Kiesewetter, Andreas: Seite 143,158,170,190,194,218,220,223-226,231-234,244,248-251,285,287,292
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"

Zwei Tage später gab Martin IV. dem Kardinallegaten genaue Anweisungen bezüglich der Verhandlungen, die er mit Philipp III. führen sollte. Am 1. September erklärte er die Schenkung des Königreiches Aragon an den Infanten Alfons für null und nichtig, ehe er am 3. September Jean Cholet beauftragte, das Iuramentum Karls von Valois für das Königreich Aragon entgegenzunehmen.
Nachdem Martin IV. dem französischen König am 2. September 1283 den Zehnten für das Königreich Frankreich auf drei Jahre zugestanden hatte, nahm Philipp III. am 22. Februar 1284 die Belehnung seines jüngeren Sohnes Karl von Valois mit dem Königreich Aragon an. Am 5. Mai 1284 wurde Karl von Valois durch Martin IV. mit den Königreichen Aragon und Valencia belehnt, und Philipp begann mit den Vorbereitungen für einen kriegerischen Einfall in Katalonien.
Der Heilige Stuhl hatte ferner alle Maßnahmen, die zur Absetzung Peters von Aragon und seiner Erben eingeleitet worden waren, rückgängig zu machen und die Belehnung Karls von Valois mit den Königreichen Aragon und Valencia für nichtig zu erklären.
Karl II. verpflichtete sich, innerhalb der nächsten zehn Monate einen dreijährigen Waffenstillstand von der römischen Kirche, Philipp IV.von Frankreich und Karl von Valois zu erlangen.
König Philipp IV. lehnte den Vertrag von Canfranc brüsk ab, da sein Bruder Karl von Valois für den Verzicht auf den aragonesischen Königsthron nicht entschädigt werden sollte.
Doch standen noch zwei andere Punkte auf der Tagesordnung von Rieti: Der Friedensschluß mit Jakob und die Entschädgung Karls von Valois für seinen möglichen Verzicht auf die aragonesische Krone.
Als dritter Punkt wurde in Rieti eine Kompensation für den Verzicht Karls von Valois auf die Martinische Schenkung verhandelt. Die Aufgabe der Ansprüche des französischen Prinzen auf die aragonesische Krone war eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Friedensschluß mit Alfons III. Vermutlich wurde schon im September 1289 die Heirat einer Tochter des ANGIOVINEN mit dem Grafen von Valois beschlossen, wobei jene die Erbapanagen Karls II., Anjou und Maine, als Mitgift in die Ehe bringen sollte.
Nach kurzen Verhandlungen konnt am 29. Dezember entsprechend den Verainbarungen, die Karl mit Nikolaus IV. im September in Rieti getroffen hatte, in Corbeil-Essones ein Vertrag geschlossen werden, der die Entschädigung Karls von Valois für den aragonischen Thronverzicht regelte. Der Vertrag sah vor, daß der französische Prinz Margarethe, die älteste Tochter Karls II., heiraten [Schon am 17. Dezember hatte der König von Neapel dem VALOIS, der übrigens bei den Verhandlungen von Corbeil, wie sich aus dem Vertragskontext ergibt, nicht persönlich anwesend war, die Hand seiner Tochter angetragen.] und die angiovinische Prinzessin die Grafschaften Anjou und Maine als Mitgift in die Ehe einbringen sollte. Als Gegenleistung hatte Karl von Valois dann anläßlich des Friedensschlusses mit Alfons III. offiziell auf die Königreiche Aragon und Valencia Verzicht zu leisten. Selbst wenn der Frieden mit Aragon nicht zustande kommen sollte und der VALOIS nicht dem Thron Aragons entsagen würde, gingen die Grafschaften in seinen Besitz über.
Wie erwartet überbrachten die päpstlichen Legaten die endgültige Ehedispens für die Heirat Margarethes von Anjou mit Karl von Valois, welche die Kardinäle am 10. Juni noch einmal transumieren ließen. Noch vor der Eheschließung Karls von Valois mit der angiovinischen Prizessin [Nach Guillelmus de Nangiaco, Chronicon, ed. Gueraud I, 278, fand die Hochzeit zwischen Margarethe von Anjou und Karl von Valois am 15. August 1290 statt. Die Forschung ist bisher dieser Angabe kritiklos gefolgt. Doch ergibt sich aus der in der folgenden Anmerkung zitierten Urkunde, daß die Eheschließung am 18. August noch nicht erfolgt war. Erstmals wird in einer Urkunde von September 1290 (ADBR, B 389) durch Philipp den Schönen die Ehe als geschlossen bezeichnet.] bestätigte endlich Karl II. am 18. August 1290 die Abtretung der Grafschaften Anjou und Maine an den KAPETINGER.
Der Vertrag von Senlis sah vor, daß Margarethe die beiden Grafschaften, wie im Vertrag von Corbeil-Essones festgelegt, als Mitgift in die Ehe einbringen sollte und diese an Karl von Valois und die Erben aus der gemeinsamen Ehe fallen sollten. Karl von Valois sollte als Gegenleistung nach dem Friedensschluß mit Aragon und auf Aufforderung des Papstes seine Ansprüche auf Aragon und Valencia aufgeben. Blieb die Ehe kinderlos, sollten Anjou und Maine an die französische Krone übergehen. Kam wider Erwarten kein Friedensschluß zustande, fielen die Grafschaften gleichfalls an den Bruder Philipps IV., doch sollte im Falle von dessen kinderlosem Tod Maine bei Margarethe verbleiben, während Anjou wieder in den Besitz der ANGIOVINEN überging.
Philipp IV. hatte Ende 1291 möglicherweise wirklich mit Kriegsplänen gegen Aragon gespielt, da einige aragonesische Adlige sich am 14. November 1291 bereit erklärt hatten, Karl von Valois, der nach dem Scheitern des Friedens von Brignoles seine Ansprüche auf die Krone Aragons erneuert hatte, als König anzuerkennen.
Als Karl von Valois am 13. Oktober 1292 Hugues de Conflans und Jean de Burlas nach Aragon sandte, um die Treueide einiger Adliger entgegenzunehmen und weitere Unterstützung für sein Titular-Königtum zu suchen, beauftragte der ANJOU Pierre de l'Isle, ebenfalls nach Aragon zu gehen, damit er den Klerus und Adel Aragons zur Unterstützung des Königtums des KAPETINGERS bewege.
Am 20. Juni 1295 konnte schließlich eine Reihe von bilateralen Verträgen geschlossen werden, welche den bedingungslosen Verzicht Karls von Valois auf die Martinische Schenkung vorsahen und das mallorcanische Problem dem Schiedsspruch des Papstes unterwarfen.
Am 28. Juni 1295 bestätigte der angiovinische Kronprinz Karl Martell die Abtretung der Grafschaften Anjou und Maine an Karl von Valois und beseitigte somit das letzte Hindernis, welches dem endgültigen Verzicht des kapetingischen Prinzen auf Aragon im Wege stand. Der KAPETINGER setzte keine Widerstände mehr entgegen und bestätigte am 7. Juli 1295 noch einmal ausdrücklich den Thronverzicht auf Aragon.