DEUTSCHER ORDEN

Lexikon des Mittelalters:
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Deutscher Orden
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I. Die Anfänge:
Der D
eutscher Orden ist als der dritte der großen palästinensischen Ritterorden 1198/99 gegründet worden (Ritterorden, geistlich). Sein unmittelbarer Vorläufer war ein 1189/90 vor Akkon gegründetes Spital. Inwieweit der Deutscher Orden mit einem vor der Mitte des 12. Jh. in Jerusalem gegründeten deutschen Marien-Hospital zusammenhängt, ist umstritten.
Die Kürze der Zeit, in der aus der Spitalsbruderschaft von Akkon ein Ritterorden wurde, erklärt sich durch die Förderung der neuen Gemeinschaft seitens der STAUFER sowie auch daraus, daß die Regel von den beiden älteren Ritterorden übernommen wurde: im Hinblick auf den Heidenkampf von den Templern, während der Orden sich im Hinblick auf die Hospitalpflege an die Johanniter hielt. Doch liegt über den ersten Jahrzehnten des Ordens ein dichtes Dunkel - wegen des Mangels an Quellen, aber auch weil ein Teil der Überlieferung (nicht zuletzt wegen des Konkurrenzkampfes mit anderen Gemeinschaften, vor allem mit den Johannitern) verfälscht ist. Von den ersten drei Hochmeistern weiß man so gut wie nichts.
Unter dem 4. Hochmeister, dem thüringischen Ministerialen-Sohn Hermann von Salza (1209-1239), hat der Orden an Besitz und an Bedeutung rasch zugenommen. Kaiser FREIDRICH II. machte ihn zur Stütze seiner Politik in Palästina, aber auch in anderen Ländern, und der Orden profitierte davon, daß der Kaiser sich des Hochmeisters als eines seiner wichtigen Berater und als eines Vermittlers in seinen Auseinandersetzungen mit dem Papsttum bediente. Mit der Förderung des Ordens durch die STAUFER hängt seine Bindung an die Landgrafen von Thüringen zusammen, die ihrerseits dazu führte, daß ihm das Erbe der hl. Elisabeth anvertraut und deren Schwager, Landgraf Konrad, zum 5. Hochmeister des Ordens (1239-1240) gewählt wurde.
Da der Orden über den Kreuzzugsablaß verfügen konnte und da eine Reihe prominenter Adliger ihn nicht nur förderte, sondern ihm beitrat, wuchs ihm auch außerhalb des Hl. Landes rasch ein zwar verstreuter, jedoch beträchtl. Besitz zu - vor allem in Deutschland. Obwohl seinen Normen zufolge nicht auf deutsche Mitglieder beschränkt, war er, von Ausnahmen abgesehen, doch von Anfang an ein »deutscher« Ritterorden. Sein Name lautete in abgekürzter Form schon früh Ordo Theutonicorum oder ähnlich, während er sich in der offiziellen Form seines Namens auf das Marienspital in Jerusalem bezog: Ordo fratrum hospitalis sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum. Die Formulierung des Titels variiert im Detail, doch hat sich der Orden im Mittelalter niemals offiziell als Deutscher Ritterorden bezeichnet.

II. Ämterverfassung und frühe Besitzverhältnisse:   
[1] Ämterverfassung:
Die Masse der Besitzungen des D
eutscher Orden ist im 13. Jh. zusammengekommen, und so ist auch damals nach dem Muster der älteren Ritterorden die Verfassung des Deutscher Orden ausgebildet worden. An der Spitze stand der auf Lebenszeit gewählte Hochmeister (magister generalis), assistiert von den Inhabern der fünf zentralen Haus (das heißt Residenz-Burg)-Ämter: Großkomtur (Komtur), oberstem Marschall, Tressler, Trappier und Spittler. Diese obersten Ämter sind später oft irrtümlich im Sinne von Ressortministerien verstanden worden, als habe es sich bei dem Marschall um einen Kriegs-, bei dem Tressler um einen Finanz- und bei dem Spittler um einen Gesundheitsminister gehandelt, während diese obersten »Gebietiger« tatsächl. nach der Verlegung der Hochmeisterresidenz nach Preußen teils ihre Funktion verändert, teils jedoch verloren haben und insgesamt das deutlichste Beispiel dafür darstellen, daß die geschriebene und die praktizierte Ordensverfassung alsbald auseinanderzutreten begannen.
Die großen Ordensgebiete wurden von Landmeistern geleitet, während die mittlere Organisationseinheit in den von den Landkomturen geführten Balleien (in Preußen jedoch: Komtureien) bestand, in denen jeweils mehrere Kommenden oder Häuser, die von einem Komtur oder einem Pfleger geführt wurden, zusammengefaßt waren. Innerhalb einer Burg wurden weitere Ämter versehen. Großen Burgen waren auch auswärts amtierende einzelne Amtsträger zugeordnet. In preußischen, ausnahmsweise auch in Konventen des Reiches, gab es das Amt des für den Eigenhandel des Ordens tätigen Schäffers. Wegen ihrer zentralen Bedeutung für den Bernstein- und für den Getreidehandel führten die Inhaber dieser Ämter in Königsberg und in Marienburg den Titel Großschäffer (zur Wirtschaftstätigkeit des D
eutscher Orden Preußen, Wirtschaft; siehe auch Hanse, Bernstein, Getreide, -handel usw.).
Alle Ämter sollten nur zeitweise bekleidet werden, der einzelne Ordensbruder wurde also einem von der Ordensspitze gesteuerten Rotationsprinzip unterworfen, doch läßt sich schwer sagen, bis wann dieses Prinzip so, wie in den Normen des Ordens vorgesehen, praktiziert wurde. Sobald die Quellen reichlicher zu fließen beginnen, wird deutlich, daß Regionalismus und Verpfründungserscheinungen die Verwirklichung der Normen behinderten. Auf der anderen Seite dürfte jedenfalls in Preußen noch in der 1. Hälfte des 15. Jh. die Distanz zw. dem, was aus dem Reich nach Preußen versetzte Ordensritter ihrer Mentalität zufolge erwarten durften, und der Tatsache, daß sie hier zum Beispiel als Pferdemeister oder als Waldmeister zur Wahrnehmung fest umschriebener administrativer Funktionen genötigt waren, beträchtl. gewesen sein.
[2] Besitzstruktur:
Abgesehen von Preußen und Livland war die Struktur der Ordensbesitzungen nicht zuletzt deshalb vielgestaltig, weil diese auf ganz unterschiedliche Weise entstanden waren. Dem D
eutschen Orden waren geschlossene grundherrliche Komplexe und ganze Burgen zugefallen, die er in fast unveränderter Form als Kommenden verwalten konnte. Die Masse der Deutschordensbesitzungen kam jedoch aus kleineren Schenkungen und wurde durch Kauf vermehrt und auch arrondiert, war aber notwendigerweise trotzdem so vielgestaltig wie anderer geistlicher Besitz auch. In den Städten zum Beispiel verfügte der Orden über Wohnhäuser und Gewerbebetriebe. Er hatte ferner schon bestehende Spitäler und Kirchen übernommen. Insbesondere deshalb gab es Kommenden, in denen nicht nur wenige Ordensritter, sondern in der Mehrzahl oder ausschließl. Ordenspriester lebten und auch die Komtursämter bekleideten. Während hier die von der Regel gewollte weitgehende Gleichberechtigung von Ritter- und von Priesterbrüdern sichtbar wurde, hatten diese im Zweifelsfalle doch eher eine untergeordnete Stellung, die der des Kaplans auf einer adligen Burg nicht unähnlich war.
Neben den Ritter- und den Priesterbrüdern hatte der Orden, wiederum analog zu anderen geistlichen Gemeinschaften, minderberechtigte und ihm nur locker angeschlossene Mitglieder. Doch ist die Überlieferung für die Ordensschwestern, für die Halbbrüder und für die Familiaren außerordentlich ungünstig, so daß sich von deren tatsächlichen Bedeutung für den D
eutschen Orden kein sicherer Eindruck gewinnen läßt. Offensichtl. haben die verschiedenen lokalen Bedingungen auch hier zu einer unterschiedl. Entwicklung geführt. Wo der Deutscher Orden etwa ein Spital übernahm und tatsächlich auch als Spital weiterführte, lag es nahe, die weiblichen Mitglieder der dort zur Pflege der Hospitaliten bestehenden geistlichen Gemeinschaft als Ordensschwestern zu übernehmen, doch begegnet eine Ordensschwester beispielsweise auch als Verwalterin eines Viehbestandes auf einem der großen Eigenbetriebe des Deutscher Orden in Preußen.
In der 2. Hälfte des 13. Jh. dürfte der Besitz des D
eutscher Orden am weitesten ausgedehnt gewesen sein. Damals verfügte er noch über seine weit gestreuten Besitzungen am Mittelmeer, war der Besitz im Reich im wesentlichen konstituiert und hatte der Orden bereits in Preußen Fuß gefaßt, wo er vom frühen 14. Jh. bis zur Zeit der Reformation sein Zentrum und sein Schwergewicht haben sollte.
[3] Die außerdeutschen Besitzungen:
Ursprglich hatte der Hochmeister am Gründungsort des Ordens, in Akkon, residiert. Später war Montfort als die größte Burg des Ordens im Hl. Lande und als Hochmeisterresidenz ausgebaut worden. Nach dessen Fall im Jahre 1271 war wiederum Akkon Hochmeisterresidenz, bis mit dieser Stadt und mit der Burg des Ordens 1291 der Ordensbesitz im Hl. Land insgesamt verlorenging. Freilich hatte die palästinensische Hauptburg des Ordens dessen Hochmeister in den letzten Jahrzehnten nur vorübergehend gesehen. Politisch hatte der Orden schon jetzt sein zentrales Gebiet in Nordost-Europa.
Im Vorderen Orient besaß er jedoch noch bis zum 14. Jh. die Ballei Armenien, der auch die Ordensgüter in Zypern untergeordnet waren. Der Besitz in Griechenland war zur Ballei Romanien zusammengefaßt, die am Ende des 15. Jh. aus den Quellen verschwindet. Am umfangreichsten war im Mittelmeergebiet der zu den Balleien Sizilien und Apulien zusammengeschlossene Besitz. Beide Balleien gingen dem Orden Ende des 15. Jh. verloren. Das gleiche gilt für die etwas jüngere Ballei Spanien. Bei dem Besitz des Ordens in Süd-Frankreich ist nicht klar, ob dieser zeitweise in einer Ballei organisiert war; die Ballei Frankreich wurde noch im 13. Jh. aufgelöst. Deren Besitzungen in der Champagne wurden danach von der Ballei Elsaß-Burgund aus verwaltet. Als am stabilsten erwies sich in den Mittelmeerländern die Ballei Lombardei, die über das Ende des Mittelalters hinaus Bestand hatte und zu der das Ordenshaus Venedig gehörte, das nach dem Fall von Akkon und bis zur Verlegung der Hochmeisterresidenz in die Marienburg 1309 das Haupthaus des Ordens war. Über das Ende des Mittelalters hinaus konnte der D
eutscher Orden auch seinen Besitz in Rom und in dessen Umgebung halten, der vor allem den Bedürfnissen des Generalprokurators diente, seines ständigen Vertreters an der päpstl. Kurie.
[4] Die Balleien im Reich:
Die Besitzungen des Ordens im Reich waren in folgenden Balleien zusammengefaßt:
Partes inferiores (Niederlande), Böhmen-Mähren, Österreich, Thüringen-Sachsen, Elsaß-Burgund, Lothringen, Koblenz, Marburg, Bozen und Westfalen.
Diese Balleien waren dem Meister in Deutschen Landen (Deutschmeister) unterstellt. Das gleiche galt für die Ballei Franken, die jedoch nicht immer selbständig, sondern zeitweise dem Deutschmeister direkt unterstellt war. Darüber hinaus wurde eine Reihe von - wiederum vor allem in Franken sowie am Mittelrhein liegenden - Ordenshäusern dem Deutschmeister direkt untergeordnet. Direkt unter den Hochmeister kamen seit dem frühen 14. Jh. die sog. Kammerballeien:
Koblenz, Böhmen, Österreich, Bozen und Elsaß-Burgund.
Eine solche Aufzählung läßt jedoch nicht deutlich genug erkennen, daß der D
eutscher Orden in bestimmten Regionen gar nicht oder nur schwach vertreten war. Auch wenn zur Ballei Westfalen die Kommende Bremen gehörte, war der Orden, von der Ballei Thüringen-Sachsen abgesehen, in Norddeutschland und im nördlichen Mittel-Deutschland nicht oder kaum präsent, und das gleiche gilt, abgesehen von der zur Ballei Franken gehörigen Kommende Regensburg, für Bayern. Im ganzen scheint der Orden dort geringere Möglichkeiten gehabt zu haben, wo das Landesfürstentum stark war, während er seine Kerngebiete in Regionen hatte, wo ein nicht landesherrlich gebundener Reichsadel und wo die Reichsministerialität konzentriert waren - jene Sozialgruppen, welche sich als die eigtlichen Träger des Deutscher Orden erweisen.

III. Erste Versuche einer Territorialbildung:
Wenn der D
eutscher Orden spätestens seit der Mitte des 13. Jh. sein Schwergewicht unstrittig in Preußen hatte und wenn sich sein Ausgreifen in diese Region aus nachträglicher Sicht geradezu zwingend in den Zusammenhang der Ostsiedlung einfügt, so muß dem doch entgegengehalten werden, daß der Weg des Ordens vom Hl. Land nach Preußen keineswegs einer historischen Logik oder gar Zwangsläufigkeit folgte. Zwangsläufig könnte allenfalls erscheinen, daß der Orden überhaupt einen großen, geschlossenen Herrschaftskomplex erwarb.
Um einen solchen Herrschaftsbereich hat sich insbesondere Hermann v. Salza bemüht: im Hl. Land selbst, sodann auf Zypern, in Siebenbürgen und am Ende in Preußen. Das schließliche Schicksal dieser Bemühungen im Hl. Land ist aus der allgemeinen Geschichte der Kreuzfahrerstaaten zu erklären. Daß der Orden auf Zypern keinen dauerhaften Erfolg hatte, ist auf die Niederlage FRIEDRICHS II. zurückzuführen. Eine Niederlage hat der Orden auch in Siebenbürgen hinnehmen müssen. Doch hatten diese Hergänge der Jahre 1211 bis 1225 im Hinblick auf Preußen geradezu den Charakter einer Generalprobe und insofern haben sie, ungeachtet ihrer Kurzfristigkeit, eine generelle Bedeutung.
König Andreas II. von Ungarn hatte dem Orden im Burzenland Besitz übertragen, auf den gestützt die Ordensritter die Grenze gegen die heidnischen Kumanen verteidigen sollten. Der Orden bemühte sich darum, dieses Gebiet aus der Kompetenz sowohl der königlichen Amtsträger wie auch des Bischofs zu lösen, und er wurde dabei von Papst Honorius III. unterstützt, der den Ordensbesitz 1224 in »ius et proprietas« des hl. Petrus nahm. Ähnlich wie später in Preußen konnte auch hier strittig sein, was dem Orden eigtlich verbrieft worden war, ob die Papsturkunde nur im Sinne von kirchlicher Exemtion und päpstlichem Schutz zu verstehen sein sollte oder ob sie päpstliche Oberhoheit meinte. Der König von Ungarn sah jedenfalls seine Herrschaft durch den Orden bedroht, vertrieb ihn im Jahre 1225 mit Gewalt und verschloß sich allen Forderungen nach dessen Rückkehr.

IV. Der Deutsche Orden in Preußen und Livland:
[1] Das Ausgreifen auf Preußen:
Es ist offensichtlich, daß der Orden aufgrund seiner ungarischen Erfahrungen der Aufforderung des polnischen Herzogs Konrad von Masowien vom Winter 1225/26, ihm gegen die heidnischen Prussen an seiner Nordgrenze militärisch beizustehen, nicht gleich nachkam, sondern sich zunächst um eine Absicherung seiner auch hier angestrebten selbständigen Herrschaft bemühte. Das Resultat waren ein Privileg Kaiser FREIDRICHS II. von 1226 (Goldbulle von Rimini), eines des Herzogs von Masowien von 1230 (Kruschwitzer Vertrag) und eine Urkunde Papst Gregors IX. von 1234 (Bulle von Rieti). Besonders die beiden ersten Urkunden werfen formale und inhaltliche Probleme auf. Ihre Echtheit bzw. der Grad ihrer Echtheit sind ebenso umstritten wie die Frage, wie sich die politische Selbständigkeit, welche der Kaiser dem Orden zubilligte, zu der Inanspruchnahme der Eroberungen des Ordens in Preußen durch den päpstlischen Stuhl verhalten und in welchem Verhältnis dessen Verfügungen zu dem stehen, was der Herzog von Masowien dem Orden gewährte und gewähren konnte. Ferner ist die Frage diskutiert worden, in welchem Verhältnis der in der Goldbulle von Rimini entworfene Ordensstaat zum Reich stehen sollte. Inzwischen scheint geklärt, daß der Ordensstaat kein Teil des Reiches sein sollte, daß jedoch Widersprüche zwischen der kaiserlichen und der päpstlichen Urkunde bestehen. Außer jedem Zweifel steht auch, daß der Herzog von Masowien sich einen politisch unselbständigen Helfer gewünscht hatte und dann zu schwach war, sich des D
eutscher Orden so zu erwehren, wie das dem König von Ungarn gelungen war. Er konnte nicht verhindern, daß der Deutscher Orden das ihm zur Verfügung gestellte Kulmer Land und die neu eroberten heidnischen Gebiete in derselben Weise selbständig beherrschte, zumal er mit der Gründung eines eigenen Ritterordens, des Ordens von Dobrin, im Jahre 1228 keinen Erfolg hatte.
[2] Die Eroberung Preußens:
Der D
eutscher Orden konnte seine Herrschaft in Preußen nur unter großen Schwierigkeiten begründen. Die im Jahre 1231 begonnene Eroberung des Landes - unter Leitung des ersten Landmeisters Hermann Balk - mußte nicht nur dem zeitweise seitens des christlichen Pommerellen unterstützten Widerstand der Prussen abgekämpft werden, sondern sie wurde darüber hinaus begleitet vom Mißtrauen des konkurrierenden Prussen-Bischofs Christian.
1249 vermittelte ein päpstlicher Legat im Christburger Vertrag den Frieden zwischen dem D
eutscher Orden und den Prussen und sicherte diesen weitreichende Freiheitsrechte zu. Doch wurden diese Bestimmungen alsbald hinfällig, weil die Prussen den Kampf wieder aufnahmen. Bis etwa 1285 war die mit Hilfe von Kreuzfahrerheeren (Kreuzzüge) aus dem Reich erkämpfte Unterwerfung des Landes abgeschlossen.
Die Verluste der Prussen in diesen Kämpfen sind hoch gewesen, doch kann von einer Ausrottung des Volkes nicht gesprochen werden. Viele wanderten ab, diejenigen, welche sich dem Widerstand nicht anschlossen, hat der Orden belohnt, und auch ehemalige Gegner wurden privilegiert, so daß es nicht wenigen Angehörigen der prussischen Oberschicht gelang, ihre soziale Position unter der Herrschaft des Ordens zu wahren oder sogar zu verbessern. In dem Maße, in welchem die Prussen zum christlichen Glauben übertraten, setzen vielfältige Assimilationsprozesse ein.
Infolge der raschen militärischen Erfolge des D
eutscher Orden konnten sich weder Bischof Christian noch der von ihm geförderte Dobriner Orden behaupten. Dieser wurde 1235 mit dem Deutscher Orden vereinigt. Statt des von Christian gewollten einen Bistums Preußen wurden im Jahre 1243 vier Bistümer errichtet:
Kulm, Pomesanien, Ermland und Samland.
Jeweils ein Drittel der Diözese erhielt jedes Bistum als eigenes Territorium, das dann noch mit dem Domkapitel geteilt wurde, so daß Preußen aus insgesamt neun Territorien bestand. Doch wurden die bischöflichen. und domkapitularischen Territorien dadurch an den D
eutscher Orden herangezogen, daß diesem die Domkapitel - mit Ausnahme des ermländischen - inkorporiert waren. Darüber hinaus blieben die Landesverteidigung und die sie tragenden Abgabeverhältnisse überwiegend Sache des Ordens, so daß ungeachtet der differenzierten territorialen Struktur doch eine gewisse, im 14. und frühen 15. Jh. zunehmende Einheitlichkeit des Landes gegeben war. - Zum Erwerb der Neumark aus luxemburgischen Besitz im Jahre 1402 siehe Neumark.
[3] Ländliche und städtische Siedlungen:
Ungeachtet lokaler Besonderheiten waren auch die Siedlungsstrukturen den preußischen Territorien gemeinsam, und sie glichen in vieler Hinsicht dem, was in den deutschen Ostsiedlungsgebieten insgesamt üblich war (Ostsiedlung, Kolonisation und Landesausbau). Das gilt insbesondere für die Rechtsverhältnisse der Bauern, die nach dem vom Magdeburger Recht abgeleiteten Kulmer Recht (siehe auch Kulmer Handfeste) lebten, im Dorfverband siedelten und meistens nur verhältnismäßig gering belastete Höfe von 2 Hufen (ca. 33 ha) Größe bewirtschafteten. Die Höfe der pruss. Bauern umfaßten meistens 2 Haken (ca. 20 ha) und waren stärker, und zwar mit Dienstpflichten, belastet. Doch sind auch Prussen nach dem günstigeren Recht der deutschen Neusiedler angesetzt worden.
Andere Prussen hatten den Status von Freien, die dem Orden vor allem zu Militärdienst verpflichtet waren und die als Inhaber von kleinen Gütern ebenfalls bäuerlich leben, aber auch als Grundherren über größeren Besitz und abhängige Bauern verfügen konnten. Insbesondere unter diesen größeren Freien, die sowohl prussischer wie auch deutscher Herkunft waren, haben zahlreiche Assimilationsprozesse stattgefunden. Der einheimische preußische Adel ist im 15. Jh. vor alem aus Angehörigen dieser Sozialschicht hervorgegangen, doch sind auch die adligen Söldnerführer aus dem Reich, die der Orden nach der Mitte des 15. Jh. mit Landbesitz ausstattete, für die Genese eines neuen Landadels von großer Bedeutung gewesen.
Die Planmäßigkeit der durch den Orden in Preußen inaugurierten Siedlungsvorgänge erweist sich nicht weniger an der Gründung von Städten. Auch deren Verfassung zeigt die aus dem gesamten Ostsiedlungsgebiet bekannten Elemente. Auch in Preußen ist nun der im Westen ausgebildete Typus der Gemeinde von persönlich freien Bürgern eingeführt worden. Es scheint, daß in den Städten die Bürgerschaft zunächst ganz überwiegend aus dt. Zuwanderern und deren Nachkommen bestanden hat und daß sich einheim. Stadtbewohner v. a. in der unterbürgerl. Bewohnerschicht fanden. Doch haben v. a. seit dem späteren 14. Jh. auch in den Städten, zumal angesichts der durchlässigen Grenzen zwischen Land und Stadt, zahlreiche Assimilationsprozesse stattgefunden.
[4] Der Orden in Livland:
Nach der Konsolidierung seiner Herrschaft in Preußen hat der Orden versucht, seine Macht weiter auszudehnen. Schon früh hat er in Livland Fuß gefaßt, wo ein eigener Kreuzzugsorden, der vom Bischof von Riga abhängige sogenannte Schwertbrüderorden, in ähnlicher Weise wie der D
eutscher Orden den Heidenkampf aufgenommen und der Mission und Siedlung den Weg bereitet hatte. Nach der vernichtenden Niederlage dieses Ordens in der Schlacht von Saule (1236) wurden dessen Reste 1237 mit dem Deutscher Orden vereinigt. Der Deutscher Orden verfügte nun über ein zweites großes Herrschaftsgebiet an der nordöstlichen Ostsee, er hat es ähnlich wie Preußen durch ein Burgensystem beherrscht, und ebenso wie zunächst Preußen stand auch hier ein Landmeister an der Spitze des Ordenszweiges. Im Unterschied zu Preußen waren jedoch die livländischen Bistümer unabhängig vom Orden. Namentlich die erbitterten Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Riga sollten die Geschichte Livlands bis ins späte 15. Jh. bestimmen.
[5] Die Litauer-Züge:
Auf der anderen Seite gelang dem Orden die weitere Expansion nicht. Der Sieg, den Fürsten Alexander Nevskij 1242 über den Orden in der Schlacht auf dem Eise des Peipus-Sees erfocht, sollte den Weg weiter nach Nordosten endgültig blockieren. Im Süden erwies es sich dagegen als unmöglich, Litauen und das seinen westlichen Teil bildende Schemaiten zu erobern. So blieben Preußen und Livland durch ein keilförmig zwischen beide Länder gelagertes großes heidnisches Gebiet getrennt, an das sich weiter das ebenfalls heidnische Litauen anschloß. Der D
eutscher Orden hatte infolgedessen bis ins späte 14. Jh. lange Grenzen mit einem heidnischen Volk gemeinsam und konnte an seiner Grenze seiner zentralen Aufgabe, dem Heidenkampf, nachgehen, und das hat er auch getan. Jahr für Jahr ist er zu Kriegszügen gegen die Litauer aufgebrochen, und fast jedes Jahr kamen ihm Kreuzfahrer aus dem Reich und aus West-Europa in so regelmäßiger Folge zu Hilfe, daß die Teilnahme am Litauer-Kreuzzug zu den klassischen Bewährungen des spätmittelalterlichen Rittertums werden konnte (Preußen-Reise). Damit nahmen diese Kreuzzüge - so blutig sie waren - teilweise den Charakter von sportl. Ereignissen an. Dauerhafte Erfolge brachten sie dem Orden nicht; die Front stagnierte vielmehr, bis sich mit der litauisch-polnischen Union von 1386 die Situation grundlegend änderte.
[6] Das Verhältnis zu Polen:
Das Verhältnis des Ordens zu Polen war zunächst neutral und manchmal auch freundlich gewesen, bis die Okkupation Pommerellens und Danzigs durch den Orden im Jahre 1308 eine Wende zur Folge hatte. Obwohl Pommerellen nicht im engeren Sinne als polnisches Territorium gelten konnte, obwohl die rechtlichen Verhältnisse im Spannungsfeld der beteiligten Mächte (außer dem Orden, Polen, Pommerellen noch die Mark Brandenburg) nicht eindeutig zu klären waren und sind, war das Verhältnis zu Polen nun doch schwer belastet. Auch der Frieden von Kalisch 1343 (Verzicht Polens auf Pommerellen) brachte keinen dauerhaften Ausgleich.
Auf der anderen Seite war das primäre Ziel der polnisch-litauischen Union keineswegs die Eroberung von Pommerellen. Es scheint, daß die Exponenten des polnischen Adels, welche für die Heirat der polnischen Thronfolgerin Hedwig (Jadwiga) mit dem bisher heidnischen Litauer-Fürsten Jagiello (Wladyslaw II.) und damit für die Union beider Länder und für die Taufe des Litauer-Fürsten und seines Vetters Witowt verantwortlich waren, eher an einer Expansion des nun gestärkten Polen nach Südosten interessiert waren. Auch stand der D
eutscher Orden jetzt zwar einem Nachbarn gegenüber, dessen Macht vom Moskauer Umland bis zum Schwarzen Meer reichte, doch war seine Lage keineswegs hoffnungslos. Zum einen war die polnisch-litauische Union ein fragiles Gebilde, und so sollte es dem Orden wiederholt gelingen, sie zeitweise zu spalten und sich namentlich mit dem Großfürsten Witowt von Litauen zu verbünden. Zum andern konnte der Orden auf Verbündete hoffen. Doch haben diese die neue Lage bald anerkannt. Obwohl der Orden selber nicht müde wurde, die Christianisierung Litauens für eine Täuschung zu erklären und die weitere Notwendigkeit des von ihm gegen Litauen zu führenden Heidenkrieges zu behaupten und auf seine Gönner und Verbündeten im Reich und in West-Europa in diesem Sinne einzuwirken, haben doch der römische König und der Papst Litauen als christlicher Staat akzeptiert und dem Orden die Kreuzzüge dorthin untersagt; auch der Zustrom der Kreuzfahrer sollte bald versiegen.
Am Ende kam es nach einem kurzfristigen Hin und Her, in das auch das Schicksal des nun zerfallenden russischen Tataren-Reiches (Goldene Horde) hineinwirkte, zum Krieg und zur Entscheidungsschlacht. Im Jahre 1410 unterlag der D
eutscher Orden bei Tannenberg (nach polnischer Tradition Grunwald) der polnisch-litauischen Union. Die unmittelbaren Folgen dieser Niederlage konnten als geringfügig erscheinen, weil der Orden im ersten Frieden von Thorn 1411 zwar auf Schemaiten und auf eine Reihe von Randgebieten verzichten mußte, den Kern seines Territoriums und namentlich Pommerellen jedoch behaupten konnte. Auch die Geldentschädigung, welche er zahlen mußte, war zwar hoch, jedoch nicht exorbitant.
Trotzdem hat sich die finanzielle Situation des Ordensstaates und des Ordens nun grundsätzlich geändert. Während im 14. Jh. die Ordensbesitzungen im Reich manchmal von Preußen aus subventioniert worden waren, mußte der Orden jetzt auf Hilfsgelder aus dem Reich für Preußen bestehen, um die Kontribution von 1411, die hohen Kriegskosten und die Summen bezahlen zu können, welche die Außenpolitik der nächsten Jahre fordern sollte.
[7] Ständekämpfe und Territorialverluste:
Da diese Gelder überwiegend in Preußen selbst aufgebracht und Repräsentanten des Landes abgerungen werden mußten, wuchsen die Vertreter der Städte und des einheimischen Adels nun rasch zu das ganze Land Preußen repräsentierenden Ständen zusammen und forderten Mitverantwortung um so mehr, je stärker sie seitens des Hochmeisters und der Bischöfe des Landes als Repräsentanten und zur Abgabenbewilligung in Anspruch genommen wurden. Dabei wurden die Gegensätze zwischen Herrschaft und Städtevertretern dadurch vermehrt, daß der Orden seinen Getreidehandel forcierte und durch Exportvorschriften gegenüber dem Handel städtischen Kaufleute begünstigte. Die Repräsentanten der Landgebiete wandten sich auch deshalb gegen den Orden, weil dieser die Besitzrechte der Inhaber von Freiengütern verschlechterte und solche Güter in Bauernhöfe umwandelte, um die in einer Zeit zunehmenden Söldner-Einsatzes disfunktionalen Kriegsdienst- durch Geldzinsverpflichtungen zu ersetzen.
Auf der anderen Seite standen einer Mitwirkung von Laien bei der Regierung eines geistlichen Territoriums kirchenrechtliche Hindernisse im Weg. Als sich im Jahre 1440 Städte und Landadel zum sogenannten Preußischen Bund zusammenschlossen, um mit Hilfe dieses Bündnisses die schon längst geforderten Mitentscheidungsrechte durchzusetzen, konnte der Hochmeister nicht mehr tun, als hinhaltenden Widerstand leisten. Ein wirkliches Entgegenkommen hätte den Zusammenhalt des Ordens gefährdet, der sich ohnehin in einer Krise befand. In Preußen gab es in den dreißiger Jahren des 15. Jh. schwere Auseinandersetzungen zwischen landsmannschaftlichen Gruppen unter den Ordensrittern, und wenig später versuchten Ordensritter im Reich, mit Hilfe von gefälschten Ordensstatuten, die Stellung des Deutschmeisters auf Kosten des Hochmeisters zu stärken.
Am Ende war der Konflikt zwischen Orden und Ständen unausweichlich. Nachdem ein vor dem Kaiser 1452/53 geführter Schiedsprozeß und ein seitens des Ordens herbeigeführtes päpstliches Urteil die Unrechtmäßigkeit des Preußischen Bundes festgestellt hatten, löste sich dieser keineswegs auf. Vielmehr kündigte er dem Orden den Gehorsam auf und unterwarf sich dem König von Polen. Die Folge war ein dreizehnjähriger, vor allem mit Söldnern geführter und, was die Gegner des Ordens angeht, vor alem von dem reichen Danzig finanzierter Krieg, an dessen Ende der zweite Thorner Frieden von 1466 stand.
[8] Vom Ordensstaat zum Fürstentum:
In diesem Frieden verlor der Orden nicht nur Pommerellen, sondern auch älteste Gebiete, darunter das Kulmer Land und das Haupthaus Marienburg, das seit 1309 die Residenz des Hochmeisters gewesen war. Weiterhin mußte der Hochmeister für den verbliebenen preußischen Besitz die Oberhoheit des Königs von Polen anerkennen und die Aufnahme bis zu 50 Prozent polnischer Ordensbrüder in die preußischen Konvente zusagen. Diese Bestimmung wurde nicht realisiert, die polnische Oberhoheit blieb strittig, während sich das nun erheblich verkleinerte Ordensterritorium mit Königsberg als neuer Hochmeisterresidenz rasch zu einem Fürstentum entwickelte. Schon in den Jahrzehnten zuvor hatten weltliche Räte und Amtsträger eine wachsende Bedeutung für die Amtsführung des Hochmeisters erhalten und die durch die Ordensregel vorgegebenen, die gleichsam monarchische Stellung des Hochmeisters ausgleichenden Elemente korporativer Mitbestimmung zurückgedrängt.
Nicht weniger rasch veränderten sich die Konvente. Infolge des Rückganges der grundherrlichen Einnahmen, im Einklang gewiß auch mit einem Mentalitätswandel, wuchs die Bedeutung, welcher der Versorgung der Ordensbrüder im Orden zukam. Damals erreichte die Charakterisierung des Ordens als des »Spitals des deutschen Adels« ihre größte Verbreitung. Infolgedessen verringerte sich die Zahl der Ritter. In Preußen wurden die Kriegsverluste nicht ausgeglichen. Vor Tannenberg dürften dort etwa 700 Ritterbrüder gelebt haben, 1437 waren es etwas über 400, 1453 gegen 300, nach 1466 ging ihre Zahl weiter zurück. In Preußen wie auch in den anderen Gebieten des Ordens war nun nicht der Konvent der Regelfall, sondern das von nur einem Ordensritter besetzte, zu seiner Versorgung dienende und manchmal auf dem Wege des Ämterkaufs an ihn gekommene Ordenshaus. In Preußen gibt es darüber hinaus Beispiele dafür, daß die Ordensritter sich im Verhältnis zum Hochmeister ähnlich verhielten wie Adlige zu einem Territorialfürsten.
[9] Orden und Reich. Die Säkularisierung Preußens:
Wie schon im frühen 15. Jh., so erwies sich auch im dreizehnjährigen Krieg, daß der Orden in Preußen aus seinen Besitzungen im Reich nur wenig Hilfe erwarten konnte. Die dennoch durchgesetzten Subventionen verschärften die prekäre Lage vieler Ordenshäuser im Reich. Am Ende des 15. Jh. nahmen die Stimmen derer zu, welche eine Unterstützung des auf seinem reduzierten preußischen Territorium gefährdeten Ordens durch das Reich forderten. Es scheint, daß das Verständnis für die rechtliche Unabhängigkeit des Ordens vom Reich und dafür, daß ihm nicht gestattet war, seinen Besitz als Lehen zu nehmen, damals geschwunden ist. Nachdem schon König SIEGMUND versucht hatte, den Orden in das Reich einzufügen, schwor der Deutschmeister dem Kaiser im Jahre 1494 den Lehnseid. Im Jahre 1524 wollte auch der Hochmeister diesen Schritt vollziehen, doch hat er sich dann für das Verlassen des Ordens, für die Umwandlung Preußens in ein Herzogtum und für den dem König von Polen geschworenen Lehnseid entschieden.
Dieser Staatsstreich des letzten in Königsberg residierenden Hochmeisters hatte seine unmittelbare Ursache in dessen allzu riskanter Politik. Sein tieferer Grund lag jedoch in der offensichtlichen Tatsache, daß der D
eutscher Orden das verbliebene preußische Territorium ohne Unterstützung seitens des Reiches nicht behaupten und wirksame Hilfe von diesem doch nicht erhalten konnte. Daß die Umwandlung dieses Ordensterritoriums in ein weltliches Herzogtum ohne größere innerpreußische Widerstände gelang, hat die verdeckte Säkularisierung zur Voraussetzung, die jedenfalls 1466 begonnen hatte und die vollends manifest wurde, als zur besseren Absicherung des Ordens und seines preußischen Besitzes durch Verbindungen zum Reich zwei Reichsfürsten zum Hochmeister gewählt wurden, die dem Orden vorher nicht angehört hatten: Friedrich von Sachsen (1498-1510) und Albrecht von Brandenburg (1511-1525).

V. Der Orden nach der Reformation:
Die Säkularisierungen der preußischen Besitzungen des Ordens 1525 und in Livland 1562 waren die spektakulärsten Einbußen, welche der Orden, unter anderem infolge der Reformation, hinnehmen mußte. Er hatte auch im Reich Verluste, und er hat damals auch fast alle noch verbliebenen Positionen außerhalb des Reiches eingebüßt. Im Reich selbst gelang ihm jedoch eine Konsolidierung, welche zwar die Existenz evangel. und konfessionell gemischter Ordensteile einschloß, aber dem Orden doch eine Basis bis zu den gewaltsamen Umwälzungen während der napoleon. Zeit und, nach weiteren Konsolidierungen und Reformen in den Jahren 1835, 1929 und 1947, bis in die Gegenwart gab. Daß die Erinnerung an den Orden seit dem ausgehenden 18. Jh. zunächst in Preußen und später in ganz Deutschland erneuert und daß diese historischen Ideologien dienstbar gemacht wurde, ist eine Frage nicht mehr der ma. Geschichte, sondern vielmehr von deren neuzeitl. Rezeption.
Zur Literatur des D
eutscher Orden siehe Deutschordensliteratur; zum Burgen- und Befestigungsbau des Deutscher Orden siehe Deutschordensburgen.

H. Boockmann