Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte
1072
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Artois
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Grafschaft im nordwestlichen Frankreich
mit der Hauptstadt
Arras. Es ist zu unterscheiden zwischen
a) den fränkischen Grafen, die in
Arras,
dem Hauptort des pagus Atrebatensis, amtierten
b) dem Territorium, das nach der Expansion
der
Grafen von Flandern in diesem Raum entstand
c) der 1226 errichteten Apanage
für
einen Sohn König
Ludwigs VIII.,
die den Namen "Grafschaft Artois" erhielt und damit vollends zum
Regionalbegriff
wurde.
Grafen im erstgenannten Sinn waren im
9./10. Jahrhundert
Odelricus
(um 853-877), Ecfrid (Effroi), der UNROCHINGER
Rudolf (Raoul,
† 892) und nach kurzem Zwischenspiel Balduins
von Flandern,
von 899-923 die Grafen Altmar (Adalmar) und Adalhelm
(Alleaume).
Nach dem Tod des letzteren (932) fällt Artois an den Grafen
Arnulf
I. von Flandern. Kurze Zeit schon einmal Mitgift einer flandrischen
Grafen-Tochter für die KAPETINGER
(die Ehe der Susanne mit Robert
II. wurde bald geschieden), wurde das Artois als intagraler
Bestandteil des flandrischen Prinzipates in seine inzwischen weiter
gefaßten
Territorien (mit Lens, Bethune, Lillers, Aire, Therouanne im Norden,
Avesnes-le-Comte
und für kurze Zeit auch Doullens im Süden mit Oberhoheit
über
Guines, Boulogne und St-Pol) durch den Grafen
von Flandern, Philipp
von Elsaß, zur Mitgift für seine Nichte Elisabeth
(Isabella) von Hennegau bestimmt, als diese 1180 König
Philipp II. August heiratete. Bei der Geburt ihres
Sohnes Ludwig
verwaltete der König ihre Territorien; er mußte sich
für
kurze Zeit mit der Abtrennung von Lillers, Aire und St-Omar abfinden,
die
Balduin
IX. im Vertrag von Peronne 1200 übergeben wurden,
dessen
Bestimmungen 1212 durch den dem Grafen
von Flandern, Ferrand
von Portugal, aufgezwungenen Vertrag von Lens aufgehoben
wurden.
Andererseits sollten Lens, Hesdin und Bapaume 1226-1252 das Witwengut der
Königin
Blanca (Blanche
de Castille) bilden; 1226
wurde im Artois eine
Apanage für den zweiten Sohn Ludwigs
VIII.,
Robert, geschaffen. Dieses Territorium wurde im Juni 1237
zur
"Grafschft Artois"; die erweiterte Grafschaft umfaßte die Mitgift
der Isabella von Hennegau bis auf
Doullens
und Bapaume, die wieder der königlichen Domäne eingegliedert
wurden; dafür kam Bethune 1312 durch den Vertrag von Pontoise an
de
Grafschaft Artois.
Das Haus ARTOIS besaß
die Apanage von 1237-1362; seine Verwaltung war überaus straff, ja
kleinlich (Rechnungen von Baillis sind in großer Zahl
überliefert).
Die Grafen unterstützten allgemein die Sache der
KAPETINGER: Robert I. fiel
1250 bei Mansurah, Robert II. 1302
bei Kortrijk, die Tochter Roberts II.,
Mahaut
(1302-1329), Gemahlin
Ottos IV. von Burgund, warf 1314 die Adelsaufstände
im Artois nieder, wobei sie sich mit der Kirche und dem König
verband.
Philipp
VI. half ihr als Gegenleistung, ihren Neffen Robert
von Artois in Schach zu halten, der unter Berufung auf die
ständische
Repräsentation Ansprüche geltend machte (1309,1318,1329).
1332
geächtet, wurde
Robert zum aktiven
Agenten der englischen Politik in den Niederlanden.
Die Ehen der Mahaut,
später diejenigen ihrer Enkelin
Johanna II.
(mit
Herzog
Odo von Burgund) bereiteten die Entstehung eines
Doppelfürstentums
vor. Nach dem Tod
Philipps von Rouvre,
der 1361 kinderlos an der Pest starb, wurde das Artois Ludwig von
Maele,
dem Grafen von Flandern,
zuerkannt. Die 1369 geschlossene Ehe seiner Erb-Tochter
Margarethe
mit dem neuen Herzog von Burgund,
Philipp
dem Kühnen, dem Bruder Karls
V.,
sellte das große Fürstentum Artois wieder her, wobei die
flandrischen
Territorien hinzukamen. Wenn man von der Abtrennung absieht, die die
Schaffung
eines englischen Territoriums um Calais (1347) beinhaltete, so bewahrte
die Grafschaft Artois nach ihrer Eingliederung in den Verband der
burgundischen
Staaten die Grenzen des 13. Jahrhunderts. Beim Tod Johanns
von Berry (1416) wurde die Grafschaft Boulogne, die an
diesen
Fürsten gefallen war und bis dahin in Lehnsabhängigkeit
gestanden
hatte, dem Artois wieder angegliedert; ebenso kamen 1435 Hesdin und
Bapaume,
die faktisch schon seit 1421 von den Burgundern besetzt waren, an das
Artois.
Dafür verblieb 1482 bei der Regelung der Erbfolge Karls
des Kühnen das Boulonnais bei Ludwig
XI., während das eigentliche Artois, an das Haus
HABSBURG fiel.