STAMMTAFEL im Anhang Band IX des Lexikons des
Mittelalters
Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 514
*********************
Flandern, Grafschaft
--------------------------
I. VON DEN ANFÄNGEN BIS ZUM SPÄTEN 12. JAHRHUNDERTS
1. Entstehung der Grafschaft Flandern (864-918)
------------------------------------------------------------
Der Name 'Flandern' erscheint erstmals Anfang
des 8. Jh. und bezeichnet einen pagus, der das Gebiet entlang der
Küste
zwischen Brügge und dem Fluss Ijzer umfasste; ein aus der Gegend
von
Laon stammender
Graf Balduin I. († 879), hatte diesen pagus wahrscheinlich
schon 864, gemeinsam mit den pagi von Gent, Waas, Therouannie,
Aardenburg
und vielleicht auch Mempise (zwischen Ijzer und Leie), inne. Zu dieser
Herrschafts-Bildung trug wohl bei, dass Balduin
Schwiegersohn KARLS
DES KAHLEN war, da er dessen
Tochter Judith,
Königin-Witwe
von Wessex, 861 entführt und 863 nach Intervention von
Papst Nikolaus I. geheiratet hatte.
Sein Sohn Balduin
II. († 918) konnte nach dem
großen Normanneneinfall von 879-885 den Gauen Flandern und
Aardenburg,
wo er de facto oder de jure die Macht ausübte, die pagi Mempise,
Gent,
Waas und Kortrijk hinzufügen (vor 888/892). Unter Ausnutzung der
Konflikte
zwischen König
Odo und dem KAROLINGER
Karl dem Einfältigen eroberte Balduin II. von
hier
aus zwischen 893 und 899 südwärts die Gegend von Therouanne
und
Boulogne und stieß bis zur unteren Canche vor.
Südostwärts
scheiterte sein Vordringen am Widerstand König
Odos und dessen Vasallen Heribert
von Vermandois, während
nördlich von Valenciennes sein Gebiet durch die Schelde, wo er vor
898 nach Tournai erwarb, begrenzt wurde. In dieser Weise
begründete
Balduin
II. den Territorialstaat Flandern, der vom 10. Jh. an als
Grafschaft
oder Markgrafschaft Flandern erscheint. Seine Macht stützte sich
auf
einen ausgedehnten Grundbesitz, den er vielfach den großen
Abteien,
denen er als Laienabt vorstand, entfremdet hatte, weiterhin auf eine
Reihe
von Burgen. Wegen seiner karolingischen
Abstammung hoch angesehen, wurde
Balduin II. zum Schwiegersohn Alfreds
des Großen.
2. Konsolidierung und Ausbreitung nach Süden
und
Osten (918-1035)
------------------------------------------------------------------------------------
Nach Balduins II. Tod (918) teilten seine beiden
Söhne, Arnulf I. und Adalulf, die
Grafschaft untereinander,
nach dem Tod des jüngeren Bruders (933) eignete sich Arnulf
auch
dessen Besitz an. An der entlang der Canche verlaufenden Südgrenze
führte er einen jahrelangen erbitterten Kampf gegen den Herzog der
Normandie, der 948 mit der Eroberung der Grafschaft Ponthieu und der
die
Canche-Mündung beherrschenden Festung Montreuil zugunsten Arnulfs
beendet
wurde. Im südöstlichen Teil der Grafschaft, wo Arnulf
schon
931 Douai und 932 Arras mit der Abtei St-Vaast und dem Artois erobert
hatte,
konnte Arnulf I. während der Kämpfe mit der
Normandie
die Grenze gegen Vermandois sichern, indem er 934 ein Bündnis mit
seinem Erbfeind, dem Grafen von Vermandois, schloss und dessen Tochter
heiratete.
Nach Arnulfs Tod (965) geriet die junge
Grafschaft
in eine Krise, die zu einer territorialen Zersplitterung führte,
und
vor allem in den neu eroberten südlichen Gebieten, in denen der
gräfliche
Grundbesitz weniger ausgedehnt war und kleinere Grafschaften (Boulogne,
Gines, St. Pol) sowie adlige Herrschaften (Aubigny, Bethune, Lens,
Lillers
und andere) größere Autonomie erlangten, dauernde Folgen
hatte.
Der König von Frankreich, Lothar,
dem Arnulf I. vor seinem Tod im Tausch gegen eine Ausbreitung
der
königlichen Macht im südlichen Teil Flanderns den Schutz seines
Enkels Arnulf II. anvertraut hatte, konnte Arnulf II. zwar
als Grafen durchsetzen, nach dessen frühen Tod (988) musste der
König,
nun Hugo Capet, jedoch erneut
eingreifen,
um dessen minderjährigen Sohn
Balduin IV. als Grafen anerkennen
zu lassen. Während der schwachen Regierung Arnulfs II.
errichtete Kaiser
OTTO II. zur Sicherung der
Westgrenze
des Imperiums gegen den auch in Lothringen vordringenden König von
Frankreich, entlang der Schelde die Marken
Valenciennes, Ename und
Antwerpen
(ab 973). Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, musste der junge Graf
Balduin IV. zuerst die gräfliche Macht im nördlichen
Flandern
wiederherstellen, während er im Süden die territoriale
Zersplitterung
zu akzeptieren hatte. Seit 993 nahm er die Umgruppierung einiger alter
Gaue in neue, größere Territorien, comitatus genannt, vor;
diese
beiden bildeten die Grundlage für die dann von seinem Sohn
Balduin
V. systematisch ausgebauten Burggrafschaften. Um 1000 ging Balduin
IV. zur Offensive in östliche Richtung über, womit er
die
traditionelle Expansion Flanderns in südliche Richtung zugunsten
eines
Bündnisses mit Frankreich und der Normandie aufgab. Nachdem sein
Bestreben,
die Schelde zu beherrschen, militärisch gescheitert war,
änderte
er seine Strategie. Im Aufstand der lothringischen Großen
versicherte
er den deutschen König seiner Neutralität und erhielt als
Belohnung
1012 die seeländischen Inseln und 1015 Valenciennes zu Lehen.
Gegen
Ende seiner Regierung eroberte er auch die Burg Ename (der nördliche
Teil der Grafschaft Ename konnte dagegen erst um 1050 einverleibt
werden).
Balduin
IV. ist es gelungen, seine Herrschaft an beiden Ufern der Schelde
über
eine lange Strecke hin durchzusetzen. Damit verfügte er, neben
seinem
Grundbesitz, über eine andere, neuartige Machtgrundlage in Gestalt
der Handelsniederlassungen, die sich seit dem 9. Jh. und erneut nach
den
Normanneneinfällen des 10. Jh. entlang der Schelde und in ihrem
Einzugsbereich
gebildet hatten (Gent, Ename, Tournai, Valenciennes; Brügge an der
damaligen Küstenlinie; Douai und Arras an der Scarpe, einem
Nebenfluss
der Schelde.
3. Die großen Markgrafen (1035-1127)
------------------------------------------------
Der langen Regierungszeit Balduins IV. (988-1035)
folget die gleichfalls lange und erfolgreiche Regierung
Balduins V.
(1035-1067) mit ähnlichen politischen
Zielsetzungen. Während
der Vorbereitungsphase (1047) des Aufstandes der lothringischen
Großen
gegen Kaiser und Reichskirche blieb der Graf von Flandern neutral, was
die Übertragung der Mark Antwerpen als Lehen für seinen Sohn
Balduin
VI. zur Folge hatte. Dadurch beherrschte der Graf von Flandern
fortan
auch das rechte Scheldeufer über die ganze Flusslänge. Dieses
vom Kaiser zu Lehen gehende Gebiet, welches Seeland westlich der
(heutigen
Ooster-)Schelde und das sogenannte Land von Aalst sowie Ename umfasste,
hieß Reichsflandern, im Gegensatz zu Kronflandern, dem von
Frankreich
lehnsrührigen Gebiet westlich der Schelde.
1047 schloss sich Balduin V. endlich doch dem
Aufstand der lothringischen Großen an; 1049 gliederte er die Grafschaft
Hennegau faktisch seinem Machtbereich ein. Die dynastischen
Auseinandersetzungen
um Hennegau hatten einen jahrelangen Kampf mit Kaiser
HEINRICH III. zur Folge, der erst nach dessen Tod (1056),
während
der Regentschaft der
Königin
Agnes,
ein für Balduin V. erfolgreiches Ende fand. Auch im Innern
der Grafschaft konsolidierte
Balduin seine Macht. Territorial führte
er die Einrichtung der Burggrafschaften weiter, beschränkte die
Macht
der Klostervögte und förderte den Gottesfrieden, während
er die gräfliche curia (mit Hofämtern usw.) zur zentralen
Regierungs-
und Verwaltungsinstitution ausbaute.
Als sein Sohn Balduin VI. (in Hennegau Balduin
I.) bereits nach kurzer Regierung (1067-1071) starb,
übernahm
der jüngere Sohn Balduins V., Robert der Friese (1071-1093),
die Macht in Flandern; in der Schlacht von Cassel schlug er 1071 die Witwe
Balduins
VI.,Richilde von Hennegau, und deren Sohn Arnulf III.,
der im Kampf fiel. Doch vermochte Richildis die Grafschaft
Hennegau
für ihren zweiten Sohn, Balduin II., zu bewahren. Robert
der Friese
(sein Beiname geht auf seine Ehe mit der Witwe des Grafen Floris I. von
Holland und Friesland zurück) bemühte sich, bei seinem
Lehnsherrn,
Philipp I. von Frankreich, Anerkennung als Graf von Flandern
zu finden und unterstützte deshalb den französischen
König
gegen das anglonormannische England, das an der Südflanke
inzwischen
eine größere Bedrohung darstellte als das durch den
sogenannten
Investiturstreit geschwächte Imperium an der Ostflanke. Roberts
Nachfolger
Roberts
II. (1093-1111)
und
Balduin VII (1111-1119) blieben dieser Politik
treu; beide fielen im Dienst ihres Lehnsherrn. War die flandrische
Politik
vorher von der französisch-deutschen Rivalität um Lothringen
bestimmt gewesen, so stand nun für mehrere Jahrhunderte der
englisch-französische
Gegensatz im Vordergrund. Dennoch gerieten Robert I. und
Robert
II. um die Herrschaft über Stadt und Bistum Cambrai mit HEINRICH
IV. und HEINRICH V. in
einen
langdauernden Konflikt, der 1107 durch die kaiserliche Belehnung Roberts
II. mit der Burggrafschaft Cambrai beendet wurde. Der
Investiturstreit
machte sich auch in Flandern stark bemerkbar, in dessen Verlauf Robert
II. die päpstliche Partei ergriff, unter Einfluss seiner Gemahlin
Clementia,
der Schwester des Papstes Calixt II.,
die eine wichtige Rolle in der Kirchenreformbewegung,
unter anderem zugunsten von Cluny, spielte. Auch Roberts II. Teilnahme
am 1. Kreuzzug - der Graf erhielt den Ehrennamen 'von Jerusalem'
- kann in diesem Licht gesehen werden.
Die Beteiligung zahlreicher flandrischer Ritter am
Kreuzzug
bot dem Grafen andererseits die Möglichkeit, die Ritterschaft
innenpolitisch
stärker unter Kontrolle zu bringen und sich vermehrt auf die
Städte
zu stützen. Von dieser Politik zeugen die ersten Erwähnungen
von Schöffen-Bänken in einigen flämischen Städten
zu
Anfang des 12. Jh. und die gräfliche Förderung von
Gottesfrieden
und Marktfrieden. Zugleich erfolgte eine Konsolidierung der
Zentralgewalt,
unter anderem durch die Modernisierung der gräflichen
Domänenverwaltung
und die Stärkung der Position des gräflichen Kanzlers. Auch
die
Burggrafschaften wurden durch die Errichtung neuer Kastellaneien weiter
ausgebaut.
4. Krise und Herrschaftsantritt der ELSÄSSER
Dynastie
(1127/28-1191)
------------------------------------------------------------------------------------------
Unter Balduin VII. tritt als Ratgeber bereits
dessen Neffe hervor, Karl der Gute,
ein Sohn des Königs
Knut der Heilige von
Dänemark und Adela,
Tochter des Grafen Robert
des Friesen. Nach der Ermordung seines
Vaters Knut
(1086)
nach Flandern gekommen, wurde Karls
wachsender
Einfluss alsbald von Clementia bekämpft. Als sich Karl nach
Balduins
Tod
zum Grafen aufschwang (1119-1127), versuchte Clementia,
Wilhelm von
Ypern als Gegenkandidat aufzubauen. Wilhelm von Ypern
war als
Bastard der letzte Nachkomme
Graf Roberts im Mannesstamm und verband
sich mit den Adligen des südlichen Flandern sowie mit dem
französischen
Königtum.
Karl
seinerseits konnte
jedoch durch sein Zusammengehen mit den Städten und durch einen
Friedensschluss
mit Heinrich I. von England (1120)
die Macht behaupten. Nach Festigung seiner Position ging Karl gegen
die Ritterschaft vor, insbesondere gegen die im Burggrafen- und
Kanzleramt
mächtig gewordenen EREMBALDE,
eine Familie von unfreier Herkunft.
Diese ermordeten den Grafen am 2. März 1127 in St.
Donatian
zu Brügge, was zu einer Nachfolgekrise führte, da Karl kinderlos
war. Der Versuch der EREMBALDE,
Wilhelm von Ypern erneut als Grafen
durchzusetzen, scheiterte am Widerstand des Adels. Dieser
unterstützte
vielmehr den vom französischen König favorisierten Bewerber,
den anglonormannischen Großen
Wilhelm Clito,
einen Enkel Wilhelms des Eroberers und
Sohn von Robert Courteheuse. Wie schon
sein Vater war auch Wilhelm Clito
mit
König
Heinrich I. von England, seinem Onkel, verfeindet.
Brügge
und andere Städte erkannten
Wilhelm Clito am
5. April 1127 als Grafen an, da er ihnen ausgedehnte Privilegien
versprochen
hatte. Diese Allianz zerfiel aber bereits nach einigen Monaten wieder,
vornehmlich wegen der durch die verletzten England-Interessen der
flämischen
Städte; auch Teile des Adels, so die mächtigen Herren von
Aalst,
wandten sich, nicht zuletzt bedingt durch Zahlungen Heinrichs
I., von Wilhelm Clito ab.
Durch ein Bündnis zwischen den Herren von Aalst und der Stadt Gent
wurde der aus dem lothringischen
Herzogs-Haus stammende
Dietrich von
Elsaß, mütterlicherseits Enkel Roberts des Friesen und
somit Neffe Karls des Guten, als
Graf
ins Land geholt. Nach der Anerkennung Dietrichs durch
Brügge
(30. März 1128) und einem monatelangen Kampf, in dessen Verlauf Wilhelm
Clito vor Aalst den Tod fand (28. Juli 1128), setzte sich Dietrich
allgemein
als Graf durch.
Die lange Regierung Dietrichs von Elsaß (1128-1168)
ist
gekennzeichnet durch ein innenpolitisches wie außenpolitisches
Gleichgewicht,
das die Grundlage für eine große wirtschaftliche Blüte
der Grafschaft bildete. Innenpolitisch erreichte Dietrich
den Frieden
zwischen den Parteien, die sich während der Krise von 1127/28
bekämpft
hatten. Außenpolitisch verfolgte er eine Neutralitätspolitik
zwischen den König von Frankreich, seinem Lehnsherrn, und dem englischen
Königshaus der PLANTAGENET,
mit
dem er durch seine zweite Gemahlin
Sibylle von
Anjou, Tochter Fulcos V. von
Jerusalem,
verwandt war. Diese Ehe, die dem Grafen internationales Ansehen
einbrachte,
erklärt sein Interesse am Heiligen Land. Anlässlich seiner
insgesamt
vier Jerusalemfahrten setzte er jeweils Regentschaften unter Leitung
seiner
Frau bzw. seines zweiten
Sohnes Philipp
ein.
Vor seinem dritten
Zug regelte Dietrich
die Heiratsangelegenheiten seiner Familie:
1156 wurde Philipp
mit der Erbtochter der Grafschaft
Vermandois,
Elisabeth,
verheiratet, während Elisabeths
Bruder Radulf V. mit Philipps
Schwester
Margarete
vermählt wurde.
Alles dies weist darauf hin, dass
Dietrich von
Elsaß 1157 einen dauerhaften Aufenthalt im Heiligen Land
anstrebte;
dennoch kehrte er 1159 enttäuscht allein nach Flandern
zurück,
während seine Frau Sibylle im Kloster
Bethanien verblieb (dort † 1165). Anlässlich
der letzten Palästinareise
(1164-1166, zum Besuch seiner Gemahlin) trat der Graf seinem Sohn Philipp
endgültig die Regierung ab.
Philipp von Elsaß (1168-1191), der
schon
1163 durch den frühen Tod seines
Schwagers Radulf
V., Graf von Vermandois geworden war, verdankte der
umsichtigen
Politik seines Vaters die Herrschaft über ein ausgedehntes Gebiet.
Dieses umfasste nicht nur die eigentliche Grafschaft Flandern mit
Reichsflandern
und der späteren Grafschaft Artois, sondern im
Südosten
auch die Picardie, mit den Grafschaften Amiens, Vermandois
und
Valois und die Burg Cambrai. Philipp rangierte
somit
nahezu gleichberechtigt neben den mächtigsten Herrschern seiner
Zeit
Ludwig
VII. von Frankreich,
Heinrich II. von
England und Kaiser FRIEDRICH I. BARBAROSSA.
Mit ihnen wie mit Papst Alexander III. unterhielt er, auch
dank der Diplomatie
seines Beraters und späteren
Kanzlers Robert von Aire (1168-1174),
gute Beziehungen und trat in ihren Konflikten mehrfach als
Schiedsrichter
auf.
Die Achillesferse der Regierung des Grafen war jedoch die Kinderlosigkeit
seiner Ehe mit Elisabeth von Vermandois.
Nach dem frühen Tod seiner
jüngeren Brüder
Matthäus
(† 1173) und Peter (†
1176) blieb als Erbin
nur seine Schwester
Margarete
übrig,
vermählt seit 1169 mit dem Grafen
von Hennegau,
Balduin V.,
so dass aller Voraussicht nach ein Kind aus dieser Ehe die Erbfolge der
Grafschaft Flandern antreten musste und darüber hinaus beim Tod
der
Gräfin
Elisabeth auch der Verlust des Vermandois drohte. Nach der
1174
erfolgten Ermordung seines Freundes und Kanzlers Robert von Aire und dem
Tod seines jüngsten Bruders
Peter († 1176) änderte Philipp
grundsätzlich seine Politik. Während er, bedingt durch die
bitteren Erfahrungen seines Vaters, auf Ambitionen im Königreich
Jerusalem
verzichtete, setzte er alles daran, in eine dynastische Beziehung zu
dem
jungen französischen
König Philipp II.
August, dessen Mentor er 1179 wurde, zu kommen. Er
vermählte
1180 seine Nichte Elisabeth (Isabella),
Tochter Balduins V. von
Hennegau mit Philipp
II. und versprach ihr im Falle des kinderlosen Todes den
südlich
gelegenen Teil Flanderns sowie Artois, das heißt ein Drittel
seiner
Länder. Die Weigerung Philipps von Elsaß, nach dem
Tod
seiner Frau Elisabeth (26. März 1182)
die Grafschaft Vermandois an deren
Schwester Eleonore
abzutreten,
war jedoch für den französischen König der Anlass, einen
jahrelangen Kampf gegen den Grafen von Flandern zu eröffnen, den
dieser
durch den erniedrigenden Frieden von Boves (Juli 1185) mit der
Abtretung
des Vermandois verlor. Im September 1190 brach Philipp zum 3.
Kreuzzug
auf (dort † Juni 1191 vor
Akkon). Seine Witwe Mathilde,
Schwester König
Sanchos I. von Portugal
(oo 1184) führte die Regentschaft bis zur Machtübernahme Balduins
V. von Hennegau weiter.
Die Regierung Dietrichs
und Philipps von Elsaß
sind von außerordentlicher Bedeutung für die
Verfassungsgeschichte
Flanderns. Obwohl Dietrich seinen Thron den flämischen
Städten
verdankte, verhielt er sich vor allem den großen Städten
gegenüber
bei der Verleihung von Privilegien und in der Herrschaftspraxis eher
zurückhaltend.
Sein Sohn Philipp
trat sogar noch strenger gegen sie auf: Die Statuten,
die er den Städten Arras, Gent, Brügge, Douai, Lille und
Ypern
auferlegte, haben die weitere Entwicklung ihrer Autonomie stark
gehemmt.
Andererseits förderte Philipp
den wirtschaftlichen Aufstieg
dieser Städte, unter anderem indem er bei den benachbarten
Fürsten
Zoll- und Jahrmarktprivilegien für sie erwirkte, während er
insbesondere
die neugegründeten, meist kleineren Hafenstädte wie
Gravelines,
Dünkirchen, Nieuwpoort, Damme und Biervliet sehr begünstigte,
unter anderem durch Zollprivilegien. Demgegenüber drängten
die
beiden Grafen die Macht des Adels weiter zurück. Den Burggrafen
wurde
ein großer Teil ihrer Befugnisse entzogen durch Einsetzung von
baljuws
(Bailli), die nicht gräfliche Lehensträger, sondern besoldete
Beamte eines neuen Typs darstellten und mit der Einführung eines
modernisierten
Straf- und Strafprozessrechts beauftragt wurden. Viele große
Lehen
(Aalst, Desdin, Lillers, Lens) kehrten in die Hand des Grafen
zurück,
was die Zentralgewalt stärkte, die überdies durch die
Modernisierung
der gräflichen Finanzverwaltung an Effizienz gewann.
II. VOM SPÄTEN 12. JAHRHUNDERT BIS ZUM FRÜHEN 16. JAHRHUNDERT
1. Haus HENNEGAU (1191-1278)
--------------------------------------------
Nach Bekanntwerden des Todes Philipps von
Elsaß
vermochte dessen Schwager und
potentieller Nachfolger
Balduin V.,
Graf
von Hennegau, mit tatkräftiger Hilfe seines Kanzlers Giselbert
von Mons die Macht in Flandern als Balduin VIII. (1191-1195)
zu
übernehmen (Vertrag von Arras, Ende 1191). Eine drohende
französische
Annexion konnte Balduin
nur mit Mühe verhindern, indem er Artois
an den König preisgab. Nach dem Tod der Gräfin Margarete
(1194) und des Grafen Balduin VIII. (1195) folgte Balduin
IX. (VI.) seinen Eltern in Flandern bzw. Hennegau
nach (1194/95-1205).
Durch das Ausspielen der anglo-welfischen
Karte im Kampf zwischen Franco-Ghibellinen und Anglo-WELFEN
konnte
Balduin
den Expansionsdrang des französischen
Königs Philipp II. August eindämmen und
ihm 1200 einen
Vertrag aufnötigen, der den Verzicht auf Artois
größtenteils
wieder rückgängig machte. Noch größerer Ehrgeiz
war
dafür verantwortlich, dass sich Balduin
IX. als
Teilnehmer des 4. Kreuzzugs zum Ersten Kaiser des lateinischen
Kaiserreiches
von Konstantinopel erheben ließ. Seit der Niederlage gegen
den
bulgarischen Zaren bei Adrianopel (14. April 1205) blieb Balduin verschollen.
Erneut drohte die Annexion Flanderns durch Frankreich.
Der französische König bevorzugte jedoch eine indirekte
Kontrolle,
indem er die minderjährige Thronfolgerin Johanna
(1205-1244) mit
Ferrand von Portugal
(1212-1233) verheiratete. Dieser lief jedoch alsbald zur
anglo-welfischen
Partei über, nahm an der Schlacht bei Bouvines (1214) teil und
verblieb
nach dieser Katastrophe in französischer Gefangenschaft; ihn
befreite
erst der 1226 von Gräfin Johanna
sowie den flämischen Städten und Adligen akzeptierte Vertrag
von Melun, der die Unterwerfung unter Frankreich besiegelte und bis zum
Ende des 13. Jh. die flämische Politik bestimmen sollte. Nach Ferrands
Tod
heiratete Johanna 1237 abermals
einen
von Frankreich unterstützten Bewerber,
Thomas von Savoyen,
den Onkel der Königin von
Frankreich, der die Bestimmungen von Melun
loyal einhielt.
Der kinderlose Tod der Johanna
brachte
1244 ihre Schwester Margarete auf
den
flandrisch-hennegauischen Thron (1244-1278). Eine Quelle für
dynastische
Konflikte bildeten ihre beiden Ehen, mit
Burchard von Avesnes und
Wilhelm
von Dampierre, wobei die Erbansprüche ihrer Kinder erster Ehe
vom Kaiser als rechtmäßig anerkannt wurden. Kennzeichnend
für
die damalige französische Vormachtstellung war, dass hierüber
1246 ein Schiedsspruch von Seiten König Ludwigs
IX. gefällt wurde, der Flandern dem Haus DAMPIERRE,
Hennegau dem Haus AVESNES zusprach - eine Entscheidung, die das
mächtigste Lehnsfürstentum Frankreichs erheblich
schwächte.
Das Haus AVESNES bekämpfte jedoch die Zuweisung
Reichsflanderns
an die DAMPIERRE und verbündete sich mit WILHELM
II. VON HOLLAND, der zugleich römischer König war,
so dass die Gräfin von Flandern sich genötigt sah, Frankreich
anzurufen, um nach einer Niederlage auf Walcheren - mit Hilfe des
französischen
Königs wenigstens einen ehrenvollen Frieden zu erlangen (1256). Da
der Loskauf ihrer zwei gefangenen Söhne hohe Geldmittel von Seiten
der Städte erforderte, konnten sich diese ein größeres
Mitspracherecht und wirtschaftliche Privilegien sichern. Bald darauf
geriet
die Gräfin jedoch in einen schweren Konflikt mit den Städten,
da ihre ungeschickte Einforderung einer alten Schuld bei der englischen
Monarchie einen englisch-flämischen Handelskrieg auslöste
(1270-1275),
der den flandrischen Wollimport nachhaltig beeinträchtigte
und
mit einem für die Gräfin demütigenden Vergleich endete.
Bis dahin war die politische und feudale Abhängigkeit Flanderns
von
Frankreich im Land relativ erträglich empfunden worden, da sie die
für die flandrische Wirtschaft lebenswichtigen Beziehungen zu
England
noch nicht ernsthaft geschädigt hatte; nun war dieses
Gleichgewicht
aber empfindlich gestört.
Durch die Anlehnung an Frankreich geriet die
Grafengewalt
in einen Gegensatz zu der politisch und wirtschaftlich dominierenden
städtischen
Bevölkerung. Der Machthunger der Städte war so groß,
dass
sie sich nicht mit einem genau limitierten konstitutionellen Statut
abspeisen
ließen, sondern vielmehr eine tatsächliche Partizipation an
der Macht durchsetzen, in Form einer Art "Volksvertretung", den scabini
Flandriae, in denen allerdings die großen, politisch und
finanziell
dominierenden Städte eine Monopolstellung besaßen. Nach 1191
entwickelte sich dieses Repräsentationsgremium von einem in
Krisensituationen
ad hoc zusammentretenden Verband zu einem festen Kollegium, das
regelmäßig
vom Grafen berufen wurde, sich aber auch spontan und selbständig
versammelte.
Im 13. Jh. sanken die erblichen, feudalen Hofämter
zu Ehrentitels herab, und ihre Funktionen wurden einer zentral
gelenkten
absetzbaren Beamtenschaft übertragen; 1271 erscheint dann ein
allgemeiner
Steuerbeamter, der die Verwaltung der gräflichen Finanzen für
Einnahmen und Ausgaben aktiv führte. Aus einer feudal-politischen
Ratsversammlung entwickelte sich die Curia zu einem Regierungs- und
Verwaltungsgremium,
Kernorgan des modernen Beamtenstaates; feudale Rechte und Befugnisse
wurden
abgeschafft; die traditionellen adligen pares mussten ihre Plätze
mit geschulten Geistlichen und Beamten teilen.
2. Haus DAMPIERRE (1278-1384)
---------------------------------------------
Als Guido (Gui) III. von Dampierre (1278-1305)
seiner
Mutter nachfolgte, geriet die gräfliche Politik gegenüber
England
als auch die innenpolitische Position der Grafengewalt in eine Krise.
Diese
verschärfte sich 1280 durch eine Reihe von städtischen
Aufständen,
in denen die städtischen Mittel- und Unterschichten gegen das
Machtmonopol
des dominierenden Patriziats kämpften, wobei insbesondere die
aufstrebende
Schicht der Kaufleute, die von den Patrizierkreisen ausgeschlossen
waren,
ihre eigenen Forderungen anmeldete. Diese Gegensätze führten
zur Parteibildung in Flandern. Der Graf schlug sich auf die Seite der
mittleren
und unteren Schichten, die ein Mitspracherecht in der Stadtregierung
errangen.
Die alten Patrizier gingen dagegen eine verhängnisvolle Allianz
mit
dem König von Frankreich ein. Aus sozialen Konflikten heraus
entwickelten
sich somit vornehmlich taktisch zu erklärende politische
Interessengemeinschaften
(Klauwards und Leliaerds).
Seit dem Ende des 13. Jh. griff der ehrgeizige französische
König Philipp IV. der Schöne mit Nachdruck
in die
inneren Angelegenheiten Flanderns ein; gleichzeitig geriet er in einen
scharfen Konflikt mit dem König von England. Dies bot Graf
Guido
die
einzigartige Gelegenheit, seinen 1297 dem König von Frankreich
geleisteten
Lehnseid auf den König von England zu übertragen, dadurch die
Interessen der flämischen Textilproduktion zu sichern und den
französischen
Annexionsbestrebungen entgegenzutreten. Damit begann eine dramatische
Auseinandersetzung,
in deren Verlauf Flandern 1300 direkt der französischen Krone
unterworfen
und der Graf in Paris gefangengesetzt wurde. Beides war ausschlaggebend
für die Entfaltung eines antifranzösisch geprägten
flämischen
Eigenbewusstseins. Die schmachvolle Niederlage des französischen
Heeres
in der sogenannten "Goldsporenschlacht" von Kortrijk (11. Juni 1302)
setzte
dem französischen Annexionsplänen ein Ende und führte
zur
Freilassung des Grafen. Jedoch musste die Selbständigkeit in den
Verträgen
von Athis (1305) und Peronne (1312) mit schweren Jahrestributen erkauft
werden.
Guidos
Nachfolger Robert von Bethune (1305-1322),
setzte sich wiederholt über den Kompromiss von 1305 hinweg, was
eine
erneute französische Intervention zur Folge hatte. Robert
vermochte
den Status des Grafen von Flandern als eines autonomen
Territorialfürsten
weitgehend wiederherzustellen; dieser war jedoch für den Rest des
Jahrhunderts von einem doppelten Spannungsfeld abhängig,
nämlich
der Auseinandersetzung zwischen England und Frankreich, in dem Flandern
zur Sicherung seiner lebenswichtigen Wollimporte einen Kompromiss zu
suchen
hatte, und den zahlreichen Konflikten zwischen dem Grafen und den
selbstbewussten
flämischen Städten bzw. den sozialen Gruppen innerhalb der
Städte.
Graf Ludwig von Nevers (1322-1346) hat
niemals
in Harmonie mit seinen flämischen Untertanen gelebt;
Aufstände
der Brügger Stadtbevölkerung und der Bauern (1323-1328)
konnte
er nur mit militärischer Hilfe Frankreichs niederschlagen. 1338
musste
er sogar beim König von Frankreich Zuflucht suchen, nachdem er
sich
geweigert hatte, der englischen Koalition in den Niederlanden
beizutreten,
und der König von England daraufhin über den Wollexport nach
Flandern ein Embargo verhängte. Das städtische Condominium
unter
Jakob van Artevelde, das
1338-1345 als Vertreter - und zugleich Gegenspieler
- des Grafen fungierte, bekämpfte dessen
Zentralisierungsbestrebungen
und bekundete den Willen, den wirtschaftlichen Interessen der
Städte
den Vorrang zu geben vor den feudalen Verpflichtungen des Grafen.
Nach dem Tode Jakobs
van Artevelde (1345) und Ludwigs
von Nevers (1346) gelang es dem neuen Grafen, Ludwig von Male
(1346-1384),
mit
den Städten Frieden zu schließen (1348). Im
Hundertjährigen
Krieg erstrebte er für Flandern eine neutrale Stellung, die er
sogar
in einem Handelsabkommen mit England (1368) vertraglich zu fixieren
verstand.
In geschickter Weise stellte er dem englischen wie dem
französischen
König die Heirat mit seiner einzigen Tochter in Aussicht, um sie
schließlich
mit dem französischen
Prinzen Philipp den
Kühnen, der vom König mit dem Herzogtum Burgund
belehnt
worden war, zu vermählen, nachdem Frankreich die Rückgabe des
wallonischen Flandern versprochen hatte. Dennoch konnte Ludwig
einen
neuen, offenen Konflikt mit Gent nicht vermeiden. Der Aufstand in Gent
(1379-1385), geführt unter anderem von Philipp van Artevelde, Jakobs
Sohn, aktualisierte dessen Programm; wiederum war ein
flämischer "Stadtstaat"
das übergreifende Ziel. Im Kampf mit den Genter
Autonomiebestrebungen
fand die unabhängige und einst so erfolgreiche internationale
Politik
Ludwigs
von Male ihr ruhmloses Ende. Auch er konnte nur mit
französischer
Hilfe den flämischen Aufstand niederschlagen (West-Rozebeke,
1382).
Erst nach seinem Tod (1384) vermochte sein
Schwiegersohn Philipp
der Kühne mit Gent den Frieden von Tournai (1385) zu
schließen.
Wie im 13. Jh. blieb auch nun in der
Repräsentativversammlung
das Übergewicht der großen Städte, der Leden
('Glieder'),
bestehen. Sie bildeten in ihren jeweiligen Einflussgebieten, den
Vierteln,
ein Machtmonopol aus und errichteten während der Aufstände
sogar
eine autonome administrative Organisation.
In der zentralen Verwaltung nahm die
Bürokratisierung
zu. Im gräflichen Rat wurde neben dem politischen Kollegium eine
gesonderte
finanzielle Kommission eingerichtet und vor allem eine juristische
Abteilung
geschaffen (1323); diese, die audientia, war ein wichtiges Instrument
der
fürstlichen Zentralisierung, da sie beinahe die gesamte
Niedergerichtsbarkeit
in Flandern kontrollierte und als Appellationsinstanz fungierte: Seit Guido
von Dampierre wurden immer mehr universitär ausgebildete
Juristen
in den gräflichen Rat aufgenommen, wenngleich auch der
flämische
Niederadel und die Städte präsent blieben.