Lexikon des Mittelalters: Band II Spalte
1066
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Burgund, Herzogtum
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A. ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG BIS ZUM 12. JAHRHUNDERT
Das Gebiet der 19 pagi (von insgesamt 42,
Chaume) des
fränkischen Teilreichs Burgund, die mit ihren 8 civitates (Macon,
Chalon Autun, Nevers, Auxerre, Sens, Troyes, Langres) 843 an KARL
DEN KAHLEN fielen, wurde bis weit ins 11. Jh., auch von den
Päpsten, als „Regnum Burgundiae“ bezeichnet (MGH Cap., nr. 274
(865);
Quantin nr. 43 (c863); Jaffe 3185/6 (878), 4013 (1016); RI II 5 -
Zimmermann
115,161,170 (933,943,944). Das jetzt westfränkische Teilreich
Burgund
gehörte wie sein Vorgänger zum Missatica-System des
fränlischen
Reichskerns und rangierte entsprechend hinter der "Francia", aber vor
den
andern regna des West-Reiches. Die Existenz dieses "Königreiches
Burgund"
lange übersehend, hat die Forschung voreilig vom "Herzogtum
Burgund/duche
de Bourgogne" gesprochen, obwohl "ducatus
Burgundiae" in einer nicht auf
die herzogliche Funktion, sondern auf das Territorium bezogenen
Bedeutung
erst 1075 begegnet (Urkunde bei: Petit I, 386f.). Wie in andern
spät-karolingischen
regna war es auch im westfränkischen Teilreich Burgund zum
Wettbewerb
führender Geschlechter um die Position eines über den Grafen
des regnum stehenden princeps gekommen, der zunächst den "marchio"
- dann auch den "dux"-Titel führte, und dessen vom König
anerkannter
"ducatus" (herzogliche Gewalt, nicht Territorium) sich in
vizeköniglicher
Funktion auf das Gesamtgebiet des regnum erstreckte, was für
Burgund
ausdrücklich beeugt ist (zum Beispiel Herzog Robert I.,
1053:
"... post obitum patris mei Roberti
regis Francorum, Burgundie regnum,
eius destinatione, ducis auctoritate adeptus ...", Petit I, 378).
Aus der Rivalität der WELFEN
und ROBERTINER im Norden von
Burgund
ging der BOSONIDE Richard, seit
880
Graf von Autun, erfolgreich hervor: Durch seine Ehe mit Adelheid (Adelais),
Tochter Konrads II. von Auxerre und Schwester König
Rudolfs I. von Hoch-Burgund, konnte er sich als Erbe der WELFEN
in Burgund ansehen. Offenbar als Preis seiner Anerkennung des
Königtums
Odos
(888) trat Richard ungestört die Nachfolge des WELFEN
Hugo des Abtes († 886) in der
Laienabtwürde der bedeutenden Abteien
St-Germain in Auxerre und St-Colombe bei Sens an, mußte aber den
Einfluß von Odos Bruder Robert
in Auxerre und Sens hinnehmen, wo Erzbischof
Walter, der Odo gekrönt
hatte, zur robertinischen Partei
gehörte.
Als die Gegner Odos 893 den
jungen
Karl
III. zum König erhoben, lavierte
Richard geschickt
zwischen den Parteien und nutzte den Tod des mit den ROBERTINERN
verwandten Grafen Adalhelm von Troyes,
um 894/95 gemeinsam mit seinem Neffen
Manasse, Grafen von Chalon und
Beaune, die Grafschaften Troyes, wo er Warnarius
zum Grafen machte, Auxerre, wo Ragenardus
(Renard), ein Bruder von Manasse,
Vicomte wurde, und Sens, wo Warnarius
von Troyes Vicomte wurde, an sich
zu bringen. Einen anderen Bruders des
Manasse, Walo, machte
er zum Bischof
von Autun. Als der Konsekrator Walos,
Erzbischof Argrim von Lyon, als Metropolit
beim Papst von Bischof Tedbald von
Langres angefochten wurde, wodurch auch
Walos Amt in Gefahr geriet,
ließ Manasse den Tedbald
blenden. 896
wird den nun unbestrittenen "princeps"
Richard in einer Gerichtsverhandlung
außer von Grafen und Vicomtes auch von einem "yppocomes palatii"
assistiert (stellvertretender Pfalzgraf), woraus erhellt, daß Richard
sich
auch als Pfalzgraf für das gesamte regnum Burgund betrachtete.
Nach
Odos
Tod (898) wurde er von Karl III.
offiziell
als "marchio" (für das regnum Burgund, nicht etwa als "Markgraf
von
Autun", wie man vermutet hat), anerkannt. Glanzvolle Siege über
die
Normannen, 898 bei Argenteuil, 911 vor Chartres, erhöhten das
Prestige
des in der Nachwelt als "Justititiarus" fortlebenden
Fürsten,
der in burgundischen Urkunden der Jahre 918-920 als "comes et dux", "excellentissimus"
bzw. "piissimus dux" begegnet.
Nach Richards Tod (921) lebte der von ihm
im regnum
durchgesetzte Prinzipat unter seinen Nachfolgern mit wechselnder
Titular
seiner Inhaber fort:
Auf Richards Sohn Rudolf,
der schon 923 westfränkischer
König wurde, folgte dessen
Bruder
Hugo
der Schwarze, der 944 als marchio
und princeps, 946 in
Diplomen
Ludwigs IV. als "dux
Burgundionum" erscheint. Während Hugos
Besitz
jenseits der Saone zusammen mit der Grafschaft Macon an Leutald/Lietaud,
seinen Schwiegersohn kam,
folgte ein anderer Schwiegersohn,
Giselbert,
Sohn des Manasse, in Autun
unter anderem Grafschaften im regnum Burgund,
die er mit seinen eigenen Grafschaften Chalon, Avallon, Beaune und dem
zuvor hinzugewonnenen Troyes vereinte. Er wurde "princeps", in einer
Urkunde
König
Lothars 954 "Burgundiae praecipuus comes" genannt, aber
nicht
als dux anerkannt. Das war die Folge
robertinischer
Expansion: Hugo der Große führte 936 den von ihm
beherrschten
jungen karolingischen König Ludwig IV.
gegen Hugo den Schwarzen und zwang diesen zur Abtretung der
Grafschaft
Langres (mit Dijon) an den König, der Grafschaften Sens und
Auxerre
an den ROBERTINER.
Giselbert
hatte also in einem reduzierten Territorium die Nachfolge angetreten
und
mußte überdies Hugo den
Großen als Lehnsherrn anerkennen,
da dieser sich 943 vom König das regnum Burgund hatte verleihen
lassen,
sich in der Lehnshierarchie also zwischen den KAROLINGER
und den regionalen princeps
schob. Entsprechend hat Giselbert unmittelbar
vor seinem Tod (956) den Heimfall seiner von Hugo dem Großen
zu Lehen
gehenden Rechte an diesen bestätigt: "Gislebertus princeps Burgundionum
... regni sui monarchium
manibus ... committens Hugonis" (Ann. S. Columb.
Senon., MGH SS I, 105).
Gleichzeitig überließ er seine
Grafschaften
(mit Ausnahme von Troyes, das an den Gemahl
seiner Tochter Adelais,
Graf Robert von Meaux aus dem Hause "VERMANDOIS",
fiel und Grundstock der
Grafschaft Champagne wurde, aber stets Lehen des Herzogtums Burgund
blieb)
dem Gatten seiner Tochter Lietgard,
Otto. Dieser Sohn Hugos
des
Großen, 960 von König Lothar mit
Burgund belehnt, trat also wieder in karolingische
Kronvasallität ein. Nach seinem erbenlosen Tod (965) folgte ihm sein
Bruder Odo, der zum
Kleriker bestimmt gewesen war und als Herzog
den Namen Heinrich
annahm. Als auch er 1002 ohne direkten Erben
starb, kam es zu einer Nachfolgekrise mit erheblichen Folgen für
Burgund.
König
Robert II. wollte als Lehnsherr und Vertreter der
robertinisch-kapetingischen
Hauptlinie Burgund der Krone
zuschlagen
und fand in Hugo, Graf von Chalon, und seit 999 auch Bischof von Auxerre,
politisch-militärische Unterstützung gegen den
"burgundischen"
Prätendenen Ott-Wilhelm
(Oth-Guillaume), Enkel König
Berengars II. von Italien und Graf von Macon, dem außer
dem Grafen Landricus (Landry) von Nevers vor allem sein Schwager Bruno
von Roucy zur Seite stand, der als Bischof von Langres
über die seinem
Bistum 967 vom König Lothar verliehene
Grafschaft Langred (mit Dijon) verfügte.
Robert
II. zwang Landricus 1005 nach heftigen Kämpfen, vor
allem
im Auxerrois, zur Unterwerfung, bewog bald darauf Ott-Wilhelm zum
Vezicht
und regelte 1016, nach dem Tode Brunos
von Roucy, der den Widerstand fortgesetzt
hatte, die Verhältnisse des Bistums Langres so, daß das
wichtige
castrum Dijon, künftige Residenz der Herzöge, ihm abgetreten
wurde. Dennoch mußte er 1016 dem burgundischen Adel in der Person
seines Sohnes Heinrich (später
König
Heinrich I.) einen eigenen Herzog geben. Aus dessen
Bereich
blieben jedoch Sens, Nevers, Auxerre ausgeschlossen: Auxerre, das Robert
II. zunächst in eigener Hand behielt kam durch die Ehe
von Rainaldus (Renaud), Sohn des Grafen Landricus von Nevers,
mit Hadwig
(Advise), der Tochter König Roberts,
an das Haus NEVERS, das sich
1065 noch um die Grafschaft Tonnerre vergrößerte
und einen direkt vom König zu Lehen gehenden Riegel zwischen der
Krondomäne
und dem beim Herzog verbliebenen Teil des regnum Burgund bildete. Als
"ducatus"
im territorialen Sinn verwendet wurde, deckte der Begriff demnach im
11.
Jh,. nicht mehr den ganzen Umfang des westfränkischen regnum
Burgund
ab, und es waren schließlich nur einige Grafschaften, die im
engeren
Sinn den "duche feodal"
bildeten (Autun, Chalon, Dijon, Beaune, Avllon,
Auxois [um Semur], von denen jedoch einige unter eigenen Grafen
standen.
Als Herzog
Heinrich 1032 als Nachfolger
Roberts
II. König von
Frankreich wurde, folgte ihm
sein Bruder
Robert
I., den man zuvor zeitweilig als Thronprätendenten gegen
Heinrich
aufgestellt
hatte, im Herzogtum nach. Der Sohn
Roberts I. (1032-1076) namens
Heinrich starb vor dem
Vater, so daß der Enkel,
Hugo I.,
im Herzogtum folgte, der aber schon 1078 Mönch in Cluny wurde. Bis
ins 13. Jh. sind dann Angehörige dieser kapetingischen
"Sekundogenitur" in direkter
Vater-Sohn-Folge und mit den alternierenden
Leitnamen Odo und Hugo Herzöge von Burgund gewesen:
Odo I. bis
1101
Hugo II. bis
1143
Odo II.
bis1162
Hugo III. bis 1182
Odo III.
bis 1218, ect.
Dem kapetingischen König
sind sie im ganzen treue Vasallen gewesen, haben vor allem seine Gegner
aus dem Hause
PLANTAGENET nicht unterstützt.
An der Kreuzzugsbewegung nahmen sie wie andere französische
Fürsten
aktiven Anteil:
Odo I. starb auf
dem 1., Hugo III. auf
dem
3. Kreuzzug.
Heinrich, ein jüngerer
Bruder Hugos I., wurde als Teilnehmer an
der Reconquista Graf von
Lusitanien und Stammvater der portugiesischen Könige.
Burgund
ist im 11. und 12. Jh. mehr durch die immense Rolle von Cluny und die
Blüte
der burgundischen Romanik bedeutend gewesen als im politischen Bereich.
Sieht man von dem vergeblichen Versuch Roberts I. ab, den verlorenen
Auxerrois zurückzugewinnen, so gab es nur kleinere Arrondierungen
der herzoglichen Domäne: Schon Heinrich
I.
hatte, in Kondominium mit dem Bischof von Langres, Chatillon-sur-Seine
erworben. Robert I.
fügte Semur-en-Auxois der Domäne ein,
während der übrige Auxois unter dem Namen einer Grafschaft
Grignon an einen jüngeren
Sohn Odos I. kam
und erst Ende des
12. Jh. wieder heimfiel. Hugo
III. konnte das zum Imperium gehörige
Cuisery erwerben und hat
dafür dem Kaiser gehuldigt.
B. POLITISCHE UND TERRITORIALE GESCHICHTE IM 13.-15. JAHRHUNDERT
I. Das Herzogtum im 13. und 14. Jahrhundert
Das Herzogtum hatte sich im 12. Jh.
konsolidiert, ohne
umfangreiche territoriale Erweiterungen zu erfahren. Es
gruppierte
um die Burgen Dijon, Beaune, Autunm, Avallon,
Semur und Chatillon-sur-Seine
eine Reihe herzoglicher Vasalen. Bedeutendster von ihnen war der Sire
de
Vergy. Die herzogliche Domäne erfuhr im 13. und frühen 14.
Jahrhundert
eine kontinuierliche Vergrößerung; Hugo IV. (1218-1272)
gliederte ihr die Grafschaft
Grignon (der vormalige Auxcois) und Chalon
ein, letztere mit ihren Annexen, dem Charolais und der Terre
d`'Auxonne,
die der Herzog im Austausch gegen die (1225 gekaufte) Herrschaft Salins
erwarb. Außerdem brachten Hugo
IV. und sein Sohn Robert
II. (1272-1306) das ganze linke Ufer der Saone
unter ihre Kontrolle
und bereiteten auch die Einverleibung der Franche-Comte vor. Unter Odo
(Eudo) IV. (1315-1349) wurde dieser Territorialerwerb
durch die Heirat
(1318) des Herzogs mit der
Tochter König
Philipps V. abgeschlossen.
Der Tod der beiden ältesten Söhne Hugos
IV., die nur weibliche Nachkommen hatten, veranlaßte
diesen,
seinen dritten Sohn
Robert zum Erben einzusetzen;
dieser hatte seine
beiden Nichten abzufinden, wobei die eine von ihnen das Charolais zu
Lehen
erhielt; die herzogliche Domäne wurde aber von nun an als
untrennbar
von der Herzogswürde betrachtet. Der Ausbau des Gerichtswesens
sowie
der Finanzverwaltung und damit die Vergrößerung der
herzoglichen
Einkünfte vollzog sich parallel zur Erweiterung der Domäne.
Der Enkel von Odo IV. war Philipp (Philipp
de Rouvres); er war der
Sohn von Philipp, † 1346, Grafen von Artois
(1335) und Burgund (1338), und
der Jeanne, Gräfin
von Auvergne und Boulogne († 1366), in
zweiter Ehe mit Johann
II., dem Herzog der
Normandie und späteren
König von
Frankreich vermählt. Nach dem Tod Odos IV. fiel an seinen Enkel
eine weiträumige Territorailherrschaft, die neben dem Herzogtum
Burgund
die Freigrafschaft Burgund, die Auvergne, das Artois und die Grafschaft
Boulogne umfaßte. Der minderjährige Philippe de Rouvres stand
zunächst unter der Vormundschaft seines
Stiefvaters, König
Johann II., welcher die burgundische Verwaltung durch
Einführung
neuer Rechts- und Verfassungselemente nach
königlich-französischem
Vorbild zum Teil neu gestaltete. 1360, angesichts der drohenden
englischen
Invasion, schloß Philippe de
Rouvres jedoch mit Eduard
III., König von
England, den Vertrag von Guillon, durch
den er sich, allerdings mit bemerkenswerten Vorbehalten, von der
Bindung
an Johann II. löste.
Philippe de
Rouvres starb am 21. November 1361,
ohne Kinder aus seiner Ehe mit Margarete von Flandern zu
hinterlassen.
König
Johann beanspruchte das Herzogtum ebenso wie sein
Gegenspieler
Karl
der Böse, König von Navarra,
während die übrigen
Territorien an andere Erben fielen:
Artois, Nevers und die Grafschaft Burgund
gingen an seine Großtante
Margarete (Marguerite
de France), die Mutter Ludwigs von Male, Grafen von Flandern,
über,
Auvergne und Boulogne an seinen
Großonkel Johann von Boulogne.
Das Herzogtum Burgund wurde sogleich von König
Johann in Besitz genommen; er erklärte
zunächst die
unauflösliche Vereinigung des Herzogtums mit der Krondomäne,
rückte nach Verhandlungen mit den Etats de Bourgogne, den
burgundischen
Ständen, von diesem Anspruch jedoch wieder ab. Der König
räumte
nun den Burgundern eine Reihe wichtiger Privilegien ein und
übertrug
im September 1363 seinem vierten
Sohn, Philipp
dem Kühnen, damals
Herzog der Touraine, der bereits seit
dem 27. Juni 1363 das Amt des lieutenant general (königlichen
Statthalters) in der Provinz Lyon ausübte, das Herzogtum,
zunächst
als Apanage. Nach dem Tod seines Vaters wurde Philipp
zum Herzog von Burgund erhoben (2. Juni 1364). - Zu den dynastischen
Verhältnissen
des Hauses
BURGUND-VALOIS vgl. im einzelnen
den Abschnitt D.
II. Die Territorialentwicklung des burgundischen Staates, Grundzüge seiner Struktur
Durch seine am 13. Juni 1369 geschlossene
Heirat mit Margarete,
der Tochter des Ludwig von Male,
Grafen von Flandern, gewann Philipp
die Grafschaften Flandern, Artois, Nevers, Rethel, die Freigrafschaft
Burgund,
die Herrschaften Salins und Mecheln, von denen er nach dem Tod seines
Schwiegervaters
(1384) Besitz ergriff. Sein Bruder
Karl V.
mußte ihm die Kastellaneien Lille, Douai und Orchies, die
1309-1312
von Flandern abgetrennt worden waren, zurückgeben. Philipp
erlangte
ferner von Johanna von Brabant,
der Tante seiner Frau, die Anwartschaft
auf die Herzogtümer Brabant und
Limburg für seinen
zweitgeborenen
Sohn, Anton. So fiel bei der
1405 erfolgten
Erbteilung zwischen den drei Söhnen
Herzog
Philipps der überwiegende Teil des Erbes an den ältesten
Sohn, Herzog Johann Ohnefurcht (1404-1419),
mit Ausnahme von Nevers und Rethel sowie des Grundbesitzes in der
Champagne,
die an den dritten Sohn kamen. Johann
regierte auch im Charolais, das mit Geld aus dem Wittum seiner Frau
angekauft
worden war und zur Apanage des jeweils ältesten Sohnes aus dem
burgundischen
Herzogshause verwandt wurde. In Ausnutzung der Parteikämpfe
zwischen
Armagnacs und Bourguignons, die von Johann
geschürt
wurden, vermochte der Herzog auch die Grafschaft Tonnerre und die
Städte
nahe der Grenze seines Herzogtums zu erobern.
Johanns Sohn Philipp
der Gute (1419-1467),
der nach der Ermordung seines Vaters durch
die Armagnacs die Regierung antrat, ließ sich für die
Unterstützung
der Engländer im Hundertjährigen mit umfangreichen
Gebietsabtretungen
belohnen: Er erhielt durch den Regenten, den Herzog von Bedford, die
sogenannten
Sommestädte unter dem Rechtstitel eines Wittums für seine Gemahlin
Michaela
(Michele
de France), die die
Grafschaften Macon und Auxerrer
(1424) und die Grafschaften Champagne und Brie, die er aber nicht mehr
in Besitz nehmen konnte (1430). Im Vertrag von Arras (20. September
1435)
bestätigte Karl VII., König von
Frankreich,
die Abtretung der Sommestädte, der Grafschaften Macon, Auxerre und
Bar-sur-Seine sowie der Grafschaften Boulougne und Ponthieu,
während
der Herzog auf Tonnerre Verzicht leistete. Das Hauptinteresse Philipps
des Guten konzentrerte sich auf das reiche Erbe seiner Verwandten
aus dem Hause WITTELSBACH-STRAUBING und
BURGUND/BRABANT.
Aufgrund der Designation durch Philipp von
St-Pol,
Herzog von Brabant, als Erben ließ er sich 1430
als Herzog
von Brabant und Limburg huldigen. Es gelang ihm ferner, nach
längeren
Kämpfen seine Cousine Jakobäa
von Bayern zur Übertragung
der Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland sowie von West-Friesland
zu
zwingen (1432). Philipps Tante Elisabeth
von Luxemburg-Görlitz trat Herzog
Philipp ihre Rechte auf das Herzogtum Luxemburg ab, dessen
er
sich 1443 bemächtigte. Schon 1429 hatte er die Grafschaft Namur in
Besitz genommen, nachdem er sie bereits 1421 durch Kauf erworben hatte.
Philipps Einfluß erstreckte sich auf das
Fürstbistum
Utrecht, das mit seinem unehelichen Sohn David
bestzt wurde.
Der Sohn Philipps,
Karl
der Kühne, der 1465 die Sommestädte, die sein
Vater
1463 wieder an den König von
Frankreich, Ludwig
XI., zurückgegeben hatte (und die ein steter Zankapfel
zwischen König und Herzog blieben), erneut besetzte, erhielt die Herrschaft
Chateau-Chinon durch seine Heirat mit Isabelle von Bourbon. 1468
kamen durch ihn die von den Herzögen von Brabent ererbten
Ansprüche
auf das Fürstbistum Lüttich zum Siege, das von nun an
seiner
Verwaltung unterstand. 1472 erhielt Herzog Karl
der Kühne von König Ludwig
XI. Teile des Vermandois (Grafschaft Marle). Karl
ließ sich anschließend zum Erben des Herzogtums Geldern und
der Grafschaft Zutphen einsetzen; letztere besetzte er im Jahre 1473.
Entscheidendes
Ziel der expansiven Politik Karls des
Kühnen
war die Vereinigung der beiden großen Territorialkomplexe: des
"pays
de par dela" oder "de Bourgogne" (der alten burgundischen Besitzungen)
und des "pays de par deca" (der burgundischen Niederlande). Diese
Vereinigung
konnte nur durch Einverleibung der elsässisch-oberrheinischen und
lothringischen Territorien erreicht werden: Der Herzog hatte bereits
1469
die Rechte des HABSBURGERS Siegmund, Herzog von
Tirol, an Elsaß, Sundgau, Grafschaft Pfirt
(Ferrette)
und Breisgau erworben und installierte hier seinen Landvogt Peter von Hagenbach
zur Durchsetzung der burgundischen Machtinteressen. Ferner
benutze Karl
den
Bruch eines Abkommens, das ihm freien Durchzug durch Lothringen
zugesichert
hatte, um sich 1475 zum Herzog von Lothringen zu erklären. Doch
erlangte
Siegmund
im Bunde mit den oberrheinisch-elsässischen Städten ab 1474
(Hinrichtung
Peters von Hagebach) das
Elsaß zurück, und auch der Herzog
von
Lothringen, Rene II.,
vermochte Ende 1476 die Kontrolle über sein Herzogtum
zurückgewinnen. Damit war der Versuch der Vereinigung beider
Reichshälften
gescheitert.
D. DAS FÜRSTENHAUS BURGUND (VALOIS)
Das Herzogtum Burgund, dessen Grundlagen
von Richard
"dem Justitiar" geschaffen wurden, kam um die Mitte des 10.
Jh. an
die ROBERTINER. Von 1016 bis zum
Tode
von Philipp (Philipp von Rouvres, † 1361) regierte
eine jüngere
Linie der KAPETINGER.
Danach beabsichtigte
Johann II., König von Frankreich
aus dem Hause
VALOIS, Burgund der Krondomäne einzugliedern; doch er
sah
sich mit Rücksicht auf den burgundischen Adels genötigt, das
Herzogtum fortbestehen zu lassen und es seinem vierten Sohn, Philipp
dem Kühnen, als Apanage zu übergeben.
Philipp der Kühne,
der Begründer des Hauses BURGUND,
sicherte sich durch Heirat mit Margarete von Flandern die
Erbschaft
des Hauses NEVERS-FLANDERN und diejenige der Herzogin Johanna
von
Brabant. Der gesamte Territorialbesitz wurde 1405 zwischen seinen Söhnen
Johann Ohnefurcht (oo
Margarete
von Bayern),
Anton (Antoine) von Brabant
und
Philipp von Nevers
geteilt.
Aus der Ehe Antons
mit Johanna von Luxemburg gingen zwei Söhne hervor:
1. Johann IV., Herzog von
Brabant,
† 1427, oo Jakobäa von Bayern,
Gräfin von Hennegau
2. Philipp, Graf von St-Pol und
Ligny, † 1439
beide starben kinderlos.
Der Sohn von
Johann,
Philipp
der Gute, der bereits vom niederländischen Erbe der WITTELSBACHER
(WITTELSBACH-STRAUBING) Besitz ergriffen
hatte (Holland, Seeland, Hennegau) erbte 1430 auch Brabant und Limburg
und ließ sich auch für die Erbfolge der Elisabeth
von Görlitz, Herzogin von Luxemburg,
designieren. Das aus
Philipps
drei Ehen (Michele de France, Bonne
d'Artois,
Isabella von Portugal) nur ein
Sohn hervorging,
Karl der Kühne,
erbte dieser die gesamte Ländermasse. Seine eigenen Eroberungen
(Geldern,
Lothringen) gingen bald wieder verloren.
Karl,
der sich dreimal verehelichte (Catherine de
France,
Isabelle de Bourbon,
Margarete von York) hatte nur eine
Tochter, Maria
(†
1482). Maria
ging nach
dem Tod ihres Vaters (5. Januar 1477 bei Nancy) die seit 1473 mehrfach
projektierte Ehe mit dem HABSBURGER-Erben
MAXIMILIAN ein (sogenannte "Burgundische Heitrat", 19.
August
1477). Demgegenüber suchte sich Ludwig
XI.,
König von Frankreich,
unter verschiedenen Rechtsansprüchen
und Vorwänden des Erbes Karls des
Kühnen
zu bemächtigen. Er behauptete sich jedoch nur in den Gebieten, die
er mit Waffengewalt besetzt hatte, unter dem (mehr der weniger
konstruierten)
Rechtstitel der "Mitgift" für die (am französischen Hof
festgehaltene
und mit dem Dauphin Karl VIII. verlobte)
Tochter von Maria und MAXIMILIAN,
Margarete
von Österreich. Nachdem jedoch
Karl VIII. mit Anna von Bretagne
verheiratet und Margarete nach
Österreich
zurückgeschickt worden war, mußte Frankreich diese
Territorien
dem HABSBURGER zurückgeben,
bis
auf das Herzogtum Burgund, das Karl VIII.
unter dem Rechtstitel einer erledigten Apanage einbehielt. Die
Nachkommen
der Maria von Burgund
übertrugen
die Rechte des Hauses BURGUND auf das
Haus
HABSBURG; der politisch-dynastische Konflikt um das
burgundische
Erbe mündete ein in die globale Auseinandersetzung zwischen dem "Haus
ÖSTERREICH" und dem Königreich
Frankreich.
1. BOSONIDEN 900-956
| Richard I. der Gerechte | 900- 921 |
| Rudolf I. | 921- 936 |
| Hugo I. der Schwarze | 936- 952 |
| Giselbert I. von
Dijon |
952- 956 |
2. KAPETINGER 956-1002
| Otto | 956-965 |
| (Otto) Heinrich der Große | 965-1002 |
1002-1015 bei der Krone
3. II. KAPETINGISCHE DYNASTIE 1015-1361
| Heinrich I. |
1015-1031 |
| Robert I. |
1031-1076 |
| Hugo I. | 1076-1079 |
| Odo I. der Rote | 1079-1102 |
| Hugo II. | 1102-1143 |
| Odo II. | 1143-1162 |
| Hugo III. |
1162-1192 |
| Odo III. | 1192-1218 |
| Hugo IV. |
1218-1272 |
| Robert II. |
1272-1305 |
| Hugo V. | 1306-1315 |
| Odo IV. | 1315-1349 |
| Philipp von
Rouvre |
1349-1361 |
4. VALOIS 1363-1477
| Philipp der
Kühne |
1363-1404 |
| Johann Ohnefurcht | 1404-1419 |
| Philipp der Gute
|
1419-1467 |
| Karl der
Kühne |
1467-1477 |