Einzige illegitime Tochter des Kaiser
Leos
VI. von Byzanz von der Zoe
Zautzina, Tochter von Stylianos Zautzes
Thiele, Andreas: Tafel 196
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
Ergänzungsband"
ANNA
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†
oo LUDWIG III. D' ARLES, König von Burgund,
römischer Kaiser
† 928
Mit ungebührlicher Hast zog die Witwe im Palast ein, und zu Beginn des Jahres 898 wurden die beiden Liebenden einander vermählt. Ein Zeitlang lief alles bestens. Zoe kündigte bald Nachwuchs an, und Leon erwartete voller Spannung den Sohn, den die Astrologen ihm prophezeit hatten. Allein, es kam ein Mädchen zur Welt; sie erhielt den Namen Anna.
Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen
und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte
Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"
Karl Konstantin war
dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN
und der nach dem Westen gekommen Byzantinerin namens
Anna und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS
mit
Adelheid zu werten.
Der Graf
Karl Konstantin von Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht
gewesen, doch war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater
zurück mit Makel behaftet. Die Mutter Karl
Konstantins - sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte
Byzantinerin - war nämlich eine uneheliche Tochter Leons
VI.
mit
Zoe Zautzina, die
Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios
I. aufgezwungenen Gattin Theophano
(† 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während
die Abstammung
Leons VI. selbst als
umstritten galt; es war offenbar nicht völlig klar, ob er ein unehelicher
Sohn Kaiser Michaels III. mit Eudokia
Ingerina gewesen ist oder ein legitimer Sproß des
Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte
Michaels
III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des
Basileios I. geworden ist.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna,
die Mutter Karl Konstantins von Vienne,
und ihre Herkunft aus Byzanz und nach der Absicherung der Nachricht Richers
von Reims, daß Karl Konstantin
tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen
Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft
befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet
werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung
der Frage auftun, warum wohl
Karl Konstantin
seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum
dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens
seinen zweiten Sohn Rudolf für
die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte
und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS
DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die
naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas
abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte
- vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein.
LUDWIGS
DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt,
vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Ehe LUDWIGS mit
der Byzantinerin Anna entstammt
sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel.
Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd
war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS
DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen
aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels
der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur
Frage der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm.
19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der
erneuten Vergabe des Namens Anna in
Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI.
vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von
Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna
906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch
deren Abreise nach dem Franken-Reich war jedoch meines Erachtens der Name
Anna
wieder frei und verfügbar;
Zoes
Tochter Anna muß damals nicht
schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe
Todeszeit Annas, der Gemahlin
LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls
nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter
König Edwards
des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung
der Ehe
LUDWIGS DES BLINDEN und
Annas gekommen sein dürfte und
sogar zu einer Neuvermählung Annas
mit BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem
König BERENGARS
I. erste Gemahlin Berta/Bertilla
bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f.
ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet
uns von 915 ab jedenfalls eine Anna
als BERENGARS
dilectissima coniunx,
über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in
BERENGARS I. Diplom Nr. CVII, vgl.
L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia),
1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der
Kinder LUDWIGS und Annas
-
da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit
einer neuen legitimen conjux Adelheid
erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften
etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche
These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS
DES BLINDEN und Annas, die
anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht
wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f.,
und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS
I.
Gemahlin Anna für eine
Tochter Kaiser LUDWIGS
DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna.
Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon
die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS
DES BLINDEN und BERENGARS I.]
, gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde
auch das Ausscheiden
Karl Konstantins und
seines Bruders Rudolf aus der
Thronachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt
der erneuten Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDEN
und BERENGARDS I. ist recht auffällig,
daß die dem Kaiser
BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915
entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS
an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE
im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung
von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65,
MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl
dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR
für LUDWIGS Blendung eindeutig
die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits
kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG
DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
... Rhodani genten; cui moribus auctor
Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS
haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten
auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang
vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR
I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird
ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl
Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren
der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter
als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN
erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff.
gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der
Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals)
einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft
LUDWIGS
DES BLINDEN ins Franken-Reich geschickt haben wird, weist dieser
Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung
der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten)
hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum
König
Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen
Mutter abzustammen - seine Mutter Berta
war
ja eine Friedel-Tochter König
Lothars II. und Waldradas
- thronfähig blieb. Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung,
daß Karl Konstantin und sein
Bruder Rudolf noch durch einen
stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit der Mutter
belastet gewesen sein dürften.].
Collenberg, Weyprecht Hugo Graf Rüdt von:
Seite 59
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"Wer war Theophano?"
901 hatte dann LUDWIG III.,
um seiner neuen Kaiserkrone Glanz und Anerkennung zu verschaffen, eine
Tochter Kaiser Leos
VI. heimgeführt. Diese Anna
[3 Previte-Orton: Charles Constantin of Vienne. English Historical Review,
29, 1914 und W. Ohnesorge: Byzantinische Zeitschrift 51. Leo
VI. und seine Familie stellen sich folgendermaßen dar:
I 882 oo Theophano
Ingerina, Tochter des Martinacius, †
897
II 898 oo Zoe Zauchina,
Tochter des Stylianos Zaoutzes (arm.), † 899
III 900 oo Eudokia Paiana
IV 902 oo Zoe Karborospina,
(als vierte Ehe unkanonisch), † als
Nonne Anna (919)
Aus II. Ehe, aber vorehelich:
Anna,
* 890, † zwischen
903/06 oder 912
oo 901 Kaiser LUDWIG
III.
Aus IV. unkanonischer Ehe:
Anna, * 903 (mögliche
Gattin BERENGARS I. oo 915); Helena,
* 904; Konstantin VII., * 905.
Leo VI. war der Sohn
der Eudokia Ingerina. Es bestehen
Zweifel, ob deren Gatte Kaiser
Basilios I. (rein armenischen Ursrungs) der Vater Leons
ist oder ihr vorheriger Geliebter Kaiser
Michael III. (zu 2/4 armenischen Blutes).
Auch über die Heirat der beiden
Annas mit den westlichen Kaisern schweigen die byzantinischen
Quellen, sogar Constantin Porphyrogennetos,
der in "De administrando Imperio" die Genealogie der Könige von Italien
gibt.
Von Anna, Braut
LUDWIGS III., wird nur gesagt: "Leo
coronat filiam suam Annam, quod deficiente
Augusta instituta ex more conviva celebrare non posset" (Georgius Hamartolus
Chronicon 780). Dies geschah im 10. Jahre der Regierung Leos,
also 896. Da sie noch sehr jung war. wird sie wahrscheinlich bei der Geburt
ihres Sohnes Charles Constantin
gestorben sein, obwohl die erste Urkunde ihrer Nachfolgerin
Adelheid (von Burgund) erst
aus dem Jahre 915 (Januar 18, Cart. de St. Andre le Bas) stammt. Die von
William of Malmesbury für 901 angesetzte Heirat
LUDWIGS III. mit Edgive,
Tochter Edwards des Alten von England (Gesta
Reg. Ang. I 2, 126), ist entweder ein Irrtum oder es handelt sich um eine
Verlobung, die LUDWIG nach der Kaiserkrönung
löste, um eine byzantinische Prinzessin zu heiraten.], war zwar keine
"porphyrogenata", da sie aus einer vorehelichen Verbindung Leos
mit
seiner späteren zweiten Frau Zoe Zauchina
stammte. Auch mütterlicherseits - ihre Mutter war die Tochter des
allgewaltigen "basileopator" und Logotheten Stylainos Zaoutzes
- war sie rein armenischer Abstammung. Sie war die erste Byzantinerin,
die eine westliche, wenn auch kurze und schmerzhafte Krone trug. (Sie starb
wahrscheinlich vor oder kurz nach der Blendung ihres Gatten, wohl an dern
Folgen der Geburt ihres einzigen Sohnes Charles
Constantin).
Auch der Gegner LUDWIGS III.,
Kaiser
BERENGAR I., heiratete im Jahre seiner Kaiserkrönung 915,
dem Vorbild seines Vorgängers folgend, eine byzantinische Prinzessin,
auch Anna genannt. Diese könnte
eine Halbschwester der ersten Kaiserin
Anna sein, denn Leon VI.
hatte aus seiner vierten Ehe mit Zoe Karborospina
eine erstgeborene, die Anna hieß.
Auch ihre Eigenschaft als "porphyrageneta" ist zweifelhaft, da die
vierte Ehe Leos VI. noch der kanonischen
Anerkennung ermangelte.
Ferdinandy Michael de: Seite 59
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"Der heilige Kaiser. Otto III. und seine Ahnen."
Boso freit Irmingard, die Tochter Kaiser LUDWIGS II., nachdem er freilich - um diese Ehe eingehen zu können - seine erste Frau vergiften ließ. Dasselbe tat übrigens auch BERENGAR I., um sich mit Anna, seiner zweiten Frau, vereinigen zu können, die vermutlich eine Tochter Kaisers Leons VI. von Byzanz war, wenn ihr auch der Titel Augusta - war sie doch aus vierter, unkanonischer Ehe ihres Vaters geboren - nicht zukam. [Persönlicher Einwurf: Ich halte eine Ehe zwischen Kaiser BERENGAR I., der um 850 geboren wurde, und der 903 geborenen Anna von Byzanz aus Leons VI. vierter Ehe für beinahe unmöglich.]
Erkens Franz-Reiner: Band II Seite 250
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"Frau als Herrscherin." in: Kaiserin Theophanu. Begegnung
des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift
des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin.
Man kann darüber streiten, ob der consors-regni-Titel damit einen offiziellen Charakter als Ausdruck für die institutionelle Stellung der Herrscherin als Mitregentin gewonnen hat oder ob er nicht doch eine eher spezifische Bezeichnung geblieben ist für de nicht genauer umrissene Teilhabe der Gemahlin des Kaisers an dessen Herrschaft für eine nicht exakt gefinierte Stellung also, deren Gewicht letztlich von der Persönlichkeit des Herrschers abhing. Wie die weitere Entwicklung zeigt, dürfte eher die zweite Ansicht zutreffen. Zunchst wurde die Titulierung der Herrscherinnen als consors regni in Italien zwar beibehalten, ja dioe Häufigkeit der Verwendung dieses Titels stieg sogar noch an: Ageltrude, die Gemahlin WIDOS VON SPOLETO, trug ihn fünfmal, Bertilla, die erste Frau BERENGARS VON FRIAUL, sogar fünfzehnmal; aber schon Anna, der zweiten Gemahlin BERENGARS, wurde er nur noch einmal, und zwar im Jahre 923, beigelegt. Für ihre Nachfolgerinnen findet er dann vor 962 insgesamt nur noch dreimal Verwendung: für Alda, die erste Frau Hugos von Arles, am 27. Juli 927, für Adelheid, die spätere Kaiserin, am 31. März 950 und für Willa, die Gemahlin Berengars II. von Ivrea, am 25. Oktober 960.
Hlawitschka Eduard: Seite 34
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"Kaiserin Adelheid und Kaiserin Theophanu" in: Schnith
Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.
Und der deutsche König
HEINRICH I. wie danach auch sein Sohn OTTO
I.
hatten den hochburgundischen Rechtsanspruch unterstützt.
Denn LUDWIGS DES BLINDEN zwei Söhne
Karl Konstantin und
Rudolf galten ja nach der Auflösung der Ehe ihres Vaters
mit der byzantinischen Prinzessin
Anna (um 906/12) und der Neuvermählung ihres Vaters
mit einer Dame namens Adelheid nicht
mehr als legitim, das heißt nicht mehr erbberechtigt am väterlichen
niederburgundischen Reich.
900
1. oo 1. LUDWIG III. DER BLINDE Römischer
Kaiser
um 880 † 5.6.928
915
2. oo 2. BERENGAR I. VON FRIAUL Römischer
Kaiser
850/53 † 7.4.924
Kinder:
1. Ehe
Karl Konstantin Graf von Vienne
901 † nach
1.962
Rudolf
†
nach 19.3.929
Literatur:
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Collenberg, Weyprecht Hugo Graf Rüdt von:
Wer war Theophano? Seite 59 - Erkens Franz-Reiner: Frau als Herrscherin.
in: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die
Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums
zum 1000. Todesjahr der Kaiserin. Herausgegeben von Anton von Euw und Peter
Schreiner Band I und II Köln 1991 Band II Seite 250 -
Ferdinandy Michael de: Der heilige Kaiser. Otto
III. und seine Ahnen. Rainer Wunderlich Verlag Tübingen 1969 Seite
59 - Hlawitschka, Eduard: Die verwandtschaftlichen Verbindungen
zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus.
Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des
10. Jahrhunderts, in: Schlögl, Waldemar und Peter Herde: Grundwissenschaften
und Geschichte, Festschrift für Peter Acht; Kallmünz 1976 (Münchener
historische Studien: Abteilung geschichtliche Hilfswissenschaften Band
15) Seite 28-57 - Norwich John Julius: Byzanz. Der Aufstieg des
oströmischen Reiches. Econ Verlag GmbH, Düsseldorf und München
1993 Band II Seite 146 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum
Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover
2001 Seite 513 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.
Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 34 - Thiele, Andreas:
Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte
Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 196 -