SULTAN


Lexikon des Mittelalters:
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Sultan (arab. sultan, von aramäisch sultana 'Macht, Herrschaft')
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Neben Kalif der bedeutendste islamischer Herrschertitel.

Wurde der Begriff im Koran zunächst im ethischreligiösen Sinn verwendet, so erfuhr er in der Zeit der ABBASIDEN einen Bedeutungswandel und bezeichnete von nun an die Regierungsgewalt bzw. deren Inhaber. Seit dem Niedergang des abbasidischen Kalifats ließen sich die tatsächlichen Machthaber in Bagdad zur Legitimierung ihrer usurpierten Gewalt vom Kalifen den Beinamen bzw. Titel Sultan in zusammengesetzter Form, zum Beispeil sultan ad-daula ('Inhaber der Staatsgewalt'), verleihen. Auch die heterodoxen FAATIMIDEN gebrauchten den Titel des Sultans in der Verbindung 'Sultan des Islam'. Zum eigtlichen Herrschertitel wurde die Bezeichnung Sultan unter den türkischen SELGUQEN, die ihn alsbald ohne einschränkenden Zusatz benutzten und ihn auf ihren Münzen führten (zuerst Tugrul Beg, gestorben 1063). Im Unterschied zu den höherstehenden SELGUQEN gebrauchten die AYYUBIDEN den Sultans-Titel nur in zusammengesetzter Form, zum Beispiel
Saladin als sultan al-guyus ('Oberbefehlshaber der Armee') und verwendeten ihn nicht auf Münzen. Seit den Mamluken (1250-1517) wurde Sultan endgültig und offiziell zum Titel (den sie sich von den in Kairo residierenden »Schatten-Kalifen« verleihen ließen) des höchsten Repräsentanten der irdischen Macht. Im Gegensatz zu den schiitischen SAFAWIDEN in Persien, die sich Sah nannten, führten die sunnitischen OSMANEN, wahrscheinlich seit Bayezid I. (1389-1403), bis ins 20. Jh. den Sultan-Titel.
Seit Mitte des 11. Jh. bemühten sich die islamischen Juristen und Theologen, dem Sultanat (im Verhältnis zum Kalifat) eine rechtliche Begründung zu geben. Nach al-Mawardi (
1058) leitet sich die Macht des Sultans von der des Kalifen ab, der als Teil der göttlichen Ordnung und ihr Bewahrer betrachtet wird. Dementsprechend ist für al-Gazzali ( 1111) der Sultan auch nur Inhaber der irdischen Gewalt. Badr ad-Din bên Gama'a ( 1333) leitet den Sultan-Titel dagegen aus dem Koran ab und deutet ihn als herrscherliche Machtfülle: nicht mehr der Kalif, sondern Gott selbst verleiht dem Mamluken-Sultan die Macht, der damit auch nur noch Gott verantwortlich ist. Diese Entwicklung fand ihren Abschluß unter den OSMANEN, die seit der Eroberung des Mamluken-Reiches (1517) überhaupt keinen Kalifen mehr benötigten, sondern diesen Titel mitübernahmen. In seiner Doppelfunktion von Kalif und Sultan war der osmanische Sultan als bedeutendster Herrscher der islam. Welt das Oberhaupt der sunnit. Muslime.

P. Thorau