"DIE ZÄHRINGER" Band I
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Schmid Karl: Seite 216
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"Zähringergeschichte und Zähringertradition"
Eine andere, für die Beurteilung der ZÄHRINGER
grundlegende Frage ist die nach ihrem Ende. Die Aussage von Heinrich Büttner:
Mit Bertold V. sei "der letzte männliche Sprosse des zähringischen
Herzogsgechlechtes ...ins Grab gesunken", unterstellt augenscheinlich,
die Tecker hätten nicht als Sprossen des zähringischen
Herzogsgeschlechtes zu gelten. Immerhin aber war der Oheim oder der Großoheim
der Tecker Brüder Konrad und Bertold von Vaterseite
der ZÄHRINGER Bertold IV. Auch gehörten sie zu
den ZÄHRINGER-Erben.
Man kennt die Ratlosigkeit der Forschung, die das zähringische
Herzogtum zwar als Reichsfürstentum erkennen möchte
und doch nicht erklären kann, weshalb dieses 1218 als Reichsglied
keinen Bestand hatte. Alle Versuche einer Erklärung dieses Sachverhalts
haben bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Den Fall der
ZÄHRINGER-Erbschaft aus dem Verlauf der ZÄHRINGER-Geschichte
verstehen zu wollen, setzt indessen Überlegungen über die bipolare
Struktur des zähringischen Herrschaftszentrums
voraus. Als Bertold V. im Februar 1218 gestorben und offenbar im
Chor des Freiburger Münsters, nicht in St. Peter, bestattet worden
war, entbrannte jener Streit um das Erbe des Zähringer-Herzogs,
der mehrfach beigelegt schien und doch immer wieder von neuem aufflammte.
Dass Bertolds V. Neffe, Graf Egino von Urach, und der Herrscher
selbst, der STAUFER FRIEDRICH II.,
die Hauptkontrahenten waren, ist deshalb bezeichnend, weil es bei diesen
beiden im Unterschied zu den übrigen ZÄHRINGER-Erben wohl
nicht um irgendwelche Besitztitel, sondern um den Kern des ZÄHRINGER-Erbes
ging.
Wenige Tage nach dem Tod Bertolds V. erschien
der König persönlich im zähringischen
Herrschaftsbereich: auf der Burg Mahlberg, an einem wichtigen, vormals
zähringischen
Platz. Aus zwei in Hagenau ausgestellten Königsurkunden des folgenden
Jahres 1219 ist wenigstens in Umrissen zu erfahren, was sich zugetragen
hatte und wie folgenreich das Auftauchen des Königs im ehedem zähringischen
Herrschaftsbereich gewesen sein muß. Wurden zunächst dem Kloster
Tennenbach vom König Abgaben erlassen, die dieses früher demZähringer-Herzoghatte
leisten müssen, so ist auch zu erfahren, dass während der in
der Zwischenzeit ausgebrochenen kriegerischen Fehde nicht wenige Dienstleute
und Bürger, insbesondere aus der Stadt Freiburg, in königlichen
Städten und an anderen Königsorten Aufnahme gefunden hatten.
Laut königlichem Befehl an seine Städte sollten diese Flüchtlinge
nun zurückgeschickt werden. Außerdem wird der Vergleich des
Königs mit dem wieder in Gnade aufgenommenen Grafen festgehalten.
FRIEDRICH übergibt
Egino alle Besitzungen aus dem
ZÄHRINGER-Erbe,
die er von den Herzögen von Teck käuflich erworben
hatte, und belehnt den Grafen mit dem Tecker ZÄHRINGER-Erbteil,
das er nicht schenken konnte. Im übrigen wird vereinbart, dass FRIEDRICH
und
Egino
alles behalten sollten, was sie auf Grund der Ulmer Vereinbarung schon
hatten.
Offenbar war der Uracher Graf der Überzeugung,
der Zugriff des Königs auf das ZÄHRINGER-Erbe sei nicht
rechtens erfolgt, weshalb er zum legitimen Rechtsmittel der Fehde gegen
den König griff, sich aber auch mehrfach dem Hofgericht stellte. Der
Schachzug des Königs bestand offenbar darin, dass er nicht nur die
Reichslehen der ZÄHRINGER zurücknahm, sondern sogar einen
eigenen Anspruch auf Teile der ZÄHRINGER-Erbschaft dadurch
zu begründen verstand, dass er das Erbteil der Tecker erwarb
und auf diese Weise einen starken Druck auf Egino von Urach ausübte.
Dabei ging es offenbar auch um Besitztitel, die sich im Verlauf des Streites
als ursprünglich königliche herausstellten. Und es ging, wie
die Überläufer zum König aus Freiburg und anderen Orten
der ehedem zähringischen
Herrschaft zeigen, augenscheinlich um den Kern des zähringischen
Besitztums, an dem, wie es scheint, weder die Tecker
noch die Kiburger, um so mehr aber die Uracher interessiert
waren.
Der König seinerseits suchte wohl mit allen Mitteln
zu verhindern, dass einer der Erben in die zähringische
Herzogsherrschaft
eintrat. Dass die Kiburger in der Hauptsache wohl südlich des
Hochrheins mit Ansprüchen auf das Erbe der ZÄHRINGER auftraten,
kam dem König insofern entgegen, als er infolgedessen keine einheitliche
Front gegen sich hatte. Denn die Uracher Grafen, die sich in der
Umgebung des STAUFER-Königs von
Jahr zu Jahr häufiger bemerkbar gemacht hatten, meinten offenbar,
nun sei ihre Stunde gekommen. Hatten sie doch in dem Abt Bertold von Tennenbach
und dem Abt Konrad von Clairvaux, dem Kardinalbischof von Porto, einflußreiche
Angehörige, welche die Hoffnung auf eine Rangerhöhung der Familie
anläßlich des ZÄHRINGER-Erbfalls gewiß nährten.
Gleichwohl dürfte für den Fall, dass die ZÄHRINGER-Herrschaft
als Reichsfürstentum betrachtet und behandelt worden wäre, wohl
einer der jungen Tecker Herzöge die größten Aussichten
gehabt haben, mit ihm belehnt zu werden. Denn die Tecker Linie führte
ja bereits den Herzogstitel. Doch scheinen die Tecker im Gegensatz
zu den Urachern nicht eine Übernahme der ZÄHRINGER
Herzogsherrschaft
angestrebt zu haben. Die zu befürchtenden Erbstreitigkeiten mögen
der Grund dafür gewesen sein. Außerdem hatten die Tecker
den Ansprüchen der Uracher auf Freiburg wohl wenig entgegenzusetzen,
was dem König zustatten kam. Dieser aber konnte mit dem Kauf des Tecker
Erbteils der möglichen Gefahr einer von den Fürsten möglicherweise
geforderten Anerkennung der ZÄHRINGER-Herrschaft als Reichsfürstentum
durch die eigene Einmischung wirksam entgegentreten. Und als der fehdefreudige,
verbissene Egino von Urach sich nicht zufriedengeben wollte, konnte
der König bei einem neuerlichen Vergleich das von den Teckern
erworbene ZÄHRINGER-Erbteil dem Grafen, seinem Widersacher,
in den Rachen werfen, den er gewiß nicht zufällig bei dieser
Gelegenheit als seinen dilectus consanguineus, seinen lieben Verwandten,
angesprochen hat. Am Einsatz des Königs aber wird ersichtlich, wie
groß die Gefahr eines Fortbestandes der
ZÄHRINGER-Herrschaft
zumindest dem Anspruch nach wohl gewesen ist. Doch der
STAUFER
war offenbar entschlossen, dies zu verhindern. Er verstand
es, die Gelegenheit geschickt zu nutzen, nämlich das seit 120 Jahren
bestehende
zähringische Herzogtum,
das gewiß den staufischen Herzögen
von Schwaben seit eh und je ein Dorn im Auge gewesen war und das vor allem
dem im Aufbau befindlichen königlichen Territorien überaus hinderlich
im Wege stand, ein Ende zu setzen.