6. Sohn des Grafen Johann I. von Avesnes-Hennegau
und der Adelheid von Holland, Tochter von Graf Florenz IV.
Thiele, Andreas: Tafel 10
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und
Fürstenhäuser I Westeuropa"
FLORENZ
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* um 1255, + 1297
Titular-Fürst von Achaia-Morea
Florenz war zeitweise Statthalter von Seeland.
1289
oo Isabel de Villehardouin, Tochter und Erbin
des Fürsten Wilhelm "Großer Zahn" von Achaia
+ 1312
undd er Anna Komnena-Angelina
Ihre zwei anderen Ehen siehe Anjou I und Savoyen I d)
Karl II. von Anjou, ganz mit dem Kampf gegen Aragon beschäftigt und ohnedies ein schwacher Regent, gab 1289 Achaia als angiovinisches Lehen an Isabella, Wilhelms Tochter, die Florentius von Hennegau (1289-1297) heiratete. Nominell war Achaia wieder unabhängig, aber in Wahrheit beweisen die fortlaufenden Eingriffe Karls II., daß sich an dem angiovinischen Übergewicht nichts geändert hatte. Die Regierung des Florentius war jedoch dank einer besonnenen Politik gegenüber Byzanz friedlich und zeigte noch einmal den ritterlichen Glanz früherer Jahre.
Kiesewetter, Andreas: Seite 341-353,358,362-364
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II.
von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence
und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"
Wohl 1288 war Floris von Hennegau, der sechstgeborene
Sohn des Grafen von Hennegau, Johann I. von Avesnes, in das Königreich
Neapel gekommen [1 Im November 1287 ist er noch im Hennegau nachweisbar:
Godefroy, ed. Saint-Genois, 262 Nr. E 65. Zu seiner Person vgl. die Regesten
bei Godefroy, ed. Saint-Genois, 332 ff.; Mas Latrie, Princes, 10; Miller,
Latins, 169f. Zu den Verwandtschaftsverhältnissen vgl. C. Franke,
Beiträge zur Geschichte Johanns II. von Hennegau-Holland. Westdeutsche
Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Ergänzungsheft 5 (1889)
75ff., besonders 81]. Die Motive für diese Emigration sind unklar,
doch dürfte er sich in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben
[2 Am 22. November 1276 zahlte Floris von einer Gesamtschuld
über 200 holländische Pfund lediglich 50 an Dirk von Teilingen
zurück (Oorkondenboek 3, Nr. 1.758) und am 2. November 1286 war Floris
gezwungen, seine Einkünfte aus Etroeungt und der Mühle von
Bauffe zu verpfänden (ADN, B 1240= Godefroy, ed. Saint-Genois, 332
Nr. J 16).], nachdem sich der Plan einer Heirat mit Marie de Roeulx
aufgrund von Streitigkeiten über die Mitgift zerschlagen hatte [3
ADN, B 398 (1285 August 13).]. Obwohl ihm sein Cousin Floris V. von
Holland schon 1276 Moer an der Schelde als Allod geschenkt hatte
[4 Oorkondenboek 3, Nr. 1.713 (1276 Januar 15).], und sein Bruder
Johann II. von Avesnes ihm anschließend 1283 auch noch Etroeungt
(Dep. Nord) sowie 1287 Braine-le-Comte, Halle, Teile
von Braine-le-Chateau und die Wälder von Saisinnes (bei Thieusies)
und Sarse-le-Bois (Dep. Pasdu-Calais) als Lehen vergab, sah er offensichtlich
in den begrenzten räumlichen Möglichkeiten der Grafschaft Hennegau
für sich keine Zukunft mehr. Seine Hoffnungen sollten nicht enttäuscht
werden: Nach der griechischen und französischen Version der Chronik
von Morea hätte Floris im Sommer 1289 mit Jean de Chauderon
und Geoffroy de Tournay enge Beziehungen geknüpft und diese dann gebeten,
sich bei
Karl II. für seine Verheiratung
mit Isabella von Villehardouin und ihre Belehnung mit dem Fürstentum
Achaia zu verwenden. Die beiden Barone aus Morea wären dann tatsächlich
nach dieser Darstellung beim König vorstellig geworden und hätten
jenem unter Verweis auf die Notlage Achaias die Bitte des HENNEGAUERS
angetragen, welche der ANGIOVINE
bereitwillig aufnahm. Die aragonische Chronik läßt hingegen
Robert von Artois, den Schwager Floris',
die Initiative ergreifen, der Karl II.
gedrängt habe, den Bruder Johanns II. von Avesnes mit Isabella
zu verheiraten und mit Achaia zu belehnen. Wahrscheinlicher ist, daß
die Initiative von dem ANGIOVINEN selbst
ausging, zumal Floris schon in den Jahren 1272-1276 S-Holland für
Floris V. von Holalnd verwaltet hatte und somit die nötige Administrationspraxis
mitbrachte [1 Die Ernennung zum Bajulus für S-Holland
am 7.IX.1272 in Oorkondenboek 3, Nr. 1.610. Seine Amtszeit endete offensichtlich,
nachdem mit Floris V. Streitigkeiten über munitionibus et homagiuis
ausgebrochen waren, die der HENNEGAUER dem Grafen von Holland
leisten sollte: Oorkondenboek 3, Nr. 1.803 (1277 X 3).].
Zur Realisierung seiner Ziele wählte Karl
II. einen geschickten Mittelweg. Am 16. September 1289 wurde
anläßlich der Heirat mit Floris von Hennegau Isabella von
Villehardouin feierlich mit dem Fürstentum Achaia belehnt.
Bei dieser Belehnung ist vor allem hervorzuheben, daß die Tochter
Fürst Wilhelms II. allein mit dem Fürstentum belehnt wurde.
Ihrem Gemahl war somit nur die Rolle des Prinzgemahls zugedacht und er
durfte den Fürstentitel ausdrücklich nur zu Lebzeiten seiner
Gemahlin führen. Im Falle des erbenlosen Todes der Isabella
sollte Morea an das Haus ANJOU zurückfallen,
doch wurde Floris später zugestanden, die Ländereien in
Achaia, die er durch Verkauf oder Verpfändung seiner Besitzungen Braine-le-Comte
und Halle im Hennegau erworben hatte, auf Lebenszeit zu behalten. Isabella
erhielt das Lehen in capite - also direkt vom König
- und hatte dafür den Treueid und das ligische Homagium sowie Lehnsdienste
zu leisten. Doch enthielt der Lehnsvertrag eine Reihe von Klauseln, die
Karl II. weiterhin einen gewichtigen
Einfluß auf die inneren Angelegenheiten Achaias ließen. An
erster Stelle ist der berühmt-berüchtigte "Reversionsparagraph"
zu nennen, der vorsah, daß im Falle des Todes
Floris' Isabella
oder eine andere Erbin sich nur mit Zustimmung des angivinischen
Hofes erneut verheiraten dürfe. Sollte die Fürstin oder einer
ihrer Töchter gegen dieses Gebot verstoßen, fiel das Fürstentum
Achaia automatisch an das Haus ANJOU
zurück.
Noch im Herbst 1289 brach Floris von Hennegau,
der anläßlich der Belehnung seiner Gemahlin mit Achaia oder
anläßlich seiner Hochzeit von Karl
II. zum Comestabulus des Königreiches Neapel ernannt
worden war, mit seiner Gemahlin von Brindisi auf dem Seewege nach Morea
auf. Karl II. und Karl
Martell beauftragten am 26. September und 3. Oktober 1289 den
Giovanni da Gallipoli und Pierre de l'Isle, das Fürstenpaar nach Achaia
zu begleiten und in den Besitz des Fürstentums einzusetzen.
Karl II. ging dann
noch einen Schritt weiter und ernannte am 18. April 1290 Floris von
Hennegau zum Vikar von Korfu und Butrinti. Da Floris,
der vor allem mit den Angelegenheiten des Fürstentums Achaia beschäftigt
war, sich nicht persönlich nach Korfu oder Butrinti begeben konte,
revidierte Karl II. im folgenden Jahr
seine Entscheidung.
Doch hatten sich bei der Regierungsübernahme des
Floris in Achaia sofort Schwierigkeiten ergeben, da drei der wichtigsten
Lehnsträger des Fürstentums sich weigerten, dem HENNEGAUER
das Homagium zu leisten.
Die Amtsführung des HENNEGAUERS selbst wurde
streng durch Karl II. kontrolliert.
Als Floris 1291 willkürlich mehrere Lehen sequestierte, um
damit seine Familiaren zu belehnen, hatte er sich persönlich vor dem
Generalvikar Karl Martell zu verantworten.
Da Nikephoros von Epiros der überlegenen byzantinischen
Heeresmacht nicht gewachsen war, wandte er sich an Floris von Hennegau,
der - möglicherweise im Einverständnis mit
Karl II. - dem Despoten dann mit 400-500 Berittenen zu Hilfe
eilte. Gemeinsam gelang es den französisch-epirotischen Truppen dann,
der byzantinischen Übermacht Herr zu werden.
Mehrere Gründe waren für seine Entscheidung
maßgebend: Die Mißwirtschaft der angiovinischen
Vikare und Kapitane auf Korfu und in Butrinti, der leidige Streit
zwischen Floris von Hennegau und Hugo von Brienne um die Leistung
des Homagiums und die Furcht des ANGIOVINEN
vor einer zu starken Unabhängigkeit des HENNEGAUERS. Obwohl
der Fürst von Achaia vom König von Neapel lehnsabhängig
war, konnten sich diese Lehnsbande im Laufe der Zeit lockern,da vor allem
Isabella von Villehardouin versuchen würde, um sich von dem ungeliebten
Hause ANJOU zu emanzipieren, wieder
eine Stellung in Griechenland einzunehmen, wie sie ihr Vater vor 1267 innegehabt
hatte.
Am 12. Mai 1294 hatte Karl
dem Fürsten von Achaia und dem Herzog von Athen befohlen, Philipp
von Tarent das Homagium und den Treueid zu leistzen. Beide Lehnsträger
wurden also als gleichberechtigt innerhalb des Lehnsnexus' im fränkischen
Griechenland angesehen. Dies weckte nun den Widerstand des Floris von
Hennegau, der nach Unteritalien eilte, um den ANGIOVINEN
in seinem Sinne zu beinflussen. Dem Fürsten von Achaia gelang es tatsächlich,
den König erneut umzustimmen.
Karl II. befahl deshalb
Floris von Hennegau und dem Adel Achaias, dem Bailli Philipps
gegen den Aggressor zu Hilfe zu kommen. Wahrscheinlich war es
dem tatkräftigen Eingreifen Floris' zu verdanken, daß
der Sebastokrator im Sommer 1296 die eroberten Positionen wieder aufgeben
mußte.
Ein Schiedsspruch, den der König am 1. Oktober 1296
fällte, regelte, daß Guy II. de la Roche dem Floris von Hennegau
und der Fürst von Achaia Philipp von Tarent
das Homagium zu leisten hatten.
16.9.1289
oo 2. Isabella de Villehardouin, Tochter
des Grafen Wilhelm
1260/63-23.1.1312
Kinder:
Mathilde
1293- 1331
1. oo Guido II. de la Roche Herr von Theben
um 1279-5.10.1308
1313
2. oo Ludwig von Burgund König von Thessalonich
1297- 9.1316
1318
3. oo Johann von Anjou Fürst von Morea
-1321 um 1294-5.4.1335
Literatur:
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Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge der Regierung
König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel,
die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts,
Matthiesen Verlag 1999 Seite 341-353,358,360,362-364,416,534 - Mayer,
Hans Eberhard: Geschichte der Kreuzzüge, Verlag W. Kohlhammer GmbH
1995 Seite 187 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische
Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer
Verlag 1993 Tafel 10 -