Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte 1678
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Champagne
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I. FRÜHMITTELALTER
[1.] Anfänge
Der Name der Champagne (Campania) ist seit dem 6.
Jh.
für die weite Kreideebene, die sich von der Aisne bis zu den
Grenzsäumen
des Senonais (Sens) erstreckt, belegt. Gregor
von Tours (†
595) nennt
Reims
und Troyes als in der Campania liegende Städte. Die Chronik des Fredegar
(verfaßt ca. 613/658) zählt auch Chalons-sur-Marne und
Arcis-sur-Aube
zur „Champagne“. Beide Quellen nennen die Champanienses als Bewohner
dieser
„kalkweißen“ Landschaft, die im Westen durch die Waldzonen der
Brie
und im Osten durch die noch dichteren und feuchteren Waldgebiete der
Argonnen
und des Forstes Der begrenzt wurde.
War die Champagne mit ihren Bewohnern, den Champenois,
somit schon Frühmittelalter ein durchaus geläufiger
geographischer
Landesbegriff, so bildete sie, politisch gesehen, noch keine Einheit.
Das
Gebiet der Champagne verteilte sich auf mehrere Civitates (dann auch:
Diözesen),
die im MEROWINGER-Reich, mit den
Reichsteilungen
der Nachkommen König Chlodwigs,
mehrfach den Herrn wechselten. In den Jahren 511-558 unter der
Herrschaft
der in Reims residierenden Könige Bestandteil des entstehenden
"Austriens"
(Austrasien), dem auch die Diözese Sens und Langres
zugehörten,
wurden die Diözese Reims, Chalons und Troyes nach kurzer Zeit
abgetrennt,
um verschiedenen Regna einverleibt zu werden. Reims und Chalons waren
seit
561 dem neukonstruierten Austrien, dessen Hauptstadt nach Metz verlegt
wurde, integriert; dagegen fiel Troyes mit Langres, Sens und Meaux an
das
große burgundische Regnum, dessen politisches Zentrum
Chalon-sur-Saone
war. Soissons blieb als Hauptstadt des dritten Teilreiches Neustrien
außerhalb
dieses Herrschaftsgefüges.
[2] Der Ducatus der Champagne
Am Ende des 6. Jh. hatte sich eine Anzahl von in der
Region
ansässigen austrischen leudes, unter ihnen der Bischof von Reims,
Aegidius, dem König von Neustrien,
Chilperich,
angeschlossen. Die Königin Brunichild,
die für ihren Sohn Childebert II. die
Regierungsgeschäfte in Austrasien führte, errichtete zur
besseren
Kontrolle dieser abtrünnigen Großen den militärischen Ducatus
Champagne, den sie einen ihrer Getreuen,
Lupus, übergab.
Der Ducatus umfaßte die civitates Reims und Chalons. Die
proneustrischen
leudes ermordeten Lupus im Jahre 581 und setzten einen
der ihren,
Wintrio,
an seinen Platz. 587 hatten sie sogar den Plan, König
Childebert II. zu töten und einen seiner Söhne zum
rex der Champagne zu erheben.
Die Königin
Brunichild begegnete diesen Umtrieben jedoch in
wirkungsvoller
Weise, ließ den Bischof Aegidius
absetzen und an seiner statt Romulfus,
den Sohn des Lupus,
berufen. Bald nach 600 ließ sie sogar
Wintrio
ermorden; dies rief jedoch den Widerstand der Aristokratie hervor, der
letztlich zu ihrem Sturz führte.
Erst in der 2. Hälfte des 7. Jh. ist wieder, nun
zum drittenmal ein dux der
Champagne belegt, Waymerus. Auch
er war politisch auf Neustrien orientiert und unterstützte daher
den
neustrischen Hausmeier Ebroin
bei seinem Kampf gegen den
Partikularismus
im Regnum Burgund, der vor allem durch Bischof
Leodegar (Leger) von
Autun
verkörpert wurde. Als Gegenleistung erhielt Waymerus das
Bistum
Troyes. Sein Name ist mit der Gründung der Abtei Montier-en-Der
verbunden.
Nach dem Verrat des Waymerus an
Ebroin ließ dieser ihn
gefangennehmen
und im Jahre 678 hängen.
Bis dahin war die Diözese von Reims und Chalons
beschränkt, gewann der Dukat der Chapagne an Ausdehnung infolge
der
politischen Neuordnung des Frankenreiches, die der Hausmeier von
Austrien,
Pippin
nach seinem Sieg bei Tertry (687) vornahm: Pippin organisierte
im
Interessse einer stärkeren Verbindung der drei Reichsteile
Austrien,
Neustrien und Burgund den Dukat der Champagne als
weiträumigen
Herrschafstbereich an der Nahtstelle der drei Gebiete, den er seinem
Sohn
Drogo
(695-708) übertrug. Die Diözese Sens wurde diesem
Territorium
zugeschlagen. Bei der Reichsteilung zwischen den Söhnen
Karl Martells
741,
Pipppin II. (Austrien) und Karlmann
(Neustrien), war der Dukat
Champagne offenbar dem dritten
Bruder,
Grifo, als Pufferzone
zugedacht, doch widersetzten sich die älteren Brüder dem
Plan.
Der Dukat umfaßte damals wohl die Diözesen Reims, Chalons,
Troyes,
Sens, Meaux, Paris, Senlis, Soissons, Noyon und Laon. Mit dem Scheitern
Grifos
verschwindet der um 575 geschaffene Dukat Champagne. Der Erzbischof von
Reims, Wulfarius, wird
800 einmal "missus super totam
Campaniam"
genannt:
sein Missatbereich (missaticum)
umfaßte die Pagi Dormois,
Vongeois,
Astenois, Chalonge, Omois, Laonnois, Valois, Porcien, Tardenois,
Soissonais,
alle an der Marne oder in ihrem Norden gelegen. Danach verschwand sogar
der geographische Begriff 'Champagne' anscheinend aus dem
politischen
Vokabular. Es blieben nur die administrativen Einheiten auf der lokalen
und regionalen Ebene, die Pagi und Comitatus, in ihrer Funktion
erhalten.
Die hochmittelalterliche Grafschaft, die erst seitr dem 12. Jh. wieder
"Champagne" genannt wurde, sollte sich aus der Vereinigung
mehrere
dieser Pagi im 10.-11. Jh. entwickeln.
II. DIE BILDUNG DER GRAFSCHAFT CHAMPAGNE
Die Entstehung dieses Territorialfürstentums
wurde
vorbereitet durch die Machtstellung, welche die KAROLINGER
Heribert I. und vor allem Heribert
II. (901/907-943) im Gebiet zwischen Seine und Maas sich
schufen.
Die Erbteilung, die im Jahre 946 durch Vermittlung des dux
Francorum Hugo der Große
zwischen den Erben seines
Schwagers
und Konkurrenten Heribert II., Grafen
von Vermandois, festgelegt wurde, steht am Anfang einer
längeren
Territorialentwicklung. Der ältere von Heriberts
Söhnen,
Heribert
der Ältere, erhielt die
Grafschaft Omois mit der
alten Stammburg Chateau-Thierry und der Abtei St-Medard
(Soissons).
Es gelang ihm in der Folgezeuit, der Kirche von Reims die Güter
Epernay,
Vertus und Vitry zu entziehen, den königlichen Fiscus von Ponthion
an sich zu bringen und sich des lotharingischen Besitzes seiner
Gemahlin,
der Königin
Otgiva, Witwe Karls
des Einfältigen und Äbtissin
von Notre-Dame in
Laon,
zu bemächtigen (Vaucouleurs, Bourmont und andere). Nachdem er sich
König
Lothar angeschlossen hatte, ernannte ihn dieser zu seinem comes
palatii, und wohl aufgrund dieses Titels übte er die
Grafengewalt
in Reims und Chalons-sur-Marne aus. - Ein anderer Sohn Heriberts
von Vermandois,
Robert,
erhielt durch den obengenannten Schiedsspruch die Grafschaft Meaux
und die Abtei Lagny; durch Heirat mit einer der beiden
Töchter
des burgundischen princeps Giselbert, der unter anderem die Grafschaft
Troyes
innehatte,
erlangte Robert auch diese
wichtige
Grafschaft, von der kleinere pagi abhingen. - Schließlich erhielt
eine Tochter Ledgardis, die mit Tedbald
(Thibaud de Tricheur), Graf von Blois, Tours,
Chartres und
Chateaudun verheiratet war, umfangreichen Besitz zugesprochen, u.a.
an der Seine nordöstlich von Chartres.
Nach dem Tode Heriberts des
Älteren (980/84) teilten sich seine Neffen Heribert
der Jüngere, Sohn von
Robert,
und Odo I., Sohn der Ledgardis,
in das Erbe. In der nächsten Generation gelang es Odo II.,
dem Sohn von Odo I., und Berta von
Burgund,
sich im Zuge eines langen Konflikts gegen König
Robert den Frommen als Erbe seines Vetters Stephan,
der als Sohn Heriberts des Jüngeren
unter anderem Graf von Meaux und Troyes war, durchzusetzen. Um
die
Belehnung mit den Grafschaften in der Champagne zu erreichen,
mußte
er allerdings auf seine Herrschaftsrechte in Reims zugunsten des
Erzbischofs
Verzicht leisten (1023). Im wesentlichen hatte sich zu diesem Zeitpunkt
das Fürstentum Champagne in seiner späteren Ausdehnung
herausgebildet;
doch war es noch nicht viel mehr als ein Konglomerat von Grafschaften,
die durch Personalunion verbunden waren. Bei der Zusamemfassung dieses
Bündels von Grafschaftsrechten, Kirchengütern und
Fiskalrechten
war die Grafengewalt das tragende Element. Odo II., der weder
eine
bedeutende militärische Kommandogewalt (etwa den Oberbefehl
über
eine Mark) innehatte noch den Herzogstitel führte, hob sich (wie
schon
seine Vorfahren) von den übrigen Vasallen der Krone nur durch die
Zahl und die ungewöhnliche Ausdehnung der von ihm beherrschten
Grafschaften
heraus.
Trotz ihrer Weiträumigkeit war die Grafschaft
Champagne
zu Beginn des 11. Jh., zu einem Zeitpunkt, da hier die ersten prevots
als gräfliche Beamte belegt sind, nicht mehr als ein
Anhängsel
der Besitztümer der Familie BLOIS im Loiregebiet.
Darüber
hinaus war sie von den alten Hausgütern der BLOIS durch
dazwischenliegende
Gebieet der Krondomäne abgetrennt, insbesondere durch das
Senonais,
welches Odo II., der in den Erbfolgestreit um Burgund (1032)
verwickelt
war, den KAPETINGERN nicht zu
entreißen
vermochte. Die Champagne diente zunächst als Apanage der
jüngeren
Familienmitglieder.
Odo
II. führte eine ehrgeizige, aber wenig erfolgreiche
Expansionspolitik
und scheiterte sowohl bei dem Versuch, seine Erbansprüche auf
das
Königreich Burgund durchzusetzen, als auch bei einem Angriff
auf
Lothringen (Niederlage und Tod in der Schlacht bei Bar-Le-Duc,
1037).
Die
Erbteilung zwischen seinen beiden Söhnen erfolgte entlang einer
Trennungslinie,
die den Gebietserwerbungen von 1023 folgte. Tedbald I. (III.
als
Graf
von Blois) überließ seinem jüngeren Bruder
Stepahn
bzw. seinem Neffen Odo III.
die Grafschaften Troyes und
Meaux.
Als im Jahre 1066, nach dem Aufbruch Odos III. mit dem Normannen-Herzog
Wilhelm nach England, die Einheit der Hausbesitzungen
wiederhergestellt
wurde, zeigte sich, daß die Teilung für das Haus BLOIS
sehr schädlich gewesen war: Das Königtum hatte seine
Positionen
entlang der Linie Soissons, Reims, Chalons entscheidend gestärkt
und
die Abtei St-Medard erworben. Der Erzbischof von Reims seinerseits
hatte
die Abtei St-Nicaise zurückerlangt, der Bischof von Chalons
demgegenüber
die Grafenrechte in seiner Bischofsstadt wieder erworben (1065). Von
nun
an dominierten bischöfliche Gewalten im Norden der Champagne; die
Macht der Grafen von Blois-Champagne war auf den Süden
zurückgedrängt,
das Kerngebiet der Champagne verlagerte sich damit von Norden nach
Süden.
Auch in Meaux bestritt der Bischof, unerstützt vom König, dem
Grafen seine Stellung. Nur in Troyes vermochten die Grafen, ihre alte
Position
zu bewahren. Eine andere Gefahr für die Macht der Grafen von
Blois-Champagne
stellte die expansive Politik Rodulfus'
(Raoul) IV. von Valois, Grafen
von Amiens und Vexin, dar, der sich in der Umgebung von Chalons
(Bussy)
ferstgesetzt hatte und durch Heirat auch Bar-sur-Aube und Vitry in
seine
Hand gebracht hatte. Doch gelang es Tedbald I. von Champagne (III.
von
Blois), die Situation zu meistern. Er verbündete sich mit dem
gregorianischen Kirchenreformern, um die Macht der vom König
ernannten
Bischöfe zurückzudrängen; dabei hinderten ihn sein
Gregorianismus
jedoch nicht daran, die Abtei St-Germain in Auxerre in seine Hand zu
bringen.
Nachdem Tedbald I. in 2. Ehe eine Tochter Rodulfus'
IV. von
Valois
geheiratet hatte, sah er die Möglichkeit, die Grafschaft
Bar-sur-Aube
seinem
Hausbesitz einzuverleiben und damit in Richtung auf den burgundischen
Raum
zu expandieren (1078). Die Regierung Tedbads I. (†
1089)
markiert
insgesamt die Überwindung der Krise der gräflichen Macht.
Stephan Heinrich, der ältere Sohn Tedbalds
I. und Schwiegersohn Wilhelms des
Eroberers,
erbte Besitzungen im Loiregebiet, denen er die Grafschaften Meaux
und
Provins (die ungefähr dem Umfang der Landschaft Brie
entsprachen)
hinzufügte; im Besitz dieser Erwerbungen, hielt er doe
königliche
Domäne umklammert. Die jüngeren Söhne, Odo IV. (†
1093)
und danach Hugo, erhielten Troyes, Bar-sur-Aube,
Vitry
und
Epernay
von ihrem Bruder zu Lehen. Hugo nahm den
Titel des Grafen der
Champagne an. 1125 in dem Templerorden eingetreten,
überließ
er seine Lehen seinem Neffen Tedbald
II. (IV. in Blois), dem
Sohn
Stephan
Heinrichs und der Adela von England;
dieser führte den Titel eines Grafen von Blois. Stolz auf seine
Verwandtschaft
zum normannisch-englischen Herrscherhaus, war Tedbalds II. Verhältnis
zu seinem Lehnsherrn, dem König von Frankreich, von
Gegensätzen
geprägt. 1135 hätte sich
Tedbald
die Krone Englands
aufs Haupt gesetzt, wäre ihm nicht sein jüngerer Bruder, Stephan,
zuvorgekommen, der das anglonormannische Reich bis 1154 regierte. Im
Westen
somit ausgeschaltet, verlegte sich Tedbald II. mit aller
Energie
auf die Expansion im Osten, wo sich Ansätze zur
Territorialerweiterung
im Bereich von Lothringen und Burgund boten. Der Graf sorgte ferner
für
die Entwicklung der Champagnemessen. Dies leitete eine Periode der
Prosperität
ein, wobei die Währung der Champagne, der Denar von Provins, der
sogenannte
Provinois,
weiteste Verbreitung erfuhr (so wurde er vom römischen Senat
nachgeprägt).
Teilweise auf Tedbalds II. Regierung, stärker wohl aber
auf
die Regentschaft seiner Mutter (1095-1107) gehen die Anfänge der
gräflichen
Kanzlei zurück, die nach englischem Vorbild aufgebaut wurde.
III. DER GRAF VON CHAMPAGNE UND BRIE
Mit dem Regierungsantritt von Heinrich I. (Henri
le
liberal, 1152-1181) bahnte sich eine Wende in der
politisch-staatlichen
Entwicklung der Champagne an, mit welcher die "Vorgeschichte" der
Grafschaft
ihr Ende fand. Heinrich überließ seinem
jüngeren
Brüdern, die seine Lehnsleute geworden waren, die Territorien im
Loiregebiet,
behielt sich dafür die Champagne vor und nahm den Titel des
Grafen
von Troyes an. Er brach mit der langen Tradition der Gegnerschaft
zu
den KAPETINGERN, indem er seine
Schwester
Adela
mit dem französischen
König Ludwig
VII.
vermählte
(1160) und selber eine Tochter Ludwigs
und der Eleonore von Aquitanien, Marie
de France, heiratete (1164). Heinrich führte
den
Ausbau der Champagnemessen weiter, ließ in Troyes große
Bauten
errichten und orientierte seine Politik in entscheidender Weise nach
Osten:
Heinrich
wurde Lehnsmann von FRIEDRICH BARBAROSSA,
der ihm neun Burgen in Lothringen verlieh. Zu gleicher Zeit
drang
er in den Norden der Champagne vor und setzte bei seinem Bruder, dem Kardinal
und Erzbischof von Reims, Wilhelm Weißhand (1176-1206),
die
Belehnung
mit den Grafschaften Braine, Roucy, Rethel und
Chateau-Porcien durch. Stifter bedeutender Regularkanonikerstifte,
ließ Heinrich sein Grabmal in St-Etienne de Troyes
erreichten,
das nach seinem Willen als Hausgrablege fungieren sollte. Mit seinem
auch
literarisch glanzvollen Hof erscheint Heinrich, berühmt
für
seine Freigebigkeit, tatsächlich als Begründer einer neuen
Grafendynastie.
Seiner Regierungszeit entstammen die ersten Lehnsregister, die 26 chatellenies-prevotes
(Kastellaneien mit Praeposituren) und ca. 2.000 Lehnsleute verzeichnen.
Der Graf selbst hielt folgende Besitzungen zu Lehen:
o von der Krone Frankreich die Landschaft Brie (Meaux,
Provins,
Sezamme, Chateau-Thierry)
o vom Erzbischof von Reims Chatillon, Fismes,
Epernay,
Vertus, Vitry
o vom Herzog von Burgund Troyes und dessen
Pertinenzien
(St-Florentin, Joigny)
o vom Erzbischof von Sens Bray und Montereau
o vom Bischof von Langres Bar-sur-Aube und La Ferte
o vom Bischof von Chalons Bussy
Sein Sohn Heinrich II.
sollte darüber hinaus noch Norgent-sur-Seine von seiten
des
Abts von St-Denis erhalten.
Von 1181 bis 1222 erlebte die Champagne eine lange
Periode
der Vormundschaftsregierungen:
Marie de France
regierte für ihre Söhne
Heinrich
II.
(seit
1192 König von Jerusalem) und Tedbald III.
Blanca
(Blanche
de Navarre), die Witwe
Tedbalds III., regierte
für ihren Sohn Tedbald IV.
Die damit verbundene
Schwächung
der gräflichen Gewalt erlaubte es
Philipp
II. August, König von Frankreich,
alle seine Kräfte gegen die PLANTAGENET
zu wenden und diese vom Kontinent zu verdängen (Schlacht von
Bouvines,
1214). König
Philipp vermochte
nicht nur leicht die militärische Unterstützung durch die
Lehnsaufgebote
der Champagne zu erlangen, es gelang ihm auch, sich zum Schiedsrichter
aufzuschwingen, hatten doch Erard von
Brienne und seine Gemahlin
Philippine,
Tochter
Graf Heinrichs
II., Ansprüche
auf die Champagne erhoben. Durch Unterwerfung unter die juristischen
Regeln
und mit der Unterstützung des Papsttums konnte
Blanche jedoch das Erbe ihres Sohnes erhalten. Sie besiegte
Erard von Brienne und
vermochte dank der Hilfe Kaiser
FRIEDRICHS II. 1218 auch den bedeutendsten Bundesgenossen
der
BRIENNE zu bezwingen, den Herzog von Lothringen, welcher
versucht
hatte,
sich auf Kosten der Champagne-Grafen in den Tälern der oberen
Marne
und Maas festzusetzen. Der lothringische Herzog, der sich auf
Schloß
Amance bei Nancy in Gefangenschaft befand, mußte im Jahre 1220
der
Gräfin
Blanche die Burg Neufchateau nebst den ihr
anhängenden
Lehen abtreten.
Tedbald IV. (Thibaud le
Chansonnier,
1222-1253), der, wie sein Beiname
andeutet,
ein Dichter von bedeutendem Ruf war, legte sich erstmals den Titel
eines
comes
palatinus (Pfalzgraf) von Champagne und Brie
bei. Seine politische
Tätigkeit war zunächst durch aktives Eingreifen im Bistum
Langres
und in der Grafschaft Burgund gekennzeichnet. Vor 1239 erwarb er die Grafschaft
Bar-sur-Seine und die Herrschaften Nogent-en-Bassigny und
Montigny-le-Roi
und
die Schutzherrschaft über die Abtei Molesme. Unter seiner
Regierung
begann die Einigung der Champagne. Der Denar von Provins war nach
seiner
Aufwertung unangefochtene Währung der Champagne und gewann auch im
Norden (Diözese Reims) und Osten (Lothringen) an Terrain. Die
perche von 20 Fuß begann, sich als Maßeinheit
allgemein
durchzusetzen. 1228 wird erstmals in den Quellen ein Gewohnheitsrecht
der
Champagne erwähnt. Auf institutionellem Gebiet machten die
großen
Ämter des Hochmittelalters (Senechalat, Connetablie usw.) eine
Entwicklung
zu Ehrenämtern durch, während die Institution der
Kämmerei,
die von Bürgern verwaltet wurde, zu einer echten zentralen
Finanzbehörde
aufstieg. Von der curia, dem alten gräflichen Rat, hob sich
zunehmend
als zentrale Gerichts- und Verwaltungseinrichtung das Tribunal der Grands
Jours ab, das in Troyes fest etabliert wurde, als
Appellationsgericht
fungierte und alle Fälle zu entscheiden hatte, die im Zuge der
Evokation
den Gerichten der Baillis entzogen worden waren. Die
gräflichen
Baillis, die seit 1189 als Kontrollorgane der prevots
belegt
sind, treten am Ende des 13. Jh. auf; sie standen an der Spitze von
vier,
zunehmend territorial abgegrenzten Verwaltungsbezirken: Meaux, Troyes,
Vitry, Chaumont. Schließlich erfolgte, den Tendenzen der Zeit
entsprechend,
die Verleihung von Statuten an eine Reihe von städtischen
Gemeinden
(um 1230), wodurch das Bürgertum teilweise an den regulären
Kosten
für die Verwaltung und städtische Verteidigung beteiligt
wurde.
1234 erbte Thibaud IV.
von seinem Onkel mütterlicherseits das Königreich Navarra.
Als er hiervon Besitz ergriff, verkauften seine Vertreter zwecks
Entschädigung
der 2. Tochter des Grafen
Heinrich II.,
Alix,
die Grafschaften Blois,
Chartres, Chateaudun und Sancerre
mit ihren Pertinenzien an den König von Franreich. Damit waren die
letzten Verbindungen der Champagne mit dem alten Hausbesitz der Grafen
von Blois aufgelöst.
1253 trat Thibaud V.
(1253-1270)
als König von Navarra und Pfalzgraf von Champagne und Brie die
Regierung an; er erhielt am 5. November 1257 das päpstliche
Privileg,
sich vom Bischof von Pamplona krönen zu lassen. Unter ihm wurde
die
gräfliche Domäne im Osten durch eine Reihe von pariage-Verträgen
ausgedehnt (bis Luxueil 1258). Andererseits konnte sich Thibaud
V. als Schwiegersohn König
Ludwigs
des Heiligen den immer drückender werdenden
Verpflichtungen,
die ihm seine Stellung als großer Kronvasall auferlegte, nicht
entziehen.
Vor allem hatte er die königlichen Ordonnanzen von 1263-1265, die
zum Verfall der Währung führten und den Denar von Provins
rasch
vom Geldmarkt verschwinden ließen, auszuführen. Heinrich
III. († 1274), der
die
Nachfolge seines auf der
Rückkehr
vom 8. Kreuzzug verstorbenen Bruders als Graf und König antrat,
hinterließ
als Erbin nur eine Tochter, Johanna
(oo 1284 Philipp, den
späteren
König
Philipp IV.). Seit 1385
Königin von Frankreich,
übertrug Johanna († 1304)
testamantarisch
dem ältesten Sohn, Ludwig (X.),
die Champagne und das Königreich Navarra. Da dieser nur eine
Tochter
Johanna (oo Philipp von Evreux),
aber keine männlichen Erben hatte, folgten auf dem
französischen
Thron die beiden Brüder des
Königs,
Philipp
V. und Karl IV. Diese
gaben
trotz der Proteste der Johanna die
Champagne und Navarra nicht heraus. Nach dem Tod Karls
IV. (1328) bestieg, entsprechend
dem salischen Gsetz, sein
Vetter
Philipp
VI. von Valois den französischen Thron. Er willigte in
die Abtretung von Navarra an Johanna von
Evreux
und ihre Nachkommen ein, behielt aber die Champagne ein, welche durch
Philipps VI. Sohn und Nachfolger, Johann
II. den Guten, im Jahre 1361 definitiv der Krondomäne
einverleibt
wurde. Dennoch erhob der Sohn der Johanna,
Karl der Böse, König
von Navarra,
unter Ausnutzung des Hundertjährigen Krieges noch Ansprüche
auf
die Champagne. Erst sein Sohn Karl III. leistete
im Jahre 1404 definitiv Verzicht.
IV. DIE KÖNIGLICHE CHAMPAGNE
Wichtigste Konsequenz der Einverleibung der
Champagne
in die Krondomäne war die Tatsache, daß nun das Frankreich
der
KAPETINGER
wieder eine gemeinsame Grenze mit dem Imperium hatte. In der
vorhergehenden
Periode hatten sich Kontakte wie Konfrontationen über die
großen
Lehnsträger in sder Grenzzone beider Reiche, die Grafen von
Champagne
und Flandern sowie den Herzog von Burgund, ergeben. Nach der festen
Eingliederung
der Champagne in die Krondomäne führte Frankreich nun - in
Fortsetzung
der traditionellen Politik der TEDBALDINER - eine energische
Expansionspolitik
auf Kosten Lothringens. Seit dem Tod Graf
Heinrichs III.
intervenierte das Königtum in Lothringen vielfach: so
bei
Montfaucon und Beaulieu-en-Argonne; 1301 nötigte Farnkreich den
Grafen
von Bar-le-Duce zur Errichtung des "Barrios
mouvant". Die Maas wurde
als
Grenze des Königreiches Frankreich beansprucht, bis
schließlich
in der frühen Neuzeit die Verfechter einer "historischen"
Rechtsposition
anstelle der Maasgrenze die Rheingrenze forderten.
Die zweite Konsequenz der französischen
Machtübernahme
war, daß die von den TEDBALDINERN geschaffene,
äußerst
fragile Einheit des Früstentums Champagne zunehemnd dahinschwand.
Die früheren Lehnsleute des Grafenhauses unterstanden nun direkt
der
Krone. König
Johann II. der Gute
errichtete im Jahre 1365 [Persönlicher Einwurf: Johann
II. starb am 8. April 1364 in London.] für seine mit
Giangaleazzo
Visconti verheiratete Tochter
die Grafschaft Vertus (und Rosnay), die
bald
darauf an die königliche
Seitenlinie ORLEANS
überging. Der Herzog von Burgund erwarb seinerseits die
Herrschaften
Bar-sur-Seine, Ile, Villemaur und Chaoure. 1384 ererbte der Burgunder
die
Grafschaft Rethel. Um Burgund Paroli zu bieten, kaufte der Herzog von
Orleans
im Jahre 1400 die Grafschaft Porcien. Zu Beginn des 15. Jh. wurde die
Champagne
von den Parteikämpfen der Armagnacs (Orleans) und Bourguignons
zerrissen.
In Troyes ließ der Herzog von Burgund den Vertrag unterzeichnen,
durch welchen Frankreich dem König von England ausgeliefert wurde,
in Reims setzte Jeanne d'Arc 1429 durch die Krönung Karls
VII. die Legitimität der Herrschaftsansprüche des
französischen Königs durch.
Angesichts der monarchischen Zentralisation erlebten
alle partikularen Bestrebungen und Institutionen in der Champagne rasch
ihren Niedergang. Nach den Versammlungen von Provins und Vertus im
Jahre
1358 hörten die Etats (Stände) der Provinz auf zu tagen. Die
Grands Jours von Troyes, die 1296 reorganisiert worden waren und im
ehemaligen
Grafenschloß ihren Sitz hatten, wurden 1409 aufgehoben und das
Parlement
von Paris zum obersten Gerichtshof für die Streitfälle aus
der
Champagne eingesetzt. Anstelle des allgemeinen Gewohnheitsrecht der
Champagne
entwickelten sich Rechte auf der Grundlage der einzelnen Bailliages
(Coutumes
von Meaux, Vitry, Troyes, Chaumont), zu denen die Gewohnheitsrechte der
Bischofsstädte Reims, Chalons-sur-Marne und Sens hinzutraten. Beid
er Erhebung der aides, der direkten Steuern, die seit
1353
erfolgte, wurde die Diözesanorganisation zugrundegelegt; als 1542
die generalite (Steuerbezirk) von Chalons-sur-Marne
geschaffen
wurde, blieb die gesamte Brie, welche der generalite von Paris
zugeschlagen
wurde, ausgenommen. Nur die Organisation der Militärverwaltung,
die
ab 1417 erkennbar ist, bewahrte, bei nicht genau festgelegten Grenzen,
Strukturen des alten territorialen Fürstentums der TEDBALDINER.