Erbfolge stand jetzt das Königshaus von Zypern, das von Marias Halbschwester Alice von Champagne abstammte. Der Erbanspruch König Hugos III. war durch seine Ernennung zum Regenten stillschweigend anerkannt worden, als nämlich sein Vetter Hugo von Brienne, dessen Erbrechte gesetzlich besser begründet waren als seine eigenen, übergangen wurde. Er trat seinem Vetter nicht in den Weg. Aber ehe König Hugo seine zweite Krone in Empfang nehmen konnte, mußte noch ein anderer Bewerber in Betracht gezogen werden. Königin Marias zweite Halbschwester Melisende von Lusignan war die 2. Gattin des Fürsten Bohemund IV. von Antiochia, und ihre Tochter Maria war noch am Leben. Während Hugo gegenüber Maria für sich in Anspruch nehmen konnte, daß er aus einer früheren Ehe der Königin Isabella stamme, stand Maria der Königin Isabella um eine Generation näher. Sie erschien vor dem Hochgericht und erklärte, die Thronfolge richte sich nach dem Grad der Verwandtschaft mit Königin Isabella, die ihr eigener, Konradins und Hugos gemeinsamer Vorfahre war. Eine Enkelin, so argumentierte sie, habe Vorrang vor einem Urenkel. Hugo erwiderte, seine Großmutter, Königin Alice, sei als Regentin anerkannt worden, weil sie die nächstberechtigte Erbin war, und ihr Sohn, König Heinrich von Zypern, sei seinerseits bei ihrem Tod als Regent anerkannt worden, und schließlich seien auf Heinrich dessen Witwe und sodann Hugo selbst als Vormünder des jungen Hugo II. gefolgt. Er verkörpere folglich jetzt Alices Linie. Maria entgegnete darauf, man habe hierin einen Fehler begangen, denn ihre Mutter Melisende hätte von Rechts wegen Alices Nachfolgerin als Regentin sein müssen. Nach einiger Auseinandersetzung, in welcher Maria von den Tempelrittern unterstützt wurde, sprachen sich die Rechtsgelehrten von Outremer zugunsten der Ansprüche Hugos aus. Hätten sie ihn abgewiesen, hätten sie damit eingestehen müssen, daß sie sich vorher geirrt hatten. Maria weigerte sich, den Urteilsspruch hinzunehmen. Sie gab am Tag von Hugos Krönung öffentlich ihren förmlichen Einspruch kund und machte sich dann geschäftig nach Italien auf, um der päpstlichen Kurie ihren Fall zu unterbreiten. Als sie in Rom eintraf, war der Heilige Stuhl gerade unbesetzt; aber Gregor X., der 1271 zum Papst gewählt wurde, erwies ihr seine Anteilnahme und gestattete ihr, die Frage vor dem Konzil von Lyon im Jahr 1274 zur Sprache zu bringen. Hier erschienen jedoch Vertreter aus Akkon, die erklärten, das Hochgericht von Jerusalem allein habe über die Thronfolge im Königreich zu entscheiden, und die Angelegenheit wurde daraufhin fallengelassen. Gregor traf, noch ehe er 1276 starb, eine Vereinbarung für Maria zum Verkauf ihres Anspruchs an Karl von Anjou. Dieses Geschäft wurde im März 1277 abgeschlossen. Die Prinzessin erhielt 1.000 Goldpfunde und eine Jahresrente von 4.000 Pfund tournois. Die Jahresrente wurde von Karl II. von Anjou bestätigt; aber es ist zweifelhaft, wieviel Geld Maria, die im Jahr 1307 noch am Leben war, tatsächlich erhalten hat.
Mayer, Hans Eberhard: Seite 220,247,248
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"Geschichte der Kreuzzüge"
Als 1267 König Hugo II. von Zypern, Regent von Jerusalem, starb, trat sein Vetter Hugo von Antiochia-Lusignan in Zypern seine Nachfolge als König Hugo III. an, verlangte aber auch die Regentschaft über Jerusalem. Hierüber kam es in der Haute Cour in Akkon zu einer Auseinandersetzung mit Maria von Antiochia, die zu einer bemerkenswerten Fortentwicklung der Verfassung führte. Maria berief sich zu Recht darauf, sowohl die nächste Verwandte des ja noch lebenden Titular-Königs Konradin zu sein wie auch die nächste Verwandte seiner Großmutter Isabella II., die als letzte den Thron im Osten innegehabt hatte. Hugo dagegen argumentierte, er sei der nächste Verwandte des letzten Regenten Hugo II. (ein Prinzip, das schon bei der Bestellung Heinrichs I. von Zypern zum Regenten 1246 eine Rolle gespielt haben mag, falls seine Tante Melisendis seine Ansprüche nicht nur an der Kurie, sondern auch in Akkon bekämpfte), weshalb er diesem ja in Zypern nachgefolgt sei. Hätte die Haute Cour sich an ihre eigene Entscheidung von 1265 gehalten, so hätte sie jetzt den Anspruch Marias anerkennen müssen, denn diese stand, obwohl einer jüngeren Linie entstammend, geblütsrechtlich sogar um eine ganze Generation näher als Hugo III. an der letzten gemeinsamen direkten Vorfahrin, Isabella I. von Jerusalem, und nicht durch eine frühere Geburt, was 1264 den Ausschlag gegeben hatte. An dem 1264 etabliierten Prinzip, daß die Primogenitur hier unbeachtlich sei, es also nicht darauf ankomme, der älteren Linie zu entstammen, hielt man auch 1269 fest, was an sich Maria begünstigte. Trotzdem wurde Hugo III. Regent von Jerusalem mit keinem anderen Recht, als daß er der nächste Verwandte nicht etwa des Herrschers Konradins, sondern des letzten Regenten war. Nach Konradins Hinrichtung weitete sich nun der Streit um die Regentschaft zum Streit um die Thronfolge aus. Hugo III. wurde jetzt auch König von Jerusalem, aber Maria resignierte nicht, sondern gab bei seiner Krönung 1269 durch einen Notar Protest zu Protokoll. Die Krone von Jerusalem wurde nun zum Handelsobjekt, denn Maria verkaufte 1277 in einem bisher unvorstellbare gewesenen Akt ihre Ansprüche an Karl von Anjou.
Kiesewetter, Andreas: Seite 47,364
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II.
von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence
und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"
Bestärkt wurden die Hoffnungen Karls,
seine Angriffspläne gegen Byzanz nun in die Tat uumsetzen zu können,
noch durch den Erwerb des Königreiches Jerusalem. Zu Beginn des Jahres
1277 hatte ihm Maria von Antiochia, die allerdings sehr zweifelhafte
Ansprüche auf den Thron von Jerusalem erhob, ihre Rechte gegen
eine Jahresrente von 4.000 Pfund Turnosen abgetreten [7 Minieri
Riccio, Genealogia Carlo I, 142 Nr. 16 = RRH I, Nr. 1.411; Guillelmus de
Nangiaco, Chronicon, ed. Gueraud I, 250 (mit falscher Jahresangabe 1278).
Nach der phantastischen Angabe des Frater lordanus, ed. Mas Latrie, Histoire
2, 130 wollte Karl Maria ursprünglich
sogar ehelichen und ihr nach ihrer Ablehnung zumindest die Grafschaft Anjou
abtreten. Vgl. Hill 2,163ff.; Runciman, Crusader States, 583f.; Schein
59.]. König Hugo III. von Lusignan stand
dieser Entwicklung ohnmächtig gegenüber, und Karl
wurde rasch in den Resten des Königreiches Jerusalem als
König anerkannt.
Die Entscheidung Karls I.,
der Maria von Antiochia für eine Jahresrente von 4.000 Pfund
Turnosen die Ansprüche auf das Königreich Jerusalem abzukaufen,
erwies sich nachträglich als Bumerang, da sein Sohn diese Rente nun
in der Folgezeit für einer eine Fata Morgana zu zahlen hatte. Durch
Vermittlung der Kardinäle Gerhard von Parma, Benedikt Caetani und
Hugues Aycelin de Billom kam am 20. Juni 1289 ein Kompromiß zustande,
da Maria geklagt hatte, sie habe seit vier Jahren und sechs Monaten
keine Zahlung mehr erhalten. Der ANGIOVINE
verpflichtete sich, der Fürstin von Antiochia sofort 1.000 Pfund Turnosen
und an König Philipp IV., der
Maria einst dieselbe Summe geliehen hatte, ebenfalls 1.000 Pfund
Turnosen auszuzahlen. Zusätzlich sollte der König rückwirkend
für die nicht erfolgte Zahlung von 18.000 Pfund zumindest 6.000 Pfund
Turnosen zahlen. In den folgenden drei Jahren hatte der König an Maria
dann jährlich 2.000 Pfund aus den Einnahmen der gabella von
Trani zu entrichten; ab 1292 sollten ihr dann wieder wie vor 1285 jährlich
4.000 Pfund angewiesen werden. Als Gegenleistung verzichtete Maria
auf sämtliche Ansprüche bezüglich der Restschulden Karls
I. und Karls II. Obwohl
der König am 14. November 1289 an den Sekreten Apuliens Befehl erteilt
hatte, an Maria jährlich die 2.000 versprochenen Pfund aus
der Dogana von Trani auszuzahlen, scheinen sich angesichts der zerrütteten
Staatsfinanzen Schwierigkeiten bei der Überweisung der jährlichen
Pension, die entsprechend den Bedingungen des Vergleichs von 1289 durch
Karl Martell am 21. August 1289 auf
4.000 Pfund angehoben worden war [2 SM 2/1, 225 A. 1. Die restlichen
2.000 Unzen sollten aus den Einkünften der subventio generalis
gezahlt werden.], ergeben zu haben. Am 18. Januar 1293 wurden Maria
deshalb auch noch die Einkünfte der Dogana von Barletta auf sechs
Jahre im Wert von insgesamt 6.000 Pfund Turnosen angewiesen. Wiederholt
sah sich der König aber darüber hinaus gezwungen, Anleihen aufzunehmen
[4 Am 26. August 1290 erteilte Karl II.
an die Templer von Paris Befehl, von einer Anleihe, die sie ihm gewährt
hatten, 1.000 Pfund an Maria von Antiochia auszuzahlen: RA 33, 106
f. Nr. 121, 127 Nr. 168. Aus dem Mandat Karl Martells
1291 ergibt sich ebenfalls, daß für die Monate Juni und Juli
1292 keine Zahlung erfolgt war: SM 2/1, 225 A.1.] oder Maria die
Ausfuhr von Getreide aus den Häfen Apuliens unter Erlassung des
ius exiture zu gestatten [5 Am 15. Mai 1294 erlaubte der König
der Maria, 6.000 Salmen (1.200 Tonnen) Weizen aus dem Regno zollfrei
auszuführen, um seine Schulden zu begleichen: BNN, Carte Fusco, Busta
XXXII, fasc. 12 [Reg. ang. 59, f. 25r]. Da das ius exiture wohl
zehn Unzen je 100 Salmen betrug (vgl. Seite 481 Anmerkung 1), dürfte
mit diesem Ausfuhrprivileg eine Schuld von 600 Unzen (1.500 Pfund Turnosen)
begleichen worden sein.]. Da es die angespannten Staatsfinanzen nicht zuließen,
weiter jährlich 4.000 Pfund Turnosen (1.600 Goldunzen) an Maria
von Antiochia auszuzahlen, wurde im Mai 1294 ein neuer Kompromiß
geschlossen: Am 15. Mai belehnte der ANGIOVINE
die Fürstin mit dem Kastell Canosa, dessen jährliche Einkünfte120
Goldunzen (300 Pfund Turnosen) betrugen. Zugleich sollten aber jährlich
800 Unzen (2.000 Pfund) aus den Einkünften der Sekretie Apuliens an
Maria gezahlt werden [7 SM 2/1, 151 Nr. 2: Befehl Karls
II. vom 26. Dezember 1294 an den Sekreten Apuliens, an Maria
jährlich 800 Unzen (2.000 Pfund) auszuzahlen. Vgl. Minieri Riccio;
Studi fascioli, 64 (1297 XII 27); Hill 2, 191 f.], und die Fürstin
auch weiterhin bis zum Januar 1299 jährlich 400 Unzen (1.000 Pfund)
aus der Dogana von Barletta erhalten [8 Chiarito, 69f A. 5: Quittung
der Maria vom 16. Mai 1294, in welcher diese erklärt, da Karl
II. durch verschieden Zahlungen und Ausfuhrlizenzen seine Schulden
bis 20. Juni 1294 abgetragen haben wird.]. Auch in diesem Fall erwies sich
die Politik Karls I. als schwere Hypothek
für seinen Sohn.
Literatur:
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Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge der Regierung
König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel,
die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts,
Matthiesen Verlag 1999 Seite 47,364,498 - Mayer, Hans Eberhard:
Geschichte der Kreuzzüge, Verlag W. Kohlhammer GmbH 1995 Seite
220, 247,248 - Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge,
Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 1107-1108,1110,
1121,1125 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs-
und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994
Tasfel 174 -