Kiesewetter, Andreas: Seite
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II.
von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft
Provence
und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"
Zwei Tage später gab Martin IV. dem
Kardinallegaten
genaue Anweisungen bezüglich der Verhandlungen, die er mit Philipp
III. führen sollte. Am 1. September erklärte er
die
Schenkung des Königreiches Aragon an den Infanten
Alfons für null und nichtig, ehe er am 3.
September
Jean
Cholet beauftragte, das Iuramentum
Karls
von Valois für das
Königreich
Aragon entgegenzunehmen.
Nachdem Martin IV.
dem französischen König
am 2. September 1283 den Zehnten für das Königreich
Frankreich
auf drei Jahre zugestanden hatte, nahm Philipp
III. am 22. Februar 1284 die Belehnung seines jüngeren
Sohnes Karl von Valois mit
dem
Königreich
Aragon an. Am 5. Mai 1284 wurde Karl
von
Valois
durch Martin IV. mit den Königreichen Aragon und Valencia
belehnt,
und Philipp begann mit den
Vorbereitungen
für einen kriegerischen Einfall in Katalonien.
Der Heilige Stuhl hatte ferner alle Maßnahmen,
die zur Absetzung Peters von Aragon
und seiner Erben eingeleitet worden waren, rückgängig zu
machen
und die Belehnung Karls von Valois mit
den Königreichen Aragon und Valencia für nichtig zu
erklären.
Karl II.
verpflichtete
sich, innerhalb der nächsten zehn Monate einen dreijährigen
Waffenstillstand
von der römischen Kirche, Philipp IV.von
Frankreich und Karl von Valois zu
erlangen.
König Philipp IV. lehnte
den Vertrag von Canfranc brüsk ab, da sein Bruder Karl
von Valois für den Verzicht auf den aragonesischen
Königsthron
nicht entschädigt werden sollte.
Doch standen noch zwei andere Punkte auf der
Tagesordnung
von Rieti: Der Friedensschluß mit Jakob
und
die Entschädgung Karls von Valois
für seinen möglichen Verzicht auf die aragonesische Krone.
Als dritter Punkt wurde in Rieti eine Kompensation
für
den Verzicht Karls von Valois auf
die
Martinische Schenkung verhandelt. Die Aufgabe der Ansprüche des
französischen
Prinzen auf die aragonesische Krone war eine der wichtigsten
Voraussetzungen
für den Friedensschluß mit Alfons
III.
Vermutlich
wurde schon im September 1289 die Heirat einer Tochter des ANGIOVINEN
mit dem Grafen von Valois beschlossen,
wobei jene die Erbapanagen Karls
II., Anjou und Maine, als Mitgift in die Ehe bringen
sollte.
Nach kurzen Verhandlungen konnt am 29. Dezember
entsprechend
den Verainbarungen, die Karl mit
Nikolaus
IV. im September in Rieti getroffen hatte, in Corbeil-Essones
ein
Vertrag
geschlossen werden, der die Entschädigung Karls
von Valois für den aragonischen Thronverzicht regelte.
Der Vertrag sah vor, daß der französische Prinz
Margarethe, die älteste Tochter Karls
II., heiraten [Schon am 17. Dezember hatte der König
von
Neapel dem VALOIS, der
übrigens
bei den Verhandlungen von Corbeil, wie sich aus dem Vertragskontext
ergibt,
nicht persönlich anwesend war, die Hand seiner Tochter
angetragen.]
und die angiovinische Prinzessin
die
Grafschaften Anjou und Maine als
Mitgift in die Ehe einbringen sollte.
Als Gegenleistung hatte Karl von Valois dann
anläßlich des Friedensschlusses mit Alfons
III. offiziell auf die Königreiche Aragon und Valencia
Verzicht zu leisten. Selbst wenn der Frieden mit Aragon nicht zustande
kommen sollte und der VALOIS nicht
dem Thron Aragons entsagen würde, gingen die Grafschaften in
seinen
Besitz über.
Wie erwartet überbrachten die päpstlichen
Legaten
die endgültige Ehedispens für die Heirat Margarethes
von Anjou mit Karl von Valois,
welche die Kardinäle am 10. Juni noch einmal transumieren
ließen.
Noch vor der Eheschließung Karls von
Valois
mit
der angiovinischen Prizessin [Nach
Guillelmus de Nangiaco, Chronicon, ed. Gueraud I, 278, fand die
Hochzeit
zwischen Margarethe von Anjou und
Karl
von Valois am 15. August 1290 statt. Die Forschung ist
bisher
dieser Angabe kritiklos gefolgt. Doch ergibt sich aus der in der
folgenden
Anmerkung zitierten Urkunde, daß die Eheschließung am 18.
August
noch nicht erfolgt war. Erstmals wird in einer Urkunde von September
1290
(ADBR, B 389) durch Philipp den Schönen
die Ehe als geschlossen bezeichnet.] bestätigte endlich Karl
II. am 18. August 1290 die Abtretung der Grafschaften Anjou
und Maine an den KAPETINGER.
Der Vertrag von Senlis sah vor, daß Margarethe
die
beiden Grafschaften, wie im Vertrag von Corbeil-Essones festgelegt, als
Mitgift in die Ehe einbringen sollte und diese an Karl
von Valois und die Erben aus der gemeinsamen Ehe fallen
sollten. Karl
von Valois sollte als Gegenleistung nach dem
Friedensschluß
mit Aragon und auf Aufforderung des Papstes seine Ansprüche auf
Aragon
und Valencia aufgeben. Blieb die Ehe kinderlos, sollten Anjou
und Maine
an die französische Krone übergehen. Kam wider Erwarten kein
Friedensschluß zustande, fielen die Grafschaften gleichfalls an
den
Bruder Philipps IV., doch sollte
im
Falle von dessen kinderlosem Tod Maine bei Margarethe
verbleiben, während Anjou wieder in den Besitz der ANGIOVINEN
überging.
Philipp IV. hatte
Ende 1291 möglicherweise wirklich mit Kriegsplänen gegen
Aragon
gespielt, da einige aragonesische Adlige sich am 14. November 1291
bereit
erklärt hatten, Karl von Valois,
der nach dem Scheitern des Friedens von Brignoles seine Ansprüche
auf die Krone Aragons erneuert hatte, als König anzuerkennen.
Als Karl von Valois
am 13. Oktober 1292 Hugues de Conflans
und Jean de Burlas nach Aragon
sandte,
um die Treueide einiger Adliger entgegenzunehmen und weitere
Unterstützung
für sein Titular-Königtum zu suchen, beauftragte der
ANJOU Pierre de l'Isle, ebenfalls nach Aragon zu
gehen,
damit
er den Klerus und Adel Aragons zur Unterstützung des
Königtums
des KAPETINGERS
bewege.
Am 20. Juni 1295 konnte schließlich eine Reihe
von bilateralen Verträgen geschlossen werden, welche den
bedingungslosen
Verzicht Karls von Valois auf die
Martinische
Schenkung vorsahen und das mallorcanische Problem dem Schiedsspruch des
Papstes unterwarfen.
Am 28. Juni 1295 bestätigte der
angiovinische Kronprinz Karl
Martell die Abtretung der
Grafschaften
Anjou und Maine an Karl von Valois und
beseitigte somit das letzte Hindernis, welches dem endgültigen
Verzicht
des kapetingischen Prinzen auf
Aragon
im Wege stand. Der KAPETINGER
setzte
keine Widerstände mehr entgegen und bestätigte am 7. Juli
1295
noch einmal ausdrücklich den Thronverzicht auf Aragon.