DEUTSCHER ORDEN
Lexikon des Mittelalters:
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Deutscher Orden
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I. Die Anfänge:
Der Deutscher Orden ist als
der dritte der großen palästinensischen
Ritterorden 1198/99 gegründet worden (Ritterorden, geistlich).
Sein
unmittelbarer Vorläufer war ein 1189/90 vor Akkon gegründetes
Spital.
Inwieweit der Deutscher Orden
mit einem vor der Mitte des 12. Jh. in Jerusalem
gegründeten deutschen Marien-Hospital zusammenhängt, ist
umstritten.
Die Kürze der Zeit, in der aus der Spitalsbruderschaft von Akkon
ein Ritterorden wurde, erklärt sich durch die Förderung der
neuen Gemeinschaft seitens der STAUFER sowie
auch daraus, daß die
Regel von den beiden älteren Ritterorden übernommen wurde: im
Hinblick auf den Heidenkampf von den Templern, während der Orden
sich im Hinblick auf die Hospitalpflege an die Johanniter hielt. Doch
liegt über den ersten Jahrzehnten des Ordens ein dichtes Dunkel -
wegen des Mangels an Quellen, aber auch weil ein Teil der
Überlieferung (nicht zuletzt wegen des Konkurrenzkampfes mit
anderen Gemeinschaften, vor allem mit den Johannitern) verfälscht
ist.
Von den ersten drei Hochmeistern weiß man so gut wie nichts.
Unter dem 4. Hochmeister, dem thüringischen Ministerialen-Sohn
Hermann von
Salza (1209-1239), hat
der Orden an Besitz und an Bedeutung rasch
zugenommen. Kaiser FREIDRICH II. machte ihn zur Stütze
seiner Politik
in Palästina, aber auch in anderen Ländern, und der Orden
profitierte davon, daß der Kaiser sich des Hochmeisters als eines
seiner wichtigen Berater und als eines Vermittlers in seinen
Auseinandersetzungen mit dem Papsttum bediente. Mit der Förderung
des Ordens durch die STAUFER
hängt seine Bindung an die Landgrafen von
Thüringen zusammen, die ihrerseits dazu führte, daß ihm
das Erbe der hl. Elisabeth anvertraut und deren Schwager, Landgraf Konrad,
zum 5. Hochmeister des Ordens (1239-1240) gewählt wurde.
Da der Orden über den Kreuzzugsablaß verfügen konnte
und da eine Reihe prominenter Adliger ihn nicht nur förderte,
sondern ihm beitrat, wuchs ihm auch außerhalb des Hl. Landes
rasch ein zwar verstreuter, jedoch beträchtl. Besitz zu - vor
allem in
Deutschland. Obwohl seinen Normen zufolge nicht auf deutsche Mitglieder
beschränkt, war er, von Ausnahmen abgesehen, doch von Anfang an
ein »deutscher« Ritterorden. Sein Name lautete in
abgekürzter Form schon früh Ordo Theutonicorum oder
ähnlich, während er sich in der offiziellen Form seines
Namens auf das Marienspital in Jerusalem bezog: Ordo fratrum hospitalis
sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum. Die Formulierung
des
Titels variiert im Detail, doch hat sich der Orden im Mittelalter
niemals offiziell als Deutscher Ritterorden bezeichnet.
II. Ämterverfassung und
frühe Besitzverhältnisse:
[1] Ämterverfassung:
Die Masse der Besitzungen des Deutscher Orden
ist im
13. Jh. zusammengekommen, und so ist auch damals nach dem Muster der
älteren Ritterorden die Verfassung des Deutscher
Orden ausgebildet worden.
An der Spitze stand der auf Lebenszeit gewählte Hochmeister
(magister generalis), assistiert von den
Inhabern der fünf
zentralen Haus (das heißt Residenz-Burg)-Ämter:
Großkomtur
(Komtur), oberstem Marschall, Tressler, Trappier und Spittler. Diese
obersten Ämter sind später oft irrtümlich im Sinne von
Ressortministerien verstanden worden, als habe es sich bei dem
Marschall um einen Kriegs-, bei dem Tressler um einen Finanz- und bei
dem Spittler um einen Gesundheitsminister gehandelt, während diese
obersten »Gebietiger« tatsächl. nach der Verlegung der
Hochmeisterresidenz nach Preußen teils ihre Funktion
verändert, teils jedoch verloren haben und insgesamt das
deutlichste Beispiel dafür darstellen, daß die geschriebene
und die praktizierte Ordensverfassung alsbald auseinanderzutreten
begannen.
Die großen Ordensgebiete wurden von Landmeistern geleitet,
während die mittlere Organisationseinheit in den von den
Landkomturen geführten Balleien (in Preußen jedoch:
Komtureien) bestand, in denen jeweils mehrere Kommenden oder
Häuser, die von einem Komtur oder einem Pfleger geführt
wurden, zusammengefaßt waren. Innerhalb einer Burg wurden weitere
Ämter versehen. Großen Burgen waren auch auswärts
amtierende einzelne Amtsträger zugeordnet. In preußischen,
ausnahmsweise auch in Konventen des Reiches, gab es das Amt des
für den Eigenhandel des Ordens tätigen Schäffers. Wegen
ihrer zentralen Bedeutung für den Bernstein- und für den
Getreidehandel führten die Inhaber dieser Ämter in
Königsberg und in Marienburg den Titel Großschäffer
(zur Wirtschaftstätigkeit des Deutscher Orden
Preußen, Wirtschaft; siehe auch Hanse, Bernstein, Getreide,
-handel usw.).
Alle Ämter sollten nur zeitweise bekleidet werden, der einzelne
Ordensbruder wurde also einem von der Ordensspitze gesteuerten
Rotationsprinzip unterworfen, doch läßt sich schwer sagen,
bis wann dieses Prinzip so, wie in den Normen des Ordens vorgesehen,
praktiziert wurde. Sobald die Quellen reichlicher zu fließen
beginnen, wird deutlich, daß Regionalismus und
Verpfründungserscheinungen die Verwirklichung der Normen
behinderten. Auf der anderen Seite dürfte jedenfalls in
Preußen noch in der 1. Hälfte des 15. Jh. die Distanz zw.
dem, was aus dem Reich nach Preußen versetzte Ordensritter ihrer
Mentalität zufolge erwarten durften, und der Tatsache, daß
sie hier zum Beispiel als Pferdemeister oder als Waldmeister zur
Wahrnehmung
fest umschriebener administrativer Funktionen genötigt waren,
beträchtl. gewesen sein.
[2] Besitzstruktur:
Abgesehen von Preußen und Livland war die
Struktur der Ordensbesitzungen nicht zuletzt deshalb vielgestaltig,
weil diese auf ganz unterschiedliche Weise entstanden waren. Dem Deutschen
Orden
waren geschlossene grundherrliche Komplexe und ganze Burgen zugefallen,
die er in fast unveränderter Form als Kommenden verwalten konnte.
Die Masse der Deutschordensbesitzungen kam jedoch aus kleineren
Schenkungen und wurde durch Kauf vermehrt und auch arrondiert, war aber
notwendigerweise trotzdem so vielgestaltig wie anderer geistlicher
Besitz
auch. In den Städten zum Beispiel verfügte der Orden
über
Wohnhäuser und Gewerbebetriebe. Er hatte ferner schon bestehende
Spitäler und Kirchen übernommen. Insbesondere deshalb gab es
Kommenden, in denen nicht nur wenige Ordensritter, sondern in der
Mehrzahl oder ausschließl. Ordenspriester lebten und auch die
Komtursämter bekleideten. Während hier die von der Regel
gewollte weitgehende Gleichberechtigung von Ritter- und von
Priesterbrüdern sichtbar wurde, hatten diese im Zweifelsfalle doch
eher eine untergeordnete Stellung, die der des Kaplans auf einer
adligen Burg nicht unähnlich war.
Neben den Ritter- und den Priesterbrüdern hatte der Orden,
wiederum analog zu anderen geistlichen Gemeinschaften,
minderberechtigte
und ihm nur locker angeschlossene Mitglieder. Doch ist die
Überlieferung für die Ordensschwestern, für die
Halbbrüder und für die Familiaren außerordentlich
ungünstig, so daß sich von deren tatsächlichen
Bedeutung
für den Deutschen Orden
kein sicherer Eindruck gewinnen läßt.
Offensichtl. haben die verschiedenen lokalen Bedingungen auch hier zu
einer unterschiedl. Entwicklung geführt. Wo der Deutscher
Orden etwa ein
Spital übernahm und tatsächlich auch als Spital
weiterführte, lag es nahe, die weiblichen Mitglieder der dort zur
Pflege der Hospitaliten bestehenden geistlichen Gemeinschaft als
Ordensschwestern zu übernehmen, doch begegnet eine Ordensschwester
beispielsweise auch als Verwalterin eines Viehbestandes auf einem der
großen Eigenbetriebe des Deutscher Orden
in Preußen.
In der 2. Hälfte des 13. Jh. dürfte der Besitz des Deutscher
Orden am
weitesten ausgedehnt gewesen sein. Damals verfügte er noch
über seine weit gestreuten Besitzungen am Mittelmeer, war der
Besitz im Reich im wesentlichen konstituiert und hatte der Orden
bereits in
Preußen Fuß gefaßt, wo er vom frühen 14. Jh. bis
zur Zeit der Reformation sein Zentrum und sein Schwergewicht haben
sollte.
[3] Die außerdeutschen
Besitzungen:
Ursprglich hatte der
Hochmeister am Gründungsort des Ordens, in Akkon, residiert.
Später war Montfort als die größte Burg des Ordens im
Hl. Lande und als Hochmeisterresidenz ausgebaut worden. Nach dessen
Fall im Jahre 1271 war wiederum Akkon Hochmeisterresidenz, bis mit
dieser Stadt und mit der Burg des Ordens 1291 der Ordensbesitz im Hl.
Land insgesamt verlorenging. Freilich hatte die palästinensische
Hauptburg des Ordens dessen Hochmeister in den letzten Jahrzehnten nur
vorübergehend gesehen. Politisch hatte der Orden schon jetzt sein
zentrales Gebiet in Nordost-Europa.
Im Vorderen Orient besaß er jedoch noch bis zum 14. Jh. die
Ballei Armenien, der auch die Ordensgüter in Zypern untergeordnet
waren. Der Besitz in Griechenland war zur Ballei Romanien
zusammengefaßt, die am Ende des 15. Jh. aus den Quellen
verschwindet. Am umfangreichsten war im Mittelmeergebiet der zu den
Balleien Sizilien und Apulien zusammengeschlossene Besitz. Beide
Balleien gingen dem Orden Ende des 15. Jh. verloren. Das gleiche gilt
für die etwas jüngere Ballei Spanien. Bei dem Besitz des
Ordens in Süd-Frankreich ist nicht klar, ob dieser zeitweise in
einer Ballei organisiert war; die Ballei Frankreich wurde noch im 13.
Jh. aufgelöst. Deren Besitzungen in der Champagne wurden danach
von der Ballei Elsaß-Burgund aus verwaltet. Als am stabilsten
erwies sich in den Mittelmeerländern die Ballei Lombardei, die
über das Ende des Mittelalters hinaus Bestand hatte und zu der das
Ordenshaus Venedig gehörte, das nach dem Fall von Akkon und bis
zur Verlegung der Hochmeisterresidenz in die Marienburg 1309 das
Haupthaus des Ordens war. Über das Ende des Mittelalters hinaus
konnte der
Deutscher Orden auch seinen
Besitz in Rom und in dessen Umgebung halten, der vor
allem den Bedürfnissen des Generalprokurators diente, seines
ständigen Vertreters an der päpstl. Kurie.
[4] Die Balleien im Reich:
Die Besitzungen des Ordens im Reich waren in
folgenden Balleien zusammengefaßt:
Partes inferiores
(Niederlande), Böhmen-Mähren, Österreich,
Thüringen-Sachsen, Elsaß-Burgund, Lothringen, Koblenz,
Marburg, Bozen und Westfalen.
Diese Balleien waren dem Meister in
Deutschen Landen (Deutschmeister) unterstellt. Das gleiche galt
für die Ballei Franken, die jedoch nicht immer selbständig,
sondern zeitweise dem Deutschmeister direkt unterstellt war.
Darüber hinaus wurde eine Reihe von - wiederum vor allem in
Franken
sowie am Mittelrhein liegenden - Ordenshäusern dem Deutschmeister
direkt untergeordnet. Direkt unter den Hochmeister kamen seit dem
frühen 14. Jh. die sog. Kammerballeien:
Koblenz, Böhmen,
Österreich, Bozen und Elsaß-Burgund.
Eine solche
Aufzählung läßt jedoch nicht deutlich genug erkennen,
daß der Deutscher Orden
in bestimmten Regionen gar nicht oder nur schwach
vertreten war. Auch wenn zur Ballei Westfalen die Kommende Bremen
gehörte, war der Orden, von der Ballei Thüringen-Sachsen
abgesehen, in Norddeutschland und im nördlichen Mittel-Deutschland
nicht oder kaum präsent, und das gleiche gilt, abgesehen von der
zur Ballei Franken gehörigen Kommende Regensburg, für Bayern.
Im ganzen scheint der Orden dort geringere Möglichkeiten gehabt zu
haben, wo das Landesfürstentum stark war, während er seine
Kerngebiete in Regionen hatte, wo ein nicht landesherrlich gebundener
Reichsadel und wo die Reichsministerialität konzentriert waren -
jene Sozialgruppen, welche sich als die eigtlichen Träger des Deutscher
Orden
erweisen.
III. Erste Versuche einer
Territorialbildung:
Wenn der Deutscher Orden
spätestens seit der Mitte des 13. Jh. sein
Schwergewicht unstrittig in Preußen hatte und wenn sich sein
Ausgreifen in diese Region aus nachträglicher Sicht geradezu
zwingend in den Zusammenhang der Ostsiedlung einfügt, so muß
dem doch entgegengehalten werden, daß der Weg des Ordens vom Hl.
Land nach Preußen keineswegs einer historischen Logik oder gar
Zwangsläufigkeit folgte. Zwangsläufig könnte allenfalls
erscheinen, daß der Orden überhaupt einen großen,
geschlossenen Herrschaftskomplex erwarb.
Um einen solchen Herrschaftsbereich hat sich insbesondere Hermann v. Salza
bemüht: im Hl. Land selbst, sodann auf Zypern, in
Siebenbürgen und am Ende in Preußen. Das schließliche
Schicksal dieser Bemühungen im Hl. Land ist aus der allgemeinen
Geschichte der Kreuzfahrerstaaten zu erklären. Daß der Orden
auf Zypern keinen dauerhaften Erfolg hatte, ist auf die Niederlage
FRIEDRICHS II. zurückzuführen. Eine Niederlage hat der
Orden
auch in Siebenbürgen hinnehmen müssen. Doch hatten diese
Hergänge der Jahre 1211 bis 1225 im Hinblick auf Preußen
geradezu den Charakter einer Generalprobe und insofern haben sie,
ungeachtet ihrer Kurzfristigkeit, eine generelle Bedeutung.
König Andreas II. von Ungarn
hatte dem Orden im Burzenland Besitz
übertragen, auf den gestützt die Ordensritter die Grenze
gegen die heidnischen Kumanen verteidigen sollten. Der Orden
bemühte
sich darum, dieses Gebiet aus der Kompetenz sowohl der königlichen
Amtsträger wie auch des Bischofs zu lösen, und er wurde dabei
von
Papst Honorius III. unterstützt, der den Ordensbesitz 1224
in
»ius et proprietas« des hl. Petrus nahm. Ähnlich wie
später in Preußen konnte auch hier strittig sein, was dem
Orden eigtlich verbrieft worden war, ob die Papsturkunde nur im Sinne
von
kirchlicher Exemtion und päpstlichem Schutz zu verstehen sein
sollte oder
ob sie päpstliche Oberhoheit meinte. Der König von Ungarn sah
jedenfalls
seine Herrschaft durch den Orden bedroht, vertrieb ihn im Jahre 1225
mit
Gewalt und verschloß sich allen Forderungen nach dessen
Rückkehr.
IV. Der Deutsche Orden in
Preußen und Livland:
[1] Das Ausgreifen auf
Preußen:
Es ist offensichtlich, daß der Orden aufgrund seiner ungarischen
Erfahrungen der Aufforderung des
polnischen Herzogs Konrad von Masowien vom
Winter 1225/26, ihm gegen die heidnischen Prussen an seiner Nordgrenze
militärisch beizustehen, nicht gleich nachkam, sondern sich
zunächst um eine Absicherung seiner auch hier angestrebten
selbständigen Herrschaft bemühte. Das Resultat waren ein
Privileg Kaiser FREIDRICHS II. von 1226
(Goldbulle von Rimini), eines des
Herzogs von Masowien von 1230 (Kruschwitzer Vertrag) und eine Urkunde Papst
Gregors IX. von 1234 (Bulle
von Rieti). Besonders die beiden ersten Urkunden
werfen formale und inhaltliche Probleme auf. Ihre Echtheit bzw. der
Grad
ihrer Echtheit sind ebenso umstritten wie die Frage, wie sich die
politische Selbständigkeit, welche der Kaiser dem Orden
zubilligte, zu
der Inanspruchnahme der Eroberungen des Ordens in Preußen durch
den päpstlischen Stuhl verhalten und in welchem Verhältnis
dessen
Verfügungen zu dem stehen, was der Herzog von Masowien dem Orden
gewährte und gewähren konnte. Ferner ist die Frage diskutiert
worden, in welchem Verhältnis der in der Goldbulle von Rimini
entworfene Ordensstaat zum Reich stehen sollte. Inzwischen scheint
geklärt, daß der Ordensstaat kein Teil des Reiches sein
sollte, daß jedoch Widersprüche zwischen der kaiserlichen
und der
päpstlichen Urkunde bestehen. Außer jedem Zweifel steht
auch,
daß der Herzog von Masowien sich einen politisch
unselbständigen
Helfer gewünscht hatte und dann zu schwach war, sich des Deutscher
Orden so
zu erwehren, wie das dem König von Ungarn gelungen war. Er konnte
nicht
verhindern, daß der Deutscher Orden das ihm zur Verfügung
gestellte
Kulmer Land und die neu eroberten heidnischen Gebiete in derselben
Weise
selbständig beherrschte, zumal er mit der Gründung eines
eigenen Ritterordens, des Ordens von Dobrin, im Jahre 1228 keinen
Erfolg
hatte.
[2] Die Eroberung
Preußens:
Der Deutscher Orden konnte
seine Herrschaft in
Preußen nur unter großen Schwierigkeiten begründen.
Die im Jahre 1231 begonnene Eroberung des Landes - unter Leitung des
ersten Landmeisters Hermann Balk
- mußte nicht nur dem zeitweise
seitens des christlichen Pommerellen unterstützten Widerstand der
Prussen abgekämpft werden, sondern sie wurde darüber hinaus
begleitet vom Mißtrauen des konkurrierenden Prussen-Bischofs
Christian.
1249 vermittelte ein päpstlicher Legat im Christburger Vertrag den
Frieden zwischen dem Deutscher Orden
und den Prussen und sicherte diesen weitreichende
Freiheitsrechte zu. Doch wurden diese Bestimmungen alsbald
hinfällig, weil die Prussen den Kampf wieder aufnahmen. Bis etwa
1285 war die mit Hilfe von Kreuzfahrerheeren (Kreuzzüge) aus dem
Reich erkämpfte Unterwerfung des Landes abgeschlossen.
Die Verluste der Prussen in diesen Kämpfen sind hoch gewesen, doch
kann von einer Ausrottung des Volkes nicht gesprochen werden. Viele
wanderten ab, diejenigen, welche sich dem Widerstand nicht anschlossen,
hat der Orden belohnt, und auch ehemalige Gegner wurden privilegiert,
so daß es nicht wenigen Angehörigen der prussischen
Oberschicht
gelang, ihre soziale Position unter der Herrschaft des Ordens zu wahren
oder sogar zu verbessern. In dem Maße, in welchem die Prussen zum
christlichen Glauben übertraten, setzen vielfältige
Assimilationsprozesse ein.
Infolge der raschen militärischen Erfolge des Deutscher
Orden konnten sich weder
Bischof Christian noch der von ihm geförderte Dobriner
Orden
behaupten. Dieser wurde 1235 mit dem Deutscher
Orden vereinigt. Statt des von
Christian gewollten einen
Bistums Preußen wurden im Jahre 1243 vier
Bistümer errichtet:
Kulm, Pomesanien, Ermland und Samland.
Jeweils ein
Drittel der Diözese erhielt jedes Bistum als eigenes Territorium,
das
dann noch mit dem Domkapitel geteilt wurde, so daß Preußen
aus insgesamt neun Territorien bestand. Doch wurden die
bischöflichen. und
domkapitularischen Territorien dadurch an den Deutscher
Orden herangezogen, daß
diesem die Domkapitel - mit Ausnahme des ermländischen -
inkorporiert waren. Darüber hinaus blieben die Landesverteidigung
und die sie tragenden Abgabeverhältnisse überwiegend Sache
des Ordens, so daß ungeachtet der differenzierten territorialen
Struktur doch eine gewisse, im 14. und frühen 15. Jh. zunehmende
Einheitlichkeit des Landes gegeben war. - Zum Erwerb der Neumark aus
luxemburgischen Besitz im Jahre 1402 siehe Neumark.
[3] Ländliche und
städtische Siedlungen:
Ungeachtet lokaler
Besonderheiten waren auch die Siedlungsstrukturen den preußischen
Territorien gemeinsam, und sie glichen in vieler Hinsicht dem, was in
den deutschen Ostsiedlungsgebieten insgesamt üblich war
(Ostsiedlung,
Kolonisation und Landesausbau). Das gilt insbesondere für die
Rechtsverhältnisse der Bauern, die nach dem vom Magdeburger Recht
abgeleiteten Kulmer Recht (siehe auch Kulmer Handfeste) lebten, im
Dorfverband siedelten und meistens nur verhältnismäßig
gering belastete Höfe von 2 Hufen (ca. 33 ha) Größe
bewirtschafteten. Die Höfe der pruss. Bauern umfaßten
meistens 2 Haken (ca. 20 ha) und waren stärker, und zwar mit
Dienstpflichten, belastet. Doch sind auch Prussen nach dem
günstigeren Recht der deutschen Neusiedler angesetzt worden.
Andere Prussen hatten den Status von Freien, die dem Orden vor allem zu
Militärdienst verpflichtet waren und die als Inhaber von kleinen
Gütern ebenfalls bäuerlich leben, aber auch als Grundherren
über größeren Besitz und abhängige Bauern
verfügen konnten. Insbesondere unter diesen größeren
Freien,
die sowohl prussischer wie auch deutscher Herkunft waren, haben
zahlreiche
Assimilationsprozesse stattgefunden. Der einheimische preußische
Adel ist
im 15. Jh. vor alem aus Angehörigen dieser Sozialschicht
hervorgegangen, doch sind auch die adligen Söldnerführer aus
dem Reich, die der Orden nach der Mitte des 15. Jh. mit Landbesitz
ausstattete, für die Genese eines neuen Landadels von großer
Bedeutung gewesen.
Die Planmäßigkeit der durch den Orden in Preußen
inaugurierten Siedlungsvorgänge erweist sich nicht weniger an der
Gründung von Städten. Auch deren Verfassung zeigt die aus dem
gesamten Ostsiedlungsgebiet bekannten Elemente. Auch in Preußen
ist nun der im Westen ausgebildete Typus der Gemeinde von
persönlich freien Bürgern eingeführt worden. Es scheint,
daß in den Städten die Bürgerschaft zunächst ganz
überwiegend aus dt. Zuwanderern und deren Nachkommen bestanden hat
und daß sich einheim. Stadtbewohner v. a. in der
unterbürgerl. Bewohnerschicht fanden. Doch haben v. a. seit dem
späteren 14. Jh. auch in den Städten, zumal angesichts der
durchlässigen Grenzen zwischen Land und Stadt, zahlreiche
Assimilationsprozesse stattgefunden.
[4] Der Orden in Livland:
Nach der Konsolidierung seiner Herrschaft in
Preußen hat der Orden versucht, seine Macht weiter auszudehnen.
Schon früh hat er in Livland Fuß gefaßt, wo ein
eigener Kreuzzugsorden, der vom Bischof von Riga abhängige
sogenannte
Schwertbrüderorden, in ähnlicher Weise wie der Deutscher
Orden den
Heidenkampf aufgenommen und der Mission und Siedlung den Weg bereitet
hatte. Nach der vernichtenden Niederlage dieses Ordens in der Schlacht
von Saule (1236) wurden dessen Reste 1237 mit dem Deutscher
Orden vereinigt. Der
Deutscher Orden
verfügte nun über ein zweites großes
Herrschaftsgebiet an der nordöstlichen Ostsee, er hat es
ähnlich
wie Preußen durch ein Burgensystem beherrscht, und ebenso wie
zunächst Preußen stand auch hier ein Landmeister an der
Spitze des Ordenszweiges. Im Unterschied zu Preußen waren jedoch
die livländischen Bistümer unabhängig vom Orden.
Namentlich die
erbitterten Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Riga sollten die
Geschichte Livlands bis ins späte 15. Jh. bestimmen.
[5] Die Litauer-Züge:
Auf der anderen Seite gelang dem Orden die
weitere Expansion nicht. Der Sieg, den Fürsten
Alexander Nevskij 1242
über den Orden in der Schlacht auf dem Eise des Peipus-Sees
erfocht, sollte den Weg weiter nach Nordosten endgültig
blockieren. Im
Süden erwies es sich dagegen als unmöglich, Litauen und das
seinen westlichen Teil bildende Schemaiten zu erobern. So blieben
Preußen und Livland durch ein keilförmig zwischen beide
Länder gelagertes großes heidnisches Gebiet getrennt, an das
sich
weiter das ebenfalls heidnische Litauen anschloß. Der Deutscher
Orden hatte
infolgedessen bis ins späte 14. Jh. lange Grenzen mit einem
heidnischen
Volk gemeinsam und konnte an seiner Grenze seiner zentralen Aufgabe,
dem Heidenkampf, nachgehen, und das hat er auch getan. Jahr für
Jahr ist er zu Kriegszügen gegen die Litauer aufgebrochen, und
fast jedes Jahr kamen ihm Kreuzfahrer aus dem Reich und aus West-Europa
in so regelmäßiger Folge zu Hilfe, daß die Teilnahme
am Litauer-Kreuzzug zu den klassischen Bewährungen des
spätmittelalterlichen
Rittertums werden konnte (Preußen-Reise). Damit nahmen diese
Kreuzzüge - so blutig sie waren - teilweise den Charakter von
sportl. Ereignissen an. Dauerhafte Erfolge brachten sie dem Orden
nicht; die Front stagnierte vielmehr, bis sich mit der
litauisch-polnischen
Union von 1386 die Situation grundlegend änderte.
[6] Das Verhältnis zu
Polen:
Das Verhältnis des Ordens zu
Polen war zunächst neutral und manchmal auch freundlich gewesen,
bis die Okkupation Pommerellens und Danzigs durch den Orden im Jahre
1308
eine Wende zur Folge hatte. Obwohl Pommerellen nicht im engeren Sinne
als polnisches Territorium gelten konnte, obwohl die rechtlichen
Verhältnisse im Spannungsfeld der beteiligten Mächte
(außer dem Orden, Polen, Pommerellen noch die Mark Brandenburg)
nicht eindeutig zu klären waren und sind, war das Verhältnis
zu Polen nun doch schwer belastet. Auch der Frieden von Kalisch 1343
(Verzicht Polens auf Pommerellen) brachte keinen dauerhaften Ausgleich.
Auf der anderen Seite war das primäre Ziel der
polnisch-litauischen
Union keineswegs die Eroberung von Pommerellen. Es scheint, daß
die Exponenten des polnischen Adels, welche für die Heirat der polnischen
Thronfolgerin Hedwig (Jadwiga)
mit dem bisher heidnischen
Litauer-Fürsten Jagiello (Wladyslaw
II.) und damit für die
Union beider Länder und für die Taufe des
Litauer-Fürsten und seines
Vetters Witowt
verantwortlich waren,
eher an einer Expansion des nun gestärkten Polen nach
Südosten
interessiert waren. Auch stand der Deutscher Orden
jetzt zwar einem Nachbarn
gegenüber, dessen Macht vom Moskauer Umland bis zum Schwarzen Meer
reichte, doch war seine Lage keineswegs hoffnungslos. Zum einen war die
polnisch-litauische Union ein fragiles Gebilde, und so sollte es dem
Orden
wiederholt gelingen, sie zeitweise zu spalten und sich namentlich mit
dem Großfürsten Witowt von
Litauen zu verbünden. Zum andern konnte der
Orden auf Verbündete hoffen. Doch haben diese die neue Lage bald
anerkannt. Obwohl der Orden selber nicht müde wurde, die
Christianisierung Litauens für eine Täuschung zu
erklären und die weitere Notwendigkeit des von ihm gegen Litauen
zu führenden Heidenkrieges zu behaupten und auf seine Gönner
und Verbündeten im Reich und in West-Europa in diesem Sinne
einzuwirken, haben doch der römische König und der Papst
Litauen als
christlicher Staat akzeptiert und dem Orden die Kreuzzüge dorthin
untersagt; auch der Zustrom der Kreuzfahrer sollte bald versiegen.
Am Ende kam es nach einem kurzfristigen Hin und Her, in das auch das
Schicksal des nun zerfallenden russischen Tataren-Reiches (Goldene
Horde)
hineinwirkte, zum Krieg und zur Entscheidungsschlacht. Im Jahre 1410
unterlag der Deutscher Orden
bei Tannenberg (nach polnischer Tradition Grunwald) der
polnisch-litauischen Union. Die unmittelbaren Folgen dieser Niederlage
konnten als geringfügig erscheinen, weil der Orden im ersten
Frieden von Thorn 1411 zwar auf Schemaiten und auf eine Reihe von
Randgebieten verzichten mußte, den Kern seines Territoriums und
namentlich Pommerellen jedoch behaupten konnte. Auch die
Geldentschädigung, welche er zahlen mußte, war zwar hoch,
jedoch nicht exorbitant.
Trotzdem hat sich die finanzielle Situation des Ordensstaates und des
Ordens nun grundsätzlich geändert. Während im 14. Jh.
die
Ordensbesitzungen im Reich manchmal von Preußen aus
subventioniert worden waren, mußte der Orden jetzt auf
Hilfsgelder aus dem Reich für Preußen bestehen, um die
Kontribution von 1411, die hohen Kriegskosten und die Summen bezahlen
zu können, welche die Außenpolitik der nächsten Jahre
fordern sollte.
[7] Ständekämpfe und
Territorialverluste:
Da diese Gelder
überwiegend in Preußen selbst aufgebracht und
Repräsentanten des Landes abgerungen werden mußten, wuchsen
die Vertreter der Städte und des einheimischen Adels nun rasch zu
das
ganze Land Preußen repräsentierenden Ständen zusammen
und forderten Mitverantwortung um so mehr, je stärker sie seitens
des Hochmeisters und der Bischöfe des Landes als
Repräsentanten und
zur Abgabenbewilligung in Anspruch genommen wurden. Dabei wurden die
Gegensätze zwischen Herrschaft und Städtevertretern dadurch
vermehrt, daß der Orden seinen Getreidehandel forcierte und durch
Exportvorschriften gegenüber dem Handel städtischen Kaufleute
begünstigte. Die Repräsentanten der Landgebiete wandten sich
auch deshalb gegen den Orden, weil dieser die Besitzrechte der Inhaber
von Freiengütern verschlechterte und solche Güter in
Bauernhöfe umwandelte, um die in einer Zeit zunehmenden
Söldner-Einsatzes disfunktionalen Kriegsdienst- durch
Geldzinsverpflichtungen zu ersetzen.
Auf der anderen Seite standen einer Mitwirkung von Laien bei der
Regierung eines geistlichen Territoriums kirchenrechtliche Hindernisse
im Weg.
Als sich im Jahre 1440 Städte und Landadel zum sogenannten
Preußischen Bund
zusammenschlossen, um mit Hilfe dieses Bündnisses die schon
längst geforderten Mitentscheidungsrechte durchzusetzen, konnte
der Hochmeister nicht mehr tun, als hinhaltenden Widerstand leisten.
Ein wirkliches Entgegenkommen hätte den Zusammenhalt des Ordens
gefährdet, der sich ohnehin in einer Krise befand. In
Preußen gab es in den dreißiger Jahren des 15. Jh. schwere
Auseinandersetzungen zwischen landsmannschaftlichen Gruppen unter den
Ordensrittern, und wenig später versuchten Ordensritter im Reich,
mit Hilfe von gefälschten Ordensstatuten, die Stellung des
Deutschmeisters auf Kosten des Hochmeisters zu stärken.
Am Ende war der Konflikt zwischen Orden und Ständen
unausweichlich.
Nachdem ein vor dem Kaiser 1452/53 geführter Schiedsprozeß
und
ein seitens des Ordens herbeigeführtes päpstliches Urteil die
Unrechtmäßigkeit des Preußischen Bundes festgestellt
hatten, löste sich dieser keineswegs auf. Vielmehr kündigte
er dem Orden den Gehorsam auf und unterwarf sich dem König von
Polen. Die
Folge war ein dreizehnjähriger, vor allem mit Söldnern
geführter und, was die Gegner des Ordens angeht, vor alem von dem
reichen Danzig finanzierter Krieg, an dessen Ende der zweite Thorner
Frieden von 1466 stand.
[8] Vom Ordensstaat zum
Fürstentum:
In diesem Frieden verlor der
Orden nicht nur Pommerellen, sondern auch älteste Gebiete,
darunter das Kulmer Land und das Haupthaus Marienburg, das seit 1309
die Residenz des Hochmeisters gewesen war. Weiterhin mußte der
Hochmeister für den verbliebenen preußischen Besitz die
Oberhoheit des Königs von Polen anerkennen und die Aufnahme bis zu
50
Prozent polnischer Ordensbrüder in die preußischen Konvente
zusagen.
Diese Bestimmung wurde nicht realisiert, die polnische Oberhoheit blieb
strittig, während sich das nun erheblich verkleinerte
Ordensterritorium mit Königsberg als neuer Hochmeisterresidenz
rasch zu einem Fürstentum entwickelte. Schon in den Jahrzehnten
zuvor hatten
weltliche Räte und Amtsträger eine wachsende Bedeutung
für
die Amtsführung des Hochmeisters erhalten und die durch die
Ordensregel vorgegebenen, die gleichsam monarchische Stellung des
Hochmeisters ausgleichenden Elemente korporativer Mitbestimmung
zurückgedrängt.
Nicht weniger rasch veränderten sich die Konvente. Infolge des
Rückganges der grundherrlichen Einnahmen, im Einklang gewiß
auch
mit einem Mentalitätswandel, wuchs die Bedeutung, welcher der
Versorgung der Ordensbrüder im Orden zukam. Damals erreichte die
Charakterisierung des Ordens als des »Spitals des deutschen
Adels« ihre größte Verbreitung. Infolgedessen
verringerte sich die Zahl der Ritter. In Preußen wurden die
Kriegsverluste nicht ausgeglichen. Vor Tannenberg dürften dort
etwa 700 Ritterbrüder gelebt haben, 1437 waren es etwas über
400, 1453 gegen 300, nach 1466 ging ihre Zahl weiter zurück. In
Preußen wie auch in den anderen Gebieten des Ordens war nun nicht
der Konvent der Regelfall, sondern das von nur einem Ordensritter
besetzte, zu seiner Versorgung dienende und manchmal auf dem Wege des
Ämterkaufs an ihn gekommene Ordenshaus. In Preußen gibt es
darüber hinaus Beispiele dafür, daß die Ordensritter
sich im Verhältnis zum Hochmeister ähnlich verhielten wie
Adlige zu einem Territorialfürsten.
[9] Orden und Reich. Die
Säkularisierung Preußens:
Wie schon
im frühen 15. Jh., so erwies sich auch im dreizehnjährigen
Krieg, daß der Orden in Preußen aus seinen Besitzungen im
Reich nur wenig Hilfe erwarten konnte. Die dennoch durchgesetzten
Subventionen verschärften die prekäre Lage vieler
Ordenshäuser im Reich. Am Ende des 15. Jh. nahmen die Stimmen
derer zu, welche eine Unterstützung des auf seinem reduzierten
preußischen Territorium gefährdeten Ordens durch das Reich
forderten. Es scheint, daß das Verständnis für die
rechtliche Unabhängigkeit des Ordens vom Reich und dafür,
daß ihm nicht gestattet war, seinen Besitz als Lehen zu nehmen,
damals geschwunden ist. Nachdem schon
König SIEGMUND versucht hatte, den
Orden in das Reich einzufügen, schwor der Deutschmeister dem
Kaiser im Jahre 1494 den Lehnseid. Im Jahre 1524 wollte auch der
Hochmeister
diesen Schritt vollziehen, doch hat er sich dann für das Verlassen
des Ordens, für die Umwandlung Preußens in ein Herzogtum und
für den dem König von Polen geschworenen Lehnseid entschieden.
Dieser Staatsstreich des letzten in Königsberg residierenden
Hochmeisters hatte seine unmittelbare Ursache in dessen allzu riskanter
Politik. Sein tieferer Grund lag jedoch in der offensichtlichen
Tatsache,
daß der Deutscher Orden
das verbliebene preußische Territorium ohne
Unterstützung seitens des Reiches nicht behaupten und wirksame
Hilfe von diesem doch nicht erhalten konnte. Daß die Umwandlung
dieses Ordensterritoriums in ein weltliches Herzogtum ohne
größere
innerpreußische Widerstände gelang, hat die verdeckte
Säkularisierung zur Voraussetzung, die jedenfalls 1466 begonnen
hatte und die vollends manifest wurde, als zur besseren Absicherung des
Ordens und seines preußischen Besitzes durch Verbindungen zum
Reich
zwei Reichsfürsten zum Hochmeister gewählt wurden, die dem
Orden vorher nicht angehört hatten: Friedrich von Sachsen
(1498-1510) und Albrecht von Brandenburg (1511-1525).
V. Der Orden nach der Reformation:
Die Säkularisierungen der preußischen Besitzungen des Ordens
1525
und in Livland 1562 waren die spektakulärsten Einbußen,
welche der Orden, unter anderem infolge der Reformation, hinnehmen
mußte.
Er hatte auch im Reich Verluste, und er hat damals auch fast alle noch
verbliebenen Positionen außerhalb des Reiches
eingebüßt. Im Reich selbst gelang ihm jedoch eine
Konsolidierung, welche zwar die Existenz evangel. und konfessionell
gemischter Ordensteile einschloß, aber dem Orden doch eine Basis
bis zu den gewaltsamen Umwälzungen während der napoleon. Zeit
und, nach weiteren Konsolidierungen und Reformen in den Jahren 1835,
1929 und 1947, bis in die Gegenwart gab. Daß die Erinnerung an
den Orden seit dem ausgehenden 18. Jh. zunächst in Preußen
und später in ganz Deutschland erneuert und daß diese
historischen Ideologien dienstbar gemacht wurde, ist eine Frage nicht
mehr der ma. Geschichte, sondern vielmehr von deren neuzeitl. Rezeption.
Zur Literatur des Deutscher Orden
siehe Deutschordensliteratur; zum Burgen- und
Befestigungsbau des Deutscher Orden
siehe Deutschordensburgen.
H. Boockmann