SULTAN
Lexikon des Mittelalters:
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Sultan (arab. sultan, von aramäisch sultana
'Macht, Herrschaft')
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Neben Kalif der bedeutendste islamischer Herrschertitel.
Wurde der Begriff im Koran zunächst im ethischreligiösen Sinn
verwendet, so erfuhr er in der Zeit der ABBASIDEN
einen Bedeutungswandel und bezeichnete von nun an die Regierungsgewalt
bzw. deren Inhaber. Seit dem Niedergang des abbasidischen
Kalifats ließen sich die tatsächlichen Machthaber in Bagdad
zur Legitimierung ihrer usurpierten Gewalt vom Kalifen den Beinamen
bzw. Titel Sultan in zusammengesetzter Form, zum Beispeil sultan
ad-daula ('Inhaber der Staatsgewalt'), verleihen. Auch die heterodoxen FAATIMIDEN
gebrauchten den Titel des Sultans in der Verbindung 'Sultan des Islam'.
Zum eigtlichen Herrschertitel wurde die Bezeichnung Sultan unter den
türkischen SELGUQEN,
die ihn alsbald ohne einschränkenden Zusatz benutzten und ihn auf
ihren Münzen führten (zuerst Tugrul Beg,
gestorben 1063). Im Unterschied zu den höherstehenden SELGUQEN
gebrauchten die AYYUBIDEN
den Sultans-Titel nur in zusammengesetzter Form, zum Beispiel Saladin
als sultan al-guyus ('Oberbefehlshaber der Armee') und verwendeten ihn
nicht auf Münzen. Seit den Mamluken (1250-1517) wurde Sultan
endgültig und offiziell zum Titel (den sie sich von den in Kairo
residierenden »Schatten-Kalifen« verleihen ließen)
des höchsten Repräsentanten der irdischen Macht. Im Gegensatz
zu den schiitischen SAFAWIDEN in
Persien, die sich Sah nannten, führten die sunnitischen OSMANEN,
wahrscheinlich seit Bayezid I. (1389-1403), bis ins 20. Jh.
den Sultan-Titel.
Seit Mitte des 11. Jh. bemühten sich die islamischen Juristen und
Theologen, dem Sultanat (im Verhältnis zum Kalifat) eine
rechtliche Begründung zu geben. Nach al-Mawardi († 1058) leitet sich die
Macht des Sultans von der des Kalifen ab, der als Teil der
göttlichen Ordnung und ihr Bewahrer betrachtet wird.
Dementsprechend ist für al-Gazzali
(† 1111) der Sultan
auch nur Inhaber der irdischen Gewalt.
Badr ad-Din bên Gama'a († 1333) leitet den Sultan-Titel
dagegen aus dem Koran ab und
deutet ihn als herrscherliche Machtfülle: nicht mehr der Kalif,
sondern Gott selbst verleiht dem Mamluken-Sultan die Macht, der damit
auch nur noch Gott verantwortlich ist. Diese Entwicklung fand ihren
Abschluß unter den OSMANEN, die
seit der Eroberung des Mamluken-Reiches (1517) überhaupt keinen
Kalifen mehr benötigten, sondern diesen Titel mitübernahmen.
In seiner Doppelfunktion von Kalif und Sultan war der osmanische
Sultan als bedeutendster Herrscher der islam. Welt das Oberhaupt der
sunnit. Muslime.
P. Thorau