Anna von Byzanz                            Königin von Nieder-Burgund
----------------------                           römische Kaiserin
886/88 914 oder 936
 

Einzige illegitime Tochter des Kaiser Leos VI. von Byzanz von der Zoe Zautzina, Tochter von Stylianos Zautzes
 

Thiele, Andreas: Tafel 196
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband"

ANNA
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  oo LUDWIG III. D' ARLES, König von Burgund, römischer Kaiser
               928



Norwich John Julius: Band II Seite 146
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"Byzanz. Der Aufstieg des oströmischen Reiches."

Mit ungebührlicher Hast zog die Witwe im Palast ein, und zu Beginn des Jahres 898 wurden die beiden Liebenden einander vermählt. Ein Zeitlang lief alles bestens. Zoe kündigte bald Nachwuchs an, und Leon erwartete voller Spannung den Sohn, den die Astrologen ihm prophezeit hatten. Allein, es kam ein Mädchen zur Welt; sie erhielt den Namen Anna.

Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"

Karl Konstantin war dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN und der nach dem Westen gekommen Byzantinerin namens Anna und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht gewesen, doch war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins - sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI. mit Zoe Zautzina, die Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios I. aufgezwungenen Gattin Theophano († 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung Leons VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels III. mit Eudokia Ingerina gewesen ist oder ein legitimer Sproß des Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte Michaels III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios I. geworden ist.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna, die Mutter Karl Konstantins von Vienne, und ihre Herkunft aus Byzanz und nach der Absicherung der Nachricht Richers von Reims, daß Karl Konstantin tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung der Frage auftun, warum wohl Karl Konstantin seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt, vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Ehe LUDWIGS mit der Byzantinerin Anna entstammt sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten Vergabe des Namens Anna in Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI. vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Franken-Reich war jedoch meines Erachtens der Name Anna wieder frei und verfügbar; Zoes Tochter Anna muß damals nicht schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung der Ehe LUDWIGS DES BLINDEN und Annas gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas mit BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f. ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als BERENGARS dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom Nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS und Annas - da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I. Gemahlin Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna. Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARS I.] , gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden Karl Konstantins und seines Bruders Rudolf aus der Thronachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARDS I. ist recht auffällig, daß die dem Kaiser BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65, MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR für LUDWIGS Blendung eindeutig die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
                                                       ... Rhodani genten; cui moribus auctor
                                                      Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff. gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals) einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft LUDWIGS DES BLINDEN ins Franken-Reich geschickt haben wird, weist dieser Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten) hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum König Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen Mutter abzustammen - seine Mutter Berta war ja eine Friedel-Tochter König Lothars II. und Waldradas - thronfähig blieb. Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl Konstantin und sein Bruder Rudolf noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit der Mutter belastet gewesen sein dürften.].

Collenberg, Weyprecht Hugo Graf Rüdt von: Seite 59
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"Wer war Theophano?"

901 hatte dann LUDWIG III., um seiner neuen Kaiserkrone Glanz und Anerkennung zu verschaffen, eine Tochter Kaiser Leos VI. heimgeführt. Diese Anna [3 Previte-Orton: Charles Constantin of Vienne. English Historical Review, 29, 1914 und W. Ohnesorge: Byzantinische Zeitschrift 51. Leo VI. und seine Familie stellen sich folgendermaßen dar:
  I  882 oo Theophano Ingerina, Tochter des Martinacius, 897
 II 898 oo Zoe Zauchina, Tochter des Stylianos Zaoutzes (arm.), 899
III 900 oo Eudokia Paiana
IV 902 oo Zoe Karborospina, (als vierte Ehe unkanonisch), als Nonne Anna (919)
Aus II. Ehe, aber vorehelich:
Anna,
* 890, zwischen 903/06 oder 912
  oo 901 Kaiser LUDWIG III.
Aus IV. unkanonischer Ehe:
Anna, * 903 (mögliche Gattin BERENGARS I. oo 915); Helena, * 904; Konstantin VII., * 905.
Leo VI. war der Sohn der Eudokia Ingerina. Es bestehen Zweifel, ob deren Gatte Kaiser Basilios I. (rein armenischen Ursrungs) der Vater Leons ist oder ihr vorheriger Geliebter Kaiser Michael III. (zu 2/4 armenischen Blutes).
Auch über die Heirat der beiden Annas mit den westlichen Kaisern schweigen die byzantinischen Quellen, sogar Constantin Porphyrogennetos, der in "De administrando Imperio" die Genealogie der Könige von Italien gibt.
Von Anna, Braut LUDWIGS III., wird nur gesagt: "Leo coronat filiam suam Annam, quod deficiente Augusta instituta ex more conviva celebrare non posset" (Georgius Hamartolus Chronicon 780). Dies geschah im 10. Jahre der Regierung Leos, also 896. Da sie noch sehr jung war. wird sie wahrscheinlich bei der Geburt ihres Sohnes Charles Constantin gestorben sein, obwohl die erste Urkunde ihrer Nachfolgerin Adelheid (von Burgund) erst aus dem Jahre 915 (Januar 18, Cart. de St. Andre le Bas) stammt. Die von William of Malmesbury für 901 angesetzte Heirat LUDWIGS III. mit Edgive, Tochter Edwards des Alten von England (Gesta Reg. Ang. I 2, 126), ist entweder ein Irrtum oder es handelt sich um eine Verlobung, die LUDWIG nach der Kaiserkrönung löste, um eine byzantinische Prinzessin zu heiraten.], war zwar keine "porphyrogenata", da sie aus einer vorehelichen Verbindung Leos mit seiner späteren zweiten Frau Zoe Zauchina stammte. Auch mütterlicherseits - ihre Mutter war die Tochter des allgewaltigen "basileopator" und Logotheten Stylainos Zaoutzes - war sie rein armenischer Abstammung. Sie war die erste Byzantinerin, die eine westliche, wenn auch kurze und schmerzhafte Krone trug. (Sie starb wahrscheinlich vor oder kurz nach der Blendung ihres Gatten, wohl an dern Folgen der Geburt ihres einzigen Sohnes Charles Constantin).
Auch der Gegner LUDWIGS III., Kaiser BERENGAR I., heiratete im Jahre seiner Kaiserkrönung 915, dem Vorbild seines Vorgängers folgend, eine byzantinische Prinzessin, auch Anna genannt. Diese könnte eine Halbschwester der ersten Kaiserin Anna sein, denn Leon VI. hatte aus seiner vierten Ehe mit Zoe Karborospina eine erstgeborene, die Anna hieß. Auch ihre Eigenschaft als "porphyrageneta" ist zweifelhaft, da die vierte Ehe Leos VI. noch der kanonischen Anerkennung ermangelte.

Ferdinandy Michael de: Seite 59
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"Der heilige Kaiser. Otto III. und seine Ahnen."

Boso freit Irmingard, die Tochter Kaiser LUDWIGS II., nachdem er freilich - um diese Ehe eingehen zu können - seine erste Frau vergiften ließ. Dasselbe tat übrigens auch BERENGAR I., um sich mit Anna, seiner zweiten Frau, vereinigen zu können, die vermutlich eine Tochter Kaisers Leons VI. von Byzanz war, wenn ihr auch der Titel Augusta - war sie doch aus vierter, unkanonischer Ehe ihres Vaters geboren - nicht zukam. [Persönlicher Einwurf: Ich halte eine Ehe zwischen Kaiser BERENGAR I., der um 850 geboren wurde, und der 903 geborenen Anna von Byzanz aus Leons VI. vierter Ehe für beinahe unmöglich.]

Erkens Franz-Reiner: Band II Seite 250
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"Frau als Herrscherin." in: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin.

Man kann darüber streiten, ob der consors-regni-Titel damit einen offiziellen Charakter als Ausdruck für die institutionelle Stellung der Herrscherin als Mitregentin gewonnen hat oder ob er nicht doch eine eher spezifische Bezeichnung geblieben ist für de nicht genauer umrissene Teilhabe der Gemahlin des Kaisers an dessen Herrschaft für eine nicht exakt gefinierte Stellung also, deren Gewicht letztlich von der Persönlichkeit des Herrschers abhing. Wie die weitere Entwicklung zeigt, dürfte eher die zweite Ansicht zutreffen. Zunchst wurde die Titulierung der Herrscherinnen als consors regni in Italien zwar beibehalten, ja dioe Häufigkeit der Verwendung dieses Titels stieg sogar noch an: Ageltrude, die Gemahlin WIDOS VON SPOLETO, trug ihn fünfmal, Bertilla, die erste Frau BERENGARS VON FRIAUL, sogar fünfzehnmal; aber schon Anna, der zweiten Gemahlin BERENGARS, wurde er nur noch einmal, und zwar im Jahre 923, beigelegt. Für ihre Nachfolgerinnen findet er dann vor 962 insgesamt nur noch dreimal Verwendung: für Alda, die erste Frau Hugos von Arles, am 27. Juli 927, für Adelheid, die spätere Kaiserin, am 31. März 950 und für Willa, die Gemahlin Berengars II. von Ivrea, am 25. Oktober 960.

Hlawitschka Eduard: Seite 34
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"Kaiserin Adelheid und Kaiserin Theophanu" in: Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.

Und der deutsche König HEINRICH I. wie danach auch sein Sohn OTTO I. hatten den hochburgundischen Rechtsanspruch unterstützt. Denn LUDWIGS DES BLINDEN zwei Söhne Karl Konstantin und Rudolf galten ja nach der Auflösung der Ehe ihres Vaters mit der byzantinischen Prinzessin Anna (um 906/12) und der Neuvermählung ihres Vaters mit einer Dame namens Adelheid nicht mehr als legitim, das heißt nicht mehr erbberechtigt am väterlichen niederburgundischen Reich.
 
 
 
 

     900
  1. oo 1. LUDWIG III. DER BLINDE Römischer Kaiser
               um 880 5.6.928

      915
  2. oo 2. BERENGAR I. VON FRIAUL Römischer Kaiser
              850/53 7.4.924
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Karl Konstantin Graf von Vienne
  901 nach 1.962

  Rudolf
       nach 19.3.929
 
 
 
 

Literatur:
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Collenberg, Weyprecht Hugo Graf Rüdt von: Wer war Theophano? Seite 59 - Erkens Franz-Reiner: Frau als Herrscherin. in: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin. Herausgegeben von Anton von Euw und Peter Schreiner Band I und II Köln 1991 Band II Seite 250 -
Ferdinandy Michael de: Der heilige Kaiser. Otto III. und seine Ahnen. Rainer Wunderlich Verlag Tübingen 1969 Seite 59 - Hlawitschka, Eduard: Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts, in: Schlögl, Waldemar und Peter Herde: Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift für Peter Acht; Kallmünz 1976 (Münchener historische Studien: Abteilung geschichtliche Hilfswissenschaften Band 15) Seite 28-57 - Norwich John Julius: Byzanz. Der Aufstieg des oströmischen Reiches. Econ Verlag GmbH, Düsseldorf und München 1993 Band II Seite 146 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001 Seite 513 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 34 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 196 -